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Die Krankengeld-Lücke: Illustration zum Thema

Die Krankengeld-Lücke: warum ein Fünftel fehlt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Das Wichtigste

Krankengeld ersetzt rund 79 Prozent von dem, was vorher auf dem Konto war. Ein Fünftel fehlt, jeden Monat.

Es läuft höchstens 72 Wochen. Danach ist Schluss, auch wenn du noch krank bist.

Privates Krankentagegeld endet in dem Moment, in dem du berufsunfähig wirst. Genau dann, wenn du es am dringendsten brauchst.

Die Lage

Frauen sind häufiger krank – und bekommen weniger

Eine unbequeme Rechnung mit zwei Faktoren.

21,3

Fehltage pro Jahr bei Frauen, bei Männern 17,2

471

Fehltage wegen psychischer Erkrankung je 100 Frauen, bei Männern 291

111

Tage dauert ein Krankengeldfall im Schnitt

Krankengeld ist ein Prozentsatz vom Gehalt. Wer weniger verdient, bekommt weniger.

Frauen fallen länger aus und starten dabei von einer niedrigeren Basis. Beides zusammen macht die Lücke.


Der Ablauf

Sechs Wochen Gehalt, dann Krankengeld

Und die sechs Wochen werden angerechnet.

Tag 1 bis 42

Entgeltfortzahlung

Volles Gehalt vom Arbeitgeber, Paragraf 3 EFZG

Ab Tag 43

Krankengeld

Von der Kasse, rund ein Fünftel weniger als vorher

Nach 72 Wochen

Aussteuerung

Die Kasse zahlt nicht mehr. Dann Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente

Das Gesetz spricht von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit.

Ausgezahlt wird Krankengeld deshalb höchstens 72 Wochen. Das sind rund 16 Monate.

Achtung

Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende vorliegen. Ein Tag Lücke kann den Anspruch beenden. Das ist der häufigste Grund, warum Krankengeld wegfällt.

Noch eine Falle: In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses gibt es keine Entgeltfortzahlung. Wer in dieser Zeit krank wird, bekommt sofort Krankengeld.

Das trifft besonders Frauen beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit.


Die Rechnung

Warum 70 Prozent nicht 70 Prozent sind

Es sind zwei Deckel, nicht einer.

Krankengeld ist 70 Prozent vom Brutto. Gleichzeitig darf es höchstens 90 Prozent vom Netto betragen.

In den meisten Fällen greift der zweite Deckel. Danach gehen noch Beiträge ab, für Rente, Arbeitslosigkeit und Pflege.

Beispiel: 4.435 Euro brutto im Monat

Netto vorher, rund2.780 €

70 Prozent vom Brutto3.105 €

Deckel: 90 Prozent vom Netto2.502 €

Abzug für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungrund 340 €

Auf dem Kontorund 2.165 €

Die Lücke liegt bei rund 615 Euro im Monat. Das sind etwa 22 Prozent.

Diese Größenordnung ist über fast alle Gehaltsstufen hinweg gleich. Es bleiben rund 79 Prozent vom bisherigen Netto.

Und das ist noch die geschönte Version.

Denn dazu kommen zwei Posten, die in keiner Rechnung stehen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen weg. Und das Krankengeld erhöht über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz.

Die Nachzahlung kommt im Jahr darauf. Wer Krankengeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Tipp

Leg vom Krankengeld jeden Monat etwas zurück. Die Steuernachzahlung trifft dich typischerweise ein bis zwei Jahre später – oft mitten in der Phase, in der du noch nicht wieder voll verdienst.


Die harte Klausel

Krankentagegeld endet bei Berufsunfähigkeit

Paragraf 15 der Musterbedingungen. Die wichtigste Zeile im ganzen Vertrag.

Privates Krankentagegeld zahlt, solange du vorübergehend nicht arbeiten kannst. Wird aus dem Vorübergehenden ein Dauerzustand, endet der Vertrag.

Die Grenze liegt bei mehr als 50 Prozent Erwerbsunfähigkeit im bisherigen Beruf, auf nicht absehbare Zeit.

Ohne BU-Versicherung

Das Krankentagegeld endet.

Danach kommt nichts, außer der staatlichen Erwerbsminderungsrente.

Mit BU-Versicherung

Das Krankentagegeld endet ebenfalls.

Dafür beginnt die BU-Rente. Die beiden Verträge lösen sich ab.

Deshalb gehören Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen. Eins ohne das andere ist eine halbe Absicherung.

Tipp

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Versicherung muss beweisen, dass Berufsunfähigkeit eingetreten ist – nicht du. Wenn die Zahlung plötzlich stoppt, ist das dein wichtigstes Argument.

Zwei weitere Punkte stehen in den Bedingungen und überraschen fast jeden:

  • Gezahlt wird nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Stundenweise arbeiten beendet die Zahlung
  • Sinkt dein Einkommen dauerhaft, darf die Versicherung das Krankentagegeld herabsetzen

Der zweite Punkt trifft besonders Frauen nach dem Wechsel in Teilzeit. Der Beitrag bleibt gleich, die Leistung nicht.


Selbstständig

Ohne Erklärung gibt es kein Krankengeld

Und die Entscheidung bindet dich drei Jahre.

Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Kasse von sich aus keinen Krankengeldanspruch. Du musst ihn wählen.

Mit der Wahlerklärung zahlst du den allgemeinen statt den ermäßigten Beitragssatz, also 0,6 Prozentpunkte mehr. Das Krankengeld beginnt dann ab dem 43. Tag.

Wer früher Geld braucht, schließt zusätzlich einen Wahltarif ab. Je nach Kasse ab Tag 15, 22 oder 29.

Achtung

Die Wahl bindet dich drei Jahre. Und wenn du sie erst abgibst, während du schon krank bist, wirkt sie erst nach dem Ende dieser Krankheit. Nachbessern im Ernstfall geht nicht.

Wer als Selbstständige nur den Mindestbeitrag zahlt, bekommt auch nur ein Mindest-Krankengeld: rund 923 Euro im Monat.

Niedriger Beitrag heute heißt niedrige Absicherung morgen.

Privat Vollversicherte haben gar kein Krankengeld. Für sie ist Krankentagegeld nicht optional, sondern die einzige Absicherung – und es ist meist ein separater Baustein, den man ausdrücklich abschließen muss.


Ab 2027

Was sich ändert

Das Gesetz ist beschlossen, die Regeln greifen ab Januar 2027.

  • Es gibt künftig Teil-Arbeitsunfähigkeit: 25, 50 oder 75 Prozent, mit anteiligem Krankengeld
  • Krankengeld nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses sinkt auf 60 Prozent vom Netto, mit Kind 67 Prozent
  • Für Selbstständige gilt nach der Wahlerklärung eine dreimonatige Wartezeit

Höhe und Dauer des normalen Krankengeldes bleiben unverändert: 70 Prozent, 78 Wochen in drei Jahren.

Für Selbstständige heißt das: Wer die Wahlerklärung noch 2026 abgibt, umgeht die neue Wartezeit.


Deine Schritte

Vier Dinge, die du heute nachschauen kannst

Alle vier stehen in Unterlagen, die du schon hast.

  1. Deine Lücke ausrechnenNimm 79 Prozent deines Nettos. Die Differenz ist das, was jeden Monat fehlt.
  2. Rücklage prüfenReicht dein Notgroschen für drei Monate Lücke? Der Durchschnittsfall dauert 111 Tage.
  3. Krankentagegeld nachrechnenPasst die Tagessumme noch zu deinem heutigen Netto? Nach Teilzeitwechsel meistens nicht.
  4. BU-Schutz prüfenOhne BU steht nach dem Krankentagegeld nichts mehr. Das ist die eigentliche Lücke.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit. Da die sechs Wochen Entgeltfortzahlung angerechnet werden, sind es in der Auszahlung höchstens 72 Wochen.

Wie viel bleibt vom Krankengeld übrig?

Rund 79 Prozent deines bisherigen Nettos. Vom Brutto-Krankengeld gehen noch etwa 12 bis 14 Prozent für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die Krankenversicherung selbst ist beitragsfrei.

Muss ich Krankengeld versteuern?

Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz. Wer Krankengeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Privates Krankentagegeld ist davon nicht betroffen.

Was passiert nach der Aussteuerung?

In der Regel Arbeitslosengeld im Nahtlosigkeitsbezug oder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Beides bringt deutlich weniger als das Krankengeld.

Bekomme ich Krankengeld, wenn ich stundenweise wieder arbeite?

Beim gesetzlichen Krankengeld ja, die stufenweise Wiedereingliederung ist vorgesehen. Beim privaten Krankentagegeld nein: Dort wird nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Du willst wissen, wie groß deine Lücke wirklich ist? Wir rechnen sie durch und schauen, ob dein Krankentagegeld noch zu deinem Einkommen passt.

Termin vereinbaren

Quellen: Paragraf 3 EFZG; Paragraf 44, 46, 47, 48, 49, 53, 224 SGB V; Paragraf 166 SGB VI; Paragraf 1, 4, 15 MB/KT 2009; BGH, Urteil IV ZR 163/09; BGH, Beschluss IV ZR 422/15; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; TK-Gesundheitsreport; WIdO-Fehlzeitenbilanz 2025; AOK, Krankengeldausgaben 2025; Statistisches Bundesamt, Verdienste 2025. Zuletzt geprüft am 20.09.2026.

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