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BU und Krankentagegeld: Illustration zum Thema

BU und Krankentagegeld: So schließt du die Lücke

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Dieser Artikel gehört zur Serie „System trippeln“. Darin geht es um das, was zwischen zwei Absicherungen passiert.

Du bist seit Monaten krankgeschrieben, und niemand kann sagen, ob du in deinen Beruf zurückkommst. Genau hier treffen sich zwei Verträge: das Krankentagegeld und die BU, deine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beide sollen dein Einkommen ersetzen. Sie tun es aber nach verschiedenen Regeln. Wo das eine aufhört, fängt das andere nicht von selbst an. Hier siehst du an einer Beispielrechnung, wo die Lücke liegt und wie du sie schließt.

Betrifft dich, wenn du krank wirst du länger ausfällst du dich selbstständig machst

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankentagegeld zahlt, solange du arbeitsunfähig bist, also krankgeschrieben. Die BU zahlt, wenn du deinen Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst.
  • Nach den Musterbedingungen endet das Krankentagegeld, sobald du berufsunfähig bist. Läuft eine Krankschreibung, zahlt es höchstens noch 3 Monate weiter.
  • Wer nur Krankentagegeld hat, verliert es bei Berufsunfähigkeit. Ohne BU bleibt dann nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die nicht auf deinen Beruf schaut.
  • Als Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommst du nach bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld, wegen derselben Krankheit höchstens rund 72 Wochen. Die private BU zahlt unabhängig davon.
  • Beide Verträge sollten lückenlos ineinandergreifen: eine BU, die rückwirkend zahlt, und ein Krankentagegeld, dessen Höhe zur BU-Rente passt.

So gehst du vor

  • Leg deine BU-Bedingungen und deine Krankentagegeld-Bedingungen nebeneinander. Such die Stellen zu „Berufsunfähigkeit“ und zum Ende des Vertrags.
  • Prüfe, ob deine BU rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit zahlt.
  • Rechne aus, was dir in der Krankengeld-Zeit fehlt: Die Krankengeld-Lücke: warum ein Fünftel fehlt.
  • Lies die Grundlagen im Wissen A–Z: Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeld.
  • Lass beide Verträge zusammen prüfen, in der Beratung.
Inhalt
  1. Warum musst du BU und Krankentagegeld zusammen denken?
  2. Was ist der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?
  3. Wer zahlt was, wenn du lange krank bist?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. Wie sieht die Rechnung bei Lisa aus?
  6. Was passiert mit dem Krankentagegeld, wenn du berufsunfähig wirst?
  7. Was hilft in der Zeit, bis über die BU entschieden ist?
  8. Worauf achtest du bei Höhe und Laufzeit?
  9. Was tust du jetzt?
  10. Häufig gestellte Fragen

Warum musst du BU und Krankentagegeld zusammen denken?

Die kurze Antwort: Weil beide dein Einkommen ersetzen, aber an verschiedenen Punkten. Das Krankentagegeld trägt die Zeit der Krankschreibung, die BU die Zeit danach. Dazwischen darf kein Loch sein.

Du bist krank, und es dauert. Erst Wochen, dann Monate. In dieser Lage ändert sich nicht nur dein Alltag. Es ändert sich auch, welcher Vertrag für dein Einkommen zuständig ist.

Am Anfang ist es meist klar. Als Angestellte zahlt erst dein Arbeitgeber, dann deine Krankenkasse. Bist du privat versichert oder selbstständig, ist oft dein Krankentagegeld zuständig. Das ist eine private Versicherung, die dir pro Krankheitstag einen festen Betrag zahlt.

Schwierig wird es, wenn sich zeigt: Du kommst vielleicht nicht zurück. Dann wechselt die Zuständigkeit zur BU. Dieser Wechsel passiert nicht an einem Tag, sondern über Gutachten, Fristen und Briefe. Genau dort entstehen Lücken.

Das ist kein Fehler von dir. Die beiden Verträge folgen zwei verschiedenen Logiken. Du musst sie nur einmal nebeneinanderlegen, solange du gesund bist.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?

Die kurze Antwort: Arbeitsunfähig bist du, solange dich eine Ärztin oder ein Arzt krankschreibt. Berufsunfähig bist du erst, wenn du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beschreibt Berufsunfähigkeit so: Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne die Krankheit aussah, voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben. Ursache sind Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.

Wie stark du eingeschränkt sein musst und wie lange die Prognose reichen muss, steht nicht im Gesetz. Das regelt dein Vertrag.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Bedingungen, die ab 50 Prozent zahlen. Und zwar dann, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate dauert oder schon sechs Monate besteht, rückwirkend ab Beginn.

Das Krankentagegeld schaut auf etwas anderes. Es ersetzt deinen Verdienstausfall, solange du wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig bist, mit dem vereinbarten Tagessatz. Es ist für eine Zeit gedacht, die wieder endet.

KrankentagegeldBU
Wofürvorübergehende Arbeitsunfähigkeitvoraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit
AuslöserKrankschreibungPrognose zu deinem Beruf, Grad laut Vertrag
Leistungfester Tagessatzfeste Monatsrente
Bei Berufsunfähigkeitendet, nach Musterbedingungen spätestens 3 Monate späterbeginnt zu zahlen
Gesetzliche Regeln zu Anerkenntnis und Nachprüfunggelten nichtgelten

Wer zahlt was, wenn du lange krank bist?

Die kurze Antwort: Als Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt erst dein Arbeitgeber, dann deine Krankenkasse. Die private BU zahlt daneben, sobald du berufsunfähig bist. Das Krankentagegeld füllt Lücken oder ersetzt das Krankengeld, wenn du keins bekommst.

Bis zu sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter. Das ist die Entgeltfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, ihren Lohnersatz.

Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Wochen beim Arbeitgeber zählen mit. Krankengeld fließt also höchstens rund 72 Wochen, gut 16 Monate.

Krankengeld rechnet sich aus deinem aktuellen Verdienst, dem Regelentgelt. Arbeitest du in Teilzeit, bekommst du weniger, auch wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast. Und es ist begrenzt: 2026 auf 135,63 Euro brutto am Tag.

Die private BU hängt an dieser Treppe nicht. Sie zahlt, sobald du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft zu dem vereinbarten Grad nicht mehr ausüben kannst. Das kann mitten in der Krankengeld-Zeit sein.

Und wenn du selbstständig bist?

Gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen Krankengeld nur mit einer Wahlerklärung bei ihrer Kasse und erst ab dem 43. Tag. Für die Zeit davor, oder ganz ohne Wahlerklärung, schließt das Krankentagegeld die Lücke.

Ein Punkt, den wenige kennen: Das Krankentagegeld muss deinen Verdienstausfall auch in den Mutterschutzfristen und am Entbindungstag ersetzen, wenn du keinen anderen angemessenen Ersatz hast. Mehr zur Gründung steht in der Lebensphase Wenn du dich selbstständig machst.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine BU mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Mit 31Sie verdient 3.850 Euro brutto, 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro. Sie ist gesetzlich krankenversichert.
  • Stell dir vor · 31Lisa macht sich als Projektmanagerin selbstständig. Sie bleibt gesetzlich versichert, gibt aber keine Wahlerklärung ab. Krankengeld bekommt sie damit nicht.
  • Stell dir vor · 31Sie schließt ein Krankentagegeld ab, das ab dem 43. Tag zahlt. Den Tagessatz wählt sie nach ihren Fixkosten: 1.600 Euro geteilt durch 30 Tage, also rund 53,33 Euro. Wartezeit und Tagessatz sind Annahmen im Beispiel.
  • Im Beispiel jetzt · 32Ein Bandscheibenvorfall. Lisa ist seit Monaten krankgeschrieben. Im siebten Monat kommt das Gutachten: Sie kann ihren Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben, und zwar seit Beginn des fünften Monats.

Jetzt schauen zwei Versicherer auf denselben Befund. Die BU fragt: Seit wann ist Lisa berufsunfähig? Das Krankentagegeld fragt dasselbe, aber mit einem anderen Ziel. Ab diesem Datum endet seine Pflicht.

Lisa hat Glück im Unglück. Ihre BU zahlt rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Das ist eine Annahme im Beispiel und steht nicht in jedem Vertrag. Was das in Euro heißt, zeigt die Rechnung.

Wie sieht die Rechnung bei Lisa aus?

Die kurze Antwort: Mit BU bekommt Lisa im ersten Jahr rund 20.960 Euro Ersatz und ab dem achten Monat dauerhaft 1.500 Euro im Monat. Ohne BU kommt nach dem siebten Monat aus ihren Verträgen nichts mehr.

ZeitraumWas zahltIm Monat mit BUIm Monat ohne BU
Tag 1 bis 42nichts, Lisa zahlt aus ihrer Rücklage0 €0 €
Tag 43 bis Ende Monat 4Krankentagegeld1.600 €1.600 €
Monat 5 bis 7Krankentagegeld und BU-Rente3.100 €1.600 €
ab Monat 8nur BU-Rente1.500 €0 €

Die ersten 42 Tage trägt Lisa selbst. Bei 1.600 Euro Fixkosten sind das 2.240 Euro. Genau dafür braucht sie eine Rücklage, die sofort verfügbar ist.

Ab dem 43. Tag zahlt das Krankentagegeld. Bis zum Ende des siebten Monats sind das 168 Tage, zusammen rund 8.960 Euro. Gerechnet ist mit Monaten zu 30 Tagen. Dann endet es, drei Monate nach Beginn der Berufsunfähigkeit.

Die BU zahlt rückwirkend ab dem fünften Monat. Im ersten Jahr sind das 8 Monate mal 1.500 Euro, also 12.000 Euro. Zusammen hat Lisa im ersten Jahr rund 20.960 Euro Ersatz. Ihre Fixkosten im selben Jahr: 19.200 Euro.

Das klingt nach genug. Der Blick nach vorn ändert das Bild. Ab dem achten Monat bleiben 1.500 Euro im Monat. Das sind 100 Euro weniger als ihre Fixkosten und 1.000 Euro weniger als ihr Netto vorher. Aufs Jahr gerechnet fehlen 12.000 Euro.

Ohne BU sähe es so aus: Das Krankentagegeld endet nach dem siebten Monat, weil Lisa berufsunfähig ist. Danach kommt aus diesem Vertrag nichts mehr. Ihre Fixkosten laufen weiter, im Rest des Jahres also 8.000 Euro ohne Ersatz.

Was dann bleibt, ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie schaut nicht auf deinen Beruf. Wie viel sie im Schnitt bringt, steht in Erwerbsminderungsrente: wie viel wirklich kommt.

Und wenn Lisa angestellt bleibt?

Dann sieht die Treppe anders aus. Sechs Wochen zahlt ihr Arbeitgeber, danach bis zu rund 72 Wochen die Krankenkasse. Die BU-Rente kommt ab Beginn der Berufsunfähigkeit dazu, unabhängig vom Krankengeld.

Ein Krankentagegeld hat Lisa dann nur als Ergänzung, für den Teil ihres Nettos, den das Krankengeld nicht ersetzt. Wie groß dieser Teil ist, rechnet Die Krankengeld-Lücke Schritt für Schritt vor.

Rechner: Reicht deine BU noch?

Hier rechnest du bald selbst nach: ob deine BU-Rente deine Fixkosten trägt und wie groß der Abstand zu deinem Netto ist.

Lücke berechnen

Was passiert mit dem Krankentagegeld, wenn du berufsunfähig wirst?

Die kurze Antwort: Es endet. Nach den Musterbedingungen für das Krankentagegeld endet der Vertrag, sobald du berufsunfähig bist. Läuft schon eine Krankschreibung, zahlt er höchstens noch drei Monate weiter.

Die Musterbedingungen sind die Vorlage, nach der Krankentagegeld-Verträge gebaut werden (§ 15 MB/KT). Berufsunfähig heißt dort: Du bist in deinem bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig. Darauf stützt sich auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2010.

Wichtig für dich: Beweisen muss der Versicherer, dass die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Ein Schreiben, das sie nur behauptet, reicht nicht.

Noch ein Unterschied. Für die BU gibt es gesetzliche Schutzregeln, wenn der Versicherer anerkennt oder später nachprüft. Für eine Krankenversicherung, die deine Arbeitsfähigkeit absichert, gelten sie nicht. So steht es in § 177 VVG.

Der häufigste Denkfehler: „Ich habe Krankentagegeld, also bin ich bei langer Krankheit abgesichert.“ Das stimmt, solange du krankgeschrieben bist und zurückkommen kannst. Wird aus der Krankheit eine Berufsunfähigkeit, endet genau dieser Schutz. Krankentagegeld ist für das Vorübergehende gebaut, die BU für das Dauerhafte.

Für privat Versicherte ist das die größte Falle. Wer nur Krankentagegeld hat, verliert es bei Berufsunfähigkeit. Ohne BU bleibt dann nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Krankentagegeld und BU sollten deshalb lückenlos zusammenpassen.

Was hilft in der Zeit, bis über die BU entschieden ist?

Die kurze Antwort: Eine BU mit rückwirkender Leistung, eine Rücklage für die ersten Wochen und, je nach Vertrag, eine AU-Klausel. Die AU-Klausel ist ein Zusatz, den nicht jeder Vertrag hat.

Bis über eine BU entschieden ist, kann Zeit vergehen. In dieser Zeit zählt vor allem, ab wann deine BU zahlt.

Gute Bedingungen zahlen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Meldest du dich spät, empfiehlt die Verbraucherzentrale Verträge, die mindestens drei Jahre rückwirkend zahlen. Wer lange durchhält, verliert so kein Geld.

Manche BU-Verträge haben zusätzlich eine AU-Klausel. AU steht für Arbeitsunfähigkeit. Sie zahlt bei langer Krankschreibung schon eine Rente, bis über die BU entschieden ist. Ab wann sie greift und wie lange sie zahlt, hängt am Tarif.

Für Angestellte kann so eine Leistung die Zeit überbrücken, wenn das Krankengeld nach rund 72 Wochen endet und die BU noch prüft. Ob dein Vertrag sie hat, steht in den Bedingungen.

Tipp

Such in deinen BU-Bedingungen nach dem Wort „rückwirkend“ und in deinen Krankentagegeld-Bedingungen nach „Berufsunfähigkeit“. Markiere beide Stellen. Legst du sie nebeneinander, siehst du schnell, ob zwischen den Verträgen ein Zeitraum ohne Zahlung liegen kann.

Worauf achtest du bei Höhe und Laufzeit?

Die kurze Antwort: Auf drei Punkte: dass beide Beträge zueinander passen, dass das Krankentagegeld mit 65 enden kann, und auf die Grenze beim Krankengeld, wenn du gut verdienst.

Die Höhe beider Verträge

Das Krankentagegeld zahlt einen Tagessatz, die BU eine Monatsrente. Rechne beides auf denselben Monat um: Tagessatz mal 30. Dann siehst du, wie stark dein Einkommen im Übergang fällt. Bei Lisa sind es 1.600 Euro Krankentagegeld und danach 1.500 Euro BU-Rente.

Das Ende mit 65

Ein Krankentagegeld kann mit 65 enden. Dann kannst du eine neue Versicherung bis 70 verlangen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Den Antrag stellst du innerhalb von zwei Monaten nach deinem 65. Geburtstag.

Das gilt, solange der neue Schutz nicht größer ist als der alte. Direkt im Anschluss geht es nach denselben Regeln noch einmal weiter, dann bis 75.

Die Grenze beim Krankengeld

Gesetzliches Krankengeld ist 2026 auf 135,63 Euro brutto am Tag begrenzt. Verdienst du mehr als 5.812,50 Euro brutto im Monat, kannst du die Lücke darüber mit privatem Krankentagegeld schließen. Prüfe dann auch, ob deine BU-Rente zu diesem Einkommen passt.

Für 2027 hat die Bundesregierung eine höhere Grenze von 6.375 Euro im Monat beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, Stand 08.10.2026. Kommt sie so, liegt das höchste Krankengeld 2027 nach unserer Rechnung bei 148,75 Euro am Tag.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„In Prüfungen sehe ich selten einen schlechten Vertrag. Ich sehe zwei ordentliche Verträge, die nie jemand nebeneinandergelegt hat. Das Krankentagegeld kam mit der Krankenversicherung, die BU Jahre später von woanders. Jeder für sich passt. Nur die Frage, was im Monat des Übergangs passiert, hat niemand gestellt. Dabei ist genau das der Monat, in dem du am wenigsten Kraft für Papier hast.“

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, welche der beiden Absicherungen du hast. Für jede Lücke gibt es drei Wege: absichern, mit einer Rücklage puffern oder bewusst in Kauf nehmen.

1

Das kannst du so lassen

Du hast eine BU, die rückwirkend zahlt, und für die Krankschreibung Krankengeld oder Krankentagegeld in passender Höhe. Prüfe nur, ob beide Beträge noch zu deinem Netto passen, wenn sich dein Einkommen ändert.

2

Wenn du nur Krankentagegeld hast

Dann fehlt dir der Schutz für den Fall, dass die Krankheit bleibt. Prüfe, ob eine BU für dich möglich ist. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage.

3

Wenn du selbstständig bist und nur eine BU hast

Dann trägst du die Krankschreibung selbst, bis die BU greift. Prüfe die Wahlerklärung bei deiner Krankenkasse oder ein Krankentagegeld. Oder bau eine Rücklage, die deine Fixkosten für die ersten Wochen trägt.

4

Wenn deine BU nicht rückwirkend zahlt

Dann kann dich der Übergang Geld kosten. Lass prüfen, ob sich das im bestehenden Vertrag lösen lässt. Ein neuer Vertrag bringt neue Gesundheitsfragen.

5

Wenn du gut verdienst

Liegt dein Brutto über 5.812,50 Euro im Monat, rechne nach, ob ein Krankentagegeld die Lücke über dem Krankengeld schließen soll. Und ob deine BU-Rente zu diesem Einkommen passt.

Passen deine BU und dein Krankentagegeld zusammen?

Wir legen die Bedingungen beider Verträge nebeneinander und zeigen dir, ob im Übergang eine Zeit ohne Zahlung entstehen kann. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Beide Verträge prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt mein Krankentagegeld weiter, wenn ich berufsunfähig werde?

Nach den Musterbedingungen nicht. Der Vertrag endet, sobald du berufsunfähig bist. Läuft schon eine Krankschreibung, zahlt er höchstens noch 3 Monate weiter. Beweisen muss der Versicherer, dass die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Bekomme ich Krankengeld und BU-Rente gleichzeitig?

Die private BU zahlt unabhängig vom Krankengeld, sobald du im Sinne deines Vertrags berufsunfähig bist. Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren, die Lohnfortzahlung zählt mit.

Ich bin selbstständig und gesetzlich versichert. Brauche ich Krankentagegeld?

Ohne Wahlerklärung bekommst du kein Krankengeld, mit Wahlerklärung erst ab dem 43. Tag. Für diese Zeit schließt ein Krankentagegeld die Lücke. Für den Fall, dass du dauerhaft nicht zurückkommst, ist die BU da.

Ich bin seit fünf Monaten krankgeschrieben. Wann melde ich mich bei der BU?

Schau zuerst in deine Bedingungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate dauert oder schon sechs Monate besteht, rückwirkend ab Beginn. Bei später Meldung helfen Verträge, die mindestens drei Jahre rückwirkend zahlen.

Was passiert mit meinem Krankentagegeld, wenn ich 65 werde?

Der Vertrag kann mit 65 enden. Du kannst dann eine neue Versicherung bis 70 verlangen, ohne Gesundheitsprüfung, wenn du den Antrag binnen zwei Monaten nach dem 65. Geburtstag stellst. Danach geht es bis 75.

Quellen: § 172 VVG, Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit), lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 192 VVG, Vertragstypische Leistungen (Krankentagegeld), lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 46, 47 und 48 SGB V, Krankengeld: Beginn, Höhe und Dauer, § 46, § 47, § 48, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sollen steigen, Deutsche Rentenversicherung, Stand 08.10.2026, geprüft am 11.10.2026 · BGH, Urteil vom 30.06.2010, IV ZR 163/09, Haufe, Volltext, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: BU und Krankentagegeld

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Im Jahresgespräch lohnt es sich, BU- und Krankentagegeld-Bedingungen gemeinsam anzuschauen, auch wenn beide Verträge woanders laufen.
  • Dauert eine Krankschreibung länger, nimmt ein früher Blick auf die Rückwirkung in der BU viel Druck aus dem Übergang.
  • Bei Selbstständigen in der gesetzlichen Kasse ist die Frage nach der Wahlerklärung ein guter Einstieg.

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