Ein Bandscheibenvorfall, eine Depression, ein komplizierter Bruch: Wer länger krank ist, merkt es spätestens ab der siebten Woche auf dem Konto. Dann endet die Lohnfortzahlung, und das Krankengeld der Krankenkasse ist kleiner als dein Gehalt. Ein Krankentagegeld schließt diese Lücke. Es zahlt für jeden Tag, an dem du nicht arbeiten kannst, einen festen Betrag.
Für Selbständige ist es oft die einzige Einnahme, solange sie krank sind. Wer privat krankenversichert ist, bekommt ohne diesen Vertrag gar kein Geld. Und auch wer gesetzlich versichert ist und gut verdient, verliert im Krankheitsfall schnell mehrere hundert Euro im Monat.
Auf dieser Seite erfährst du, wie groß deine Lücke wirklich ist, wie du die passende Höhe ausrechnest und welche Klauseln darüber entscheiden, ob im Ernstfall gezahlt wird.
Betrifft dich, wenn du krank wirst du länger ausfällst du dich selbstständig machst du deine Arbeitszeit reduzierst
Das Wichtigste in Kürze
- Krankentagegeld ist eine private Versicherung. Sie zahlt einen festen Betrag pro Kalendertag, solange du vollständig arbeitsunfähig bist.
- Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen ab der siebten Woche Krankengeld. Nach Abzügen bleiben oft knapp 80 Prozent vom Netto. Das Krankentagegeld füllt die Differenz.
- Selbständige ohne Wahlerklärung und privat Versicherte haben ohne Krankentagegeld kein Einkommen, wenn sie krank sind.
- Krankengeld und Krankentagegeld zusammen dürfen dein Nettoeinkommen nicht übersteigen. Sinkt dein Einkommen dauerhaft, musst du das melden.
- Wirst du berufsunfähig, endet das Krankentagegeld. Für diesen Fall brauchst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Inhalt
- Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
- Was du bekommst, wenn du ohne Krankentagegeld länger krank bist
- Für wen sich ein Krankentagegeld lohnt und für wen nicht
- So rechnest du die richtige Höhe deines Krankentagegelds aus
- Worauf es im Vertrag einer Krankentagegeldversicherung ankommt
- Wann dein Krankentagegeld endet: Berufsunfähigkeit, Rente und weniger Einkommen
- Was eine Krankentagegeldversicherung kostet und wie sie steuerlich zählt
- So läuft der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ab
- Wenn du krank wirst: so bekommst du dein Krankentagegeld
- Was sich 2027 und 2028 beim Krankengeld ändert und was das für dein Krankentagegeld bedeutet
- Was beim Krankentagegeld jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Die kurze Antwort: Eine Krankentagegeldversicherung ersetzt dein Einkommen, wenn du wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kannst. Sie zahlt für jeden Kalendertag einen Betrag, den du vorher festlegst, zum Beispiel 20, 50 oder 150 Euro.
So steht es auch im Gesetz. Nach § 192 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG, ersetzt der Versicherer den Verdienstausfall, den eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall verursacht. Das gilt auch während der gesetzlichen Schutzfristen im Mutterschutz, wenn du für diese Zeit keinen anderen angemessenen Ausgleich bekommst.
Was Arbeitsunfähigkeit heißt, regeln die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer, kurz MB/KT. Arbeitsunfähig bist du danach, wenn du deinen Beruf nach ärztlichem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kannst und auch nicht anderweitig arbeitest. In keiner Weise heißt: zu hundert Prozent. Wer stundenweise arbeiten kann, ist nach dieser Definition nicht arbeitsunfähig.
Es gibt das Krankentagegeld in zwei Formen. Für privat Krankenversicherte ist es ein Baustein ihrer Krankenvollversicherung und ersetzt das Krankengeld komplett. Für gesetzlich Versicherte ist es eine Zusatzversicherung, die das Krankengeld der Krankenkasse bis zum Netto aufstockt.
So unterscheidet es sich von ähnlichen Absicherungen.
| Absicherung | Zahlt wann | Wie lange | Wichtig vor allem für |
|---|---|---|---|
| Krankentagegeld | bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit, nach der Karenzzeit | solange die Arbeitsunfähigkeit dauert, bis Vertragsende | Angestellte, Selbständige, privat Versicherte |
| Krankengeld der Krankenkasse | ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit | höchstens 78 Wochen in 3 Jahren für dieselbe Krankheit | gesetzlich versicherte Angestellte |
| Krankenhaustagegeld | für jeden Tag im Krankenhaus | je nach Vertrag | alle, die Zusatzkosten im Krankenhaus abfedern wollen |
| Kurtagegeld | während Kur oder Reha | je nach Vertrag | Beamtinnen und Beamte, Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherung |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | wenn du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst | bis Vertragsende, oft bis zur Rente | alle, die von ihrem Einkommen leben |
Das Krankenhaustagegeld fragt nicht nach deinem Einkommen. Es zahlt pro Tag im Krankenhaus, etwa für die Zuzahlung. Gesetzlich Versicherte zahlen nach § 39 Absatz 4 und § 61 SGB V 10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr, Stand 2026. Ein Kurtagegeld hilft, wenn keine Rentenversicherung und keine Krankenkasse eine Reha bezahlt. Das betrifft vor allem Beamtinnen und Beamte und manche Selbständige.
Was du bekommst, wenn du ohne Krankentagegeld länger krank bist
Als angestellte Person bekommst du nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz sechs Wochen lang dein volles Gehalt, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V 70 Prozent vom Bruttogehalt, höchstens 90 Prozent vom Netto. Brutto zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, Stand 2026 laut Bundesgesundheitsministerium. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld von 135,63 Euro pro Tag, rund 4.069 Euro im Monat vor Abzügen.
Davon gehen noch Sozialabgaben für Rente, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Mit den Beitragssätzen 2026 sind das zusammen rund 12 bis 13 Prozent, je nachdem, ob du Kinder hast.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und gesetzlich versichert. Sie verdient 3.850 Euro brutto und 2.500 Euro netto im Monat. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
Stell dir vor: Lisa hat einen Bandscheibenvorfall und fällt monatelang aus. 70 Prozent ihres Bruttos wären 89,83 Euro am Tag, 90 Prozent ihres Nettos sind 75 Euro. Die Kasse zahlt den niedrigeren Betrag. Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben Lisa rund 1.980 Euro im Monat. Ihr fehlen rund 520 Euro, gut ein Fünftel ihres Nettos.
Bei höheren Einkommen wächst die Lücke. Wer 4.500 Euro netto verdient, bekommt nach unserer Rechnung höchstens rund 3.540 Euro Krankengeld nach Abzügen. Es fehlen fast 1.000 Euro im Monat.
Das Krankengeld läuft nach § 48 SGB V höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen mit. Es bleiben also 72 Wochen Krankengeld. Danach folgt die Aussteuerung: Es geht mit Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente oder im schlechtesten Fall Grundsicherungsgeld weiter, Regelsatz 563 Euro im Monat, Stand 2026.
Selbständige, Künstlerinnen und Künstler und privat Versicherte
Hauptberuflich Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach § 44 Absatz 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie können ihn mit einer Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse dazuholen. Dann gibt es Krankengeld ab dem 43. Tag, dafür zahlen sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent statt 14,0 Prozent, plus Zusatzbeitrag. An die Wahlerklärung sind sie drei Jahre gebunden.
Wer früher Geld braucht, wählt einen Wahltarif Krankengeld. Den Preis legt die Kasse nach § 53 SGB V unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheit fest, die Bindung beträgt drei Jahre. Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, bekommt Krankengeld ab der siebten Woche und kann über einen Wahltarif früher starten.
Privat Krankenversicherte bekommen gar kein Krankengeld. Ihnen zahlt nur, was sie als Krankentagegeld vereinbart haben. Angestellte bekommen dafür einen Arbeitgeberzuschuss.
Für wen sich ein Krankentagegeld lohnt und für wen nicht
Die kurze Antwort: Ein Krankentagegeld lohnt sich für alle, deren Einkommen bei längerer Krankheit spürbar sinkt und die diese Lücke nicht aus Rücklagen tragen können.
Gesetzlich versicherte Angestellte
Für dich zählt die Differenz zwischen Krankengeld und Netto. Dein Vertrag startet sinnvollerweise am 43. Tag, direkt nach der Lohnfortzahlung. Manche Tarifverträge, etwa im öffentlichen Dienst, zahlen einen Zuschuss zum Krankengeld. Schau in deinen Arbeitsvertrag, bevor du rechnest.
Privat versicherte Angestellte
Hier ist das Krankentagegeld unverzichtbar, denn nach der Lohnfortzahlung kommt sonst nichts. Dazu fällt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung weg, während der Beitrag weiterläuft. Viele Versicherer erlauben deshalb, den Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung in die Berechnung des Tagessatzes einzubeziehen. Manche erlauben auch einen Betrag für die Rentenversicherung.
Selbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler
Für Selbständige ist das Risiko am größten. Ohne Wahlerklärung oder Vertrag fehlt im Krankheitsfall das komplette Einkommen, während Miete, Praxis- oder Büroräume und Versicherungen weiterlaufen. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und kein Krankengeld bezieht, zahlt außerdem seine Krankenkassenbeiträge weiter. Das gilt genauso für Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis oder Anwältinnen und Anwälte mit eigener Kanzlei.
Selbständige wählen die Karenzzeit, also die Zeit bis zur ersten Zahlung, selbst. Je später der Start, desto günstiger der Beitrag. Wer eine Rücklage für einige Wochen hat, startet später. Manche Verträge erlauben gestaffelte Tagessätze.
Beamtinnen und Beamte, Studierende, Hausfrauen und Hausmänner
Beamtinnen und Beamte bekommen ihre Bezüge im Krankheitsfall weiter. Ein Krankentagegeld brauchen sie in der Regel nicht. Wichtiger ist für sie die Frage der Dienstunfähigkeit und gegebenenfalls ein Kurtagegeld.
Studierende ohne Job, Hausfrauen und Hausmänner haben kein Arbeitseinkommen, das ausfallen könnte. Ein Krankentagegeld ist für sie deshalb nicht versicherbar. Dasselbe gilt für Zeiten ohne Einkommen, zum Beispiel ein Sabbatical oder die Elternzeit. Viele Verträge lassen sich dann ruhen und später ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen. Diese Möglichkeit, eine sogenannte Anwartschaft, sieht auch § 15 der Musterbedingungen vor, wenn du voraussichtlich wieder arbeitest.
So rechnest du die richtige Höhe deines Krankentagegelds aus
Die kurze Antwort: Dein Krankentagegeld soll genau die Lücke zwischen Krankengeld und Netto füllen, nicht mehr. Nach § 4 der Musterbedingungen darf es zusammen mit Krankengeld und anderen Tagegeldern dein Nettoeinkommen aus dem Beruf nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor Antrag oder vor der Arbeitsunfähigkeit.
Wer mehr versichert, zahlt höhere Beiträge und bekommt trotzdem nur bis zum Netto.
Für Lisa sieht die Rechnung so aus:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Nettogehalt im Monat | 2.500 Euro |
| Krankengeld nach Abzügen | rund 1.980 Euro |
| Lücke im Monat | rund 520 Euro |
| Lücke pro Tag, geteilt durch 30 | rund 17,30 Euro |
| Sinnvoller Tagessatz | 17 Euro |
| Krankengeld plus Krankentagegeld im Monat | rund 2.490 Euro |
Warum 17 und nicht 18 Euro? Mit 18 Euro käme Lisa auf rund 2.520 Euro und läge über ihrem Netto. Den Teil darüber würde die Versicherung nicht zahlen. Die Rechnung nutzt 30 Tage, weil Krankengeld und Krankentagegeld beide pro Kalendertag gezahlt werden.
Lohnt sich das für Lisa? Ihre Fixkosten von 1.600 Euro deckt das Krankengeld. Die 520 Euro fehlen ihr für Lebensmittel, Freizeit und ihr Sparen. Sie kann die Lücke auch aus einer Rücklage tragen. Für 72 Wochen Krankengeld, das sind 504 Tage, bräuchte sie dafür rund 8.700 Euro. Wer diesen Puffer hat und dafür reserviert, kann bewusst auf den Vertrag verzichten.
So rechnen Selbständige ihr Tagegeld aus
Bei Selbständigen zählt der Gewinn, also Umsatz minus Betriebsausgaben, aus dem letzten Steuerbescheid. Davon gehen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag ab. Viele Versicherer rechnen die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge wieder hinzu, weil sie auch in der Krankheit weiterlaufen. Das Ergebnis teilst du durch 30.
Stell dir vor: Lisa macht sich selbständig. Wir nehmen an, nach Steuern bleiben ihr 3.300 Euro im Monat. Dazu kommen 800 Euro Kranken- und Pflegeversicherung und 500 Euro Altersvorsorge. Absicherbar wären bis zu 4.600 Euro im Monat, rund 153 Euro am Tag. Ob alle Beiträge zählen, hängt vom Versicherer ab.
Steigt dein Einkommen, solltest du das Tagegeld erhöhen. Gute Verträge erlauben das ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn du es innerhalb einer Frist beantragst. In den Musterbedingungen fehlt dieses Recht.
Worauf es im Vertrag einer Krankentagegeldversicherung ankommt
Die kurze Antwort: Entscheidend sind die Klauseln, die bestimmen, wann gezahlt wird und wann nicht. Die Musterbedingungen sind nur die Untergrenze. Stiftung Warentest hat im Juni 2026 64 Tarife verglichen und genau diese Punkte geprüft.
| Klausel | Worum es geht | Darauf achten |
|---|---|---|
| Karenzzeit | Ab welchem Tag gezahlt wird | Angestellte meist ab dem 43. Tag, Selbständige nach Rücklage |
| Arbeitsunfähigkeit | Was als krank gilt | Bezug auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf, nicht auf irgendeine Tätigkeit |
| Stufenweise Wiedereingliederung | Langsamer Wiedereinstieg nach Krankheit | Zahlung läuft weiter, wenn der Tarif das ausdrücklich vorsieht |
| Kur und Reha | Zahlung während einer Reha | Die Musterbedingungen schließen das aus, viele Tarife zahlen trotzdem |
| Mutterschutz | Zahlung in den Schutzfristen | Gesetzlich vorgesehen, 8 Monate Wartezeit |
| Kündigungsrecht des Versicherers | Darf er in den ersten drei Jahren kündigen? | Verzicht auf dieses Recht |
| Endalter | Wann der Vertrag endet | Bis zum Beginn der Altersrente statt starr mit 65 |
| Ausland | Zahlung bei Krankheit im Ausland | Weltweit oder zumindest EU und EWR |
| Erhöhung | Tagegeld anpassen, wenn das Einkommen steigt | Ohne neue Gesundheitsprüfung innerhalb einer Frist |
| Ruhen | Pause bei Elternzeit, Sabbatical oder Arbeitslosigkeit | Wiederaufnahme ohne neue Gesundheitsprüfung |
| Berufsunfähigkeit | Ende der Zahlung | Lange Nachleistung, Regeln für den Übergang zur BU-Rente |
Bei der Wiedereingliederung geht es um viel Geld. Wer nach langer Krankheit stundenweise wieder anfängt, nach dem sogenannten Hamburger Modell, arbeitet nach den Musterbedingungen wieder. Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2015 entschieden, dass dann kein Krankentagegeld mehr gezahlt werden muss, auch wenn du dabei noch kein Gehalt bekommst. Das Aktenzeichen ist IV ZR 54/14. Nur wenn dein Tarif die Wiedereingliederung ausdrücklich einschließt, zahlt er weiter.
Nach § 206 VVG darf der Versicherer eine Krankentagegeldversicherung ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen. Das betrifft vor allem die Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte und Verträge von Selbständigen. Wer in dieser Zeit krank wird, steht im schlechtesten Fall ohne Vertrag da. Viele Tarife verzichten auf dieses Recht.
Auch das Endalter verdient einen zweiten Blick. Nach § 196 VVG darf ein Vertrag mit 65 enden. Du hast dann das Recht, einen neuen Vertrag bis 70 zu verlangen, ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn du den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach deinem 65. Geburtstag stellst. Bequemer ist ein Tarif, der direkt bis zum Rentenbeginn läuft, denn die Regelaltersgrenze liegt ab Jahrgang 1964 bei 67.
Im Ausland zahlt ein Vertrag nach den Musterbedingungen nur bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung. Wer viel reist, liest hier genau nach.
Wann dein Krankentagegeld endet: Berufsunfähigkeit, Rente und weniger Einkommen
Die kurze Antwort: Dein Krankentagegeld endet, wenn du wieder arbeiten kannst, berufsunfähig wirst oder Altersrente bekommst. Eine feste Höchstdauer wie beim Krankengeld kennen die Musterbedingungen nicht.
Berufsunfähigkeit beendet das Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ist für vorübergehende Krankheit gedacht. Berufsunfähig bist du nach § 15 der Musterbedingungen, wenn du in deinem bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig bist. Dann endet der Vertrag. Läuft gerade eine Arbeitsunfähigkeit, zahlt der Versicherer höchstens noch drei Monate weiter.
Wer was beweisen muss, hat der Bundesgerichtshof am 30. Juni 2010 geklärt, Aktenzeichen IV ZR 163/09. Du musst belegen, dass du arbeitsunfähig bist. Der Versicherer muss belegen, dass du berufsunfähig bist, wenn er deshalb nicht mehr zahlen will. Vor Gericht zählt ein neutrales Gutachten, nicht die Krankschreibung allein.
Gefährlich ist die Zeit dazwischen. Der Krankentagegeld-Versicherer erklärt dich für berufsunfähig, deine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft aber noch oder sieht es anders. Manche BU-Verträge zahlen schon bei längerer Krankschreibung, über eine sogenannte AU-Klausel. Was sie leistet, erklären wir bei den Klauseln der BU. Lisa hat seit 2019 eine BU mit 1.500 Euro Monatsrente. Damit wäre der Übergang für sie abgefedert.
Wenn dein Einkommen sinkt, darf der Versicherer kürzen
Sinkt dein Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, musst du das nach § 4 der Musterbedingungen unverzüglich melden. Das betrifft zum Beispiel Teilzeit, einen schlechter bezahlten Job oder ein schwaches Geschäftsjahr. Der Versicherer darf dann Tagegeld und Beitrag herabsetzen, nach den aktuellen Musterbedingungen sogar während einer laufenden Krankheit. Wirksam wird das ab dem zweiten Monat nach Zugang seiner Erklärung.
Wenn dein Tagegeld gekürzt wurde
Die alte Kürzungsklausel hat der Bundesgerichtshof am 6. Juli 2016 für unwirksam erklärt, weil sie nicht klar genug war, Aktenzeichen IV ZR 44/15. Am 13. Mai 2026 hat er entschieden, dass ein Versicherer sie nicht einfach durch eine neue Klausel ersetzen durfte, Aktenzeichen IV ZR 27/25. Laut Verbraucherzentrale NRW können Betroffene das alte Tagegeld zurückverlangen und Leistungen nachfordern, innerhalb von drei Jahren. Dann steigt aber auch der Beitrag wieder.
Wechselt Lisa in Teilzeit, sinken Netto und Krankengeld. Sie meldet das und passt ihren Tagessatz an. Zurück in Vollzeit braucht sie wieder mehr. Dann zeigt sich, ob ihr Vertrag eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Beim Krankentagegeld rächt sich das doppelt. Zu niedrig, und es bleibt eine Lücke. Zu hoch, und du zahlst für Geld, das du nie bekommst.
Mit der Altersrente endet der Vertrag ebenfalls, je nach Tarif spätestens mit 65 oder mit dem Rentenbeginn. Er endet außerdem, wenn eine Voraussetzung aus dem Tarif wegfällt, zum Beispiel weil du nicht mehr berufstätig bist, oder wenn du dauerhaft außerhalb von EU und EWR lebst.
Was eine Krankentagegeldversicherung kostet und wie sie steuerlich zählt
Die kurze Antwort: Für gesetzlich versicherte Angestellte ist ein Krankentagegeld meist günstig, für Selbständige deutlich teurer. Stiftung Warentest nennt für eine angestellte Person mit 35 Jahren, 20 Euro Tagegeld ab dem 43. Tag, Beiträge von 7 bis 23 Euro im Monat. Für Selbständige mit 150 Euro ab dem 29. Tag sind es 76 bis 150 Euro im Monat, Stand Juni 2026.
Der Preis hängt vor allem von fünf Dingen ab: deinem Alter bei Abschluss, deiner Gesundheit, der Höhe des Tagessatzes, der Karenzzeit und deinem Beruf. Je früher die Zahlung beginnt, desto teurer wird es, weil kurze Krankheiten viel häufiger sind als lange.
Beiträge sind nicht für immer fest. Nach § 8b der Musterbedingungen kann der Versicherer den Beitrag mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders anpassen, wenn seine Kalkulation nicht mehr stimmt. Steigt dein Beitrag, kannst du innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung kündigen.
Steuerlich ist das private Krankentagegeld im Vorteil. Die Leistung ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie erhöht nicht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Beim Krankengeld der Krankenkasse ist das anders: Es ist zwar steuerfrei, wird aber für den Steuersatz mitgerechnet. Der Bundesfinanzhof hat diesen Unterschied am 13. November 2014 bestätigt, Aktenzeichen III R 36/13. Die Beiträge kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben. Oft ist der Höchstbetrag dafür aber schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
So läuft der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ab
Die kurze Antwort: Du stellst einen Antrag, beantwortest Gesundheitsfragen, und der Versicherer entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen er dich versichert.
Im Antrag fragt der Versicherer nach Erkrankungen, Behandlungen und Krankschreibungen der letzten Jahre. Nach § 19 VVG musst du alles angeben, wonach er in Textform fragt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Fehlt etwas, kann er je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Diese Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Arglist nach zehn Jahren.
Oft werden die Gesundheitsfragen im Beratungstermin ausgefüllt und sofort unterschrieben. Im Leistungsfall kann eine vergessene Behandlung dann bedeuten, dass der Versicherer gar nicht zahlt. Nimm dir Zeit, hol dir Unterlagen von deiner Krankenkasse und deinen Praxen. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage. Damit fragst du bei mehreren Versicherern ohne deinen Namen an, ob und zu welchen Bedingungen sie dich nehmen würden.
Mögliche Ergebnisse sind Annahme, Risikozuschlag, Ausschluss einzelner Erkrankungen oder Ablehnung. Ein Ausschluss etwa für Rückenleiden wiegt beim Krankentagegeld schwer. Ohne Gesundheitsprüfung geht es über den Wahltarif der Krankenkasse und manchmal über Gruppenverträge beim Arbeitgeber.
Nach dem Start gelten Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt nach § 3 der Musterbedingungen drei Monate, bei Unfällen gibt es keine. Für Psychotherapie, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie gelten acht Monate, für die Zahlung im Mutterschutz ebenfalls acht Monate. Wer schwanger werden möchte, schließt also besser früh ab.
Wenn du krank wirst: so bekommst du dein Krankentagegeld
Die kurze Antwort: Du meldest deine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig, schickst laufend Nachweise und meldest dich gesund, sobald du wieder arbeiten kannst. Die Reihenfolge zählt, weil Fristen an jedem Schritt hängen.
1
Die Arbeitsunfähigkeit früh melden
Melde dich beim Versicherer, sobald klar ist, dass du länger ausfällst, spätestens innerhalb der Frist aus deinem Tarif. Die elektronische Krankmeldung erreicht nur die Krankenkasse, den Nachweis für die Versicherung schickst du selbst. Kommt er zu spät, darf der Versicherer das Tagegeld bis zum Eingang kürzen oder streichen.
2
Laufend Nachweise schicken
Solange du krank bist, brauchst du Folgebescheinigungen in den Abständen, die dein Tarif vorgibt. Gezahlt wird nur, wenn dich eine niedergelassene Ärztin oder ein niedergelassener Arzt behandelt oder du im Krankenhaus bist. Das Geld kommt in der Regel nachträglich, oft monatlich.
3
Mitwirken und Auskunft geben
Der Versicherer darf Auskünfte verlangen und dich von einer Ärztin oder einem Arzt seiner Wahl untersuchen lassen. Du musst ärztliche Anweisungen befolgen und alles lassen, was die Genesung behindert. Im Ausland zahlt der Vertrag nach den Musterbedingungen grundsätzlich nicht, sprich eine Reise also vorher ab. Einen Berufswechsel meldest du sofort. Ein weiteres Krankentagegeld darfst du nur mit seiner Zustimmung abschließen.
4
Gesundmeldung innerhalb von drei Tagen
Bist du wieder arbeitsfähig, meldest du das nach § 9 der Musterbedingungen innerhalb von drei Tagen. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung meldest du sofort. Zu viel gezahltes Tagegeld fordert der Versicherer sonst zurück.
Belastbare Zahlen zu Ablehnungen gibt es nicht. Streit entsteht vor allem um die Frage, ob du noch arbeitsunfähig oder schon berufsunfähig bist, und um Kürzungen. Wenn der Versicherer die Zahlung einstellt, lohnt sich eine fachliche Prüfung, bevor du etwas unterschreibst. Sprich uns gern an.
Was sich 2027 und 2028 beim Krankengeld ändert und was das für dein Krankentagegeld bedeutet
Die kurze Antwort: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 ändern sich mehrere Regeln beim Krankengeld. Das Gesetz ist beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bis zum Start kann sich trotzdem noch etwas ändern.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt laut Gesetz: Endet dein Arbeitsverhältnis während einer Krankheit, bekommst du ab dem Folgetag nur noch Krankengeld in Höhe von 60 Prozent deines Nettos, mit Kind 67 Prozent. Für Selbständige wirkt eine neue Wahlerklärung nur noch sofort, wenn sie zu Beginn der Mitgliedschaft oder innerhalb von 14 Tagen nach einem Statuswechsel kommt. Sonst gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Ab dem 1. Januar 2028 ist eine Teil-Arbeitsunfähigkeit beschlossen. Wer freiwillig zu 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenarbeitszeit arbeitet, bekommt anteilig Teilkrankengeld. Auch diese Regel kann sich bis dahin noch ändern. Für dein privates Krankentagegeld ist das wichtig: Nach den Musterbedingungen zahlt es nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Prüfe deshalb, ob dein Tarif bei Teilarbeit weiterzahlt. Mehr zur Reform liest du in unserem Artikel zur GKV-Reform 2027.
Was beim Krankentagegeld jetzt zählt
Beim Krankentagegeld zählt vor allem eine ehrliche Rechnung. Wie hoch ist dein Netto, was bekommst du ohne Vertrag, und wie lange könntest du die Lücke selbst tragen? Für Lisa sind es rund 520 Euro im Monat. Für Selbständige oder privat Versicherte ist es oft das ganze Einkommen.
Danach entscheiden die Klauseln. Ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn er bei Wiedereingliederung, Reha oder Teilarbeit nicht zahlt. Und weil Einkommen sich ändern, durch Teilzeit, Elternzeit, Jobwechsel oder Selbständigkeit, gehört der Vertrag regelmäßig auf den Tisch. Am besten zusammen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, damit beide nahtlos ineinandergreifen.
Lass uns dein Krankentagegeld einmal durchrechnen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, wenn du vollständig arbeitsunfähig bist und deine Karenzzeit vorbei ist. Für Unfälle gibt es keine Wartezeit. Als Angestellte oder Angestellter bekommst du erst sechs Wochen Lohnfortzahlung. Solange du noch im Ausland bist, zahlt der Vertrag nach den Musterbedingungen nur bei einer stationären Behandlung.
Nur, wenn dein Tarif die stufenweise Wiedereingliederung ausdrücklich einschließt. Nach den Musterbedingungen arbeitest du in dieser Zeit wieder und bist nicht mehr arbeitsunfähig. Der Bundesgerichtshof hat das 2015 bestätigt. Melde die Wiedereingliederung sofort.
Ja. Sinkt dein Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, musst du das unverzüglich melden. Der Versicherer darf dann Tagegeld und Beitrag senken. So zahlst du auch nicht für Geld, das du nie bekommen würdest.
Ja, während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt, wenn dein Vertrag mindestens acht Monate besteht. Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden angerechnet. Für ein Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen zahlt das Krankentagegeld nicht. Angestellte bekommen dann den Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber.
Ja. Für gesetzlich Versicherte gibt es Krankentagegeld als private Zusatzversicherung. Sie stockt das Krankengeld der Krankenkasse bis zu deinem Netto auf.
Mit der Wahlerklärung bekommst du Krankengeld ab dem 43. Tag, gerechnet von deinem beitragspflichtigen Einkommen. Für die ersten sechs Wochen brauchst du eine Rücklage, einen Wahltarif oder ein privates Krankentagegeld. Ab 2027 gilt laut beschlossenem Gesetz eine Wartezeit von drei Monaten, wenn du die Erklärung nicht direkt zu Beginn abgibst.
Nein. Privates Krankentagegeld ist steuerfrei und erhöht auch nicht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Das gesetzliche Krankengeld ist ebenfalls steuerfrei, wird aber über den Progressionsvorbehalt beim Steuersatz berücksichtigt.
Quellen: PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009, Stand Juni 2024, geprüft am 07.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz: § 192 VVG, dazu § 19, § 196 und § 206 VVG, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch V: § 44 SGB V, dazu §§ 47, 48 und 53 SGB V, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Krankengeld, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte, Stand 03.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale NRW: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Krankentagegeldversicherung, Stand 20.05.2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Krankentagegeld
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kundinnen und Kunden mit Krankentagegeld, die seit 2016 eine Kürzung erlebt haben, freuen sich über einen Hinweis auf das BGH-Urteil vom 13. Mai 2026. Die Frist für Nachforderungen beträgt drei Jahre.
- Wer in Teilzeit wechselt, in Elternzeit geht oder sich selbständig macht, ist ein guter Anlass für einen Anruf: Tagessatz, Ruhen und Erhöhungsrecht gemeinsam prüfen.
- Krankentagegeld und BU zusammen ansehen. Der Übergang entscheidet, ob eine Lücke entsteht.
