Die GKV-Reform 2027 klingt nach Apotheke und Zahnarzt. Ein paar Euro mehr hier, ein paar dort.
Das stimmt. Aber die größte Rechnung kommt erst 2028. Und sie trifft genau die, die gerade wenig oder nichts verdienen. Hier siehst du, was auf dich zukommt und was du jetzt noch regeln kannst.
Betrifft dich, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst du krank wirst du dich selbstständig machst
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gesetz gilt seit dem 30. Juli 2026. Die meisten Änderungen starten am 1. Januar 2027.
- Zuzahlungen steigen um die Hälfte. Beim Zahnersatz zahlt die Kasse zehn Prozentpunkte weniger.
- Ab 2028 kostet die Familienversicherung für viele Ehe- und Lebenspartner Geld: 2,5 Prozent vom Einkommen des Hauptversicherten.
- Kinder bleiben kostenlos mitversichert. Mit einem Kind unter zwölf ändert sich bei dir nichts.
- Wer gut verdient, zahlt mehr Beitrag. Der Weg in die private Krankenversicherung wird schwerer.
So gehst du vor
- Schau zuerst, was dich betrifft. Geh die Änderungen durch. Was nicht passt, kannst du überspringen.
- Zahnersatz geplant? Lass dir den Heil- und Kostenplan noch 2026 von der Kasse bewilligen. Dann gilt der alte Zuschuss.
- Viele Rezepte? Sammle die Quittungen. Ab einer Grenze wirst du befreit: Befreiung von Zuzahlungen bei der Verbraucherzentrale.
- Über den Partner mitversichert? Prüf, ob eine Ausnahme für dich gilt. Wenn nicht, rechnet vor 2028 nach.
- Länger krank? Dann lies auch: BU-Klauseln: Diese drei zählen bei Pause und Teilzeit.
- Unsicher, was für dich gilt? Lass uns gemeinsam draufschauen.
Inhalt
- Was ändert sich durch die GKV-Reform 2027?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet die Reform Lisa im Jahr 2027?
- Weißt du, was du deiner Kasse jeden Monat zahlst?
- Was kostet die Familienversicherung ab 2028?
- Was ändert sich, wenn du gut verdienst?
- Was ändert sich, wenn du länger krank bist?
- Was tust du jetzt?
- Häufige Fragen zur GKV-Reform 2027
Was ändert sich durch die GKV-Reform 2027?
Die kurze Antwort: Du zahlst ab 2027 bei fast jeder Leistung etwas mehr selbst. Und ab 2028 kann die kostenlose Mitversicherung über deinen Partner Geld kosten.
Die Reform heißt offiziell GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung. Das Gesetz soll ein großes Loch in den Kassen stopfen.
Laut Gesundheitsministerium fehlen 2027 rund 19 Milliarden Euro. Bis 2030 könnten es 44 Milliarden werden. Den größten Teil sollen Ärzte, Kliniken und Pharma tragen. Einen Teil trägst du.
Das ändert sich ab 1. Januar 2027:
- Medikamente: Du zahlst weiter zehn Prozent vom Preis. Aber mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Bisher waren es 5 und 10 Euro.
- Physio und Ergo: Zehn Prozent der Kosten plus 15 Euro je Rezept. Bisher waren es 10 Euro je Rezept.
- Häusliche Krankenpflege: Zehn Prozent der Kosten plus 15 Euro je Verordnung.
- Krankenhaus: 15 Euro pro Tag statt 10 Euro.
- Zahnersatz: Die Kasse zahlt 50 statt 60 Prozent der Regelversorgung. Regelversorgung heißt: die einfache Standard-Lösung, die die Kasse als Maßstab nimmt.
- Homöopathie: Homöopathische und anthroposophische Mittel zahlt die Kasse nicht mehr.
Schon seit dem 30. Juli 2026 zahlt die Kasse keine Cannabisblüten mehr. Extrakte und Fertigarzneimittel bleiben möglich.
Was gleich bleibt: Das Krankengeld bleibt bei 70 Prozent vom Brutto, bis zu 78 Wochen. Die Hautkrebs-Vorsorge ab 35 bleibt vorerst auch. Ein Gremium prüft sie bis Ende 2027.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und gesetzlich versichert. Sie verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Stell dir vor: Im November sagt ihre Zahnärztin, sie braucht eine Krone.
- Mit 26Lisa geht jedes Jahr zur Vorsorge und lässt es im Bonusheft stempeln.
- Mit 31, im NovemberDie Zahnärztin plant eine Krone und schreibt den Heil- und Kostenplan.
- Mit 31, im DezemberLisa reicht den Plan sofort bei der Kasse ein. Die Kasse bewilligt noch 2026.
- Im Beispiel jetzt · 32Rücken, Physio, ein paar Rezepte. Die Krone bekommt sie mit dem alten Zuschuss.
Was kostet die Reform Lisa im Jahr 2027?
Die kurze Antwort: Rund 20 Euro mehr bei Rezepten. Und 100 Euro beim Zahnersatz, die sie mit einer Unterschrift vermieden hat.
Die Rechnung mit einfachen Annahmen:
1
Zahnersatz
Angenommen, die Regelversorgung kostet 1.000 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft zahlt die Kasse bisher 70 Prozent, also 700 Euro. Ab 2027 sind es 60 Prozent, also 600 Euro. Lisa spart 100 Euro, weil der Plan vorher bewilligt war.
2
Physio
Zwei Rezepte im Jahr. Die feste Gebühr steigt von 10 auf 15 Euro. Das sind 10 Euro mehr.
3
Medikamente
Vier günstige Packungen. Statt 5 Euro zahlt sie 7,50 Euro. Das sind 10 Euro mehr.
| Posten | Mehrkosten 2027 |
|---|---|
| Physio, zwei Rezepte | 10 Euro |
| Medikamente, vier Packungen | 10 Euro |
| Zahnersatz, Plan erst 2027 bewilligt | 100 Euro |
Eigene Beispielrechnung mit angenommenen Preisen.
Die Lehre daraus: Bei Lisa liegt das Geld nicht an der Apotheke. Es liegt beim Zahnarzt.
Hast du eine Zahnzusatzversicherung? Dann schau nach, ob sie den Teil zahlt, den die Kasse jetzt weniger übernimmt. Hast du keine, ist jetzt ein guter Moment für die Frage, ob du eine brauchst.
Für Zuzahlungen gibt es eine Obergrenze. Sie heißt Belastungsgrenze und bleibt gleich. Du zahlst im Jahr höchstens zwei Prozent deines Haushalts-Bruttos. Bei schwer chronisch Kranken ist es ein Prozent. Bei Lisa wären das 924 Euro. Sie kommt da nicht hin.
Weißt du, was du deiner Kasse jeden Monat zahlst?
Die kurze Antwort: Wahrscheinlich nicht. In meiner Beratung weiß das so gut wie niemand.
Die Krankenkasse ist wie die Hausbank. Die Karte steckt seit Jahren im Portemonnaie. Wechseln fühlt sich unbequem an, also bleibt man.
Dabei ist der Beitrag einer der größten Posten auf deiner Gehaltsabrechnung. Wir vergleichen Handytarife um zwei Euro. Diesen Posten lesen wir nie.
Man merkt nur, dass das Netto weniger geworden ist. Aber warum, entschlüsselt kaum jemand. Bei der Kasse ist Treue kein Wert. Sie ist ein Kostenfaktor.
Die Reform ist ein guter Moment hinzuschauen. Du kannst deine Kasse wechseln. Zusatzbeitrag und freiwillige Extra-Leistungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.
Tipp: Die Bewilligung zählt, nicht der Termin
Wurde dein Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, bleibt der alte Satz. Ruf deine Zahnarztpraxis an und frag nach dem Heil- und Kostenplan.
Was kostet die Familienversicherung ab 2028?
Die kurze Antwort: Für viele Ehe- und Lebenspartner kommt ein Zuschlag von 2,5 Prozent. Er wird auf das Einkommen dessen berechnet, der dich mitversichert.
Familienversichert heißt: Du bist über die Kasse deines Partners kostenlos mit drin. Das geht, wenn du kaum eigenes Einkommen hast. 2026 liegt die Grenze bei 565 Euro im Monat, im Minijob bei 603 Euro.
Ab 2028 zahlt dein Partner dafür einen Zuschlag. Er wird automatisch vom Gehalt oder von der Rente abgezogen.
Kostenlos bleibt es, wenn eins davon passt:
- Ihr betreut ein Kind unter zwölf im Haushalt. Auch Stief-, Enkel- oder Adoptivkinder zählen.
- Ihr betreut ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst versorgen kann. Dann ohne Altersgrenze.
- Du bist im Rentenalter.
- Du hast Pflegegrad 3 oder höher oder eine volle Erwerbsminderungsrente.
- Du pflegst einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2. Mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
Die Kasse berücksichtigt das von selbst, wenn sie davon weiß. Weiß sie es nicht, melde es selbst.
So viel kann das sein: Stell dir vor, Lisa hat später ein Kind und arbeitet im Minijob. Ihr Partner verdient 4.000 Euro brutto. Sobald das Kind zwölf wird, zahlt er 100 Euro im Monat extra. Das sind 1.200 Euro im Jahr.
Der häufigste Denkfehler
„Mitversichert ist kostenlos, also ist es egal, wie viel ich verdiene.“ Ab 2028 stimmt das für viele nicht mehr. Dann kostet dein Minijob den Haushalt Geld, obwohl er dir selbst keine eigene Absicherung bringt.
Darum lohnt sich die Frage neu: Bleibst du im Minijob? Oder arbeitest du etwas mehr? Ab 603,01 Euro im Monat bist du selbst Mitglied der Kasse. Dann zahlst du eigene Beiträge, bist aber eigenständig versichert. Welche Variante für euch besser ist, hängt an euren Zahlen.
Was ändert sich, wenn du gut verdienst?
Die kurze Antwort: Du zahlst auf mehr Gehalt Beitrag. Und für den Wechsel in die private Krankenversicherung musst du mehr verdienen.
Beiträge zahlst du nur bis zu einer Obergrenze. Sie heißt Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt sie bei 69.750 Euro im Jahr. Sie steigt jedes Jahr mit den Löhnen. 2027 kommen zusätzlich 3.600 Euro dazu.
Laut Ministerium sind das für Gutverdienende bis zu rund 26 Euro im Monat extra. Dazu kommt die normale jährliche Erhöhung.
Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt um 3.600 Euro extra. Erst über dieser Grenze dürfen Angestellte in die private Krankenversicherung, kurz PKV.
Die Schätzwerte für 2027: Die Regierung hat am 21. September 2026 einen Entwurf vorgelegt. Endgültig sind die Zahlen erst nach dem Beschluss.
| Grenze | 2026 | 2027, Schätzwert laut Entwurf |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | 69.750 Euro im Jahr | 76.500 Euro im Jahr |
| Versicherungspflichtgrenze | 77.400 Euro im Jahr | 84.150 Euro im Jahr |
- Du bist schon privat versichert? Dann bleibst du drin. Wer am 31. Dezember 2026 privat versichert ist, für den gilt die Grenze ohne den Extra-Aufschlag. Dauerhaft. Und weil die Beitragsbemessungsgrenze steigt, steigt auch der höchste Zuschuss deines Arbeitgebers.
- Du willst wechseln? Das geht weiter. Ab Januar gilt aber die höhere Grenze.
- Du bist selbstständig? Für dich gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht. Dich trifft nur der höhere Beitrag, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Über die Reform reden alle, als ginge es um Rezepte. Mich beschäftigt etwas anderes. Die beitragsfreie Mitversicherung war nie gratis. Der Preis war nur nicht in Euro, sondern in Abhängigkeit. Ab 2028 steht er auf der Abrechnung. Das ist unbequem. Aber die Reform ist ehrlich: Sie zeigt endlich, was vorher keiner sehen wollte.“
Was ändert sich, wenn du länger krank bist?
Die kurze Antwort: Das Krankengeld bleibt gleich hoch. Aber eine Frist wird kürzer, und es gibt bald eine Teil-Krankschreibung.
- Reha-Antrag: Fordert dich die Kasse auf, Reha oder Rente zu beantragen, hast du ab 2027 nur noch vier Wochen. Bisher waren es zehn. Verpasst du die Frist, stoppt das Krankengeld.
- Job endet während der Krankheit: Dann kann das Krankengeld sinken, auf 60 Prozent vom Netto. Mit Kindern sind es 67 Prozent.
- Teil-Krankschreibung: Ab dem 1. Juli 2028 kannst du zu 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben sein. Für den Rest arbeitest du. Das geht nur, wenn Ärztin, du und dein Arbeitgeber zustimmen.
Noch offen ist, wie private Zusatzverträge damit umgehen. Etwa ein Krankentagegeld. Das prüfen wir, sobald die Regeln im Detail feststehen.
Auch neu: Vor bestimmten planbaren Operationen wird eine zweite ärztliche Meinung Pflicht. Für welche Eingriffe, legt ein Gremium ab 2028 fest. Das ist noch offen.
Was tust du jetzt?
Je nachdem, was bei dir zutrifft:
1
Gesund, normales Einkommen, selbst versichert
Dann kannst du das so lassen. Die Reform kostet dich ein paar Euro im Jahr.
2
Bei dir steht Zahnersatz an
Dann zählt der Dezember. Der Plan muss vor Januar bewilligt sein.
3
Viele Rezepte oder eine chronische Krankheit
Dann behalte die Belastungsgrenze im Blick und beantrage die Befreiung, sobald du sie erreichst.
4
Familienversichert, und dein jüngstes Kind wird bald zwölf
Dann rechnet euch vor 2028 durch: Zuschlag zahlen oder selbst mehr arbeiten und eigenständig versichert sein.
5
Du nutzt Homöopathie oder Heilpraktiker
Dann prüf, ob dir das die Kosten wert ist. Oder ob eine Zusatzversicherung passt.
Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.
Lass uns eure Zahlen einmal durchrechnen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufige Fragen zur GKV-Reform 2027
Ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin gelten die alten Beträge.
Nein. Kinder bleiben kostenlos familienversichert.
Ja. Mit Bonusheft zahlt die Kasse weiter mehr: 60 Prozent nach fünf Jahren, 65 Prozent nach zehn Jahren.
Nicht unbedingt. Bei niedrigem Einkommen gibt es die Härtefallregelung. Dann zahlt die Kasse die Regelversorgung weiter ganz. Frag bei deiner Kasse nach.
Ja, wenn du genug verdienst. Ab 2027 brauchst du dafür aber 3.600 Euro mehr Jahresgehalt als nach der normalen Erhöhung.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Gesetzesseite, geprüft am 4.10.2026 · Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Gesetz, Stand 10.7.2026, geprüft am 4.10.2026 · Pflegewegweiser NRW: Gesundheitsreform, die wichtigsten Änderungen im Überblick, geprüft am 4.10.2026 · Techniker Krankenkasse: SV-Update FAQ, Bestandsschutz, 20.8.2026, geprüft am 4.10.2026 · Techniker Krankenkasse: Einkommensgrenzen der Familienversicherung 2026, geprüft am 4.10.2026 · Steuertipps: Neue Bemessungsgrenzen für 2027, Werte aus dem Entwurf, geprüft am 4.10.2026
Was sich geändert hat: 6.10.2026 – erste Fassung. Die Werte für 2027 sind Schätzwerte aus dem Entwurf vom 21.9.2026.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: GKV-Reform 2027
Für Finanzberater:innen und Versicherungsvermittler:innen mit Registrierung bei der IHK nach § 34d
Geh von dir aus auf deine Kundinnen und Kunden zu. Die Reform ist ein guter Anlass für ein Gespräch. Die Fragen unten passen ins Jahresgespräch. Oder in den Moment, in dem der Fall eintritt.
Wen du zuerst ansprichst, nach Frist sortiert:
- Bis 31.12.2026: Kundinnen mit geplantem Zahnersatz. Der Heil- und Kostenplan muss bewilligt sein, nicht nur geschrieben.
- Bis 31.3.2027: PKV-Kundinnen, die durch die normale Erhöhung der Grenze versicherungspflichtig werden. Sie können sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen. Wer allein durch den Extra-Aufschlag rutschen würde, ist über den Bestandsschutz geschützt. Für diese Gruppe liegt die Grenze laut Entwurf bei rund 80.550 Euro statt 84.150 Euro, als Schätzwert.
- Vor 2028: Haushalte mit familienversichertem Partner und jüngstem Kind ab etwa zehn Jahren. Hier liegt das größte Gespräch.
- Laufend: Kundinnen im Krankengeldbezug. Die Frist für den Reha-Antrag sinkt ab 2027 auf vier Wochen.
Fragen, die das Gespräch öffnen:
- „Wer von euch ist über wen versichert, und wie alt ist euer jüngstes Kind?“
- „Steht bei dir in den nächsten Monaten etwas beim Zahnarzt an?“
- „Wie viele Rezepte hast du im Jahr ungefähr? Sammelst du die Quittungen?“
- „Wenn du länger krank wärst: Weißt du, was dann nacheinander passiert?“
- „Weißt du, was du jeden Monat an deine Kasse zahlst?“ Unsere Erfahrung: so gut wie niemand weiß es. Lass dir die Gehaltsabrechnung zeigen und lest sie gemeinsam.
Drei Begriffe, die Kundinnen verwechseln:
- Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbeitrag. Sie entscheidet nicht über den PKV-Zugang.
- Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob Angestellte in die PKV dürfen. Nur sie hat den neuen Bestandsschutz.
- Belastungsgrenze deckelt die Zuzahlungen. Mit beiden Grenzen oben hat sie nichts zu tun.
Wo du genau hinschaust:
- Familienversicherung: Erst die Ausnahmen prüfen, dann rechnen. Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2 befreit vom Zuschlag. Das wissen viele nicht.
- Minijob oder Midijob: Der Zuschlag macht die Rechnung neu. Ein Midijob bringt eigene Kranken- und Rentenversicherung. Rechne beide Varianten für den ganzen Haushalt.
- PKV-Wechsel für Alleinverdiener: Der Zuschlag verschiebt den Vergleich. Trotzdem ganzheitlich prüfen: Kinder, Gesundheit, Rentenalter.
- Zusatzversicherungen im Bestand: Zahnzusatz auf die neuen Lücken prüfen. Ambulante und stationäre Zusatzverträge auf Aktualität prüfen. Wer Homöopathie nutzt, braucht einen Tarif, der sie zahlt.
- Kassenvergleich: Die Reform gleicht die Kassen nicht an. Zusatzbeitrag und Extra-Leistungen bleiben unterschiedlich.
- Teil-Krankschreibung ab Juli 2028: Prüf in Krankentagegeld- und BU-Bedingungen, wie eine teilweise Arbeitsunfähigkeit behandelt wird. Das wird eine neue Beratungsfrage.
Dokumentation: Halte fest, über welche Fristen du informiert hast. Besonders bei Zahnersatz und Befreiungsantrag.
