Die gesetzliche Krankenkasse zahlt viel: Arztbesuche, Medikamente, Physiotherapie, Krankenhaus, Hilfsmittel. Ganz kostenlos ist das aber nicht. Bei fast jeder Leistung kommt eine Zuzahlung dazu, ein kleiner Eigenanteil, den du selbst trägst.
Hier steht, was du 2026 wo zuzahlst, was sich 2027 ändert und wo die Grenze liegt. Denn es gibt eine Obergrenze pro Jahr, und wer sie kennt, holt sich Geld zurück. Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du krank wirst du länger ausfällst
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Medikamenten zahlst du 2026 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Ab 2027 sind es mindestens 7,50 € und höchstens 15 €.
- Im Krankenhaus zahlst du 2026 10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr. Ab 2027 sind es 15 € pro Tag.
- Alle Zuzahlungen zusammen sind auf 2 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei schwerwiegend chronisch Kranken auf 1 %. Diese Grenze bleibt auch 2027.
- Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen bei Hilfsmitteln und im Krankenhaus nichts zu.
- Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen über deinen Antrag, gilt er ohne Begründung als genehmigt. Mit Gutachten nach fünf Wochen.
So gehst du vor
- Sammle ab Januar alle Quittungen über Zuzahlungen, auch die aus der Apotheke.
- Rechne deine Belastungsgrenze aus: 2 % deiner Bruttoeinnahmen im Jahr, bei chronischer Erkrankung 1 %.
- Ist die Grenze erreicht, beantrage bei deiner Kasse die Befreiung für den Rest des Jahres.
- Stellst du einen Antrag, notiere das Datum. Ab dann laufen die Fristen der Kasse.
Inhalt
- Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
- Wie hoch sind die Zuzahlungen 2026?
- Was ändert sich 2027 bei Zuzahlungen und Zahnersatz?
- Was gilt bei Hilfsmitteln und Brillen?
- Wie viel musst du höchstens zuzahlen?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie lange darf die Kasse für eine Entscheidung brauchen?
- Was bei Zuzahlungen jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die kurze Antwort: Die Kasse zahlt alles, was medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Dazu gehören Behandlung in der Praxis, Medikamente, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha und Krankengeld.
Für die meisten dieser Leistungen zahlst du nur einen kleinen Teil selbst. Den Arztbesuch selbst zahlt die Kasse ohne Zuzahlung. Bei Medikamenten, Heilmitteln, Hilfsmitteln und im Krankenhaus kommt dein Eigenanteil dazu.
Manches zahlt die Kasse nur zum Teil oder gar nicht. Beim Zahnersatz gibt es einen Festzuschuss, also einen festen Anteil an der Grundversorgung. Den Rest trägst du. Eine Brille zahlt die Kasse Erwachsenen nur in Ausnahmen. Wie die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt funktioniert, steht auf der Seite Gesetzliche Krankenversicherung.
Homöopathische und anthroposophische Mittel dürfen seit der Reform 2026 nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. Kassen, die sie als freiwillige Zusatzleistung angeboten haben, dürfen das noch bis Ende 2026.
Wie hoch sind die Zuzahlungen 2026?
Die kurze Antwort: Meist 10 % der Kosten, mit einer Untergrenze von 5 € und einer Obergrenze von 10 €. Im Krankenhaus gilt ein fester Betrag pro Tag.
| Leistung | Zuzahlung 2026 |
|---|---|
| Medikamente | 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als das Mittel kostet |
| Hilfsmittel, zum Beispiel Gehstützen | 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
| Hilfsmittel zum Verbrauch, etwa Inkontinenzmaterial | 10 % des Betrags für den ganzen Monatsbedarf, mit einer festen Obergrenze pro Monat |
| Heilmittel, etwa Physiotherapie | 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung |
| Krankenhaus | 10 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr |
Stand: §§ 33, 39 und 61 SGB V, Fassung Juli 2026. Die Zuzahlung zahlst du direkt in der Apotheke, in der Praxis oder im Krankenhaus. Wer sie einzieht, muss dir eine Quittung geben.
Ein Rechenbeispiel: Kostet ein Medikament 30 €, wären 10 % nur 3 €. Es gilt aber die Untergrenze, du zahlst 5 €. Kostet es 150 €, wären 10 % 15 €. Dann greift die Obergrenze, du zahlst 10 €. Kostet ein Mittel nur 4 €, zahlst du 4 €.
Hilfsmittel und Krankenhaus sind für Kinder und Jugendliche unter 18 zuzahlungsfrei. Bei vielen anderen Leistungen gilt das ebenfalls.
Was ändert sich 2027 bei Zuzahlungen und Zahnersatz?
Die kurze Antwort: Ab 2027 steigen die Zuzahlungen um die Hälfte. Bei Medikamenten zahlst du mindestens 7,50 € und höchstens 15 €, im Krankenhaus 15 € pro Tag. Der Zuschuss zum Zahnersatz sinkt.
Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat haben es am 10.07.2026 beschlossen, es ist seit dem 30.07.2026 in Kraft. Viele Teile wirken erst ab 2027.
Die 10 % bleiben. Es ändern sich die Grenzen. Eine jährliche Anpassung der Zuzahlungen gibt es nicht. Das Bundesgesundheitsministerium spricht von einer Erhöhung der Zuzahlungen um 50 %. Welche Beträge ab wann bei Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und Hilfsmitteln zum Verbrauch gelten, sagt dir deine Kasse.
Zahnersatz ab 2027
| Bonusheft | Festzuschuss 2026 | Festzuschuss ab 2027 |
|---|---|---|
| ohne Nachweis | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre regelmäßig beim Zahnarzt | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre regelmäßig beim Zahnarzt | 75 % | 65 % |
Stand: Bundesgesundheitsministerium, 10.07.2026, und Stiftung Warentest, 19.08.2026. Die Prozente beziehen sich auf die Kosten der Regelversorgung, nicht auf deine Rechnung. Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregel bestehen. Ein lückenloses Bonusheft ist ab 2027 also noch mehr wert.
Neu ist außerdem eine Pflicht zur Zweitmeinung vor bestimmten Eingriffen. Welche Eingriffe das sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss erst in einer Richtlinie fest. Ein Datum gibt es noch nicht.
Was gilt bei Hilfsmitteln und Brillen?
Die kurze Antwort: Die Kasse zahlt Hilfsmittel, die im Einzelfall nötig sind, um eine Behandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Dazu gehören etwa Hörhilfen und orthopädische Hilfsmittel. Brillen zahlt sie Erwachsenen nur in Ausnahmen.
Nicht bezahlt werden Dinge, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gelten. Zum Hilfsmittel gehören auch Reparatur, Ersatz, Wartung und die Einweisung, wie man es benutzt.
Wählst du ein Modell, das mehr kann als nötig, zahlst du die Mehrkosten selbst. Das gilt auch für Folgekosten, die dadurch entstehen. Frag deshalb vorher, welches Modell ohne Aufpreis zu haben ist.
Brille und Kontaktlinsen
Ab 18 zahlt die Kasse Sehhilfen nur bei einer schweren Sehbeeinträchtigung oder bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit. Bei einer Hornhautverkrümmung gilt eine Grenze von mehr als 4 Dioptrien. Auch dann zahlt sie die Gläser, nicht das Gestell.
Kontaktlinsen zahlt sie nur, wenn sie medizinisch zwingend nötig sind. Wählst du Linsen statt Brille, bekommst du höchstens den Betrag für die Brille.
Der häufigste Denkfehler: „Was der Arzt verschreibt, zahlt die Kasse ganz.“ Fast nie. Auf Rezept heißt: Die Kasse zahlt den größten Teil. Die Zuzahlung bleibt bei dir, und bei Zahnersatz und Hilfsmitteln mit Extras kommt oft ein Eigenanteil dazu.
Wie viel musst du höchstens zuzahlen?
Die kurze Antwort: Höchstens 2 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bist du schwerwiegend chronisch krank und in Dauerbehandlung, höchstens 1 % (§ 62 SGB V).
Diese Belastungsgrenze gilt für alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres zusammen. Ist sie erreicht, stellt dir die Kasse eine Bescheinigung aus. Für den Rest des Jahres zahlst du dann nichts mehr zu. Die Bescheinigung enthält keine Angaben zu deinem Einkommen.
Wer zählt zum Haushalt?
Gerechnet wird mit dem ganzen Haushalt. Zusammengezählt werden deine Zuzahlungen und Einnahmen und die deiner Ehepartnerin oder deines Ehepartners und deiner Kinder, wenn ihr zusammenlebt.
Für Angehörige gibt es Freibeträge. Für den ersten Angehörigen werden 15 % der jährlichen Bezugsgröße abgezogen, 2026 also 7.119 €. Für jeden weiteren 10 %, also 4.746 €. Für jedes Kind gilt stattdessen der steuerliche Kinderfreibetrag.
Wann gilt die Grenze von 1 %?
Wer wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist, zahlt höchstens 1 %. Was als schwerwiegend chronisch gilt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Deine Ärztin oder dein Arzt bestätigt die Dauerbehandlung.
Es gibt eine Bedingung, die viele überrascht. Bist du nach dem 1. April 1972 geboren, gilt die 1 % nur, wenn du die empfohlenen Gesundheitsuntersuchungen regelmäßig genutzt hast. Sonst gilt 2 %. Nimmst du an einem strukturierten Behandlungsprogramm für deine Krankheit teil, gilt wieder 1 %.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und gesetzlich versichert. Sie verdient 3.850 € brutto im Monat, also 46.200 € im Jahr. Stell dir vor, bei Lisa wird eine chronische Erkrankung festgestellt. Sie braucht dauerhaft drei Medikamente und regelmäßig Physiotherapie.
- Mit 24Berufsstart. Lisa nutzt die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen.
- Mit 30Die Diagnose kommt. Ihre Ärztin bestätigt die Dauerbehandlung.
- Mit 31Fünf Tage Krankenhaus, danach Physiotherapie.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa rechnet zum ersten Mal ihre Zuzahlungen zusammen.
Die Annahmen im Beispiel: Jedes ihrer drei Medikamente kostet mehr als 150 € pro Packung. Sie holt jeden Monat eine Packung von jedem. Sie bekommt vier Verordnungen Physiotherapie mit je sechs Behandlungen zu 30 €.
| Posten | Rechnung | Zuzahlung 2026 |
|---|---|---|
| Medikamente | 3 Packungen zu 10 € mal 12 Monate | 360 € |
| Physiotherapie | 4 mal (10 % von 180 € plus 10 €) | 112 € |
| Krankenhaus | 5 Tage zu 10 € | 50 € |
| Summe ohne Grenze | 360 € plus 112 € plus 50 € | 522 € |
| Belastungsgrenze 1 % | 1 % von 46.200 € | 462 € |
| Lisa spart | 522 € minus 462 € | 60 € |
Stand: Zuzahlungen und Belastungsgrenze 2026. Weil Lisa alle Vorsorgeuntersuchungen genutzt hat, gilt für sie die Grenze von 1 %. Ohne diese Untersuchungen läge ihre Grenze bei 2 %, also bei 924 €. Dann würde sie die Grenze in diesem Jahr gar nicht erreichen.
2027 kosten Lisas drei Medikamente 15 € statt 10 € pro Packung. Das sind allein 540 € im Jahr. Ihre Grenze bleibt aber bei 1 %. Solange ihr Gehalt gleich bleibt, zahlt sie auch 2027 höchstens 462 €. Je höher die Zuzahlungen steigen, desto mehr ist die Befreiung wert.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei Zuzahlungen geht es um kleine Beträge, und genau das ist die Falle. Fünf Euro hier, zehn Euro dort, niemand führt Buch. Am Ende des Jahres sind es mehrere Hundert Euro, und die Belastungsgrenze hat keiner ausgerechnet. Die Kasse meldet sich nicht von selbst. Wer chronisch krank ist, braucht neben guter Behandlung auch eine gute Ablage.“
Wie lange darf die Kasse für eine Entscheidung brauchen?
Die kurze Antwort: In der Regel drei Wochen. Holt die Kasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein, fünf Wochen. Beim Zahnersatz mit Gutachten sechs Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Schafft die Kasse die Frist nicht, muss sie dir das rechtzeitig mit Begründung mitteilen. Tut sie das nicht, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Das nennt man Genehmigungsfiktion.
Beschaffst du dir die Leistung danach selbst, muss die Kasse dir die Kosten erstatten. Für Leistungen zur Reha gelten eigene Regeln.
Tipp
Stelle Anträge schriftlich und hebe einen Nachweis über den Eingang auf. Ohne Datum kannst du später nicht zeigen, wann die Frist begonnen hat.
Lehnt die Kasse ab, kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids, in der Regel ein Monat.
Was bei Zuzahlungen jetzt zählt
Die gesetzliche Krankenkasse deckt fast alles ab, was medizinisch nötig ist. Die Kosten für dich liegen in den Zuzahlungen und Eigenanteilen. Ab 2027 werden sie spürbar höher. Die Grenze von 2 % oder 1 % bleibt.
Darum zählen zwei Dinge. Eine Mappe mit allen Quittungen, damit du die Belastungsgrenze nutzt. Und beim Zahnersatz das Bonusheft, weil jeder Prozentpunkt ab 2027 mehr Gewicht hat. Wo eine Zusatzversicherung Eigenanteile senken kann, zeigt die Seite Zahnzusatzversicherung.
Wo zahlst du bei Gesundheit drauf?
Wir schauen mit dir, welche Eigenanteile bei dir anfallen und ob eine Zusatzversicherung sie sinnvoll senkt oder nicht. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Wenn deine Zuzahlungen über 2 % deiner Bruttoeinnahmen liegen, ja. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %. Sammle alle Quittungen, rechne nach und beantrage die Befreiung bei deiner Krankenkasse.
Nein. Für Hilfsmittel zahlen erst Versicherte ab 18 zu. Wählst du aber ein teureres Modell als nötig, zahlst du die Mehrkosten selbst.
2026 zahlst du 10 € pro Tag, also 100 €. Ab 2027 sind es 15 € pro Tag. Gezahlt wird für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Die Zuzahlung zählt zu deiner Belastungsgrenze.
Hat sie dir keinen Grund für die Verzögerung genannt und kein Gutachten angekündigt, gilt die Leistung nach drei Wochen als genehmigt. Mit Gutachten gilt eine Frist von fünf Wochen. Schreib der Kasse und berufe dich auf § 13 Abs. 3a SGB V.
Als Erwachsene meist nicht. Nur bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit, mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung oder einer schweren Sehbeeinträchtigung. Auch dann zahlt sie die Gläser, nicht das Gestell.
Quellen: §§ 61, 62 SGB V, Zuzahlungen und Belastungsgrenze, dejure.org, Stand Juli 2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 13, 33, 39 SGB V, Fristen, Hilfsmittel und Krankenhaus, dejure.org, Fassung vom 30.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 10.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Gesetzesseite, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 30.07.2026, geprüft am 11.10.2026 · Gesundheitsreform ist durch: was wann gilt, Stiftung Warentest, Stand 19.08.2026, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Zuzahlungen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei Kundinnen und Kunden mit chronischer Erkrankung lohnt im Jahresgespräch die Frage, ob sie die Belastungsgrenze schon einmal beantragt haben.
- Die niedrigeren Festzuschüsse beim Zahnersatz ab 2027 sind ein guter Anlass, laufende Zahnbehandlungen und Bonushefte gemeinsam anzuschauen.
