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Ein heller Zahn hinter einem goldenen Schild, daneben ein Münzstapel und eine Zahnbürste als Bild für die Zahnzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung: Was sie zahlt und wann sie lohnt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Eine Krone hier, ein Implantat dort: Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur einen festen Zuschuss. Den Rest trägst du selbst. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen. Sie kann aber auch Geld kosten, ohne je zu leisten.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Lücke größer. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Kasse beim Zahnersatz zehn Prozentpunkte weniger zuschießt. Der Beschluss steht im Bundesgesetzblatt, Details können sich bis zum Start noch ändern.

Hier liest du, was die Kasse heute zahlt, was ab 2027 gilt und welche Klauseln im Vertrag den Unterschied machen. Mit Zahlen, Paragrafen und einem Beispiel, das du mit deinen eigenen Zahlen nachrechnen kannst.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du für dein Kind vorsorgen willst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest die Rente näher rückt

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Zahnersatz zahlt die Kasse 2026 einen Festzuschuss von 60, 70 oder 75 Prozent der einfachen Regelversorgung, je nach Bonusheft. Alles darüber zahlst du selbst.
  • Ab 1. Januar 2027 sinkt der Zuschuss laut beschlossenem Gesetz auf 50, 60 oder 65 Prozent. Für Heil- und Kostenpläne, die vor 2027 bewilligt sind, gelten die alten Sätze.
  • Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nur für Schäden, die beim Abschluss noch nicht bekannt, angeraten oder in Behandlung sind.
  • Fast alle Tarife begrenzen die Leistung in den ersten Jahren. Volle Leistung gibt es meist erst nach vier Jahren.
  • Entscheidend ist, wie viel Prozent der echten Rechnung erstattet werden, ob Implantate dabei sind und bis zu welchem Gebührensatz gezahlt wird.

So gehst du vor

  • Ist bei dir Zahnersatz geplant, lass den Heil- und Kostenplan noch 2026 bei deiner Kasse bewilligen. Dann gilt der höhere Zuschuss, auch wenn die Behandlung erst 2027 stattfindet.
  • Ein Heil- und Kostenplan gilt in der Regel sechs Monate. Plane den Termin so, dass der Zahnersatz in dieser Zeit eingesetzt wird.
  • Geh jedes Jahr zur Kontrolle und lass sie im Bonusheft eintragen. Das bringt dir dauerhaft mehr Zuschuss.
Inhalt
  1. Was ist eine Zahnzusatzversicherung?
  2. Was die Krankenkasse beim Zahnersatz zahlt und was ohne Zusatzversicherung bleibt
  3. Füllungen, Wurzelbehandlung und Zahnreinigung: hier zahlst du oft dazu
  4. Zahnspange beim Kind: was die Kasse zahlt und was nicht
  5. Welche Arten von Zahnzusatzversicherungen es gibt
  6. Worauf es im Vertrag einer Zahnzusatzversicherung ankommt
  7. Was eine Zahnzusatzversicherung kostet und wovon der Beitrag abhängt
  8. Für wen sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt und wann Sparen reicht
  9. So läuft der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ab
  10. Wenn deine Zahnärztin oder dein Zahnarzt Zahnersatz plant: so bekommst du dein Geld
  11. Kündigung, Beitragserhöhung und Wechsel der Zahnzusatzversicherung
  12. Was bei der Zahnzusatzversicherung jetzt zählt
  13. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Die kurze Antwort: Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie zahlt einen Teil oder fast alles von dem, was nach dem Zuschuss der Kasse beim Zahnarzt übrig bleibt.

Rechtlich ist sie eine private Krankenversicherung für einen Teilbereich, eine sogenannte Teilversicherung. Abschließen kann sie jede und jeder, die oder der gesetzlich versichert ist. Auch Kinder lassen sich versichern. Privat Vollversicherte brauchen sie meist nicht, weil Zahnleistungen dort schon im Tarif stehen.

Der Markt teilt sich grob in zwei Arten. Zahnersatz-Tarife zahlen nur für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Rundum-Tarife zahlen zusätzlich für die Zahnbehandlung, also Füllungen, Wurzel- und Parodontitis-Behandlung, und oft für die professionelle Zahnreinigung.

Abzugrenzen ist sie von der ambulanten Zusatzversicherung, die Brille, Heilpraktikerin oder Heilpraktiker und Vorsorge abdeckt. Manche Verträge kombinieren beides. Einen Überblick über alle Bausteine findest du auf unserer Seite zur Krankenzusatzversicherung.

Was die Krankenkasse beim Zahnersatz zahlt und was ohne Zusatzversicherung bleibt

Ohne Zusatzversicherung bekommst du beim Zahnersatz nur den Festzuschuss deiner Kasse. Er beträgt 2026 nach § 55 Absatz 1 SGB V 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, Stand: Oktober 2026. Mit Bonusheft sind es 70 oder 75 Prozent.

Die Regelversorgung ist die einfache, bewährte Lösung, die der Gemeinsame Bundesausschuss für jeden Befund festlegt. Bei einem fehlenden Backenzahn ist das meist eine Brücke aus Nicht-Edelmetall, bei einem kaputten Seitenzahn eine Metallkrone. Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der Rechnung.

Deshalb sagt die Prozentzahl wenig über deine echte Rechnung. Wählst du etwas Besseres, bleibt der Zuschuss gleich hoch. Alles darüber zahlst du selbst.

So viel schießt die Kasse 2026 zu und so viel ab 2027

Die Verbraucherzentrale rechnet mit den Beträgen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung für 2026, Stand: Januar 2026. Eine Metallkrone für einen Seitenzahn kostet in der Regelversorgung 398,39 Euro. Eine Brücke über eine Lücke kostet 921,60 Euro. Die Tabelle zeigt, was die Kasse davon zahlt.

BonusheftZuschuss 2026Zuschuss ab 2027, beschlossenBrücke 2026Brücke 2027 bei gleichem Betrag
Kein Bonus60 %50 %552,96 €460,80 €
5 Jahre Kontrollen70 %60 %645,12 €552,96 €
10 Jahre Kontrollen75 %65 %691,20 €599,04 €

Die Werte für 2027 sind eine eigene Rechnung mit den Beträgen von 2026. Die Regelversorgungsbeträge werden jedes Jahr neu festgesetzt. Die Sätze ab 2027 stehen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 vom 29. Juli 2026. Sie sind beschlossen, gelten ab dem 1. Januar 2027 und können sich bis dahin noch ändern.

Für dich zählt dabei ein Datum: Ist der Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten weiter die alten Sätze. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kasse deinen Heil- und Kostenplan genehmigt, nicht der Tag der Behandlung.

Wie das Bonusheft deinen Zuschuss erhöht

Das Bonusheft belegt, dass du regelmäßig zur Kontrolle gehst. Bis zum 18. Geburtstag zählt jedes Halbjahr, danach ein Besuch pro Kalenderjahr. Fünf Jahre ohne Lücke vor Behandlungsbeginn bringen den mittleren Satz, zehn Jahre den höchsten.

Laut Verbraucherzentrale kann die Kasse den höchsten Satz auch dann gewähren, wenn in zehn Jahren eine einzige Kontrolle fehlt. Außerdem muss dein Gebiss zeigen, dass du deine Zähne regelmäßig pflegst. Das prüft die Zahnärztin oder der Zahnarzt.

Härtefall: Wer die Regelversorgung komplett bezahlt bekommt

Hast du wenig Einkommen, zahlt die Kasse die Regelversorgung ganz. Die Grenze liegt bei 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Das sind 2026 für Alleinstehende 1.582 Euro brutto im Monat, mit einer oder einem Angehörigen 2.175,25 Euro und für jede weitere Person 395,50 Euro mehr, Stand: Januar 2026.

Ohne Einkommensprüfung gilt der Härtefall, wenn du Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG bekommst. Liegt dein Einkommen knapp über der Grenze, gibt es nach § 55 Absatz 3 SGB V einen gleitenden Zuschuss. Die Härtefallregel bleibt laut Fachpresse auch nach der Kürzung 2027 bestehen.

Gleichartig oder andersartig: zwei Wege, teurer zu werden

Willst du mehr als die Regelversorgung, gibt es zwei Fälle. Bei der gleichartigen Versorgung bleibt es bei der Kassenlösung, aber mit Extras, etwa einer zahnfarbenen Verblendung auf einer Krone. Der Kassenteil wird nach dem Kassenkatalog BEMA abgerechnet, nur die Extras privat.

Bei der andersartigen Versorgung wählst du etwas ganz anderes, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Dann rechnet die Praxis alles nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte ab, kurz GOZ. Die Kasse zahlt trotzdem nur den Festzuschuss der Brücke.

Die GOZ erlaubt je Leistung einen Steigerungsfaktor bis zum 3,5-Fachen des Grundbetrags. Über dem 2,3-Fachen muss die Praxis das begründen. Noch höhere Sätze gehen nur mit einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung. Genau hier entscheidet sich, ob eine Versicherung voll zahlt.

Füllungen, Wurzelbehandlung und Zahnreinigung: hier zahlst du oft dazu

Die kurze Antwort: Bei der normalen Zahnbehandlung zahlt die Kasse mehr als beim Zahnersatz. Lücken entstehen dort, wo du eine aufwendigere Lösung wählst oder wo die Kasse eine Leistung gar nicht kennt.

Füllungen sind seit dem EU-weiten Amalgamverbot ab dem 1. Januar 2025 neu geregelt. Laut Verbraucherzentrale bekommst du seitdem im Front- und Seitenzahnbereich eine zahnfarbene Füllung ohne Zuzahlung, Stand: Januar 2025. Willst du eine aufwendigere Füllung in Mehrschichttechnik oder ein Inlay aus Keramik oder Gold, zahlst du nach § 28 Absatz 2 SGB V die Mehrkosten selbst.

Bei Wurzel- und Parodontitis-Behandlungen zahlt die Kasse nach festen Richtlinien. Zusätzliche Methoden, die die Praxis privat anbietet, gehören nicht dazu. Eine Rundum-Zahnzusatzversicherung zahlt solche Extras oft mit.

Die professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung. Laut Verbraucherzentrale kostet sie meist 80 bis 120 Euro, manchmal über 150 Euro, Stand: Mai 2024. Viele Kassen geben über Bonusprogramme etwas dazu. Ob sie besser schützt als die normale Zahnsteinentfernung, ist laut IQWiG wissenschaftlich nicht eindeutig belegt.

Implantate zahlt die Kasse nur in seltenen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt. Im Normalfall gibt es nur den Festzuschuss der Brücke, wie oben beschrieben.

Zahnspange beim Kind: was die Kasse zahlt und was nicht

Die kurze Antwort: Die Kasse zahlt eine Zahnspange nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und nur bei deutlichen Fehlstellungen. Alles Zusätzliche zahlen die Eltern.

Die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde stuft die Fehlstellung in eine von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen ein, kurz KIG. Laut Verbraucherzentrale zahlt die Kasse ab KIG 3, Stand: April 2026. Bei KIG 1 und 2 gilt die Behandlung als nicht notwendig und ist privat zu zahlen. Behandelt wird meist im Wechselgebiss, also oft zwischen neun und zwölf Jahren.

Vor dem Start muss die Kasse den Behandlungsplan genehmigen. Danach zahlst du zunächst 20 Prozent der Kassenkosten selbst, für ein gleichzeitig behandeltes Geschwisterkind 10 Prozent. Dieser Eigenanteil wird Schritt für Schritt berechnet. Nach erfolgreichem Abschluss bekommst du ihn mit einer Abschlussbescheinigung zurück.

Die Kasse zahlt eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung. Viele Praxen bieten außervertragliche Leistungen an, die du privat nach GOZ zahlst. Dazu gehören zum Beispiel transparente, kleinere oder selbstligierende Brackets, farbige Brackets, hochelastische Bögen, eine Versiegelung rund um die Brackets, ein festsitzender Retainer und eine Funktionsanalyse des Kiefergelenks.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele dieser Extras laut Studienlage oft keinen belegten Nutzen haben. Lass dir alle Privatleistungen mit Preis vor Beginn schriftlich geben. Für Erwachsene zahlt die Kasse nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung brauchen.

Eine Zahnzusatzversicherung zahlt für ein Kind nur, wenn beim Abschluss noch keine Behandlung angeraten oder geplant ist. Wer an eine Zahnspange denkt, muss also vor der ersten kieferorthopädischen Untersuchung abschließen. Mehr zur Absicherung von Kindern liest du unter Krankenversicherung für Kinder.

Welche Arten von Zahnzusatzversicherungen es gibt

Die kurze Antwort: Es gibt Tarife nur für Zahnersatz und Rundum-Tarife, die auch Behandlung und Vorsorge zahlen.

Stiftung Warentest hat im August 2026 278 Tarife untersucht und sortiert sie in drei Stufen. Die einfachste Stufe stockt nur die Regelversorgung auf. Die mittlere zahlt auch hochwertigeren Zahnersatz zu einem guten Teil. Die oberste zahlt auch Implantate und Inlays weitgehend.

Achte darauf, worauf sich die Prozentzahl bezieht. Manche Tarife verdoppeln nur den Kassenzuschuss. Das klingt nach 100 Prozent, deckt bei einem Implantat aber nur einen kleinen Teil. Andere erstatten einen Prozentsatz der gesamten Rechnung, einschließlich der Kassenleistung. Bei einem dritten Typ zählt der Prozentsatz erst nach Abzug der Kasse.

Rundum-Tarife zahlen zusätzlich Füllungen, Wurzel- und Parodontitis-Behandlung, Fissurenversiegelung und oft die Zahnreinigung, meist bis zu einem festen Jahresbetrag. Einige zahlen auch Bleaching oder Kieferorthopädie für Erwachsene, dann aber fast immer mit engen Grenzen.

Worauf es im Vertrag einer Zahnzusatzversicherung ankommt

Die kurze Antwort: Wichtig sind die echte Erstattung in Prozent der Rechnung, die Begrenzungen in den ersten Jahren und die Frage, ob Implantate und Knochenaufbau ohne Einschränkung dabei sind. Die Tabelle zeigt, was du in den Bedingungen suchst.

Punkt im VertragWorauf du achtestWarum es zählt
Erstattung ZahnersatzProzent der Gesamtrechnung, inklusive Implantat, Inlay und KnochenaufbauEin Prozentsatz nur auf die Regelversorgung hilft bei teuren Lösungen kaum
LeistungsbegrenzungHöchstbeträge in den ersten Jahren, ab wann volle LeistungLaut Stiftung Warentest sind bis zu 1.500 Euro im Jahr in den ersten sechs Jahren möglich
WartezeitKeine oder höchstens drei MonateViele Tarife verzichten inzwischen ganz darauf
GebührensatzErstattung bis zum 3,5-Fachen der GOZ, besser auch darüberBei aufwendigem Zahnersatz liegt der Satz oft über 2,3
Material und LaborKein fester Preiskatalog, der Laborkosten deckeltLaborkosten machen bei Kronen und Implantaten einen großen Teil aus
Fehlende ZähneOb sie ausgeschlossen sind oder einen Zuschlag kostenBestehende Lücken sind sonst oft nicht versichert
ZahnreinigungBetrag pro Jahr und Anzahl der TermineOft auf einen festen Betrag im Jahr gedeckelt
BeitragsverlaufMit Alterungsrückstellungen oder AltersstufenOhne Rückstellungen steigt der Beitrag mit dem Alter
KündigungVerzicht des Versicherers auf das KündigungsrechtSonst kann der Versicherer in den ersten drei Jahren kündigen

Die Zahnstaffel ist die wichtigste Grenze. Sie begrenzt, wie viel der Versicherer in den ersten Jahren insgesamt zahlt, zum Beispiel 1.000 Euro im ersten und 2.000 Euro in den ersten beiden Jahren. Die Beträge sind von Tarif zu Tarif verschieden. Laut Stiftung Warentest zahlen fast alle Tarife erst nach vier Jahren voll.

Viele Bedingungen lassen die Staffel bei Unfällen entfallen. Was als Unfall zählt, steht im Vertrag. Ein Sturz mit dem Fahrrad gehört meist dazu, ein abgebrochener Zahn beim Essen meist nicht.

Prüfe auch, ob der Tarif nach Kassenleistung rechnet. Leistet die Kasse in einem Fall nicht, etwa weil eine Leistung nicht im Katalog steht, ziehen manche Tarife trotzdem einen fiktiven Zuschuss ab. Andere zahlen dann den vollen Prozentsatz auf die Rechnung.

Was eine Zahnzusatzversicherung kostet und wovon der Beitrag abhängt

Die kurze Antwort: Einfache Tarife kosten laut Stiftung Warentest 9 bis 15 Euro im Monat. Sehr leistungsstarke Tarife kosten für eine 43-jährige Modellkundin 41 bis 90 Euro, Stand: August 2026. Die Verbraucherzentrale NRW nennt eine Spanne von 10 bis 50 Euro im Monat.

Der Beitrag hängt vor allem von deinem Alter beim Abschluss, dem Leistungsumfang und dem Beitragsmodell ab. Bei etwa drei Vierteln der Tarife steigt der Beitrag laut Stiftung Warentest mit dem Alter. Das passiert in Altersstufen, etwa alle fünf oder zehn Jahre.

Tarife mit Alterungsrückstellungen sind am Anfang teurer. Sie legen einen Teil des Beitrags für später zurück, damit er im Alter nicht allein wegen des Alters steigt. Erhöhen kann der Versicherer ihn trotzdem, wenn die Leistungen insgesamt teurer werden. Dafür muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen.

Steuerlich bringt der Beitrag meist wenig. Er zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Den Höchstbetrag dafür füllen bei Angestellten in der Regel schon die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus. Hohe Zahnarztrechnungen, die du selbst zahlst, kannst du aber als außergewöhnliche Belastung angeben, soweit sie deine zumutbare Belastung übersteigen.

Für wen sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt und wann Sparen reicht

Die kurze Antwort: Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem, wenn du bei Zahnersatz mehr als die einfachste Lösung möchtest und deine Zähne beim Abschluss noch gesund sind. Reicht dir die Regelversorgung, kann Sparen günstiger sein.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin, gesetzlich versichert und verdient 2.500 Euro netto. Nach ihren Fixkosten von 1.600 Euro bleiben ihr 900 Euro im Monat. Sie geht seit dem Studium jedes Jahr zur Kontrolle, ihr Bonusheft ist seit über zehn Jahren lückenlos.

Stell dir vor: Beim Biss auf einen Kirschkern bricht ein Backenzahn so, dass er gezogen werden muss. Die Lücke liegt zwischen zwei Zähnen, die Regelversorgung wäre also eine Brücke. Die Zahnärztin schlägt ein Implantat vor. Stiftung Warentest rechnet für ein Implantat mit Knochenaufbau, Material und Krone mit rund 5.057 Euro, Stand: August 2026.

Die Kasse zahlt Lisa dafür den Festzuschuss der Brücke mit 75 Prozent, also 691,20 Euro. Ohne Zusatzversicherung bleiben 4.365,80 Euro bei ihr. Das sind fast fünf Monate von dem, was ihr nach den Fixkosten bleibt. Wird der Plan erst 2027 bewilligt, wären es bei 65 Prozent und gleichen Beträgen 4.457,96 Euro.

Hätte Lisa seit fünf Jahren einen Tarif, der 90 Prozent der Rechnung inklusive Kassenleistung zahlt, und wäre die Staffel vorbei, sähe es anders aus. 90 Prozent von 5.057 Euro sind 4.551,30 Euro. Davon zahlt die Kasse 691,20 Euro und die Versicherung 3.860,10 Euro. Lisa trägt 505,70 Euro. Im ersten Vertragsjahr dagegen würde eine Staffel von zum Beispiel 1.000 Euro sie mit 3.365,80 Euro allein lassen.

Die Gegenrechnung: Legt Lisa 30 Euro im Monat zu 1,75 Prozent Zinsen zurück, hat sie nach zehn Jahren rund 3.930 Euro. Das reicht für ein Implantat nicht ganz, das Geld bleibt aber ihr, wenn nichts passiert. Ein gut gefüllter Notgroschen fängt kleinere Rechnungen ohnehin ab.

Stiftung Warentest sieht den sinnvollen Zeitpunkt für einen Abschluss um das 40. Lebensjahr, die Verbraucherzentrale zwischen 30 und 40, solange die Zähne in Ordnung sind. Früher ist der Beitrag niedriger, später steigt das Risiko, dass schon etwas angeraten ist und nicht mehr versichert werden kann.

Besonders viel bringt der Vertrag, wenn du Implantate, Keramik oder Inlays möchtest oder schon Kronen hast, die irgendwann ersetzt werden.

So läuft der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ab

Die kurze Antwort: Du beantwortest einige Gesundheitsfragen zu deinen Zähnen, der Versicherer prüft sie und nimmt dich an, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht.

Die Fragen sind bei Zahntarifen meist kurz, aber genau. Typisch sind diese Punkte:

  • Ist eine Behandlung, ein Zahnersatz oder eine Zahnspange angeraten, geplant oder begonnen?
  • Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind? Weisheits- und Milchzähne zählen meist nicht mit.
  • Wurde in den letzten Jahren eine Parodontitis festgestellt oder behandelt?
  • Wie viele Zähne sind schon überkront oder durch Brücken, Prothesen oder Implantate ersetzt?

Nach § 19 VVG musst du nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Das aber vollständig und richtig. Falsche Angaben erlauben dem Versicherer je nach Fall einen Rücktritt oder eine Kündigung, im Leistungsfall kann dann nichts gezahlt werden. Mehr dazu auf unserer Seite zu Gesundheitsfragen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“

Bei Zahntarifen heißt das: Ein alter Vertrag, der nur die Regelversorgung aufstockt, passt oft nicht mehr zu dem, was du heute möchtest. Mit der Kürzung 2027 lohnt sich ein Blick in die Bedingungen.

Eine Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn. Nach § 197 VVG darf sie bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie höchstens acht Monate betragen. Laut Stiftung Warentest verzichten viele Versicherer inzwischen ganz darauf oder verlangen drei Monate.

Bei Vorerkrankungen wie einer Parodontitis kann eine anonyme Risikovoranfrage helfen. Dabei fragt eine Maklerin oder ein Makler bei mehreren Versicherern ohne deinen Namen an, ob und zu welchen Bedingungen sie dich annehmen. Ein abgelehnter Antrag taucht so nirgends auf.

Wenn deine Zahnärztin oder dein Zahnarzt Zahnersatz plant: so bekommst du dein Geld

Die kurze Antwort: Du reichst den Heil- und Kostenplan zuerst bei deiner Kasse und dann bei deiner Versicherung ein. Nach der Behandlung schickst du die Rechnung, die Versicherung zahlt ihren Anteil an dich.

Der Heil- und Kostenplan ist das zentrale Papier. Die Praxis listet darin Befund, geplante Versorgung und Kosten auf. Die Kasse prüft ihn, setzt den Festzuschuss fest und genehmigt ihn. Erst danach sollte die Behandlung beginnen, sonst kann der Zuschuss verloren gehen.

Schick den genehmigten Plan auch deiner Zahnzusatzversicherung. Viele Versicherer sagen dir dann vorab, wie viel sie zahlen werden. So siehst du, ob Staffel, Gebührensatz oder Laborkosten den Betrag kürzen, bevor du unterschreibst.

Nach der Behandlung bekommst du eine Rechnung über deinen Eigenanteil. Diese Rechnung reichst du ein, meist online oder per App. Der Versicherer zahlt an dich, nicht an die Praxis. Bei hohen Summen gehst du oft in Vorleistung.

Hält der Zahnersatz nicht, gilt für Füllungen und Zahnersatz nach § 136a Absatz 4 SGB V eine Gewähr der Praxis von zwei Jahren. In dieser Zeit muss sie Mängel ohne Kosten für dich beheben.

Kündigung, Beitragserhöhung und Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Die kurze Antwort: Du kannst in der Regel zum Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen. Der Versicherer darf eine Zahnzusatzversicherung nach § 206 Absatz 2 VVG nur in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen, viele verzichten darauf.

Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung kann eine Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren vereinbart sein. Erhöht der Versicherer den Beitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Kündigst du, sind die gezahlten Beiträge weg und ein neuer Vertrag beginnt mit neuer Staffel und neuen Gesundheitsfragen.

Ein Wechsel lohnt sich darum nur, wenn der neue Tarif deutlich besser passt und deine Zähne gesund sind. Laufende oder angeratene Behandlungen nimmst du nicht mit. Schließe den neuen Vertrag ab, bevor du den alten kündigst.

Wechselst du in die private Krankenvollversicherung, endet der Bedarf meist. Mehr zur Kasse liest du unter gesetzliche Krankenversicherung.

Was bei der Zahnzusatzversicherung jetzt zählt

Bei der Zahnzusatzversicherung zählt jetzt vor allem das Datum. Wer Zahnersatz vor sich hat, sichert sich den höheren Zuschuss, wenn die Kasse den Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligt. Eine neue Versicherung hilft für diese Behandlung nicht mehr, denn angeratene Behandlungen sind nicht versichert.

Für alle anderen zählt der Zustand der Zähne. Sind sie gesund, ist ein Abschluss einfach und die Staffel läuft ab, bevor der erste große Schaden kommt. Ob dir die Regelversorgung reicht oder ob du Implantate und Keramik möchtest, entscheidet, welche Stufe du brauchst.

Hast du schon einen Vertrag, lies die Bedingungen mit Blick auf 2027. Ein Tarif, der nur den Kassenzuschuss verdoppelt, zahlt künftig weniger, weil der Zuschuss selbst sinkt. Wenn du das gemeinsam durchgehen möchtest, sprich uns an.

Lass uns deine Zahnzusatzversicherung einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mir ist beim Essen ein Stück Zahn abgebrochen. Kann ich jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die dafür zahlt?

Abschließen kannst du meist noch, aber nicht für diesen Zahn. Ist ein Schaden bekannt oder eine Behandlung angeraten, musst du das in den Gesundheitsfragen angeben. Der Versicherer schließt ihn dann aus. Für diese Behandlung zahlt nur die Kasse ihren Festzuschuss.

Ich bin mit dem Fahrrad gestürzt und habe einen Schneidezahn verloren. Zahlt die Zahnzusatzversicherung schon im ersten Jahr?

Bei vielen Tarifen ja. Viele Bedingungen lassen die Leistungsbegrenzung der ersten Jahre bei Unfällen entfallen. Melde den Unfall mit Datum und Hergang. Ob das bei deinem Vertrag so ist, steht in den Bedingungen unter Leistungsbegrenzung oder Unfall.

Unser Kind ist acht und die Zahnärztin meint, eine Zahnspange könnte nötig werden. Lohnt sich jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung?

Nur, wenn noch keine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist. Hat die Zahnärztin schon eine Überweisung zur Kieferorthopädie empfohlen, schließen die meisten Versicherer das aus. Die Kasse zahlt bei Kindern unter 18 ab KIG 3. Eine Versicherung hilft bei KIG 1 und 2 und bei Extras wie unauffälligen Brackets oder einem Retainer.

Ich habe mein Bonusheft verloren. Bekomme ich trotzdem den höheren Zuschuss für meine Krone?

Oft ja. Frag deine Zahnarztpraxis nach einer Bestätigung der Kontrolltermine aus deiner Patientenakte. Frag deine Kasse vorher, welche Nachweise sie anerkennt.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch Bleaching oder durchsichtige Zahnschienen für Erwachsene?

Manche Rundum-Tarife zahlen Bleaching bis zu einem kleinen Jahresbetrag. Durchsichtige Schienen für Erwachsene zahlen nur wenige Tarife, und meist nur, wenn die Fehlstellung medizinisch begründet ist. Die Kasse zahlt Erwachsenen eine Kieferorthopädie nur bei schweren Kieferanomalien.

Meine Zahnärztin plant eine Brücke für Januar. Gilt dann schon der niedrigere Zuschuss ab 2027?

Entscheidend ist, wann die Kasse deinen Heil- und Kostenplan bewilligt. Ist er vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten die alten Sätze von 60, 70 oder 75 Prozent. Der Plan gilt in der Regel sechs Monate. Reiche ihn also möglichst noch 2026 ein.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit 60 noch?

Das hängt vom Zustand der Zähne ab. Mit 60 sind die Beiträge höher und es fehlen oft schon Zähne, die ausgeschlossen werden oder einen Zuschlag kosten. Stehen absehbar neue Kronen oder Implantate an, sind sie meist schon angeraten und nicht mehr versicherbar.

Quellen: Verbraucherzentrale: Zahnersatz: Eigenanteil und Festzuschuss, Stand 26.01.2026, und Mehr Zuschuss beim Zahnersatz, Stand 26.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Eigenanteil, Kassenleistung und Zusatzkosten beim Kieferorthopäden, Stand 13.04.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?, Stand 28.05.2024, und Veränderungen in der zahnärztlichen Behandlung 2025, Stand 07.01.2025, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherungen im Vergleich, Stand 24.08.2026, und Pressemitteilung, Stand 12.08.2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetz: § 55 SGB V und § 28 SGB V, Fassung 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesetzblatt: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228, Stand 29.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · KZV Land Brandenburg: Härtefallregelung Zahnersatz 2026, Stand 01.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetz: § 197 VVG und § 206 VVG, Fassung 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Zahnzusatzversicherung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Wer Zahnersatz plant, kennt den Stichtag oft nicht. Ein kurzer Hinweis auf die Bewilligung vor dem 1. Januar 2027 hilft.
  • Ältere Tarife verdoppeln oft nur den Festzuschuss und leisten ab 2027 weniger. Ein guter Anlass für einen Bestandscheck.
  • Bei Familien lohnt die Frage nach der Zahnspange, bevor die erste Überweisung kommt.

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