Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Krankenversicherung
Zahnarzt: Illustration zum Thema

Zahnarzt: Was die Krankenkasse zahlt und was nicht

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Beim Zahnarzt endet die Rundum-Versorgung der Krankenkasse schneller als anderswo. Eine Füllung zahlt sie ganz, bei einer Krone nur einen Teil, bei einem Implantat meist nur den Zuschuss für die einfache Lösung. Und ab Januar 2027 wird dieser Zuschuss kleiner.

Hier steht, was die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnarzt zahlt: bei Füllung, Wurzelbehandlung, Zahnersatz und Zahnspange. Mit den Sätzen für 2026 und ab 2027, der Härtefallregel und einer Beispielrechnung. Stand: 12.10.2026.

Betrifft dich, wenn ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest

Hier geht es nur um die Leistungen der Krankenkasse

Diese Seite zeigt, was die gesetzliche Krankenversicherung beim Zahnarzt bezahlt und was bei dir bleibt. Ob und wie eine private Versicherung diese Lücke schließt, steht auf der Seite Zahnzusatzversicherung. Wie die gesetzliche Kasse insgesamt funktioniert, erklärt Gesetzliche Krankenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontrolle, Füllung, Wurzelbehandlung und Parodontitis-Behandlung zahlt die Kasse als Kassenleistung, wenn sie medizinisch nötig sind. Wer mehr will als die Standardversorgung, zahlt den Aufpreis selbst.
  • Beim Zahnersatz gibt es einen Festzuschuss: 2026 sind es 60 % der Kosten der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 % oder 75 %.
  • Für Zuschüsse, die die Kasse ab dem 1. Januar 2027 bewilligt, sinkt der Satz auf 50 %, mit Bonusheft auf 60 % oder 65 %. Das Gesetz ist beschlossen.
  • Bei geringem Einkommen gilt die Härtefallregel: Dann zahlt die Kasse die Regelversorgung ganz, auch ab 2027.
  • Eine Zahnspange zahlt die Kasse Kindern und Jugendlichen bei medizinischem Bedarf. Eltern legen 20 % vor, beim zweiten Kind 10 %, und bekommen das Geld nach dem Abschluss zurück.

So gehst du vor

  • Hol dir vor jedem Zahnersatz den Heil- und Kostenplan und lass ihn von der Kasse genehmigen, bevor die Behandlung beginnt.
  • Geh einmal im Jahr zur Kontrolle und lass es im Bonusheft eintragen. Das bringt beim Zahnersatz bis zu 15 Prozentpunkte mehr.
  • Steht Zahnersatz an, lass den Heil- und Kostenplan noch 2026 von der Kasse bewilligen. Ab Januar 2027 bewilligte Zuschüsse sind niedriger.
  • Prüfe bei geringem Einkommen, ob du unter die Härtefallgrenze fällst.
  • Lass dir zeigen, ob eine Zahnzusatzversicherung zu dir passt. Dabei hilft dir auch unsere Beratung.
Inhalt
  1. Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?
  2. Was gilt bei Füllungen und bei der Zahnreinigung?
  3. Wann zahlt die Kasse eine Wurzelbehandlung?
  4. Wie viel zahlt die Kasse beim Zahnersatz?
  5. So läuft ein Zahnersatz mit der Kasse ab
  6. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  7. Was gilt bei geringem Einkommen?
  8. Wann zahlt die Kasse eine Zahnspange?
  9. Was beim Zahnarzt jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

Die kurze Antwort: Alles, was nötig ist, um Zähne zu erhalten und Krankheiten im Mund zu behandeln. Beim Zahnersatz und bei der Zahnspange gelten eigene Regeln mit Zuschuss oder Eigenanteil.

Zur zahnärztlichen Behandlung gehört laut § 28 SGB V alles, was Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten verhütet, früh erkennt und behandelt. Was genau dazugehört, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Das ist das Gremium, das den Leistungskatalog der Kassen bestimmt.

Seine Behandlungsrichtlinie nennt unter anderem: Untersuchung und Befund, Röntgen, Füllungen, Wurzelbehandlung, Zahn ziehen und das Entfernen von hartem Zahnstein. Für die Behandlung von Parodontitis, also einer Entzündung des Zahnhalteapparats, gibt es eine eigene Richtlinie.

Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 haben zusätzlich Anspruch auf Vorsorge: eine Untersuchung je Kalenderhalbjahr, Anleitung zur Mundpflege, Maßnahmen zur Schmelzhärtung und die Versiegelung der Backenzähne (§ 22 SGB V).

BehandlungWas die Kasse zahltWas bei dir bleiben kann
Kontrolle, Röntgen, ZahnsteinKassenleistungExtras wie eine professionelle Zahnreinigung
FüllungKassenleistungAufpreis für aufwendigere Füllungen
WurzelbehandlungKassenleistung, bei großen Backenzähnen unter BedingungenPrivatrechnung, wenn die Bedingungen fehlen
ParodontitisKassenleistung nach eigener RichtlinieZusatzleistungen außerhalb der Richtlinie
Krone, Brücke, ProtheseFestzuschuss: 60 %, 70 % oder 75 % der RegelversorgungDer Rest der Rechnung
ImplantatNur der Festzuschuss für den Befund, Ausnahmen bei sehr schweren FällenDer Rest der Rechnung
Zahnspange bis 18Bei medizinischem Bedarf, nach Abschluss ganz20 % oder 10 % vorab, Aufpreis für Extras

Stand: §§ 22, 28, 29, 55 SGB V und Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, geprüft am 12.10.2026.

Was gilt bei Füllungen und bei der Zahnreinigung?

Die kurze Antwort: Die Kasse zahlt eine Füllung aus einem bewährten Material, das in die Lücke modelliert wird. Wählst du etwas Aufwendigeres, zahlst du den Unterschied.

Laut Behandlungsrichtlinie soll jeder kariöse Defekt behandelt werden. Dafür nutzt die Praxis erprobte Füllungsmaterialien, die direkt in den Zahn eingebracht werden. Fachleute sprechen von plastischen Füllungen.

Möchtest du eine aufwendigere Versorgung, etwa ein Inlay aus Keramik, rechnet die Praxis die vergleichbare günstigste Füllung mit der Kasse ab. Den Mehrkosten-Teil zahlst du selbst. Dafür braucht es vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung (§ 28 Abs. 2 SGB V).

Harten Zahnstein entfernt die Praxis auf Kassenkosten. Eine professionelle Zahnreinigung steht dagegen nicht in der Behandlungsrichtlinie. Frag deine Kasse, ob sie freiwillig etwas dazugibt.

Wann zahlt die Kasse eine Wurzelbehandlung?

Die kurze Antwort: Wenn sich der Zahn damit erhalten lässt. Bei den großen hinteren Backenzähnen kommen zusätzliche Bedingungen dazu.

Eine Wurzelbehandlung reinigt und füllt die Kanäle im Inneren des Zahns, wenn der Nerv entzündet oder abgestorben ist. Die Kasse zahlt sie, wenn sich die Kanäle bis nahe an die Wurzelspitze aufbereiten und füllen lassen.

Bei den großen Backenzähnen, den Molaren, ist die Behandlung laut Richtlinie in der Regel angezeigt, wenn sie einen dieser Zwecke erfüllt:

  • Eine geschlossene Zahnreihe bleibt erhalten.
  • Es entsteht keine einseitige Lücke am Ende der Zahnreihe.
  • Vorhandener Zahnersatz, der noch funktioniert, kann bleiben.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Trifft keiner der Punkte zu, kann die Praxis die Behandlung privat anbieten. Lass dir dann vorher schriftlich geben, was sie kostet und warum die Kasse nicht zahlt.

Der häufigste Denkfehler: „Was der Zahnarzt vorschlägt, zahlt die Kasse.“

Nicht unbedingt. Die Kasse zahlt die notwendige Standardversorgung. Alles darüber ist ein Angebot, das du annehmen kannst, aber nicht musst. Frag bei jeder Empfehlung: Was davon ist Kassenleistung, und was kostet der Rest?

Wie viel zahlt die Kasse beim Zahnersatz?

Die kurze Antwort: Einen Festzuschuss. 2026 sind das 60 % der Kosten der Regelversorgung. Mit Bonusheft steigt er auf 70 % nach fünf Jahren und auf 75 % nach zehn Jahren.

Zahnersatz sind Kronen, Brücken und Prothesen. Für jeden Befund gibt es eine Regelversorgung. Das ist die Lösung, die medizinisch nötig ist und für die meisten Fälle reicht. Der Zuschuss richtet sich nach ihren Kosten, nicht nach deiner Rechnung (§ 55 SGB V).

Wählst du eine aufwendigere, aber gleichartige Lösung, etwa eine Vollkeramik-Krone statt einer Standardkrone, bleibt der Zuschuss gleich. Den Aufpreis zahlst du selbst. Das gilt auch, wenn du eine ganz andere Versorgung wählst, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke.

Was das Bonusheft bringt

Das Bonusheft belegt, dass du regelmäßig zur Kontrolle gehst. Erwachsene müssen dafür einmal im Kalenderjahr zur Untersuchung. Fehlt in fünf Jahren keine, gibt es mehr Zuschuss. Fehlt in zehn Jahren keine, noch mehr.

Bei einer einmaligen Lücke in zehn Jahren kann die Kasse in begründeten Fällen trotzdem den höchsten Satz zahlen. Darauf hast du keinen festen Anspruch, fragen lohnt sich aber.

Was ab Januar 2027 gilt

Nachweis im BonusheftFestzuschuss 2026Festzuschuss ab Januar 2027
ohne Nachweis60 %50 %
5 Jahre regelmäßig beim Zahnarzt70 %60 %
10 Jahre ohne Unterbrechung75 %65 %

Die Senkung steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat haben es am 10.07.2026 abgeschlossen, verkündet ist es seit dem 29.07.2026.

Die neuen Sätze gelten für Festzuschüsse, die die Kasse ab dem 1. Januar 2027 bewilligt. Für alles, was sie bis zum 31.12.2026 bewilligt, bleibt es beim alten Satz (§ 55 Abs. 6 SGB V in der neuen Fassung).

Stand: § 55 SGB V, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228) und Bundesgesundheitsministerium, geprüft am 12.10.2026.

Für dich heißt das: Bei jedem Zahnersatz steigt dein Eigenanteil um 10 Prozent der Regelversorgung. Wie sich die Reform sonst auf deine Krankenversicherung auswirkt, zeigt der Artikel GKV-Reform 2027.

So läuft ein Zahnersatz mit der Kasse ab

Die kurze Antwort: Erst der Plan, dann die Genehmigung, dann die Behandlung. Die Reihenfolge ist wichtig, denn ohne Genehmigung gibt es keinen sicheren Zuschuss.

1

Heil- und Kostenplan holen

Die Praxis erstellt vor der Behandlung kostenlos einen Heil- und Kostenplan. Darin stehen dein Befund, die Regelversorgung und die geplante Versorgung mit allen Kosten (§ 87 Abs. 1a SGB V).

2

Bonusheft beilegen und einreichen

Reich den Plan mit deinem Bonusheft bei der Kasse ein. Sie prüft ihn und kann ein Gutachten einholen. Mit Gutachten hat sie dafür in der Regel sechs Wochen Zeit (§ 13 Abs. 3a SGB V).

3

Genehmigung abwarten

Die Kasse bewilligt den Festzuschuss für deinen Befund. Erst dann sollte die Behandlung beginnen. So weißt du vorher, welcher Betrag bei dir bleibt.

4

Rechnung prüfen

Nach der Behandlung rechnet die Praxis den Zuschuss direkt mit der Kasse ab. Du bekommst die Rechnung über deinen Teil. Vergleich sie mit dem Plan.

Für den Jahreswechsel zählt das Datum der Bewilligung, nicht das Ende der Behandlung. Bewilligt die Kasse deinen Plan bis zum 31.12.2026, gelten die Sätze von 2026. Frag bei der Bewilligung nach, wie lange sie gültig ist.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 21Lisa geht seit dem Studium jedes Jahr zur Kontrolle und lässt sich das im Bonusheft eintragen.
  • Mit 31Sie hat zehn Jahre ohne Lücke. Bei der Kontrolle stellt die Zahnärztin fest: Ein Backenzahn braucht eine Krone.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa hat den Heil- und Kostenplan in der Hand und überlegt, wann sie die Krone machen lässt.

Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und gesetzlich versichert. Stell dir vor, die Regelversorgung für ihre Krone kostet 800 Euro. Lisa möchte eine hochwertigere Krone, die Rechnung liegt bei 1.200 Euro. Beide Beträge sind Annahmen im Beispiel.

Krone, bewilligt 2026Krone, bewilligt ab 2027
Zuschuss mit 10 Jahren Bonusheft75 % von 800 € = 600 €65 % von 800 € = 520 €
Lisas Eigenanteil bei 1.200 € Rechnung600 €680 €
Zum Vergleich: Eigenanteil ohne Bonusheft720 €800 €

Das Bonusheft spart Lisa in beiden Fällen 120 Euro. Wird der Plan erst 2027 bewilligt, zahlt sie 80 Euro mehr. Ohne Bonusheft und mit Bewilligung 2027 wären es 200 Euro mehr als jetzt.

Lisa will verstehen, bevor sie handelt. Sie lässt den Plan noch 2026 genehmigen und vereinbart den Termin. Die 600 Euro zahlt sie aus ihrem Tagesgeld. Für solche Fälle hält sie dort eine Rücklage.

Für jedes Kostenrisiko gibt es drei Wege: absichern, mit einer Rücklage puffern oder das Risiko bewusst selbst tragen. Lisa trifft eine bewusste Wahl: Sie puffert mit eigenem Geld, statt abzusichern.

Das geht gut bei einer Krone. Bei mehreren Implantaten auf einmal reicht ein Puffer oft nicht. Dann lohnt der Blick auf eine Zahnzusatzversicherung.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„In der Beratung sehe ich oft, dass Zahnersatz erst dann ein Thema wird, wenn der Heil- und Kostenplan auf dem Tisch liegt. Dann ist die Frage nicht mehr, ob man vorsorgt, sondern nur noch, wie man bezahlt.

Mein Rat: Das Bonusheft ist das günstigste Werkzeug, das du hast. Ein Termin im Jahr, ein Stempel, und der Zuschuss steigt. Und wer eine Zusatzversicherung will, schließt sie ab, solange die Zähne gesund sind. Mit einer laufenden Behandlung wird es schwer.“

Was gilt bei geringem Einkommen?

Die kurze Antwort: Liegt dein Einkommen unter der Härtefallgrenze, zahlt die Kasse die Regelversorgung ganz. Die Grenze liegt bei 40 % der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also bei 1.582 Euro brutto im Monat.

Die Bezugsgröße ist ein Rechenwert der Sozialversicherung. 2026 liegt sie bei 3.955 Euro im Monat. Mit im Haushalt zählen die Einnahmen deiner Angehörigen. Für sie steigt die Grenze: um 15 Prozentpunkte für den ersten, um 10 Prozentpunkte für jeden weiteren (§ 55 Abs. 2 SGB V).

HaushaltGrenze 2026Brutto im Monat
allein40 %1.582,00 €
mit einer Angehörigen oder einem Angehörigen55 %2.175,25 €
mit zwei Angehörigen65 %2.570,75 €

Als unzumutbar belastet gilt außerdem, wer bestimmte Sozialleistungen bekommt, etwa BAföG oder Grundsicherung. Liegt dein Einkommen knapp über der Grenze, gibt es eine gleitende Regel: Die Kasse zahlt dann einen Teil mehr (§ 55 Abs. 3 SGB V).

Wichtig: Wählst du im Härtefall eine aufwendigere Lösung, bekommst du nur die Zuschüsse, die für die Regelversorgung gelten. Den Aufpreis trägst du.

Ab 2027 bleibt die Härtefallregel bestehen. Weil der Festzuschuss sinkt, steigt der Härtefall-Betrag laut Gesetz von 40 auf 50 % der Regelversorgung. Die Regelversorgung ist damit weiter ganz bezahlt.

Wann zahlt die Kasse eine Zahnspange?

Die kurze Antwort: Bei Kindern und Jugendlichen, wenn eine Fehlstellung Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich stört. Eltern zahlen 20 % vorab und bekommen das Geld nach dem erfolgreichen Abschluss zurück.

Welche Fehlstellungen dazugehören, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in Indikationsgruppen fest (§ 29 SGB V). Ist die Fehlstellung leichter, zahlt die Kasse nicht. Die Praxis kann die Behandlung dann privat anbieten.

Werden zwei oder mehr Kinder unter 18 aus einem Haushalt gleichzeitig behandelt, sinkt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind auf 10 %.

Ein Beispiel mit angenommenen 4.000 Euro Kosten: Für das erste Kind legst du 800 Euro vor, für das zweite 400 Euro. Ist die Behandlung im geplanten Umfang abgeschlossen, erstattet die Kasse beide Beträge.

Wählt ihr eine aufwendigere Spange, zahlt ihr den Aufpreis selbst. Vorher muss die Praxis euch über die Alternativen aufklären. Die Kosten werden in einer schriftlichen Vereinbarung aufgeschlüsselt.

Für Erwachsene zahlt die Kasse eine Zahnspange nur bei schweren Kieferfehlstellungen, die zusätzlich eine Operation am Kiefer brauchen (§ 28 Abs. 2 SGB V).

Tipp

Heb alle Belege der Zahnspange gut auf, auch über mehrere Jahre. Die Rückzahlung des Eigenanteils gibt es erst nach dem Abschluss, und dafür brauchst du die Nachweise.

Was beim Zahnarzt jetzt zählt

Die Kasse sorgt dafür, dass deine Zähne behandelt werden. Teuer wird es beim Zahnersatz, bei Implantaten und bei allem, was über die Standardversorgung hinausgeht. Ab 2027 wird diese Lücke größer.

Darum zählen drei Dinge. Das Bonusheft, weil es den Zuschuss um bis zu 15 Prozentpunkte erhöht. Der genehmigte Heil- und Kostenplan, bevor die Behandlung beginnt. Und eine bewusste Entscheidung, wie du große Eigenanteile trägst: mit einer Rücklage oder mit einer Versicherung.

Steht Zahnersatz ohnehin an, lohnt ein Gespräch mit der Praxis über den Zeitpunkt. Und bei geringem Einkommen lohnt immer die Frage nach dem Härtefall.

Wie viel Zahnarzt-Rechnung bleibt bei dir?

Wir schauen mit dir, welche Eigenanteile beim Zahnarzt auf dich zukommen können und ob eine Zahnzusatzversicherung sie sinnvoll senkt oder eine Rücklage reicht. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Zahnschutz prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein Zahnarzt sagt, ich brauche eine Krone. Wie viel zahlt die Kasse?

Einen Festzuschuss für die Regelversorgung: 2026 sind das 60 %, mit Bonusheft 70 % nach fünf und 75 % nach zehn Jahren. Bewilligt die Kasse ab dem 1. Januar 2027, sind es 50, 60 oder 65 %. Den Rest zahlst du. Den genauen Betrag zeigt der Heil- und Kostenplan.

Ich habe mein Bonusheft verloren. Ist der Bonus weg?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist, dass die Untersuchungen nachgewiesen sind. Frag deine Zahnarztpraxis, ob sie die Kontrolltermine aus ihren Unterlagen bestätigen kann, und reich die Bestätigung mit dem Heil- und Kostenplan ein.

Meine Tochter braucht eine Zahnspange. Warum soll ich 20 % vorab zahlen?

Das ist der Eigenanteil nach § 29 SGB V. Ist die Behandlung im geplanten Umfang abgeschlossen, erstattet die Kasse den Betrag. Ab dem zweiten Kind im Haushalt sind es 10 %.

Die Praxis will meine Wurzelbehandlung privat abrechnen. Darf sie das?

Bei hinteren Backenzähnen zahlt die Kasse nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn dadurch eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt. Fehlen sie, ist eine Privatbehandlung möglich. Lass dir die Gründe und die Kosten vorher schriftlich geben.

Ich verdiene in Teilzeit wenig. Muss ich Zahnersatz trotzdem selbst bezahlen?

Vielleicht nicht. Liegt dein Bruttoeinkommen 2026 unter 1.582 Euro im Monat, mit Angehörigen im Haushalt etwas höher, zahlt die Kasse die Regelversorgung ganz. Frag bei deiner Kasse nach dem Härtefall, bevor die Behandlung beginnt.

Quellen: §§ 13, 22, 28, 29, 55 und 87 SGB V, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Behandlungsrichtlinie (vertragszahnärztliche Versorgung), Fassung vom 16.12.2021, Gemeinsamer Bundesausschuss, geprüft am 12.10.2026 · Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 10.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Verkündung (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228), Bundesministerium für Gesundheit, Stand 29.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Gesetzesbeschluss Drucksache 411/26, Bundesrat, 10.07.2026, geprüft am 12.10.2026 · Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Zahnarztkosten

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Die niedrigeren Festzuschüsse ab 2027 sind ein guter Anlass, Kundinnen und Kunden nach offenen Heil- und Kostenplänen zu fragen. Entscheidend ist das Datum der Bewilligung.
  • Bei Familien mit Kindern im Grundschulalter lohnt im Jahresgespräch die Frage, ob eine Zahnspange absehbar ist.
  • Bei geringem Einkommen, etwa in Teilzeit, hilft ein Hinweis auf die Härtefallregel oft mehr als jeder Tarif.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.