Ein Kind kommt, und mit ihm eine Frage, an die vorher kaum jemand denkt: Wo wird es krankenversichert? Ist ein Elternteil privat versichert, gibt es darauf keine automatische Antwort. Manchmal ist das Kind kostenlos gesetzlich versichert, manchmal braucht es einen eigenen PKV-Vertrag mit eigenem Beitrag.
Hier steht, wann ein Kind in die private Krankenversicherung muss, was es kostet und wie die Kindernachversicherung funktioniert. Mit der wichtigsten Frist: zwei Monate nach der Geburt. Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt noch ein Kind kommt ihr heiratet
Hier geht es nur um Kinder, deren Eltern privat versichert sind
Diese Seite erklärt, wann ein Kind in die PKV kommt und was das kostet. Wie die Krankenversicherung für Kinder insgesamt funktioniert, auch in der gesetzlichen Kasse, steht auf der Seite Krankenversicherung für Kinder. Wie die PKV grundsätzlich arbeitet, erklärt die Seite Private Krankenversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.
- Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind oft kostenlos in die gesetzliche Familienversicherung. Bei Ehepaaren geht das nicht, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und 2026 über 6.450 € im Monat liegt.
- Meldest du das Neugeborene binnen zwei Monaten nach der Geburt bei deiner PKV an, muss sie es ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit aufnehmen. Rückwirkend ab Geburt.
- Der Schutz des Kindes darf dabei nicht besser sein als der des versicherten Elternteils. In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert.
- Angestellte bekommen auch für den PKV-Beitrag ihres Kindes einen Arbeitgeberzuschuss, solange der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.
So gehst du vor
- Klärt noch in der Schwangerschaft, bei welchem Elternteil das Kind versichert werden soll.
- Prüft, ob das Kind in die gesetzliche Familienversicherung darf. Entscheidend sind Trauschein und Einkommen.
- Soll das Kind in die PKV: Meldet es spätestens zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer an. Trag dir die Frist am Tag der Geburt in den Kalender ein.
- Gebt die Beiträge des Kindes beim Arbeitgeber an, damit der Zuschuss angepasst wird.
- Lasst prüfen, welche Lösung zu eurer Familie passt. Das machen wir in der Beratung.
Inhalt
- Was ist die Kindernachversicherung genau?
- Wann darf das Kind in die gesetzliche Familienversicherung?
- Was kostet ein Kind in der PKV?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- So läuft die Kindernachversicherung ab und was passiert, wenn die Frist verpasst ist
- Kann das Kind später zwischen PKV und gesetzlicher Kasse wechseln?
- Was bei Kindern in der PKV jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Kindernachversicherung genau?
Die kurze Antwort: Das Recht, ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung eines Elternteils aufzunehmen. Es steht in § 198 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und gilt, wenn du das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest.
Normalerweise prüft eine private Krankenversicherung vor dem Abschluss die Gesundheit. Bei einem Neugeborenen wäre das heikel: Eine Frühgeburt, ein Herzfehler oder eine Allergie würden den Vertrag teurer machen oder verhindern. Die Kindernachversicherung schaltet diese Prüfung aus.
Ist mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt privat krankenversichert, muss der Versicherer das Kind aufnehmen. Ohne Risikozuschlag, also ohne Aufschlag wegen Vorerkrankungen, und ohne Wartezeit, also ohne Sperrfrist, in der noch nicht gezahlt wird. Der Schutz gilt rückwirkend ab Geburt.
Welche Bedingungen gelten?
Drei Regeln stehen im Gesetz. Erstens die Frist: Die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer sein. Zweitens die Obergrenze: Der Schutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils.
Drittens darf der Versicherer verlangen, dass der Elternteil schon eine Weile bei ihm versichert ist. Diese Mindestversicherungszeit darf höchstens drei Monate betragen. Wer kurz vor der Geburt den Versicherer wechselt, sollte das im Vertrag nachlesen.
Bei einer Adoption gilt die Kindernachversicherung genauso, wenn das Kind noch minderjährig ist. Ist das Risiko erhöht, darf der Versicherer einen Zuschlag verlangen, aber höchstens in Höhe des einfachen Beitrags.
Was ist sie nicht?
Die Kindernachversicherung ist keine Familienversicherung. Das Kind bekommt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Kostenlos mitversichert ist es nur in der Pflege: In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei, unter denselben Voraussetzungen wie in der sozialen Pflegeversicherung.
Für Auslandsreise-Krankenversicherungen gilt die Kindernachversicherung nicht, wenn das Kind schon anderweitig versichert ist. Euer Baby kommt dort also nicht automatisch mit. Wie du es dort einschließt, steht auf der Seite Auslandsreisekrankenversicherung.
Wann darf das Kind in die gesetzliche Familienversicherung?
Die kurze Antwort: Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, meistens. Bei Ehepaaren gibt es eine Ausnahme, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über einer festen Grenze liegt. Bei unverheirateten Eltern gibt es diese Ausnahme nicht.
Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ist kostenlos. Kinder sind darin bis 18 versichert, ohne eigene Arbeit bis 23 und in Schule, Ausbildung oder Studium bis 25. Das regelt § 10 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Die Ausnahme für Ehepaare
Das Kind ist nicht familienversichert, wenn drei Dinge zusammenkommen. Der Ehe- oder Lebenspartner ist nicht in einer gesetzlichen Kasse. Sein regelmäßiges Gesamteinkommen liegt über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Und es ist höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.
| Lage der Eltern | Kind in der Familienversicherung? |
|---|---|
| Beide gesetzlich versichert | Ja |
| Verheiratet, ein Elternteil privat, verdient weniger als der gesetzlich versicherte | Ja |
| Verheiratet, ein Elternteil privat, verdient mehr und über 6.450 € im Monat | Nein |
| Nicht verheiratet, ein Elternteil privat, einer gesetzlich | Ja, über den gesetzlich versicherten Elternteil |
| Beide privat versichert | Nein, eigener PKV-Vertrag |
Stand: 2026. Die Grenze von 6.450 € im Monat ist ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 €. Sie steigt jedes Jahr. Für 2027 sind 84.150 € im Jahr geplant, also 7.012,50 € im Monat. Das Bundeskabinett hat das beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Bei unverheirateten Eltern schaut die Kasse nicht auf das Einkommen beider. Das Kind kann über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden, egal wie viel der andere verdient. So steht es auch bei der Verbraucherzentrale.
Und wenn die Familienversicherung nicht geht?
Dann gibt es zwei Wege. Das Kind kommt über die Kindernachversicherung in die PKV des privat versicherten Elternteils. Oder es wird freiwillig gesetzlich versichert, mit eigenem Beitrag.
Für den freiwilligen Weg muss der gesetzlich versicherte Elternteil lange genug versichert gewesen sein. Der Beitritt ist binnen drei Monaten nach der Geburt bei der Krankenkasse anzuzeigen (§ 9 SGB V). Beide Fristen laufen also gleichzeitig: zwei Monate für die PKV, drei Monate für die Kasse.
Was kostet ein Kind in der PKV?
Die kurze Antwort: Jedes Kind zahlt einen eigenen Beitrag. Wie hoch er ist, hängt vom Tarif, vom Selbstbehalt und davon ab, ob ein Elternteil Beihilfe bekommt. Angestellte bekommen für den Kinderbeitrag einen Arbeitgeberzuschuss.
Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach dem Tarif des Elternteils, denn das Kind darf über die Kindernachversicherung nicht besser versichert werden. Wer selbst einen Tarif mit Einbettzimmer und Chefarzt hat, bekommt das auch für das Kind. Wer sparsam versichert ist, versichert auch das Kind sparsam.
Der Selbstbehalt gilt pro Person
Viele PKV-Tarife haben einen Selbstbehalt: Kosten bis zu einem festen Betrag im Jahr zahlst du selbst. Gesetzlich sind bis zu 5.000 € im Jahr möglich (§ 193 VVG). Der Selbstbehalt gilt für jede versicherte Person einzeln.
Mit Kindern wird das schnell spürbar. Vorsorge, Infekte, Impfberatung, vielleicht eine Zahnspange: Bei zwei Kindern mit eigenem Selbstbehalt zahlt ihr im ungünstigen Jahr mehrere Selbstbehalte aus eigener Tasche. Prüfe deshalb, ob der Selbstbehalt des Kindertarifs zu eurem Alltag passt.
Was der Arbeitgeber dazugibt
Angestellte in der PKV bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag. Er gilt auch für Angehörige, die bei gesetzlicher Versicherung familienversichert wären, also auch für die Kinder (§ 257 SGB V). Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Gesamtbeitrags, höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung (Stand 2026).
Solange dein eigener Beitrag den Höchstbetrag nicht ausschöpft, trägt der Arbeitgeber also die Hälfte des Kinderbeitrags mit. Wie der Zuschuss genau berechnet wird, steht auf der Seite zum Arbeitgeberzuschuss und zur Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Kinder von Beamtinnen und Beamten
Bei Beamtinnen und Beamten zahlt die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten der Kinder. Beim Bund sind es 80 Prozent. Die PKV muss für das Kind nur den Rest abdecken. Das macht den Kinderbeitrag deutlich kleiner. Mehr dazu auf der Seite Beihilfe und PKV für Beamtinnen und Beamte.
Wichtig wird das später. Der Anspruch auf Beihilfe über die Eltern endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Danach muss der Restkostentarif auf eine volle Versicherung umgestellt werden. Beantragt ihr das binnen sechs Monaten, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG).
Der häufigste Denkfehler: „Das Kind kommt sowieso in die Familienversicherung.“
Bei unverheirateten Eltern stimmt das meist. Bei Ehepaaren nicht immer. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr und liegt über 6.450 € im Monat, ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen. Wer das erst nach der Geburt merkt, hat für die PKV nur zwei Monate Zeit.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31 und Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto im Monat und ist gesetzlich versichert. Stell dir vor, Lisa ist verheiratet. Ihr Partner ist angestellt, privat versichert und verdient 7.500 € brutto im Monat. Die beiden erwarten ein Kind.
- Mit 30Lisa und ihr Partner heiraten. An der Krankenversicherung der beiden ändert sich nichts.
- Mit 31Lisa ist schwanger. Die beiden fragen sich, wo das Baby versichert wird.
- Im Beispiel jetzt · 31Die Antwort steht im Gesetz: Der Partner ist privat versichert, verdient mehr als Lisa und liegt über 6.450 € im Monat. Das Baby darf nicht in Lisas Familienversicherung.
Lisa und ihr Partner entscheiden sich vor der Geburt für die Kindernachversicherung beim Partner. Wären die beiden nicht verheiratet, wäre das Baby über Lisa kostenlos gesetzlich versichert.
Was das kostet, zeigt eine Rechnung mit angenommenen Beiträgen. Die Beiträge sind eine Annahme im Beispiel, echte Beiträge hängen vom Tarif ab.
| Posten | Im Monat |
|---|---|
| Beitrag des Partners (Annahme) | 600 € |
| Beitrag des Babys (Annahme) | 180 € |
| Zusammen | 780 € |
| Arbeitgeberzuschuss: die Hälfte, unter dem Höchstbetrag von 508,59 € | 390 € |
| Mehrkosten für das Baby nach Zuschuss | 90 € |
Ohne Baby zahlt der Partner 300 € selbst, mit Baby 390 €. Das Baby kostet die Familie also 90 € im Monat, plus den Selbstbehalt des Kindertarifs. Die Pflegepflichtversicherung des Babys ist beitragsfrei.
Bekommt der Partner selbst schon fast den Höchstbetrag, sieht die Rechnung anders aus. Dann zahlt die Familie den Kinderbeitrag fast allein. Darum lohnt es sich, die Zahlen vor der Geburt durchzurechnen.
So läuft die Kindernachversicherung ab und was passiert, wenn die Frist verpasst ist
Die kurze Antwort: Vor der Geburt den Elternteil festlegen, nach der Geburt binnen zwei Monaten anmelden. Ist die Frist verpasst, prüft der Versicherer die Gesundheit des Kindes wie bei jedem neuen Antrag.
1
Vor der Geburt: Elternteil festlegen
Sind beide Eltern privat versichert, klärt, in wessen Vertrag das Kind soll. Ein Oberlandesgericht hat 2024 entschieden, dass kein Anspruch besteht, das Kind in gleichartige Verträge beider Eltern nachzuversichern (OLG München, 25 U 3592/24). Es ist eine Einzelfallentscheidung, gibt aber eine klare Richtung.
2
Mindestversicherungszeit prüfen
Lest im Vertrag nach, ob der Elternteil schon lange genug versichert sein muss. Mehr als drei Monate darf der Versicherer nicht verlangen.
3
Binnen zwei Monaten anmelden
Meldet das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt schriftlich an, am besten mit Geburtsurkunde. Der Schutz gilt dann rückwirkend ab Geburt, also auch für die Untersuchungen in der Klinik.
4
Arbeitgeber informieren
Gebt den neuen Gesamtbeitrag in der Personalabteilung an. Nur dann zahlt der Arbeitgeber den höheren Zuschuss.
5
Wenn die Frist verpasst ist
Dann stellt ihr einen normalen Antrag mit Gesundheitsfragen. Der Versicherer darf dann Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Prüft in diesem Fall auch die freiwillige gesetzliche Versicherung, deren Frist drei Monate nach der Geburt endet.
Tipp
Lege die Anmeldung schon in der Schwangerschaft vorbereitet in eine Mappe: Versicherungsnummer, Tarif, Ansprechpartner beim Versicherer. In den ersten Wochen mit Baby ist für Papierkram wenig Kopf frei. Zwei Monate sind schneller vorbei, als es klingt.
Kann das Kind später zwischen PKV und gesetzlicher Kasse wechseln?
Die kurze Antwort: Ja, wenn sich die Lage ändert. Fällt die Ausnahme für Ehepaare weg, ist das Kind kraft Gesetzes familienversichert. Dann kannst du die PKV des Kindes binnen drei Monaten rückwirkend kündigen.
Die Lage kann sich ändern, etwa weil der privat versicherte Elternteil in Teilzeit geht und sein Einkommen unter die Grenze fällt. Oder weil der gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient als der privat versicherte. Dann greift die Familienversicherung automatisch.
Die PKV des Kindes kannst du dann binnen drei Monaten rückwirkend zu dem Tag kündigen, an dem die gesetzliche Versicherung begonnen hat. Fordert der Versicherer einen Nachweis, hast du dafür zwei Monate Zeit (§ 205 VVG).
Umgekehrt gilt: Heiratet ihr später, kann die Familienversicherung des Kindes enden. Dann braucht das Kind eine eigene Lösung. Zur Wahl stehen dann die freiwillige gesetzliche Versicherung oder ein PKV-Vertrag, für den der Versicherer die Gesundheit prüfen darf.
Was bei Kindern in der PKV jetzt zählt
Wo dein Kind versichert wird, entscheidet sich nicht im Kreißsaal, sondern vorher. Trauschein und Einkommen legen fest, ob die kostenlose Familienversicherung offen ist. Die Kindernachversicherung schützt euer Kind vor einer Gesundheitsprüfung, aber nur zwei Monate lang.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei werdenden Eltern schauen wir in der Beratung zuerst auf die Krankenversicherung des Kindes, noch vor der Frage nach dem Kinderzimmer. Was ich dort oft sehe: Beide haben angenommen, dass sich das von selbst regelt.
Eine Familie ist nie nur eine Rechnung. Aber die Rechnung gehört dazu. Wer vor der Geburt einmal durchspielt, was das Kind in der PKV und in der Familienversicherung kostet, entscheidet ruhiger. Und keiner muss mit Neugeborenem auf dem Arm Fristen zählen.“
Klärt deshalb in der Schwangerschaft, bei wem das Kind versichert wird, und schreibt euch die Fristen auf. Prüft den Selbstbehalt des Kindertarifs und gebt den Beitrag beim Arbeitgeber an. Den Überblick über alle Absicherungen für eure Familie gibt die Seite Familie absichern.
Welche Krankenversicherung passt zu deinem Kind?
Wir rechnen mit euch durch, ob euer Kind in die Familienversicherung kann und was die PKV kosten würde, mit Zuschuss und Selbstbehalt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nicht, wenn ihr jetzt handelt. Meldet ihr das Kind binnen zwei Monaten nach der Geburt bei der PKV an, gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt, ohne Gesundheitsprüfung. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, klärt parallel mit der Krankenkasse, ob die Familienversicherung greift.
Nur, wenn dein Mann mehr verdient als du und sein regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 über 6.450 € im Monat liegt. Dann ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Das Kind kann dann in seine PKV oder freiwillig gesetzlich versichert werden.
Euer Kind kann über deine Partnerin kostenlos familienversichert werden, unabhängig von deinem Einkommen. Die Ausnahme für hohe Einkommen gilt nur bei Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft.
Nicht, wenn ihr es binnen zwei Monaten nach der Geburt über die Kindernachversicherung anmeldet. Dann muss der Versicherer es ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit aufnehmen. Der Schutz darf aber nicht besser sein als der des versicherten Elternteils.
Nicht automatisch. Die Kindernachversicherung gilt nicht für Auslandsreise-Krankenversicherungen, wenn das Kind schon anders krankenversichert ist. Prüft den Vertrag und schließt das Kind vor der ersten Reise ausdrücklich ein.
Quellen: § 198 VVG Kindernachversicherung, dejure.org, § 199 VVG Beihilfeempfänger, dejure.org, und § 110 SGB XI private Pflegepflichtversicherung, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 10 SGB V Familienversicherung und § 9 SGB V freiwillige Versicherung, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt, Verbraucherzentrale, Stand 03.03.2026, geprüft am 12.10.2026 · § 257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte, dejure.org, und Beiträge 2026, Bundesgesundheitsministerium, Stand 03.09.2026, und Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Bundesarbeitsministerium, 07.10.2026, geprüft am 12.10.2026 · Beihilfehöhe für Beamte und Anwärter, Bundesverwaltungsamt, geprüft am 11.10.2026 · Infoblatt Krankenversicherung und Studium, Bund der Versicherten, Stand 23.12.2025, geprüft am 11.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Kinder in der PKV
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bei Kundinnen und Kunden mit PKV lohnt die Frage nach Familienplanung schon im Jahresgespräch. Wer die Zwei-Monats-Frist kennt, bevor das Kind da ist, verpasst sie selten.
- Bei Ehepaaren mit einem gesetzlich und einem privat versicherten Elternteil gemeinsam auf § 10 Abs. 3 SGB V schauen. Eine Gehaltsänderung kann die Familienversicherung des Kindes öffnen oder schließen.
