Ein verstauchter Knöchel auf der Wanderung, eine Mittelohrentzündung am Strand, ein Sturz auf der Skipiste. Im Urlaub reicht wenig, und du sitzt bei einer Ärztin oder einem Arzt, die du dir nicht ausgesucht hast. Genau dafür gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie zahlt Behandlung, Krankenhaus und Rücktransport, wenn du auf einer Reise krank wirst oder einen Unfall hast.
Viele verlassen sich auf die Gesundheitskarte ihrer Krankenkasse. Innerhalb Europas hilft sie auch, aber nur nach den Regeln des Gastlandes. Den Heimflug im Ambulanzflugzeug zahlt die gesetzliche Krankenkasse nie. Das ist keine Nachlässigkeit der Reisenden, das ist eine Lücke im System.
Hier erfährst du, wo die Karte endet, welche Klausel beim Rücktransport den Unterschied macht und was bei Schwangerschaft, Vorerkrankungen, Kreditkarten und langen Auszeiten gilt. Und wie du deine Rechnungen so einreichst, dass das Geld auch ankommt.
Betrifft dich, wenn du eine Auszeit nimmst du dir ein Kind wünschst du ins Berufsleben startest die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur in Europa und einigen Abkommensländern, nur bei staatlichen Ärztinnen und Ärzten und nie für den Rücktransport.
- Ein Jahresvertrag kostet laut Stiftung Warentest ab rund 8 Euro, für eine Familie rund 30 Euro, Stand: Juli 2026.
- Achte auf die Formulierung „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ beim Rücktransport. „Medizinisch notwendig“ ist deutlich enger.
- Jahresverträge decken jede einzelne Reise meist bis sechs bis zehn Wochen. Für ein Sabbatical brauchst du einen Langzeitvertrag.
- Schwangerschaft, Vorerkrankungen und der Schutz aus der Kreditkarte sind die drei Stellen, an denen Verträge am stärksten auseinandergehen.
Inhalt
- Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?
- Was zahlt die Krankenkasse im Ausland ohne Zusatzvertrag?
- Rücktransport: medizinisch sinnvoll oder medizinisch notwendig
- Worauf es im Vertrag einer Auslandsreisekrankenversicherung ankommt
- Vorerkrankungen und Schwangerschaft auf Reisen
- Reicht der Auslandsschutz aus der Kreditkarte?
- Sabbatical, Work and Travel, Auslandssemester: Schutz für lange Reisen
- Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
- So schließt du eine Auslandsreisekrankenversicherung ab
- Wenn du im Urlaub krank wirst: so bekommst du dein Geld zurück
- Was bei der Auslandsreisekrankenversicherung jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Die kurze Antwort: Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die die Kosten übernimmt, wenn du auf einer Reise außerhalb Deutschlands krank wirst oder dich verletzt. Sie zahlt dort, wo deine Krankenkasse nicht oder nur teilweise zahlt.
Sie gilt für vorübergehende Reisen. Das ist der Kern. Wer dauerhaft ins Ausland zieht oder dort arbeitet, braucht eine andere Lösung. Auch Behandlungen, für die du extra ins Ausland fährst, sind nicht versichert.
Fast alle Verträge decken eine Reihe von Grundleistungen ab. Leistungsstarke Verträge gehen deutlich weiter, etwa bei Zahnersatz, Hilfsmitteln oder Such- und Bergungskosten.
- ambulante Behandlung bei Ärztinnen und Ärzten sowie Arzneimittel, die sie verordnen
- stationäre Behandlung im Krankenhaus, einschließlich Operation
- schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen
- Transport zum nächsten Krankenhaus durch den Rettungsdienst
- Rücktransport nach Deutschland, je nach Klausel
- Überführung oder Bestattung im Ausland, wenn du auf der Reise stirbst
Wie sich die Auslandsreisekrankenversicherung von anderen Reiseversicherungen unterscheidet
Rund um die Reise gibt es mehrere Policen. Die Reiseversicherungen im Überblick zeigen alle. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt Stornokosten, wenn du gar nicht erst losfährst. Die Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn du früher heimmusst. Die Gepäckversicherung ersetzt gestohlene oder beschädigte Sachen.
Keine davon zahlt deine Behandlung. Die Verbraucherzentrale nennt die Auslandsreisekrankenversicherung darum die wichtigste Reiseversicherung, Stand: März 2026. Die anderen sind je nach Reise sinnvoll oder verzichtbar. Eine private Unfallversicherung wiederum zahlt bei bleibenden Unfallfolgen, aber keine Arztrechnung im Urlaub.
Was zahlt die Krankenkasse im Ausland ohne Zusatzvertrag?
Ohne Zusatzvertrag hängt alles davon ab, wohin du reist. Innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC. Sie steht in Deutschland auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte, so das Bundesgesundheitsministerium, Stand: September 2026.
Mit der Karte hast du Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems im Gastland. Und zwar zu denselben Bedingungen wie die Menschen, die dort leben. Das klingt gut, hat aber Grenzen, die viele erst vor Ort merken.
Die Grenzen der Europäischen Krankenversicherungskarte
Erstens gilt die Karte nur bei Ärztinnen, Ärzten und Kliniken, die im staatlichen System des Gastlandes zugelassen sind. Die Praxis, die das Hotel empfiehlt, ist oft eine reine Privatpraxis. Dort ist die Karte nichts wert.
Zweitens zahlst du die Zuzahlungen und Eigenanteile des Gastlandes selbst. In manchen Ländern sind das spürbare Beträge. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass die Krankenkasse diese Selbstbehalte nicht übernimmt.
Drittens: Musst du vor Ort bezahlen und reichst die Rechnung später bei deiner Kasse ein, erstattet sie höchstens, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Dazu kann sie Verwaltungskosten abziehen. Krankenhausbehandlung braucht nach Angaben des Ministeriums in der Regel eine vorherige Genehmigung.
Viertens deckt die Karte laut Europäischer Kommission keine private Versorgung und keinen Heimflug. Eine kostenlose Behandlung garantiert sie nicht.
Außerhalb Europas zahlt die Kasse fast nichts
Mit einigen weiteren Ländern hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien oder der Türkei. Welche Länder das sind und was dort gilt, sagt dir deine Krankenkasse vor der Reise. In den USA, in Kanada, in Thailand oder in Australien bist du ohne private Police praktisch unversichert.
Eine Ausnahme regelt § 18 Abs. 3 SGB V. Danach kann die Kasse bei privaten Reisen außerhalb von EU und EWR höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten einer unverzüglich nötigen Behandlung übernehmen, so das Bundesgesundheitsministerium, Stand: September 2026. Das gilt aber nur, wenn dich private Versicherer zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung oder deines Alters nicht aufnehmen, und nur mit vorheriger Zusage der Kasse. Für fast alle Reisenden ist das keine Lösung.
Der Rücktransport ist nie Sache der Krankenkasse
Nach § 60 Abs. 4 SGB V übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten des Rücktransports ins Inland nicht. Egal wo du bist, egal wie krank. Ein Flug in einem Ambulanzflugzeug kann laut Stiftung Warentest je nach Entfernung weit über 100.000 Euro kosten, Stand: Juli 2026.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, gesetzlich versichert und verdient 2.500 Euro netto im Monat. Ein Rücktransport für 100.000 Euro wären 40 Monatsgehälter. Der Jahresbeitrag für ihre Auslandsreisekrankenversicherung liegt dagegen im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobereich.
Auch privat Versicherte brauchen oft einen eigenen Reiseschutz
Wer privat krankenversichert ist, hat grundsätzlich weltweiten Schutz. Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung gilt er außerhalb Europas aber nur für einen Monat. Den Rücktransport regeln viele Verträge gar nicht oder nur knapp. Such-, Rettungs- und Bergungskosten fehlen laut Stiftung Warentest oft.
Dazu kommt Geld. Kosten im Ausland fallen in den Selbstbehalt deines Tarifs. Und reichst du eine Rechnung ein, kann die Beitragsrückerstattung für das Jahr wegfallen. Eine eigene Reisepolice für wenige Euro schützt beides.
| Situation | Gesetzliche Krankenkasse mit EHIC | Auslandsreisekrankenversicherung |
|---|---|---|
| Arzt im staatlichen System, EU | ja, nach den Regeln des Gastlandes | ja, auch die Eigenanteile |
| Privatpraxis oder Privatklinik, EU | nein, höchstens Erstattung bis Inlandsniveau | ja |
| Behandlung in den USA oder in Asien | nein, Ausnahme nach § 18 Abs. 3 SGB V nur in Sonderfällen | ja |
| Rücktransport nach Deutschland | nie, § 60 Abs. 4 SGB V | ja, je nach Klausel |
| Bergung, Suche, Rettung | nein | ja, bis zur vereinbarten Summe |
| Überführung im Todesfall | nein | ja, bis zur vereinbarten Summe |
Rücktransport: medizinisch sinnvoll oder medizinisch notwendig
Der wichtigste Satz in deinen Bedingungen steht beim Rücktransport. Fast jeder Vertrag nennt ihn. Entscheidend ist, unter welcher Voraussetzung er gezahlt wird.
Viele Bedingungen verlangen, dass der Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Notwendig ist er aber nur, wenn du vor Ort nicht ausreichend behandelt werden kannst. Liegt das Krankenhaus auf Mallorca technisch auf gutem Stand, ist der Heimflug nicht notwendig. Du bleibst dort, auch für Wochen.
Kundenfreundlich ist die Formulierung „medizinisch sinnvoll und vertretbar“. Sinnvoll ist ein Rücktransport schon dann, wenn die Behandlung zu Hause besser fortgesetzt werden kann. Etwa weil du dich mit dem Personal nicht verständigen kannst, weil deine Familie dich besuchen soll oder weil eine lange Reha folgt. Die Verbraucherzentrale rät klar zu dieser Variante, Stand: Februar 2026.
Gute Bedingungen nennen dazu feste Auslöser. Etwa: Der Versicherer holt dich heim, wenn der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Oder wenn die Behandlung vor Ort teurer würde als der Rücktransport. Stiftung Warentest bewertet genau diese 14-Tage-Regel positiv.
Achte außerdem darauf, dass die Kosten ohne Abzug ersetzt werden. Manche Verträge rechnen ersparte Kosten, etwa für deinen ursprünglich gebuchten Rückflug, gegen. Und eine Begleitperson sollte mitfliegen dürfen. Bei Kindern ist wichtig, dass ein Elternteil im Krankenhaus mit aufgenommen wird.
Stell dir vor: Lisa wandert in den Dolomiten und bricht sich das Bein kompliziert. Die Klinik in Bozen kann operieren. Nach den Bedingungen „medizinisch notwendig“ bleibt sie dort. Nach „sinnvoll und vertretbar“ fliegt sie nach der Operation nach Hause und macht ihre Reha in der Nähe ihrer Wohnung. Für ihre Gesundheit ist beides vertretbar. Für ihren Alltag ist es ein großer Unterschied.
Worauf es im Vertrag einer Auslandsreisekrankenversicherung ankommt
Die Unterschiede zwischen den Verträgen sind groß, die Preisunterschiede klein. Darum lohnt es sich, nach Leistung zu entscheiden. Die folgende Tabelle bündelt die Punkte, die Stiftung Warentest im Vergleich vom Juli 2026 prüft, ergänzt um Hinweise der Verbraucherzentrale.
| Punkt im Vertrag | Gute Lösung | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Rücktransport | medizinisch sinnvoll und vertretbar, spätestens ab 14 Tagen Klinik | sonst bleibst du im Ausland, solange dort behandelt werden kann |
| Selbstbeteiligung | keine | die Verbraucherzentrale rät von Jahresverträgen mit Selbstbehalt ab |
| Dauer je Reise | mindestens sechs bis acht Wochen | jede Reise darf diese Grenze nicht überschreiten |
| Verlängerung bei Krankheit | Leistung bis zur Transportfähigkeit | wenn du nicht pünktlich heimfliegen kannst |
| Vorerkrankungen | akute Verschlechterung ausdrücklich versichert | sonst Streit über alte Diagnosen |
| Schwangerschaft | akute Komplikationen, Fehl- und Frühgeburt uneingeschränkt versichert | die Kosten für ein Frühchen können sehr hoch sein |
| Zahnbehandlung | schmerzstillende Notfallbehandlung ohne enge Grenze | Zahnschmerz ist ein häufiger Urlaubsfall |
| Psychische Erkrankungen | akute Behandlung mitversichert | manche Bedingungen schließen sie aus |
| Sportunfälle | ohne Ausschluss für Freizeitsport | Ski, Tauchen, Wandern |
| Bergung und Überführung | mindestens 10.000 Euro | Hubschrauber und Suche sind teuer |
| Kinder | auch volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert | wichtig für Familientarife |
| Krieg und Pandemie | Ausschluss nur bei vorheriger Reisewarnung | sonst kann ein plötzlicher Konflikt den Schutz kosten |
| Kündigung | Frist höchstens vier Wochen | du kannst flexibel wechseln |
Ein Jahresvertrag verlängert sich meist automatisch. Prüfe ihn darum, wenn sich dein Leben ändert. Ein Kind kommt, du planst längere Reisen, du gehst in Rente. Mehr zu den Bausteinen rund um die Gesundheit findest du unter Krankenzusatzversicherung.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Vorerkrankungen und Schwangerschaft auf Reisen
Gesundheitsfragen stellt der Versicherer bei Reiseverträgen meist nicht. Trotzdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle. Sie stecken in den Ausschlüssen der Bedingungen.
Was bei chronischen Krankheiten und bekannten Diagnosen gilt
Nicht versichert sind Behandlungen, von denen schon vor der Abreise feststand, dass sie im Urlaub nötig werden. Ebenso wenig Krankheiten, wegen derer du überhaupt erst ins Ausland fährst. Das ist bei allen Verträgen so.
Der Streit beginnt bei der Frage, was „unvorhersehbar“ ist. Hast du Asthma, Diabetes oder eine Herzerkrankung, kann sich dein Zustand im Urlaub plötzlich verschlechtern. Gute Verträge versichern diese akute Verschlechterung ausdrücklich. Manche zahlen laut Verbraucherzentrale nicht, wenn sich die Krankheit in den sechs Monaten vor der Reise verschlechtert hat, Stand: Februar 2026.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt chronisch Kranken, sich vor der Reise von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt bescheinigen zu lassen, dass gegen die Reise nichts spricht. Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ist später leichter zu belegen, dass eine Verschlechterung nicht absehbar war. Wie Gesundheitsfragen in anderen Verträgen wirken, erklärt die Seite zu Gesundheitsfragen.
Reisen in der Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Darum zahlen die Verträge keine normale Vorsorge im Ausland. Versichert sein sollten aber akute Komplikationen, eine Fehlgeburt und eine Frühgeburt. Stiftung Warentest prüft genau das und wertet Tarife ab, die hier einschränken, Stand: Juli 2026.
Viele Bedingungen setzen eine Grenze in der späten Schwangerschaft, ab der sie nicht mehr zahlen. Wie diese Grenze liegt, unterscheidet sich je nach Vertrag. Lies sie vor der Buchung nach, nicht erst im Flugzeug. Wichtig ist auch, ob das Neugeborene ab Geburt mitversichert ist. Eine Behandlung auf einer Frühchenstation im Ausland kann schnell teuer werden.
Stell dir vor: Lisa ist im fünften Monat schwanger und plant zwei Wochen Portugal. Ihre Krankenkasse deckt dort mit der EHIC die staatliche Versorgung. Ihr Reisevertrag deckt die Privatklinik, den Rücktransport und das Kind, falls es zu früh kommt. Sie liest vorher die Grenze in den Bedingungen nach und nimmt den Mutterpass mit.
Reicht der Auslandsschutz aus der Kreditkarte?
Meist nicht. Manche Kreditkarten werben mit einem Auslandskrankenschutz. Stiftung Warentest rät davon ab, sich darauf zu verlassen, Stand: Juli 2026.
Die Gründe sind handfest. Oft gilt der Schutz nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Nicht immer sind alle Familienmitglieder versichert. Die Summen sind teils knapp, und der Rücktransport ist nicht sicher enthalten. Und kündigst du die Karte oder tauscht die Bank das Kartenmodell, ist der Schutz weg, ohne dass du es merkst.
Wer trotzdem auf die Karte setzen will, braucht die Versicherungsbedingungen der Karte selbst, nicht den Werbetext. Prüfe dieselben Punkte wie in der Tabelle oben. In der Regel ist ein eigener Vertrag für wenige Euro der einfachere Weg.
Sabbatical, Work and Travel, Auslandssemester: Schutz für lange Reisen
Für lange Reisen brauchst du einen eigenen Langzeitvertrag. Ein Jahresvertrag deckt laut Stiftung Warentest beliebig viele Reisen im Jahr, aber jede nur bis sechs bis zehn Wochen, Stand: Juli 2026. Die Verbraucherzentrale nennt sechs bis acht Wochen als typische Grenze, Stand: März 2026.
Diese Grenze gilt pro Reise. Bei manchen Verträgen entfällt dann der Schutz für die ganze Reise, nicht nur für die Tage darüber. Lies darum genau, was die Bedingungen sagen. Wirst du krank und kannst deshalb nicht pünktlich heim, zahlen viele Verträge bis zur Transportfähigkeit weiter.
Langzeitverträge laufen je nach Anbieter bis zu mehreren Jahren. Laut Stiftung Warentest bis zu fünf Jahre. Sie kosten deutlich mehr als ein Jahresvertrag, meist berechnet pro Monat. Für Studierende im Auslandssemester, für Work and Travel nach der Schule und für Auszeiten gibt es eigene Tarife.
Stell dir vor: Lisa nimmt sich ein Sabbatical. Vier Monate Südamerika, danach zurück in ihren Job. Ihr Jahresvertrag deckt das nicht. Sie schließt für die vier Monate einen Langzeitvertrag ab. Und sie klärt mit ihrer Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber, wie sie während der unbezahlten Auszeit in Deutschland versichert bleibt. Mehr zu dieser Lebensphase steht unter Sabbatical.
Ziehst du dauerhaft ins Ausland oder arbeitest dort, ist eine Reiseversicherung die falsche Lösung. Dann geht es um eine Krankenversicherung im neuen Land oder einen internationalen Vertrag.
Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört zu den günstigsten Versicherungen überhaupt. Laut Stiftung Warentest kostet ein guter Jahresvertrag für eine Einzelperson ab rund 8 Euro im Jahr, für eine Familie rund 30 Euro, Stand: Juli 2026. Eine 70-jährige Frau zahlt im Beispiel der Stiftung knapp 21 Euro im Jahr.
Der Preis hängt vor allem vom Alter ab. Ab einem bestimmten Alter steigen die Beiträge deutlich, manche Verträge nehmen Rentnerinnen und Rentner ab einer Altersgrenze gar nicht mehr neu auf. Wer früh abschließt und den Vertrag laufen lässt, hat es später oft leichter.
Weitere Preisfaktoren sind der Umfang, ein Selbstbehalt, die Höchstdauer je Reise und ob die USA und Kanada eingeschlossen sind. Ein Einzelvertrag nur für eine Reise lohnt sich selten. Wer mehr als einmal im Jahr verreist, fährt mit dem Jahresvertrag fast immer günstiger.
Familientarife sind meist günstiger als einzelne Verträge. Achte darauf, wer als Familie gilt. Gute Tarife versichern Kinder bis zum Ende der Ausbildung mit, auch wenn sie volljährig sind. Manche verlangen, dass alle zusammen reisen, andere nicht.
So schließt du eine Auslandsreisekrankenversicherung ab
Der Abschluss dauert wenige Minuten. Gesundheitsfragen gibt es bei normalen Reiseverträgen meist keine, eine anonyme Risikovoranfrage ist darum nicht nötig. Bei Langzeitverträgen fragen manche Versicherer nach Vorerkrankungen. Dann gilt: genau und vollständig antworten.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Der Vertrag muss vor der Abreise beginnen. Wer schon unterwegs ist und erst dann abschließt, ist oft nicht versichert. Schließe den Jahresvertrag darum am besten ab, sobald du eine Reise planst, nicht am Vorabend.
Vor dem Abschluss lohnt sich ein Blick in drei Dinge. Den Rücktransport, die Höchstdauer je Reise und die Regeln für Vorerkrankungen. Wenn du schwanger bist oder eine planst, kommt die Schwangerschaftsklausel dazu. Wer schon eine Police hat, prüft, ob sie noch zu den Reisen passt, die heute anstehen. Bist du unsicher, sprich mit uns in der Beratung.
Speichere die Notrufnummer deines Versicherers und deine Versicherungsnummer im Handy und lege sie auch ausgedruckt ins Handgepäck. Stiftung Warentest rät genau dazu.
Wenn du im Urlaub krank wirst: so bekommst du dein Geld zurück
Wenn du im Ausland krank wirst, geht es um zwei Dinge: gut behandelt werden und später das Geld zurückbekommen. Die Reihenfolge der Schritte ist hier wichtig.
1
Vor teuren Schritten die Notrufzentrale anrufen
Muss ins Krankenhaus, eine Operation folgt oder ein Rücktransport steht im Raum, ruf vorher die Notrufnummer deines Versicherers an. Die Zentrale kann Kliniken empfehlen, die Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus klären und den Heimtransport organisieren. Das erspart dir Streit bei der Abrechnung. Unterschreibe vor Ort nichts, ohne mit dem Versicherer gesprochen zu haben.
2
Selbst zahlen und alle Belege sammeln
Bei kleineren Behandlungen zahlst du meist selbst und reichst die Rechnung später ein. Bewahre jede Rechnung, jedes Rezept und jeden Kassenbon der Apotheke im Original auf. Ein Foto mit dem Handy ist eine gute Sicherung.
3
Die Rechnung so einreichen, dass sie geprüft werden kann
Zu Hause reichst du alles beim Versicherer ein, oft per App oder Upload. Die Frist steht in deinen Bedingungen, warte nicht unnötig. Fehlt etwas, verzögert sich die Erstattung.
Damit der Versicherer zahlen kann, muss die Rechnung nachvollziehbar sein. Stiftung Warentest nennt dafür feste Angaben, Stand: Juli 2026. Am besten ist die Rechnung auf Deutsch oder Englisch. Ist sie in einer anderen Sprache, verlangen manche Versicherer eine Übersetzung.
- dein Name und dein Geburtsdatum
- die Diagnose, nicht nur die Behandlung
- Datum oder Zeitraum der Behandlung
- die einzelnen Leistungen mit Kosten
- Rezepte mit Medikament und Preis
- bei Zahnbehandlung die Zahnbezeichnung und was gemacht wurde
Stell dir vor: Lisa bekommt in Griechenland eine Mandelentzündung. Sie geht in eine private Praxis in der Nähe des Hotels, zahlt 120 Euro und bekommt ein Antibiotikum. Zu Hause lädt sie Rechnung, Rezept und Apothekenbeleg hoch. Weil die Diagnose auf der Rechnung steht, kommt das Geld ohne Rückfrage. Hätte nur „Konsultation“ draufgestanden, hätte der Versicherer nachgefragt.
Überhöhte Rechnungen kann der Versicherer kürzen. Gerade in touristischen Regionen kommt das vor. Hast du die Notrufzentrale vorher eingeschaltet, hast du in dieser Lage die besseren Karten. Lehnt der Versicherer ab, lass dir die Ablehnung schriftlich begründen und gleiche sie mit den Bedingungen ab.
Was bei der Auslandsreisekrankenversicherung jetzt zählt
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist kein großes Thema, und genau das macht sie gefährlich. Sie kostet so wenig, dass kaum jemand darüber nachdenkt. Und sie zahlt in Fällen, die so teuer sind, dass sie ein Leben aus der Bahn werfen können.
Was zählt, ist die Klausel zum Rücktransport, die Dauer je Reise und ein ehrlicher Blick auf deine eigene Situation. Eine Schwangerschaft, eine chronische Krankheit, ein geplantes Sabbatical oder der Ruhestand mit langen Reisen verändern, welcher Vertrag passt. Ein Vertrag aus der Studienzeit passt oft nicht mehr zu dem Leben, das du heute führst. Schau ihn dir an, bevor du die nächste Reise buchst.
Lass uns deinen Reiseschutz einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, sie ist auch dann sinnvoll. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur im staatlichen System des Gastlandes, Eigenanteile zahlst du selbst und den Rücktransport zahlt die Krankenkasse nie. Ein Jahresvertrag kostet laut Stiftung Warentest ab rund 8 Euro, Stand: Juli 2026.
Beim reinen Privatarzt gilt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Die Kasse erstattet höchstens, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung, in der dein Kind mitversichert ist, reichst du die Rechnung dort ein und bekommst die Kosten erstattet.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Rücktransport nie. Das übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Gute Verträge zahlen, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Ruf vorher die Notrufnummer deines Versicherers an.
Das hängt vom Vertrag ab. Gute Verträge zahlen bei akuten Komplikationen, Fehlgeburt und Frühgeburt uneingeschränkt und versichern das Neugeborene mit. Viele setzen eine Grenze in der späten Schwangerschaft. Lies diese Grenze vor der Buchung in den Bedingungen nach.
Bei einer plötzlichen, nicht vorhersehbaren Verschlechterung zahlen gute Verträge. Nicht versichert sind Behandlungen, die schon vor der Reise feststanden. Lass dir vor der Reise von deiner Ärztin oder deinem Arzt bestätigen, dass nichts gegen die Reise spricht.
Meist nicht. Stiftung Warentest rät davon ab, sich darauf zu verlassen. Oft gilt der Schutz nur für mit der Karte bezahlte Reisen, nicht für alle Familienmitglieder und nicht sicher für den Rücktransport.
Nein. Jahresverträge decken jede Reise nur bis sechs bis zehn Wochen. Für längere Reisen brauchst du einen Langzeitvertrag, der vor der Abreise beginnen muss.
Reiche Rechnung, Rezept und Apothekenbeleg beim Versicherer ein, oft per App. Auf der Rechnung sollten Name, Geburtsdatum, Diagnose, Behandlungsdatum und die einzelnen Kosten stehen, am besten auf Deutsch oder Englisch.
Quellen: Stiftung Warentest: Auslandskrankenversicherung im Vergleich, Stand 01.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Auslandsreisekrankenversicherung: Darum ist sie wichtig, Stand 16.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Auslandsreisen: welcher Versicherungsschutz ist notwendig, Stand 18.03.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Krank im Ausland, Stand 20.06.2023, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Krankenversicherung im Ausland, Stand 03.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Europäische Kommission: Europäische Krankenversicherungskarte, ohne Datumsangabe, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Auslandsreisekrankenversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Fragt bei Jahresgesprächen nach geplanten Reisen. Schwangerschaft, Sabbatical oder Ruhestand sind gute Anlässe, den Reiseschutz neu anzusehen.
- Ein Blick auf die Rücktransport-Klausel im bestehenden Vertrag dauert eine Minute und zeigt oft sofort, ob ein Wechsel lohnt.
- Privat Versicherte freuen sich über den Hinweis, dass ein eigener Reisevertrag ihre Beitragsrückerstattung schützt.
