Eine stationäre Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag für gesetzlich Versicherte, der im Krankenhaus mehr bezahlt als die Kasse. Sie bringt dir ein Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch Chefärztinnen und Chefärzte und die freie Wahl der Klinik. Man nennt sie auch Krankenhauszusatzversicherung.
Ein Krankenhausaufenthalt kommt oft ohne Vorwarnung. Ein Sturz beim Wandern, eine Operation, eine Geburt. Wer dann im Mehrbettzimmer liegt, hat medizinisch alles Nötige. Ruhe, Arztwahl und ein Bett für die Begleitperson sind aber nicht selbstverständlich.
Hier liest du, was die Kasse im Krankenhaus zahlt, was eine Zusatzversicherung darüber hinaus leistet, wie Chefarztrechnungen nach der GOÄ entstehen und was sich ab 2027 bei der Zuzahlung ändert. Dazu, worauf es im Vertrag wirklich ankommt.
Betrifft dich, wenn du dir ein Kind wünschst ein Kind kommt du ins Berufsleben startest du dich selbstständig machst
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kasse zahlt im Krankenhaus das Mehrbettzimmer und die diensthabende Ärztin oder den diensthabenden Arzt. Die stationäre Zusatzversicherung zahlt Zimmer, Chefarztbehandlung und freie Klinikwahl.
- Erwachsene zahlen 2026 im Krankenhaus 10 Euro pro Tag zu, höchstens 28 Tage im Jahr. Ab 1.1.2027 sind 15 Euro beschlossen, Änderungen sind bis dahin noch möglich.
- Gute Tarife zahlen Arzthonorare bis zum Höchstsatz der GOÄ oder darüber, haben Alterungsrückstellungen und zahlen ein Ersatz-Tagegeld, wenn du auf das Zimmer verzichtest.
- Laut Stiftung Warentest gibt es sehr guten Schutz mit 32 Jahren ab 31 Euro im Monat, Stand: März 2026.
- Vor dem Vertrag stehen Gesundheitsfragen. Für eine Geburt gilt meist eine Wartezeit von acht Monaten.
Inhalt
- Was ist eine stationäre Zusatzversicherung?
- Was die Krankenkasse im Krankenhaus zahlt und was nicht
- Chefarztbehandlung: so entsteht die Rechnung nach der GOÄ
- Worauf es im Vertrag einer stationären Zusatzversicherung ankommt
- Geburt, Rooming-in und Kinder im Krankenhaus
- Was eine stationäre Zusatzversicherung kostet
- So läuft der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung ab
- Wenn du ins Krankenhaus musst: so zahlt die Versicherung
- Für wen sich die stationäre Zusatzversicherung lohnt
- Was bei der stationären Zusatzversicherung als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine stationäre Zusatzversicherung?
Die kurze Antwort: Sie ist eine private Krankenversicherung nur für den Krankenhausaufenthalt. Sie zahlt die sogenannten Wahlleistungen, also die Extras, die ein Krankenhaus gegen Aufpreis anbietet und die die Kasse nicht übernimmt.
Zu den Wahlleistungen gehören vor allem zwei Dinge. Erstens die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer. Zweitens die wahlärztliche Behandlung, oft Chefarztbehandlung genannt. Dann behandeln dich die leitenden Ärztinnen und Ärzte der Abteilung persönlich und rechnen privat ab.
Die Kasse bleibt dabei dein Fundament. Sie zahlt weiter die Grundkosten deines Aufenthalts: Operation, Pflege, Medikamente und Verpflegung. Die Zusatzversicherung bezahlt nur das, was du zusätzlich wählst. Im Krankenhaus wirst du so behandelt wie eine Privatpatientin oder ein Privatpatient. In der Arztpraxis bleibst du Kassenpatientin oder Kassenpatient.
Abzugrenzen ist sie von zwei ähnlichen Produkten. Das Krankenhaustagegeld zahlt dir einen festen Betrag pro Tag, egal wofür, und erstattet keine Rechnungen. Die private Vollversicherung ersetzt die Kasse ganz. Die stationäre Zusatzversicherung ist einer von mehreren Bausteinen einer Krankenzusatzversicherung.
Was die Krankenkasse im Krankenhaus zahlt und was nicht
Ohne Zusatzversicherung bekommst du im Krankenhaus alles, was medizinisch notwendig ist. Untergebracht wirst du im Mehrbettzimmer. Behandelt wirst du von der Ärztin oder dem Arzt, die gerade Dienst haben. Das kann auch eine erfahrene Oberärztin sein, einen Anspruch auf eine bestimmte Person hast du aber nicht.
Dazu kommt die Zuzahlung. Erwachsene zahlen nach § 61 und § 39 Absatz 4 SGB V 2026 für jeden Tag im Krankenhaus 10 Euro, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr, Stand: Oktober 2026. Für Kinder und Jugendliche unter 18 fällt sie nicht an.
Ab dem 1. Januar 2027 steigt dieser Betrag auf 15 Euro pro Tag. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde im Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und gilt ab diesem Tag, kann sich bis dahin aber noch ändern. Die Grenze von 28 Tagen bleibt.
Eine Grenze schützt dich: Nach § 62 SGB V zahlst du im Jahr höchstens 2 Prozent deiner Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen, bei schwerer chronischer Krankheit 1 Prozent. Danach stellt dich die Kasse für den Rest des Jahres frei.
Auch bei der Klinikwahl setzt die Kasse Grenzen. Gehst du ohne zwingenden Grund in ein anderes Krankenhaus als das in der Einweisung genannte, kann sie dir nach § 39 Absatz 2 SGB V die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegen. Eine reine Privatklinik ohne Kassenzulassung zahlt sie gar nicht.
| Im Krankenhaus | Gesetzliche Krankenkasse | Mit stationärer Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Zimmer | Mehrbettzimmer | Ein- oder Zweibettzimmer, je nach Tarif |
| Ärztin oder Arzt | Wer Dienst hat | Wahlärztin oder Wahlarzt, oft die Chefärztin oder der Chefarzt |
| Klinikwahl | Mehrkosten möglich, wenn du ohne Grund abweichst | Freie Wahl, gute Tarife auch Privatkliniken |
| Zuzahlung | 10 Euro pro Tag, ab 2027 beschlossen 15 Euro, höchstens 28 Tage | Manche Tarife erstatten sie |
| Begleitperson beim Kind | Wenn medizinisch notwendig, bei Kindern unter 9 Jahren immer | Rooming-in oft bis zu einem höheren Alter |
| Verzicht auf Extras | Entfällt | Ersatz-Krankenhaustagegeld pro Tag |
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und gesetzlich versichert. Muss sie 2026 fünf Tage ins Krankenhaus, zahlt sie 50 Euro zu. Ab 2027 wären es 75 Euro. Bei einem langen Aufenthalt von vier Wochen sind es höchstens 280 Euro, ab 2027 dann 420 Euro.
Chefarztbehandlung: so entsteht die Rechnung nach der GOÄ
Wählst du die Chefarztbehandlung, schreibt dir die Ärztin oder der Arzt eine eigene Rechnung. Grundlage ist die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte. Sie ist eine Verordnung des Bundes und legt für jede Leistung einen Grundbetrag fest, den Einfachsatz.
Diesen Einfachsatz darf die Ärztin oder der Arzt nach § 5 GOÄ vervielfachen, mit dem Steigerungsfaktor. Für ärztliche Leistungen ist das 2,3-fache der übliche Satz. Bis zum 3,5-fachen ist erlaubt, wenn die Behandlung besonders schwierig war oder viel Zeit gekostet hat. Das muss auf der Rechnung nach § 12 GOÄ für dich verständlich begründet sein.
Für technische Leistungen wie Röntgen liegen die Grenzen bei 1,8 und 2,5, für Laborleistungen bei 1,15 und 1,3. Alles über dem Höchstsatz geht nur mit einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Die muss vor der Behandlung nach persönlicher Absprache schriftlich getroffen werden.
Eine Besonderheit im Krankenhaus ist § 6a GOÄ. Bei stationären privatärztlichen Leistungen wird die Gebühr um 25 Prozent gemindert, bei Belegärztinnen und Belegärzten um 15 Prozent. Der Grund: Ein Teil der Kosten ist schon über die Kasse bezahlt.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die Wirkung. Hat eine Leistung einen Einfachsatz von 100 Euro, kostet sie zum 2,3-fachen Satz 230 Euro. Nach der Minderung um 25 Prozent stehen 172,50 Euro auf der Rechnung. Zum 3,5-fachen Satz wären es 350 Euro, gemindert 262,50 Euro.
Darum ist die Grenze im Tarif so wichtig. Laut Stiftung Warentest zahlen alle getesteten Tarife mindestens bis zum 3,5-fachen Satz, manche bis zum 5-fachen Satz oder unbegrenzt, Stand: März 2026. Zahlt dein Tarif nur bis zum 2,3-fachen Satz, bleibt bei einer aufwendigen Operation schnell ein Teil der Rechnung an dir hängen.
Worauf es im Vertrag einer stationären Zusatzversicherung ankommt
Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind groß. Ein günstiger Beitrag sagt wenig darüber, was im Ernstfall gezahlt wird. Diese Punkte entscheiden über die Qualität.
| Kriterium | Darauf achten | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Zimmer | Einbettzimmer oder Zweibettzimmer | Das Einbettzimmer kostet mehr Beitrag, das Zweibettzimmer ist laut Stiftung Warentest der Mindeststandard |
| Arzthonorare | Mindestens bis 3,5-fach GOÄ, besser darüber | Aufwendige Eingriffe werden oft zum Höchstsatz abgerechnet |
| Klinikwahl | Freie Wahl, auch Privatkliniken ohne Kassenzulassung | Viele Tarife zahlen dort nicht, weil die Kasse dann keine Grundkosten trägt |
| Alterungsrückstellungen | Mit Rückstellungen kalkuliert | Beitrag bleibt stabiler, steigt nicht mit jedem Altersschritt |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Betrag pro Tag bei Verzicht auf Zimmer oder Chefarzt | Du bekommst Geld, wenn du die Extras nicht nutzt |
| Ambulante Operation im Krankenhaus | Privatärztliche Behandlung auch ohne Übernachtung | Viele Eingriffe finden heute ambulant statt |
| Rooming-in und Geburt | Altersgrenze für die Begleitperson, Familienzimmer, Entbindungspauschale | Wichtig, wenn du Kinder hast oder planst |
| Kündigungsrecht des Versicherers | Ordentliches Kündigungsrecht ausgeschlossen | Sonst kann der Vertrag in den ersten drei Jahren enden |
| Wartezeit | Ohne allgemeine Wartezeit, Sonderwartezeit für Geburt beachten | Für die Entbindung gelten meist acht Monate |
Alterungsrückstellungen: warum der Beitrag im Alter stabil bleibt oder springt
Alterungsrückstellungen sind Rücklagen, die der Versicherer in jungen Jahren aus deinen Beiträgen bildet. Er nutzt sie später, damit dein Beitrag nicht nur wegen deines Alters steigt. Tarife mit Rückstellungen sind am Anfang etwas teurer, laut Stiftung Warentest bleiben die Beiträge aber stabil, Stand: März 2026.
Tarife ohne Rückstellungen starten günstig. Sie werden in festen Altersstufen teurer, gerade dann, wenn du öfter ins Krankenhaus musst. Ein späterer Wechsel ist dann schwer, weil neue Gesundheitsfragen kommen. Unabhängig davon können steigende Krankenhauskosten bei beiden Varianten zu Beitragsanpassungen führen.
Ersatz-Krankenhaustagegeld: Geld, wenn du die Extras nicht nutzt
Viele Tarife zahlen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn du bewusst im Mehrbettzimmer bleibst oder auf die Chefarztbehandlung verzichtest. Damit ist zum Beispiel deine Zuzahlung gedeckt. Manche Tarife erstatten die gesetzliche Zuzahlung auch direkt.
Ambulante Operationen im Krankenhaus
Immer mehr Eingriffe laufen ohne Übernachtung, etwa eine Operation am Grauen Star oder eine Gelenkspiegelung. Die Kasse zahlt die Operation durch die Ärztin oder den Arzt, die dafür zugelassen sind. Möchtest du von einer bestimmten Spezialistin oder einem bestimmten Spezialisten privat operiert werden, zahlt das nur ein Tarif, der ambulante Operationen im Krankenhaus ausdrücklich einschließt.
Geburt, Rooming-in und Kinder im Krankenhaus
Bei einer Geburt im Krankenhaus zahlt die Kasse nach § 24f SGB V Unterkunft, Pflege und Verpflegung für dich und dein Neugeborenes. Ein Familienzimmer, in dem auch der andere Elternteil übernachtet, gehört nicht dazu. Ob ein Tarif es zahlt oder eine Entbindungspauschale leistet, ist laut Stiftung Warentest sehr unterschiedlich, Stand: März 2026.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Für eine Entbindung gilt in den meisten Tarifen eine besondere Wartezeit von acht Monaten, auch in Tarifen, die sonst ohne Wartezeit auskommen. Eine bestehende Schwangerschaft musst du außerdem bei den Gesundheitsfragen angeben. Wer ein Familienzimmer möchte, schließt also besser ab, bevor die Familienplanung konkret wird.
Stell dir vor: Lisa wünscht sich ein Kind. Hat sie mit 31 einen Tarif mit Familienzimmer abgeschlossen und ist mehr als acht Monate später schwanger, ist die Geburt im Familienzimmer versichert, wenn der Tarif es vorsieht. Wird sie erst nach dem Abschluss schwanger, gibt es dazu keine Gesundheitsfrage mehr.
Für dein Kind braucht es einen eigenen Vertrag, denn anders als in der Familienversicherung der Kasse ist es nicht automatisch mitversichert. Neugeborene lassen sich in der privaten Krankenversicherung nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung nachversichern, wenn ein Elternteil beim selben Versicherer schon eine Weile versichert ist und du das Kind fristgerecht nach der Geburt anmeldest. Die genaue Frist steht in deinen Bedingungen.
Beim Rooming-in übernachtet eine Begleitperson bei deinem Kind im Krankenhaus. Die Kasse zahlt das nach § 11 Absatz 3 SGB V, wenn es medizinisch notwendig ist. Bei Kindern unter neun Jahren gilt das immer als notwendig. Für ältere Kinder und für die Unterbringung im Zimmer des Kindes lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte.
Was eine stationäre Zusatzversicherung kostet
Die kurze Antwort: meist zwischen 15 und über 100 Euro im Monat, je nach Alter und Umfang. Stiftung Warentest hat 72 Tarife geprüft. Sehr guter Schutz mit Zweibettzimmer kostet dort mit 32 Jahren ab 31 Euro im Monat, mit 52 Jahren ab 49 Euro, Beiträge Stand: Januar 2026.
Am stärksten wirkt das Eintrittsalter. Wer jung und gesund abschließt, zahlt weniger und kommt leichter durch die Gesundheitsfragen. Dazu kommen das Zimmer, die Grenze bei der GOÄ, die Alterungsrückstellungen und Extras wie Rooming-in oder Privatklinik. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder einzelne Krankheiten ausschließen.
Für Lisa hieße ein Tarif für 31 Euro im Monat 372 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Ein Einbettzimmer als Wahlleistung bezahlst du ohne Versicherung pro Nacht selbst, die Preise unterscheiden sich von Klinik zu Klinik. Die Verbraucherzentrale rät deshalb: Wer nur Wert auf ein Einzelzimmer legt, sollte prüfen, ob es günstiger ist, den Aufpreis im Ernstfall selbst zu zahlen, Stand: August 2025.
Wer über die Krankenkasse abschließt, bekommt laut Verbraucherzentrale oft bis zu 10 Prozent Rabatt. Vertragspartner ist trotzdem ein privater Versicherer. Steuerlich bringt der Beitrag meist nichts. Beiträge für Mehrleistungen wie Zweibettzimmer oder Chefarzt gehören nicht zur absetzbaren Basisabsicherung. Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag bei Angestellten schon die Kassenbeiträge fast immer ausschöpfen.
So läuft der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung ab
Der Weg zum Vertrag beginnt mit dem Antrag und den Gesundheitsfragen. Laut Stiftung Warentest fragen die Versicherer je nach Tarif fünf bis zehn Jahre zurück, Stand: März 2026. Typisch sind Fragen nach Behandlungen im Krankenhaus, psychischen Beschwerden, Allergien, Diabetes oder Krebs. Von den Antworten hängen Preis und Umfang ab.
Angeben musst du nach § 19 VVG alles, wonach der Versicherer in Textform fragt. Eine falsche oder vergessene Angabe kann ihn bis zu drei Jahre nach Vertragsschluss zum Rücktritt berechtigen, bei Arglist bis zu zehn Jahre, so § 194 VVG. Mehr dazu liest du unter Gesundheitsfragen. Hast du Vorerkrankungen, kann eine anonyme Risikovoranfrage über eine Maklerin oder einen Makler zeigen, wie verschiedene Versicherer entscheiden würden, ohne dass dein Name gespeichert wird.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Gesundheitsfragen werden oft im Termin beim Abschluss ausgefüllt und gleich unterschrieben. Im Leistungsfall droht dann Leistungsfreiheit, also 0 Euro.“
Nimm dir für die Fragen Zeit und schau in deine Unterlagen oder frag bei deiner Praxis nach. Danach prüft der Versicherer den Antrag und nimmt ihn an, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht. Einige Versicherer nehmen Neukundinnen und Neukunden nur bis zu einem Alter von 65 Jahren auf, berichtet die Verbraucherzentrale, Stand: August 2025.
Nach Vertragsbeginn läuft in vielen Tarifen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, für die Entbindung von acht Monaten. Bei Unfällen gilt keine Wartezeit. Zahlreiche Tarife verzichten heute auf die allgemeine Wartezeit. Was bei Vertragsbeginn schon behandelt wird oder angeraten ist, ist nicht versichert.
Kündigen kann dich der Versicherer nach § 206 VVG bei einer Zusatzversicherung nur in den ersten drei Jahren ohne Grund, und auch das nur, wenn der Tarif es nicht ausschließt. In allen von Stiftung Warentest geprüften Tarifen ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen, Stand: März 2026. Du selbst kannst in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Alterungsrückstellungen gehen dabei meist verloren.
Wenn du ins Krankenhaus musst: so zahlt die Versicherung
Bei der Aufnahme im Krankenhaus legst du deine Gesundheitskarte vor und sagst, dass du Wahlleistungen möchtest. Dann unterschreibst du eine Wahlleistungsvereinbarung. Das ist ein eigener schriftlicher Vertrag mit dem Krankenhaus über Zimmer und Chefarztbehandlung, den das Krankenhausentgeltgesetz vor der Behandlung verlangt. Vorher muss das Krankenhaus dich über die Preise informieren.
Lies die Vereinbarung genau. Wählst du die Chefarztbehandlung, gilt sie meist für alle Wahlärztinnen und Wahlärzte, die an deiner Behandlung beteiligt sind, auch für Anästhesie, Labor oder Radiologie. Manche Versicherer geben dir eine Karte, mit der das Krankenhaus direkt mit ihnen abrechnet. Sonst bekommst du die Rechnungen nach Hause.
Nach dem Aufenthalt reichst du alle Rechnungen beim Versicherer ein: Zimmer, Chefarzt und alle Fachärztinnen und Fachärzte. Der Versicherer prüft, ob die Abrechnung nach der GOÄ stimmt und ob die Behandlung medizinisch notwendig war. Bei einem Faktor über 2,3 schaut er auf die Begründung. Wählst du keine Extras, reichst du die Entlassungsbescheinigung ein und bekommst das Ersatz-Krankenhaustagegeld.
Stell dir vor: Lisa knickt beim Wandern um und bricht sich das Sprunggelenk. Sie wird operiert und bleibt fünf Tage im Krankenhaus. Mit ihrem Tarif liegt sie im Zweibettzimmer, die leitende Unfallchirurgin operiert. Die Rechnungen für Zimmer und Arzt zahlt der Versicherer, die 50 Euro Zuzahlung zahlt sie an die Klinik. Hätte sie auf das Zimmer verzichtet, bekäme sie bei 20 Euro Ersatz-Tagegeld 100 Euro und hätte die Zuzahlung damit doppelt gedeckt.
Für wen sich die stationäre Zusatzversicherung lohnt
Die stationäre Zusatzversicherung ist kein Muss. Medizinisch notwendige Behandlung bekommst du auch ohne sie. Sie lohnt sich für Menschen, denen Ruhe, eine bestimmte Spezialistin oder ein bestimmter Spezialist und die freie Klinikwahl im Ernstfall wichtig sind. Wer schon Vorerkrankungen hat, sollte die Gesundheitsfragen genau ansehen.
Angestellte und Selbständige in der Kasse haben dieselben Möglichkeiten. Für Selbständige ist das Krankenhaus oft auch eine Einkommensfrage. Dafür ist aber nicht diese Versicherung da, sondern ein Krankentagegeld. Studierende können günstig einsteigen, solange sie gesund und jung sind.
Beamtinnen und Beamte haben einen eigenen Weg. Ob die Beihilfe Wahlleistungen im Krankenhaus zahlt, hängt vom Dienstherrn und vom Bundesland ab. Hier reicht manchmal ein kleiner Ergänzungstarif. Hausfrauen und Hausmänner, die über die Familienversicherung der Kasse versichert sind, brauchen ebenfalls einen eigenen Vertrag.
Kinder sind günstig zu versichern und profitieren vor allem vom Rooming-in und der freien Klinikwahl, etwa für eine Kinderchirurgie mit gutem Ruf. Wer erst im Alter abschließt, zahlt deutlich mehr und hat es mit den Gesundheitsfragen schwerer. Die stationäre Zusatzversicherung lässt sich gut mit einer ambulanten Zusatzversicherung kombinieren, ersetzt sie aber nicht.
Was bei der stationären Zusatzversicherung als Nächstes zählt
Im Krankenhaus zahlt die Kasse das Notwendige. Die stationäre Zusatzversicherung kauft dir Wahlfreiheit: Wer behandelt dich, wo liegst du, wer darf bei deinem Kind bleiben. Ob dir das einen festen Monatsbeitrag wert ist, ist eine persönliche Entscheidung und keine Pflicht.
Wenn du dich dafür entscheidest, zählen nicht die Extras im Prospekt, sondern die Grundlagen. Honorare mindestens bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Alterungsrückstellungen, kein Kündigungsrecht des Versicherers und ehrlich beantwortete Gesundheitsfragen. Wer Kinder plant, denkt an die acht Monate Wartezeit. Mit der höheren Zuzahlung ab 2027 wird auch das Ersatz-Tagegeld etwas wertvoller. Wenn du deinen Vertrag schon hast, prüfen wir ihn gern mit dir.
Lass uns deine Krankenhausabsicherung einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Abschließen kannst du sie, für diese Operation zahlt sie aber nicht. Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angeraten oder geplant sind, sind ausgeschlossen. Die geplante Operation musst du bei den Gesundheitsfragen angeben. Verschweigst du sie, riskierst du den ganzen Vertrag.
Das ist ein Vertrag mit dem Krankenhaus über Extras wie Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung. Mit Unterschrift schuldest du dem Krankenhaus und den Wahlärztinnen und Wahlärzten das Honorar. Hast du eine stationäre Zusatzversicherung, zahlt sie diese Rechnungen im Rahmen deines Tarifs. Ohne Versicherung zahlst du selbst.
Ja. Bei Kindern unter neun Jahren gilt die Begleitperson nach § 11 Absatz 3 SGB V immer als medizinisch notwendig, die Kasse zahlt die Mitaufnahme. Eine stationäre Zusatzversicherung zahlt oft auch bei älteren Kindern und sorgt für ein ruhigeres Zimmer.
Meist nicht mehr. Die Schwangerschaft musst du bei den Gesundheitsfragen angeben, und für die Entbindung gilt in den meisten Tarifen eine Wartezeit von acht Monaten. Für spätere Krankenhausaufenthalte kann ein Vertrag trotzdem sinnvoll sein.
Nicht unbedingt. Du kannst das Einzelzimmer auch als Wahlleistung buchen und selbst bezahlen, wenn eines frei ist. Die Verbraucherzentrale rät, das gegen die Beiträge abzuwägen. Die Versicherung lohnt sich eher, wenn dir auch die Chefarztbehandlung und die freie Klinikwahl wichtig sind.
Das hängt vom Tarif ab. Viele Versicherer zahlen nicht in Privatkliniken, die keinen Vertrag mit den Kassen haben, weil die Kasse dort auch die Grundkosten nicht übernimmt. Gute Tarife zahlen auch dort. Frag vorher beim Versicherer nach.
Ab dem 1. Januar 2027 sind 15 statt 10 Euro pro Tag beschlossen, weiterhin für höchstens 28 Tage im Jahr. Das Gesetz kann sich bis dahin noch ändern. Einige Tarife erstatten die Zuzahlung oder zahlen ein Ersatz-Tagegeld, das sie deckt.
Quellen: Stiftung Warentest: Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich, Stand 16.03.2026, aktualisiert 01.04.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Stand 19.08.2025, geprüft am 07.10.2026 · Gesetze: § 39 SGB V, § 61 SGB V, § 62 SGB V, § 11 SGB V, § 24f SGB V, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.
Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Stationäre Zusatzversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Die höhere Zuzahlung ab 2027 ist ein guter Anlass, Kundinnen und Kunden mit älteren Krankenhaustarifen von sich aus auf GOÄ-Grenze und Rückstellungen anzusprechen.
- Bei Kinderwunsch lohnt die frühe Frage nach Familienzimmer und Wartezeit für die Entbindung.
- Fragt bei Neugeborenen aktiv nach der Kindernachversicherung, solange die Frist läuft.
