Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Krankenversicherung
Titelbild Krankenzusatzversicherung: Auf einem cremefarbenen Grundblock mit Pluszeichen sitzen drei Bausteine mit Zahn, Krankenhausbett und Flugzeug.

Krankenzusatzversicherung: alle Bausteine im Überblick

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Eine Krankenzusatzversicherung ergänzt deine gesetzliche Krankenkasse dort, wo sie aufhört. Beim Implantat, im Einbettzimmer, bei der Brille, im Urlaub oder wenn das Krankengeld nicht reicht. Es gibt nicht die eine Zusatzversicherung, sondern acht Bausteine mit sehr unterschiedlichem Nutzen.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen gesetzlich Versicherte mehr selbst zahlen. Das hat der Gesetzgeber im Juli 2026 beschlossen. Umso wichtiger ist die Frage, welcher Zusatz wirklich eine Lücke schließt und welcher nur Geld kostet.

Hier siehst du alle Bausteine auf einen Blick und in welcher Reihenfolge du sie dir ansehen kannst.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest ein Kind kommt du dich selbstständig machst du den Job wechselst

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenzusatzversicherungen sind private Verträge für gesetzlich Versicherte. Sie zahlen, was die Kasse nicht oder nur zum Teil übernimmt.
  • Für fast alle sinnvoll ist die Auslandsreisekrankenversicherung, laut Stiftung Warentest ab rund 8 Euro im Jahr, Stand: Juli 2026.
  • Ab 1.1.2027 sinkt der Kassenzuschuss für Zahnersatz und die Zuzahlungen steigen. Das ist beschlossen, kann sich aber noch ändern.
  • Fast jeder Vertrag beginnt mit Gesundheitsfragen. Laufende oder schon angeratene Behandlungen sind nicht versichert.
  • Verzichtbar für die meisten: Krankenhaustagegeld und reine Brillentarife.
Inhalt
  1. Was ist eine Krankenzusatzversicherung?
  2. Wo die gesetzliche Krankenkasse aufhört
  3. Alle Zusatzversicherungen im Vergleich
  4. Regeln, die für jede Zusatzversicherung gelten
  5. Welche Zusatzversicherung zuerst?
  6. Die acht Bausteine einzeln erklärt
  7. Was bei Zusatzversicherungen jetzt zählt
  8. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Die kurze Antwort: Eine Krankenzusatzversicherung ist ein privater Vertrag, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufstockt. Abschließen können ihn nur Menschen, die gesetzlich versichert sind.

Dein Vertragspartner ist immer ein privater Krankenversicherer, nie die Krankenkasse. Das gilt auch, wenn deine Kasse dir den Vertrag anbietet. Kassen dürfen nach § 194 Absatz 1a SGB V private Zusatzverträge nur vermitteln, oft mit einem Gruppenrabatt von bis zu 10 Prozent laut Verbraucherzentrale, Stand: August 2025.

Anders als bei der privaten Vollversicherung bleibst du in der Kasse und bekommst nur einzelne Leistungen dazu. Rund 32 Millionen solcher Zusatzverträge gab es Ende 2025, meldet der PKV-Verband, Stand: Februar 2026.

Wo die gesetzliche Krankenkasse aufhört: das große Bild

Die Kasse zahlt, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. So steht es in § 12 SGB V, dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Alles, was darüber hinausgeht, zahlst du selbst oder eine Zusatzversicherung.

Die Zusatzversicherungen lassen sich in drei Gruppen ordnen. Die erste Gruppe erstattet Kosten: Zahn, ambulant, stationär und Ausland. Die zweite zahlt einen festen Betrag pro Tag: Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld. Die dritte deckt die Pflege ab, die auch in der Kasse eine eigene Versicherung ist. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Weg dorthin: Der Arbeitgeber bezahlt Bausteine aus der ersten Gruppe.

Dazu kommen die Zuzahlungen. Für Arzneimittel zahlst du 2026 zehn Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Im Krankenhaus sind es 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage im Jahr, so § 61 und § 39 SGB V, Stand: Oktober 2026.

Ab dem 1. Januar 2027 steigen diese Beträge. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist im Juli 2026 beschlossen worden und gilt ab diesem Tag, kann sich bis dahin aber noch ändern. Dann kostet ein Krankenhaustag 15 Euro, ein Medikament mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung.

Eine Grenze schützt dich: Mehr als 2 Prozent deiner jährlichen Bruttoeinnahmen musst du an Zuzahlungen nicht leisten, bei chronischer Krankheit 1 Prozent. Diese Belastungsgrenze aus § 62 SGB V bleibt auch 2027 gleich. Für den Zahnersatz gilt sie nicht, denn der Eigenanteil dort ist keine Zuzahlung.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und gesetzlich versichert. Muss sie vier Wochen ins Krankenhaus, zahlt sie 2026 dafür 280 Euro zu, ab 2027 wären es 420 Euro. Bei 3.850 Euro brutto im Monat liegt ihre Belastungsgrenze grob gerechnet bei 924 Euro im Jahr. Die Kasse rechnet genauer mit allen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Alle Zusatzversicherungen im Vergleich

Beitragsspannen stehen nur dort, wo es eine belastbare Quelle gibt. Sonst hängt der Preis zu stark von Alter und Umfang ab.

BausteinWofürFür wenGrobe KostenStärkeGrenze
ZahnzusatzZahnersatz, Implantate, Inlays, oft ZahnreinigungAlle, vor allem vor größeren Arbeiten9 bis 15 Euro im Monat für Basisschutz, 41 bis 90 Euro für Rundumschutz, Modellkundin 43 Jahre, Stiftung Warentest, Stand: August 2026Schließt eine Lücke, die ab 2027 größer wirdBegrenzte Leistung in den ersten Jahren
AmbulantHeilpraktikerin und Heilpraktiker, Brille, Vorsorge, ImpfungenWer diese Leistungen gezielt nutztje nach Umfang, keine belastbare MarktspanneViele kleine Extras in einem VertragJahreshöchstbeträge, oft niedrig
StationärEin- oder Zweibettzimmer, Wahlärztin oder Wahlarzt, PrivatklinikWer im Krankenhaus mehr Komfort und Arztwahl willab 31 Euro im Monat mit 32 Jahren für sehr guten Schutz, Stiftung Warentest, Stand: März 2026Freie Arztwahl, bis über den Höchstsatz der GOÄBeitrag steigt ohne Alterungsrückstellungen stark
KrankenhaustagegeldFester Betrag pro Tag im KrankenhausKaum jemand, laut Verbraucherzentrale nicht notwendigabhängig vom TagessatzGeld frei verwendbarErsetzt kein Einkommen
KrankentagegeldLücke zwischen Krankengeld und NettoAngestellte mit Lücke, Selbständigeabhängig von Tagessatz, Beruf und BeginnSichert das EinkommenNur bei voller Arbeitsunfähigkeit
AuslandsreiseBehandlung im Ausland und RücktransportAlle, die reisenab rund 8 Euro im Jahr, Familie rund 30 Euro, Stiftung Warentest, Stand: Juli 2026Großer Schutz für wenig GeldNur Reisen bis 6 bis 10 Wochen
BetrieblichZusatzbausteine über den ArbeitgeberArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Angebotzahlt der ArbeitgeberOft ohne GesundheitsfragenHängt am Arbeitsplatz
PflegezusatzLücke zwischen Pflegekosten und PflegekasseAlle, früh günstigerabhängig von Eintrittsalter und HöheSchützt Erspartes und FamilieGesundheitsfragen, lange Laufzeit

Regeln, die für jede Zusatzversicherung gelten

Vor dem Vertrag stehen fast immer Gesundheitsfragen. Die Versicherer fragen meist fünf bis zehn Jahre zurück, berichtet Stiftung Warentest, Stand: März 2026. Angeben musst du nach § 19 VVG alles, wonach in Textform gefragt wird. Eine falsche Antwort kann den Versicherer in der Krankenversicherung bis zu drei Jahre lang zum Rücktritt berechtigen, so § 194 VVG, bei Arglist bis zu zehn Jahre.

Was schon läuft, ist nicht versichert. Eine Behandlung, die deine Ärztin oder dein Arzt bereits angeraten hat, zahlt kein neuer Vertrag.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Gesundheitsfragen werden oft im Termin beim Abschluss ausgefüllt und gleich unterschrieben. Im Leistungsfall droht dann Leistungsfreiheit, also 0 Euro.“

Viele Verträge beginnen mit einer Wartezeit. Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer sehen drei Monate vor, für Zahnersatz, Entbindung und Psychotherapie acht Monate. Bei Unfällen entfällt sie. Viele Tarife verzichten heute ganz darauf.

Statt Wartezeit gibt es oft eine Leistungsbegrenzung, beim Zahn heißt sie Zahnstaffel. In den ersten Jahren zahlt der Versicherer nur bis zu einem festen Höchstbetrag. Laut Stiftung Warentest fällt diese Grenze meist nach vier Jahren weg, Stand: August 2026.

Kündigen darf dich der Versicherer nach § 206 Absatz 2 VVG nur in den ersten drei Versicherungsjahren. Gute Tarife verzichten darauf. Du selbst kannst in der Regel zum Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen, wenn eine vereinbarte Mindestlaufzeit von höchstens zwei Jahren vorbei ist.

Beim Beitrag lohnt ein Blick auf die Alterungsrückstellungen. Das sind Rücklagen, die der Versicherer in jungen Jahren bildet, damit der Beitrag im Alter nicht allein wegen des Alters steigt. Tarife ohne diese Rücklagen starten günstig und werden mit jedem Altersschritt teurer. Steigende Gesundheitskosten erhöhen beide.

Kinder sind nicht automatisch mitversichert, anders als in der Familienversicherung der Kasse. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag. Steuerlich bringen die Beiträge meist nichts: Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG, deren Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte schon die Beiträge zur Kasse fast immer ausschöpfen.

Welche Zusatzversicherung zuerst?

Zuerst kommt, was teuer werden kann und wenig kostet. Danach, was dein Einkommen sichert. Komfort kommt zuletzt.

Bei Lisa sieht das so aus: Sie reist gern. Eine Auslandsreisekrankenversicherung für rund 8 Euro im Jahr ist darum der erste Schritt. Ein Rücktransport aus dem Urlaub kann laut Stiftung Warentest mehr als 100.000 Euro kosten, und die Kasse zahlt ihn nie, Stand: Juli 2026.

Als Zweites prüft sie ihr Einkommen bei langer Krankheit. Ihr Krankengeld läge bei rund 1.980 Euro netto, ihr Netto bei 2.500 Euro. Die Lücke von rund 520 Euro im Monat schließt ein Krankentagegeld von rund 17,30 Euro pro Tag. Ihre Fixkosten von 1.600 Euro wären so gedeckt.

Als Drittes schaut sie auf ihre Zähne. Weil der Kassenzuschuss ab 2027 sinkt, lohnt sich ein Zahnzusatz eher, solange ihre Zähne gesund sind und nichts angeraten ist. Erst danach überlegt sie, ob ihr ein Zweibettzimmer im Krankenhaus rund 31 Euro im Monat wert ist. Das wären 372 Euro im Jahr.

Stell dir vor: Lisa wechselt den Job, und der neue Arbeitgeber bietet eine betriebliche Krankenversicherung an. Dann nimmt sie diese mit, bevor sie privat etwas abschließt. Die Pflegezusatzversicherung bleibt auf ihrer Liste, denn sie wird umso günstiger, je früher sie beginnt.

Die acht Bausteine einzeln erklärt

Zahnzusatzversicherung: wenn der Festzuschuss nicht reicht

Beim Zahnersatz zahlt die Kasse einen Festzuschuss auf die Regelversorgung, die einfache Standardlösung. Nach § 55 SGB V sind das 2026 60 Prozent, mit fünf Jahren Bonusheft 70 und mit zehn Jahren 75 Prozent. Ab 1.1.2027 sind 50, 60 und 65 Prozent beschlossen, Änderungen sind noch möglich.

Wählst du mehr als die Regelversorgung, bleibt es beim gleichen Zuschuss. Bei der gleichartigen Versorgung kommen nur Extras dazu, etwa Verblendungen. Bei der andersartigen Versorgung, zum Beispiel einem Implantat statt einer Brücke, rechnet die Zahnärztin oder der Zahnarzt komplett privat nach der GOZ ab, mit Begründung bis zum 3,5-fachen Satz. Für Kinder unter 18 zahlt die Kasse die Zahnspange erst ab einem bestimmten Schweregrad. Mehr zur Zahnzusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherung: Heilpraktiker, Brille und Kostenerstattung

Ambulante Tarife zahlen für Behandlungen außerhalb des Krankenhauses. Typisch sind Naturheilverfahren bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, Brillen, Reiseimpfungen und zusätzliche Vorsorge. Erwachsene bekommen von der Kasse nach § 33 SGB V nur Gläser ab mehr als 6 Dioptrien oder bei Hornhautverkrümmung ab mehr als 4 Dioptrien, nie ein Gestell. Homöopathische Arzneimittel erstatten die Kassen seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr.

Viele Versicherer erstatten Heilpraktiker-Rechnungen nur bis zu den Sätzen des GebüH, eines Gebührenverzeichnisses von 1985, das seitdem nicht angepasst wurde. Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren rechnen nach der GOÄ und dem Hufelandverzeichnis ab. Ein Sonderfall ist die ambulante Kostenerstattung: Du wählst bei der Kasse nach § 13 SGB V die Abrechnung wie eine Privatpatientin, bist mindestens ein Quartal gebunden, und die Kasse erstattet nur ihren eigenen Satz abzüglich bis zu 5 Prozent. Die Differenz zahlt ein privater Kostenerstattungstarif, der laut Verbraucherzentrale teuer ist und wenig bringt. Mehr zur ambulanten Zusatzversicherung

Stationäre Zusatzversicherung: Zimmer und Arztwahl im Krankenhaus

Die Kasse zahlt im Krankenhaus das Mehrbettzimmer und die diensthabende Ärztin oder den diensthabenden Arzt. Die stationäre Zusatzversicherung bringt das Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch Chefärztinnen und Chefärzte und die freie Wahl der Klinik, oft auch einer Privatklinik. Gute Tarife zahlen Arzthonorare bis zum Höchstsatz der GOÄ oder darüber, übernehmen ambulante Operationen im Krankenhaus und zahlen ein Ersatz-Tagegeld, wenn du auf das Zimmer verzichtest. Mehr zur stationären Zusatzversicherung

Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld: Geld pro Tag

Das Krankenhaustagegeld zahlt einen festen Betrag für jeden Tag im Krankenhaus, egal wofür du ihn ausgibst. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest halten es für die meisten für verzichtbar, weil Zuzahlungen und Nebenkosten auch aus dem Notgroschen zu zahlen sind. Ein Kurtagegeld kann für Beamtinnen und Beamte oder Selbständige ohne gesetzliche Reha-Leistungen sinnvoll sein. Mehr zum Krankenhaustagegeld

Krankentagegeld: wenn das Krankengeld nicht reicht

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die Kasse Krankengeld: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto, minus Sozialabgaben. Für dieselbe Krankheit gibt es das längstens 78 Wochen in drei Jahren. Das private Krankentagegeld füllt die Lücke bis zum Netto, für Selbständige ersetzt es das Einkommen ganz. Es zahlt nur bei voller Arbeitsunfähigkeit. Mehr zum Krankentagegeld

Auslandsreisekrankenversicherung: der günstigste wichtige Schutz

Innerhalb der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, aber nur zu den Regeln des Gastlandes, mit dortigen Eigenanteilen. Außerhalb zahlt die Kasse meist gar nichts, einen Rücktransport nach § 60 SGB V nie. Ein Jahresvertrag deckt laut Stiftung Warentest jede Reise bis sechs bis zehn Wochen ab, Stand: Juli 2026. Achte darauf, dass ein medizinisch sinnvoller Rücktransport versichert ist, nicht nur ein notwendiger. Mehr zur Auslandsreisekrankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung: Zusatzschutz vom Arbeitgeber

Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber den Vertrag ab und zahlt den Beitrag. Der Bundesfinanzhof hat am 7. Juni 2018 unter dem Aktenzeichen VI R 13/16 entschieden, dass dieser Schutz Sachlohn ist. Bis zur Freigrenze von 50 Euro im Monat ist er dann steuer- und beitragsfrei, wenn du kein Geld statt des Schutzes wählen kannst. Die Grenze teilt sich die Versicherung mit anderen Sachbezügen wie Gutscheinen. Wird sie um einen Cent überschritten, ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Häufig gibt es keine Gesundheitsfragen. Mehr zur betrieblichen Krankenversicherung

Pflegezusatzversicherung: die Lücke im Pflegefall

Die Pflegekasse zahlt nur feste Beträge je Pflegegrad. Im Pflegeheim lag der Eigenanteil im ersten Jahr laut Ersatzkassenverband vdek im Bundesschnitt bei 3.364 Euro im Monat, Stand: Juli 2026. Eine Pflegezusatzversicherung zahlt ein Tagegeld oder eine Rente ab einem vereinbarten Pflegegrad. Sie ersetzt kein Einkommen, schützt aber Erspartes und Angehörige. Mehr zur Pflegezusatzversicherung

Was bei Zusatzversicherungen jetzt zählt

Die Kasse bleibt dein Fundament und zahlt jede notwendige Behandlung. Zusatzversicherungen sind Ergänzungen. Wähle sie nach der Größe der Lücke, nicht nach der Zahl der Extras im Prospekt.

Die Reform 2027 verschiebt die Gewichte. Beim Zahnersatz und bei den Zuzahlungen tragen gesetzlich Versicherte künftig mehr. Wer einen Zahnzusatz plant, sollte nicht warten, bis die Zahnärztin oder der Zahnarzt etwas anrät. Wer schon Verträge hat, prüft, ob sie noch zum Leben passen, nach einem Jobwechsel, einer Selbständigkeit oder einer Elternzeit. Gern schauen wir sie gemeinsam an.

Lass uns deine Zusatzversicherungen einmal sortieren.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe mir im Urlaub in der Türkei das Bein gebrochen und will nach Hause. Zahlt meine Krankenkasse den Rückflug?

Nein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Rücktransport aus dem Ausland nie, so § 60 SGB V. Das übernimmt nur eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die gibt es laut Stiftung Warentest ab rund 8 Euro im Jahr, Stand: Juli 2026.

Meine Zahnärztin hat mir ein Implantat empfohlen. Kann ich jetzt noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Abschließen kannst du sie, für dieses Implantat zahlt sie aber nicht. Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angeraten oder geplant waren, sind ausgeschlossen. Verschweigst du die Empfehlung bei den Gesundheitsfragen, riskierst du den ganzen Vertrag.

Ich muss für eine Knie-OP ins Krankenhaus. Bekomme ich ein Einzelzimmer?

Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter hast du Anspruch auf ein Mehrbettzimmer. Ein Einzelzimmer zahlst du selbst, wenn du es als Wahlleistung buchst, oder eine stationäre Zusatzversicherung zahlt es. Auch dann gilt: nur, wenn ein Zimmer frei ist.

Mein Kind braucht eine Zahnspange. Was zahlt die Krankenkasse?

Bei Kindern unter 18 zahlt die Kasse die Behandlung ab einem bestimmten Schweregrad der Fehlstellung, wenn sie den Plan vorher genehmigt hat. Zunächst zahlst du 20 Prozent selbst, beim zweiten Kind 10 Prozent, und bekommst das nach erfolgreichem Abschluss zurück. Extras wie unauffällige Brackets zahlst du selbst, außer eine Zahnzusatzversicherung übernimmt sie.

Meine Krankenkasse bietet mir eine Zusatzversicherung mit Rabatt an. Ist das ein guter Deal?

Nicht automatisch. Die Kasse vermittelt nur, dein Vertragspartner ist ein privater Versicherer. Laut Verbraucherzentrale sind bis zu 10 Prozent Rabatt möglich, der Tarif ist dadurch aber nicht unbedingt besser oder günstiger als andere. Vergleiche die Leistungen.

Kann mir der Versicherer meine Zusatzversicherung kündigen, wenn ich viele Rechnungen einreiche?

Nur in den ersten drei Versicherungsjahren, so § 206 Absatz 2 VVG. Viele gute Tarife verzichten ganz auf dieses Kündigungsrecht. Danach kann der Versicherer nur noch kündigen, wenn du zum Beispiel deine Beiträge nicht zahlst oder bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht hast.

Bin ich mit einer Zusatzversicherung Privatpatientin?

Nur in dem Bereich, den der Vertrag abdeckt. Mit einer stationären Zusatzversicherung wirst du im Krankenhaus wie eine Privatpatientin behandelt, in der Arztpraxis aber weiter als Kassenpatientin. Für die Praxis bräuchtest du eine ambulante Kostenerstattung, die meist teuer ist.

Quellen: Verbraucherzentrale: Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Stand 19.08.2025, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich, Stand 16.03.2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Auslandskrankenversicherung im Vergleich, Stand 01.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherung, Pressemitteilung, Stand 12.08.2026, geprüft am 07.10.2026 · PKV-Verband: Branchenzahlen 2025, Stand 04.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetze: § 13 SGB V, § 55 SGB V, § 206 VVG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · vdek: Eigenbeteiligung in der stationären Pflege, Stand 14.07.2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Krankenzusatzversicherung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Der sinkende Festzuschuss ab 2027 ist ein guter Anlass, Kundinnen und Kunden mit älteren Zahntarifen von sich aus anzusprechen.
  • Fragt bei Jahresgesprächen nach Reiseplänen. Die Auslandsreisekrankenversicherung fehlt erstaunlich oft.
  • Bei Jobwechseln lohnt die Frage, ob eine betriebliche Krankenversicherung angeboten wird.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.