Eine Pflegezusatzversicherung zahlt, wenn du pflegebedürftig wirst und die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reicht. Und sie reicht fast nie. Die Pflegekasse zahlt feste Beträge je Pflegegrad, den Rest trägst du selbst.
Im Pflegeheim sind das im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche. Zu Hause bleibt oft ein Teil der Rechnung des Pflegedienstes offen. Reichen Rente und Erspartes nicht, wird das Vermögen aufgebraucht.
Hier steht, welche Formen es gibt, also Pflegetagegeld, Pflegekosten, Pflegerente und den staatlich geförderten Pflege-Bahr. Dazu, was sie kosten, worauf es im Vertrag ankommt und wie du im Pflegefall an dein Geld kommst.
Betrifft dich, wenn du selbst Pflege brauchst du jemanden pflegst du an die Rente denkst die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung. Im Heim bleiben im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat bei dir, Stand Juli 2026.
- Es gibt drei Formen: Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag je Tag, Pflegekosten erstattet Rechnungen, Pflegerente zahlt eine feste Rente. Am häufigsten und flexibelsten ist das Pflegetagegeld.
- Der Pflege-Bahr bekommt 5 Euro Zulage im Monat und nimmt alle ohne Gesundheitsfragen auf. Die Leistung ist aber oft klein und es gilt bis zu fünf Jahre Wartezeit.
- Entscheidend im Vertrag: Leistung schon ab Pflegegrad 1 oder 2, gleiche Leistung im Heim ab Grad 2, Beitragsbefreiung im Pflegefall, Dynamik ohne neue Gesundheitsprüfung und der Bescheid der Pflegekasse als einziger Nachweis.
- Die Pflegezusatzversicherung ersetzt kein Einkommen. Wer jung pflegebedürftig wird, braucht dafür eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Inhalt
- Was ist eine Pflegezusatzversicherung?
- Was ohne Pflegezusatzversicherung passiert
- Pflegetagegeld, Pflegekosten und Pflegerente im Vergleich
- Der Pflege-Bahr: die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung
- Was eine Pflegezusatzversicherung kostet
- Worauf es im Vertrag einer Pflegezusatzversicherung ankommt
- So läuft der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ab
- Wenn du pflegebedürftig wirst: so bekommst du dein Geld
- Pflegezusatzversicherung für Beamtinnen und Beamte, Selbständige und Familien
- Pflegezusatzversicherung und Steuern
- Was die geplante Pflegereform für deine Pflegezusatzversicherung bedeutet
- Was bei der Pflegezusatzversicherung jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Pflegezusatzversicherung?
Die kurze Antwort: Eine Pflegezusatzversicherung ist ein freiwilliger privater Vertrag, der zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlt, sobald du einen Pflegegrad hast. Sie soll die Lücke zwischen den echten Pflegekosten und den festen Beträgen der Pflegekasse schließen.
Pflegebedürftig bist du, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich mindestens sechs Monate Hilfe im Alltag brauchst. Das gilt für alle gleich, ob gesetzlich oder privat versichert. Wie stark die Hilfe sein muss, messen die fünf Pflegegrade.
Pflege ist kein reines Altersthema. Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2023 rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, 61 Prozent davon Frauen. Bei den 70- bis 74-Jährigen sind es 11 Prozent, ab 90 Jahren 87 Prozent. Unfälle, Schlaganfälle oder schwere psychische Erkrankungen können aber auch mit 30 dazu führen.
Wie sich die Pflegezusatzversicherung von anderen Verträgen abgrenzt
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Pflicht. Privat Versicherte haben stattdessen die private Pflegepflichtversicherung mit gleichen Leistungen. Beide sind kein Zusatz, sondern die Grundlage, auf der die Pflegezusatzversicherung aufbaut.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt Einkommen, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Sie endet meist mit dem Rentenbeginn. Die Pflegezusatzversicherung dagegen zahlt lebenslang, aber nur, wenn ein Pflegegrad festgestellt ist. Sie ist für Kosten gedacht, nicht für den Lohn. Manche Berufsunfähigkeits- und Rentenverträge haben eine Pflegeoption oder eine Pflegeklausel. Sie ersetzt eine eigene Pflegevorsorge selten voll.
Was ohne Pflegezusatzversicherung passiert
Ohne Zusatzvertrag zahlst du alles, was über den festen Beträgen der Pflegekasse liegt, aus Einkommen und Vermögen. Die Pflegekasse zahlt 2026 zum Beispiel bei Pflegegrad 3 für einen ambulanten Pflegedienst höchstens 1.497 Euro im Monat. Im Heim gibt es bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss von 1.319 Euro zu den Pflegekosten. Stand: 2026, laut Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesgesundheitsministeriums.
| Im Monat, 2026 | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung für einen Pflegedienst | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Zuschuss zu den Pflegekosten im Heim | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Übersicht Leistungsbeträge 2026.
Der Eigenanteil im Pflegeheim sinkt mit der Zeit, bleibt aber hoch
Im Heim zahlst du drei Posten selbst: einen Teil der Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten des Heims. Laut Verband der Ersatzkassen waren das zum 1. Juli 2026 im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Je nach Bundesland liegt der Betrag zwischen 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt und 3.761 Euro in Bremen.
Seit 2022 übernimmt die Pflegekasse zusätzlich einen wachsenden Teil des pflegebedingten Eigenanteils, den Leistungszuschlag. Er beträgt 15 Prozent im ersten Jahr, 30 im zweiten, 50 im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.
| Zeit im Pflegeheim | Leistungszuschlag | Eigenanteil im Monat, rund |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 15 % | 3.364 € |
| 2. Jahr | 30 % | 3.050 € |
| 3. Jahr | 50 % | 2.630 € |
| ab dem 4. Jahr | 75 % | 2.110 € |
Das erste Jahr stammt vom Verband der Ersatzkassen, Stand Juli 2026. Die Jahre zwei bis vier sind unsere eigene Rechnung mit denselben Durchschnittswerten.
Wenn das eigene Geld aufgebraucht ist
Reichen Rente und Erspartes nicht, zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Vorher musst du dein Vermögen bis auf ein Schonvermögen einsetzen. Auch Ehepartnerinnen und Ehepartner müssen mit ihrem Einkommen einstehen. Kinder zahlen für ihre Eltern erst, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das regelt § 94 SGB XII. Mehr dazu steht auf der Seite zum Elternunterhalt.
Lisas Rechnung: Pflege mit 31 und Pflege im Alter
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin, verdient 2.500 Euro netto und hat 1.600 Euro Fixkosten im Monat.
Stell dir vor: Lisa erkrankt an einer schweren Depression mit Angststörung. Nach Monaten schafft sie den Alltag nicht mehr allein. Der Medizinische Dienst stellt Pflegegrad 3 fest. Ein ambulanter Pflegedienst kostet sie 2.000 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt 1.497 Euro. Es bleiben 503 Euro Pflegelücke jeden Monat.
Gleichzeitig fällt ihr Gehalt weg. Nach dem Krankengeld zahlt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung 1.500 Euro. Das reicht nicht einmal für ihre Fixkosten. Die 503 Euro Pflegelücke kommen obendrauf. Bis zur Rente mit 67 wären das über 36 Jahre gerechnet 217.296 Euro, ohne jede Preissteigerung.
Und im Alter: Laut Renteninformation bekommt Lisa geschätzt 1.333 Euro Rente brutto. Nach Kranken- und Pflegebeitrag bleiben rund 1.160 Euro. Käme sie heute ins Heim, fehlten im ersten Jahr rund 2.204 Euro im Monat, das sind rund 73 Euro am Tag. Das ist eine Rechnung in heutigen Preisen. Pflege wird jedes Jahr teurer.
Pflegetagegeld, Pflegekosten und Pflegerente im Vergleich
Es gibt drei Formen der privaten Pflegevorsorge. Sie unterscheiden sich darin, wie gerechnet wird, wie frei du über das Geld verfügst und wie stabil der Beitrag ist.
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen festen Betrag je Tag
Du vereinbarst einen Tagessatz, zum Beispiel 50 Euro am Tag für Pflegegrad 5. In den niedrigeren Graden zahlt der Vertrag einen festen Prozentsatz davon. Das Geld steht dir frei zur Verfügung, ohne Rechnung. Du kannst damit Angehörige entlasten, eine Haushaltshilfe bezahlen oder den Heimplatz.
Pflegetagegeld ist eine Krankenversicherung. Sie wird wie die private Krankenversicherung mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag ist daher nicht garantiert. Er kann steigen, wenn die Ausgaben oder die Lebenserwartung höher sind als geplant. Kündigst du, verlierst du die Rückstellungen. Ein Rückkaufswert entsteht nicht.
Die Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Rechnungen
Sie zahlt nur gegen Rechnung. Manche Tarife erstatten einen Prozentsatz des Betrags, den die Pflegekasse zahlt. Andere übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Laut Verbraucherzentrale zahlen viele Tarife nur Leistungen aus dem Katalog der Pflegekasse. Unterkunft und Verpflegung im Heim sind dann nicht drin, obwohl sie ein großer Teil des Eigenanteils sind. Pflege durch Angehörige ohne Pflegedienst bringt meist kaum Geld.
Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung
Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente je Pflegegrad, meist lebenslang. Rechtlich ist sie eine Lebensversicherung. Darum ist der Beitrag bei Abschluss festgeschrieben. Du kannst sie meist beitragsfrei stellen oder kündigen und bekommst dann einen Teil des angesparten Geldes zurück. Manche Verträge zahlen bei Tod ein Kapital an Hinterbliebene.
Der Preis für diese Sicherheit ist hoch. Laut Verbraucherzentrale kostet eine Pflegerente etwa zwei- bis dreimal so viel wie ein vergleichbares Pflegetagegeld. Mehr dazu steht auf der Seite zur Pflegerentenversicherung.
| Pflegetagegeld | Pflegekosten | Pflegerente | Pflege-Bahr | |
|---|---|---|---|---|
| Was gezahlt wird | fester Tagessatz je Pflegegrad | Anteil an Rechnungen | feste Monatsrente je Pflegegrad | fester Tagessatz, mindestens 600 € in Grad 5 |
| Frei verfügbar | ja | nein | ja | ja |
| Gesundheitsfragen | ja | ja | ja | nein |
| Beitrag | kann steigen | kann steigen | fest | kann steigen |
| Geld zurück bei Kündigung | nein | nein | ja, teilweise | nein |
| Beitrag im Pflegefall | oft befreit | meist weiter | meist befreit | weiter zahlen |
| Stärke | flexibel, günstig | niedriger Beitrag | stabil, kündbar mit Wert | ohne Gesundheitsprüfung |
| Grenze | Beitrag steigt | Lücken bei Heim und Angehörigen | teuer | kleine Leistung, Wartezeit |
Quellen: Verbraucherzentrale, Stand Mai 2026, und § 127 SGB XI.
Der Pflege-Bahr: die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung
Der Pflege-Bahr ist ein Pflegetagegeld mit Zulage vom Staat. Es gibt ihn seit 2013, benannt nach dem damaligen Gesundheitsminister. Die Regeln stehen in den §§ 126 bis 130 SGB XI.
Zahlst du mindestens 10 Euro im Monat selbst, legt der Staat 5 Euro dazu, also 60 Euro im Jahr. Die Zulage beantragt der Versicherer für dich bei einer zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gibt es nur für einen Vertrag je Person. Abschließen kann ihn, wer mindestens 18 ist, in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung ist und noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit bekommen hat.
Das Gesetz schreibt dem Versicherer in § 127 SGB XI einiges vor. Er muss jede berechtigte Person aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Risikozuschlag. Er darf nicht ordentlich kündigen. Er muss in Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat zahlen. Die Wartezeit darf höchstens fünf Jahre betragen. Wer hilfebedürftig wird und Grundsicherung bekommt, kann den Vertrag mindestens drei Jahre ruhen lassen. Auch die Abschluss- und Verwaltungskosten sind begrenzt.
Warum Verbraucherschützer beim Pflege-Bahr skeptisch sind
Weil alle aufgenommen werden müssen, sind viele Menschen mit Vorerkrankungen in diesen Tarifen. Das macht sie für Gesunde teurer und lässt Beitragserhöhungen wahrscheinlicher werden. Die Leistung ist oft klein. In den niedrigen Graden zahlen viele Tarife nur einen kleinen Bruchteil der Leistung von Grad 5. Und den Beitrag zahlst du meist auch im Pflegefall weiter. Die Verbraucherzentrale sieht den Pflege-Bahr darum kritisch, Stand Mai 2026. Stiftung Warentest hat schon früher davon abgeraten.
Ein Beispiel: Lisa bekäme mit einem Pflege-Bahr über die Mindestleistung 600 Euro im Monat in Pflegegrad 5. Ihre Lücke im Heim aus dem Beispiel oben läge bei rund 2.204 Euro. Der Pflege-Bahr deckt davon gut ein Viertel.
Für wen der Pflege-Bahr trotzdem passt
Für Menschen, die wegen ihrer Gesundheit keinen normalen Vertrag bekommen, ist er oft der einzige Weg. Etwa mit einer chronischen Erkrankung oder nach einer Krebsbehandlung. Der Pflege-Bahr lässt sich auch mit einem ungeförderten Pflegetagegeld kombinieren. Gesunde fahren mit einem ungeförderten Tarif meist besser, weil er mehr leistet und keine Wartezeit hat.
Was eine Pflegezusatzversicherung kostet
Der Beitrag hängt vor allem vom Alter bei Abschluss, von der Höhe der Leistung, von deiner Gesundheit und von den Vertragsdetails ab. Seit 2012 gibt es nur noch Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen gleich viel, obwohl Frauen im Schnitt länger leben und öfter Pflege brauchen.
Laut Verbraucherzentrale zahlt eine 50-jährige Person 2026 für ein Pflegetagegeld von 50 Euro am Tag in Grad 5 mit gleicher Heimleistung ab Grad 2 und Beitragsbefreiung zwischen 70 und 160 Euro im Monat. Eine Pflegekostenversicherung kostet in diesem Alter 20 bis 130 Euro, leistet aber auch weniger. Eine Pflegerente liegt beim Zwei- bis Dreifachen des Tagegelds.
Jüngere zahlen deutlich weniger. Der Verband der Privaten Krankenversicherung nennt für eine 25-Jährige rund 38 Euro im Monat, um eine Lücke von etwa 2.000 Euro im Monat abzusichern, Stand 2024. Das ist eine Angabe des Branchenverbands und kein Durchschnitt aller Tarife.
Warum der Beitrag beim Pflegetagegeld steigen kann
Nach § 203 VVG darf der Versicherer den Beitrag anpassen, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeit über einen Schwellenwert von seiner Kalkulation abweichen. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Die Erhöhung gilt ab dem zweiten Monat nach der Mitteilung. Auch Pflegereformen, die die Pflegegrade ändern, können Auslöser sein.
Wird es dir zu teuer, hilft oft ein Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers nach § 204 VVG. Deine Rückstellungen nimmst du dabei mit. Du kannst auch den Tagessatz senken. Eine Kündigung ist meist die schlechteste Lösung, weil alles Angesparte weg ist.
Ab welchem Alter sich ein Abschluss lohnt
Darüber gibt es zwei Sichtweisen. Die Verbraucherzentrale rät unter 50 meist ab, weil sich bis dahin viel ändern kann und andere Risiken wichtiger sind, Stand Mai 2026. Dagegen spricht: Wer jung und gesund abschließt, zahlt weniger und kommt durch die Gesundheitsfragen. Eine Erkrankung mit 45 kann einen Vertrag mit 50 unmöglich machen.
Unser Blick: Erst kommen Haftpflicht und Berufsunfähigkeit, denn sie sichern deine Existenz und dein Einkommen. Ist das solide, ist ein früher Pflegevertrag mit kleinerem Tagessatz und Dynamik eine gute Ergänzung. Du kannst ihn später erhöhen, ohne neue Gesundheitsfragen.
Worauf es im Vertrag einer Pflegezusatzversicherung ankommt
Der Preis sagt wenig. Zwei Verträge mit gleichem Beitrag können im Pflegefall sehr unterschiedlich zahlen. Diese Punkte entscheiden.
| Merkmal | Gut geregelt | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Leistung ab welchem Pflegegrad | schon ab Grad 1, spürbar ab Grad 2 | Die meisten Pflegebedürftigen sind in den Graden 1 bis 3 |
| Leistung im Heim | gleich hoch in Grad 2 bis 5 | Der Eigenanteil im Heim ist in allen Graden gleich |
| Leistung zu Hause | hohe Prozentsätze auch bei Pflege durch Angehörige | Die meisten werden zu Hause gepflegt |
| Nachweis | Bescheid der Pflegekasse genügt | Keine eigenen Gutachten, keine Untersuchungen |
| Beitragsbefreiung | ab Grad 1 oder 2, in allen Wohnformen | Im Pflegefall fehlt oft Geld für Beiträge |
| Dynamik | regelmäßig ohne Gesundheitsfragen, im Alter stoppbar | Pflegekosten steigen jedes Jahr |
| Einmalleistung | bei erstmaligem Pflegegrad | Für Umbau, Pflegebett oder Treppenlift |
| Wartezeit | keine | Schutz ab dem ersten Tag |
| Ausland | Leistung auch in der EU und im EWR | Für alle, die im Alter auswandern |
Quellen der Kriterien: Verbraucherzentrale, Stand Mai 2026, und Stiftung Warentest, Stand September 2024.
Klauseln, die dich im Pflegefall Geld kosten
Die Verbraucherzentrale hält Klauseln für inakzeptabel, nach denen der Versicherer regelmäßige ärztliche Untersuchungen verlangen darf. Achte darauf, dass allein die Feststellung der Pflegekasse zählt. Prüfe auch, ob die Leistung bei Pflege durch Angehörige gekürzt wird und ob der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet.
Ältere Verträge aus der Zeit vor 2017 sind noch an die früheren Pflegestufen gekoppelt. Seit 2017 zählen geistige und psychische Einschränkungen wie Demenz genauso wie körperliche. Die meisten Tarife wurden umgestellt. Manche Pflegerenten nutzen aber eigene Punktesysteme. Lass prüfen, wie dein alter Vertrag heute leistet.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei der Pflege ist das besonders teuer. Bei vielen Tarifen erlischt das Recht auf Dynamik, wenn du mehrmals hintereinander widersprichst. Dann schrumpft der Tagessatz Jahr für Jahr gegen die Pflegekosten. Ein kurzer Blick alle paar Jahre reicht, um das zu verhindern.
So läuft der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ab
Am Anfang steht deine Lücke. Rechne, was Pflege zu Hause und im Heim heute kostet, und ziehe ab, was die Pflegekasse zahlt und was dir aus Rente und Erspartem bleibt. Für Lisa sind das im Heim rund 73 Euro am Tag. Daraus ergibt sich der Tagessatz, den du anpeilst.
Danach kommen die Gesundheitsfragen. Bei Pflegetagegeld und Pflegerente sind sie Pflicht, nur der Pflege-Bahr kommt ohne aus. Gefragt wird meist nach Diagnosen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre. Nach § 19 VVG musst du nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt, das aber vollständig und richtig.
Gesundheitsfragen werden oft im Termin beim Abschluss ausgefüllt und gleich unterschrieben. Im Leistungsfall droht dann Leistungsfreiheit, also 0 Euro. Nimm dir darum Zeit, hole Unterlagen von Arztpraxen und deiner Krankenkasse und fülle die Fragen in Ruhe aus.
Hast du Vorerkrankungen, hilft eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei fragen wir bei mehreren Versicherern ohne deinen Namen an, ob und zu welchen Bedingungen sie dich nehmen würden. Eine Ablehnung landet so nicht in einer Datei mit deinem Namen. Ein Vertrag beginnt erst, wenn der Antrag angenommen ist und der erste Beitrag gezahlt wurde.
Wenn du pflegebedürftig wirst: so bekommst du dein Geld
Der erste Schritt läuft immer über die Pflegekasse. Stelle dort sofort einen Antrag, ein Anruf genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes oder bei Privatversicherten des Gutachterdienstes der privaten Versicherer kommen meist nach Hause. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Mit dem Bescheid meldest du dich bei deiner Pflegezusatzversicherung. Bei einem guten Vertrag reicht eine Kopie des Bescheids und des Gutachtens. Beim Pflegetagegeld zahlt der Versicherer dann den Tagessatz je nach Grad und Wohnform, meist monatlich. Bei der Pflegekostenversicherung reichst du zusätzlich Rechnungen ein. Bei der Pflegerente läuft die Rente ab dem vereinbarten Grad.
Melde den Pflegefall zügig, auch wenn noch kein Bescheid da ist. Viele Bedingungen setzen Fristen für die Anzeige. Ab wann rückwirkend gezahlt wird, regelt dein Vertrag, oft ab dem Beginn der Pflegebedürftigkeit laut Bescheid. Steigt der Pflegegrad später, schickst du den neuen Bescheid. Die Leistung steigt mit.
Passt der Bescheid der Pflegekasse nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich doppelt: Ein höherer Pflegegrad bringt mehr Geld von der Pflegekasse und von deiner Zusatzversicherung. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft dabei.
Pflegezusatzversicherung für Beamtinnen und Beamte, Selbständige und Familien
Beamtinnen und Beamte bekommen im Pflegefall Beihilfe vom Dienstherrn und haben eine private Pflegepflichtversicherung für den Rest. Auch dieser Schutz deckt nur feste Beträge. Der Eigenanteil im Heim bleibt bei ihnen ähnlich hoch. Eine Pflegezusatzversicherung ist daher für sie genauso ein Thema.
Selbständige haben oft keine Betriebsrente und eine kleinere gesetzliche Rente. Ihr Puffer im Alter ist darum häufig dünner. Für Phasen mit wenig Umsatz lohnt ein Vertrag, den du beitragsfrei stellen oder ruhen lassen kannst. Beim Pflege-Bahr garantiert das Gesetz das Ruhen, wenn du hilfebedürftig wirst.
Hausfrauen und Hausmänner sowie alle, die für Kinder oder Pflege beruflich kürzertreten, bauen weniger Rente auf. Das ist eine bewusste Entscheidung, keine falsche. Sie hat aber Folgen für die Pflege im Alter, weil die eigene Rente den Eigenanteil weniger trägt. Studierende brauchen meist noch keinen Vertrag. Pflegetagegeld lässt sich bei vielen Versicherern schon für Kinder abschließen, der Pflege-Bahr erst ab 18.
Manche Arbeitgeber bieten eine betriebliche Pflegeversicherung an, oft ohne Gesundheitsfragen. Prüfe, ob du den Vertrag beim Jobwechsel privat weiterführen kannst und zu welchem Beitrag.
Pflegezusatzversicherung und Steuern
Leistungen aus Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung sind nach § 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz steuerfrei. Die Beiträge sind sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sie zählen zum Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige. Diesen Rahmen füllen die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung meist schon allein. Darum bringt der Pflegezusatzbeitrag steuerlich oft nichts.
Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 24. Juli 2025, Aktenzeichen X R 10/20, bestätigt. Der Staat muss nur die Beiträge voll freistellen, die das Gesetz als Pflichtvorsorge vorsieht. Freiwillige Pflegezusatzbeiträge gehören nicht dazu.
Was die geplante Pflegereform für deine Pflegezusatzversicherung bedeutet
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, alles ist also geplant und kann sich ändern. Geplant ist laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem, dass der Kinderlosenzuschlag ab 1. Januar 2027 steigt und die Leistungen ab 2029 jedes Jahr angepasst werden.
Für deine Pflegezusatzversicherung ist ein anderer Punkt wichtiger. Laut Fachberichten zum Entwurf sollen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 strenger werden. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten. Da fast alle Zusatzverträge an den Pflegegrad gekoppelt sind, würde ein neuer Pflegefall dann später oder in einem niedrigeren Grad leisten. Ein Deckel für den Eigenanteil im Heim ist im Entwurf nicht vorgesehen. Die Lücke bleibt also. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Was bei der Pflegezusatzversicherung jetzt zählt
Pflege kostet viel und lange. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt einen Teil, der Rest liegt bei dir, im Heim sind das heute mehr als 3.300 Euro im Monat. Das ist kein persönliches Versäumnis. Das System ist so gebaut.
Ob eine Pflegezusatzversicherung zu dir passt, hängt von deiner Lücke ab, von deinem Vermögen, von deiner Gesundheit und davon, was du deiner Familie abnehmen willst. Erst kommt die Absicherung deines Einkommens, dann die der Pflegekosten. Wer sich für einen Vertrag entscheidet, achtet auf die Leistung in den Graden 2 und 3, auf gleiche Heimleistung, Beitragsbefreiung und Dynamik, nicht auf den niedrigsten Beitrag. Wie Pflegevertrag, Erspartes und andere Bausteine zusammenpassen, zeigt unsere Seite Pflege absichern. Deine eigene Lücke rechnen wir gern gemeinsam durch.
Lass uns deine Pflegelücke einmal gemeinsam durchrechnen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
In der Regel nicht. Ein Pflegegrad ist der Versicherungsfall selbst, normale Tarife lehnen dann ab. Auch der Pflege-Bahr ist ausgeschlossen, wenn schon Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit fließen. Für deine Mutter zählen jetzt die Leistungen der Pflegekasse. Für dich selbst ist es ein guter Anlass, über die eigene Vorsorge nachzudenken.
Oft ja, je nach Versicherer mit Zuschlag oder ohne. Gut eingestellter Bluthochdruck führt nicht automatisch zur Ablehnung. Am sichersten ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Klappt es nirgends, nimmt dich der staatlich geförderte Pflege-Bahr ohne Gesundheitsfragen auf, mit bis zu fünf Jahren Wartezeit.
Das hängt von seinen Bedingungen ab. Viele Verträge erkennen den Bescheid der Pflegekasse direkt an. Ältere oder schwächere Verträge erlauben eigene Untersuchungen. Schicke zuerst Bescheid und Gutachten der Pflegekasse und lies die Klausel zum Nachweis nach. Bei Streit hilft der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung kostenlos.
Bei vielen Tarifen ja, innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Voraussetzung ist meist, dass weiter ein Pflegegrad nach deutschem Recht festgestellt wird. Prüfe das vor dem Abschluss oder vor dem Umzug in deinen Bedingungen unter Geltungsbereich.
Meist nicht. Beim Pflegetagegeld sind Erhöhungen nach § 203 VVG erlaubt, wenn ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Kündigst du, verlierst du alle Rückstellungen und musst mit höherem Alter neu anfangen. Besser: Tarifwechsel beim selben Versicherer nach § 204 VVG prüfen oder den Tagessatz senken.
Die beiden decken verschiedene Dinge ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt dein Einkommen und endet meist mit Rentenbeginn. Die Pflegezusatzversicherung zahlt lebenslang für Pflegekosten. Gerade im Alter, wenn das Pflegerisiko am größten ist, zahlt die BU nicht mehr.
Für Gesunde meist nicht als einziger Vertrag. Die Leistung ist oft klein, es gibt bis zu fünf Jahre Wartezeit und im Pflegefall zahlst du meist weiter Beitrag. Sinnvoll ist er vor allem für Menschen, die wegen Vorerkrankungen keinen normalen Vertrag bekommen, oder als Ergänzung zu einem ungeförderten Pflegetagegeld.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Übersicht Leistungsbeträge 2026, Stand 13.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 30.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Ersatzkassen: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 14.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?, Stand 19.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Pflegetagegeldversicherungen im Vergleich, Stand 18.09.2024, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 127 SGB XI Pflege-Vorsorgezulage, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige, Stand 18.12.2024, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Privaten Krankenversicherung: Pflegezusatzversicherung, Stand 2024, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Pflegezusatzversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Bestandskundinnen und -kunden haben die Dynamik im Pflegetagegeld schon einmal abgelehnt. Ein kurzer Blick vor dem nächsten Termin kann den Schutz retten.
- Die geplanten strengeren Pflegegrad-Schwellen sind ein guter Anlass, Leistungen in den Graden 2 und 3 gemeinsam zu prüfen.
- Wer Eltern pflegt, denkt oft zum ersten Mal an die eigene Pflege. Hier lohnt eine offene Frage.
