Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Pflege
Eine ältere Person mit Gehstock bekommt eine helfende Hand, daneben fließen goldene Münzen aus einer Rentenkasse als Bild für die Pflegerentenversicherung

Pflegerentenversicherung: Leistung, Kosten, Rückkaufswert

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Eine Pflegerentenversicherung zahlt dir eine feste monatliche Rente, sobald du pflegebedürftig wirst, meist bis ans Lebensende. Sie ist eine Lebensversicherung und keine Krankenversicherung. Darum bleibt der Beitrag fest, und der Vertrag hat einen Wert, den du bei einer Kündigung zum Teil zurückbekommst.

Der Grund für so einen Vertrag ist einfach. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur feste Beträge je Pflegegrad. Im Pflegeheim bleiben im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat bei dir, Stand Juli 2026. Zu Hause ist es weniger, aber selten null.

Hier steht, wie die Pflegerente funktioniert, wann sie zahlt, was Pflegegrad und ADL bedeuten, was sie kostet, wie Rückkaufswert, Todesfallleistung und Dynamik wirken, wie sie besteuert wird und worin sie sich vom Pflegetagegeld unterscheidet.

Betrifft dich, wenn du selbst Pflege brauchst du jemanden pflegst du an die Rente denkst die Rente näher rückt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegerentenversicherung zahlt im Pflegefall eine feste Monatsrente je Pflegegrad, frei verwendbar und meist lebenslang. Die volle Rente gibt es oft erst ab Pflegegrad 4 oder 5.
  • Sie ist eine Lebensversicherung: fester Beitrag, Rückkaufswert bei Kündigung, Beitragsfreistellung möglich, oft eine Leistung im Todesfall.
  • Diese Sicherheit kostet. Laut Verbraucherzentrale ist eine Pflegerente etwa zwei- bis dreimal so teuer wie ein vergleichbares Pflegetagegeld, Stand Mai 2026.
  • Die Rente im Pflegefall ist nach § 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz steuerfrei. Ein Gewinn beim Rückkauf kann dagegen steuerpflichtig sein.
  • Entscheidend im Vertrag: spürbare Leistung schon in den Pflegegraden 2 und 3, gleiche Leistung im Heim, Beitragsbefreiung im Pflegefall und Dynamik ohne neue Gesundheitsfragen.
Inhalt
  1. Was ist eine Pflegerentenversicherung?
  2. Was ohne Pflegerentenversicherung passiert
  3. Wann die Pflegerente zahlt: Pflegegrad oder ADL
  4. Pflegerente und Pflegetagegeld im Vergleich
  5. Was eine Pflegerentenversicherung kostet und wovon der Preis abhängt
  6. Worauf es im Vertrag einer Pflegerentenversicherung ankommt
  7. Wenn das Geld knapp wird: Beitragsfreistellung, Kündigung und Rückkaufswert
  8. Wie die Pflegerente besteuert wird
  9. So läuft der Abschluss einer Pflegerentenversicherung ab
  10. Wenn du pflegebedürftig wirst: so bekommst du deine Pflegerente
  11. Pflegerente für Beamtinnen und Beamte, Selbständige und Familien
  12. Was die geplante Pflegereform für deine Pflegerente bedeutet
  13. Was bei der Pflegerentenversicherung jetzt zählt
  14. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Pflegerentenversicherung?

Die kurze Antwort: Eine Pflegerentenversicherung ist eine private Lebensversicherung, die dir ab einem vereinbarten Pflegegrad jeden Monat eine feste Rente zahlt. Wofür du das Geld ausgibst, entscheidest du selbst.

Du vereinbarst eine Rente für den höchsten Pflegegrad, zum Beispiel 1.000 Euro im Monat. In den niedrigeren Graden zahlt der Vertrag einen festen Prozentsatz davon. Wie diese Staffel aussieht, steht in deinen Bedingungen.

Ob das Geld an einen Pflegedienst geht, an Angehörige, an eine Haushaltshilfe oder an das Heim, ist egal. Die Rente fließt zu Hause genauso wie im Heim. Pflegebedürftig im Sinne des Vertrags ist meist, wer voraussichtlich länger als sechs Monate Hilfe braucht. Das entspricht der gesetzlichen Definition.

Warum die Pflegerente eine Lebensversicherung ist und das Pflegetagegeld nicht

Das Pflegetagegeld ist rechtlich eine Krankenversicherung. Der Versicherer kalkuliert es mit Alterungsrückstellungen und darf den Beitrag erhöhen, wenn seine Kosten steigen. Kündigst du, ist das Angesparte weg.

Die Pflegerente wird dagegen wie eine Rentenversicherung gerechnet. Laut Verbraucherzentrale werden Beitrag und Leistung bei Vertragsbeginn festgeschrieben, Stand Mai 2026. Ein Teil deiner Beiträge bildet ein **Deckungskapital**, also ein Guthaben für deinen Vertrag. Daraus folgen Rückkaufswert, Beitragsfreistellung und oft eine Leistung im Todesfall. Dazu kommt eine Überschussbeteiligung, die die Rente erhöhen kann, aber nicht garantiert ist.

Selbständiger Vertrag, Zusatzbaustein oder Pflegeoption

Die Pflegerente gibt es als eigenen Vertrag. Es gibt sie aber auch als Zusatzbaustein zu einer Renten- oder Lebensversicherung und als Pflegeklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort gilt Pflegebedürftigkeit oft als eigener Leistungsauslöser, auch wenn der Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist. Die Leistung endet dann aber meist mit dem Ende der BU-Laufzeit.

Manche private Rentenversicherungen haben eine **Pflegeoption**. Damit kannst du zu einem festen Zeitpunkt, meist zum Rentenbeginn, einen Teil des Guthabens in eine Pflegerente umwandeln, ohne neue Gesundheitsfragen. Das ist eine Option, kein Schutz ab heute. Wirst du vorher pflegebedürftig, hilft sie nicht.

Die anderen Formen der privaten Pflegevorsorge, also Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und den staatlich geförderten Pflege-Bahr, erklären wir auf der Seite zur Pflegezusatzversicherung.

Was ohne Pflegerentenversicherung passiert

Ohne privaten Vertrag zahlst du alles über den festen Beträgen der Pflegekasse aus Rente und Vermögen. Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 2026 zum Beispiel höchstens 1.497 Euro im Monat für einen Pflegedienst oder 599 Euro Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen. Stand: 2026, laut Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesgesundheitsministeriums.

Im Heim zahlt die Kasse bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss von 1.319 Euro zu den Pflegekosten. Den Rest trägst du selbst. Laut Verband der Ersatzkassen waren das zum 1. Juli 2026 im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Darin stecken 1.775 Euro für die Pflege, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro Investitionskosten.

Die Pflegekasse übernimmt mit jedem Jahr im Heim einen größeren Teil des Pflegeanteils, nach drei Jahren 75 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben aber immer bei dir. Reicht das eigene Geld nicht, zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege, nachdem das Vermögen bis auf ein Schonvermögen aufgebraucht ist. Wie das zusammenspielt, zeigt die Seite zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Pflege ist dabei kein Randthema. Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2023 rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, 61 Prozent davon Frauen. Bei den 70- bis 74-Jährigen sind es 11 Prozent, ab 90 Jahren 87 Prozent.

Was eine Pflegerente in Lisas Leben bewirken würde

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin, verdient 2.500 Euro netto und hat 1.600 Euro Fixkosten im Monat.

Stell dir vor: Lisa erkrankt an einer schweren Depression mit Angststörung. Der Medizinische Dienst stellt Pflegegrad 3 fest. Ein ambulanter Pflegedienst kostet sie 2.000 Euro im Monat, die Pflegekasse zahlt 1.497 Euro. Es bleiben 503 Euro Pflegelücke. Gleichzeitig ersetzt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung das Gehalt nur zum Teil, mit 1.500 Euro im Monat.

Hätte Lisa eine Pflegerente von 1.000 Euro für Pflegegrad 5 mit einer Staffel von 50 Prozent in Grad 3, bekäme sie 500 Euro im Monat. Die Pflegelücke wäre fast geschlossen. Mit einer Staffel, die in Grad 3 nur 20 Prozent zahlt, wären es 200 Euro. Dieser Unterschied steht im Kleingedruckten, nicht im Beitrag.

Wann die Pflegerente zahlt: Pflegegrad oder ADL

Die meisten Verträge zahlen, wenn die Pflegekasse einen Pflegegrad feststellt. Ältere Verträge und manche neue nutzen zusätzlich ein eigenes Punktesystem nach ADL. Welcher Maßstab gilt, entscheidet, ob und wie früh Geld fließt.

Leistung nach Pflegegrad

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche, etwa Mobilität, Selbstversorgung und den Umgang mit Krankheit. Geistige und psychische Einschränkungen wie Demenz zählen genauso wie körperliche. Wie die Punkte entstehen, erklärt die Seite zu den Pflegegraden.

Gute Verträge koppeln sich direkt an den Bescheid der Pflegekasse. Du schickst den Bescheid, der Versicherer zahlt. Eine eigene Untersuchung durch den Versicherer ist dann nicht nötig. Die Verbraucherzentrale hält Klauseln für inakzeptabel, nach denen der Versicherer regelmäßig ärztliche Untersuchungen verlangen darf, Stand Mai 2026.

Leistung nach ADL, den Aktivitäten des täglichen Lebens

ADL steht für die englischen Activities of Daily Living, also die Verrichtungen des Alltags. Typisch sind sechs Punkte: sich im Zimmer fortbewegen, aufstehen und zu Bett gehen, sich an- und auskleiden, essen und trinken, sich waschen und die Toilette benutzen. Für jede Verrichtung, bei der du täglich Hilfe brauchst, gibt es einen Punkt. Ab einer vereinbarten Punktzahl zahlt der Vertrag, mehr Punkte bringen eine höhere Stufe.

Der Vorteil: Die ADL-Prüfung hängt nicht an der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ändert der Gesetzgeber die Pflegegrade, bleibt dein Maßstab gleich. Der Nachteil: Ein Punktesystem misst vor allem körperliche Einschränkungen. Darum haben viele Verträge eine eigene Demenzklausel. Am stärksten ist ein Vertrag, der zahlt, sobald einer der beiden Maßstäbe erfüllt ist, je nachdem, was für dich günstiger ist.

Ältere Verträge aus der Zeit vor 2017 hängen teils noch an den früheren Pflegestufen. Die meisten Versicherer haben sie umgestellt. Lass prüfen, wie dein Vertrag heute leistet, wenn er aus dieser Zeit stammt.

Pflegerente und Pflegetagegeld im Vergleich

Beide zahlen dir im Pflegefall frei verfügbares Geld. Der Unterschied liegt in der Bauart: Die Pflegerente ist eine Lebensversicherung, das Pflegetagegeld eine Krankenversicherung. Daraus folgen Preis, Stabilität und Flexibilität.

MerkmalPflegerentenversicherungPflegetagegeld
Rechtliche ArtLebensversicherungKrankenversicherung
Leistungfeste Monatsrente je Pflegegradfester Tagessatz je Pflegegrad
Beitragbei Abschluss festgeschriebenkann nach § 203 VVG steigen
Preisetwa zwei- bis dreimal so hochgünstiger
KündigungRückkaufswert, kein TotalverlustRückstellungen verfallen
BeitragspauseBeitragsfreistellung möglichmeist nur Ruhen in Grenzen
Todesfallje nach Vertrag Leistung an Hinterbliebenekeine Leistung
ÜberschüsseÜberschussbeteiligung möglichkeine Verzinsung
Steuer im Pflegefallsteuerfreisteuerfrei

Quellen: Verbraucherzentrale, Stand Mai 2026, § 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz.

Für wen passt was? Das Pflegetagegeld schließt die Lücke mit weniger Beitrag und lässt Geld für anderes übrig. Die Pflegerente passt eher, wenn du einen dauerhaft festen Beitrag willst, später vielleicht kündigen oder pausieren möchtest und dafür bewusst mehr zahlst. Laut Verbraucherzentrale empfehlen die Verbraucherzentralen die Pflegerente wegen der höheren Kosten seltener als das Tagegeld, Stand Mai 2026.

Was eine Pflegerentenversicherung kostet und wovon der Preis abhängt

Eine Pflegerente ist die teuerste Form der privaten Pflegevorsorge. Laut Verbraucherzentrale liegt ihr Beitrag etwa zwei- bis dreimal so hoch wie bei einem Pflegetagegeld, Stand Mai 2026. Zum Vergleich nennt sie für eine 50-jährige Person 70 bis 160 Euro im Monat für ein Pflegetagegeld von 50 Euro am Tag in Grad 5.

Den größten Einfluss hat das Alter bei Abschluss. Wer früher beginnt, verteilt die Kosten auf mehr Jahre. Dazu kommen die Höhe der Rente, die Staffel über die Pflegegrade, deine Gesundheit, die Dauer der Beitragszahlung und Bausteine wie Todesfallleistung, Dynamik oder eine Einmalzahlung bei Eintritt des Pflegefalls. Frauen und Männer zahlen gleich viel, weil nur noch Unisex-Tarife angeboten werden dürfen.

Beitragszahlung bis zur Rente oder lebenslang

Viele Verträge lassen dich wählen, wie lange du zahlst. Zahlst du nur bis zum Rentenbeginn, ist der Monatsbeitrag höher, im Alter hast du aber keine Belastung mehr. Zahlst du lebenslang, ist der Beitrag niedriger, läuft aber auch mit kleinerer Rente weiter. Manche Versicherer bieten auch einen Einmalbeitrag an, etwa aus einer Erbschaft oder einer fälligen Lebensversicherung.

Warum der Rückkaufswert in den ersten Jahren niedrig ist

In deinem Beitrag stecken Abschluss- und Vertriebskosten. Nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, muss der Versicherer sie für den Rückkaufswert gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilen. Wer früh kündigt, bekommt darum meist deutlich weniger zurück, als eingezahlt wurde. Ein Abzug bei Kündigung ist nur erlaubt, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.

Bei einer Pflegerente kommt etwas hinzu: Ein Teil jedes Beitrags bezahlt das Pflegerisiko selbst. Dieser Teil ist verbraucht, auch wenn du nie pflegebedürftig wirst. Rechne darum nicht damit, bei einer Kündigung alles zurückzubekommen. Der Rückkaufswert ist eine Rettungsleine, keine Geldanlage.

Worauf es im Vertrag einer Pflegerentenversicherung ankommt

Zwei Verträge mit gleichem Beitrag können im Pflegefall sehr unterschiedlich zahlen. Diese Punkte entscheiden mehr als der Preis.

MerkmalGut geregeltWarum es zählt
Staffel nach Pflegegradspürbare Leistung ab Grad 2, besser schon ab Grad 1Die meisten Pflegebedürftigen sind in den Graden 1 bis 3
Leistung im Heimvolle Rente im Heim ab Grad 2Der Eigenanteil im Heim ist in allen Graden gleich hoch
LeistungsauslöserPflegegrad oder ADL, was günstiger ist, dazu DemenzklauselSchützt vor künftigen Änderungen der Pflegegrade
NachweisBescheid der Pflegekasse genügtKeine eigenen Gutachten, schneller Leistungsbeginn
Beitragsbefreiungab Grad 1 oder 2, in jeder WohnformIm Pflegefall fehlt oft Geld für Beiträge
Dynamikregelmäßig ohne Gesundheitsfragen, auch im LeistungsfallPflegekosten steigen jedes Jahr
Einmalleistungbei erstmaligem PflegegradFür Umbau, Pflegebett oder Treppenlift
Todesfallleistungbewusst gewählt oder bewusst weggelassenSie kostet Beitrag, der sonst in die Rente fließt
WartezeitkeineSchutz ab dem ersten Tag

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Mit Beitragsbefreiung zahlst du keine Beiträge mehr, sobald du einen bestimmten Pflegegrad hast. Die Rente läuft trotzdem in voller Höhe weiter. Fehlt diese Klausel, musst du den Beitrag ausgerechnet dann weiterzahlen, wenn das Geld am knappsten ist.

Dynamik: damit die Rente mit den Pflegekosten mitwächst

Eine feste Rente verliert jedes Jahr an Kaufkraft. Der Eigenanteil im Heim stieg allein vom Juli 2025 bis Juli 2026 um 256 Euro im Monat, laut Verband der Ersatzkassen. Mit einer **Dynamik** steigen Beitrag und Rente regelmäßig, ohne neue Gesundheitsfragen. Viele Bedingungen lassen das Recht auf Erhöhung erlöschen, wenn du mehrmals hintereinander widersprichst. Prüfe auch, ob die Rente im Leistungsfall weiter steigt, etwa durch Überschüsse.

Todesfallleistung: was bleibt, wenn du stirbst

Viele Pflegerenten zahlen bei Tod eine Leistung an die Person, die du im Vertrag einsetzt. Je nach Vertrag sind das die eingezahlten Beiträge abzüglich schon gezahlter Renten, ein Teil davon oder eine feste Summe. Ohne Todesfallleistung ist der Vertrag günstiger. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, ob jemand von dir finanziell abhängt. Dafür ist eine Risikolebensversicherung meist das passendere Werkzeug.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Je früher, desto besser stimmt beim Preis. Aber ein früher Vertrag wird ohne Überprüfung zu klein.“

Bei der Pflegerente gilt das doppelt. Die Rente ist bei Abschluss fest. Ohne Dynamik schrumpft sie über Jahrzehnte gegen die Pflegekosten. Ein kurzer Blick alle paar Jahre zeigt, ob die Rente noch zur Lücke passt.

Wenn das Geld knapp wird: Beitragsfreistellung, Kündigung und Rückkaufswert

Die Pflegerente ist auf Jahrzehnte angelegt. In dieser Zeit kann viel passieren: Elternzeit, Teilzeit, ein Sabbatical, eine Trennung oder der Schritt in die Selbständigkeit. Anders als beim Pflegetagegeld musst du dann nicht zwischen Weiterzahlen und Totalverlust wählen.

Nach § 165 VVG kannst du den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode beitragsfrei stellen. Er läuft dann mit einer kleineren Rente weiter, berechnet aus dem bisherigen Guthaben. Wird die vereinbarte Mindestrente nicht erreicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert aus. Viele Verträge erlauben zusätzlich eine kurze Beitragspause, etwa für ein paar Monate. Laut Verbraucherzentrale ist das Aussetzen möglich, aber mit Einbußen verbunden, Stand Mai 2026.

Kündigst du, bekommst du den Rückkaufswert nach § 169 VVG. Das ist das Deckungskapital zum Ende der Versicherungsperiode plus bereits zugeteilte Überschüsse. Wichtig: Eine spätere Wiederaufnahme der vollen Leistung verlangt oft neue Gesundheitsfragen. Frag vor jeder Änderung schriftlich nach, ob und wie du zurück in den vollen Schutz kommst.

Wie die Pflegerente besteuert wird

Die Rente im Pflegefall ist steuerfrei. Nach § 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz sind Leistungen aus einer Pflegeversicherung von der Einkommensteuer befreit.

Bei den Beiträgen bringt der Vertrag dagegen meist nichts. Beiträge zu Pflegeversicherungen zählen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a Einkommensteuergesetz zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dafür gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr für Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte und 2.800 Euro für Selbständige. Diesen Rahmen füllen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung meist schon allein.

Kündigst du und bekommst mehr zurück, als du eingezahlt hast, kann der Unterschied als Kapitalertrag steuerpflichtig sein. Das regelt § 20 Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz. Bei Pflegerenten ist das selten, weil ein Teil der Beiträge das Pflegerisiko bezahlt. Bei einer Rentenversicherung mit Pflegeoption wird die normale Altersrente mit dem Ertragsanteil besteuert. Nur der Teil, der als Pflegerente fließt, bleibt frei.

Die Todesfallleistung kann Erbschaftsteuer auslösen. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 Erbschaftsteuergesetz gilt sie als Erwerb von Todes wegen, wenn die versicherte Person den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Für die meisten Erbinnen und Erben liegt sie unter den Freibeträgen. Bei großen Summen hilft eine Prüfung, wer den Vertrag abschließt und wer die Beiträge zahlt.

So läuft der Abschluss einer Pflegerentenversicherung ab

Am Anfang steht deine Lücke. Rechne, was Pflege zu Hause und im Heim heute kostet, ziehe ab, was die Pflegekasse zahlt und was dir aus Rente und Erspartem bleibt. Daraus ergibt sich die Monatsrente, die du anpeilst.

Für Lisa sieht das im Alter so aus. Laut Renteninformation bekommt sie geschätzt 1.333 Euro Rente brutto. Nach Kranken- und Pflegebeitrag bleiben rund 1.160 Euro. Käme sie heute ins Heim, fehlten im ersten Jahr rund 2.204 Euro im Monat. Eine Pflegerente von 1.000 Euro deckt davon weniger als die Hälfte, und das in heutigen Preisen. Lisa müsste also entweder höher absichern, eine Dynamik vereinbaren oder einen Teil ihres Vermögens bewusst als Pflegepuffer einplanen.

Danach kommen die Gesundheitsfragen. Gefragt wird meist nach Diagnosen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre. Nach § 19 VVG musst du nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt, das aber vollständig und richtig. Verletzt du diese Pflicht, kann der Versicherer bis zu fünf Jahre nach Abschluss vom Vertrag zurücktreten oder ihn anpassen, bei Arglist bis zu zehn Jahre. Was das genau bedeutet, steht auf unserer Seite zu den Gesundheitsfragen.

Gesundheitsfragen werden oft im Termin beim Abschluss ausgefüllt und gleich unterschrieben. Im Leistungsfall droht dann Leistungsfreiheit, also 0 Euro. Hole darum vorher Unterlagen von Arztpraxen und deiner Krankenkasse und fülle die Fragen in Ruhe aus. Hast du Vorerkrankungen, hilft eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei fragen wir bei mehreren Versicherern ohne deinen Namen an, ob und zu welchen Bedingungen sie dich nehmen würden.

Wer bereits einen Pflegegrad hat, bekommt in der Regel keinen neuen Vertrag mehr. Der Versicherungsfall ist dann schon eingetreten. Für Menschen, die wegen ihrer Gesundheit nirgends angenommen werden, bleibt der staatlich geförderte Pflege-Bahr, der ohne Gesundheitsfragen aufnimmt.

Wenn du pflegebedürftig wirst: so bekommst du deine Pflegerente

Der Weg führt fast immer zuerst über die Pflegekasse. Die Reihenfolge zählt, weil Fristen laufen und Geld meist erst ab einem bestimmten Zeitpunkt fließt.

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Anruf genügt. Leistungen der Pflegekasse gibt es ab dem Monat des Antrags. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes kommen meist nach Hause. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

2

Den Pflegefall dem Versicherer melden

Melde dich auch ohne Bescheid zügig bei deinem Versicherer. Viele Bedingungen setzen eine Frist für die Anzeige. Ab wann die Rente rückwirkend läuft, regelt dein Vertrag, oft ab dem Beginn der Pflegebedürftigkeit laut Bescheid oder ab dem Monat der Meldung.

3

Nachweise einreichen

Bei einem Vertrag nach Pflegegrad reichen meist Bescheid und Gutachten der Pflegekasse. Bei ADL verlangt der Versicherer ein ärztliches Attest oder ein eigenes Gutachten über die Verrichtungen, bei denen du Hilfe brauchst. Bevollmächtigte Angehörige können das für dich erledigen, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.

4

Rente, Beitragsbefreiung und spätere Änderungen

Ist alles geprüft, zahlt der Versicherer die Rente monatlich und stellt, wenn vereinbart, die Beiträge frei. Steigt dein Pflegegrad, schickst du den neuen Bescheid, die Rente steigt mit. Der Versicherer darf in Abständen prüfen, ob die Pflegebedürftigkeit noch besteht.

Passt der Bescheid der Pflegekasse nicht, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich doppelt: Ein höherer Pflegegrad bringt mehr von der Pflegekasse und eine höhere Stufe deiner Pflegerente. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft dabei. Bei Streit mit dem Versicherer kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden, der für Lebensversicherungen zuständig ist.

Pflegerente für Beamtinnen und Beamte, Selbständige und Familien

Beamtinnen und Beamte bekommen im Pflegefall Beihilfe und haben eine private Pflegepflichtversicherung für den Rest. Auch dieser Schutz zahlt feste Beträge. Der Eigenanteil im Heim bleibt ähnlich hoch. Eine Pflegerente ist für sie genauso ein Thema, die Beiträge bringen steuerlich aber ebenfalls meist nichts.

Selbständige haben oft keine Betriebsrente und schwankende Einnahmen. Für sie zählt die Flexibilität besonders: Beitragsfreistellung und Beitragspause sind beim Pflegetagegeld so nicht vorgesehen. Hausfrauen und Hausmänner sowie alle, die für Kinder oder die Pflege von Angehörigen beruflich kürzertreten, bauen weniger eigene Rente auf. Das ist eine bewusste Entscheidung, keine falsche. Sie macht aber den Eigenanteil im Alter schwerer tragbar.

Für junge Menschen und Studierende steht eine Pflegerente selten an erster Stelle. Erst kommen Haftpflicht, die Absicherung der Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Rücklage. Die Verbraucherzentrale rät unter 50 meist von privater Pflegevorsorge ab, Stand Mai 2026. Dagegen spricht: Wer jung und gesund abschließt, zahlt weniger und kommt leichter durch die Gesundheitsfragen. Wie die Bausteine in eine Reihenfolge kommen, zeigt die Seite Pflege absichern.

Was die geplante Pflegereform für deine Pflegerente bedeutet

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, alles ist also geplant und kann sich ändern. Laut Bundesgesundheitsministerium soll unter anderem die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 genauer geregelt werden. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten.

Für Pflegerenten, die an den Pflegegrad gekoppelt sind, kann das wichtig werden. Wird die Einstufung strenger, zahlt der Vertrag bei einem neuen Pflegefall vielleicht später oder in einer niedrigeren Stufe. Ein Vertrag, der alternativ nach ADL leistet, ist davon unabhängiger. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Was bei der Pflegerentenversicherung jetzt zählt

Die Pflegerente kauft dir vor allem eines: Planbarkeit. Der Beitrag steht fest, der Vertrag lässt sich pausieren oder kündigen, ohne dass alles weg ist, und die Rente kommt steuerfrei an. Dafür zahlst du deutlich mehr als für ein Pflegetagegeld. Das ist kein Fehler des Produkts, sondern sein Preis.

Ob sie zu dir passt, hängt davon ab, wie groß deine Lücke ist, wie sicher du den Beitrag über Jahrzehnte tragen kannst und wie wichtig dir ein fester Beitrag ist. Wer sich dafür entscheidet, schaut auf die Leistung in den Graden 2 und 3, auf gleiche Heimleistung, Beitragsbefreiung, Dynamik und einen klaren Nachweis über den Bescheid der Pflegekasse. Deine eigene Lücke und den Vergleich mit dem Tagegeld rechnen wir gern gemeinsam durch.

Lass uns deine Pflegevorsorge einmal durchrechnen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Meine Mutter hat gerade Pflegegrad 2 bekommen. Kann ich für sie noch eine Pflegerente abschließen?

In der Regel nicht. Ein Pflegegrad ist der Versicherungsfall selbst, darum lehnen Versicherer neue Verträge dann ab. Für deine Mutter zählen jetzt die Leistungen der Pflegekasse, etwa Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Für dich selbst ist es ein guter Anlass, über die eigene Vorsorge nachzudenken.

Ich bin in Elternzeit und kann den Beitrag für meine Pflegerente gerade nicht zahlen. Was jetzt?

Kündige nicht vorschnell. Frag zuerst nach einer Beitragspause. Alternativ kannst du den Vertrag nach § 165 VVG beitragsfrei stellen, er läuft dann mit kleinerer Rente weiter. Lass dir schriftlich bestätigen, ob du später ohne neue Gesundheitsfragen wieder voll einsteigen kannst.

Mein Vater hat Demenz, kann aber noch allein essen und sich anziehen. Zahlt seine Pflegerente?

Das hängt vom Leistungsauslöser ab. Zahlt der Vertrag nach Pflegegrad, zählt die Demenz voll mit, weil seit 2017 geistige Einschränkungen genauso bewertet werden. Zahlt er nur nach ADL-Punkten, kann es knapp werden. Dann hilft eine Demenzklausel. Schau in den Bedingungen nach, welcher Maßstab gilt.

Ich bin 52 und habe 30.000 Euro geerbt. Kann ich damit eine Pflegerente finanzieren?

Manche Versicherer bieten Pflegerenten gegen Einmalbeitrag an. Gesundheitsfragen gibt es trotzdem. Vergleiche das mit einem Pflegetagegeld und einem Teil des Erbes als frei verfügbarem Pflegepuffer. Wichtig ist, dass dir genug Rücklage für den Alltag bleibt.

Muss ich die Pflegerente versteuern?

Nein, die Rente im Pflegefall ist nach § 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz steuerfrei. Steuerpflichtig kann nur ein Gewinn beim Rückkauf sein, also wenn du mehr zurückbekommst, als du eingezahlt hast. Eine Todesfallleistung kann Erbschaftsteuer auslösen, liegt aber meist unter den Freibeträgen.

Was ist besser: Pflegerente oder Pflegetagegeld?

Das Pflegetagegeld ist günstiger, sein Beitrag kann aber steigen, und bei Kündigung ist alles weg. Die Pflegerente kostet laut Verbraucherzentrale etwa zwei- bis dreimal so viel, dafür bleibt der Beitrag fest und es gibt einen Rückkaufswert. Entscheidend ist, was du dir bis ins hohe Alter sicher leisten kannst.

Ich ziehe im Ruhestand zu meiner Tochter nach Österreich. Zahlt meine Pflegerente dort?

Bei vielen Verträgen ja, weil eine Rente meist unabhängig vom Wohnort fließt. Hängt die Leistung aber am Bescheid einer deutschen Pflegekasse, kann der Nachweis im Ausland schwierig werden. Prüfe vor dem Umzug, wie dein Vertrag den Pflegefall im Ausland feststellt.

Quellen: Verbraucherzentrale: Pflegezusatzversicherung: sinnvoll oder überflüssig?, Stand 19.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Übersicht Leistungsbeträge 2026, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 30.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Ersatzkassen: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 14.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige, Stand 18.12.2024, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 3 EStG, § 10 EStG und § 20 EStG, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 165 VVG und § 169 VVG, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Pflegerentenversicherung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Viele Rentenversicherungen im Bestand haben eine Pflegeoption, die kaum jemand kennt. Ein kurzer Hinweis vor Rentenbeginn kann viel wert sein.
  • Ältere Pflegerenten nach Pflegestufen oder reinen ADL-Punkten ohne Demenzklausel sind ein guter Anlass für ein gemeinsames Gespräch.
  • Wer in Elternzeit oder Teilzeit geht, freut sich über den Hinweis auf Beitragspause statt Kündigung.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.