Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, wenn du oder ein Mensch, der dir nahesteht, im Alltag dauerhaft Hilfe braucht. Fast alle in Deutschland sind darin versichert, meist ohne es zu merken: Der Beitrag läuft mit der Krankenversicherung mit.
Viele denken, damit sei die Pflege bezahlt. Das stimmt nicht. Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung. Sie gibt feste Beträge je Pflegegrad, den Rest tragen die Pflegebedürftigen und oft ihre Familien. Im Pflegeheim sind das im ersten Jahr im Schnitt mehr als 3.300 Euro im Monat aus eigener Tasche.
Hier steht, wer versichert ist, was du zahlst, was die Pflegekasse 2026 leistet, wie der Antrag läuft und was für pflegende Angehörige gilt.
Betrifft dich, wenn du jemanden pflegst du selbst Pflege brauchst du deine Arbeitszeit reduzierst die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte brauchen eine private Pflegepflichtversicherung mit gleichen Leistungen.
- Der Beitrag liegt 2026 bei 3,6 Prozent vom Bruttolohn bis 5.812,50 Euro im Monat. Kinderlose ab 23 zahlen 4,2 Prozent, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 weniger.
- Leistungen gibt es ab Pflegegrad 1. Pflegegeld zahlt die Kasse ab Pflegegrad 2: 2026 sind das 347 bis 990 Euro im Monat.
- Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt im ersten Jahr im Schnitt bei 3.364 Euro im Monat, Stand Juli 2026.
- Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt, um die Frist zu wahren.
Inhalt
- Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?
- Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist
- Was die gesetzliche Pflegeversicherung 2026 kostet
- Was die gesetzliche Pflegeversicherung 2026 zahlt
- Was die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt: der Eigenanteil
- So stellst du den Antrag bei der Pflegekasse
- Was die gesetzliche Pflegeversicherung für pflegende Angehörige tut
- Steuern rund um die gesetzliche Pflegeversicherung
- Was sich ab 2027 in der Pflegeversicherung ändern soll
- Was bei der gesetzlichen Pflegeversicherung jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die kurze Antwort: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die jüngste Säule der Sozialversicherung. Es gibt sie seit dem 1. Januar 1995. Sie steht im Elften Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB XI, und zahlt feste Beträge, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich mindestens sechs Monate lang Hilfe im Alltag braucht.
Träger sind die Pflegekassen. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine eigene Pflegekasse unter ihrem Dach. Bei Privatversicherten übernimmt das der private Krankenversicherer.
Wichtig ist das Prinzip dahinter. Die Pflegeversicherung ist bewusst als Teilleistung gebaut, oft heißt es auch „Teilkasko“. Sie zahlt je Pflegegrad einen festen Höchstbetrag, egal was die Pflege tatsächlich kostet. Was darüber liegt, zahlen die Pflegebedürftigen selbst.
Wie sich die gesetzliche Pflegeversicherung von privater Vorsorge unterscheidet
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Pflicht und für alle gleich. Daneben gibt es freiwillige private Verträge, die die Lücke schließen sollen. Eine Pflegezusatzversicherung zahlt zum Beispiel ein Tagegeld je Pflegegrad. Eine Pflegerentenversicherung zahlt eine feste Rente. Beide bauen auf der gesetzlichen Pflegeversicherung auf.
Auch die private Pflegepflichtversicherung ist kein Zusatz. Sie ist die Pflichtversicherung für Privatversicherte und muss nach § 23 SGB XI dieselben Leistungen bieten wie die soziale Pflegeversicherung. Nur der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit statt nach dem Einkommen.
Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist
Die Regel lautet: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ob pflichtversichert oder freiwillig, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Kinder, Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Das gilt etwa für Hausfrauen und Hausmänner, die kein eigenes Einkommen über der Grenze von 565 Euro im Monat haben, für Minijobs gelten 603 Euro, Stand 2026. Studierende sind meist über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung abgesichert und dann automatisch auch in der Pflegeversicherung.
Beamtinnen und Beamte bekommen im Pflegefall Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Den Rest decken sie mit einer privaten Pflegepflichtversicherung ab, die nur den Teil versichert, den die Beihilfe nicht trägt.
Wann du Leistungen bekommst: die Vorversicherungszeit
Einen Anspruch hast du nach § 33 SGB XI erst, wenn du in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre versichert warst, als Mitglied oder über die Familie. Bei Kindern genügt es, wenn ein Elternteil diese Zeit erfüllt.
Was die gesetzliche Pflegeversicherung 2026 kostet
Der Beitrag beträgt 2026 3,6 Prozent deines beitragspflichtigen Einkommens. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilen ihn mit dem Arbeitgeber, jede Seite zahlt 1,8 Prozent. Berechnet wird er höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, das sind 69.750 Euro im Jahr. Sie ist dieselbe wie in der Krankenversicherung. Stand: September 2026, laut Bundesgesundheitsministerium.
Wer keine Kinder hat und älter als 23 ist, zahlt einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, zusammen also 4,2 Prozent. Diesen Zuschlag trägt allein die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer. Ausgenommen sind unter anderem Menschen, die vor 1940 geboren sind, und Menschen mit Grundsicherungsgeld.
Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen weniger. Ab dem zweiten Kind sinkt ihr Anteil um 0,25 Prozentpunkte je Kind, bis zum fünften Kind. Der Abschlag gilt nur, solange das Kind jünger als 25 ist. Danach fällt er weg, die Elterneigenschaft selbst bleibt aber: Wer einmal ein Kind hatte, zahlt nie den Kinderlosenzuschlag.
| Deine Situation 2026 | Beitrag gesamt | Dein Anteil als Angestellte oder Angestellter | Dein Höchstbeitrag im Monat |
|---|---|---|---|
| kinderlos, ab 23 | 4,20 % | 2,40 % | 139,50 € |
| 1 Kind, egal welches Alter | 3,60 % | 1,80 % | 104,63 € |
| 2 Kinder unter 25 | 3,35 % | 1,55 % | 90,09 € |
| 3 Kinder unter 25 | 3,10 % | 1,30 % | 75,56 € |
| 4 Kinder unter 25 | 2,85 % | 1,05 % | 61,03 € |
| 5 oder mehr Kinder unter 25 | 2,60 % | 0,80 % | 46,50 € |
Quelle der Sätze: Bundesgesundheitsministerium, Stand September 2026. Die Höchstbeiträge sind unsere eigene Rechnung mit der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro.
Was Lisa für die Pflegeversicherung zahlt
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, hat keine Kinder und verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Sie zahlt 2,4 Prozent, also 92,40 Euro im Monat. Ihr Arbeitgeber legt 69,30 Euro dazu.
Besonderheit Sachsen, Rente und Selbständigkeit
In Sachsen ist die Aufteilung anders. Dort gibt es den Buß- und Bettag noch als Feiertag, darum zahlen Beschäftigte 2,3 Prozent und Arbeitgeber 1,3 Prozent.
Rentnerinnen und Rentner zahlen den Pflegebeitrag auf ihre gesetzliche Rente allein, ohne Zuschuss der Rentenversicherung. Auch auf Betriebsrenten fällt Pflegebeitrag an. Freiwillig versicherte Selbständige zahlen ebenfalls den vollen Satz selbst, auf ihr gesamtes Einkommen bis zur Grenze.
Privat Versicherte zahlen einen Beitrag nach Alter und Gesundheit. Angestellte bekommen auch hier einen Arbeitgeberzuschuss von höchstens der Hälfte, maximal 104,63 Euro im Monat.
Was die gesetzliche Pflegeversicherung 2026 zahlt
Was du bekommst, hängt vom Pflegegrad ab. Es gibt fünf Pflegegrade. Sie messen, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist, körperlich, geistig und psychisch. Demenz und psychische Erkrankungen zählen genauso wie körperliche Einschränkungen. Wie die Einstufung genau funktioniert, steht auf unserer Seite zu den Pflegegraden.
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Beträge im Monat. Stand: 2026, laut Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesgesundheitsministeriums.
| Leistung 2026 | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld für Pflege durch Angehörige | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung für einen Pflegedienst | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Pflegeheim, Zuschuss zu den Pflegekosten | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Jahr | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Rentenbeitrag für pflegende Angehörige, höchstens | – | 198,62 € | 316,32 € | 514,94 € | 735,63 € |
Pflegegeld, Pflegesachleistung und die Kombination aus beidem
Pflegegeld bekommst du, wenn Angehörige, Freundinnen oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Das Geld geht an die pflegebedürftige Person. Sie kann es frei verwenden. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die Pflege zu Hause gesichert ist.
Die Pflegesachleistung ist kein Geld, sondern ein Budget für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Beides lässt sich kombinieren. Nutzt du nur einen Teil der Sachleistung, gibt es den Rest anteilig als Pflegegeld. Ein Beispiel bei Pflegegrad 3: Der Pflegedienst verbraucht 60 Prozent des Budgets. Dann zahlt die Kasse noch 40 Prozent des Pflegegelds, also 239,60 Euro. Bis zu 40 Prozent der Sachleistung lassen sich außerdem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, etwa Hilfe im Haushalt.
Beratungsbesuche, wenn nur Pflegegeld fließt
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 und 3 jedes halbe Jahr einen Beratungsbesuch nachweisen. Bei Grad 4 und 5 ist der Besuch halbjährlich Pflicht, auf Wunsch auch vierteljährlich. Der erste Besuch findet zu Hause statt, spätere dürfen bis März 2027 auch per Video laufen. Wer den Besuch auslässt, riskiert, dass die Kasse das Pflegegeld kürzt.
Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Umbau
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht allen ab Pflegegrad 1 zu. Er ist kein Bargeld. Die Kasse erstattet damit Rechnungen für anerkannte Angebote, zum Beispiel Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Was du nicht nutzt, sammelt sich an und kann nach § 45b SGB XI noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Danach verfällt es.
Dazu kommen bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe oder Bettschutz. Für den Umbau der Wohnung, etwa eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift, gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. In ambulanten Wohngruppen gibt es 224 Euro Zuschlag im Monat.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus einem Topf
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Verhinderungspflege bezahlt eine Vertretung, wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank ist. Kurzzeitpflege bezahlt einen befristeten Platz im Heim, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Beides geht bis zu acht Wochen im Jahr.
Die frühere Wartezeit von sechs Monaten Pflege vor der ersten Verhinderungspflege gibt es seitdem nicht mehr. Während der Vertretung zahlt die Kasse das halbe Pflegegeld weiter, ebenfalls bis zu acht Wochen im Jahr. Der Topf verfällt am Jahresende.
Was die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt: der Eigenanteil
Die kurze Antwort: alles über den festen Beträgen. Zu Hause ist das der Teil der Pflegedienstrechnung über dem Budget. Im Pflegeheim sind es drei große Posten, die du selbst zahlst: einen Teil der Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten des Heims.
Laut Verband der Ersatzkassen lag der Eigenanteil im ersten Jahr im Heim zum 1. Juli 2026 im Schnitt bei 3.364 Euro im Monat. Davon entfielen 1.775 Euro auf die Pflege, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro auf Investitionskosten. Je nach Bundesland reicht die Spanne von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bremen.
Seit 2022 gibt es Leistungszuschläge. Die Pflegekasse übernimmt zusätzlich einen Teil des pflegebedingten Eigenanteils: im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten 30, im dritten 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
| Zeit im Pflegeheim | Zuschlag der Kasse auf den Pflegeanteil | Eigenanteil im Monat, rund |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 15 % | 3.364 € |
| 2. Jahr | 30 % | 3.050 € |
| 3. Jahr | 50 % | 2.630 € |
| ab dem 4. Jahr | 75 % | 2.110 € |
Das erste Jahr stammt vom Verband der Ersatzkassen, Stand Juli 2026. Die Jahre zwei bis vier sind unsere eigene Rechnung mit denselben Durchschnittswerten.
Wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen
Reichen Einkommen und Vermögen nicht, zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Vorher muss das eigene Vermögen eingesetzt werden. Geschützt sind laut Verbraucherzentrale 10.000 Euro je Person, bei Paaren 20.000 Euro. Auch ein Haus kann verkauft werden müssen, wenn es nicht mehr selbst bewohnt wird oder der Partner nicht mehr darin lebt.
Kinder müssen für ihre Eltern erst zahlen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das regelt § 94 SGB XII. Mehr dazu steht auf der Seite zum Elternunterhalt.
Stell dir vor: Lisa wird selbst pflegebedürftig
Stell dir vor: Lisa erkrankt schwer an einer Depression mit Angststörung. Über Monate schafft sie es nicht mehr, sich selbst zu versorgen oder Termine zu halten. Der Medizinische Dienst stellt Pflegegrad 3 fest. Lisa entscheidet sich für einen ambulanten Pflegedienst. Er kostet sie 2.000 Euro im Monat.
Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 3 höchstens 1.497 Euro Pflegesachleistung. Es bleiben 503 Euro im Monat, die Lisa selbst zahlt. Gleichzeitig fällt ihr Gehalt weg. Erst kommt Krankengeld von rund 1.980 Euro, danach zahlt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung 1.500 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung ersetzt kein Einkommen, sie hilft nur bei den Pflegekosten.
So stellst du den Antrag bei der Pflegekasse
Der Antrag ist einfacher, als viele glauben. Du kannst ihn formlos stellen, per Brief, per E-Mail oder telefonisch bei der Pflegekasse. Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach § 33 SGB XI zahlt die Kasse ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag muss die Pflegekasse dir eine kostenlose Pflegeberatung anbieten, auf Wunsch zu Hause. Auch Pflegestützpunkte beraten kostenlos.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Pflegekasse beauftragt Gutachterinnen und Gutachter. Bei gesetzlich Versicherten ist das meist der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten ein eigener Gutachterdienst der privaten Versicherer. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt. Teils ist sie auch per Telefon oder Video möglich.
Bewertet werden sechs Lebensbereiche, etwa Mobilität, Selbstversorgung oder der Umgang mit Medikamenten. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Zur Vorbereitung hilft ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, dazu Arztberichte und der Medikamentenplan. Eine vertraute Person sollte dabei sein, und nichts sollte beschönigt werden.
Fristen, die für die Pflegekasse gelten
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden. Liegt die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder wird palliativ versorgt, verkürzt sich die Frist auf eine Woche. Hält die Kasse die Frist nicht ein und ist selbst schuld, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 Euro extra. Stand: September 2026, laut Bundesgesundheitsministerium.
Die Kasse kann einen Pflegegrad befristen, wenn eine Besserung zu erwarten ist, höchstens für drei Jahre. Verschlechtert sich der Zustand, stellst du einen Antrag auf Höherstufung.
Wenn der Bescheid nicht passt: Widerspruch
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, hast du ein Jahr Zeit. Fordere das Gutachten an und vergleiche es mit dem Pflegetagebuch. Bleibt die Kasse dabei, ist die Klage vor dem Sozialgericht für Versicherte in der Regel kostenfrei.
Was die gesetzliche Pflegeversicherung für pflegende Angehörige tut
Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2023 rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, vier von fünf lebten zu Hause. Die Pflegeversicherung sichert die Pflegenden auf drei Wegen ab.
Erstens die Rente. Pflegst du jemanden ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und arbeitest du nicht mehr als 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und von der Art der Leistung ab. 2026 sind es bis zu 735,63 Euro im Monat bei Pflegegrad 5. Laut Rentenversicherung bringt ein Jahr Pflege je nach Fall rund 9 bis 37 Euro Monatsrente, Stand 2024.
Zweitens die Unfallversicherung. Bei der Pflege bist du gesetzlich unfallversichert, unabhängig vom Verdienst. Drittens die Arbeitslosenversicherung: Wer für die Pflege den Job aufgibt, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge, damit der Schutz erhalten bleibt.
Pflege und Beruf: Auszeiten mit Kündigungsschutz
Wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage im Jahr fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Dafür gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, rund 90 Prozent vom ausgefallenen Netto. Das gilt in jedem Betrieb.
Für längere Zeiten gibt es zwei Gesetze. Die Pflegezeit erlaubt bis zu sechs Monate ganz oder teilweise frei, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, angekündigt zehn Arbeitstage vorher. Die Familienpflegezeit erlaubt bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Stunden in der Woche, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Zusammen höchstens 24 Monate. Für den Lohnausfall gibt es ein zinsloses Darlehen vom Staat. Während der Auszeit besteht Kündigungsschutz.
Stell dir vor: Lisas Mutter braucht Pflege
Stell dir vor: Lisas Mutter bekommt nach einem Schlaganfall Pflegegrad 3. Lisa will sich kümmern und geht auf 30 Stunden. Ihr Brutto sinkt von 3.850 auf 2.887,50 Euro. Der Rentenbeitrag auf ihr Gehalt, ihr Anteil und der des Arbeitgebers zusammen, sinkt damit von 716,10 auf rund 537 Euro im Monat.
Pflegt Lisa mindestens zehn Stunden in der Woche und bezieht die Mutter nur Pflegegeld, zahlt die Pflegekasse für Lisa bis zu 316,32 Euro Rentenbeitrag dazu. Ihr Rentenkonto bekommt dann sogar mehr als vorher. Die Mutter bekommt 599 Euro Pflegegeld, das sie Lisa steuerfrei weitergeben kann. Lisa kann außerdem einen Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro im Jahr in der Steuererklärung ansetzen. Wie Teilzeit sonst auf dein Geld wirkt, steht unter Teilzeit.
Steuern rund um die gesetzliche Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung sind steuerfrei. Das gilt für das Pflegegeld bei der pflegebedürftigen Person und, wenn sie es an Angehörige weitergibt, auch dort, solange die Pflege nicht gewerblich ist. Das regelt § 3 Nummer 36 Einkommensteuergesetz.
Wer Angehörige unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 6 Einkommensteuergesetz nutzen: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5.
Pflegebedürftige können selbst gezahlte Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Alternativ gelten Pflegeleistungen im Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuer. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen voll absetzbar.
Was sich ab 2027 in der Pflegeversicherung ändern soll
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet: Bundestag und Bundesrat beraten erst darüber. Die Pläne können sich also noch ändern.
Geplant ist laut Bundesgesundheitsministerium, dass der Kinderlosenzuschlag ab dem 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigt. Für Lisa würde ihr Anteil dann von 92,40 auf 103,95 Euro im Monat steigen, wenn alles so beschlossen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro im Monat steigen. Ab 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner geplant, mit Ausnahmen etwa für Eltern von Kindern mit Behinderung.
Bei den Leistungen sollen Pflegegeld und Sachleistungen ab Pflegegrad 2 steigen. Die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 soll neu geregelt werden, nach Fachberichten strenger. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten. Sobald das Gesetz beschlossen ist, aktualisieren wir diese Seite.
Was bei der gesetzlichen Pflegeversicherung jetzt zählt
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Fundament. Ihre festen Beträge halten mit den echten Kosten nicht Schritt. Im ersten Jahr im Heim bleibt im Schnitt mehr als die Hälfte der Rechnung bei dir, zu Hause oft ein spürbarer Rest. Und Pflege kostet meist jemanden in der Familie Zeit und Einkommen. Das ist kein Versäumnis, das System ist so gebaut.
Darum lohnt es sich, zwei Dinge zu kennen: deine Rechte und deine Lücke. Deine Rechte heißen Antrag sofort stellen, Beratung nutzen, Budgets wie Entlastungsbetrag und Jahresbetrag wirklich abrufen und als pflegende Person die Rentenbeiträge einfordern. Deine Lücke kannst du mit Erspartem, mit einer privaten Pflegevorsorge oder mit beidem schließen. Wie die Bausteine zusammenspielen, zeigt unsere Seite Pflege absichern. Und wenn du wissen willst, wie groß die Lücke bei dir wäre, rechnen wir sie gern gemeinsam durch.
Lass uns deine Pflegelücke einmal gemeinsam ansehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Stelle den Antrag sofort, am besten noch aus dem Krankenhaus heraus. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Im Krankenhaus gilt eine verkürzte Frist von einer Woche für die Einschätzung. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Danach kann Kurzzeitpflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 Euro helfen.
Ja, das ist möglich. Seit 2017 zählen geistige und psychische Einschränkungen genauso wie körperliche. Bewertet wird auch, ob er sich orientieren kann und Medikamente richtig nimmt. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft, diese Probleme bei der Begutachtung sichtbar zu machen.
Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Dein Anteil liegt 2026 bei 2,4 Prozent statt 1,8 Prozent, den Zuschlag trägst du allein. Bekommst du ein Kind, entfällt der Zuschlag. Geplant ist, dass er ab 2027 auf 0,9 Prozentpunkte steigt. Das ist noch nicht beschlossen und kann sich ändern.
Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt je Kalenderjahr und verfällt am Jahresende. Anders der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat: Nicht genutzte Beträge kannst du noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen.
Ja, wenn deine Mutter mindestens Pflegegrad 2 hat, du sie mindestens zehn Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen pflegst und du höchstens 30 Stunden arbeitest. Dann zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und der Leistungsart ab, 2026 bis zu 735,63 Euro im Monat. Zuständig ist die Pflegekasse deiner Mutter.
Nein. Die private Pflegepflichtversicherung muss die gleichen Leistungen bieten wie die soziale Pflegeversicherung. Nur der Beitrag wird anders berechnet, nach Alter und Gesundheit beim Eintritt statt nach Einkommen.
Erst, wenn dein eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das regelt § 94 SGB XII. Darunter übernimmt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege, wenn Rente und Vermögen deiner Eltern nicht reichen. Deine Eltern dürfen dabei ein Schonvermögen von 10.000 Euro je Person behalten.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der Pflegeversicherung, Stand 14.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche 2026 im Überblick, Stand 04.11.2025, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftig, was nun, Stand 14.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 30.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Ersatzkassen: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 14.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 33 SGB XI Leistungsvoraussetzungen, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Angehörige pflegen, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Wie vereinbare ich Pflege und Beruf, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: gesetzliche Pflegeversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Kundinnen und Kunden pflegen nebenher Angehörige und wissen nichts von den Rentenbeiträgen der Pflegekasse. Eine kurze Frage im Jahresgespräch kann viel bewirken.
- Der geplante höhere Kinderlosenzuschlag ab 2027 ist ein guter Anlass, die Pflegelücke gemeinsam durchzurechnen, sobald das Gesetz steht.
- Wer Eltern mit Pflegegrad hat, freut sich über den Hinweis auf Entlastungsbetrag und Jahresbetrag, bevor sie verfallen.
