Wer die Pflege absichern will, braucht zuerst ein ehrliches Bild: Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt feste Beträge, die echten Kosten liegen fast immer darüber. Im Pflegeheim bleiben im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, Stand Juli 2026.
Pflege trifft dabei nicht nur das Alter. Sie kann nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung auch mit 30 kommen. Und sie trifft oft zwei Menschen zugleich: die Person, die Hilfe braucht, und die Person, die hilft.
Hier siehst du, wie die Bausteine zusammenspielen, was sie kosten, in welcher Reihenfolge du sie angehst und wo du tiefer einsteigen kannst.
Betrifft dich, wenn du jemanden pflegst du selbst Pflege brauchst du an die Rente denkst die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung. Sie zahlt 2026 je nach Pflegegrad zum Beispiel 347 bis 990 Euro Pflegegeld im Monat, den Rest trägst du selbst.
- Pflege hat zwei Seiten: Kosten für Hilfe und oft weniger Einkommen. Gegen das Erste helfen Pflegezusatzversicherung, Pflegerente oder Erspartes, gegen das Zweite eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Erst wenn eigenes Geld nicht reicht, zahlt das Sozialamt. Kinder müssen für ihre Eltern nur zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
- Für Pflegevorsorge zählt die Reihenfolge: Erst Haftpflicht, Arbeitskraft und Altersvorsorge, dann die private Pflegelücke. Ab etwa 50 rückt sie nach oben.
Inhalt
- Was heißt es, die Pflege abzusichern?
- Wie Pflegekasse, private Vorsorge und Familie zusammenspielen
- Alle Bausteine der Pflegevorsorge im Vergleich
- Was zuerst? Die Reihenfolge bei der Pflegevorsorge
- Was sich ab 2027 bei der Pflege ändern soll
- Alle Themen rund um Pflege absichern
- Was beim Absichern der Pflege jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was heißt es, die Pflege abzusichern?
Die kurze Antwort: Du sorgst dafür, dass Pflege bezahlt werden kann, ohne dass dein Vermögen, dein Zuhause oder deine Familie daran zerbricht. Dafür kombinierst du die gesetzliche Pflegeversicherung mit eigenem Geld, privater Vorsorge oder beidem.
Pflegebedürftig ist nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB XI, wer voraussichtlich mindestens sechs Monate Hilfe im Alltag braucht. Das kann körperlich sein, aber auch geistig oder psychisch. Seit 2017 zählen Demenz und psychische Erkrankungen genauso wie ein gebrochenes Becken.
Ende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa vier von fünf wurden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Pflege ist also kein Randthema. Sie ist ein Lebensrisiko wie Krankheit oder Berufsunfähigkeit.
Wie Pflegekasse, private Vorsorge und Familie zusammenspielen
Die Pflege wird in Deutschland in einer festen Reihenfolge bezahlt. Zuerst zahlt die Pflegekasse ihre Pauschalen. Dann zahlt die pflegebedürftige Person selbst, aus Rente, Ersparnissen und privaten Verträgen. Erst wenn das nicht reicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein und prüft, ob Kinder oder Eltern Unterhalt leisten müssen.
Die erste Stufe: die gesetzliche Pflegeversicherung
Fast alle sind pflichtversichert. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, Privatversicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung mit gleichen Leistungen. Der Beitrag liegt 2026 bei 3,6 Prozent vom Bruttolohn, für Kinderlose ab 23 bei 4,2 Prozent. Stand: September 2026, laut Bundesgesundheitsministerium.
Die Pflegekasse zahlt feste Höchstbeträge je Pflegegrad. Bei Pflegegrad 3 sind es 2026 zum Beispiel 599 Euro Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder bis zu 1.497 Euro für einen Pflegedienst. Im Heim gibt es bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss von 1.319 Euro. Alles Weitere steht auf unserer Seite zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pflegelücke: was die Pflegekasse nicht zahlt
Die Lücke ist der Unterschied zwischen dem, was Pflege kostet, und dem, was die Kasse zahlt. Im Heim ist sie am deutlichsten. Laut Verband der Ersatzkassen lag der Eigenanteil zum 1. Juli 2026 im ersten Jahr bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.
Darin stecken drei Posten: 1.775 Euro für die Pflege selbst, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro Investitionskosten des Heims. Je nach Bundesland reicht der Schnitt von rund 2.891 bis 3.761 Euro. Mit jedem Jahr im Heim übernimmt die Kasse einen größeren Teil des Pflegeanteils, nach drei Jahren 75 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben aber immer bei dir.
Zu Hause ist die Lücke kleiner, aber selten null. Sie hängt davon ab, wie viel ein Pflegedienst übernimmt und wie viel Angehörige leisten. Das kostet oft Zeit statt Geld, und Zeit ist für die Pflegenden meist auch Einkommen.
Die zweite Seite: wenn Pflege dein Einkommen trifft
Wird jemand im Berufsleben pflegebedürftig, fehlt meist auch das Gehalt. Die Pflegeversicherung ersetzt kein Einkommen. Dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da. Eine Pflegezusatzversicherung zahlt dagegen für die Pflege selbst. Beides deckt etwas anderes ab, und beides kann gleichzeitig nötig sein.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und verdient 2.500 Euro netto. Stell dir vor: Sie erkrankt an einer schweren Depression mit Angststörung. Über Monate schafft sie den Alltag nicht mehr allein. Der Medizinische Dienst stellt Pflegegrad 3 fest, ein Pflegedienst kostet sie 2.000 Euro im Monat.
Die Pflegekasse zahlt höchstens 1.497 Euro, es bleiben 503 Euro Pflegelücke. Nach dem Krankengeld zahlt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung 1.500 Euro im Monat. Zieht Lisa die Pflegelücke ab, bleiben 997 Euro. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro. Es fehlen also rund 600 Euro im Monat, obwohl Lisa früh vorgesorgt hat. Die Systeme laufen parallel: Eine mögliche Erwerbsminderungsrente käme dazu, aber sie schließt die Lücke selten ganz.
Die letzte Stufe: Sozialamt und Familie
Reichen Einkommen und Vermögen nicht, zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Vorher muss das eigene Vermögen bis auf ein Schonvermögen eingesetzt werden, das sind in der Regel 10.000 Euro je Person. Auch ein Haus kann dazugehören, wenn es nicht mehr selbst oder vom Partner bewohnt wird.
Kinder müssen seit 2020 erst zahlen, wenn ihr eigenes Gesamteinkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt. So steht es in § 94 Absatz 1a SGB XII. Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt dabei nicht. Das Gesetz vermutet sogar, dass die Grenze nicht überschritten ist, das Sozialamt muss Anhaltspunkte für das Gegenteil haben.
Die Familie zahlt trotzdem oft, nur anders: mit Zeit. Wer pflegt, reduziert häufig die Arbeitszeit. Frauen leisten im Schnitt 44,3 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Das ist kein privates Versäumnis, sondern eine Lücke im System. Die Pflegekasse zahlt dafür Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, 2026 bis zu 735,63 Euro im Monat bei Pflegegrad 5. Pflegezeit und Familienpflegezeit erlauben Auszeiten mit Kündigungsschutz.
Alle Bausteine der Pflegevorsorge im Vergleich
Die Tabelle zeigt, was jeder Baustein leistet. Die Beiträge für private Verträge sind Spannen für 50-Jährige aus der Marktübersicht der Verbraucherzentrale, Stand Mai 2026. Dein Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Leistung ab.
| Baustein | Wofür | Für wen | Kosten, grob | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Pflegeversicherung | feste Beträge je Pflegegrad | Pflicht für alle | 3,6 % vom Brutto, kinderlos ab 23 4,2 %, Stand 2026 | zahlt ab Pflegegrad 1, auch bei Demenz | nur Teilleistung, Eigenanteil im Heim im Schnitt 3.364 € |
| Pflegetagegeld | festes Geld je Tag, frei verwendbar | wer die Lücke flexibel schließen will | mit 50 rund 70–160 € im Monat für 50 € am Tag | zu Hause und im Heim, Beitragsbefreiung im Pflegefall möglich | Beiträge können steigen |
| Pflegekostenversicherung | erstattet nachgewiesene Pflegekosten | wer Rechnungen absichern will | mit 50 rund 20–130 € im Monat | zahlt passend zur Rechnung | Unterkunft und Verpflegung meist nicht, Belege nötig |
| Pflegerentenversicherung | lebenslange Rente im Pflegefall | wer stabile Beiträge will und mehr zahlen kann | zwei- bis dreimal so teuer wie Tagegeld | Beitrag stabil, Kündigung ohne Totalverlust | teuer, volle Rente oft erst ab Pflegegrad 4 oder 5 |
| Geförderte Pflegevorsorge | Tagegeld mit 5 € Zulage im Monat | wer sonst keinen Vertrag bekommt | ab 10 € Eigenbeitrag plus Zulage | ohne Gesundheitsprüfung | bis 5 Jahre Wartezeit, oft nur 600 € in Pflegegrad 5 |
| Erspartes und Vermögen | Lücke selbst bezahlen | wer hohe Rücklagen hat | kein Beitrag | frei verfügbar | Dauer der Pflege unbekannt, Vermögen wird zuerst verbraucht |
| Sozialamt und Elternunterhalt | Hilfe zur Pflege, wenn alles andere fehlt | alle, als letzte Stufe | Vermögen bis auf 10.000 € je Person | sichert die Versorgung | kaum Wahlfreiheit, Kinder ab 100.000 € Einkommen |
Quellen der Tabelle: Bundesgesundheitsministerium, Verband der Ersatzkassen Juli 2026, Verbraucherzentrale Mai 2026, § 127 SGB XI und § 94 SGB XII.
Worauf es bei einem privaten Pflegevertrag ankommt
Wichtiger als der Preis sind ein paar Kriterien. Der Vertrag sollte sich an der Einstufung der gesetzlichen Pflegekasse orientieren, ohne eigene Prüfung des Versicherers. Er sollte schon in niedrigen Pflegegraden zahlen, nicht erst ab Pflegegrad 4 oder 5. Und er sollte zu Hause und im Heim gleich viel leisten.
Dazu kommen eine Dynamik, also eine regelmäßige Erhöhung der Leistung ohne neue Gesundheitsfragen, und eine Beitragsbefreiung, sobald du Leistungen bekommst. Stiftung Warentest rät, beides zu vereinbaren. Sonst schrumpft ein fester Tagessatz über Jahrzehnte, während die Heimkosten steigen.
Die geförderte Pflegevorsorge, oft Pflege-Bahr genannt, nimmt nach § 127 SGB XI alle ohne Gesundheitsprüfung an. Dafür darf sie bis zu fünf Jahre Wartezeit haben, und die Leistung ist oft niedrig. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest raten meist davon ab. Für Menschen mit Vorerkrankungen kann sie trotzdem der einzige Weg sein.
Steuerlich gilt: Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung sind im Pflegefall in der Regel steuerfrei. Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Bei Angestellten ist dieser Höchstbetrag aber meist schon mit Kranken- und Pflegebeiträgen ausgeschöpft.
Was zuerst? Die Reihenfolge bei der Pflegevorsorge
Zuerst kommen die Risiken, die dich sofort und am härtesten treffen. Die Verbraucherzentrale nennt als Vorrang die Privathaftpflicht, für Erwerbstätige die Absicherung der Arbeitskraft und eine allgemeine Altersvorsorge. Eine Rücklage von zwei bis drei Nettogehältern gehört ebenfalls dazu. Erst dann lohnt der Blick auf die private Pflegelücke.
Beim Alter sind sich Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest einig: Unter etwa 50 schließen die meisten keine Pflegezusatzversicherung ab. Zu viel kann sich bis dahin ändern, etwa durch Kinder, einen neuen Job, eine Trennung oder eine Erbschaft. Mit Anfang oder Mitte 50 ist besser absehbar, ob du dir die Beiträge dauerhaft leisten kannst. Der Haken: Mit jedem Jahr steigt das Risiko, wegen einer Vorerkrankung keinen Vertrag mehr zu bekommen.
Für Lisa heißt das: Ihre wichtigste Säule steht schon. Sie hat seit 2019 eine BU mit 1.500 Euro Rente. Das Beispiel oben zeigt, dass diese Rente im Ernstfall knapp wird. Ein Check der BU-Höhe bringt Lisa heute mehr als ein Pflegevertrag. Als Nächstes zählt ihre Altersvorsorge, denn ihr Tagesgeld allein wächst kaum.
Warum die Altersvorsorge auch Pflegevorsorge ist, zeigt ein Blick nach vorn. Lisas gesetzliche Rente ist auf 1.333 Euro brutto geschätzt, in heutigen Werten. Nach Kranken- und Pflegebeiträgen bleiben rund 1.160 Euro. Müsste sie ins Heim, fehlen im ersten Jahr im Schnitt 3.364 minus 1.160, also rund 2.200 Euro im Monat. Ein Tagegeld müsste dafür gut 73 Euro am Tag zahlen.
Darum gilt für Lisa: jetzt Vermögen aufbauen, mit Mitte 40 bis Anfang 50 die Pflegelücke neu rechnen und dann entscheiden. Entweder sie schließt die Lücke mit einem Vertrag, oder sie plant einen Teil ihres Vermögens bewusst als Pflegepuffer ein. Beides ist eine Entscheidung. Auch kein Vertrag ist eine, solange sie bewusst getroffen wird.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Je früher, desto besser stimmt beim Preis. Aber ein früher Vertrag wird ohne Überprüfung zu klein.“
Unabhängig vom Geld lohnt sich früh eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Ohne Vollmacht dürfen auch enge Angehörige nicht einfach über Konten, Verträge oder einen Heimplatz entscheiden. Dann bestellt das Gericht eine Betreuung.
Was sich ab 2027 bei der Pflege ändern soll
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Beschlossen ist damit nur der Entwurf der Regierung. Bundestag und Bundesrat beraten noch, alle Punkte sind also geplant und können sich ändern.
Geplant ist laut Bundesgesundheitsministerium, dass der Kinderlosenzuschlag ab dem 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigt. Für Lisa wären das 103,95 statt 92,40 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 um 300 Euro im Monat steigen. Ab 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner geplant, ab 2029 eine jährliche Anpassung der Leistungen an die Preise.
Geplant ist außerdem, die Einstufung in die unteren Pflegegrade neu zu regeln. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten. An der Grundidee ändert sich nichts: Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilversicherung. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, passen wir diese Seite an.
Alle Themen rund um Pflege absichern
Jeder Baustein hat seine eigene Seite mit allen Details, Beträgen und Sonderfällen.
Gesetzliche Pflegeversicherung: das Fundament
Wer versichert ist, was du 2026 zahlst, welche Leistungen es gibt, wie der Antrag läuft und was pflegende Angehörige bekommen. Mit allen Beträgen, Fristen und Steuerregeln auf der Seite zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Pflegegrade: wie die Einstufung funktioniert
Fünf Pflegegrade entscheiden über alle Leistungen. Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche, ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Wie die Begutachtung abläuft und wie du widersprichst, erklärt die Seite zu den Pflegegraden. Auch private Verträge knüpfen an diese Einstufung an.
Pflegezusatzversicherung: die Lücke gezielt schließen
Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und geförderte Pflegevorsorge im Detail: Leistungen je Pflegegrad, Gesundheitsfragen, Beitragserhöhungen und die Frage, wann sich ein Abschluss lohnt. Alles dazu auf der Seite zur Pflegezusatzversicherung.
Pflegerentenversicherung: Vorsorge mit festem Beitrag
Eine Pflegerente wird wie eine Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag bleibt stabil, ein Teil wird angespart. Darum hat der Vertrag einen Rückkaufswert und lässt sich in Notzeiten beitragsfrei stellen. Wie sie sich vom Tagegeld unterscheidet, steht auf der Seite zur Pflegerentenversicherung.
Elternunterhalt: wann Kinder für die Pflege zahlen
Wann das Sozialamt bei Kindern nachfragt, was zum Einkommen zählt, was mit Schenkungen und dem Elternhaus passiert und was Geschwister untereinander betrifft. Antworten auf der Seite zum Elternunterhalt.
Was beim Absichern der Pflege jetzt zählt
Pflege ist teuer, und die gesetzliche Pflegeversicherung ist bewusst nur ein Teil der Lösung. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, die eigene Lücke zu kennen. Wer jung ist, sichert zuerst Einkommen und Altersvorsorge ab, denn beides trägt auch im Pflegefall. Wer auf die 50 zugeht, rechnet die Pflegelücke mit echten Zahlen durch und entscheidet bewusst zwischen Vertrag und eigenem Puffer.
Und wer heute schon Eltern im Blick hat, kennt jetzt die wichtigste Grenze: 100.000 Euro. Darunter zahlt nicht dein Gehalt, sondern im Zweifel das Sozialamt. Wenn du wissen willst, wie groß die Pflegelücke bei dir oder deinen Eltern wäre, rechnen wir sie gern gemeinsam durch.
Lass uns deine Pflegevorsorge einmal gemeinsam durchrechnen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nur wenn dein eigenes Gesamteinkommen über 100.000 Euro brutto im Jahr liegt. Das regelt § 94 Absatz 1a SGB XII. Darunter zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege, nachdem deine Mutter ihr Vermögen bis auf das Schonvermögen eingesetzt hat. Das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin zählt nicht.
Meist noch nicht. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest raten, zuerst Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge zu regeln. Eine Pflegezusatzversicherung wird für viele erst ab etwa 50 sinnvoll. Wer schon Vorerkrankungen hat oder in der Familie viele Pflegefälle kennt, kann früher prüfen lassen, ob ein Vertrag noch möglich ist.
Nicht sicher. Wird ein Elternteil innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung bedürftig, kann das Sozialamt das Geschenk nach § 528 BGB zurückfordern. Ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch ändert daran oft wenig. Lasst euch vor so einem Schritt rechtlich beraten.
In der Regel nicht. Wer schon pflegebedürftig ist, bekommt bei privaten Versicherern meist keinen neuen Vertrag. Wichtiger ist jetzt, alle Leistungen der Pflegekasse zu nutzen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und den Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Stand 2026.
Sie ersetzt dein Einkommen, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Die Pflegekosten deckt sie nicht. Wer mit 2.000 Euro für einen Pflegedienst rechnet, bekommt bei Pflegegrad 3 von der Pflegekasse höchstens 1.497 Euro. Den Rest zahlst du aus der BU-Rente. Darum lohnt es sich, die Höhe der BU-Rente regelmäßig zu prüfen.
Das Pflegetagegeld ist günstiger und flexibel, die Beiträge können aber steigen. Die Pflegerente kostet laut Verbraucherzentrale zwei- bis dreimal so viel, dafür bleibt der Beitrag stabil und eine Kündigung bedeutet keinen Totalverlust. Entscheidend ist, was du dir bis ins hohe Alter sicher leisten kannst.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche 2026 im Überblick, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der Pflegeversicherung, Stand 14.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 30.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verband der Ersatzkassen: Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 14.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Pflegezusatzversicherung, sinnvoll oder überflüssig, Stand 19.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Private Pflegeversicherung im Test, Stand 18.09.2024, geprüft am 07.10.2026 · Statistisches Bundesamt: Pflege, Stand 18.12.2024, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 94 SGB XII und § 127 SGB XI, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.
Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Pflege absichern
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Kundinnen und Kunden um die 50 sorgen sich eher um die Pflege der Eltern als um die eigene. Ein Gespräch über beide Seiten öffnet oft Türen.
- Bestehende Pflegetagegelder ohne Dynamik verlieren still an Wert. Ein kurzer Blick in alte Verträge lohnt sich für beide Seiten.
