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Titelbild zum Krankengeld: ein Thermometer, ein Kalenderblatt mit gezählten Wochen und ein kleinerer Münzstapel neben einem vollen zeigen, wie das Einkommen bei langer Krankheit sinkt.

Krankengeld 2026: Höhe, Dauer und Regeln einfach erklärt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Ein Bandscheibenvorfall, eine Operation, eine Depression: Manchmal dauert es länger als ein paar Tage, bis du wieder arbeiten kannst. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers. Ab dann zahlt deine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es ist eine der wichtigsten Leistungen, die du als Angestellte oder Angestellter hast, und eine der am wenigsten verstandenen.

Denn Krankengeld ist kein Gehalt. Es ist kleiner, es hat Abzüge, es endet nach einer festen Zeit und es hängt an Regeln, die man kennen muss. Eine Lücke von einem Tag in der Krankschreibung kann reichen, damit das Geld stoppt.

Hier steht, wie viel du bekommst, wie lange, was du dafür tun musst und was sich ab 2027 ändert. Mit den Werten für 2026 und einem durchgerechneten Beispiel.

Betrifft dich, wenn du krank wirst du länger ausfällst du dich selbstständig machst du deine Arbeitszeit reduzierst

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit, wenn die Lohnfortzahlung endet.
  • Es beträgt 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Am Ende bleiben meist rund 78 Prozent vom Netto.
  • Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 Euro am Tag vor Abzügen, Stand: Januar 2026.
  • Für dieselbe Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen mit.
  • Ab 2027 gelten neue Regeln, zum Beispiel weniger Krankengeld, wenn dein Job während der Krankheit endet. Sie sind beschlossen, können sich bis dahin aber noch ändern.

So gehst du vor

  • Bist du länger krank, lass dich lückenlos krankschreiben. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag ausgestellt sein. Der Samstag zählt dabei nicht als Werktag.
  • Beantworte den Fragebogen deiner Krankenkasse zügig. Ohne ihn kann sie das Krankengeld nicht berechnen.
  • Reisen, Nebenjob, Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Sprich vorher mit deiner Kasse. Sonst kann das Krankengeld wegfallen oder sinken.
Inhalt
  1. Was ist Krankengeld?
  2. Wer Krankengeld bekommt und wer nicht
  3. Was zahlt dein Arbeitgeber, bevor das Krankengeld beginnt?
  4. Wie viel Krankengeld bekommst du?
  5. Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
  6. Was kostet der Anspruch auf Krankengeld?
  7. So kommst du zu deinem Krankengeld
  8. Was während des Krankengeldes gilt: deine Rechte und Pflichten
  9. Krankengeld für Arbeitslose, Teilzeit und Selbständige
  10. Kinderkrankengeld: wenn dein Kind krank ist
  11. Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
  12. Was sich beim Krankengeld ab 2027 ändert
  13. Was beim Krankengeld wirklich zählt
  14. Häufig gestellte Fragen

Was ist Krankengeld?

Die kurze Antwort: Krankengeld ist der Lohnersatz der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn du wegen Krankheit nicht arbeiten kannst. Es soll einen großen Teil deines Einkommens ersetzen, solange du arbeitsunfähig bist. Geregelt ist es im Fünften Sozialgesetzbuch, kurz SGB V, in den Paragrafen 44 bis 51.

Arbeitsunfähig heißt: Du kannst deine bisherige Arbeit wegen einer Krankheit nicht mehr ausüben oder nur, wenn sich dein Zustand dadurch verschlimmert. Das stellt eine Ärztin oder ein Arzt fest. Es geht um deinen konkreten Job, nicht um irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt.

Als gesetzlich versicherte Angestellte oder Angestellter hast du den Anspruch automatisch, bezahlt über deinen Kassenbeitrag.

Krankengeld ist nicht dasselbe wie Krankentagegeld oder Verletztengeld

Die Lohnfortzahlung kommt in den ersten sechs Wochen von deinem Arbeitgeber, das Krankengeld danach von der Krankenkasse. Das Krankentagegeld ist dagegen eine private Versicherung, die einen festen Betrag pro Krankheitstag zahlt. Privat Versicherte bekommen nur dieses, gesetzlich Versicherte können es als Ergänzung abschließen.

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld. Während einer Reha der Rentenversicherung gibt es Übergangsgeld. Ist dein Kind krank, gibt es Kinderkrankengeld.

Wer Krankengeld bekommt und wer nicht

Anspruch hast du, wenn du gesetzlich versichert bist und dein Versicherungsschutz einen Krankengeldanspruch enthält. Das gilt für Angestellte in Voll- und Teilzeit, für Auszubildende und für Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen. Auch versicherungspflichtige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten über die Künstlersozialkasse haben Anspruch, allerdings erst ab der siebten Woche.

Keinen Anspruch haben Familienversicherte. Dazu gehören viele Hausfrauen und Hausmänner, die über ihre Partnerin oder ihren Partner mitversichert sind. Auch Minijobberinnen und Minijobber bekommen kein Krankengeld, ebenso Menschen in der Grundsicherung und Rentnerinnen und Rentner mit einer vollen Rente.

Studierende in der Studentenversicherung haben ebenfalls keinen Anspruch. Anders ist es, wenn die Arbeit zur Hauptsache wird: Wer neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt arbeitet, ist meist als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versichert und hat dann Anspruch, so die Verbraucherzentrale.

Verdienst du als Angestellte oder Angestellter mehr als 77.400 Euro im Jahr, Stand 2026, bist du freiwillig gesetzlich versichert und hast weiter Anspruch. Wechselst du in die private Krankenversicherung, brauchst du ein Krankentagegeld. Hauptberuflich Selbständige haben keinen Anspruch, können ihn aber dazuwählen. Beamtinnen und Beamte bekommen kein Krankengeld, weil ihre Besoldung im Krankheitsfall weiterläuft. Privat Versicherte sichern sich über ein Krankentagegeld ab.

Was zahlt dein Arbeitgeber, bevor das Krankengeld beginnt?

In den ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Erst ab der siebten Woche, also ab dem 43. Tag, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Während der Lohnfortzahlung ruht der Anspruch auf Krankengeld.

Die Lohnfortzahlung gibt es erst, wenn dein Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht. Wirst du in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs krank, zahlt die Krankenkasse von Anfang an Krankengeld. Das ist wichtig, wenn du gerade den Job wechselst.

Wirst du wegen derselben Krankheit erneut krank, gibt es nicht jedes Mal wieder sechs Wochen Lohnfortzahlung. Eine neue Frist beginnt nur, wenn du sechs Monate lang nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder seit dem Beginn der ersten Krankschreibung zwölf Monate vergangen sind. Sonst geht es direkt ins Krankengeld.

Manche Tarifverträge sehen einen Zuschuss zum Krankengeld vor. Im öffentlichen Dienst gibt es ihn laut Stiftung Warentest nach drei Jahren im Betrieb bis zur 39. Krankheitswoche. Ein Blick in deinen Vertrag lohnt sich.

Wie viel Krankengeld bekommst du?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines regelmäßigen Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent deines Nettogehalts. Die Kasse rechnet beides aus und zahlt den kleineren Betrag. So steht es in Paragraf 47 SGB V.

Grundlage ist der letzte abgerechnete Monat vor der Krankheit. Bei einem festen Monatsgehalt teilt die Kasse es durch 30. Das ergibt das Regelentgelt, also deinen Verdienst pro Kalendertag. Bei Stundenlohn nimmt sie den Durchschnitt der letzten vier Wochen. Gezahlt wird für jeden Kalendertag, auch für Wochenenden. Ein voller Monat zählt immer mit 30 Tagen.

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus den letzten zwölf Monaten rechnet die Kasse anteilig hinzu. Mit ihnen kann das Krankengeld bis an dein volles Netto heranreichen. Ohne sie bleibt es bei höchstens 90 Prozent vom Netto.

Der Höchstbetrag beim Krankengeld 2026

Berücksichtigt wird dein Gehalt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat, Stand: Januar 2026, laut Bundesgesundheitsministerium. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld von 135,63 Euro am Tag vor Abzügen. Für einen vollen Monat sind das 4.068,90 Euro, so Stiftung Warentest. Wer mehr verdient, bekommt nicht mehr.

Nach Abzug der Sozialbeiträge bleiben vom Höchstbetrag rund 118 Euro am Tag, wenn du kinderlos und älter als 23 bist. Für einen vollen Monat sind das rund 3.540 Euro. Bei einem hohen Gehalt wird die Lücke also schnell vierstellig. Für 2027 steigt die Grenze wieder. Die neuen Werte sind Stand Oktober 2026 noch nicht endgültig beschlossen.

Diese Abzüge gehen vom Krankengeld ab

Vom Krankengeld zahlst du deinen Anteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die andere Hälfte. Beiträge zur Krankenversicherung zahlst du in dieser Zeit nicht, du bist beitragsfrei versichert. Steuern werden nicht abgezogen.

ZweigDein Anteil vom Krankengeld 2026Was es dir bringt
Rentenversicherung9,3 ProzentDie Zeit zählt für deine Rente, du sammelst weiter Rentenpunkte.
Arbeitslosenversicherung1,3 ProzentDu bleibst gegen Arbeitslosigkeit versichert, wichtig nach dem Krankengeld.
Pflegeversicherung1,8 Prozent, kinderlos ab 23 Jahren 2,4 Prozent, ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 Punkte wenigerDu bleibst pflegeversichert.
Krankenversicherung0 ProzentDu bleibst ohne Beitrag versichert.

Zusammen sind das je nach Familie rund 12 bis 13 Prozent des Krankengeldes, Stand: Januar 2026. Es ist jeweils die Hälfte der Beitragssätze 2026, den Zuschlag für Kinderlose trägst du allein.

So rechnet die Kasse bei Lisa

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, arbeitet in Vollzeit als Projektmanagerin und ist gesetzlich versichert. Sie verdient 3.850 Euro brutto und bekommt 2.500 Euro netto im Monat. Sie hat keine Kinder. Stell dir vor: Lisa hat einen Bandscheibenvorfall und fällt länger aus.

SchrittRechnungErgebnis pro Tag
Brutto pro Tag3.850 Euro geteilt durch 30128,33 Euro
70 Prozent vom Brutto128,33 Euro mal 0,789,83 Euro
Netto pro Tag2.500 Euro geteilt durch 3083,33 Euro
90 Prozent vom Netto83,33 Euro mal 0,975,00 Euro
Krankengeld vor Abzügender kleinere Wert75,00 Euro
Abzüge, kinderlos13 Prozent9,75 Euro
Krankengeld ausgezahltpro Kalendertag65,25 Euro
Für einen vollen Monatmal 30 Tage1.957,50 Euro

Lisa bekommt also knapp 1.960 Euro im Monat statt 2.500 Euro. Das sind gut 78 Prozent ihres Nettos. Ihr fehlen jeden Monat gut 540 Euro. Ihre Fixkosten von 1.600 Euro bleiben gleich, Miete und Versicherungen laufen weiter. Für Reisen, das Café am Sonntag und das Sparen bleibt kaum etwas.

Die Faustregel daraus: Bei einem mittleren Gehalt greift fast immer die Grenze von 90 Prozent vom Netto. Nach Abzügen landest du dann bei rund 78 Prozent deines Nettos. Wer die Lücke schließen will, schaut auf das private Krankentagegeld.

Muss ich Krankengeld versteuern?

Krankengeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Das Finanzamt rechnet es bei der Frage mit, welcher Steuersatz für dein übriges Einkommen gilt. Dadurch kann eine Nachzahlung entstehen. Hast du im Jahr mehr als 410 Euro Krankengeld bekommen, musst du eine Steuererklärung abgeben. Ein privates Krankentagegeld fällt dagegen nicht unter den Progressionsvorbehalt.

Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

Für dieselbe Krankheit bekommst du höchstens 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen dabei mit. Bei Angestellten bleiben also höchstens 72 Wochen Krankengeld, das sind knapp anderthalb Jahre. So steht es in Paragraf 48 SGB V.

Die drei Jahre heißen Blockfrist. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit. Jede weitere Krankschreibung wegen derselben Ursache in diesen drei Jahren zehrt vom selben Topf. Es zählt nicht, ob die Wochen am Stück liegen oder verteilt.

Kommt während der Krankschreibung eine zweite Krankheit hinzu, verlängert das die 78 Wochen nicht. Neues Krankengeld für dieselbe Krankheit gibt es erst in einer neuen Blockfrist, und nur wenn du vorher mindestens sechs Monate nicht deswegen krank warst und gearbeitet hast oder arbeitsuchend warst.

So sieht das bei Lisa aus:

  • Woche 1 bis 6Lisa ist krankgeschrieben. Ihr Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt weiter.
  • Woche 7 bis 13Lisa bekommt Krankengeld, knapp 1.960 Euro im Monat. Dann geht es ihr besser und sie arbeitet wieder.
  • Kurz danachDer Bandscheibenvorfall kommt zurück. Weil noch keine sechs Monate vergangen sind, gibt es keine neue Lohnfortzahlung. Lisa fällt direkt zurück ins Krankengeld.
  • DanachVon ihren 72 Wochen Krankengeld hat sie 7 verbraucht. Es bleiben 65 Wochen, in denen ihr jeden Monat gut 540 Euro fehlen.

Was kostet der Anspruch auf Krankengeld?

Angestellte zahlen den Anspruch über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den Zusatzbeitrag ihrer Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, Stand: Januar 2026. Die Hälfte davon trägt dein Arbeitgeber. Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat, zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent. Der Unterschied von 0,6 Punkten ist also der Preis für das Krankengeld.

Hauptberuflich Selbständige sind in der Regel zum ermäßigten Satz versichert und haben damit kein Krankengeld. Mit einer Wahlerklärung zahlen sie den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag und bekommen dafür Krankengeld ab der siebten Woche. Es richtet sich nach dem Einkommen, nach dem ihre Beiträge berechnet werden; 2026 sind das mindestens 1.318,33 Euro im Monat, Stand: Januar 2026. An die Wahlerklärung bist du drei Jahre gebunden, ein Wechsel in die private Krankenversicherung bleibt aber möglich.

Wer früher Geld braucht, kann bei vielen Kassen einen Wahltarif Krankengeld dazunehmen, ebenfalls mit drei Jahren Bindung, oder ein privates Krankentagegeld abschließen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Krankenversicherung für Selbständige.

Die eigentlichen Kosten des Krankengeldes merkst du erst im Krankheitsfall: die Lücke zum Netto. Bei Lisa sind es gut 540 Euro im Monat, über 65 Wochen also mehr als 8.000 Euro. Diese Lücke kannst du mit einem Notgroschen abfedern oder mit einem privaten Krankentagegeld schließen.

So kommst du zu deinem Krankengeld

Einen klassischen Antrag musst du meist nicht stellen. Die Kasse meldet sich, wenn die Lohnfortzahlung endet. Der Weg sieht so aus:

1

Die Krankschreibung geht elektronisch an die Kasse

Seit 2023 schickt deine Praxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, direkt an deine Kasse. Bescheinigungen von Privatärztinnen und Privatärzten oder aus dem Ausland schickst du selbst innerhalb einer Woche, sonst ruht das Krankengeld.

2

Dein Arbeitgeber meldet dein Gehalt

Dein Arbeitgeber schickt der Kasse eine Entgeltbescheinigung mit Brutto, Netto und Einmalzahlungen. Daraus wird dein Krankengeld berechnet.

3

Du beantwortest den Fragebogen der Kasse

Die Kasse fragt etwa nach deiner Tätigkeit, weiteren Jobs und Kindern. Je schneller du antwortest, desto schneller fließt das Geld.

4

Die Kasse zahlt nachträglich

Krankengeld wird rückwirkend gezahlt, meist bis zur letzten Krankschreibung. Die erste Zahlung kann etwas dauern.

Warum eine Lücke in der Krankschreibung so teuer werden kann

Das Krankengeld läuft nur, solange deine Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung ärztlich festgestellt ist. Die nächste Krankschreibung muss spätestens am Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag ausgestellt sein. Samstage gelten dabei nicht als Werktag. Endet deine Krankschreibung am Freitag, reicht also ein Termin am Montag. So steht es in Paragraf 46 SGB V.

Reißt die Kette, gibt es für die Lücke kein Geld. Hängt deine Mitgliedschaft am Krankengeld, etwa weil dein Job während der Krankheit geendet hat, kann sogar der ganze Anspruch wegfallen; dann gilt immerhin eine Frist von einem Monat. Das Bundessozialgericht hat 2017 entschieden, dass du dein Geld nicht verlierst, wenn du alles getan hast und der Fehler bei der Praxis lag, Aktenzeichen B 3 KR 22/15 R. Darauf verlassen solltest du dich nicht.

Lass dir die Folgebescheinigung am besten schon vor dem Ende der alten geben.

Was während des Krankengeldes gilt: deine Rechte und Pflichten

Solange du Krankengeld bekommst, darf deine Kasse prüfen, ob du weiter arbeitsunfähig bist. Sie kann dafür den Medizinischen Dienst einschalten, bis 2020 hieß er MDK. Kommt er zu dem Schluss, dass du wieder arbeiten kannst, kann die Kasse das Krankengeld beenden. Dagegen kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Viele Kassen bieten ein Krankengeldfallmanagement an. Das ist eine Beratung, die dir zurück in den Job helfen soll. Bisher braucht die Kasse dafür deine schriftliche Einwilligung.

Wenn die Kasse dich zur Reha auffordert

Hält der Medizinische Dienst deine Erwerbsfähigkeit für erheblich gefährdet, kann die Kasse dich auffordern, einen Antrag auf Reha zu stellen. Dafür hast du nach Paragraf 51 SGB V zehn Wochen Zeit. Stellst du den Antrag nicht, fällt das Krankengeld nach Ablauf der Frist weg. Beschlossen ist, dass diese Frist ab dem 1. Januar 2027 auf vier Wochen sinkt. Auch das kann sich noch ändern.

Ein solcher Reha-Antrag kann später als Antrag auf Erwerbsminderungsrente gelten, wenn die Reha keinen Erfolg verspricht. Du entscheidest dann nicht mehr frei, wann du die Rente beantragst.

Urlaub, Nebenjob und Wiedereingliederung mit Krankengeld

Urlaub im Inland ist erlaubt, wenn er deine Genesung nicht gefährdet. Für eine Reise ins Ausland brauchst du vorher die Zustimmung deiner Kasse. Innerhalb der EU darf die Kasse sie nicht einfach verweigern, wenn deine Ärztin oder dein Arzt keine Bedenken hat. Das hat das Bundessozialgericht 2019 entschieden, Aktenzeichen B 3 KR 23/18 R. Ohne Zustimmung ruht das Krankengeld für die Zeit der Reise.

Bekommst du während der Krankheit Gehalt, etwa aus einem Nebenjob, ruht das Krankengeld in dieser Höhe. Im Mutterschutz und in der Elternzeit ruht es ebenfalls. Bist du schon vor der Elternzeit krank geworden oder arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit, kann es weiterlaufen. Auch in der Freistellungsphase eines Sabbaticals, das über ein Wertguthaben läuft, ruht das Krankengeld.

Nach langer Krankheit kannst du stufenweise zurückkehren, etwa erst mit zwei, dann mit vier, dann mit sechs Stunden am Tag. Das heißt Wiedereingliederung oder Hamburger Modell. In dieser Zeit giltst du weiter als arbeitsunfähig und bekommst weiter Krankengeld. Die Wochen zählen aber auf die 78 Wochen.

Kündigung während der Krankheit

Wirst du während der Krankschreibung gekündigt, läuft das Krankengeld weiter, und du bleibst Mitglied der Kasse. Beschlossen ist aber: Endet deine Beschäftigung, bekommst du ab dem 1. Januar 2027 ab dem Folgetag nur noch 60 Prozent deines Nettos, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Diese Regel kann sich bis dahin noch ändern. Einen Aufhebungsvertrag während langer Krankheit solltest du darum gut durchrechnen.

Krankengeld für Arbeitslose, Teilzeit und Selbständige

Bekommst du Arbeitslosengeld und wirst krank, zahlt die Arbeitsagentur in den ersten sechs Wochen weiter. Danach zahlt die Kasse Krankengeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Bekommst du Grundsicherung, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld; die Grundsicherung läuft weiter.

In Teilzeit sinkt dein Krankengeld im gleichen Verhältnis wie dein Gehalt. Stell dir vor: Lisa reduziert auf 30 Stunden pro Woche, etwa für eine Weiterbildung oder einfach für mehr Zeit für sich. Angenommen, ihr Netto sinkt dabei auf rund 1.875 Euro. Dann bekommt sie im Krankheitsfall nach Abzügen rund 1.470 Euro im Monat. Gerade wer bewusst die Arbeitszeit reduziert, sollte diese Zahl kennen.

Selbständige bekommen nur mit Wahlerklärung Krankengeld, dann ab dem 43. Tag. Bisher wirkt die Erklärung, sobald keine Krankschreibung mehr läuft. Beschlossen ist, dass ab dem 1. Januar 2027 eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Ausgenommen ist, wer sie zum Start der Mitgliedschaft oder binnen 14 Tagen nach einem Statuswechsel abgibt. Auch das kann sich noch ändern.

Kinderkrankengeld: wenn dein Kind krank ist

Ist dein Kind krank und du musst zu Hause bleiben, zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld. Voraussetzung ist, dass dein Kind jünger als zwölf Jahre und gesetzlich versichert ist, eine Ärztin oder ein Arzt das bestätigt und niemand sonst im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Für Kinder mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze.

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettos, mit Einmalzahlungen bis zu 100 Prozent. Es gilt derselbe Höchstbetrag wie beim Krankengeld, 2026 also 135,63 Euro am Tag. Muss dein Kind ins Krankenhaus und du wirst mit aufgenommen, gibt es seit 2024 Kinderkrankengeld für die ganze Dauer des Aufenthalts.

Anspruch pro Jahr2026Ab 2027 nach geltendem Gesetz
Je Kind und Elternteil15 Arbeitstage10 Arbeitstage
Je Kind, alleinerziehend30 Arbeitstage20 Arbeitstage
Höchstens je Elternteil bei mehreren Kindern35 Arbeitstage25 Arbeitstage
Höchstens alleinerziehend bei mehreren Kindern70 Arbeitstage50 Arbeitstage

Die höheren Werte für 2026 stammen vom Bundesgesundheitsministerium, Stand: September 2026. Sie laufen Ende 2026 aus. Eine Verlängerung ist Stand Oktober 2026 nicht beschlossen, das kann sich aber noch ändern.

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Sind die 78 Wochen vorbei und du bist immer noch krank, endet das Krankengeld. Das heißt Aussteuerung. Dein Arbeitsvertrag bleibt dabei bestehen, er endet nicht automatisch. Viele Kassen informieren dich einige Wochen vorher.

Dann kannst du trotz Arbeitsvertrag Arbeitslosengeld bekommen. Das regelt die Nahtlosigkeitsregelung in Paragraf 145 SGB III. Sie greift, wenn du voraussichtlich länger als sechs Monate nicht mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kannst und noch nicht über eine Erwerbsminderung entschieden ist. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettos, mit Kind 67 Prozent. Unter 50 Jahren gibt es das höchstens zwölf Monate lang.

Parallel prüft die Rentenversicherung oft eine Erwerbsminderungsrente, nach dem Grundsatz Reha vor Rente. Das kann Monate dauern, und die Rente fällt meist deutlich kleiner aus als das Krankengeld. Wer früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist hier besser dran. Lisa hat eine BU mit 1.500 Euro Monatsrente seit 2019. Sie zahlt, wenn Lisa voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann, unabhängig von der Entscheidung der Rentenversicherung.

Was sich beim Krankengeld ab 2027 ändert

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 228, ändert das Krankengeld an mehreren Stellen.

Ab dem 1. Januar 2027 gelten die oben beschriebenen Regeln: 60 oder mit Kind 67 Prozent vom Netto nach Jobende, die Wartezeit für Selbständige und vier statt zehn Wochen für den Reha-Antrag. Neu ist auch: Wer eine Altersteilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, bekommt kein Krankengeld mehr. Und deine Kasse darf dich ohne vorherige Zustimmung zur Rückkehr in den Job beraten, du kannst widersprechen.

Ab dem 1. Januar 2028 kommt die Teilarbeitsunfähigkeit. Bist du länger als vier Wochen krank, kann deine Ärztin oder dein Arzt dann bescheinigen, dass du zu 25, 50 oder 75 Prozent deiner Wochenstunden arbeiten kannst. Dein Arbeitgeber muss zustimmen, und du machst freiwillig mit. Auch diese Regel ist beschlossen und kann sich bis dahin noch ändern. Mehr zur Reform steht in unserem Artikel zur GKV-Reform 2027.

Was beim Krankengeld wirklich zählt

Krankengeld ist ein starker Schutz. Es zahlt bis zu anderthalb Jahre, du bleibst kranken-, renten- und pflegeversichert, und du musst dafür nichts abschließen. Aber es ist kein volles Gehalt. Bei einem mittleren Einkommen fehlen rund 22 Prozent vom Netto, bei hohem Einkommen deutlich mehr, in Teilzeit bleibt weniger übrig.

Was jetzt zählt, ist deine eigene Zahl. Rechne mit deiner letzten Gehaltsabrechnung wie bei Lisa und leg das Ergebnis neben deine Fixkosten. Dann siehst du, ob dein Notgroschen ein Jahr Krankengeld trägt. Und wenn du gerade krank bist: Krankschreibung lückenlos halten und vor jedem großen Schritt mit der Kasse sprechen.

Lass uns deine Lücke beim Krankengeld einmal durchrechnen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Meine Krankschreibung endet am Freitag und meine Ärztin hat erst am Montag einen Termin frei. Verliere ich mein Krankengeld?

Nein, wenn die neue Krankschreibung am Montag ausgestellt wird. Sie muss spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag kommen, und der Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Ist der Montag ein Feiertag, reicht der Dienstag.

Ich habe mir beim Skifahren das Knie gebrochen und bin acht Wochen krank. Was bekomme ich ab der siebten Woche?

Sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt. Ab der siebten Woche zahlt deine Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto, abzüglich rund 12 bis 13 Prozent Sozialbeiträge. Bei einem mittleren Gehalt bleiben rund 78 Prozent deines Nettos. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt stattdessen die Unfallversicherung Verletztengeld.

Mein Kind hat Magen-Darm und die Kita schickt es nach Hause. Bekomme ich Kinderkrankengeld?

Ja, wenn dein Kind jünger als zwölf und gesetzlich versichert ist, die Kinderärztin oder der Kinderarzt es bescheinigt und niemand sonst im Haushalt betreuen kann. 2026 hast du 15 Arbeitstage je Kind, alleinerziehend 30. Ab 2027 sind es nach geltendem Gesetz wieder 10 und 20 Tage, Stand Oktober 2026.

Ich bekomme Krankengeld. Darf ich zu meiner Schwester nach Spanien fahren?

Ja, aber nur mit Zustimmung deiner Krankenkasse vorher. Innerhalb der EU darf sie nicht einfach ablehnen, wenn deine Ärztin oder dein Arzt keine Bedenken gegen die Reise hat. Das hat das Bundessozialgericht 2019 entschieden. Fährst du ohne Zustimmung, ruht das Krankengeld für die Reisezeit.

Mein Arbeitgeber kündigt mir während der Krankschreibung. Bekomme ich weiter Krankengeld?

Ja. Dein Anspruch und deine Mitgliedschaft bleiben bestehen, solange du lückenlos krankgeschrieben bist. Beschlossen ist aber, dass du ab dem 1. Januar 2027 nach dem Ende der Beschäftigung nur noch 60 Prozent vom Netto bekommst, mit Kind 67 Prozent. Das kann sich bis dahin noch ändern.

Muss ich Krankengeld versteuern?

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Ab 410 Euro Krankengeld im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin selbständig und gesetzlich versichert. Bekomme ich Krankengeld?

Nur, wenn du eine Wahlerklärung abgegeben hast. Dann zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag und bekommst Krankengeld ab dem 43. Tag. Ab 2027 gilt nach einer späteren Wahlerklärung meist eine Wartezeit von drei Monaten; das ist beschlossen, kann sich aber noch ändern.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Krankengeld, Stand 03.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch V: § 47 SGB V, Höhe und Berechnung des Krankengeldes, mit §§ 44, 46 und 48, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch V: § 49 SGB V, Ruhen des Krankengeldes, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Krankengeld: Wie viel die Kasse bei langer Krankheit zahlt, Stand 01.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Wer Krankengeld bekommt, darf dennoch Urlaub in der EU machen, geprüft am 07.10.2026 · Techniker Krankenkasse: Aussteuerung von Krankengeld, geprüft am 07.10.2026 · ZDFheute: Kinderkrankentage ab 2027, Stand 23.09.2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Krankengeld

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Die neue 60-Prozent-Regel ab 2027 ist ein guter Anlass, Kundinnen und Kunden mit langer Krankschreibung von dir aus anzusprechen, bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird.
  • Selbständige ohne Wahlerklärung kurz vor Jahresende anzuschreiben, hilft ihnen, die Wartezeit ab 2027 einzuordnen.
  • Nach Gehaltssprüngen oder Wechseln in Teilzeit lohnt es sich, die Krankengeldlücke gemeinsam neu zu rechnen.

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    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.