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Eine Uhr mit kleinem goldenem Stundenanteil, ein Antragsblatt und eine Münze stehen für die Erwerbsminderungsrente, wenn nur noch wenige Stunden Arbeit möglich sind.

Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Höhe und Antrag 2026

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Wer wegen Krankheit kaum noch arbeiten kann, hofft auf den Staat. Die Erwerbsminderungsrente ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für genau diesen Fall. Sie zahlt, wenn du in keinem Job mehr sechs Stunden am Tag schaffst.

Doch sie ist an Bedingungen geknüpft, die viele erst im Ernstfall kennenlernen. Fünf Jahre Versicherung, drei Jahre Pflichtbeiträge, ein strenges Gutachten und oft eine Reha vorab. Fast jeder zweite Antrag wird abgelehnt.

Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie die Rente berechnet wird, was davon übrig bleibt und wie du den Antrag stellst. Mit allen Fristen, damit du nichts verschenkst.

Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du krank wirst du dich selbstständig machst du eine Auszeit nimmst

Das Wichtigste in Kürze

  • Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn du in keiner Tätigkeit mehr drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die halbe Rente.
  • Anspruch hast du nur mit fünf Jahren Versicherungszeit und drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren. Nach Ausbildung oder Studium und nach Arbeitsunfällen gelten Ausnahmen.
  • Neue Renten lagen 2025 im Schnitt bei 1.067 Euro brutto im Monat. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab.
  • Die meisten Renten werden befristet, für höchstens drei Jahre am Stück. Neben der Rente darfst du 2026 bis 20.763,75 Euro im Jahr verdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 41.527,50 Euro.
  • Gegen eine Ablehnung hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch. Das Verfahren bis zum Sozialgericht kostet dich keine Gerichtsgebühren.

So gehst du vor

  • Bist du lange krank, sieh in deine Renteninformation. Dort steht, ob du Anspruch hast und wie hoch die Rente heute wäre.
  • Stell den Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Sonst zahlt die Rentenversicherung bei einer unbefristeten Rente erst ab dem Antragsmonat.
  • Setzt dir die Krankenkasse eine Frist für einen Reha-Antrag, halte sie ein. Sonst kann dein Krankengeld enden.
  • Kommt eine Ablehnung, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Eine kurze Begründung reicht zunächst.
Inhalt
  1. Was ist die Erwerbsminderungsrente?
  2. Volle oder teilweise Erwerbsminderung: was die Stunden bedeuten
  3. Wann du Anspruch hast: Wartezeit und die Drei-aus-fünf-Regel
  4. Wann die Wartezeit schon früher erfüllt ist
  5. So wird die Erwerbsminderungsrente berechnet
  6. Was von der Rente übrig bleibt: Beiträge und Steuer
  7. Was gilt ohne Erwerbsminderungsrente?
  8. Wie viel du neben der Erwerbsminderungsrente verdienen darfst
  9. Warum die meisten Erwerbsminderungsrenten befristet sind
  10. So stellst du den Antrag auf Erwerbsminderungsrente
  11. Vom Krankengeld zur Rente: so überbrückst du die Zeit dazwischen
  12. Wenn die Rentenversicherung ablehnt: Widerspruch und Klage
  13. Sonderfälle: Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner, Studierende, Beamtinnen und Beamte
  14. Wie du die Lücke zur Erwerbsminderungsrente privat schließt
  15. Was bei der Erwerbsminderungsrente als Nächstes zählt
  16. Häufig gestellte Fragen

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die kurze Antwort: Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen unter der Regelaltersgrenze, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können. Geregelt ist sie in § 43 SGB VI.

„Auf nicht absehbare Zeit“ heißt in der Praxis: voraussichtlich länger als sechs Monate. Eine Grippe oder eine Operation mit guter Prognose reicht nicht. Es geht um eine Einschränkung, bei der niemand sagen kann, wann sie endet.

Entscheidend ist nicht dein Beruf, sondern der allgemeine Arbeitsmarkt. Gemeint ist jede denkbare Tätigkeit unter üblichen Bedingungen in einer Fünf-Tage-Woche. Ob es dafür gerade freie Stellen gibt, spielt keine Rolle. Ausbildung, Erfahrung und dein bisheriges Einkommen zählen ebenfalls nicht.

Bis Ende 2000 gab es noch eine gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit. Sie wurde abgeschafft. Einen Vertrauensschutz haben nur noch Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und die stehen heute fast alle kurz vor der Altersrente. Für alle Jüngeren schützt der Staat den Beruf nicht mehr. Das schließt nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und verdient 3.850 Euro brutto, 2.500 Euro netto im Monat. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro. Kann sie wegen eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr lange sitzen, aber sechs Stunden am Tag eine leichte Tätigkeit im Wechsel von Sitzen und Stehen schaffen, bekommt sie keine Erwerbsminderungsrente. Für die Rentenversicherung ist sie dann voll erwerbsfähig.

Volle oder teilweise Erwerbsminderung: was die Stunden bedeuten

Die Rentenversicherung misst dein Restleistungsvermögen in Stunden pro Tag. Davon hängt ab, ob du die volle, die halbe oder gar keine Rente bekommst. Ärztliche Befunde, Reha-Berichte und oft ein eigenes Gutachten bilden die Grundlage.

Was du noch schaffstEinstufungWas gezahlt wird
Weniger als drei Stunden täglichVoll erwerbsgemindertVolle Rente
Drei bis unter sechs Stunden täglichTeilweise erwerbsgemindertHalbe Rente, also halb so hoch wie die volle
Drei bis unter sechs Stunden, aber du findest keine passende TeilzeitstelleTeilweise erwerbsgemindert, Arbeitsmarkt verschlossenVolle Rente als Arbeitsmarktrente, meist befristet
Sechs Stunden oder mehrNicht erwerbsgemindertKeine Rente, egal wie die Arbeitsmarktlage ist

Die Arbeitsmarktrente ist eine Besonderheit. Kannst du gesundheitlich noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten, hast aber keinen passenden Teilzeitjob, zahlt die Rentenversicherung trotzdem die volle Rente. 2024 bekamen 19.397 Menschen neu eine solche Rente, Stand: September 2025 laut Antwort der Bundesregierung.

Voll erwerbsgemindert ist außerdem, wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance hat. Wer schon vor dem ersten Beitrag voll erwerbsgemindert war, bekommt die Rente nach 20 Jahren Wartezeit.

Wann du Anspruch hast: Wartezeit und die Drei-aus-fünf-Regel

Krank sein allein reicht nicht. Du brauchst zusätzlich zwei versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Fehlt eine davon, zahlt die Rentenversicherung nichts, auch wenn das Gutachten eindeutig ist. 2024 scheiterten so rund 33.000 Anträge, Stand: September 2025 laut Antwort der Bundesregierung.

Die erste ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also 60 Monaten. Dafür zählen Pflichtbeiträge aus Arbeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen, Krankengeld und Arbeitslosengeld I. Auch Monate aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung, aus einem Rentensplitting und aus Minijobs zählen mit. Die Monate müssen nicht am Stück liegen.

Die zweite ist die Drei-aus-fünf-Regel. In den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung brauchst du mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen. Freiwillige Beiträge zählen hier nicht. Pflichtbeiträge entstehen durch versicherte Arbeit, auch durch einen Minijob mit Rentenversicherungspflicht, durch Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Kindererziehungszeiten und Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2.

Das Fünf-Jahres-Fenster verlängert sich um bestimmte Zeiten. Dazu zählen Krankheit ohne Beitrag, Bezug von Grundsicherungsgeld, Berücksichtigungszeiten für Kinder bis zehn Jahre und bis zu sieben Jahre schulische Ausbildung nach dem 17. Geburtstag. So steht es in § 43 Abs. 4 SGB VI. Mehr zu den Kinderzeiten liest du auf unserer Seite zu Kindererziehungszeiten.

Stell dir vor: Lisa nimmt 2027 ein Sabbatical von einem Jahr ohne Gehalt und reist. Danach arbeitet sie wieder in Vollzeit. Sie hat in jedem Fünf-Jahres-Fenster weiter mindestens vier Jahre Pflichtbeiträge, ihr Schutz bleibt. Hängt sie ein zweites Jahr an und macht sich danach ohne Rentenversicherung selbstständig, kann er nach gut zwei Jahren weg sein.

Gewollte Pausen sind gut. Dass sie den Schutz kosten können, ist eine Schwäche des Systems. Ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht hält ihn für wenig Geld.

Wann die Wartezeit schon früher erfüllt ist

In einigen Fällen gilt die Wartezeit als vorzeitig erfüllt, so regelt es § 53 SGB VI. Dann entfällt auch die Drei-aus-fünf-Regel. Das schützt vor allem junge Menschen und Menschen nach einem Arbeitsunfall.

Nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung genügt ein einziger Pflichtbeitrag. Du musst zum Zeitpunkt des Unfalls versicherungspflichtig gewesen sein oder in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Für junge Menschen ist die zweite Regel wichtig. Wirst du innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung oder eines Studiums voll erwerbsgemindert, reicht ein Jahr Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren. Der Zwei-Jahres-Zeitraum verlängert sich um schulische Ausbildung nach dem 17. Geburtstag, längstens um sieben Jahre. Diese Ausnahme gilt nur für die volle Erwerbsminderung.

Stell dir vor: Lisa wäre im Herbst 2020 schwer erkrankt, gut ein Jahr nach ihrem Berufsstart. Fünf Jahre Beiträge hätte sie noch nicht gehabt. Weil ihr Studium weniger als sechs Jahre zurücklag und sie ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt hatte, hätte sie trotzdem Anspruch auf die volle Rente gehabt.

So wird die Erwerbsminderungsrente berechnet

Die Rente beruht auf deinen Entgeltpunkten. Einen Punkt bekommst du für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst, 2026 vorläufig 51.944 Euro. Die Punkte werden mit dem Zugangsfaktor für Abschläge, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert liegt seit 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro je Punkt, Stand: Rechengrößen 2026. Der Rentenartfaktor ist 1,0 für die volle und 0,5 für die halbe Rente.

Damit junge Menschen nicht leer ausgehen, gibt es die Zurechnungszeit. Die Rentenversicherung tut so, als hättest du bis zu einem bestimmten Alter weiter eingezahlt, und zwar im Schnitt so viel wie bisher. Bei Rentenbeginn 2026 rechnet sie bis 66 Jahre und 3 Monate, so steht es in § 253a SGB VI. Für Rentenbeginn 2027 ist eine Anhebung auf 66 Jahre und 4 Monate beschlossen. Sie gilt ab 1. Januar 2027 und kann sich durch neue Gesetze noch ändern. Bis 2031 steigt die Grenze auf 67 Jahre.

Haben die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung deinen Schnitt gedrückt, etwa weil du schon krank in Teilzeit gearbeitet hast, bleiben sie bei der Bewertung außen vor. Diese Günstigerprüfung macht die Rentenversicherung von selbst.

Dazu kommt ein Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Geburtstag beginnt, höchstens 10,8 Prozent. Wer vor dem 62. Geburtstag erwerbsgemindert wird, hat also immer den vollen Abschlag. Er bleibt auch später in der Altersrente erhalten, Stand: September 2025 laut Stiftung Warentest.

Was das in Euro heißt, steht in deiner Renteninformation in der Zeile zur Rente wegen voller Erwerbsminderung. Faustregeln wie „ein Drittel vom Brutto“ helfen wenig. Sie gelten nur bei lückenlosem Lebenslauf mit Durchschnittsverdienst, und das trifft auf viele Frauen nicht zu. Neue Renten wegen Erwerbsminderung lagen 2025 im Schnitt bei 1.067 Euro, 2024 bei 1.041 Euro, Stand: Dezember 2025 laut Rentenversicherungsbericht.

Bei Lisa schätzen wir grob: Bei voller Erwerbsminderung käme sie heute auf rund 1.150 Euro brutto im Monat, bei teilweiser auf die Hälfte, also rund 575 Euro. Wer zwischen 2001 und 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gegangen ist, bekommt übrigens einen Zuschlag von 4,5 bis 7,5 Prozent. Er ist seit Dezember 2025 Teil der laufenden Rente.

Wert 2026HöheGrundlage
Zurechnungszeit bei Rentenbeginn 202666 Jahre und 3 Monate§ 253a SGB VI
Abschlag0,3 Prozent je Monat vor 65, höchstens 10,8 Prozent§ 77 SGB VI
Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 202642,52 Euro je EntgeltpunktRechengrößen 2026
Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung20.763,75 Euro im JahrDeutsche Rentenversicherung
Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderungmindestens 41.527,50 Euro im JahrDeutsche Rentenversicherung
Steuerpflichtiger Anteil bei Rentenbeginn 202684 Prozent§ 22 EStG
Durchschnitt neue Renten 20251.067 Euro brutto im MonatDeutsche Rentenversicherung

Was von der Rente übrig bleibt: Beiträge und Steuer

Die Erwerbsminderungsrente kostet dich keinen eigenen Beitrag. Du hast sie über deine Rentenbeiträge mitbezahlt, 2026 sind das 18,6 Prozent vom Brutto, die Hälfte trägt dein Arbeitgeber. Von der Bruttorente gehen aber Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Meist wirst du mit der Rente in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Das setzt voraus, dass du in der zweiten Hälfte deines Berufslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert warst. Du zahlst die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und die Hälfte des Zusatzbeitrags, im Schnitt 2,9 Prozent. Die Pflegeversicherung von 3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent, trägst du allein, Stand: Rechengrößen 2026.

Für Lisa heißt das: Von rund 1.150 Euro gehen etwa 8,75 Prozent Krankenversicherung und als Kinderlose 4,2 Prozent Pflegeversicherung ab. Es bleiben rund 1.000 Euro. Ihr fehlen jeden Monat rund 1.500 Euro zu ihrem bisherigen Netto. Bei teilweiser Erwerbsminderung blieben ihr nur rund 500 Euro aus der Rente.

Die Rente wird nachgelagert besteuert. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, Stand: Dezember 2025 laut Deutscher Rentenversicherung. Der steuerfreie Teil wird in Euro festgeschrieben. Ob du Steuer zahlst, hängt von deinen übrigen Einkünften ab. Lebst du nur von der Rente, bleibt sie oft unter dem Grundfreibetrag.

Geht die Erwerbsminderungsrente später in die Altersrente über, rechnet das Finanzamt die Jahre der ersten Rente an. Der steuerpflichtige Anteil der Altersrente richtet sich dann nach einem früheren Jahr und fällt niedriger aus. Die Altersrente ist mindestens so hoch wie die bisherige Erwerbsminderungsrente.

Was gilt ohne Erwerbsminderungsrente?

Ohne Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt nur die Grundsicherung, und die prüft dein Vermögen und das Einkommen im Haushalt. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro, dazu kommen angemessene Miete und Heizung, Stand: Rechengrößen 2026.

Welche Grundsicherung gilt, hängt von deiner Einstufung ab. Bist du dauerhaft voll erwerbsgemindert, zahlt das Sozialamt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei befristeter voller Erwerbsminderung gibt es Hilfe zum Lebensunterhalt. Kannst du noch drei Stunden oder mehr arbeiten, giltst du als erwerbsfähig und bekommst Grundsicherungsgeld vom Jobcenter, so heißt das frühere Bürgergeld seit 1. Juli 2026.

Auch mit Rente reicht es oft nicht. 2024 bezogen 176.975 Menschen mit Erwerbsminderungsrente zusätzlich Grundsicherung, Stand: September 2025 laut Antwort der Bundesregierung.

Wie viel du neben der Erwerbsminderungsrente verdienen darfst

Neben der Rente darfst du arbeiten, solange du in deinem festgestellten Leistungsvermögen bleibst. Bei voller Erwerbsminderung heißt das: unter drei Stunden am Tag. Arbeitest du mehr, kann die Rentenversicherung die Erwerbsminderung neu prüfen und die Rente ganz streichen.

Für das Geld gelten seit 2023 Jahresgrenzen. 2026 darfst du bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens 41.527,50 Euro, oft mehr, je nach deinem Verdienst der letzten 15 Jahre vor der Erwerbsminderung, Stand: Mai 2026 laut Deutscher Rentenversicherung.

Verdienst du mehr, fällt die Rente nicht sofort weg. Vom Betrag über der Grenze werden 40 Prozent von der Rente abgezogen. Angerechnet werden Lohn, Gewinn aus Selbständigkeit, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Renten aus der Unfallversicherung. Nicht angerechnet werden eine private Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Mieten und Zinsen, das Pflegegeld als Pflegeperson und der Lohn in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Ein Minijob passt immer in die Grenze. 2026 liegt seine Grenze bei 603 Euro im Monat, Stand: Dezember 2025 laut Deutscher Rentenversicherung. Achte nur auf die Stunden.

Warum die meisten Erwerbsminderungsrenten befristet sind

Die Rentenversicherung bewilligt die meisten Erwerbsminderungsrenten auf Zeit, jeweils für höchstens drei Jahre ab Rentenbeginn. So regelt es § 102 SGB VI. Unbefristet gibt es die Rente nur, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.

Eine befristete Rente beginnt frühestens im siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Die ersten sechs Monate musst du anders überbrücken, meist mit Krankengeld. Eine unbefristete Rente kann schon im Monat nach dem Eintritt beginnen, wenn du den Antrag rechtzeitig stellst.

Vor Ablauf der Frist stellst du einen Weiterzahlungsantrag. Die Rentenversicherung prüft dann erneut. Nach insgesamt neun Jahren Befristung aus medizinischen Gründen geht die Rentenversicherung davon aus, dass sich nichts mehr bessert, und zahlt unbefristet. Für die Arbeitsmarktrente gilt diese Neun-Jahres-Regel nicht.

Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze, für Lisa mit 67, wird die Erwerbsminderungsrente automatisch zur Altersrente.

So stellst du den Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente kommt nie von selbst. Du stellst einen Antrag, online bei der Deutschen Rentenversicherung, in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei deiner Gemeinde. 2024 dauerte die Bearbeitung je nach Träger im Schnitt 101 bis 181 Tage, Stand: September 2025 laut Antwort der Bundesregierung.

1

Reha vor Rente: Was die Rentenversicherung zuerst prüft

Bevor sie über eine Rente entscheidet, prüft die Rentenversicherung, ob eine medizinische Reha oder eine berufliche Umschulung deine Arbeitskraft zurückbringt. Während der Reha bekommst du Übergangsgeld. Bleibt die Reha ohne Erfolg oder hat sie keine Aussicht, gilt dein Reha-Antrag als Rentenantrag. So regelt es § 116 Abs. 2 SGB VI.

2

Wenn die Krankenkasse dich zum Reha-Antrag auffordert

Bei langer Krankheit kann deine Krankenkasse dir eine Frist von zehn Wochen setzen, einen Reha-Antrag zu stellen. Das steht in § 51 SGB V. Hältst du die Frist nicht ein, endet dein Krankengeld. Danach darfst du den Antrag nicht mehr ohne Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen.

3

Welche Unterlagen den Antrag tragen

Wichtig sind aktuelle Befunde von Fachärztinnen und Fachärzten, Krankenhaus- und Reha-Berichte und eine Liste aller Behandelnden mit Adressen. Am stärksten wirken Berichte, die deine konkrete Belastbarkeit im Alltag beschreiben, also wie lange du sitzen, dich konzentrieren oder unter Menschen sein kannst. Eine Diagnose allein überzeugt kein Gutachten.

4

Die Begutachtung und der Bescheid

Oft lädt die Rentenversicherung dich zu einer ärztlichen Untersuchung ein. Schildere dort offen, wie dein Tag wirklich aussieht. Im Bescheid prüfst du Befristung, Beginn und festgestelltes Leistungsvermögen.

Vom Krankengeld zur Rente: so überbrückst du die Zeit dazwischen

Zwischen Krankschreibung und erstem Rentengeld liegen oft viele Monate. So sähe der Weg bei Lisa aus, wenn sie schwer psychisch erkrankt und auch nach Therapie und Reha weniger als drei Stunden am Tag belastbar ist.

  • Woche 1 bis 6Ihr Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt weiter, 2.500 Euro netto.
  • Ab Woche 7Lisa bekommt Krankengeld, rund 1.980 Euro netto im Monat. Ihr fehlen rund 520 Euro. Krankengeld gibt es höchstens 78 Wochen in drei Jahren, die Lohnfortzahlung eingerechnet.
  • Nach einigen MonatenDie Krankenkasse fordert sie zum Reha-Antrag auf. Lisa geht in eine Reha und bekommt in dieser Zeit Übergangsgeld.
  • Nach der RehaDie Reha hilft nicht genug. Ihr Reha-Antrag gilt als Rentenantrag. Die Rentenversicherung holt Befunde ein und lässt sie begutachten.
  • Mit der RenteLisa bekommt eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, rund 1.000 Euro nach Kranken- und Pflegeversicherung. Ihre private Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro kommt dazu.

Endet das Krankengeld, bevor die Rentenversicherung entschieden hat, hilft die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III. Die Agentur für Arbeit zahlt dann Arbeitslosengeld I, obwohl du gar nicht vermittelt werden kannst. Du musst dich arbeitslos melden und auf Aufforderung binnen eines Monats einen Reha- oder Rentenantrag stellen.

Wird die volle Rente rückwirkend bewilligt, endet dein Anspruch auf Krankengeld ab Rentenbeginn. Die Krankenkasse holt sich das Geld von der Rentenversicherung zurück. War dein Krankengeld höher als die Rente, darfst du den Unterschied behalten. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird das Krankengeld um die Rente gekürzt. Mehr zur ersten Phase findest du auf unserer Seite zum Krankengeld.

Wenn die Rentenversicherung ablehnt: Widerspruch und Klage

Eine Ablehnung ist häufig und nicht das letzte Wort. 2024 entschied die Rentenversicherung über rund 344.000 Anträge, 47 Prozent davon lehnte sie ab, Stand: September 2025 laut Antwort der Bundesregierung. Gut zwei Drittel der Ablehnungen hatten medizinische Gründe, rund jede fünfte fehlende Beitragszeiten, rund jede neunte fehlende Mitwirkung.

Gegen den Bescheid legst du innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch ein. Eine kurze Begründung reicht für die Frist, Unterlagen kannst du nachreichen. Beantrage Einsicht in deine Akte und in das Gutachten. Dann siehst du, woran es gehangen hat, und kannst gezielt neue Befunde liefern.

Bleibt es bei der Ablehnung, kannst du innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen. Gerichtskosten fallen für dich nicht an, nur eine Anwältin oder ein Anwalt kostet Geld, wenn du nicht über Rechtsschutz, Prozesskostenhilfe oder einen Sozialverband versichert bist. Das Gericht holt meist ein eigenes Gutachten ein. Nach § 109 SGG kannst du zusätzlich eine Ärztin oder einen Arzt deines Vertrauens benennen, musst die Kosten dafür aber meist vorstrecken.

Ein Beispiel aus der Praxis: Bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen richteten sich 2024 rund 72 Prozent aller Widersprüche gegen abgelehnte Erwerbsminderungsrenten. Von den erledigten Klagen endete rund jede achte mit einem Anerkenntnis der Rentenversicherung und gut jede neunte mit einem Vergleich, Stand: Jahresbericht 2024. Ist die Frist verpasst, bleibt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.

Sonderfälle: Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner, Studierende, Beamtinnen und Beamte

Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht

Viele Selbständige zahlen nicht in die Rentenversicherung ein und verlieren nach rund zwei Jahren den Schutz. Pflichtversichert sind etwa Handwerkerinnen und Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrkräfte und Künstlerinnen und Künstler über die Künstlersozialkasse. Andere können innerhalb von fünf Jahren nach dem Start die Pflichtversicherung auf Antrag wählen. Nur Pflichtbeiträge halten die Drei-aus-fünf-Regel am Leben, freiwillige Beiträge nicht.

Hausfrauen und Hausmänner, Eltern in Elternzeit und Pflegende

Wer Kinder erzieht, bekommt 36 Monate Pflichtbeiträge je Kind. Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden in der Woche an zwei Tagen pflegt, bekommt Beiträge von der Pflegekasse. Hausfrauen und Hausmänner ohne solche Zeiten verlieren den Anspruch nach gut zwei Jahren. Ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht hält ihn für wenig Geld.

Studierende und Menschen am Berufsstart

Während des Studiums hast du meist keinen Anspruch, es sei denn, du zahlst als Werkstudentin oder Werkstudent Pflichtbeiträge. Nach dem Abschluss hilft die Sechs-Jahres-Regel aus § 53 SGB VI.

Beamtinnen und Beamte

Beamtinnen und Beamte zahlen nicht in die Rentenversicherung ein und haben keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Bei ihnen zählt die Dienstunfähigkeit. Wie sie abgesichert sind, steht auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Rentenansprüche aus früherer Angestelltenzeit können aber bestehen.

Wie du die Lücke zur Erwerbsminderungsrente privat schließt

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Grundsicherung, kein Ersatz für dein Einkommen. Bei Lisa fehlen rund 1.500 Euro im Monat bei voller und rund 2.000 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung. Fällt der Anspruch wegen einer Pause weg, fehlt ihr ganzes Netto.

Den besten Schutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt schon, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, unabhängig von den gesetzlichen Wartezeiten. Lisa hat seit 2019 eine über 1.500 Euro. Im Fall der psychischen Erkrankung bekäme sie beide Renten nebeneinander, die private wird nicht angerechnet. Als Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner zahlt sie auf die private Rente in der Regel keine Kassenbeiträge.

Bekommst du keine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung die nächstbeste Lösung. Sie zahlt unter ähnlichen Bedingungen wie die volle Erwerbsminderungsrente, aber ohne Wartezeit und ohne Drei-aus-fünf-Regel. Eine Arbeitsmarktrente kennt sie meist nicht.

Wie es weitergeht, wenn die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente übergeht, zeigt unsere Seite zur gesetzlichen Rente.

Was bei der Erwerbsminderungsrente als Nächstes zählt

Bei der Erwerbsminderungsrente zählt zuerst, ob du überhaupt Anspruch hast. Das zeigt die Renteninformation in wenigen Minuten. Gerade nach Elternzeit, Sabbatical, Pflege, Studium oder in der Selbständigkeit lohnt der Blick, denn dort reißen die Lücken unbemerkt.

Danach zählt die Zahl. Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein anderer Baustein die Lücke schließt, hängt von Beruf, Gesundheit und Budget ab.

Und wenn der Ernstfall da ist, zählen Fristen und gute Unterlagen. Ein früher Antrag, ernst genommene Reha-Aufforderungen und ein Widerspruch in der Monatsfrist entscheiden oft über viele Tausend Euro. Wenn du deine Lage einmal durchrechnen willst, sprich uns gerne an.

Lass uns deine Absicherung bei Erwerbsminderung einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin seit einem Jahr wegen Depressionen krankgeschrieben. Bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente?

Das hängt von deinem Leistungsvermögen und deinen Beitragszeiten ab, nicht von der Diagnose. Psychische Erkrankungen waren 2024 mit 42 Prozent der häufigste Grund für neue Erwerbsminderungsrenten. Meist kommt zuerst eine Reha. Hilft sie nicht und kannst du dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, kann die Rente folgen.

Ich war nach der Geburt meines Kindes drei Jahre zu Hause. Habe ich noch Anspruch?

Sehr wahrscheinlich ja. Die ersten 36 Monate nach der Geburt gelten als Kindererziehungszeit mit Pflichtbeiträgen. Danach verlängern Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag das Fünf-Jahres-Fenster. Prüfe deine Renteninformation, ob alle Zeiten gespeichert sind.

Ich habe mich vor drei Jahren selbstständig gemacht und zahle nicht in die Rentenversicherung ein. Was bedeutet das?

Nach rund zwei Jahren ohne Pflichtbeiträge erfüllst du die Drei-aus-fünf-Regel meist nicht mehr. Dann gibt es keine Erwerbsminderungsrente. Innerhalb von fünf Jahren nach dem Start kannst du die Pflichtversicherung auf Antrag wählen. Alternativ schließt eine private Absicherung die Lücke.

Kann ich mit Erwerbsminderungsrente einen Minijob machen?

Ja. Ein Minijob mit bis zu 603 Euro im Monat bleibt 2026 weit unter der Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro im Jahr. Bei voller Erwerbsminderung musst du aber unter drei Stunden am Tag bleiben, sonst prüft die Rentenversicherung deine Erwerbsminderung neu.

Meine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Lohnt sich ein Widerspruch?

Oft ja. Fast die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt, viele davon wegen des Gesundheitszustands. Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein, fordere Akteneinsicht an und reiche neue Befunde nach, die deine Belastbarkeit im Alltag beschreiben. Danach ist eine Klage beim Sozialgericht ohne Gerichtskosten möglich.

Bekomme ich Erwerbsminderungsrente und private Berufsunfähigkeitsrente gleichzeitig?

Ja. Die private Rente wird weder auf die gesetzliche angerechnet noch zählt sie zum Hinzuverdienst. Beide prüfen aber getrennt nach eigenen Regeln. Die private Rente versteuerst du mit dem Ertragsanteil, die gesetzliche nachgelagert.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente, Stand 17.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung Nordbayern: Änderungen in der Rentenversicherung 2026, Stand 19.12.2025, geprüft am 07.10.2026 · Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zu Erwerbsminderungsrenten, Drucksache 21/1792, Stand 23.09.2025, geprüft am 07.10.2026 · Deutscher Bundestag: Rentenversicherungsbericht 2025, Stand 22.12.2025, geprüft am 07.10.2026 · Gesetz: § 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Gesetz: § 102 SGB VI, Befristung, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Gesetz: § 253a SGB VI, Zurechnungszeit, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Erwerbsminderungsrente, Stand 22.09.2025, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Erwerbsminderungsrente

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei Kundinnen und Kunden nach Elternzeit, Sabbatical oder Gründung lohnt ein gemeinsamer Blick in die Renteninformation. Oft fällt dabei eine Lücke in der Drei-aus-fünf-Regel auf.
  • Wer lange krankgeschrieben ist, freut sich über einen Anruf zu Fristen: Reha-Aufforderung, Antrag, Widerspruch.
  • Beim BU-Check die Erwerbsminderungsrente netto daneben legen. Das macht die Lücke greifbar.

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