Kindererziehungszeiten sind die Jahre, in denen der Staat für dich in die gesetzliche Rente einzahlt, weil du ein Kind großziehst. Für jedes Kind ab Geburtsjahr 1992 sind das 36 Monate. Für ältere Kinder sind es heute 30 Monate, ab 2027 ebenfalls 36. Diese Aufstockung heißt Mütterrente und gilt für Mütter und Väter gleichermaßen.
Ein Kind verändert den Alltag und oft auch das Gehalt. Elternzeit, ein paar Jahre Teilzeit oder eine längere Pause können genau die richtige Entscheidung sein, für Mütter wie für Väter. Im Rentenkonto hinterlassen sie trotzdem Spuren, und das System gleicht sie nur zum Teil aus.
Hier steht, was dir die Kinderjahre in Rentenpunkten und in Euro bringen. Wer sie bekommt, wenn ihr euch die Erziehung teilt. Was sich mit der Mütterrente III ab 2027 ändert. Und warum die Zeit bis zum zehnten Geburtstag mehr wert sein kann, als viele denken.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt noch ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Für jedes Kind ab Geburtsjahr 1992 bekommt ein Elternteil 36 Monate Kindererziehungszeit. Das sind rund drei Rentenpunkte, nach dem Rentenwert von 42,52 Euro rund 127,50 Euro Monatsrente, Stand: Juli 2026.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gelten bis Ende 2026 noch 30 Monate. Ab 1. Januar 2027 sind es 36 Monate, die Mütterrente III. Ausgezahlt wird laut Rentenversicherung erst 2028, mit Nachzahlung.
- Die Zeit bekommt der Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht. Erzieht ihr gemeinsam, landet sie bei der Mutter, außer ihr gebt eine gemeinsame Erklärung ab. Die wirkt höchstens zwei Monate zurück.
- Arbeitest du in den drei Jahren, kommen die Punkte aus deinem Gehalt obendrauf. Bis zum zehnten Geburtstag kann die Rentenversicherung ein Teilzeitgehalt zusätzlich aufwerten.
- Die Zeiten landen nicht immer von allein im Konto. Beantrage sie bald nach der Geburt und prüfe danach deinen Versicherungsverlauf.
So gehst du vor
- Nach der Geburt den Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten stellen, Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung.
- Soll der Vater ganz oder für einige Monate die Zeit bekommen, die gemeinsame Erklärung V0820 abgeben, bevor diese Monate beginnen. Rückwirkend geht es nur für zwei Monate.
- Wenige Wochen später den Versicherungsverlauf anfordern und nachsehen, ob die Monate eingetragen sind.
Inhalt
- Was sind Kindererziehungszeiten?
- Wie viel ist ein Jahr Kindererziehung in Rentenpunkten und Euro wert?
- Was ändert die Mütterrente III ab 2027 für Kinder vor 1992?
- Wer bekommt die Kindererziehungszeit: Mutter oder Vater?
- Was bringen die Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag?
- Teilzeit mit Kind: was in deinem Rentenkonto landet
- Was passiert, wenn die Kinderzeit fehlt oder nicht eingetragen ist?
- Was kostet dich die Kindererziehungszeit, und was geht später davon ab?
- So beantragst du Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung
- Wenn du in Rente gehst: so stecken die Kinderzeiten in deinem Rentenbescheid
- Sonderfälle: Ausland, Beamtinnen und Beamte, Selbständige, Pflege- und Adoptivkinder
- Was bei Kindererziehungszeiten und Mütterrente jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was sind Kindererziehungszeiten?
Die kurze Antwort: Kindererziehungszeiten sind Monate, in denen die Rentenversicherung so tut, als hättest du Beiträge auf ein Durchschnittsgehalt gezahlt. Das regelt § 56 im sechsten Sozialgesetzbuch, dem Gesetz für die Rente. Die Zeit beginnt im Monat nach der Geburt und läuft 36 Kalendermonate.
Rechtlich sind das Pflichtbeitragszeiten. Sie zählen also wie Monate, in denen du sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Die Beiträge zahlt der Bund aus Steuermitteln, nicht du und nicht dein Arbeitgeber.
Drei Begriffe werden oft verwechselt. Die Kindererziehungszeit bringt Rentenpunkte für die ersten drei Lebensjahre. Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum zehnten Geburtstag und hilft vor allem bei den Wartezeiten, also den Mindestversicherungszeiten für eine Rente. Die Mütterrente ist keine eigene Rente, sondern der Name für die längere Anrechnung bei Kindern, die vor 1992 geboren sind.
Auch Elternzeit und Elterngeld sind etwas anderes. Die Elternzeit ist dein Recht auf Freistellung im Job. Das Elterngeld ersetzt einen Teil deines Gehalts. Beides bringt für sich keine Rentenpunkte. Die Punkte in dieser Phase kommen allein aus der Kindererziehungszeit.
Weil sie als Pflichtbeiträge zählen, helfen die Kinderjahre auch bei anderen Renten. Sie zählen für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und für die Erwerbsminderungsrente, bei der in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge nötig sind. Wie die Rente insgesamt entsteht, steht auf unserer Seite zur gesetzlichen Rente.
Wie viel ist ein Jahr Kindererziehung in Rentenpunkten und Euro wert?
Die kurze Antwort: Ein Jahr Kindererziehung bringt rund einen Rentenpunkt, auch Entgeltpunkt genannt. Nach dem Rentenwert ab 1. Juli 2026 sind das 42,52 Euro Monatsrente, Stand: Juli 2026. Drei Jahre ergeben rund 127,50 Euro im Monat, lebenslang.
Der Rechenweg steht in § 70 des sechsten Sozialgesetzbuchs. Jeder Monat Kindererziehung bekommt 0,0833 Entgeltpunkte. Zwölf Monate ergeben fast genau einen Punkt, 36 Monate knapp drei. Einen Punkt bekommt sonst nur, wer ein Jahr lang genau den Durchschnittsverdienst hat. Der liegt 2026 vorläufig bei 51.944 Euro brutto im Jahr.
Wichtig ist das Wort zusätzlich. Arbeitest du in den drei Jahren weiter, bekommst du die Punkte aus deinem Gehalt und die Punkte aus der Kindererziehung. Gedeckelt ist die Summe erst bei der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind das 8.450 Euro brutto im Monat. Wer in der Elternzeit Teilzeit arbeitet, verliert also nichts von der Kinderzeit.
Wie viel du bekommst, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab. Die Werte in Euro rechnen mit dem Rentenwert von 42,52 Euro und steigen mit jeder Rentenanpassung.
| Geburtsjahr des Kindes | Kindererziehungszeit | Rentenpunkte | Monatsrente nach Wert ab Juli 2026 |
|---|---|---|---|
| ab 1992 | 36 Monate | rund 3,0 | rund 127,50 Euro |
| vor 1992, bis 31.12.2026 | 30 Monate | rund 2,5 | rund 106 Euro |
| vor 1992, ab 1.1.2027, Mütterrente III | 36 Monate | rund 3,0 | rund 127,50 Euro, Auszahlung ab 2028 |
Kommt ein weiteres Kind, bevor die drei Jahre des ersten vorbei sind, geht nichts verloren. Die Zeit verlängert sich um die Monate, die sich überschneiden. Die Rentenversicherung rechnet dazu ein Beispiel vor: Das erste Kind kommt im April 2004, das zweite im Januar 2006. Am Ende stehen 72 Monate im Konto, für jedes Kind volle 36. Bei Zwillingen ist es genauso, beide Kinder bringen ihre eigenen drei Jahre.
Was ändert die Mütterrente III ab 2027 für Kinder vor 1992?
Die kurze Antwort: Ab 1. Januar 2027 zählen auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, volle 36 Monate. Bisher waren es 30. Das bringt je Kind einen halben Rentenpunkt mehr, nach dem Rentenwert ab Juli 2026 rund 21,26 Euro im Monat, Stand: Juli 2026.
Die Angleichung kam in drei Schritten. Bis Mitte 2014 gab es für Kinder vor 1992 nur ein Jahr. Mit der ersten Mütterrente 2014 wurden es zwei Jahre, mit der zweiten 2019 zweieinhalb Jahre. Die Mütterrente III ist Teil des Rentenpakets 2025 und gleicht nun ganz an. Die Bundesregierung spricht von vollständiger rentenrechtlicher Gleichstellung.
Beschlossen ist das Gesetz, die Regel gilt ab 1. Januar 2027. Ausgezahlt wird laut Deutscher Rentenversicherung aber erst im Jahr 2028, weil die technische Umsetzung Zeit braucht. Wer dann schon Rente bezieht, bekommt die Monate ab Januar 2027 nachgezahlt. An diesem Zeitplan kann sich noch etwas ändern.
Einen Antrag musst du in der Regel nicht stellen. Laufende Renten werden weitestgehend automatisch neu berechnet. Auch wer die Kindererziehungszeiten schon beantragt hat, muss nichts tun. Die Rentenversicherung rechnet mit rund 10 Millionen Menschen, die profitieren. Bezahlt wird die Mütterrente III aus Steuermitteln.
Bei der Mütterrente II war es genauso: Rund 9,7 Millionen laufende Renten bekamen den Zuschlag automatisch, nur Adoptiv- und Pflegeeltern mussten sich formlos melden. Das ist ein guter Hinweis. Hast du ein Kind vor 1992 adoptiert oder als Pflegekind großgezogen, frag lieber bei der Rentenversicherung nach.
Ein Haken bleibt. Der Zuschlag kann laut Rentenversicherung unter Umständen auf andere Leistungen angerechnet werden, etwa auf das Grundsicherungsgeld im Alter, auf Wohngeld oder auf eine Witwen- oder Witwerrente. Wer eine dieser Leistungen bekommt, hat am Ende manchmal weniger als 21 Euro mehr.
Wer bekommt die Kindererziehungszeit: Mutter oder Vater?
Die kurze Antwort: Die Zeit bekommt der Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht. In jedem Monat kann sie nur einer haben. Erzieht ihr gemeinsam, ordnet die Rentenversicherung sie der Mutter zu, außer ihr erklärt gemeinsam etwas anderes.
Diese übereinstimmende Erklärung gebt ihr mit dem Formular V0820 ab. Ihr könnt die ganze Zeit dem Vater geben oder sie aufteilen, zum Beispiel die ersten zwölf Monate der Mutter und die nächsten zwölf dem Vater. Die Erklärung wirkt nur für die Zukunft. Zurück geht sie höchstens zwei Kalendermonate vor der Abgabe.
Darum ist der Zeitpunkt so wichtig. Wer erst Jahre später merkt, dass der Vater die Monate hätte bekommen sollen, kann das nicht mehr ändern. Die Zuordnung ist eine Entscheidung, die ihr am besten in Ruhe trefft, bevor die Elternzeit des zweiten Elternteils beginnt.
Für gleichgeschlechtliche Paare gilt eine eigene Reihenfolge. Leibliche Eltern haben Vorrang. Sonst bekommt die Zeit, wer die Elternstellung zuerst hatte. Passt keine dieser Regeln, wechselt die Zuordnung laut Rentenversicherung Monat für Monat.
Nicht nur leibliche Eltern bekommen Kindererziehungszeiten. Auch diese Menschen können sie bekommen, wenn sie das Kind erziehen:
- Adoptiveltern und Stiefeltern, die mit dem Kind zusammenleben.
- Pflegeeltern, wenn das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt ist und die leiblichen Eltern das Kind nicht mehr selbst erziehen.
- Großeltern und andere Verwandte, wenn das Kind als Pflegekind dauerhaft bei ihnen lebt.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Stell dir vor: Lisa bekommt mit 31 ein Kind. Sie nimmt das erste Jahr Elternzeit. Danach geht ihr Partner für sechs Monate in Elternzeit, während Lisa wieder arbeitet. Ohne Erklärung bleiben alle 36 Monate bei Lisa.
Wollen die beiden, dass ihr Partner seine sechs Monate bekommt, geben sie die Erklärung ab, bevor er zu Hause bleibt. Er hätte dann einen halben Rentenpunkt, rund 21 Euro Monatsrente nach heutigem Wert. Lisa hätte genau so viel weniger. Ob das sinnvoll ist, hängt davon ab, wer von beiden später die größere Lücke hat. Es ist eine Frage für euch beide, nicht nur für eine Person.
Auch nach einer Trennung zählt, wer das Kind tatsächlich überwiegend erzieht. Geht das Kind zum anderen Elternteil, kann die Zeit für die folgenden Monate dorthin wechseln. Für die Rentenpunkte, die ihr in der Ehe gesammelt habt, gibt es außerdem den Versorgungsausgleich.
Was bringen die Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag?
Die kurze Antwort: Berücksichtigungszeiten laufen ab der Geburt bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Sie bringen für sich allein keine Punkte. Sie zählen aber für die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren und können Teilzeitgehälter aufwerten.
Die Berücksichtigungszeit bekommt nur der Elternteil, dem auch die Kindererziehungszeit zugeordnet ist. Bei mehreren Kindern laufen die Zeiten nebeneinander, insgesamt bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes. Für die Wartezeit von 35 Jahren, die Voraussetzung für die Rente mit 63 mit Abschlag, und von 45 Jahren, der Rente ohne Abschlag ab 65, sind diese Jahre oft entscheidend.
Der zweite Effekt ist der, den kaum jemand kennt. Er heißt Kinderberücksichtigung und steht in § 70 Absatz 3a. Arbeitest du in diesen zehn Jahren und verdienst weniger als den Durchschnitt, wertet die Rentenversicherung deine Punkte um die Hälfte auf. Höchstens kommst du dadurch auf einen vollen Punkt im Jahr, mehr gibt es auch zusammen mit der Aufwertung nicht.
Die Aufwertung gibt es für Zeiten nach 1991. Sie wird erst bei der Rente gutgeschrieben und nur, wenn du am Ende mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten hast. Dazu zählen Arbeit, Kindererziehung, Berücksichtigungszeiten und Ausbildung. In den drei Kindererziehungsjahren bringt sie meist nichts mehr, weil dort der eine Punkt aus der Erziehung schon erreicht ist.
Für Eltern mit mehreren kleinen Kindern gibt es eine Gutschrift, auch ganz ohne Job. Erziehst du gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter zehn, bekommst du außerhalb der Kindererziehungsjahre 0,0278 Punkte pro Monat. Das ist ein Drittel Punkt im Jahr, nach heutigem Wert rund 14 Euro Monatsrente je Jahr, Stand: Juli 2026. Für Familien, in denen Mutter oder Vater länger zu Hause bleibt, ist das ein echter Baustein.
Teilzeit mit Kind: was in deinem Rentenkonto landet
Die kurze Antwort: In den ersten drei Jahren kommen Kinderpunkte und Gehaltspunkte zusammen. Bis zum zehnten Geburtstag kann die Aufwertung ein Teilzeitgehalt auf einen vollen Punkt heben. Danach zählt nur noch, was du verdienst.
Teilzeit mit Kind ist in Deutschland vor allem bei Müttern üblich. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts arbeiten 68 Prozent der erwerbstätigen Mütter in Teilzeit, aber nur 8 Prozent der Väter. Das kann eine gute, bewusste Entscheidung sein. Die Folgen fürs Rentenkonto sollte trotzdem jeder kennen, der sie trifft, Mütter wie Väter.
Zurück zu Lisa. Heute verdient sie 3.850 Euro brutto im Monat, in Vollzeit. Das sind 46.200 Euro im Jahr und rund 0,89 Rentenpunkte. Stell dir vor, sie arbeitet nach ihrem Elternzeitjahr mit 30 statt 40 Stunden weiter. Dann verdient sie 2.887,50 Euro brutto, im Jahr 34.650 Euro. Das ergibt rund 0,67 Punkte.
Die Tabelle rechnet vereinfacht in ganzen Jahren und mit den Werten von 2026. In Wirklichkeit ändern sich Durchschnittsverdienst und Rentenwert jedes Jahr.
| Phase | Punkte aus dem Gehalt | Punkte aus Kind | Punkte im Jahr |
|---|---|---|---|
| Heute, Vollzeit | 0,89 | 0 | 0,89 |
| Jahr 1, Elternzeit mit Elterngeld | 0 | 1,00 | 1,00 |
| Jahre 2 und 3, 30 Stunden | 0,67 | 1,00 Kindererziehungszeit | 1,67 |
| Jahre 4 bis 10, 30 Stunden | 0,67 | 0,33 Aufwertung | 1,00 |
| Ab dem zehnten Geburtstag, 30 Stunden | 0,67 | 0 | 0,67 |
In den ersten zehn Jahren sammelt Lisa so rund 11,3 Punkte. In Vollzeit ohne Kind wären es rund 8,9 gewesen. Nach heutigem Rentenwert sind das rund 482 Euro gegenüber rund 378 Euro Monatsrente. Die Kinderjahre bringen ihr in dieser Phase also mehr, nicht weniger.
Die Rechnung kippt nach dem zehnten Geburtstag. Bleibt Lisa danach 20 Jahre bei 30 Stunden, fehlen ihr gegenüber Vollzeit jedes Jahr rund 0,22 Punkte. Am Ende sind das gut 4,4 Punkte, nach heutigem Wert rund 190 Euro Monatsrente. Dazu kommt, was die Forschung den Teilzeitknick nennt: Gehaltssprünge und Beförderungen kommen später. Das gleicht keine Kindererziehungszeit aus.
Das heißt nicht, dass Teilzeit falsch ist. Es heißt, dass die Zeit nach dem zehnten Geburtstag die eigentliche Stellschraube ist. Ob du in dieser Phase Stunden aufstockst, ob ihr in der Partnerschaft ausgleicht oder ob du privat vorsorgst, lässt sich mit einem Blick auf deine Rentenlücke gut entscheiden.
Was passiert, wenn die Kinderzeit fehlt oder nicht eingetragen ist?
Die kurze Antwort: Ohne Kindererziehungszeit wäre eine Elternzeit für die Rente ein leeres Jahr. Das Elterngeld bringt keine Punkte, ein Minijob nur sehr wenige. Fehlt die Zeit im Konto, fehlt sie später in der Rente.
Meist fragt die Rentenversicherung bei der Kontenklärung oder spätestens beim Rentenantrag nach Kindern. Darauf verlassen solltest du dich nicht. Je länger eine Geburt zurückliegt, desto schwerer ist zu belegen, wer das Kind wann erzogen hat, besonders bei Umzügen ins Ausland oder einem Wechsel der Erziehung zwischen den Eltern.
Besonders wichtig sind die Kinderjahre für die Wartezeit von fünf Jahren. Das sind 60 Monate, die du mindestens brauchst, um überhaupt eine Altersrente zu bekommen. Zwei Kinder ab Geburtsjahr 1992 bringen zusammen 72 Monate. Damit ist die Wartezeit erfüllt, auch ohne einen Tag Erwerbsarbeit.
Mit einem Kind sind es 36 Monate, es fehlen also noch 24. Die können aus einem Job kommen, aus einem rentenversicherungspflichtigen Minijob oder aus freiwilligen Beiträgen. Wer zum Beispiel als Hausfrau oder Hausmann nur ein Kind erzogen und sonst nie eingezahlt hat, sollte das prüfen lassen. Sonst bleibt die Kinderzeit ohne Rente.
Was kostet dich die Kindererziehungszeit, und was geht später davon ab?
Die kurze Antwort: Die Kindererziehungszeit kostet dich nichts. Die Beiträge zahlt der Bund, auch die Mütterrente III kommt aus Steuermitteln. Von der späteren Rente gehen aber wie von jeder Rente Steuer und Sozialbeiträge ab.
Im Alter ist die Rente aus Kinderjahren ein ganz normaler Teil deiner gesetzlichen Rente. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent davon, Stand: 2026. Steuer fällt aber nur an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Bist du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, zahlst du die Hälfte von 14,6 Prozent und die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse, im Schnitt 2,9 Prozent. Die Pflegeversicherung zahlst du allein, 3,6 Prozent, Stand: 2026. Kinder helfen auch hier: Für die Pflichtversicherung als Rentnerin oder Rentner werden für jedes Kind drei Jahre Vorversicherungszeit angerechnet.
Was kosten kann, ist ein Fehler bei der Zuordnung. Bekommt die falsche Person die Zeit und ist die Frist für die Erklärung vorbei, lässt sich das nicht mehr reparieren. Kosten für eine Beratung bei der Rentenversicherung fallen nicht an, sie ist kostenlos.
So beantragst du Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung
Die kurze Antwort: Du stellst einen Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten, Formular V0800. Die Zeiten werden dann in deinem Konto vorgemerkt und bei der Rente automatisch mitgerechnet.
1
Antrag mit Geburtsurkunde stellen
Den Antrag V0800 bekommst du online bei der Deutschen Rentenversicherung oder in einer Beratungsstelle. Dazu gehören der Zusatzfragebogen V0805 und die Erläuterungen V0810. Leg die Geburtsurkunde bei und gib an, wo ihr in den ersten zehn Jahren gelebt habt. Du kannst den Antrag auch im Rahmen einer Kontenklärung stellen.
2
Zuordnung klären, bevor sie zählt
Teilt ihr euch die Erziehung oder soll der Vater Monate bekommen, kommt die gemeinsame Erklärung V0820 dazu. Sie wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Monate zurück. Unterschreiben müssen beide Eltern.
3
Versicherungsverlauf prüfen
Nach der Bearbeitung bekommst du einen Bescheid über die vorgemerkten Zeiten. Prüfe dort die Monate und den Namen des Elternteils. Ab 27 Jahren kommt außerdem jedes Jahr deine Renteninformation. Fehlt etwas, beantragst du eine Kontenklärung.
Eine Frist für den Antrag selbst gibt es nicht. Früh ist trotzdem besser: Du hast die Unterlagen noch zur Hand, und eine falsche Zuordnung fällt auf, solange sie sich noch ändern lässt. Bei Kindern vor 1992 sind die Zeiten meist schon im Konto. Prüfen lohnt sich trotzdem, vor allem bei Adoptiv- und Pflegekindern.
Wenn du in Rente gehst: so stecken die Kinderzeiten in deinem Rentenbescheid
Die kurze Antwort: Sind die Zeiten vorgemerkt, rechnet die Rentenversicherung sie beim Rentenantrag automatisch ein. Du siehst sie im Versicherungsverlauf, der dem Rentenbescheid beiliegt.
Lies diese Anlage genau. Steht jedes Kind mit 36 Monaten drin, bei älteren Kindern bis Ende 2026 mit 30? Stimmen die Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag? Ist der richtige Elternteil eingetragen? Fehlt etwas, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen.
Für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern vor 1992 kommt 2028 voraussichtlich ein neuer Bescheid mit der Mütterrente III. Den Zuschlag bekommt der Elternteil, dem die Kindererziehungszeit für dieses Kind zugeordnet ist. Wer erst nach dem 1. Januar 2027 in Rente geht, bekommt die volle Zeit direkt im ersten Bescheid berechnet, sobald die Technik umgestellt ist.
Bei einer Erwerbsminderungsrente oder einer Hinterbliebenenrente gilt dasselbe. Auch dort fließen die Kinderpunkte ein. Bei einer Witwen- oder Witwerrente kann deine eigene, höhere Rente allerdings dazu führen, dass mehr angerechnet wird. Der Freibetrag liegt seit Juli 2026 bei 1.122,53 Euro im Monat, von dem Einkommen darüber werden 40 Prozent angerechnet.
Sonderfälle: Ausland, Beamtinnen und Beamte, Selbständige, Pflege- und Adoptivkinder
Die kurze Antwort: Grundsätzlich gilt die Kindererziehungszeit nur für die Erziehung in Deutschland. Manche Gruppen sind ausgeschlossen, weil sie die Kinderzeit anderswo bekommen.
Wenn du mit deinem Kind im Ausland lebst
Erziehst du dein Kind im Ausland, zählt die Zeit nur, wenn du dort wegen einer Beschäftigung oder Selbständigkeit in Deutschland pflichtversichert warst, während der Erziehung oder direkt vor der Geburt. Das betrifft etwa Entsandte. Innerhalb der Europäischen Union gelten teils eigene Regeln, hier lohnt eine Beratung bei der Rentenversicherung.
Wenn du Beamtin oder Beamter bist
Ausgeschlossen ist, wer für die Kinderzeit eine gleichwertige Absicherung in einer Beamtenversorgung oder bei einer Kirche bekommt. Beamtinnen und Beamte erhalten die Kinderjahre in der Regel über ihre Versorgung. Wer schon eine Pension oder eine Altersvollrente bezieht, bekommt laut Rentenversicherung keine Kindererziehungszeiten mehr angerechnet.
Wenn du selbständig bist oder in einem Versorgungswerk
Auch Selbständige bekommen Kindererziehungszeiten, wenn sie das Kind erziehen und zu keiner ausgeschlossenen Gruppe gehören. Für viele ist das die einzige Verbindung zur gesetzlichen Rente. Zusammen mit zwei Kindern kann daraus sogar ein eigener Rentenanspruch werden. Bist du Ärztin oder Arzt, Anwältin oder Anwalt in einem berufsständischen Versorgungswerk, lass klären, wo deine Kinderzeit angerechnet wird.
Wenn du Hausfrau oder Hausmann bist
Für Hausfrauen und Hausmänner sind die Kinderjahre oft die einzigen Pflichtbeiträge. Zusammen mit den Berücksichtigungszeiten und der Gutschrift für mehrere Kinder ergeben sie einen kleinen, aber echten Rentenanspruch. Mit einer Ehe kommt der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung oder das Rentensplitting dazu.
Was bei Kindererziehungszeiten und Mütterrente jetzt zählt
Kindererziehungszeiten sind eine der wenigen Stellen, an denen die gesetzliche Rente Sorgearbeit direkt bezahlt. Drei Jahre bringen rund drei Punkte, und bis zum zehnten Geburtstag kann ein Teilzeitgehalt nach oben gezogen werden. Das ist mehr, als viele erwarten.
Was jetzt zählt, ist vor allem Ordnung. Die Zeiten beantragen, die Zuordnung zwischen Mutter und Vater bewusst entscheiden, bevor die Frist vorbei ist, und den Versicherungsverlauf lesen. Wer Kinder vor 1992 hat, muss für die Mütterrente III meist nichts tun und kann 2028 mit einem neuen Bescheid rechnen.
Die eigentliche Frage beginnt nach dem zehnten Geburtstag. Wie viele Stunden du dann arbeitest, wie ihr als Paar ausgleicht und was du privat aufbaust, entscheidet über deine Rente stärker als jede Kinderzeit. Wenn du das einmal durchrechnen möchtest, sprich uns an.
Lass uns deine Kinderzeiten im Rentenkonto einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ohne gemeinsame Erklärung landet die Zeit bei der Mutter, wenn ihr beide erzieht. Soll der Vater die Monate bekommen, gebt ihr gemeinsam das Formular V0820 ab. Die Erklärung wirkt aber nur für die Zukunft und höchstens zwei Monate zurück. Für Monate davor bleibt es bei der Mutter.
In der Regel nicht. Laut Deutscher Rentenversicherung werden laufende Renten weitestgehend automatisch neu berechnet. Die Regel gilt ab 1. Januar 2027, ausgezahlt wird voraussichtlich ab 2028 mit Nachzahlung. Für drei Kinder sind das anderthalb Rentenpunkte, nach dem Wert ab Juli 2026 rund 64 Euro im Monat.
Ja. Die Kindererziehungszeit läuft die ersten 36 Monate nach der Geburt unabhängig davon, ob du arbeitest. Die Punkte aus deinem Gehalt kommen obendrauf, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Danach kann dein Teilzeitgehalt bis zum zehnten Geburtstag zusätzlich aufgewertet werden.
Ja. Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Zeit um die Monate, die sich überschneiden. Bei Zwillingen ab Geburtsjahr 1992 sind das zusammen 72 Monate, rund sechs Rentenpunkte. Nach dem Wert ab Juli 2026 entspricht das rund 255 Euro Monatsrente.
Mit einem Kind ab 1992 hast du 36 Monate, für eine Altersrente brauchst du aber 60 Monate. Die fehlenden 24 Monate kannst du mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob oder mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Lass dich dazu bei der Rentenversicherung beraten, die Beratung ist kostenlos.
Für die Monate, in denen der Vater das Kind überwiegend erzieht, kann die Zeit zu ihm wechseln. Was vorher bei dir eingetragen war, bleibt bei dir. Ist das Kind älter als drei, geht es nur noch um die Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag. Für die Punkte aus der Ehe gibt es den Versorgungsausgleich.
Ja, wenn das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt ist und die leiblichen Eltern das Kind nicht mehr selbst erziehen. Auch Adoptiv- und Stiefeltern sowie Großeltern mit einem Pflegekind können Kindererziehungszeiten bekommen. Stell dafür den Antrag V0800 und gib an, seit wann das Kind bei dir lebt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente, Stand 17.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Häufige Fragen zur Mütterrente III, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Häufige Fragen zur Mütterrente II, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat billigt Gesetz zur Rentenanpassung, Stand 12.06.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesregierung: Rentenpaket 2025, Stand Dezember 2025, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 56 SGB VI Kindererziehungszeiten, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 70 SGB VI Entgeltpunkte für Beitragszeiten, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 249 SGB VI Kindererziehungszeiten für Kinder vor 1992, Fassung seit 01.01.2019, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Kindererziehungszeiten
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kundinnen und Kunden mit Kindern vor 1992 freuen sich über einen kurzen Hinweis, was die Mütterrente III für sie bedeutet und warum der Bescheid erst 2028 kommt.
- Bei werdenden Eltern lohnt die Frage nach der Zuordnung der Kindererziehungszeit, bevor der zweite Elternteil in Elternzeit geht.
- Wer nach der Elternzeit in Teilzeit bleibt, schätzt eine Rechnung für die Jahre nach dem zehnten Geburtstag.
