Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Altersvorsorge
Titelbild zur Direktversicherung: Aus einem Bürogebäude fließen goldene Münzen in einen Vertrag mit Schloss, den eine Person entgegennimmt, das Geld gehört ihr.

Direktversicherung 2026: Steuer, Jobwechsel und Auszahlung

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Die Direktversicherung ist der häufigste Weg in die betriebliche Altersvorsorge. Dein Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf dein Leben ab, und ein Teil deines Bruttogehalts fließt hinein. Oft legt er etwas dazu.

Der Vertrag läuft auf den Namen deines Arbeitgebers, das Geld gehört trotzdem dir. Was das beim Jobwechsel, in der Elternzeit und im Alter bedeutet, steht selten im Angebot. Und alte Verträge von vor 2005 folgen ganz eigenen Regeln.

Hier findest du alles, was zur Direktversicherung gehört, mit den Zahlen für 2026 und den beschlossenen Änderungen ab 2027. Stand: Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du den Job wechselst ein Kind kommt du ins Berufsleben startest

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsnehmer ist dein Arbeitgeber, versicherte Person und bezugsberechtigt bist du. Bei Entgeltumwandlung ist dein Bezugsrecht von Anfang an unwiderruflich.
  • 2026 sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis 676 Euro im Monat steuerfrei, davon 338 Euro sozialabgabenfrei. Spart dein Arbeitgeber Sozialabgaben, legt er mindestens 15 Prozent dazu.
  • Beim Jobwechsel nimmst du den Vertrag mit, führst ihn privat fort oder lässt ihn beitragsfrei ruhen. Die Mitnahme musst du innerhalb eines Jahres verlangen.
  • Im Alter gibt es Rente oder, wenn vereinbart, Kapital. Beides ist voll steuerpflichtig. Gesetzlich Versicherte zahlen Kranken- und Pflegebeitrag, in der Krankenversicherung erst über 197,75 Euro im Monat.
  • Altverträge mit Zusage vor 2005 laufen oft nach § 40b alter Fassung mit 20 Prozent Pauschalsteuer. Ihr Kapital kann im Alter steuerfrei sein.
Inhalt
  1. Was ist eine Direktversicherung?
  2. Was gilt ohne Direktversicherung?
  3. So fördern Staat und Arbeitgeber die Direktversicherung 2026
  4. Alte Direktversicherungen nach § 40b: was für Verträge vor 2005 gilt
  5. Wem das Geld gehört: Bezugsrecht, Unverfallbarkeit und Insolvenz
  6. So läuft der Abschluss einer Direktversicherung ab
  7. Was eine Direktversicherung kostet und wovon die Rendite abhängt
  8. Was mit deiner Direktversicherung beim Jobwechsel passiert
  9. Direktversicherung in Elternzeit, Krankheit und Sabbatical
  10. Wenn die Rente beginnt: So zahlt die Direktversicherung aus
  11. Kranken- und Pflegebeitrag auf die Direktversicherung
  12. Was sich 2026 geändert hat und was ab 2027 gilt
  13. Was bei der Direktversicherung jetzt zählt
  14. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Direktversicherung?

Die kurze Antwort: Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die dein Arbeitgeber für dich abschließt, damit du im Alter eine Betriebsrente bekommst. Geregelt ist sie in § 1b Absatz 2 Betriebsrentengesetz.

Drei Rollen gehören dazu. Dein Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, er schließt den Vertrag und überweist die Beiträge. Du bist die versicherte Person. Und du oder deine Hinterbliebenen bekommen das Geld, ihr seid bezugsberechtigt.

Bezahlen kann den Beitrag dein Arbeitgeber, du selbst oder ihr beide. Zahlst du selbst, heißt das Entgeltumwandlung: Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttolohns, und er fließt direkt in den Vertrag. Gegenüber dem Versicherer zahlt in jedem Fall der Arbeitgeber.

Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Eng verwandt ist sie mit der Pensionskasse und dem Pensionsfonds. Alle drei teilen sich denselben steuerfreien Rahmen, und bei allen drei verwaltet ein externer Versorger das Geld. Bei der Unterstützungskasse und der Pensionszusage bleibt die Verantwortung dagegen enger am Betrieb.

Als Angestellte oder Angestellter hast du nach § 1a Betriebsrentengesetz ein Recht auf Entgeltumwandlung, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Bietet dein Arbeitgeber weder Pensionskasse noch Pensionsfonds an, kannst du verlangen, dass er eine Direktversicherung für dich abschließt. Welchen Versicherer er wählt, entscheidet er.

Was garantiert ist, hängt von der Zusageart ab. Bei der Direktversicherung sind das meist die beitragsorientierte Leistungszusage oder die Beitragszusage mit Mindestleistung. Bei der zweiten bekommst du mindestens deine eingezahlten Beiträge, abzüglich der Kosten für mitversicherte Risiken wie Berufsunfähigkeit. Zahlt der Versicherer weniger als zugesagt, muss dein Arbeitgeber die Lücke schließen.

Was gilt ohne Direktversicherung?

Ohne Betriebsrente bleiben dir im Alter die gesetzliche Rente und das, was du privat gespart hast. Das Rentenniveau liegt bei 48 Prozent und ist bis 2031 gesetzlich gehalten, Stand: Oktober 2026. Es beschreibt das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Jahren zum Durchschnittslohn, nicht deine persönliche Rente.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Laut ihrer Renteninformation bekommt sie später rund 1.333 Euro brutto. Netto möchte sie im Alter so leben wie heute mit 2.500 Euro. Es fehlen also 1.167 Euro, bevor Steuer und Krankenkasse abgehen.

Ohne eigenen Vertrag bekommt Lisa auch kein Geld von ihrem Arbeitgeber für die Rente. Den Zuschuss von 15 Prozent gibt es nur, wenn sie selbst umwandelt. Wie groß deine eigene Lücke ist, rechnest du bei der Rentenlücke nach.

So fördern Staat und Arbeitgeber die Direktversicherung 2026

Der Rahmen hängt an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 2026 sind das 101.400 Euro im Jahr. Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz sind 8 Prozent davon steuerfrei, also 8.112 Euro im Jahr oder 676 Euro im Monat. Sozialabgabenfrei sind 4 Prozent, das sind 338 Euro im Monat, Stand 2026.

Diesen Rahmen teilen sich Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds beim selben Arbeitgeber. Er gilt nur im ersten Dienstverhältnis, in einem Zweitjob mit Steuerklasse VI also nicht. Ob dein Arbeitgeber oder du selbst zahlst, ist für die Grenze egal.

Dazu kommt der Arbeitgeberzuschuss. Nach § 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz legt dein Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazu, soweit er selbst Sozialabgaben spart. Für neue Verträge gilt das seit 2019, für ältere seit 2022. Ein Tarifvertrag kann andere Regeln haben, und viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.

Lisa wandelt 150 Euro im Monat um. Ihr Arbeitgeber gibt 22,50 Euro dazu, im Vertrag landen 172,50 Euro. Auf ihrem Konto fehlen nach unserer Näherung nur rund 82 Euro, weil sie rund 33 Euro Sozialabgaben und rund 35 Euro Lohnsteuer spart. Gerechnet mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und ohne Kind, Stand 2026.

Die andere Seite: Auf die 150 Euro zahlt Lisa keine Rentenbeiträge mehr. Über 36 Jahre fehlen ihr so rund 1,25 Rentenpunkte. Mit dem Rentenwert von 42,52 Euro ab Juli 2026 sind das rund 53 Euro gesetzliche Rente im Monat. Auch Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld fallen etwas kleiner aus, weil sie am geminderten Brutto hängen.

Zwei Sonderregeln helfen bei Abschieden und Auszeiten. Endet dein Arbeitsverhältnis, darf dein Arbeitgeber zusätzlich steuerfrei einzahlen, etwa aus einer Abfindung. Die Grenze liegt bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze mal die Jahre im Betrieb, höchstens zehn, 2026 also bis 40.560 Euro.

Für volle Kalenderjahre ohne Lohn, etwa in Elternzeit oder Sabbatical, darf er später bis 8 Prozent je Jahr steuerfrei nachzahlen, ebenfalls für höchstens zehn Jahre. Beide Regeln stehen in § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz.

Alte Direktversicherungen nach § 40b: was für Verträge vor 2005 gilt

Vor 2005 wurde die Direktversicherung anders gefördert. Auf die Beiträge fiel eine Pauschalsteuer von 20 Prozent nach § 40b Einkommensteuergesetz in der alten Fassung an, bis 1.752 Euro im Jahr. Oft hat der Arbeitgeber diese Steuer im Arbeitsvertrag auf die Beschäftigten abgewälzt. Dafür war die Auszahlung später steuerlich günstig.

Diese Altverträge dürfen weiterlaufen und weiter pauschal versteuert werden. Voraussetzung ist eine Zusage vor 2005, und vor 2018 muss mindestens ein Beitrag pauschal versteuert worden sein. Seit 2018 werden ihre Beiträge vom steuerfreien Rahmen abgezogen. Zahlst du 1.752 Euro im Jahr in einen solchen Vertrag, bleiben für einen neuen Vertrag noch 6.360 Euro steuerfrei, rund 530 Euro im Monat.

Sozialabgabenfrei sind diese Beiträge in der Regel nur, wenn sie aus Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld stammen oder der Arbeitgeber sie zusätzlich zum Lohn zahlt. Aus laufendem Lohn umgewandelt, fallen Sozialabgaben an.

Der Vorteil liegt in der Auszahlung. Die Beiträge wurden schon versteuert, darum ist die Leistung nicht voll steuerpflichtig. Eine Kapitalauszahlung aus einem Vertrag vor 2005 ist steuerfrei, wenn er mindestens zwölf Jahre lief und mindestens fünf Jahre Beiträge flossen. Eine Rente versteuerst du nur mit dem Ertragsanteil. Kranken- und Pflegebeitrag zahlen gesetzlich Versicherte trotzdem.

MerkmalDirektversicherung ab 2005, § 3 Nr. 63 EStGAltvertrag vor 2005, § 40b EStG alte Fassung
Förderung beim Einzahlensteuerfrei bis 676 € im Monat20 % Pauschalsteuer bis 1.752 € im Jahr
Sozialabgaben auf Beiträgefrei bis 338 € im Monatmeist nur bei Sonderzahlungen frei
Steuer auf die Rentevoll, § 22 Nr. 5 EStGnur Ertragsanteil
Steuer auf Kapitalvoll im Jahr der Auszahlungsteuerfrei nach 12 Jahren Laufzeit und 5 Beitragsjahren
Kranken- und Pflegebeitrag im Alterja, Freibetrag 197,75 € in der KVja, Freibetrag 197,75 € in der KV

Hast du so einen Vertrag, ändere ihn nicht leichtfertig. Werden Laufzeit oder Leistung geändert, kann das Finanzamt das als neuen Vertrag werten, Fachleute sagen Novation. Dann gehen die alten Steuervorteile verloren. Wird der Vertrag beim Jobwechsel nach dem Abkommen der Lebensversicherer übertragen, geht die Finanzverwaltung von einer Fortsetzung aus, solange die Leistungen gleichwertig bleiben.

Wem das Geld gehört: Bezugsrecht, Unverfallbarkeit und Insolvenz

Das Bezugsrecht legt fest, wer die Leistung bekommt. Bei Entgeltumwandlung ist es nach § 1b Absatz 5 Betriebsrentengesetz von Beginn an unwiderruflich. Dein Arbeitgeber kann es dir nicht mehr nehmen, auch nicht, wenn du kündigst.

Derselbe Absatz enthält drei Schutzregeln. Überschüsse dürfen nur deine Leistung verbessern. Nach dem Ausscheiden darfst du den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortsetzen. Und dein Arbeitgeber darf ihn weder verpfänden noch abtreten oder beleihen.

Zahlt allein dein Arbeitgeber, darf das Bezugsrecht anfangs widerruflich sein. Unverfallbar wird dein Anspruch nach § 1b Absatz 1, wenn du beim Ausscheiden mindestens 21 bist und die Zusage mindestens drei Jahre bestand. Gehst du früher, darf er den Vertrag zurückholen. Möglich ist auch ein gespaltenes Bezugsrecht, etwa die garantierte Leistung für dich und die Überschüsse für den Betrieb.

Und wenn dein Arbeitgeber pleitegeht? Mit unwiderruflichem Bezugsrecht gehört der Vertrag nicht in die Insolvenzmasse, er läuft beim Versicherer weiter. Darum zahlt der Arbeitgeber für die Direktversicherung meist keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein. Nötig sind sie nur, wenn das Bezugsrecht nach Eintritt der Unverfallbarkeit noch widerruflich ist oder der Vertrag beliehen, verpfändet oder abgetreten wurde.

Hat dein Arbeitgeber den Vertrag beliehen oder abgetreten, muss er dich nach § 1b Absatz 2 im Versicherungsfall so stellen, als wäre das nie passiert. Wird der Lebensversicherer selbst zahlungsunfähig, greift der gesetzliche Sicherungsfonds der Lebensversicherer.

Für deine Familie zählt die Hinterbliebenenleistung. Stirbst du vor Rentenbeginn, zahlt der Vertrag je nach Vereinbarung Guthaben oder Rente an deine Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin oder deinen Partner und an Kinder mit Kindergeldanspruch. Andere Erben bekommen laut Verbraucherzentrale höchstens 8.000 Euro Sterbegeld, Stand März 2026.

So läuft der Abschluss einer Direktversicherung ab

Der Weg beginnt bei deinem Arbeitgeber, nicht beim Versicherer. In einer Versorgungsordnung legt er fest, mit welchem Versicherer er arbeitet, welche Tarife es gibt und wie viel er dazugibt. Frag in der Personalabteilung danach, bevor du etwas unterschreibst.

Dann unterschreibst du eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Darin stehen Betrag, Beginn, Zuschuss und ob Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebene mitversichert sind. Mindestens musst du 2026 ein Hundertsechzigstel der Bezugsgröße umwandeln, das sind 296,63 Euro im Jahr. Einen Anspruch hast du bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, darüber nur, wenn dein Arbeitgeber mitmacht.

Gesundheitsfragen gibt es bei einer reinen Altersrente meist nicht. Schließt du einen Schutz bei Berufsunfähigkeit ein, fragt der Versicherer oft nach deiner Gesundheit, manchmal in vereinfachter Form über einen Gruppenvertrag. Beantworte jede Frage vollständig, denn falsche Angaben können im Leistungsfall den Schutz kosten. So ein Baustein ersetzt eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung nur selten, weil er beim Jobwechsel oft wegfällt.

Danach erscheint die Umwandlung auf deiner Gehaltsabrechnung. Prüf beim ersten Mal, ob Betrag und Zuschuss stimmen. Den Versicherungsschein bekommt dein Arbeitgeber, du erhältst in der Regel eine Kopie oder eine eigene Mitteilung. Einmal im Jahr schickt der Versicherer eine Standmitteilung. Heb sie auf, sie ist später dein wichtigster Nachweis.

Was eine Direktversicherung kostet und wovon die Rendite abhängt

Netto kostet sie dich weniger, als im Vertrag ankommt. Das zeigt Lisas Rechnung. Im Vertrag selbst stecken aber Kosten: Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten und bei Fondsverträgen die Kosten der Fonds. Die Verbraucherzentrale kritisiert hohe Vertragskosten, die Rendite und Leistung schmälern, Stand März 2026.

Abschlusskosten darf der Versicherer nur begrenzt sofort verrechnen. Der Höchstzillmersatz liegt bei 2,5 Prozent der Beitragssumme. Kündigst du früh, müssen sie für den Rückkaufswert nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.

Vergleichen kannst du Angebote am besten über die Effektivkosten. Diese Kennzahl zeigt, um wie viel Prozent die Kosten die Rendite pro Jahr mindern. Frag danach, wenn sie im Angebot fehlt. Dazu kommt die Anlage: klassisch mit Garantiezins, als Mischform oder fondsgebunden. Je höher die Garantie, desto kleiner die Chance auf Aktienrendite.

Ob sich das für dich rechnet, hängt vor allem am Zuschuss. Je höher er ist, desto eher gleicht er Steuer, Krankenkasse und Kosten im Alter aus. Die Verbraucherzentrale hält die Gehaltsumwandlung erst bei sehr hohem Zuschuss für klar vorteilhaft. Zum Vergleich lohnt der Blick auf eine private Rentenversicherung, die flexibler ist, aber ohne Zuschuss auskommt.

Was mit deiner Direktversicherung beim Jobwechsel passiert

Beim Jobwechsel bleibt dein Vertrag erhalten, du entscheidest nur, wie es weitergeht. Was aus Entgeltumwandlung stammt, ist sofort unverfallbar. Vier Wege gibt es, die Tabelle zeigt sie im Überblick.

WegWas passiertFörderungDarauf achten
Mitnahme zum neuen ArbeitgeberDer neue Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer, oder das Guthaben geht an seinen Versichererbleibt, Zuschuss vom neuen ArbeitgeberAnspruch binnen eines Jahres, Wert bis 101.400 €
Versicherungsvertragliche LösungDu wirst selbst Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmerkeine neuekein Abtreten, Beleihen oder Auszahlen vor dem Rentenalter
Private FortführungDu zahlst aus deinem Netto weiterkeine Steuer- und Abgabenfreiheitdafür auf diesen Teil im Alter kein Kassenbeitrag
BeitragsfreistellungDer Vertrag ruht, das Guthaben bleibtkeineKosten laufen weiter, mitversicherter Schutz kann entfallen

Die Mitnahme ist meist der erste Gedanke. Nach § 4 Absatz 3 Betriebsrentengesetz kannst du sie innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen. Der neue Arbeitgeber muss dir dann eine gleichwertige Zusage geben, die alte erlischt. Ohne diesen Anspruch geht es auch im Einvernehmen aller drei, so steht es in Absatz 2.

Für Direktversicherungen gibt es ein Übertragungsabkommen fast aller Lebensversicherer. Es soll Abzüge verhindern, wenn das Guthaben den Versicherer wechselt. Die Verbraucherzentrale warnt trotzdem: Oft entsteht ein neuer Vertrag mit neuen Abschlusskosten und schlechterem Garantiezins. Frag darum vorher, ob der neue Arbeitgeber deinen Vertrag einfach übernimmt.

Bei der versicherungsvertraglichen Lösung nach § 2 Absatz 2 Betriebsrentengesetz bekommst du den Vertrag. Spätestens drei Monate nach deinem Ausscheiden muss das Bezugsrecht unwiderruflich sein, und dein Anspruch ist auf die Versicherungsleistung begrenzt. Abtreten und beleihen darfst du ihn nicht. Kündigst du, wird er beitragsfrei gestellt statt ausgezahlt.

Die private Fortführung klingt gut, ist laut Verbraucherzentrale aber meist wirtschaftlich uninteressant. Du zahlst aus versteuertem Geld und ohne Zuschuss. Ein Vorteil bleibt: Auf den Teil, den du selbst als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer gezahlt hast, fällt im Alter kein Krankenkassenbeitrag an. So entschied das Bundesverfassungsgericht 2010, Aktenzeichen 1 BvR 1660/08. Versteuert wird dieser Teil wie eine private Versicherung.

Kleine Ansprüche darf dein früherer Arbeitgeber nach § 3 Betriebsrentengesetz auch ohne dein Einverständnis abfinden. Seit dem 22. Januar 2026 gilt das bis zu einer Monatsrente von 59,33 Euro oder einem Kapital von 7.119 Euro. Verlangst du die Mitnahme, ist die Abfindung ausgeschlossen.

Stell dir vor: Lisa wechselt mit 34 den Arbeitgeber. Ihre Direktversicherung läuft seit drei Jahren mit 172,50 Euro im Monat. Der neue Betrieb arbeitet mit einem anderen Versicherer und gibt 20 Prozent dazu. Lisa verlangt in den ersten Wochen die Mitnahme, lässt sich bestätigen, dass keine neuen Abschlusskosten anfallen, und wandelt danach wieder 150 Euro um, jetzt mit 30 Euro Zuschuss.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“

Bei der Direktversicherung heißt das oft: Nach zwei Jobwechseln liegen zwei oder drei beitragsfreie Verträge herum, jeder mit eigenen Kosten. Sammle die Standmitteilungen und entscheide bewusst, welcher Vertrag weiterläuft.

Direktversicherung in Elternzeit, Krankheit und Sabbatical

Ohne Gehalt ruht die Entgeltumwandlung. Das gilt in der Elternzeit, im unbezahlten Sabbatical und solange du Krankengeld bekommst. Elterngeld und Krankengeld lassen sich nicht umwandeln, und dein Arbeitgeber zahlt in diesen Zeiten meist auch keinen eigenen Beitrag.

Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Oder du zahlst nach § 1a Absatz 4 Betriebsrentengesetz mit eigenen Beiträgen weiter, dann aus deinem Netto. Dein Arbeitgeber bleibt auch für diese Leistung verantwortlich.

Nach der Elternzeit kannst du nach § 212 Versicherungsvertragsgesetz verlangen, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen weiterläuft. Die Frist dafür beträgt drei Monate nach deiner Rückkehr. Achte besonders auf einen eingeschlossenen Schutz bei Berufsunfähigkeit, der in der beitragsfreien Zeit ruhen kann.

Ein Bruch muss kein Loch bleiben. Für jedes volle Kalenderjahr ohne Lohn darf dein Arbeitgeber später bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei nachzahlen. Frag danach, wenn du zurückkommst, das gilt für Mütter wie für Väter und genauso nach einem Sabbatical.

In Teilzeit läuft die Umwandlung mit kleinerem oder gleichem Betrag weiter. Weil dein Steuersatz sinkt, sparst du etwas weniger Steuer. Bekommen Vollzeitkräfte einen Arbeitgeberbeitrag, steht dir mindestens der Anteil zu, der deiner Arbeitszeit entspricht.

Wenn die Rente beginnt: So zahlt die Direktversicherung aus

Ausgezahlt wird frühestens mit 62, bei Verträgen vor 2012 mit 60. Meist beginnt die Leistung zusammen mit der gesetzlichen Altersrente. Der Versicherer zahlt direkt an dich, nicht über deinen früheren Arbeitgeber.

Du bekommst eine lebenslange Rente oder, wenn dein Vertrag ein Kapitalwahlrecht hat, eine Einmalzahlung. Die Frist für diese Wahl steht in den Bedingungen und endet vor dem Rentenbeginn. Manche Verträge erlauben auch einen Teil als Kapital und den Rest als Rente.

Einige Monate vor Rentenbeginn meldet sich der Versicherer bei dir. Du schickst ihm den Antrag mit Kontoverbindung, Steuer-Identifikationsnummer und Angaben zur Krankenkasse. Der Versicherer meldet die Leistung dann an deine Krankenkasse und ans Finanzamt. Beides passiert automatisch, du musst es nicht selbst anstoßen.

Die Steuer folgt der Förderung. Was nach § 3 Nr. 63 steuerfrei war, versteuerst du im Alter nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz voll mit deinem persönlichen Steuersatz. Teile aus eigenen Netto-Beiträgen nach einem Jobwechsel versteuerst du günstiger, bei einer Rente nur mit dem Ertragsanteil.

Beim Kapital fällt die ganze Summe in ein einziges Steuerjahr. Das kann deinen Steuersatz in diesem Jahr deutlich erhöhen. Ob eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung möglich ist, hängt vom Vertrag ab und ist rechtlich umstritten. Lass das vor deiner Wahl steuerlich prüfen.

Hast du Berufsunfähigkeit mitversichert, stellst du den Antrag beim Versicherer, mit ärztlichen Unterlagen und einer Beschreibung deiner Arbeit. Je nach Vertrag zahlt er dann eine Rente oder übernimmt die Beiträge. Im Todesfall melden die Hinterbliebenen den Fall mit Sterbeurkunde beim Versicherer.

Kranken- und Pflegebeitrag auf die Direktversicherung

Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Leistung den vollen Beitragssatz, also auch den Teil, den sonst der Arbeitgeber trägt. Die Direktversicherung gilt nach § 229 SGB V als Versorgungsbezug. Ausgenommen ist nur, was du selbst als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer mit eigenen Beiträgen finanziert hast.

In der Krankenversicherung gibt es einen Freibetrag. 2026 bleiben 197,75 Euro im Monat beitragsfrei, ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 226 SGB V. In der Pflegeversicherung ist es nur eine Freigrenze. Liegt die Leistung darüber, zahlst du Pflegebeitrag auf den ganzen Betrag.

Bei Kapital rechnet die Krankenkasse ein Hundertzwanzigstel als monatliche Einnahme, zehn Jahre lang. Ein Beispiel: 36.000 Euro Kapital zählen als 300 Euro im Monat. In der Krankenversicherung zahlst du 14,6 Prozent plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent auf 102,25 Euro, das sind rund 17,89 Euro.

In der Pflegeversicherung sind es 3,6 Prozent auf 300 Euro, also 10,80 Euro, kinderlos 4,2 Prozent und 12,60 Euro. Mit Kind zahlst du so zusammen rund 28,69 Euro im Monat, über zehn Jahre rund 3.443 Euro. Stand: 2026, die Sätze können sich jedes Jahr ändern.

Bei einer Rente zahlst du den Beitrag dagegen, solange sie läuft. Privat Krankenversicherte zahlen auf die Leistung keinen Beitrag. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gelten eigene Regeln, frag dafür bei deiner Krankenkasse nach.

Was sich 2026 geändert hat und was ab 2027 gilt

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt größtenteils seit dem 22. Januar 2026. Für die Direktversicherung brachte es die höheren Abfindungsgrenzen. Betriebe ohne Tarifvertrag dürfen jetzt eine automatische Entgeltumwandlung einführen, wenn sie mindestens 20 Prozent dazugeben. Du kannst widersprechen.

Für Geringverdienende gibt es den Förderbetrag nach § 100 Einkommensteuergesetz. Zahlt der Arbeitgeber für eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten mit höchstens 2.575 Euro brutto im Monat mindestens 240 Euro im Jahr zusätzlich ein, bekommt er 30 Prozent davon zurück, 2026 höchstens 288 Euro.

Für 2027 ist beschlossen, dass dieser Förderbetrag auf bis zu 360 Euro im Jahr steigt, bei Arbeitgeberbeiträgen bis 1.200 Euro. Die Einkommensgrenze soll dann mit der Beitragsbemessungsgrenze mitwachsen. Neu ist auch der frühere Bezug der Betriebsrente neben einer gesetzlichen Teilrente. Das ist beschlossen, gilt ab 2027 und kann sich bis dahin noch ändern.

Ebenfalls ab 2027 startet das Altersvorsorgedepot als neue geförderte private Vorsorge. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr. An der Direktversicherung selbst ändert das nichts.

Was bei der Direktversicherung jetzt zählt

Bei der Direktversicherung zählt weniger der einzelne Tarif als die Begleitung über die Jahre. Der Vertrag läuft auf deinen Arbeitgeber, aber die Entscheidungen triffst du: wie viel du umwandelst, was beim Jobwechsel passiert und ob du am Ende Rente oder Kapital nimmst.

Frag nach dem echten Zuschuss und nach den Kosten. Halte bei jedem Wechsel die Frist von einem Jahr im Blick und nach der Elternzeit die drei Monate. Und wenn du einen Vertrag von vor 2005 hast, bau ihn nicht ohne Not um. Wenn du das gemeinsam ansehen willst, sprechen wir darüber.

Lass uns deine Direktversicherung einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich wechsle zum 1. März den Job. Was passiert mit meiner Direktversicherung?

Was du selbst umgewandelt hast, bleibt dir. Du kannst den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, ihn selbst übernehmen und privat weiterzahlen oder beitragsfrei ruhen lassen. Die Mitnahme musst du innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen. Frag den neuen Arbeitgeber früh, ob er den Vertrag ohne neue Kosten übernimmt.

Ich habe beim Umzug eine alte Direktversicherung von meinem ersten Arbeitgeber gefunden. Ist das Geld noch da?

In aller Regel ja. Fordere beim Versicherer eine aktuelle Standmitteilung an. Meist ruht der Vertrag beitragsfrei. Dann entscheidest du, ob er weiter ruht, ob du privat weiterzahlst oder ob dein heutiger Arbeitgeber ihn im Einvernehmen übernimmt.

Kann ich meine Direktversicherung kündigen, weil ich Eigenkapital für eine Wohnung brauche?

Vor dem Rentenalter in der Regel nicht. Solange dein Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist, kannst du nicht kündigen. Nach einem Jobwechsel macht eine Kündigung den Vertrag beitragsfrei, statt Geld auszuzahlen. Beleihen und abtreten ist ebenfalls ausgeschlossen. Plane das Eigenkapital darum mit anderem Geld.

Ich gehe ein Jahr in Elternzeit. Muss ich weiter in die Direktversicherung einzahlen?

Nein. Ohne Gehalt ruht die Entgeltumwandlung, der Vertrag wird meist beitragsfrei gestellt. Du darfst aus deinem Netto weiterzahlen. Nach der Rückkehr kannst du innerhalb von drei Monaten verlangen, dass er zu den alten Bedingungen weiterläuft. Prüf dabei einen mitversicherten Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Meine Direktversicherung zahlt 36.000 Euro aus. Wie viel will die Krankenkasse davon?

Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter zahlst du zehn Jahre lang Beiträge auf ein Hundertzwanzigstel, also auf 300 Euro im Monat. Mit Freibetrag sind das in der Krankenversicherung rund 17,89 Euro, dazu 10,80 Euro Pflegebeitrag mit Kind oder 12,60 Euro kinderlos. Zusammen rund 3.443 Euro über zehn Jahre, Stand 2026.

Mein Arbeitgeber ist insolvent. Ist meine Direktversicherung jetzt weg?

In der Regel nicht. Mit unwiderruflichem Bezugsrecht gehört der Vertrag nicht in die Insolvenzmasse und läuft beim Versicherer weiter. Bei Entgeltumwandlung hast du dieses Bezugsrecht von Anfang an. Lass dir vom Versicherer bestätigen, dass der Vertrag nicht beliehen oder abgetreten ist.

Mein Arbeitgeber gibt nur die gesetzlichen 15 Prozent dazu. Lohnt sich die Direktversicherung trotzdem?

Oft ja, aber nicht immer. Im Vertrag landet meist rund doppelt so viel, wie dir netto fehlt. Im Alter zahlst du dafür Steuer und Krankenkassenbeitrag, und deine gesetzliche Rente sinkt etwas. Entscheidend sind die Kosten des Vertrags und wie lange er läuft.

Quellen: dejure.org: § 1b BetrAVG, Unverfallbarkeit und Bezugsrecht, Fassung ab 22.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 2 BetrAVG, versicherungsvertragliche Lösung, Fassung ab 24.06.2020, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 4 BetrAVG, Übertragung, Fassung ab 24.06.2020, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 3 Nr. 63 EStG, steuerfreie Beiträge, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 40b EStG, Pauschalierung der Lohnsteuer, Fassung nach Jahressteuergesetz 2024, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 229 SGB V, Versorgungsbezüge, Fassung ab 01.01.2025, und § 226 SGB V, Freibetrag, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Betriebliche Altersvorsorge: Gehaltsumwandlung, Stand 02.03.2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Direktversicherung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Frag Kundinnen und Kunden bei jedem Jobwechsel nach alten Direktversicherungen. Die Jahresfrist zur Mitnahme ist ein guter Anlass für ein Gespräch.
  • Wer einen Vertrag nach § 40b alter Fassung hat, freut sich über einen Hinweis, bevor jemand ihn umstellt.
  • Kommt jemand aus der Elternzeit zurück, lohnt ein kurzer Anruf wegen der Drei-Monats-Frist.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.