Die betriebliche Altersvorsorge ist die Rente, die du über deinen Job aufbaust. Ein Teil deines Bruttogehalts fließt in einen Vertrag, oft legt dein Arbeitgeber etwas dazu. Steuern und Sozialabgaben zahlst du darauf erst im Alter.
Dahinter stecken fünf Wege und eigene Regeln für Jobwechsel, Elternzeit und die Krankenkasse im Ruhestand. Wer sie kennt, holt mehr heraus und verliert nichts unterwegs.
Hier findest du das ganze Bild mit den Zahlen für 2026 und den beschlossenen Änderungen ab 2027. Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du den Job wechselst ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst
Das Wichtigste in Kürze
- Als Angestellte oder Angestellter hast du ein Recht auf Entgeltumwandlung. 2026 sind bis 676 Euro im Monat steuerfrei, davon 338 Euro auch sozialabgabenfrei.
- Spart dein Arbeitgeber dabei Sozialabgaben, muss er mindestens 15 Prozent dazulegen. Für 150 Euro Umwandlung fehlen netto oft nur rund 80 Euro.
- Im Alter ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig. Gesetzlich Versicherte zahlen Kranken- und Pflegebeitrag, in der Krankenversicherung erst über 197,75 Euro im Monat.
- Was du selbst umwandelst, gehört sofort dir. Beim Jobwechsel kannst du den Vertrag innerhalb eines Jahres mitnehmen.
- Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit Januar 2026. Ab 2027 steigt die Förderung für Geringverdienende.
Inhalt
- Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
- So fördern Staat und Arbeitgeber deine Betriebsrente 2026
- Wie die fünf Durchführungswege zusammenhängen
- Die fünf Durchführungswege im Vergleich
- Was mit deiner Betriebsrente beim Jobwechsel passiert
- Betriebsrente in Elternzeit, Teilzeit und Sabbatical
- Was im Alter von der Betriebsrente bei dir ankommt
- Was das Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert hat und was ab 2027 gilt
- Was zuerst? So ordnest du die Betriebsrente in deine Vorsorge ein
- Alle Seiten zur betrieblichen Altersvorsorge
- Was bei der Betriebsrente jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die kurze Antwort: Eine betriebliche Altersvorsorge ist ein Versprechen deines Arbeitgebers, dir im Alter, bei Invalidität oder deinen Hinterbliebenen im Todesfall Geld zu zahlen. Fachleute nennen das Versorgungszusage. Sie ist die zweite Schicht der Altersvorsorge, neben gesetzlicher Rente und privater Vorsorge.
Bezahlen kann sie dein Arbeitgeber, du selbst oder ihr beide. Zahlst du über dein Gehalt, heißt das Entgeltumwandlung: Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttolohns, und er fließt in die Vorsorge. Das geht auch mit Weihnachtsgeld, solange es noch nicht ausgezahlt ist.
Auf die Entgeltumwandlung hast du nach § 1a Betriebsrentengesetz einen Rechtsanspruch, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Mindestens ein Hundertsechzigstel der Bezugsgröße muss es im Jahr sein, 2026 also 296,63 Euro. Gilt für dich ein Tarifvertrag, darf Tariflohn nur umgewandelt werden, wenn der Tarifvertrag das erlaubt.
Die Art der Zusage bestimmt, was garantiert ist. Bei der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber eine feste Rente, bei der beitragsorientierten Leistungszusage eine feste Anwartschaft für feste Beiträge. Die Beitragszusage mit Mindestleistung garantiert die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten für mitversicherte Risiken. Die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell garantiert nichts, dafür ist die Anlage freier.
Außer bei der reinen Beitragszusage gilt: Zahlt der Versicherer oder die Kasse weniger als versprochen, muss dein Arbeitgeber nach § 1 Betriebsrentengesetz die Lücke schließen.
So fördern Staat und Arbeitgeber deine Betriebsrente 2026
Die Förderung hängt an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 2026 sind das 101.400 Euro im Jahr. In Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz 8 Prozent davon steuerfrei, also 676 Euro im Monat. Sozialabgabenfrei ist die Hälfte, 338 Euro.
Dazu kommt der Arbeitgeberzuschuss. Nach § 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz muss dein Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazugeben, soweit er selbst Sozialabgaben spart. Das gilt für neue Verträge seit 2019 und für alle älteren seit 2022. Ein Tarifvertrag kann davon abweichen.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und verdient 3.850 Euro brutto. Bisher spart sie nur auf dem Tagesgeld. Wandelt sie 150 Euro im Monat um, legt ihr Arbeitgeber 22,50 Euro dazu. In ihrem Vertrag landen 172,50 Euro.
Auf ihrem Konto fehlen davon nach unserer Näherung nur rund 82 Euro. Rund 33 Euro spart sie an Sozialabgaben, rund 35 Euro an Lohnsteuer. Gerechnet mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und ohne Kind, Stand 2026. Bei dir kann das anders aussehen.
Die Kehrseite: Auf die 150 Euro zahlt Lisa dann keine Rentenbeiträge mehr. Über 36 Jahre fehlen ihr so rund 1,25 Rentenpunkte. Mit dem Rentenwert von 42,52 Euro ab Juli 2026 sind das rund 53 Euro weniger gesetzliche Rente im Monat. Auch Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld fallen etwas kleiner aus.
| Wert 2026 | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Steuerfrei in Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds | 676 € im Monat, 8.112 € im Jahr | § 3 Nr. 63 EStG, 8 % der BBG |
| Davon sozialabgabenfrei | 338 € im Monat | 4 % der BBG |
| Pflicht-Zuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung | 15 % des umgewandelten Betrags | § 1a Abs. 1a BetrAVG |
| Mindestbetrag für die Entgeltumwandlung | 296,63 € im Jahr | 1/160 der Bezugsgröße |
| Steuerfreie Einmalzahlung beim Ausscheiden | bis 40.560 € | 4 % der BBG mal Dienstjahre, höchstens 10 |
| Freibetrag Krankenversicherung auf Betriebsrenten | 197,75 € im Monat | § 226 Abs. 2 SGB V |
Zwei Sonderregeln helfen bei Brüchen. Beim Ausscheiden, etwa mit Abfindung, darf ein Teil steuerfrei in die Betriebsrente fließen, wie in der Tabelle. Und für volle Kalenderjahre ohne Lohn, etwa in Elternzeit oder Sabbatical, darf dein Arbeitgeber später steuerfrei nachzahlen.
Für Geringverdienende gibt es den Förderbetrag nach § 100 Einkommensteuergesetz. Zahlt der Arbeitgeber für eine Beschäftigte mit höchstens 2.575 Euro brutto im Monat mindestens 240 Euro im Jahr zusätzlich ein, bekommt er 30 Prozent davon von der Lohnsteuer zurück, 2026 höchstens 288 Euro.
Wie die fünf Durchführungswege zusammenhängen
Es gibt fünf Durchführungswege. Sie unterscheiden sich darin, wer das Geld verwaltet. Drei davon laufen über einen externen Versorger mit Kapitaldeckung und haben die 8-Prozent-Förderung: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Zwei laufen über den Betrieb selbst oder eine Kasse des Betriebs: Unterstützungskasse und Pensionszusage.
Bei den ersten drei ist die Förderung gedeckelt, dafür nimmst du den Vertrag leicht mit. Bei den beiden anderen darf der Arbeitgeber unbegrenzt steuerfrei einzahlen. Sie passen vor allem für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer.
Gegen eine Pleite deines Arbeitgebers schützt der Pensions-Sicherungs-Verein, nach § 7 Betriebsrentengesetz bis 11.865 Euro Monatsrente, Stand 2026. Er sichert Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und viele Pensionskassen. Fällt ein Lebensversicherer aus, greift für die Direktversicherung dessen Sicherungsfonds.
Die fünf Durchführungswege im Vergleich
Die Kosten hängen vom einzelnen Vertrag ab, darum stehen hier Merkmale statt Prozentzahlen. Achte bei jedem Angebot auf die Effektivkosten im Informationsblatt.
| Weg | Wofür und für wen | Förderung 2026 | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|---|
| Direktversicherung | Versicherung, die der Arbeitgeber für dich abschließt. Standard in kleinen und mittleren Betrieben | bis 676 € steuerfrei, 338 € sozialabgabenfrei | Leicht mitzunehmen, du kannst sie privat weiterführen | Förderung gedeckelt, Kosten je nach Tarif |
| Pensionskasse | Eigene Versorgungseinrichtung, oft für eine Branche oder einen Konzern | wie Direktversicherung | Häufig günstige Kollektivtarife | Einige Kassen haben Leistungen gekürzt, dann haftet der Arbeitgeber |
| Pensionsfonds | Versorgungseinrichtung mit freierer Kapitalanlage | wie Direktversicherung | Mehr Aktien möglich, höhere Chancen | Mehr Schwankung, Arbeitgeber trägt Garantierisiko |
| Unterstützungskasse | Kasse des Betriebs, meist rückgedeckt. Für höhere Beiträge | Arbeitgeberbeiträge unbegrenzt steuerfrei, Entgeltumwandlung bis 4 % sozialabgabenfrei | Hohe Beiträge möglich | Mitnahme nur, wenn der neue Arbeitgeber zustimmt |
| Pensionszusage, auch Direktzusage | Rente direkt aus dem Betrieb, oft für die Geschäftsführung | wie Unterstützungskasse | Keine Beitragsgrenze, Rückstellungen in der Bilanz | Hängt am Betrieb, Mitnahme schwer |
Was mit deiner Betriebsrente beim Jobwechsel passiert
Was du selbst über Entgeltumwandlung eingezahlt hast, ist sofort unverfallbar. Das heißt: Der Anspruch bleibt dir, auch wenn du gehst. Bei Geld allein vom Arbeitgeber gilt nach § 1b Betriebsrentengesetz eine Frist: Du musst beim Ausscheiden mindestens 21 sein, und die Zusage muss mindestens drei Jahre bestanden haben.
Für den Wechsel hast du drei Möglichkeiten. Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag, dann wird nur der Versicherungsnehmer getauscht. Oder du lässt ihn beitragsfrei ruhen. Oder du zahlst privat aus deinem Netto weiter, dann ohne Steuer- und Abgabenvorteil.
Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds hast du nach § 4 Absatz 3 Betriebsrentengesetz ein Recht auf Mitnahme. Du musst es innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen. Der Wert darf die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen, 2026 also 101.400 Euro. Der neue Arbeitgeber muss dir dann eine gleichwertige Zusage geben.
Wechselt das Geld den Versorger, soll ein Übertragungsabkommen der Lebensversicherer Abzüge verhindern. Prüfe trotzdem, ob der neue Vertrag neue Abschlusskosten oder einen niedrigeren Rechnungszins hat.
Kleine Ansprüche darf dein Arbeitgeber beim Ausscheiden auch ohne deine Zustimmung abfinden. Seit dem 22. Januar 2026 liegt die Grenze bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, also bei einer Monatsrente bis 59,33 Euro oder einem Kapital bis 7.119 Euro. Neu ist außerdem, dass solche Kleinstbeträge auch in die gesetzliche Rentenversicherung fließen können.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei der Betriebsrente heißt das oft: Nach zwei, drei Jobwechseln liegen mehrere beitragsfreie Verträge herum. Sammle sie und entscheide bewusst, welcher weiterläuft.
Betriebsrente in Elternzeit, Teilzeit und Sabbatical
In der Elternzeit ruht dein Gehalt, also auch die Entgeltumwandlung. Elterngeld kannst du nicht umwandeln. Der Vertrag wird meist beitragsfrei gestellt. Nach § 1a Absatz 4 Betriebsrentengesetz darfst du ihn aber auch mit eigenen Beiträgen weiterzahlen, dann aus dem Netto.
Nach der Elternzeit kannst du nach § 212 Versicherungsvertragsgesetz verlangen, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen weiterläuft. Das musst du innerhalb von drei Monaten nach deiner Rückkehr tun. Achte auf einen eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsschutz, der in der beitragsfreien Zeit ruhen kann. Die Fristen für die Unverfallbarkeit laufen weiter.
Stell dir vor: Lisa nimmt mit 33 ein Jahr Elternzeit und arbeitet danach drei Jahre mit 30 Stunden. In der Elternzeit ruht der Vertrag. Danach wandelt sie wieder 150 Euro um. Weil ihr Steuersatz in Teilzeit sinkt, kostet sie das netto etwas mehr. Für das volle Kalenderjahr ohne Lohn darf ihr Arbeitgeber später steuerfrei nachzahlen.
In Teilzeit gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Bekommen Vollzeitkräfte einen Arbeitgeberbeitrag, steht dir mindestens der Anteil zu, der deiner Arbeitszeit entspricht. Liegt dein Brutto bei höchstens 2.575 Euro im Monat, lohnt es sich, nach dem Förderbetrag für Geringverdienende zu fragen. Das gilt für Frauen wie für Männer.
Beim Sabbatical ohne Lohn ruht die Umwandlung ebenso. Wird die Auszeit über ein Langzeitkonto bezahlt, fließt weiter Gehalt. Kläre vorher schriftlich, was mit deinem Vertrag passiert.
Was im Alter von der Betriebsrente bei dir ankommt
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62, bei Verträgen vor 2012 mit 60. Was in der Ansparphase steuerfrei war, ist im Alter nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz voll zu versteuern. Bei Unterstützungskasse und Pensionszusage gilt sie als Arbeitslohn. Der Steuersatz im Ruhestand ist meist niedriger.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen auf die Betriebsrente den vollen Beitragssatz. In der Krankenversicherung bleibt ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat frei, Stand 2026. In der Pflegeversicherung ist es eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, zahlst du auf den ganzen Betrag.
Ein Beispiel mit 300 Euro Betriebsrente: In der Krankenversicherung zahlst du 14,6 Prozent plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent auf 102,25 Euro, das sind rund 17,89 Euro. In der Pflegeversicherung 3,6 Prozent auf 300 Euro, also 10,80 Euro, kinderlos 4,2 Prozent und 12,60 Euro. Danach kommt noch die Einkommensteuer.
Lässt du dir Kapital auszahlen, rechnet die Krankenkasse ein Hundertzwanzigstel davon als Monatsrente, zehn Jahre lang. Privat Krankenversicherte zahlen nichts. Beitragsfrei ist auch der Teil, den du nach einem Jobwechsel selbst als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer weitergezahlt hast. So entschied das Bundesverfassungsgericht 2010 für die Direktversicherung, Aktenzeichen 1 BvR 1660/08, und 2018 für die Pensionskasse, 1 BvR 100/15.
Bekommst du im Alter Grundsicherung, bleiben von der Betriebsrente 100 Euro frei, vom Rest 30 Prozent, zusammen höchstens die Hälfte des Regelsatzes. Bei 563 Euro Regelsatz sind das bis 281,50 Euro.
Vererben lässt sich das Guthaben nur eingeschränkt. Leistungen gibt es für Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner und Kinder mit Kindergeldanspruch, andere Erben bekommen höchstens 8.000 Euro Sterbegeld. Altverträge mit Zusage vor 2005 laufen oft nach § 40b alter Fassung mit Pauschalsteuer, ihre Kapitalauszahlung kann steuerfrei sein.
Was das Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert hat und was ab 2027 gilt
Das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit 2018. Es brachte die 8 Prozent, den Pflicht-Zuschuss, den Förderbetrag für Geringverdienende, das Sozialpartnermodell und den Freibetrag in der Grundsicherung. Der Freibetrag in der Krankenversicherung kam 2020 dazu.
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz steht im Bundesgesetzblatt vom 16. Januar 2026 und gilt größtenteils seit dem 22. Januar. Es brachte die höheren Abfindungsgrenzen. Betriebe ohne Tarifvertrag dürfen jetzt eine automatische Entgeltumwandlung einführen, wenn sie mindestens 20 Prozent dazugeben. Du kannst widersprechen.
Für 2027 ist beschlossen, dass der Förderbetrag für Geringverdienende steigt: auf bis zu 360 Euro im Jahr, bei Arbeitgeberbeiträgen bis 1.200 Euro. Die Einkommensgrenze soll künftig mit der Beitragsbemessungsgrenze mitwachsen. Neu ist auch der frühere Bezug der Betriebsrente neben einer gesetzlichen Teilrente. Das ist beschlossen, Einzelheiten können sich bis zum Start noch ändern.
Ebenfalls ab 2027 startet als Alternative in der privaten Vorsorge das Altersvorsorgedepot, neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr.
Was zuerst? So ordnest du die Betriebsrente in deine Vorsorge ein
Zuerst kommt der Notgroschen, dann der Schutz deiner Arbeitskraft. Danach lohnt sich der Blick auf die Betriebsrente, und zwar zuerst bis zu dem Betrag, für den dein Arbeitgeber am meisten dazugibt. Manche Arbeitgeber zahlen mehr als 15 Prozent. Das steht in der Versorgungsordnung.
Bei Lisa sind die ersten beiden Schritte erledigt. Ihr Tagesgeld ist ihr Notgroschen, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über 1.500 Euro läuft seit 2019. Als Nächstes ist die Betriebsrente dran. Laut Renteninformation bekommt sie 1.333 Euro brutto, zu ihrem Wunsch von 2.500 Euro fehlen 1.167 Euro. Die Betriebsrente schließt einen Teil davon, den Rest ein flexibler Sparplan.
Weniger lohnt sie sich bei Minimum-Zuschuss, hohen Kosten und kurzer Laufzeit. Die Verbraucherzentrale hält sie erst bei sehr hohem Zuschuss für klar vorteilhaft. Rechne mit dem Netto heute und dem Netto im Alter. Mehr dazu bei den drei Schichten der Altersvorsorge und bei der Rentenlücke.
Alle Seiten zur betrieblichen Altersvorsorge
Direktversicherung: der häufigste Weg bei Entgeltumwandlung, mit Bezugsrecht, Kapitalwahlrecht und privater Weiterführung.
Pensionskasse: eine eigene Kasse, oft für eine Branche, mit Sicherungsfonds und Haftung des Arbeitgebers.
Pensionsfonds: freiere Geldanlage, mehr Schwankung, und was er garantiert.
Unterstützungskasse: höhere Beiträge ohne Steuerdeckel, Rückdeckung und Jobwechsel.
Pensionszusage: die direkte Zusage aus dem Betrieb, mit Erdienbarkeit, Rückstellung und Abfindung.
Vermögenswirksame Leistungen: bis zu 40 Euro im Monat vom Arbeitgeber, und wann sie besser in die Betriebsrente fließen.
Betriebliche Krankenversicherung: Gesundheitsleistungen vom Arbeitgeber, oft im selben Gespräch wie die Betriebsrente.
Was bei der Betriebsrente jetzt zählt
Bei der Betriebsrente zählt, dass du sie bewusst nutzt, statt sie zu unterschreiben und zu vergessen. Frag nach dem echten Zuschuss deines Arbeitgebers, nicht nach dem gesetzlichen Minimum. Lass dir zeigen, was netto heute fehlt und was netto im Alter ankommt.
Bei jedem Bruch lohnt ein zweiter Blick: beim Jobwechsel wegen der Frist von einem Jahr, in der Elternzeit wegen der drei Monate danach, in Teilzeit wegen der Förderung für kleinere Einkommen. Wenn du das nicht allein machen willst, schauen wir es uns gemeinsam an.
Lass uns deine Betriebsrente einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Oft ja, aber nicht immer. Im Vertrag landet meist rund doppelt so viel, wie dir netto fehlt. Im Alter zahlst du dafür Steuer und Krankenkassenbeitrag, und deine gesetzliche Rente sinkt etwas. Entscheidend sind die Kosten des Vertrags.
Was du selbst eingezahlt hast, bleibt dir. Du kannst sie zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, ruhen lassen oder privat weiterzahlen. Die Mitnahme musst du innerhalb eines Jahres verlangen.
Nein. Ohne Gehalt ruht die Entgeltumwandlung, der Vertrag wird meist beitragsfrei gestellt. Du darfst privat weiterzahlen. Nach der Rückkehr kannst du innerhalb von drei Monaten verlangen, dass er zu den alten Bedingungen weiterläuft. Prüfe dabei einen mitversicherten Berufsunfähigkeitsschutz.
Fordere beim Versicherer eine aktuelle Standmitteilung an. Was du selbst eingezahlt hast, ist nicht verloren. Dann entscheidest du, ob der Vertrag ruht oder weiterläuft.
Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter zahlst du Krankenbeitrag nur auf den Teil über 197,75 Euro, also auf 52,25 Euro. Mit 14,6 Prozent und durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag sind das rund 9 Euro. Dazu kommt Pflegebeitrag auf die vollen 250 Euro, 9 Euro mit Kind oder 10,50 Euro kinderlos. Stand 2026.
In der Regel nicht. Unverfallbare Ansprüche sichert der Pensions-Sicherungs-Verein. Direktversicherungen laufen beim Versicherer weiter.
Quellen: dejure.org: § 1a BetrAVG, Anspruch auf Entgeltumwandlung, Fassung ab 01.01.2019, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1b BetrAVG, Unverfallbarkeit, Fassung ab 22.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 3 BetrAVG, Abfindung, Fassung ab 22.01.2026 nach dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, BGBl. I Nr. 14 vom 16.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 4 BetrAVG, Übertragung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 7 BetrAVG, Insolvenzsicherung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 226 SGB V, Freibetrag für Versorgungsbezüge, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Betriebliche Altersvorsorge: Gehaltsumwandlung, Stand 02.03.2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Betriebliche Altersvorsorge
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Frag Kundinnen und Kunden nach Jobwechseln. Beitragsfreie Altverträge und die Jahresfrist zur Mitnahme sind ein guter Anlass.
- Betriebe ohne Tarifvertrag können seit Januar 2026 ein Opt-out mit mindestens 20 Prozent Zuschuss einführen. Ein Thema für Arbeitgeber.
