Ein Pensionsfonds ist einer der fünf Wege, über die dein Arbeitgeber dir eine Betriebsrente zusagen kann. Er ist ein eigenes Unternehmen unter staatlicher Aufsicht, das dein Geld freier am Kapitalmarkt anlegen darf als eine klassische Versicherung. Das kann mehr Rente bringen, verlangt aber einen genaueren Blick auf die Garantien.
Viele lesen das Wort zum ersten Mal in einem Schreiben der Personalabteilung. Oder wenn der Betrieb eine alte Pensionszusage auslagern will und um eine Unterschrift bittet. Beide Momente verdienen Zeit.
Hier steht alles, was zum Pensionsfonds gehört: Garantien, Förderung, Jobwechsel, Auszeiten, Steuer und Krankenkasse im Alter und die Übertragung von Pensionszusagen. Mit den Werten für 2026, Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du den Job wechselst ein Kind kommt du eine Auszeit nimmst
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pensionsfonds ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung unter Aufsicht der BaFin. Du hast einen eigenen Rechtsanspruch auf die Leistung, und dein Arbeitgeber haftet zusätzlich für seine Zusage.
- 2026 sind bis 676 Euro im Monat steuerfrei, davon 338 Euro frei von Sozialabgaben. Dieser Rahmen gilt für Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung zusammen.
- Der Pensionsfonds darf mehr in Aktien anlegen. Wie viel garantiert ist, hängt von der Zusageart ab. Bei der häufigen Beitragszusage mit Mindestleistung bekommst du mindestens deine Beiträge, abzüglich der Kosten für mitversicherte Risiken.
- Bei Insolvenz deines Arbeitgebers springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Die Rente aus dem Pensionsfonds ist im Alter voll steuerpflichtig, gesetzlich Versicherte zahlen Kranken- und Pflegebeitrag.
Inhalt
- Was ist ein Pensionsfonds?
- Was gilt, wenn du keine Betriebsrente hast?
- Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung im Vergleich
- Welche Zusagen ein Pensionsfonds kennt und was davon garantiert ist
- So fördern Staat und Arbeitgeber den Pensionsfonds 2026
- Was ein Pensionsfonds kostet und wovon deine spätere Rente abhängt
- So kommst du über deinen Arbeitgeber zu einem Pensionsfonds
- Wie sicher dein Geld im Pensionsfonds ist
- Was beim Jobwechsel, in der Elternzeit und im Sabbatical passiert
- Wenn die Rente beginnt: So zahlt der Pensionsfonds aus
- Steuer und Krankenkasse auf die Rente aus dem Pensionsfonds
- Wenn dein Arbeitgeber eine Pensionszusage auf einen Pensionsfonds überträgt
- Was beim Pensionsfonds jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Pensionsfonds?
Die kurze Antwort: Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Einrichtung, die gegen Beiträge deines Arbeitgebers eine Betriebsrente für dich aufbaut und auszahlt. Er arbeitet im Kapitaldeckungsverfahren, das heißt: Für deine Rente wird echtes Geld angelegt, nicht aus laufenden Beiträgen anderer bezahlt.
Eingeführt wurde der Pensionsfonds 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Durchführungsweg meint: das Fahrzeug, mit dem dein Arbeitgeber seine Rentenzusage umsetzt. Die anderen vier sind Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionszusage. Einen Überblick über alle fünf findest du bei der Betriebsrente.
Rechtlich geregelt ist der Pensionsfonds in § 236 Versicherungsaufsichtsgesetz. Danach muss er dir einen eigenen Anspruch auf die Leistung einräumen und darf die Rente als lebenslange Zahlung oder als Einmalkapital erbringen. Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, überwacht ihn.
Drei Rollen gehören dazu. Dein Arbeitgeber gibt die Zusage und ist Vertragspartner des Pensionsfonds. Er überweist die Beiträge, auch wenn sie aus deinem Gehalt stammen. Du bist die versorgungsberechtigte Person und hast nach § 1b Absatz 3 Betriebsrentengesetz einen Rechtsanspruch direkt gegen den Pensionsfonds.
Der große Unterschied zu Pensionskasse und Direktversicherung liegt in der Geldanlage. Ein Pensionsfonds unterliegt lockereren Anlagevorschriften und darf einen größeren Teil in Aktien stecken. Die Kehrseite: weniger Garantien, oder die Garantie hängt stärker am Arbeitgeber.
In der Praxis begegnet dir der Pensionsfonds in zwei Formen. Einige Betriebe bieten ihn für die Entgeltumwandlung an, also dafür, dass du einen Teil deines Bruttogehalts in die Altersvorsorge steckst. Viel häufiger nutzen Unternehmen ihn, um bestehende Pensionszusagen aus der Bilanz auszulagern. Für beide Fälle findest du unten einen eigenen Abschnitt.
Für deinen Arbeitgeber hat der Weg handfeste Vorteile. Seine Beiträge an den Pensionsfonds sind nach § 4e Einkommensteuergesetz Betriebsausgaben. Die Zusage taucht in der Regel nicht als Rückstellung in seiner Bilanz auf. Darum ist der Pensionsfonds für kleine wie für große Betriebe interessant, und er lässt sich mit allen anderen Durchführungswegen kombinieren.
Ein Pensionsfonds steht nur Beschäftigten offen, denn er braucht einen Arbeitgeber. Selbständige können ihn für sich allein nicht nutzen, für sie sind andere Wege gedacht. Beamtinnen und Beamte sind über ihre Pension versorgt und haben keinen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Auch Hausfrauen und Hausmänner ohne Arbeitsvertrag haben keinen Zugang, es sei denn, sie arbeiten zum Beispiel in Teilzeit oder als Minijob mit Rentenversicherungspflicht.
Was gilt, wenn du keine Betriebsrente hast?
Ohne Betriebsrente bleiben dir im Alter die gesetzliche Rente und das, was du privat gespart hast. Das Rentenniveau liegt 2026 bei 48 Prozent und ist bis 2031 gesetzlich gehalten, Stand: Oktober 2026. Gemeint ist eine Standardrente nach 45 Jahren im Verhältnis zum Durchschnittslohn, nicht deine persönliche Rente.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Laut ihrer Renteninformation bekommt sie später rund 1.333 Euro brutto. Heute lebt sie mit 2.500 Euro netto. Zwischen diesem Netto und ihrer späteren Bruttorente liegen 1.167 Euro. Von der Rente gehen dann noch Steuer und Krankenkasse ab.
Ohne eigene Entgeltumwandlung bekommt Lisa von ihrem Arbeitgeber in der Regel auch keinen Zuschuss für die Rente. Den gibt es nur, wenn sie selbst einen Teil ihres Gehalts umwandelt. Wie groß deine persönliche Lücke ist, rechnest du bei der Rentenlücke nach.
Du hast nach § 1a Betriebsrentengesetz ein Recht auf Entgeltumwandlung, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Den Weg wählt aber dein Arbeitgeber. Bietet er einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse an, läuft deine Umwandlung dort. Nur wenn er beides nicht anbietet, kannst du eine Direktversicherung verlangen.
Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung im Vergleich
Diese drei Wege haben viel gemeinsam. Bei allen verwaltet ein externer Versorger das Geld, alle teilen sich denselben steuerfreien Rahmen, und bei allen hast du einen eigenen Anspruch. Unterschiede gibt es bei Geldanlage, Garantie, Insolvenzschutz und Auszahlung.
| Merkmal | Pensionsfonds | Pensionskasse | Direktversicherung |
|---|---|---|---|
| Wer zahlt die Rente | eigenständiger Pensionsfonds | eigenständige Pensionskasse | Lebensversicherer |
| Geldanlage | freier, höherer Aktienanteil möglich | streng reguliert, eher sicherheitsorientiert | streng reguliert, bei Fondspolicen freier |
| Garantie | je nach Zusage, teils ohne Garantie des Fonds, dann haftet der Arbeitgeber | meist garantierte Leistung | meist garantierte Leistung oder Beitragserhalt |
| Steuerfrei 2026 | gemeinsam bis 676 Euro im Monat, davon 338 Euro sozialabgabenfrei | ||
| Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers | Pensions-Sicherungs-Verein | Pensions-Sicherungs-Verein, außer die Kasse gehört einem Sicherungsfonds an | Pensions-Sicherungs-Verein nur, wenn das Bezugsrecht widerruflich ist oder der Vertrag beliehen oder abgetreten wurde |
| Auszahlung | lebenslange Rente, Einmalkapital nur, wenn der Plan es vorsieht | meist Rente, teils Kapital | Rente oder Kapital, je nach Vertrag |
Stand der Tabelle: Oktober 2026, nach §§ 1b, 7 Betriebsrentengesetz und § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz. Was genau in deinem Fall gilt, steht im Pensionsplan. So heißen beim Pensionsfonds die Bedingungen, die bei einer Versicherung im Kleingedruckten stehen.
Welche Zusagen ein Pensionsfonds kennt und was davon garantiert ist
Was du am Ende sicher bekommst, entscheidet die Zusageart. Das ist das Versprechen deines Arbeitgebers, festgehalten in § 1 Betriebsrentengesetz. Über einen Pensionsfonds sind drei klassische Zusagen möglich und in Betrieben mit Tarifvertrag eine vierte.
Bei der Leistungszusage verspricht dein Arbeitgeber eine bestimmte Rente, zum Beispiel einen festen Betrag im Monat. Sie ist beim Pensionsfonds vor allem bei ausgelagerten Pensionszusagen üblich. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage wandelt er feste Beiträge in eine Anwartschaft um, also in einen Anspruch auf eine spätere Rente in bestimmter Höhe.
Am häufigsten bei der Entgeltumwandlung ist die Beitragszusage mit Mindestleistung. Dein Arbeitgeber zahlt Beiträge ein. Zum Rentenbeginn muss mindestens die Summe dieser Beiträge zur Verfügung stehen, abzüglich dessen, was für mitversicherte Risiken wie Hinterbliebenenschutz verbraucht wurde. Alles darüber hängt von den Kapitalmärkten ab.
Seit 2018 gibt es außerdem die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell. Sie darf nur auf Grundlage eines Tarifvertrags vereinbart werden. Hier gibt es bewusst keine Garantie, dafür eine freiere Anlage. Dein Arbeitgeber haftet nur für die Zahlung der Beiträge.
Beim Pensionsfonds kommt eine Besonderheit hinzu. Er kann seine Leistungen versicherungsförmig oder nicht versicherungsförmig erbringen. Versicherungsförmig heißt: Der Fonds rechnet wie ein Versicherer mit vorsichtigen Annahmen und garantiert selbst. Nicht versicherungsförmig heißt: Der Fonds garantiert nicht selbst, und dein Arbeitgeber muss nachschießen, wenn das Geld für die zugesagte Rente nicht reicht.
Nach § 1 Absatz 1 Betriebsrentengesetz steht er immer für seine Zusage ein, auch wenn ein externer Versorger sie umsetzt. Diese Einstandspflicht ist der Kern jeder Betriebsrente. Fällt der Arbeitgeber aus, greift der Insolvenzschutz, dazu mehr im Abschnitt zur Sicherheit.
So fördern Staat und Arbeitgeber den Pensionsfonds 2026
Der Rahmen hängt an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 2026 sind das 101.400 Euro im Jahr. Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz sind 8 Prozent davon steuerfrei, also 8.112 Euro im Jahr oder 676 Euro im Monat. Frei von Sozialabgaben sind 4 Prozent, das sind 338 Euro im Monat, Stand 2026.
Ältere Unterlagen nennen oft noch 4 Prozent plus 1.800 Euro. Diese Regel gilt seit 2018 nicht mehr. Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung teilen sich die 676 Euro. Eine bestehende Direktversicherung verbraucht einen Teil davon.
Wandelst du Gehalt um und spart dein Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben, muss er nach § 1a Betriebsrentengesetz mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazugeben. Das gilt für Neuzusagen seit 2019 und für ältere Zusagen seit 2022. Ein Tarifvertrag kann davon abweichen. Die Verbraucherzentrale nennt die 15 Prozent einen teilweisen Ausgleich, kein Geschenk, Stand März 2026.
Stell dir vor: Lisas Arbeitgeber bietet die Betriebsrente über einen Pensionsfonds an. Lisa wandelt 150 Euro im Monat um, ihr Arbeitgeber gibt 22,50 Euro dazu. Im Pensionsfonds landen 172,50 Euro. Auf ihrem Konto fehlen nach unserer Näherung nur rund 82 Euro, weil sie rund 33 Euro Sozialabgaben und rund 35 Euro Lohnsteuer spart. Gerechnet mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und ohne Kind, Stand 2026.
Die andere Seite: Auf die 150 Euro zahlt Lisa keine Rentenbeiträge mehr. Über 36 Jahre fehlen ihr so rund 1,25 Rentenpunkte. Mit dem Rentenwert von 42,52 Euro ab Juli 2026 sind das rund 53 Euro gesetzliche Rente im Monat. Auch Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld fallen etwas kleiner aus, weil sie am geminderten Brutto hängen.
Eine Regel ist beim Pensionsfonds besonders nützlich. Endet dein Arbeitsverhältnis, darf dein Arbeitgeber nach § 3 Nr. 63 Satz 3 Einkommensteuergesetz zusätzlich steuerfrei einzahlen: 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für jedes Jahr im Betrieb, höchstens für zehn Jahre. 2026 sind das bis zu 40.560 Euro. Das wird zum Beispiel bei Abfindungen genutzt.
Seit dem 22. Januar 2026 gilt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Was es für alle Durchführungswege ändert und was ab 2027 beschlossen ist, steht ausführlich auf unserer Seite zur Betriebsrente.
Was ein Pensionsfonds kostet und wovon deine spätere Rente abhängt
Netto kostet dich der Pensionsfonds weniger, als darin ankommt. Das zeigt Lisas Rechnung. Wie viel daraus wird, hängt aber an drei Dingen: den Kosten, der Anlage und der Laufzeit.
Kosten entstehen für Abschluss und Vertrieb, für die laufende Verwaltung und für die Fonds, in die das Geld fließt. Die Verbraucherzentrale hält laufende Vertragskosten von mehr als einem Prozent im Jahr für problematisch, Stand März 2026. Frag deshalb nach der Effektivkostenquote. Sie zeigt, wie viel Rendite die Kosten pro Jahr auffressen.
Die Anlage entscheidet über die Chance. Ein hoher Aktienanteil schwankt stärker, bringt über Jahrzehnte aber meist mehr. Viele Pensionsfonds schichten kurz vor Rentenbeginn in sicherere Anlagen um, damit ein Kurseinbruch nicht kurz vor dem Ziel trifft. Lass dir zeigen, nach welcher Regel das passiert.
Und dann die Zeit. Lisa hat bis zur Regelaltersgrenze mit 67 noch 36 Jahre. Lange Laufzeiten verzeihen Schwankungen eher. Wer erst mit Mitte fünfzig beginnt, braucht oft mehr Garantie als Chance.
So kommst du über deinen Arbeitgeber zu einem Pensionsfonds
Einen Pensionsfonds schließt du nicht selbst ab. Dein Arbeitgeber wählt den Anbieter und schließt einen Rahmenvertrag. Du unterschreibst eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Darin steht, wie viel von deinem Brutto in den Pensionsfonds fließt, wie hoch der Zuschuss ist und welche Zusageart gilt.
Gesundheitsfragen gibt es für die reine Altersrente meist nicht. Anders, wenn ein Schutz bei Erwerbsminderung oder eine Rente für Hinterbliebene mit hoher Leistung dazugehört. Dann können Fragen kommen. Beantworte sie selbst, in Ruhe und vollständig, und lass dir eine Kopie geben.
Vor der Unterschrift lohnt ein Blick auf ein paar Punkte. Welche Zusageart gilt und wie hoch ist die Mindestleistung? Wie hoch ist der Zuschuss, und gibt dein Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 15 Prozent? Gibt es Leistungen an Hinterbliebene? Wie sind die Kosten, und wie wird das Geld angelegt? Und: Ist ein Einmalkapital zum Rentenbeginn möglich?
Seit dem 22. Januar 2026 dürfen nach § 20 Betriebsrentengesetz auch Betriebe ohne Tarifvertrag eine automatische Entgeltumwandlung einführen. Dafür brauchen sie eine Betriebsvereinbarung und müssen mindestens 20 Prozent des umgewandelten Betrags dazugeben. Du wirst dann eingeschrieben und hast mindestens einen Monat Zeit zu widersprechen. Prüf die Unterlagen also auch dann, wenn du nichts unterschreiben musstest.
Wie sicher dein Geld im Pensionsfonds ist
Dein Geld ist dreifach geschützt. Erstens ist der Pensionsfonds ein eigenes Unternehmen. Das Vermögen gehört nicht deinem Arbeitgeber und fällt bei seiner Pleite nicht in die Insolvenzmasse. Zweitens überwacht die BaFin, ob der Fonds genug Kapital hat und wie er anlegt.
Drittens ist der Pensionsfonds nach § 7 Betriebsrentengesetz beim Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Das ist die Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft für Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers. Dafür zahlt dein Arbeitgeber Beiträge. Grundlage sind nach § 10 Betriebsrentengesetz nur 20 Prozent des Werts seiner Verpflichtungen, weil der Fonds das Geld ja schon angelegt hat.
Gesichert ist eine laufende Rente bis zum Dreifachen der monatlichen Bezugsgröße. Das sind 2026 bis zu 11.865 Euro im Monat, Stand 2026. Für fast alle Beschäftigten ist das mehr als genug.
Sicher heißt aber nicht unverfallbar ab dem ersten Tag. Zahlt nur dein Arbeitgeber, behältst du die Anwartschaft nach § 1b Betriebsrentengesetz erst, wenn die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat und du mindestens 21 bist. Stammt das Geld aus deiner Entgeltumwandlung, ist es sofort unverfallbar. Dann darf dein Arbeitgeber den Anspruch weder verpfänden noch abtreten oder beleihen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Beim Pensionsfonds gilt das doppelt, weil die Unterlagen aus der Personalabteilung kommen und selten jemand nachfragt. Hol dir einmal im Jahr die Standmitteilung, vergleich sie mit deiner Gehaltsabrechnung und prüf, ob der Zuschuss wirklich ankommt.
Was beim Jobwechsel, in der Elternzeit und im Sabbatical passiert
Beim Jobwechsel geht dein unverfallbares Guthaben nicht verloren. Du hast drei Möglichkeiten: den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen, ihn mit eigenen Beiträgen weiterführen oder ihn zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Die Mitnahme heißt Portabilität. Nach § 4 Absatz 3 Betriebsrentengesetz kannst du innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden verlangen, dass dein bisheriger Arbeitgeber den Übertragungswert zum neuen Arbeitgeber schickt. Das gilt, wenn der Wert die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, 2026 also 101.400 Euro. Der neue Arbeitgeber muss dir dann eine gleichwertige Zusage geben.
Der neue Betrieb arbeitet oft mit einem anderen Versorger, und im neuen Vertrag können erneut Kosten anfallen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass neue Arbeitgeber alte Verträge aus Haftungsgründen ungern übernehmen, Stand März 2026. Frag vor der Übertragung nach den Kosten und vergleiche mit dem Ruhenlassen.
In Zeiten ohne Gehalt ruht die Entgeltumwandlung. Das betrifft Elternzeit, unbezahlten Urlaub, ein Sabbatical oder die Zeit mit Krankengeld. Ohne Gehalt gibt es nichts umzuwandeln, und auch der Arbeitgeber zahlt meist nichts ein. Nach § 1a Absatz 4 Betriebsrentengesetz darfst du in dieser Zeit mit eigenen Beiträgen weiterzahlen.
Stell dir vor: Lisa nimmt mit 34 ein Jahr Elternzeit. Ihr Pensionsfonds läuft dann seit drei Jahren mit 172,50 Euro im Monat. Für die Elternzeit lässt sie ihn beitragsfrei stellen, das Geld bleibt angelegt. Danach wandelt sie wieder 150 Euro um. Eine Lücke von zwölf Monaten kostet sie etwas Rente, aber keinen Schutz. Anders wäre das, wenn eine Hinterbliebenenrente an laufende Beiträge geknüpft ist. Das prüft sie vorher im Pensionsplan.
Private Beiträge in einer Auszeit kommen aus deinem Netto, ohne Steuer- und Abgabenvorteil. Im Alter ist dieser Teil nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Ein Sparplan ist in dieser Zeit oft flexibler.
Wenn die Rente beginnt: So zahlt der Pensionsfonds aus
Ein paar Monate vor deinem Rentenbeginn meldet sich in der Regel der Pensionsfonds oder dein früherer Arbeitgeber. Wenn nicht, schreibst du selbst an den Pensionsfonds. Er braucht deinen Rentenbescheid oder einen Nachweis über den Beginn der gesetzlichen Altersrente, deine Steuer-ID, deine Bankverbindung und die Angabe deiner Krankenkasse.
Typisch ist eine lebenslange monatliche Rente. Das Gesetz erlaubt dem Pensionsfonds auch ein Einmalkapital. Ob du wählen darfst, regelt dein Pensionsplan, und viele Pläne sehen nur die Rente vor. Wer Kapital möchte, sollte das vor dem Abschluss klären, nicht kurz vor der Rente.
Ein Mittelweg ist das Teilkapital. Neben der lebenslangen Rente erlaubt das Aufsichtsrecht ein Wahlrecht auf bis zu 30 Prozent des Kapitals zum Rentenbeginn. Damit lässt sich etwa eine Renovierung oder eine Reise bezahlen, während der Rest monatlich kommt. Auch hier gilt: Nur was der Pensionsplan vorsieht, kannst du wählen.
Vor deinem 62. Geburtstag gibt es in der Regel kein Geld. Eine Ausnahme ist der Fall, dass du schon vorher eine gesetzliche Altersrente bekommst, etwa als Vollrente nach langer Versicherungszeit. Mit Hinterbliebenenschutz bekommen dein Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder eine Rente, wenn du stirbst. Unverheiratete Partner müssen meist namentlich benannt sein.
Läuft die Rente, muss dein Arbeitgeber nach § 16 Betriebsrentengesetz alle drei Jahre prüfen, ob er sie anpasst. Beim Pensionsfonds gilt das, solange keine Ausnahme greift. Ausnahmen sind eine feste Erhöhung um mindestens 1 Prozent im Jahr oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung. Steht in deinem Plan eine Beitragszusage mit Mindestleistung, gibt es keine Pflicht zur Prüfung, dann steigen Renten nur über Überschüsse.
Steuer und Krankenkasse auf die Rente aus dem Pensionsfonds
Wie die Rente besteuert wird, hängt davon ab, wie die Beiträge gefördert wurden. Das regelt § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz. Alles, was steuerfrei eingezahlt wurde, ist im Alter voll steuerpflichtig. Teile aus privat gezahlten Beiträgen sind nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.
| Woher die Beiträge kamen | Steuer im Alter | Kranken- und Pflegebeitrag |
|---|---|---|
| steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG, also Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeitrag | voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte | ja, für gesetzlich Versicherte mit Freibetrag in der Krankenversicherung |
| steuerfrei nach § 3 Nr. 66 EStG, also ausgelagerte Pensionszusage | voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte | ja, wie oben |
| privat aus dem Netto gezahlt, etwa in der Elternzeit | nur Ertragsanteil, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 Prozent | hängt von der Vertragsgestaltung ab, schriftlich klären |
Stand der Tabelle: Oktober 2026. Von den Einnahmen zieht das Finanzamt einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 102 Euro im Jahr ab, nach § 9a Einkommensteuergesetz. Lohnsteuer behält der Pensionsfonds nicht ein. Er meldet die Zahlungen ans Finanzamt, und du gibst sie in der Steuererklärung an.
Bist du im Alter gesetzlich krankenversichert, gilt die Rente als Versorgungsbezug. Dann zahlst du Kranken- und Pflegebeitrag darauf, und zwar den vollen Satz ohne Anteil eines Arbeitgebers. In der Krankenversicherung gibt es einen Freibetrag von 197,75 Euro im Monat, Stand 2026. In der Pflegeversicherung ist das nur eine Freigrenze: Liegt die Rente darüber, zählt der ganze Betrag.
Ein Beispiel mit 300 Euro Rente im Monat. In der Krankenversicherung zählen 102,25 Euro. Mit 14,6 Prozent und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent sind das rund 17,89 Euro. Dazu kommen 3,6 Prozent Pflegebeitrag auf die vollen 300 Euro, also 10,80 Euro, kinderlos mit 4,2 Prozent 12,60 Euro. Stand 2026. Der Pensionsfonds führt die Beiträge direkt an die Krankenkasse ab. Privat Versicherte zahlen darauf keinen extra Beitrag.
Wenn dein Arbeitgeber eine Pensionszusage auf einen Pensionsfonds überträgt
Viele Unternehmen nutzen den Pensionsfonds, um eine bestehende Pensionszusage oder eine Versorgung über eine Unterstützungskasse auszulagern. Das entlastet ihre Bilanz. Für dich ändert sich der Träger der Rente, nicht die Zusage selbst. Der Fachbegriff dafür ist Wechsel des Durchführungswegs.
Steuerlich läuft das über § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz. Zahlt dein Arbeitgeber einen großen Einmalbetrag an den Pensionsfonds, bleibt das für dich steuerfrei und frei von Sozialabgaben, wenn er die Verteilung seiner Betriebsausgaben auf zehn Jahre beantragt. Übertragen wird so meist nur der Teil, den du schon erdient hast. Für die Jahre, die noch kommen, nutzen viele Betriebe eine Unterstützungskasse.
Bei einer solchen Übertragung kommt es auf drei Punkte an. Der Wert muss gleich bleiben, du darfst also nicht weniger bekommen als vorher. Ohne deine Zustimmung geht es nicht, und beruht die alte Zusage auf einer Betriebsvereinbarung, braucht es eine neue. Ein Verzicht auf Teile der Leistung ist nur bei aktiven Beschäftigten möglich und nur mit ihrem Einverständnis.
Ein Unterschied betrifft die Steuer im Alter. Eine Rente aus einer Pensionszusage gilt als Arbeitslohn, dafür gibt es den Versorgungsfreibetrag. Kommt die Rente nach der Übertragung aus dem Pensionsfonds, zählt sie als sonstige Einkunft. Dann gibt es statt des Versorgungsfreibetrags den Altersentlastungsbetrag und den Pauschbetrag von 102 Euro. Wer bei der Übertragung schon Rente bezog, behält die alten Freibeträge. Lass dir die Auswirkung vorrechnen, bevor du unterschreibst.
Was beim Pensionsfonds jetzt zählt
Ein Pensionsfonds ist kein Produkt, das du dir aussuchst. Er ist das Angebot deines Arbeitgebers. Darum zählt weniger der Vergleich mit anderen Anbietern als die Frage, ob dieses Angebot zu dir passt: der Zuschuss, die Kosten, die Garantie und die Frage nach dem Kapital.
Für Lisa heißt das: Ihr Arbeitgeber gibt die gesetzlichen 15 Prozent, die Kosten liegen im üblichen Rahmen, und sie hat 36 Jahre Zeit. Die freiere Anlage passt zu ihr. Ihren Wunsch nach Flexibilität deckt sie mit einem Sparplan daneben. Die Betriebsrente ist ein Baustein, nicht die ganze Lösung.
Hast du schon einen Pensionsfonds, lohnt ein Blick in die Unterlagen bei jedem Wechsel im Leben. Ein neuer Job, eine Elternzeit, ein Sabbatical oder eine Übertragung durch den Arbeitgeber sind gute Anlässe. Wenn du dabei Begleitung möchtest, schauen wir gemeinsam darauf.
Lass uns deinen Pensionsfonds einmal gemeinsam durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Dein unverfallbares Guthaben bleibt dir. Du kannst den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen, privat weiterzahlen oder innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden die Übertragung zum neuen Arbeitgeber verlangen, solange der Übertragungswert 2026 nicht über 101.400 Euro liegt. Frag vorher, welche Kosten im neuen Vertrag anfallen, und vergleiche mit dem Ruhenlassen.
Nein. Ohne Gehalt gibt es nichts umzuwandeln, der Vertrag ruht oder wird beitragsfrei gestellt. Das angesparte Geld bleibt angelegt. Du darfst nach § 1a Absatz 4 Betriebsrentengesetz mit eigenen Beiträgen weiterzahlen. Prüf im Pensionsplan, ob ein Hinterbliebenenschutz an laufende Beiträge geknüpft ist.
Lass dir vorher schriftlich zeigen, dass die neue Zusage wertgleich ist. Ohne deine Zustimmung geht die Übertragung nicht. Bezog die Zusage bisher den Versorgungsfreibetrag, gilt die Rente aus dem Pensionsfonds später als sonstige Einkunft mit anderen Freibeträgen. Lass dir die Steuer im Alter vorrechnen, bevor du unterschreibst.
Nein. Das Geld liegt beim Pensionsfonds, nicht bei deinem Arbeitgeber. Kann der Pensionsfonds die zugesagte Leistung nicht erbringen, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Gesichert sind laufende Renten 2026 bis zu 11.865 Euro im Monat.
Das Gesetz erlaubt eine Einmalzahlung oder ein Teilkapital von bis zu 30 Prozent neben der Rente. Ob du wählen darfst, entscheidet dein Pensionsplan. Viele Pläne sehen nur die lebenslange Rente vor. Kläre das am besten schon beim Abschluss.
Bis 676 Euro im Monat sind 2026 steuerfrei, davon 338 Euro frei von Sozialabgaben. Der Rahmen gilt für Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung zusammen. Was darüber liegt, zahlst du aus versteuertem Geld.
Die Rente aus dem Pensionsfonds ist ein Versorgungsbezug. Darauf zahlen gesetzlich Versicherte den vollen Kranken- und Pflegebeitrag selbst. In der Krankenversicherung bleiben 2026 monatlich 197,75 Euro frei, in der Pflegeversicherung ist das nur eine Freigrenze. Das gilt für Rentnerinnen und Rentner gleichermaßen.
Quellen: dejure.org: § 1 BetrAVG, Zusagearten und Einstandspflicht, Fassung ab 01.01.2018, und § 1a BetrAVG, Entgeltumwandlung, Fassung ab 01.01.2019, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1b BetrAVG, Unverfallbarkeit, § 10 BetrAVG, Beitragspflicht und § 20 BetrAVG, Optionssysteme, Fassung ab 22.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 4 BetrAVG, Übertragung und § 7 BetrAVG, Insolvenzsicherung, Fassung ab 24.06.2020, sowie § 16 BetrAVG, Anpassung, Fassung ab 31.12.2015, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 3 Nr. 63 und 66 EStG, Stand 2026, § 22 EStG, Fassung ab 01.01.2025, und § 9a EStG, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 226 SGB V, Freibetrag für Versorgungsbezüge, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Betriebliche Altersvorsorge, Stand 02.03.2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Pensionsfonds
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kündigt ein Betrieb die Auslagerung einer Pensionszusage an, freuen sich Beschäftigte über jemanden, der die Steuerfolgen im Alter mit ihnen durchrechnet.
- Bei jedem Jobwechsel lohnt die Frage nach alten Pensionsfonds-Anwartschaften. Die Jahresfrist zur Mitnahme ist ein guter Anlass für ein Gespräch.
