Wer sich mit Altersvorsorge beschäftigt, steht schnell vor einem Regal voller Begriffe. Die drei Schichten der Altersvorsorge bringen Ordnung hinein. Sie sortieren jede Vorsorge danach, wie der Staat sie fördert und besteuert.
Die Schicht verrät dir viel über einen Vertrag, bevor du das Kleingedruckte liest: ob du vor der Rente an das Geld kommst, ob es vor Pfändung sicher ist und ob deine Familie es erben kann.
Hier steht, was in jede Schicht gehört und wo ihre Grenzen liegen. Mit Werten für 2026 und den beschlossenen Änderungen ab 2027.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du ins Berufsleben startest du dich selbstständig machst dein Einkommen steigt
Das Wichtigste in Kürze
- Schicht 1 ist die Basis: gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke und Rürup-Rente. Hoher Steuervorteil, kein Kapital, kein freies Erbe.
- Schicht 2 ist die geförderte Zusatzvorsorge: Betriebsrente und Riester. Arbeitgeber oder Staat zahlen mit, die Rente ist voll steuerpflichtig.
- Ab 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. Neu kommt das Altersvorsorgedepot, auch für Selbständige. Beschlossen, Änderungen bis zum Start möglich.
- Schicht 3 ist private Vorsorge ohne Förderung: Rentenversicherungen, Fondspolicen, Indexpolicen. Flexibel und vererbbar, aber aus versteuertem Geld.
- Je fester die Bindung, desto stärker meist Förderung und Schutz vor Pfändung.
Inhalt
- Was ist das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge?
- Schicht 1: gesetzliche Rente, Versorgungswerke und Rürup-Rente
- Schicht 2: Betriebsrente, Riester und ab 2027 das Altersvorsorgedepot
- Schicht 3: private Rentenversicherungen und freies Sparen
- Die drei Schichten im Vergleich: Förderung, Steuer, Zugriff, Pfändung, Erbe
- Alle Vorsorgewege auf einen Blick: wofür, für wen, Stärke und Grenze
- Was zuerst? So ordnest du die Schichten für dich
- Alle Themen der Altersvorsorge, sortiert nach Schicht
- Was bei den drei Schichten der Altersvorsorge als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge?
Die kurze Antwort: Das Drei-Schichten-Modell teilt alle Formen der Altersvorsorge in drei Gruppen ein, je nachdem, wie der Staat sie fördert und wann er sie besteuert. Es gilt seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 und ist die Grundlage dafür, wie Beiträge und Renten heute im Steuerrecht behandelt werden.
Früher sprach man von drei Säulen: gesetzlich, betrieblich, privat. Das Schichtenmodell schaut auf die Regeln, nicht auf den Anbieter. Darum steht die private Rürup-Rente in derselben Schicht wie die gesetzliche Rente. Beide werden gleich behandelt: Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Rente wird später versteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung.
Eine Faustregel: Von Schicht 1 nach Schicht 3 sinkt die Förderung, und die Freiheit steigt.
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht. Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, verdient 3.850 Euro brutto und 2.500 Euro netto im Monat. Ihre Renteninformation schätzt ihre gesetzliche Rente auf 1.333 Euro brutto. Netto bleiben davon rund 1.140 Euro, so rechnet es unsere Seite zur Rentenlücke. Will sie im Alter leben wie heute, fehlen ihr rund 1.360 Euro im Monat in heutigem Geld. Mehr als Tagesgeld hat sie bisher nicht.
Schicht 1: gesetzliche Rente, Versorgungswerke und Rürup-Rente
Die kurze Antwort: Schicht 1 ist die Basisversorgung. Dazu gehören die gesetzliche Rente, die Versorgungswerke der freien Berufe, etwa für Ärztinnen und Ärzte, und die private Rürup-Rente, offiziell Basisrente. Alle zahlen eine lebenslange Monatsrente.
Förderung: Für Angestellte läuft die gesetzliche Rente automatisch. Der Beitrag liegt 2026 bei 18,6 Prozent vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat, die Hälfte zahlt der Arbeitgeber, Stand: Januar 2026. Für Kinder ab Geburtsjahr 1992 zahlt der Staat drei Jahre Beiträge. Die Rürup-Rente wird über die Steuer gefördert.
Steuer: Beiträge zur ersten Schicht sind 2026 bis 30.826 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzbar, für zusammen veranlagte Ehepaare bis 61.652 Euro, Stand: 2026. Gesetzliche Rentenbeiträge zählen mit. Später ist die Rente steuerpflichtig: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent davon. Ab einem Rentenbeginn 2058 sind es 100 Prozent.
Flexibilität: Kaum vorhanden. Es gibt nur eine Monatsrente. Die Rürup-Rente kannst du nicht kündigen, nur beitragsfrei stellen. Nur eine sehr kleine Rürup-Rente bis 39,55 Euro im Monat darf abgefunden werden, Stand 2026.
Pfändungsschutz: Hoch. Die laufende Rente ist nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen pfändbar, wie ein Gehalt. Die Rürup-Rente ist in der Ansparphase vor Gläubigerinnen und Gläubigern weitgehend geschützt. Beim Grundsicherungsgeld zählt sie nicht als Vermögen, das regelt § 12 SGB II.
Vererbbarkeit: Eingeschränkt. Aus der gesetzlichen Rente gibt es eine Witwen- oder Witwerrente nur nach Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft und eine Waisenrente für Kinder. Bei der Rürup-Rente dürfen nur Ehe- und eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder etwas bekommen, und auch sie nur als Rente.
Zur ersten Schicht gehört auch die Erwerbsminderungsrente. Neue Renten lagen 2025 im Schnitt bei 1.067 Euro brutto im Monat, Stand: Dezember 2025.
Schicht 2: Betriebsrente, Riester und ab 2027 das Altersvorsorgedepot
Die kurze Antwort: Schicht 2 ist die geförderte Zusatzvorsorge. Hier zahlt jemand mit, entweder der Arbeitgeber über die Betriebsrente oder der Staat über Zulagen bei der Riester-Rente. Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot dazu.
Betriebsrente: Förderung, Steuer und was beim Jobwechsel passiert
Bei der Betriebsrente fließt ein Teil deines Bruttogehalts in einen Vertrag, den dein Arbeitgeber für dich abschließt. Das heißt Entgeltumwandlung, darauf hast du Anspruch. 2026 sind bis 676 Euro im Monat steuerfrei und bis 338 Euro sozialabgabenfrei, Stand: 2026. Spart dein Arbeitgeber dabei Sozialabgaben, muss er mindestens 15 Prozent dazulegen.
Im Alter ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig. Dazu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, und zwar der volle Satz. Für die Krankenversicherung bleiben 2026 monatlich 197,75 Euro frei, für die Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, ist sie voll beitragspflichtig, Stand: 2026.
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage. Für dich zählt vor allem, was dein Arbeitgeber anbietet und wie hoch sein Zuschuss ist.
Flexibilität: Gering. Was du per Entgeltumwandlung einzahlst, gehört dir sofort, auch wenn du kündigst. Das heißt unverfallbar. Beim Jobwechsel kannst du den Vertrag mitnehmen, privat weiterführen oder beitragsfrei ruhen lassen. Die Übernahme durch einen neuen Arbeitgeber ist laut Verbraucherzentrale oft schwierig, Stand: März 2026.
Pfändungsschutz: In der Ansparphase ist die Betriebsrente vor Pfändung geschützt und zählt beim Grundsicherungsgeld nicht als Vermögen. Geht dein Arbeitgeber pleite, springt bei Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage der Pensions-Sicherungs-Verein ein.
Vererbbarkeit: Eingeschränkt. Laut Verbraucherzentrale ist das Guthaben grundsätzlich nicht frei vererbbar. Leistungen gehen an Ehe- und eingetragene Lebenspartner und Kinder, andere Erbinnen und Erben bekommen höchstens bis 8.000 Euro Sterbegeld, Stand: März 2026.
Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot ab 2027
Riester fördert der Staat 2026 mit 175 Euro Grundzulage und 300 Euro je Kind, für Kinder vor 2008 geboren 185 Euro, Stand: 2026. Volle Zulagen gibt es mit 4 Prozent vom Vorjahresbrutto als Eigenbeitrag. Bis 2.100 Euro im Jahr sind absetzbar, die Rente ist voll steuerpflichtig.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. So regelt es das Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat. Bestehende Verträge laufen weiter. Neu kommt das Altersvorsorgedepot: Fonds ohne Beitragsgarantie, ein Standardprodukt mit höchstens 1 Prozent Kosten im Jahr und Verträge mit Garantie. Statt lebenslanger Rente geht auch ein Auszahlplan bis mindestens 85.
Die Zulage wächst dann mit dem Beitrag. Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, 25 Cent je Euro darüber bis 1.800 Euro, dazu bis 300 Euro je Kind, erstmals auch für Selbständige. Das alles ist beschlossen, gilt ab dem 1. Januar 2027 und kann sich bis dahin noch ändern.
Flexibilität: Bei Riester gering. Kündigst du und lässt dir das Geld auszahlen, zahlst du alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Zu Rentenbeginn sind bis 30 Prozent als Kapital möglich, mit Wohn-Riester auch Geld für die eigene Wohnung.
Pfändungsschutz und Erbe: Gefördertes Riester-Vermögen ist in der Ansparphase vor Pfändung geschützt, nach § 97 EStG und § 851 ZPO. Erbinnen und Erben bekommen das Guthaben, die Förderung geht aber zurück, außer Ehepartnerin oder Ehepartner übertragen es auf einen eigenen Vertrag.
Schicht 3: private Rentenversicherungen und freies Sparen
Die kurze Antwort: Schicht 3 ist private Vorsorge ohne staatliche Förderung. Dazu gehören die klassische private Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung, die Indexpolice und Kapitallebensversicherungen.
Förderung: Keine. Du zahlst aus versteuertem Netto ein. Der Vorteil liegt woanders: Erträge im Vertrag werden erst bei der Auszahlung besteuert. Der Höchstrechnungszins für neue klassische Verträge liegt seit Januar 2025 bei 1 Prozent.
Steuer: Nimmst du eine lebenslange Rente, versteuerst du nur den Ertragsanteil. Mit 67 sind das 17 Prozent, so steht es in § 22 EStG. Nimmst du das Kapital, wird der Gewinn versteuert. Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre und zahlst du ab 62 aus, ist nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig. Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt auf diese Renten keine Kassenbeiträge.
Flexibilität: Hoch. Du kannst pausieren, beitragsfrei stellen oder kündigen und zu Rentenbeginn meist Kapital wählen. Früh gekündigt, bekommst du oft weniger zurück, als du eingezahlt hast.
Pfändungsschutz: Gering. Ein normaler privater Vertrag kann gepfändet werden und zählt beim Grundsicherungsgeld je nach Höhe als Vermögen. Geschützt ist er nur, wenn er § 851c ZPO erfüllt: lebenslange Rente frühestens ab 60, kein Kapital. Umwandeln lässt sich ein Vertrag nach § 167 VVG.
Vererbbarkeit: Am besten von allen Schichten. Du kannst frei bestimmen, wer im Todesfall Geld bekommt, auch ein Partner ohne Trauschein.
Ein Sonderfall der dritten Schicht sind britische Policen. Sie legen mit höherem Aktienanteil an und glätten Schwankungen über Reserven. Freies Sparen in einem Depot gehört streng genommen zu keiner Schicht. Gewinne kosten dort 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, 1.000 Euro im Jahr bleiben frei, Stand: 2026. Das Geld ist jederzeit verfügbar und vererbbar, aber voll pfändbar.
Die drei Schichten im Vergleich: Förderung, Steuer, Zugriff, Pfändung, Erbe
Die fünf Fragen, die bei jeder Vorsorge zählen, Stand: 2026.
| Schicht 1: Basis | Schicht 2: Zusatz | Schicht 3: privat | |
|---|---|---|---|
| Förderung | Beiträge bis 30.826 € im Jahr absetzbar | bAV: bis 676 € steuerfrei, 338 € sozialabgabenfrei, Arbeitgeberzuschuss; Riester: Zulagen | keine, Erträge erst bei Auszahlung besteuert |
| Steuer im Alter | Rentenbeginn 2026: 84 %, ab 2058: 100 % | voll steuerpflichtig | Rente: Ertragsanteil, mit 67: 17 %; Kapital: Gewinn, oft zur Hälfte |
| Flexibilität | nur Monatsrente, keine Kündigung mit Auszahlung | gering; Riester bis 30 % Kapital; AVD ab 2027 mit Auszahlplan | hoch: pausieren, kündigen, Kapital wählen |
| Pfändungsschutz | hoch, auch beim Grundsicherungsgeld | hoch in der Ansparphase | gering, außer nach § 851c ZPO |
| Vererbbarkeit | nur Hinterbliebenenrente an Ehepartner und Kinder | eingeschränkt; Riester: Förderung geht bei Auszahlung zurück | frei, Bezugsberechtigte selbst wählbar |
Für die Rente im Alter gilt bei allen geförderten Wegen eine Schonregel: Bei der Grundsicherung im Alter bleiben von einer zusätzlichen Altersvorsorge 100 Euro im Monat frei, dazu 30 Prozent vom Rest, höchstens 281,50 Euro im Monat, Stand: 2026. Das regelt § 82 SGB XII.
Alle Vorsorgewege auf einen Blick: wofür, für wen, Stärke und Grenze
Die zweite Tabelle stellt alle Wege nebeneinander, die wir auf eigenen Seiten erklären. Die Kosten sind bewusst grob, denn sie hängen stark vom einzelnen Vertrag. Entscheidend ist die Effektivkostenquote im Produktinformationsblatt.
| Weg | Wofür | Für wen | Kosten grob | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | Basis, Erwerbsminderung | Angestellte, Pflichtversicherte | 18,6 % vom Brutto, halb Arbeitgeber | lebenslang, an Löhne gekoppelt | reicht allein selten |
| Rürup-Rente | Basisrente mit Steuervorteil | Selbständige, hoher Steuersatz | gute Tarife um 1 % im Jahr | größter Steuervorteil | kein Kapital, kein freies Erbe |
| Betriebsrente | Rente über den Arbeitgeber | Angestellte mit Zuschuss | je nach Vertrag | Zuschuss, Abgaben gespart | Kassenbeiträge im Alter |
| Riester-Rente | geförderte Privatrente | nur noch Bestand | oft hoch, Effektivkosten prüfen | Zulagen, Kinderzulage | keine Neuverträge ab 2027 |
| Altersvorsorgedepot | geförderte Fondsanlage ab 2027 | auch Selbständige | Standardprodukt höchstens 1 % | Zulage, Renditechance | Schwankungen |
| Private Rentenversicherung | garantierte Rente | Sicherheitsorientierte | Abschlusskosten am Anfang | planbar, vererbbar | geringe Garantieverzinsung |
| Fondsgebundene Rentenversicherung | Fonds im Versicherungsmantel | lange Laufzeit | Mantel plus Fondskosten | Steuer erst bei Auszahlung | Kosten fressen Vorteil |
| Indexpolice | Indexbeteiligung mit Garantie | Vorsichtige | wie klassische Police | keine Indexverluste, Gewinne jährlich gesichert | Rendite gedeckelt |
| Freies Depot | flexibel sparen | wer Schwankungen aushält | mit ETF oft niedrig | jederzeit verfügbar | kein Pfändungsschutz |
Was zuerst? So ordnest du die Schichten für dich
Die kurze Antwort: Erst die Grundlage sichern, dann geförderte Wege mit Zuschuss nutzen, dann flexibel ergänzen.
Bevor es um die Rente geht, steht ein Notgroschen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zwei bis drei Nettogehälter als Rücklage. Danach kommt der Schutz deiner Arbeitskraft, denn ohne Einkommen gibt es keine Sparrate. Lisa hat beides: ihr Tagesgeld und seit 2019 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente.
Für Lisa ist der erste Schritt die Betriebsrente mit Arbeitgeberzuschuss. Durch Zuschuss und gesparte Abgaben hat sie für 100 Euro Beitrag netto oft nur rund 50 bis 60 Euro weniger auf dem Konto.
Für den Rest startet Lisa einen breit gestreuten Sparplan. Er bleibt flexibel, falls ein Kind, ein Sabbatical oder eine Wohnung kommt. Ab 2027 lohnt sich der Vergleich mit dem Altersvorsorgedepot: Mit 1.800 Euro Beitrag im Jahr bekäme sie nach den beschlossenen Regeln eine Zulage, die ein freier Sparplan nicht hat. Die Rürup-Rente ist für Lisa bei knapp 30 Prozent Grenzsteuersatz eine Ergänzung für später, wenn ihr Einkommen deutlich steigt.
Stell dir vor: Lisa macht sich mit 35 als Projektberaterin selbständig. Dann wächst ihre gesetzliche Rente nicht weiter, und ihre Schicht 1 muss sie selbst bauen. Spannend wird dann die Rürup-Rente, ab 2027 auch das Altersvorsorgedepot.
Schicht 1 und 2 binden das Geld bis zur Rente. Wer alles dort anlegt, hat keinen Puffer für die großen Momente im Leben. Wer alles frei anlegt, verschenkt Förderung und Schutz.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Die Reform 2027 ist ein guter Anlass, alle Verträge aus allen drei Schichten einmal nebeneinanderzulegen.
Alle Themen der Altersvorsorge, sortiert nach Schicht
Die kurze Antwort: Hier findest du alle Seiten zur Altersvorsorge, sortiert wie das Modell.
Schicht 1: die Basis
Gesetzliche Rente: Entgeltpunkte, Rentenalter, Abschläge.
Rentenlücke: von der Renteninformation zur Nettorente und zum Kapitalbedarf.
Kindererziehungszeiten: Rentenpunkte für Kinder und die beschlossene Mütterrente III ab 2027.
Erwerbsminderungsrente: was die Rentenversicherung zahlt, wenn du vor der Rente nicht mehr arbeiten kannst.
Rürup-Rente: die Basisrente mit dem größten Steuervorteil und für wen sie passt.
Schicht 2: geförderte Zusatzvorsorge
Betriebsrente: Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss, Steuer und Kassenbeiträge im Alter.
Direktversicherung: der häufigste Weg der Betriebsrente, ein Versicherungsvertrag des Arbeitgebers auf dein Leben.
Pensionskasse: eine eigene Versorgungseinrichtung, oft für eine ganze Branche.
Pensionsfonds: mehr Freiheit bei der Anlage, abgesichert über den Pensions-Sicherungs-Verein.
Unterstützungskasse: eine Kasse des Unternehmens, auch für höhere Beiträge.
Pensionszusage: das direkte Versprechen des Arbeitgebers, oft für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer.
Riester-Rente: was 2026 gilt und was du ab 2027 mit deinem Vertrag tun kannst.
Altersvorsorgedepot: die beschlossene Förderung ab 2027 mit Zulagen auf eine Fondsanlage.
Schicht 3: private Vorsorge
Private Rentenversicherung: die klassische Rente mit Garantie, Rentenfaktor und Überschüssen.
Fondsgebundene Rentenversicherung: Fonds und ETF im Versicherungsmantel.
Indexpolice: Beitragsgarantie mit gedeckelter Beteiligung an einem Börsenindex.
Britische Policen: höherer Aktienanteil, geglättete Wertentwicklung, Schlussbonus.
Was bei den drei Schichten der Altersvorsorge als Nächstes zählt
Das Drei-Schichten-Modell ist kein Bauplan, den man von unten nach oben abarbeiten muss. Es ist eine Landkarte, mit der du Angebote einordnest, bevor du unterschreibst.
Was jetzt zählt, ist dein eigener Stand. Nimm deine Renteninformation und alle Verträge, die du hast, und ordne sie den Schichten zu. Dann siehst du, wo Förderung ungenutzt bleibt und wo vor 2027 eine Entscheidung ansteht. Gemeinsam geht das leichter: sprich uns an.
Lass uns deine Altersvorsorge über alle drei Schichten ordnen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Was du per Entgeltumwandlung eingezahlt hast, bleibt dir. Du kannst den Vertrag mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber zustimmt, privat weiterzahlen oder ruhen lassen.
Meist fällt deine gesetzliche Rente als wachsende Basis weg, weil du nicht mehr pflichtversichert bist. Schicht 1 baust du dann selbst, etwa mit einer Rürup-Rente. Ab 2027 sollen Selbständige erstmals das geförderte Altersvorsorgedepot nutzen können. Das ist beschlossen und kann sich bis zum Start noch ändern.
Aus der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente nicht, dort sind nur Ehe- und eingetragene Lebenspartner und Kinder vorgesehen. In der dritten Schicht kannst du ihn als Bezugsberechtigten eintragen.
Die gesetzliche Rente, die Rürup-Rente, geförderte Riester-Verträge und Betriebsrenten sind in der Ansparphase weitgehend geschützt. Ein normaler privater Rentenvertrag oder ein Depot kann dagegen gepfändet werden. Einen privaten Vertrag kannst du in einen pfändungsgeschützten Vertrag nach § 851c ZPO umwandeln lassen.
Nicht sofort. Bestehende Verträge laufen weiter. Ab 2027 kannst du nach den beschlossenen Regeln in die neue Förderung wechseln oder ins Altersvorsorgedepot übertragen, ohne Förderung zurückzuzahlen. Kündige nicht überstürzt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorge-Depot, Stand 20.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Betriebliche Altersvorsorge: Gehaltsumwandlung, Stand 02.03.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Rürup-Rente, Fallstricke bei der Basisrente, Stand 02.10.2025, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 851c ZPO, Fassung 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 22 EStG und § 82 SGB XII, Fassung 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Drei Schichten der Altersvorsorge
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Eine gemeinsame Übersicht aller Verträge nach Schichten öffnet oft das Gespräch über Lücken und Förderung.
- Die Reform 2027 ist ein guter Anlass, bei Riester-Kundinnen und -Kunden anzurufen und die Wege für den bestehenden Vertrag durchzurechnen.
- Wer sich selbständig macht, verliert oft unbemerkt die erste Schicht. Ein kurzer Anruf beim Start lohnt sich.
