Eine fondsgebundene Rentenversicherung legt dein Geld in Fonds an und macht daraus im Alter eine Rente, die so lange fließt, wie du lebst. Viele kennen sie als Fondspolice. Sie verspricht beides: die Chancen der Börse und die Sicherheit einer lebenslangen Zahlung.
Genau dieses Doppelversprechen macht sie schwer zu beurteilen. Mit niedrigen Kosten, langer Laufzeit und gutem Rentenfaktor kann sie einem ETF-Sparplan ebenbürtig sein. Mit hohen Kosten frisst sie über Jahrzehnte einen großen Teil deiner Rendite.
Hier liest du, wie die Fondspolice rechnet, wie sie in der Anspar- und in der Auszahlphase besteuert wird, was Garantien wirklich schützen und woran du erkennst, ob sie zu dir passt.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du Vermögen aufbauen willst dein Einkommen steigt die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist ein Fondssparplan in einem Versicherungsmantel. Am Ende wählst du zwischen lebenslanger Rente und Auszahlung des Guthabens.
- Im Vertrag fallen keine laufenden Steuern an, auch nicht beim Fondswechsel. Bei Auszahlung ab 62 und nach 12 Jahren Laufzeit werden nur 42,5 Prozent des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Eine Rente mit 67 versteuerst du nur zu 17 Prozent.
- Die Kosten entscheiden. Schon wenige Zehntel Prozent Effektivkosten im Jahr machen über 30 Jahre einen fünfstelligen Unterschied.
- Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente du je 10.000 Euro Guthaben bekommst. Er sollte garantiert sein und für dein ganzes Guthaben gelten.
- Sinnvoll ist sie bei langer Laufzeit, niedrigen Kosten und dem Wunsch nach einer Rente bis zum Lebensende. Für kurze Zeiträume und unsichere Beiträge passt sie selten.
Inhalt
- Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?
- Was du im Alter ohne private Vorsorge bekommst
- Fondspolice oder ETF-Sparplan: der Vergleich in Ruhe
- Was eine fondsgebundene Rentenversicherung kostet und wie du Effektivkosten liest
- Steuer in der Ansparphase: warum ein Fondswechsel nichts kostet
- Steuer bei der Auszahlung: Kapital, Rente oder Todesfall
- Garantien in der Fondspolice: was sie schützen und was sie kosten
- Der Rentenfaktor entscheidet, wie viel Rente aus deinem Geld wird
- Fondsauswahl, Fondswechsel und Ablaufmanagement
- Wann eine Fondspolice sinnvoll ist und wann nicht
- So läuft der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ab
- Wenn die Rente beginnt, du kündigst oder stirbst: so kommt das Geld zu dir
- Was bei der fondsgebundenen Rentenversicherung als Nächstes zählt
Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Die kurze Antwort: Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine private Rentenversicherung, bei der dein Sparanteil nicht im sicheren Topf des Versicherers landet, sondern in Investmentfonds. Wie viel am Ende herauskommt, hängt vor allem davon ab, wie sich diese Fonds entwickeln.
Von deinem Beitrag zieht der Versicherer zuerst Kosten ab. Der Rest kauft Fondsanteile. Diese Anteile gehören rechtlich zu einem Anlagestock, einem vom übrigen Vermögen des Versicherers getrennten Sondervermögen. Du wählst die Fonds aus einer Liste, die der Vertrag vorgibt. Das können Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Dachfonds oder ETFs sein, also Indexfonds, die einen Börsenindex wie den MSCI World nachbilden.
Zur Rentenzeit wird das Guthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet oder ausgezahlt. Der Versicherer übernimmt das Langlebigkeitsrisiko: Er zahlt auch dann weiter, wenn du 100 wirst und dein Guthaben rechnerisch längst aufgebraucht wäre.
Von der klassischen privaten Rentenversicherung unterscheidet sie sich durch das Risiko. Die klassische Variante verzinst dein Geld mit einem garantierten Zins und Überschüssen. Die Fondspolice gibt dir die volle Chance und das volle Risiko der Börse. Dazwischen liegen Mischformen mit Garantie, die Hybridprodukte. Die Fondspolice gehört zur dritten Schicht der Altersvorsorge. Der Staat fördert sie nicht mit Zulagen, gibt ihr aber steuerliche Vorteile. Wie die drei Schichten zusammenhängen, steht unter Die drei Schichten der Altersvorsorge.
Was du im Alter ohne private Vorsorge bekommst
Ohne private Vorsorge bleibt dir im Alter vor allem die gesetzliche Rente. Wer 45 Jahre lang genau den Durchschnitt verdient hat, bekommt seit Juli 2026 eine Standardrente von 1.913,40 Euro brutto im Monat, Stand: Juli 2026, laut den Rechengrößen der Rentenversicherung. Das Rentenniveau liegt bei 48 Prozent und ist bis 2031 gesetzlich festgeschrieben.
Die Wirklichkeit liegt bei vielen darunter. Frauen bekamen zuletzt im Schnitt 1.459 Euro gesetzliche Rente, Männer 1.892 Euro. Teilzeit, Elternzeit oder ein Sabbatical sind oft bewusste Entscheidungen. Sie senken aber die späteren Rentenpunkte, egal ob bei Frauen oder bei Männern.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, arbeitet Vollzeit als Projektmanagerin und verdient 2.500 Euro netto. Ihre Renteninformation schätzt 1.333 Euro brutto. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben ihr davon gut 1.140 Euro. Ihr Erspartes liegt bisher auf dem Tagesgeld. Wie groß die Lücke zu ihrem Wunsch ist, rechnen wir auf der Seite Rentenlücke berechnen ausführlich durch. Hier geht es um die Frage, ob eine Fondspolice das richtige Werkzeug ist, um diese Lücke zu füllen.
Fondspolice oder ETF-Sparplan: der Vergleich in Ruhe
Die kurze Antwort: Ein günstiger ETF-Sparplan im Depot ist fast immer billiger. Die Fondspolice punktet dafür bei der Steuer und mit der lebenslangen Rente. Welche Seite gewinnt, hängt davon ab, wie groß der Kostenunterschied ist und wie du das Geld später nutzen willst.
Die Stiftung Warentest hat im Mai 2025 22 fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Beitragsgarantie verglichen. Die Fondsauswahl war fast überall gut, die Kosten bei den meisten zu hoch. Nur drei Verträge schnitten mit gut ab. Ihr Urteil: Die meisten Sparerinnen und Sparer fahren mit einem einfachen ETF-Sparplan besser. Ausnahme ist, wer sicher eine lebenslange Rente möchte und alle Beiträge planmäßig zahlen kann.
| Merkmal | Fondspolice | ETF-Sparplan im Depot |
|---|---|---|
| Laufende Kosten | Fondskosten plus Vertragskosten, gute Verträge unter 0,7 Prozent Effektivkosten im Jahr | Fondskosten, bei breiten ETFs oft rund 0,2 Prozent im Jahr, dazu je nach Depot Ordergebühren |
| Steuer während des Sparens | keine, auch nicht beim Fondswechsel | Vorabpauschale und Steuer auf Ausschüttungen, jeder Verkauf ist steuerpflichtig |
| Steuer bei Kapitalauszahlung | ab 62 und nach 12 Jahren: 42,5 Prozent des Gewinns zum persönlichen Steuersatz | 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, bei Aktienfonds auf 70 Prozent des Gewinns |
| Rente im Alter | lebenslang, Rentenfaktor bei Abschluss festgelegt, Ertragsanteil steuerpflichtig | nur als selbst gesteuerter Entnahmeplan, das Geld kann aufgebraucht werden |
| Flexibilität | Beitragspause und Teilentnahme meist möglich, Kündigung in den ersten Jahren teuer | jederzeit verkaufen, Rate ändern, pausieren |
| Im Todesfall | Leistung an die Person mit Bezugsrecht, ohne Einkommensteuer | Depot fällt in den Nachlass |
Steuerwerte im Depot: Stand 2026. Mehr dazu unter Steuern auf Kapitalerträge.
Was eine fondsgebundene Rentenversicherung kostet und wie du Effektivkosten liest
Die kurze Antwort: Eine Fondspolice kostet Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten des Vertrags und die Kosten der Fonds. Alles zusammen zeigt eine Zahl: die Effektivkosten. Sie sagen, um wie viele Prozentpunkte die Kosten deine Rendite jedes Jahr senken.
Du findest die Effektivkosten im Basisinformationsblatt, das du vor dem Abschluss bekommen musst. Viele Verträge mit Beratung liegen deutlich darüber. Die Verbraucherzentrale rechnet vor: Bei 5 Prozent Rendite und 2 Prozent Effektivkosten schrumpft dein Ertrag über die Laufzeit um 56 Prozent, also um mehr als die Hälfte, Stand: April 2026.
Abschlusskosten und Zillmerung
Abschlusskosten werden oft in den ersten Jahren mit deinen Beiträgen verrechnet. Das heißt Zillmerung. Bis zu 2,5 Prozent der gesamten Beitragssumme darf der Versicherer dafür direkt einplanen, das ist der Höchstzillmersatz. Bei 200 Euro über 36 Jahre wären das bis zu 2.160 Euro. Darum ist das Guthaben in den ersten Jahren oft kleiner als die Summe der Beiträge.
Wer früh kündigt, verliert deshalb viel. Das Gesetz begrenzt den Schaden: Nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz musst du mindestens so viel zurückbekommen, als wären die Abschlusskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt worden. Bei einer Fondspolice zählt dabei der Zeitwert deiner Fondsanteile. Ein Stornoabzug ist nur erlaubt, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.
Nettopolice: ohne Provision im Vertrag
Bei einer Nettopolice stecken keine Abschlussprovisionen im Beitrag. Die Beratung bezahlst du getrennt, als Honorar an eine Honorarberaterin, einen Honorarberater oder eine Versicherungsberaterin. Das macht die Kosten sichtbar. Billiger ist es nur, wenn das Honorar zusammen mit den laufenden Kosten unter dem liegt, was ein Bruttovertrag kostet.
Wie stark Kosten wirken, zeigt Lisa. Sie überlegt, 200 Euro im Monat bis 67 zu sparen. Das sind 36 Jahre und 86.400 Euro Beiträge. Wir rechnen mit 6 Prozent Rendite der Fonds vor Kosten. Das ist eine Annahme, keine Prognose. Für die Steuer nehmen wir an, dass Lisa im Alter einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent hat.
| Lisa, 200 Euro im Monat, 36 Jahre | Guthaben mit 67 vor Steuer | Nach Steuer bei Auszahlung auf einen Schlag |
|---|---|---|
| ETF-Sparplan, 0,2 Prozent Kosten | rund 282.000 Euro | rund 246.000 Euro |
| Fondspolice, 0,7 Prozent Effektivkosten | rund 252.000 Euro | rund 235.000 Euro |
| Fondspolice, 1,5 Prozent Effektivkosten | rund 212.000 Euro | rund 198.000 Euro |
Die Rechnung ist vereinfacht. Beim Depot haben wir die laufende Vorabpauschale und den Sparerpauschbetrag weggelassen. Trotzdem ist die Botschaft klar: Bei Lisas Annahmen liegt die Grenze bei rund 0,5 Prozent Effektivkosten. Erst darunter holt die Fondspolice den Kostennachteil über die Steuer wieder herein. Bei 1,5 Prozent fehlen Lisa fast 50.000 Euro. Die Rente bis zum Lebensende hat das Depot allerdings gar nicht.
Steuer in der Ansparphase: warum ein Fondswechsel nichts kostet
Die kurze Antwort: Solange das Geld im Vertrag bleibt, zahlst du keine Steuer. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne werden nicht jedes Jahr versteuert. Es gibt keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale und du brauchst keinen Freistellungsauftrag.
Das hat einen Namen: Steuerstundung. Das Geld, das im Depot jedes Jahr ans Finanzamt ginge, arbeitet im Vertrag weiter.
Besonders wichtig ist das beim Fondswechsel. Verkaufst du im Depot einen Fonds mit Gewinn, um in einen anderen zu wechseln, fällt sofort Abgeltungsteuer an. In der Fondspolice ist der Wechsel steuerfrei. Das gilt für das Umschichten deines Guthabens, im Fachjargon Switch, und für das Umlenken künftiger Beiträge, Shift genannt. Wer im Laufe von Jahrzehnten öfter umschichten will, etwa um das Risiko vor der Rente zu senken, spart dadurch Steuern.
Deine Beiträge selbst kannst du nicht von der Steuer absetzen. Das unterscheidet die Fondspolice von der Rürup-Rente und der Riester-Rente. Du zahlst aus versteuertem Einkommen ein und hast dafür im Alter mehr Freiheit.
Steuer bei der Auszahlung: Kapital, Rente oder Todesfall
Die kurze Antwort: Wie viel Steuer du am Ende zahlst, hängt davon ab, wie du dein Geld abrufst. Als lebenslange Rente zählt nur ein kleiner Ertragsanteil. Als Kapital auf einen Schlag wird der Gewinn versteuert, ab 62 und nach 12 Jahren aber nur zur Hälfte.
Kapitalauszahlung und Halbeinkünfteverfahren
Steuerpflichtig ist nur der Gewinn, also die Auszahlung minus die Summe deiner Beiträge. So steht es in § 20 Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz. Bei fondsgebundenen Verträgen bleiben davon 15 Prozent steuerfrei, das ist die Teilfreistellung für Versicherungen.
Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und bekommst du das Geld nach deinem 62. Geburtstag, greift das Halbeinkünfteverfahren. Dann wird nur die Hälfte versteuert, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz. Zusammen mit der Teilfreistellung sind 42,5 Prozent des Gewinns steuerpflichtig. Für Verträge von 2005 bis 2011 reicht schon der 60. Geburtstag. Die Grenze von 62 gilt für alle Abschlüsse ab 2012, so regelt es § 52 Absatz 28 Einkommensteuergesetz.
Ist eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, zahlst du auf 85 Prozent des Gewinns 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer. Dein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro, gilt dann. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen ganz steuerfrei sein.
Lebenslange Rente und Ertragsanteil
Nimmst du eine Rente, wird nur der Ertragsanteil versteuert. Er hängt allein von deinem Alter beim Rentenbeginn ab und bleibt dann für immer gleich. Die Werte stehen in § 22 Einkommensteuergesetz.
| Alter bei Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Ertragsanteil | Steuerfreier Teil |
|---|---|---|
| 60 oder 61 | 22 Prozent | 78 Prozent |
| 62 | 21 Prozent | 79 Prozent |
| 63 | 20 Prozent | 80 Prozent |
| 65 oder 66 | 18 Prozent | 82 Prozent |
| 67 | 17 Prozent | 83 Prozent |
| 70 | 15 Prozent | 85 Prozent |
Für Lisa hieße das: Bekommt sie mit 67 eine private Rente von 630 Euro, sind 107 Euro davon steuerpflichtig. Bei 25 Prozent Steuersatz sind das rund 27 Euro Steuer im Monat. Die Rente aus der Fondspolice ist damit steuerlich deutlich günstiger als die gesetzliche Rente, die Lisa bei Rentenbeginn 2062 voll versteuern muss.
Bist du als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlst du auf die private Rente in der Regel keine Kranken- und Pflegebeiträge. Freiwillig Versicherte zahlen darauf den vollen Beitrag.
Im Todesfall
Stirbst du vor oder während der Rente, bekommt die Person mit dem Bezugsrecht das Guthaben oder die restliche Rente aus der Rentengarantiezeit. Das kann jede Person sein, die du bestimmst. Die Leistung fällt dann nicht in den Nachlass. Einkommensteuer fällt auf die Todesfallleistung nicht an, Erbschaftsteuer kann je nach Verwandtschaft und Freibetrag anfallen.
Garantien in der Fondspolice: was sie schützen und was sie kosten
Die kurze Antwort: Eine Garantie verspricht dir, dass zum Rentenbeginn mindestens ein bestimmter Teil deiner Beiträge da ist. Sie kostet Rendite, weil ein Teil deines Geldes sicher und damit niedrig verzinst angelegt werden muss.
Der Höchstrechnungszins für neue Verträge liegt seit Januar 2025 bei 1 Prozent, Stand: 2026. Um 100 Prozent der Beiträge zu garantieren, muss ein Versicherer bei so niedrigen Zinsen einen großen Teil sicher parken. Für die Börse bleibt wenig. Die Stiftung Warentest hat darum schon 2023 vor Fondspolicen mit Beitragsgarantie gewarnt.
Es gibt verschiedene Garantiemodelle. Beim statischen Hybridprodukt fließt ein fester Teil in den sicheren Deckungsstock des Versicherers, der Rest in Fonds. Beim dynamischen Hybrid schichtet ein Rechenmodell laufend zwischen sicherem Topf, einem Wertsicherungsfonds und freien Fonds um. Fällt die Börse stark, kann fast alles im sicheren Topf landen und dort bleiben. Das nennt man Cash-Lock, und dann wächst dein Geld kaum noch.
Viele Verträge bieten heute 80 oder 90 Prozent Beitragsgarantie oder gar keine. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Garantien sich nur auf die Beiträge nach Abzug der Kosten beziehen können und im Krisenfall eines Versicherers gekürzt werden dürfen. Wichtiger ist die Garantie, die viele übersehen: die auf den Rentenfaktor.
Der Rentenfaktor entscheidet, wie viel Rente aus deinem Geld wird
Die kurze Antwort: Der Rentenfaktor sagt, wie viel Euro Monatsrente du für je 10.000 Euro Guthaben bekommst. Er hängt von deinem Geburtsjahr, dem Rentenbeginn, der Rentengarantiezeit und dem Tarif ab.
Nehmen wir einen Rentenfaktor von 25 Euro als Beispiel. Aus Lisas rund 252.000 Euro aus der Tabelle oben würden rund 630 Euro Rente im Monat. Um ihr Guthaben wieder herauszubekommen, müsste Lisa 400 Monate Rente beziehen, also gut 33 Jahre, bis sie 100 ist. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Versicherte bei vielen Verträgen über 94 werden müssen, bis sich die Rente rechnet. Der Versicherer kalkuliert mit einer vorsichtig hohen Lebenserwartung.
Es gibt drei Arten. Ein voll garantierter Rentenfaktor kann nicht mehr gesenkt werden, auch wenn die Menschen länger leben. Ein Rentenfaktor mit Treuhändervorbehalt ist garantiert, darf aber gesenkt werden, wenn ein unabhängiger Treuhänder zustimmt, etwa bei steigender Lebenserwartung oder dauerhaft niedrigen Zinsen. Ein nicht garantierter Faktor ist nur ein Rechenwert. Achte auch darauf, ob die Garantie für dein ganzes Guthaben gilt oder nur für einen Teil, etwa ohne Zuzahlungen und ohne Gewinne.
Gute Verträge rechnen zum Rentenbeginn mit dem höheren Wert: dem garantierten Faktor oder dem Faktor, den der Versicherer dann für neue Renten anbietet. Diese Besserstellung lohnt sich, wenn die Zinsen bis dahin wieder steigen.
Urteil zum Rentenfaktor
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 eine Klausel gekippt, mit der ein Versicherer den Rentenfaktor fondsgebundener Riester-Verträge einseitig senken durfte. Az. IV ZR 34/25. Der Grund: Wer senken darf, muss bei besseren Bedingungen auch wieder anheben. Das Oberlandesgericht Köln hat am 28. August 2026 eine ähnliche Klausel für unwirksam erklärt, noch nicht rechtskräftig. Wurde dein Rentenfaktor gesenkt, lohnt ein Blick in deine Unterlagen.
Fondsauswahl, Fondswechsel und Ablaufmanagement
Die kurze Antwort: Die Fondsauswahl bestimmt deine Chancen, das Ablaufmanagement schützt dich vor einem Crash kurz vor Rentenbeginn. Beides kannst du in den meisten Verträgen selbst steuern.
Für einen langen Sparzeitraum sind breit streuende Aktien-ETFs die Grundlage, etwa auf einen Weltindex wie den MSCI World. Die Stiftung Warentest lobt, dass fast alle Versicherer solche ETFs inzwischen anbieten. Prüfe vor dem Abschluss, wie viele Fonds es gibt, wie teuer sie sind und ob der Wechsel kostenlos ist. Gute Verträge erlauben mehrere kostenlose Wechsel im Jahr.
Ablaufmanagement: weniger Risiko kurz vor der Rente
Ein Börseneinbruch mit 30 Jahren ist ärgerlich, aber verkraftbar. Ein Einbruch ein Jahr vor Rentenbeginn trifft dich voll, weil der Rentenfaktor dann auf ein geschrumpftes Guthaben angewendet wird. Das Ablaufmanagement schichtet darum einige Jahre vor dem Ende schrittweise in schwankungsarme Anlagen um. Üblich sind fünf bis sieben Jahre vorher. Gute Verträge bieten das automatisch und kostenlos an, und du kannst es abwählen, wenn du lieber investiert bleibst.
Wann eine Fondspolice sinnvoll ist und wann nicht
Die kurze Antwort: Eine Fondspolice passt, wenn du lange sparen kannst, eine Rente bis zum Lebensende willst und einen Vertrag mit niedrigen Kosten findest. Fehlt eine dieser drei Voraussetzungen, ist sie selten die beste Wahl.
Sinnvoll sein kann sie in diesen Fällen:
- Du hast mindestens 12, besser über 20 Jahre bis zur Auszahlung. Erst dann wirken Steuerstundung und Halbeinkünfteverfahren voll.
- Du möchtest im Alter eine garantierte Rente bis zum Lebensende und nicht selbst aus einem Depot entnehmen.
- Du bist heute und im Alter gut verdienend oder hast schon ein großes Depot. Dann wiegt der Steuervorteil schwerer.
- Du willst über die Jahrzehnte öfter umschichten, ohne jedes Mal Steuern zu zahlen.
- Du willst ein Guthaben an eine bestimmte Person geben, die nicht deine Erbin ist.
Weniger passend ist sie, wenn du dein Geld in den nächsten Jahren vielleicht brauchst, etwa für einen Wohnungskauf. Wer noch keinen Notgroschen hat und die eigene Arbeitskraft nicht abgesichert hat, sollte diese Schritte zuerst gehen. Und wenn die Effektivkosten deutlich über einem Prozent liegen, ist ein ETF-Sparplan in fast allen Rechnungen vorn.
Ab 1. Januar 2027 kommt ein neues gefördertes Altersvorsorgedepot. Der Bundesrat hat das Gesetz am 8. Mai 2026 beschlossen. Es bringt eine Grundzulage von bis zu 480 Euro im Jahr, erstmals auch für Selbständige. Einzelheiten können sich bis zum Start noch ändern. Wer jetzt eine Fondspolice abschließen will, sollte diese Alternative mitprüfen.
Für Lisa ist die Antwort offen. Sie will verstehen, bevor sie handelt, und hat lange nur aufs Tagesgeld gesetzt. Eine günstige Fondspolice mit garantiertem Rentenfaktor kann für sie ein Baustein sein, der sie im Alter ruhig schlafen lässt. Ein ETF-Sparplan bringt ihr nach unserer Rechnung mehr Geld, verlangt aber, dass sie im Alter selbst entnimmt. Viele kombinieren beides: einen Teil im Depot für Flexibilität, einen Teil im Mantel für die lebenslange Rente.
So läuft der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ab
Die kurze Antwort: Für eine Fondspolice brauchst du meist keine Gesundheitsfragen. Vor dem Abschluss muss die Beratung aber prüfen, ob das Produkt zu deinen Zielen, deinem Wissen und deiner Risikobereitschaft passt.
Fondspolicen gelten als Versicherungsanlageprodukte. Darum fragt die Beraterin oder der Berater nach deinem Anlageziel, deinem Zeithorizont, deiner Erfahrung mit Fonds und wie viel Schwankung du aushältst. Daraus ergibt sich deine Risikoklasse. Vor der Unterschrift bekommst du das Basisinformationsblatt mit den Effektivkosten und Beispielrechnungen.
Achte im Angebot auf den garantierten Rentenfaktor, die Effektivkosten, die Fondsauswahl, die Kosten für Fondswechsel, das Ablaufmanagement und die Möglichkeit zu Zuzahlungen und Teilentnahmen. Wichtig sind auch Beitragspausen, etwa für Elternzeit oder ein Sabbatical, und ein flexibler Rentenbeginn.
Gesundheitsfragen kommen nur dazu, wenn du einen Zusatzbaustein wählst, zum Beispiel eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Nach dem Abschluss hast du 30 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, so regelt es § 152 Versicherungsvertragsgesetz.
Wenn die Rente beginnt, du kündigst oder stirbst: so kommt das Geld zu dir
Die kurze Antwort: Einige Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn schreibt dir der Versicherer und fragt, wie du dein Geld haben willst. Du entscheidest dann zwischen Rente, Kapital oder einer Mischung.
Das Kapitalwahlrecht musst du meist bis zu einer Frist vor Rentenbeginn ausüben, die im Vertrag steht. Wählst du die Rente, rechnet der Versicherer mit dem Rentenfaktor und meldet die Zahlungen dem Finanzamt.
Brauchst du vorher Geld, kannst du oft einen Teil entnehmen. Das ist steuerlich eine Teilauszahlung, auf deren Gewinnanteil Steuer anfällt. Kannst du eine Zeit lang nicht zahlen, ist eine Beitragspause oder eine Beitragsfreistellung meist besser als eine Kündigung. Bei der Beitragsfreistellung bleibt das Guthaben investiert, es kommen nur keine neuen Beiträge dazu. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass laut Finanzaufsicht über 40 Jahre mehr als 70 Prozent der Fondspolicen vorzeitig aufgelöst werden, Stand: April 2026.
Kündigst du doch, bekommst du den Rückkaufswert, also den Zeitwert deiner Fondsanteile abzüglich eines erlaubten Stornoabzugs. Stirbst du, meldet die Person mit Bezugsrecht den Todesfall mit Sterbeurkunde und Versicherungsschein. Meist wird das Fondsguthaben ausgezahlt oder die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt.
Für sehr alte Verträge gilt eine Besonderheit. Wurde ein Vertrag zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 im sogenannten Policenmodell geschlossen, kann unter Umständen noch ein Widerspruch möglich sein. Das lohnt eine Prüfung im Einzelfall.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Was bei der fondsgebundenen Rentenversicherung als Nächstes zählt
Bei einer Fondspolice zählt nicht der Name auf dem Vertrag, sondern drei Zahlen: die Effektivkosten, der garantierte Rentenfaktor und die Zeit bis zur Auszahlung. Wer diese drei kennt, kann ehrlich mit einem ETF-Sparplan vergleichen und muss sich auf kein Versprechen verlassen.
Hast du schon einen Vertrag, lohnt ein Blick in die jährliche Standmitteilung. Liegen deine Fonds noch richtig, ist das Ablaufmanagement eingeschaltet, gilt der Rentenfaktor für dein ganzes Guthaben? Oft ist ein Fondswechsel im Vertrag oder eine Beitragsfreistellung klüger, als alles aufzulösen. Wenn du das mit jemandem durchrechnen willst, melde dich in der Beratung.
Lass uns deine Fondspolice einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nicht vorschnell. Die Abschlusskosten sind nach zehn Jahren größtenteils bezahlt, eine Kündigung bringt sie nicht zurück und macht Gewinne sofort steuerpflichtig. Prüfe zuerst die laufenden Effektivkosten, die Fonds und den Rentenfaktor. Oft ist ein Wechsel in günstige ETFs im Vertrag oder eine Beitragsfreistellung besser, als alles aufzulösen.
Die meisten Verträge erlauben eine Beitragspause oder eine Beitragsfreistellung. Dein Guthaben bleibt investiert, es kommt nur nichts dazu. Danach zahlst du einfach weiter. Frag beim Versicherer nach, wie lange die Pause dauern darf und ob Garantien dabei sinken. Das gilt für Mütter und Väter gleichermaßen, auch bei einem Sabbatical.
Wenn bis zur Rente noch viele Jahre bleiben, ist das meist kein Grund zum Handeln. Deine Beiträge kaufen jetzt günstiger Fondsanteile. Gefährlich ist ein Einbruch kurz vor Rentenbeginn. Dafür gibt es das Ablaufmanagement, das einige Jahre vorher in schwankungsarme Anlagen umschichtet. Prüfe, ob es in deinem Vertrag eingeschaltet ist.
Das kommt auf die Klausel an. Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 mit dem Aktenzeichen IV ZR 34/25 eine Klausel für unwirksam erklärt, die nur ein Senken erlaubte, aber kein Wiederanheben. Heb das Schreiben auf und lass deine Bedingungen prüfen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen Musterbrief an.
Bei gleichen Fonds ist der ETF-Sparplan fast immer günstiger. Die Fondspolice gleicht das nur aus, wenn ihre Effektivkosten sehr niedrig sind und du lange sparst. Dafür bekommst du eine Rente bis zum Lebensende und steuerfreie Fondswechsel. Für Flexibilität ist das Depot besser, für eine sichere Rente bis ins hohe Alter die Police.
Ja, aber oft wenig. Bei einer Kapitalauszahlung ab 62 und nach mindestens 12 Jahren Laufzeit sind nur 42,5 Prozent des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Nimmst du eine lebenslange Rente ab 67, sind nur 17 Prozent jeder Rentenzahlung steuerpflichtig. Deine eingezahlten Beiträge selbst werden nicht besteuert.
Ja. Du kannst im Vertrag eine Person mit Bezugsrecht bestimmen. Stirbst du, bekommt sie das Guthaben oder die restliche Rente aus der Garantiezeit direkt vom Versicherer, ohne Umweg über den Nachlass. Einkommensteuer fällt dafür nicht an. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt von der Höhe und vom Freibetrag ab.
Quellen: dejure.org: § 20 Einkommensteuergesetz, Erträge aus Versicherungen, Halbeinkünfte und Teilfreistellung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 52 Absatz 28 Einkommensteuergesetz, Altersgrenze 62 für Verträge ab 2012, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 22 Einkommensteuergesetz, Ertragsanteil von Leibrenten, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 169 Versicherungsvertragsgesetz, Rückkaufswert und § 152, Widerruf, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Private Rentenversicherung zur Altersvorsorge, Stand 17.04.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Gerichte kippen Klauseln zur Rentenkürzung, Stand 21.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Fondsgebundene Rentenversicherung im Vergleich, Stand 26.05.2025, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Fondspolice
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wer Fondspolicen aus den Jahren mit Senkungsklausel im Bestand hat, kann Kundinnen und Kunden von sich aus auf das BGH-Urteil zum Rentenfaktor ansprechen.
- Ein jährlicher Blick auf Fondsauswahl und Ablaufmanagement ist ein guter Anlass für ein Gespräch, das Kundinnen und Kunden schätzen.
- Effektivkosten und Rentenfaktor nebeneinander mit einem ETF-Sparplan zu zeigen, schafft Vertrauen.
