Die Riester-Rente war über zwanzig Jahre die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Jetzt geht sie in den Ruhestand: Ab dem 1. Januar 2027 kannst du keinen neuen Riester-Vertrag mehr abschließen. Das hat das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat.
Für alle, die schon einen Vertrag haben, heißt das nicht, dass ihr Geld weg ist. Bestehende Verträge laufen weiter, mit allen bisherigen Zulagen. Aber es gibt neue Wege: weitersparen, ruhen lassen, in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen.
Hier steht, was 2026 noch gilt, was sich ab 2027 ändert und wie du für deinen Vertrag eine gute Entscheidung triffst. Mit allen Zahlen für 2026, den Regeln zu Kündigung, Wohn-Riester und Steuer und einem durchgerechneten Beispiel.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst ein Kind kommt du deine Arbeitszeit reduzierst du ein Zuhause kaufst
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen mit den alten Regeln weiter.
- 2026 gibt es 175 Euro Grundzulage und je Kind 300 Euro Kinderzulage, für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008 sind es 185 Euro. Volle Zulagen gibt es nur mit 4 Prozent vom Vorjahresbrutto, abzüglich der Zulagen.
- Wer kündigt, zahlt Zulagen und Steuervorteile zurück. Ruhen lassen oder übertragen ist meist besser.
- Ab 2027 kannst du in die neue Förderung wechseln oder dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne die alte Förderung zurückzuzahlen. Diese Regeln sind beschlossen, gelten ab dem 1. Januar 2027 und können sich bis dahin noch ändern.
- Schließt du ab 2027 zusätzlich einen neuen geförderten Vertrag ab, gelten die neuen Regeln automatisch auch für deinen alten Riester-Vertrag.
So gehst du vor
- Prüf bis zum 31. Dezember 2026, ob deine Zulage für 2024 beantragt ist. Danach verfällt sie. Mit einem Dauerzulagenantrag erledigt das dein Anbieter jedes Jahr.
- Prüf deinen Eigenbeitrag für 2026. Er muss bis zum 31. Dezember beim Anbieter sein, sonst wird die Zulage anteilig gekürzt.
- Kündige nicht überstürzt. Hol dir zuerst die aktuelle Standmitteilung und lass dir die Wege durchrechnen.
Inhalt
- Was ist die Riester-Rente?
- Was das Altersvorsorgereformgesetz für die Riester-Rente ändert
- Was gilt ohne Riester-Vertrag: die gesetzliche Rente allein
- Wer Riester-Förderung bekommt: unmittelbar und mittelbar Berechtigte
- So hoch sind Riester-Zulagen und Steuervorteil 2026
- Was eine Riester-Rente kostet und wovon die Rendite abhängt
- So läuft der Abschluss einer Riester-Rente 2026 ab und so beantragst du die Zulagen
- Was du mit einem bestehenden Riester-Vertrag tun kannst
- Kündigung und schädliche Verwendung: wann du Förderung zurückzahlst
- Riester in Teilzeit, Elternzeit und anderen Lebensphasen
- Wohn-Riester: Riester-Geld für die eigene Wohnung
- Wenn die Rente beginnt: Auszahlung, Steuer und Krankenversicherung
- Was bei der Riester-Rente jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Riester-Rente?
Die kurze Antwort: Die Riester-Rente ist ein privater Altersvorsorgevertrag, den der Staat mit Zulagen und einem Steuervorteil fördert. Sie wurde 2002 eingeführt, benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester. Sie sollte ausgleichen, dass die gesetzliche Rente langfristig weniger vom früheren Einkommen ersetzt.
Riester ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Förderrahmen. Gefördert wird nur, was zertifiziert ist. Das gibt es als Rentenversicherung, als Fondssparplan, als Banksparplan und als Wohn-Riester für die eigene Immobilie. Alle Formen haben eine Pflicht gemeinsam: Zu Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und die Zulagen da sein. Diese Beitragsgarantie macht Riester sicher, aber in Zeiten niedriger Zinsen auch renditeschwach.
Riester gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge, wie die Betriebsrente. Die erste Schicht sind gesetzliche Rente und Rürup-Rente, die dritte private Verträge ohne Förderung. Wie alles zusammenhängt, erklärt die Seite zu den drei Schichten der Altersvorsorge.
Was das Altersvorsorgereformgesetz für die Riester-Rente ändert
Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. An ihre Stelle tritt eine neue geförderte private Altersvorsorge. Der Bundestag hat das Gesetz im März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027 und können sich bis dahin noch ändern.
Kern der Reform ist das Altersvorsorgedepot. Darin legst du gefördert in Fonds und ETFs an, ohne Beitragsgarantie. Daneben gibt es ein Standardprodukt mit höchstens 1 Prozent Kosten im Jahr und weiter Verträge mit 80 oder 100 Prozent Garantie. Statt der lebenslangen Rente ist dann auch ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich. Erstmals sollen auch Selbständige gefördert werden.
Auch die Zulage ist neu gedacht. Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es 50 Cent je gespartem Euro bis 360 Euro im Jahr und 25 Cent je Euro darüber bis 1.800 Euro. Das ergibt höchstens 540 Euro Grundzulage. Je Kind gibt es einen Euro je Euro, bis 300 Euro. Auch diese Werte sind beschlossen, gelten ab 2027 und können sich bis dahin noch ändern.
Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. Du kannst deinen Riester-Vertrag mit den bisherigen Regeln weiterführen. Wechselst du in die neue Förderung, musst du die alte Förderung nicht zurückzahlen.
Die Tabelle stellt beide Systeme nebeneinander. Die rechte Spalte zeigt die beschlossenen Regeln ab dem 1. Januar 2027. Sie können sich bis dahin noch ändern. Stand: Oktober 2026.
| Riester 2026 | Neue Förderung ab 2027, beschlossen | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro im Jahr | 50 % bis 360 Euro Beitrag, 25 % bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro |
| Kinderzulage | 300 Euro, für Kinder vor 2008 geboren 185 Euro | 100 % bis 300 Euro je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr |
| Volle Förderung | 4 % vom Vorjahresbrutto minus Zulagen, höchstens 2.100 Euro | Zulage wächst mit dem Beitrag, keine 4-%-Regel |
| Mindestbeitrag | 60 Euro im Jahr | mittelbar Berechtigte 120 Euro im Jahr |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 Euro inklusive Zulagen | bis 1.800 Euro plus Zulagen |
| Wer | Pflichtversicherte, Beamtinnen und Beamte, Ehepartner über den Partner | zusätzlich Selbständige |
| Anlage | immer mit Beitragsgarantie | Depot ohne Garantie, Standardprodukt oder Garantie 80 % oder 100 % |
| Auszahlung | lebenslange Rente, bis 30 % als Kapital | lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85 |
Was gilt ohne Riester-Vertrag: die gesetzliche Rente allein
Ohne private Vorsorge bleibt dir im Alter die gesetzliche Rente. Das Rentenniveau liegt 2026 bei 48 Prozent. Das heißt: Wer 45 Jahre zum Durchschnittsverdienst gearbeitet hat, bekommt vor Steuern 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts. Die Haltelinie gilt bis 2031, Stand: September 2026. Die Standardrente nach 45 Jahren liegt ab Juli 2026 bei 1.913,40 Euro brutto.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und verdient 3.850 Euro brutto, 2.500 Euro netto im Monat. Ihre Renteninformation schätzt ihre gesetzliche Rente auf 1.333 Euro brutto. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung und vielleicht Steuern ab. Ihre Fixkosten liegen heute bei 1.600 Euro. Die Lücke ist also da, auch ohne Inflation. Wie du deine eigene ausrechnest, steht unter Rentenlücke berechnen.
Wer Riester-Förderung bekommt: unmittelbar und mittelbar Berechtigte
Unmittelbar förderberechtigt ist, wer selbst zum begünstigten Personenkreis nach § 10a EStG gehört. Das sind vor allem Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen Angestellte, Auszubildende und pflichtversicherte Selbständige wie viele Handwerkerinnen und Handwerker oder Künstlerinnen und Künstler in der Künstlersozialkasse.
Auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Soldatinnen und Soldaten sind dabei. Sie müssen ihrer Besoldungsstelle einmal schriftlich erlauben, ihre Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu melden, kurz ZfA. Diese Einwilligung muss spätestens am Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr vorliegen. Wechselt die Besoldungsstelle, braucht die neue eine eigene Einwilligung.
Gefördert werden außerdem Eltern in der Kindererziehungszeit, also in den ersten drei Jahren nach der Geburt. Ebenso Menschen mit voller Erwerbsminderungsrente, wenn sie vorher pflichtversichert waren, und Arbeitslose, die Arbeitslosengeld bekommen oder arbeitsuchend gemeldet sind. Minijobberinnen und Minijobber sind nur dann unmittelbar dabei, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Es reicht, wenn die Voraussetzungen an einem einzigen Tag im Jahr vorliegen.
Mittelbar berechtigt: Förderung über den Ehepartner
Wer selbst nicht förderberechtigt ist, kann mittelbar Zulagen bekommen. Das gilt für Ehepartnerinnen und Ehepartner, deren Partner unmittelbar berechtigt ist. Typisch sind nicht pflichtversicherte Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner oder Menschen, die von der Rentenversicherung befreit sind. Beide brauchen einen eigenen Vertrag, das Paar darf nicht dauernd getrennt leben, und beide müssen in der EU oder im EWR wohnen.
Mittelbar Berechtigte zahlen 2026 mindestens 60 Euro im Jahr ein und bekommen dafür die volle Grundzulage. Wichtig ist: Zahlt der unmittelbar berechtigte Partner zu wenig, wird auch die Zulage auf dem Vertrag des anderen anteilig gekürzt. Nicht verheiratete Paare können sich nicht gegenseitig mitfördern.
Freiwillig Versicherte in der Rentenversicherung, nicht pflichtversicherte Selbständige ohne förderberechtigten Ehepartner und die meisten Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke bekommen 2026 keine Riester-Förderung. Für sie öffnet erst die neue Förderung die Tür. Das ist beschlossen, gilt ab dem 1. Januar 2027 und kann sich bis dahin noch ändern.
So hoch sind Riester-Zulagen und Steuervorteil 2026
Die Förderung besteht aus zwei Teilen: Zulagen auf deinen Vertrag und einem möglichen Steuervorteil. Die Grundzulage beträgt 2026 nach § 84 EStG 175 Euro im Jahr. Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, kommen nach § 85 EStG 300 Euro dazu, für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008 sind es 185 Euro. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Die Kinderzulage geht bei verheirateten Eltern an die Mutter. Auf gemeinsamen Antrag kann sie dem Vater zugeordnet werden, für jedes Kind einzeln und jeweils für ein ganzes Jahr. Bei Kindern mit Behinderung läuft sie so lange, wie Kindergeld gezahlt wird, also auch über 25 hinaus.
Der Mindesteigenbeitrag: die 4-Prozent-Regel
Volle Zulagen gibt es nur, wenn du den Mindesteigenbeitrag zahlst. Er beträgt nach § 86 EStG 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, höchstens 2.100 Euro. Davon ziehst du deine Zulagen ab. Mindestens sind 60 Euro im Jahr fällig, der sogenannte Sockelbetrag. Bei Beamtinnen und Beamten zählt die Besoldung des Vorjahres.
Zahlst du weniger, kürzt die ZfA alle Zulagen im selben Verhältnis. Wer die Hälfte zahlt, bekommt die Hälfte. Zählt wird, was bis zum 31. Dezember beim Anbieter eingegangen ist. Ob du monatlich oder einmal im Jahr zahlst, ist für die Förderung egal.
Für Lisa sieht das 2026 so aus: 3.850 Euro mal zwölf sind 46.200 Euro Jahresbrutto. Vier Prozent davon sind 1.848 Euro. Minus 175 Euro Grundzulage bleibt ein Eigenbeitrag von 1.673 Euro im Jahr, rund 139 Euro im Monat. Zahlt sie nur die Hälfte, bekommt sie auch nur 87,50 Euro Zulage. Unter den beschlossenen Regeln ab 2027 bekäme sie für 1.800 Euro Beitrag 540 Euro Zulage. Diese Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027 und können sich bis dahin noch ändern.
Der Steuervorteil: Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
Zusätzlich kannst du Beiträge und Zulagen nach § 10a EStG bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Dafür reichst du die Anlage AV mit der Steuererklärung ein. Dein Anbieter meldet die Beiträge elektronisch ans Finanzamt. Das Finanzamt macht dann eine Günstigerprüfung: Bringt der Steuerabzug mehr als die Zulage, bekommst du die Differenz als Steuererstattung.
Bei Ehepaaren mit einem mittelbar berechtigten Partner erhöht sich der Höchstbetrag des unmittelbar Berechtigten um 60 Euro. Sind beide unmittelbar berechtigt, hat jeder seinen eigenen Höchstbetrag. Ein nicht genutzter Rest lässt sich nicht auf den anderen übertragen.
Was eine Riester-Rente kostet und wovon die Rendite abhängt
Riester-Verträge haben Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten und bei Fonds die Fondskosten. Wie hoch sie sind, zeigt das Produktinformationsblatt. Dort steht die Effektivkostenquote: Um so viele Prozentpunkte senken die Kosten jedes Jahr deine Rendite. Die Spannen zwischen Verträgen sind groß, darum lohnt der Blick auf genau diese Zahl.
Bei Rentenversicherungen kommt der Rentenfaktor dazu. Er sagt, wie viel Monatsrente du je 10.000 Euro Guthaben bekommst. Ein niedriger Faktor oder ein Rechnungszins, den der Versicherer erst bei Rentenbeginn festlegt, kann die Rente deutlich kleiner machen.
Die Beitragsgarantie kostet ebenfalls Rendite. Damit am Ende alle Beiträge da sind, muss ein großer Teil sicher angelegt werden. Je jünger du bist, desto stärker bremst das. Genau hier setzt das Altersvorsorgedepot an.
So läuft der Abschluss einer Riester-Rente 2026 ab und so beantragst du die Zulagen
Einen neuen Riester-Vertrag kannst du nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt vor allem von Kindern, Einkommen und Alter ab. Mit mehreren Kindern deckt die Kinderzulage einen großen Teil des Eigenbeitrags. Wer ohne Kinder viel verdient, sollte die beschlossene neue Förderung ab 2027 mit in die Rechnung nehmen. Sie kann sich bis dahin noch ändern.
Gesundheitsfragen gibt es bei Riester in der Regel nicht. Wichtiger ist der Dauerzulagenantrag. Mit ihm beantragt dein Anbieter die Zulagen jedes Jahr automatisch bei der ZfA. Du musst ihm nur Änderungen melden: neues Einkommen, Heirat, Trennung, Kinder, ein neuer Status als Beamtin oder Beamter.
Ohne Dauerzulagenantrag beantragst du jedes Jahr selbst. Die Frist ist lang, aber hart: bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr. Die Zulage für 2024 musst du also bis zum 31. Dezember 2026 beantragen. Danach ist sie verloren.
Die ZfA prüft die Zulagen auch später noch. Stellt sie fest, dass die Daten nicht stimmten, fordert sie Zulagen zurück, auch Jahre später. Darum lohnt es sich, die jährliche Mitteilung des Anbieters zu lesen.
Was du mit einem bestehenden Riester-Vertrag tun kannst
Mit einem bestehenden Vertrag hast du ab 2027 fünf Wege. Keiner ist für alle richtig. Entscheidend sind Garantie, Kosten, Rentenfaktor, Zulagen und wie viele Jahre du noch sparst. Die Wege ab 2027 sind beschlossen und können sich bis dahin noch ändern, Stand: Oktober 2026.
| Weg | Was passiert | Passt oft, wenn |
|---|---|---|
| Weiterzahlen | Alte Regeln, alte Zulagen, Garantie bleibt | du Kinder vor 2008 hast, kurz vor der Rente stehst oder einen guten alten Rentenfaktor hast |
| Ruhen lassen | Guthaben bleibt mit Förderung, keine neuen Zulagen | du gerade nicht zahlen kannst oder erst die neuen Angebote abwarten willst |
| In die neue Förderung wechseln | Per Erklärung gelten neue Zulagen für denselben Vertrag | du ohne Kinder mehr als 175 Euro Zulage bekommen würdest |
| Übertragen ins Altersvorsorgedepot | Guthaben zieht um, alte Förderung bleibt, Garantie entfällt | du noch lange sparst und Schwankungen aushältst |
| Kündigen | Zulagen und Steuervorteile gehen zurück | fast nie |
Ruhen lassen heißt: Du zahlst nicht mehr ein, der Vertrag bleibt bestehen. Was angespart ist, bleibt gefördert und wird zur Rente. Neue Zulagen gibt es nicht. Die Verwaltungskosten laufen weiter, darum schrumpft ein kleines Guthaben in einem teuren Vertrag. Du kannst später wieder einsteigen.
Für den Wechsel in die neue Förderung gibst du ab 2027 eine Erklärung ab. Dein Vertrag läuft dann mit den neuen Zulagen. Achtung: Schließt du zusätzlich einen neuen geförderten Vertrag ab, gelten die neuen Regeln laut Deutscher Rentenversicherung automatisch auch für deinen alten Vertrag. Wer für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008 nur 185 Euro bekommt, gewinnt dabei. Wer schon viel Kinderzulage bekommt, sollte genau rechnen.
Ein Anbieterwechsel innerhalb von Riester ist schon heute möglich, mit drei Monaten Frist zum Ende eines Quartals. Der alte Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro berechnen. Für die Übertragung ins Altersvorsorgedepot ab 2027 nennt die Verbraucherzentrale ebenfalls höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale. Beim neuen Vertrag können gesetzlich begrenzte Abschluss- und Vertriebskosten dazukommen. Dieser Weg ist beschlossen, gilt ab 2027 und kann sich bis dahin noch ändern.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei Riester heißt das oft: Der Eigenbeitrag passt nicht mehr zum Gehalt, ein Kind ist nicht gemeldet, die Zulage wird seit Jahren gekürzt. Die Reform ist ein guter Anlass, den Vertrag einmal ganz anzusehen, bevor du entscheidest.
Kündigung und schädliche Verwendung: wann du Förderung zurückzahlst
Kündigst du einen Riester-Vertrag und lässt dir das Geld auszahlen, ist das eine schädliche Verwendung nach § 93 EStG. Dann musst du alle Zulagen und alle Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurückzahlen. Der Anbieter meldet die Kündigung der ZfA, behält den Rückzahlungsbetrag ein und zahlt dir nur den Rest aus. Die Erträge im Vertrag musst du zusätzlich versteuern.
Keine schädliche Verwendung ist die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag, die Entnahme für Wohneigentum nach den Wohn-Riester-Regeln und die Teilung bei einer Scheidung im Versorgungsausgleich. Auch die Abfindung einer sehr kleinen Rente zu Rentenbeginn ist erlaubt.
Was im Todesfall mit dem Riester-Guthaben passiert
Stirbst du vor Rentenbeginn, gehört das Guthaben grundsätzlich den Erben. Ausgezahlt ist es aber schädlich verwendet, die Förderung geht also zurück. Förderunschädlich wird es, wenn deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner es auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt. Kinder mit Kindergeldanspruch können eine Waisenrente bekommen. Stirbst du nach Rentenbeginn, regelt der Vertrag, ob noch eine Rentengarantiezeit oder ein Restkapital gezahlt wird.
Dafür ist gefördertes Riester-Vermögen in der Ansparphase vor Pfändung geschützt und fällt nicht in eine Insolvenz. Grundlage sind § 97 EStG und § 851 ZPO. In der Rentenphase gilt der Pfändungsschutz wie für Arbeitseinkommen.
Riester in Teilzeit, Elternzeit und anderen Lebensphasen
Riester ist auf ein gleichmäßiges Berufsleben gerechnet. Viele Leben laufen anders, und das ist oft gewollt: Elternzeit, Teilzeit, Sabbatical, Weiterbildung, Selbständigkeit. Bei allen gilt eine Regel, die viele überrascht: Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem Einkommen des Vorjahres.
Stell dir vor: Lisa reduziert auf 30 Stunden und verdient dann 2.887,50 Euro brutto. Im ersten Teilzeitjahr müsste sie trotzdem 1.673 Euro einzahlen, weil das volle Vorjahresgehalt zählt. Erst im zweiten Jahr sinkt ihr Mindesteigenbeitrag auf 34.650 Euro mal 4 Prozent, also 1.386 Euro, minus 175 Euro Zulage. Das sind 1.211 Euro. Wer den Beitrag nicht anpasst, zahlt zu viel oder verliert Zulage.
In der Elternzeit bleibt die Förderung erhalten. Während der Kindererziehungszeit, den ersten 36 Monaten nach dem Geburtsmonat, bist du selbst unmittelbar förderberechtigt. Elterngeld zählt nicht als rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Im zweiten Jahr nach der Geburt reicht darum oft ein kleiner Beitrag, manchmal der Sockelbetrag von 60 Euro. Mit 300 Euro Kinderzulage wird ein Vertrag in dieser Zeit besonders stark gefördert.
Bei Arbeitslosigkeit zählt im Folgejahr das tatsächlich bezogene Arbeitslosengeld. Bei einer Trennung endet die mittelbare Förderung des Partners ab dem Folgejahr der dauernden Trennung, und Kinderzulagen müssen neu zugeordnet werden. Wer selbständig wird und nicht pflichtversichert ist, bekommt im Jahr des Wechsels noch Zulage und Steuerabzug, danach nur noch mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner.
Wohn-Riester: Riester-Geld für die eigene Wohnung
Mit Wohn-Riester kannst du gefördertes Kapital für eine selbst genutzte Wohnung im Inland einsetzen. Nach § 92a EStG geht das für Kauf oder Bau, für die Tilgung eines Darlehens, für Genossenschaftsanteile an einer selbst genutzten Genossenschaftswohnung und für einen altersgerechten Umbau. Du musst mindestens 3.000 Euro entnehmen. Im Vertrag müssen danach mindestens 3.000 Euro bleiben, oder du nimmst alles.
Die Wohnung muss dein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt sein, und du musst Eigentümerin oder Eigentümer sein, zumindest anteilig. Auch Tilgungsraten für ein Riester-Darlehen werden gefördert. Seit 2014 darfst du Riester-Kapital auch in der Ansparphase nutzen, um eine bestehende Finanzierung abzulösen.
Besteuert wird später über ein Wohnförderkonto. Darin stehen das entnommene Kapital, geförderte Tilgungen und Zulagen. Laut § 92a EStG wächst der Stand jedes Jahr um 2 Prozent. Ab Rentenbeginn versteuerst du ihn bis zum 85. Geburtstag in gleichen Jahresbeträgen. Oder du versteuerst einmal 70 Prozent des Kontos auf einen Schlag.
Ziehst du dauerhaft aus und vermietest oder verkaufst, wird das Konto aufgelöst und versteuert. Das lässt sich vermeiden, wenn du das Geld in eine neue selbst genutzte Wohnung steckst oder in einen Altersvorsorgevertrag zahlst. Ein berufsbedingter Umzug mit geplanter Rückkehr ist ebenfalls geschützt. Mehr zur Finanzierung steht unter wenn du ein Zuhause kaufst.
Wenn die Rente beginnt: Auszahlung, Steuer und Krankenversicherung
Die Auszahlung beginnt bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei älteren Verträgen frühestens mit 60. Meist ist sie an den Beginn deiner gesetzlichen Rente gekoppelt. Dein Anbieter schreibt dich vorher an. Du kannst zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einmal auszahlen lassen. Der Rest wird zur lebenslangen monatlichen Rente.
Die Riester-Rente ist voll steuerpflichtig, weil die Beiträge gefördert waren. Das regelt § 22 Nr. 5 EStG, man spricht von nachgelagerter Besteuerung. Auch die 30-Prozent-Auszahlung wird im Jahr der Auszahlung versteuert. Beiträge, die über die Förderung hinausgingen, werden nur mit dem Ertragsanteil oder den Erträgen besteuert. Im Alter ist der Steuersatz meist niedriger als im Berufsleben.
Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt auf eine private Riester-Rente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Freiwillig Versicherte zahlen in der Regel Beiträge darauf. Bei Grundsicherung im Alter bleiben von einer Riester-Rente nach § 82 SGB XII 100 Euro im Monat frei, dazu 30 Prozent des Rests, höchstens die Hälfte des Regelsatzes. Bei 563 Euro Regelsatz sind das bis zu 281,50 Euro, Stand: 2026.
Was bei der Riester-Rente jetzt zählt
2026 ist das letzte Jahr, in dem Riester so funktioniert wie seit 2002. Für Neuverträge ist das Fenster bald zu. Für bestehende Verträge beginnt dagegen eine Zeit der Wahl. Das ist eine Chance, denn viele Verträge laufen seit Jahren ungeprüft mit Kosten, die niemand mehr kennt, und Zulagen, die still gekürzt werden.
Bevor du kündigst oder wechselst, brauchst du drei Dinge: die aktuelle Standmitteilung, die Kosten deines Vertrags und eine ehrliche Rechnung, wie viel Förderung du alt und neu bekommst. Für jüngere Sparerinnen und Sparer ohne Kinder spricht viel für das Altersvorsorgedepot. Für Familien mit älteren Kindern oder kurz vor der Rente kann der alte Vertrag die bessere Wahl sein. Wenn du das gemeinsam durchgehen willst, nimm dir Zeit dafür.
Lass uns deinen Riester-Vertrag einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. Dann startet die neue geförderte Altersvorsorge mit dem Altersvorsorgedepot. Diese Regeln sind beschlossen und können sich bis dahin noch ändern.
Das zeigt dir die jährliche Mitteilung deines Anbieters. Hast du einen Dauerzulagenantrag, beantragt er die Zulagen automatisch. Prüf aber, ob dein Eigenbeitrag noch zu 4 Prozent deines Vorjahresbruttos passt. Ist er zu niedrig, kürzt die Zulagenstelle alle Zulagen anteilig. Die Zulage für 2024 kannst du noch bis zum 31. Dezember 2026 beantragen.
Nein, du kannst ihn ruhen lassen. Oft lohnt es sich aber, weiterzuzahlen. In den ersten drei Jahren nach der Geburt bist du selbst förderberechtigt, und Elterngeld zählt nicht als Einkommen für den Mindesteigenbeitrag. Ab dem zweiten Jahr reicht darum oft ein kleiner Beitrag, und es gibt 300 Euro Kinderzulage.
Kündigen kannst du, aber dann zahlst du alle Zulagen und Steuervorteile zurück und versteuerst die Erträge. Oft bleibt deutlich weniger übrig als gedacht. Besser ist es meist, den Vertrag ruhen zu lassen und eine andere Lösung für den Engpass zu suchen.
Ja, mit Wohn-Riester. Du kannst mindestens 3.000 Euro entnehmen, wenn du in der Wohnung selbst wohnst und Eigentümerin oder Eigentümer bist. Das Geld wird später über das Wohnförderkonto versteuert. Ziehst du dauerhaft aus, wird das Konto aufgelöst und versteuert.
Vor Rentenbeginn geht das Guthaben an die Erben. Als Ehepartnerin oder Ehepartner kannst du es auf deinen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen, dann bleibt die Förderung erhalten. Kinder mit Kindergeldanspruch können eine Waisenrente bekommen. Wird das Geld ausgezahlt, geht die Förderung zurück.
Das hängt von deinem Vertrag ab. Für jüngere Sparerinnen und Sparer mit teurem Vertrag und ohne Kinder kann der Wechsel ab 2027 viel bringen. Wer kurz vor der Rente steht, einen guten Rentenfaktor hat oder viel Kinderzulage bekommt, fährt mit dem alten Vertrag oft besser. Die Regeln ab 2027 sind beschlossen und können sich noch ändern.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge, Stand 08.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale Niedersachsen: Neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Riester-Rente, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 86 EStG Mindesteigenbeitrag, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 93 EStG Schädliche Verwendung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 92a EStG Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Riester-Rente
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Riester-Kundinnen und -Kunden warten auf ein Signal. Ein kurzer Anruf vor dem Jahreswechsel zu Zulagen 2024 und Eigenbeitrag 2026 hilft sofort.
- Familien mit Kindern vor 2008 und Sparende ohne Kinder rechnen bei der neuen Förderung ganz unterschiedlich. Beide Fälle lohnen ein eigenes Gespräch.
- Die automatische Umstellung bei einem zweiten Vertrag ab 2027 kennt kaum jemand. Sprich sie aktiv an.
