Du zahlst jeden Monat in die gesetzliche Rente ein, oft ohne genau zu wissen, was am Ende herauskommt. Auf der Gehaltsabrechnung steht ein Betrag, einmal im Jahr kommt ein Brief der Rentenversicherung. Und dazwischen liegen Begriffe wie Entgeltpunkte, Rentenwert und Wartezeit, die kaum jemand erklärt.
Dabei ist die Rechnung gar nicht so geheim. Wer sie einmal verstanden hat, kann den eigenen Rentenbrief lesen, Auszeiten besser planen und sieht früh, wo eine Lücke entsteht.
Hier steht, wie deine Rente entsteht, ab wann du sie bekommst, was Abschläge kosten, was von der Bruttorente übrig bleibt und warum Frauen im Schnitt deutlich weniger bekommen. Mit den Werten für 2026 und einem Beispiel, das wir durchrechnen.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Deine Rente hängt an Entgeltpunkten. Einen vollen Punkt bekommst du für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst. Seit 1. Juli 2026 ist ein Punkt 42,52 Euro Monatsrente wert, Stand: Juli 2026.
- Regulär gehst du mit 67 in Rente, wenn du 1964 oder später geboren bist. Früher geht es mit 35 Versicherungsjahren ab 63 mit Abschlag, mit 45 Jahren ab 65 ohne Abschlag.
- Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet 0,3 Prozent Rente, lebenslang. Mit 63 sind es bis zu 14,4 Prozent.
- Von der Bruttorente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab, oft auch Steuern. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent davon.
- Kinder, Pflege und Teilzeit zeigen sich direkt im Rentenkonto. Für ein Kind ab Geburtsjahr 1992 gibt es drei Jahre Kindererziehungszeit, rund 127 Euro Monatsrente nach heutigem Wert.
Inhalt
- Was ist die gesetzliche Rente?
- Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
- Was gilt, wenn die gesetzliche Rente nicht reicht?
- Welche Wartezeiten gelten für die gesetzliche Rente?
- Ab wann du in Rente gehen kannst: Regelaltersgrenze, Rente mit 63 und Rente mit 65
- So liest du deine Renteninformation richtig
- Was kostet die gesetzliche Rente und wie viel zahlst du ein?
- So wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
- Kinder, Teilzeit, Pflege und Auszeiten: was in deinem Rentenkonto landet
- Steuern und Sozialabgaben auf die gesetzliche Rente
- Was bedeutet das Rentenniveau von 48 Prozent?
- Warum Frauen weniger gesetzliche Rente bekommen: der Gender Pension Gap
- So beantragst du deine gesetzliche Rente
- Was bei der gesetzlichen Rente als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die gesetzliche Rente?
Die kurze Antwort: Die gesetzliche Rente ist eine Pflichtversicherung, die dir im Alter, bei Erwerbsminderung und deinen Angehörigen bei deinem Tod ein Einkommen zahlt. Sie ist die erste Schicht der Altersvorsorge und für die meisten Menschen die größte.
Sie funktioniert im Umlageverfahren. Das heißt: Was du heute einzahlst, wird sofort an die heutigen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Es liegt kein Geld auf einem Konto mit deinem Namen. Du sammelst stattdessen Ansprüche. Wenn du selbst in Rente gehst, zahlt die nächste Generation für dich.
Versichert sind vor allem Angestellte, Auszubildende und Menschen im Minijob. Beamtinnen und Beamte bekommen eine Pension und zahlen nicht ein. Selbständige sind meist nicht pflichtversichert, mit Ausnahmen etwa für Lehrkräfte, Hebammen oder Künstlerinnen und Künstler über die Künstlersozialkasse.
Zur gesetzlichen Rente gehören mehr Leistungen als die Altersrente: die Erwerbsminderungsrente, die Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen und die Reha. Wie sie mit Betriebsrente und privater Vorsorge zusammenspielt, steht bei den drei Schichten der Altersvorsorge.
Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Deine Monatsrente ergibt sich aus vier Größen, die miteinander malgenommen werden. Das ist die Rentenformel aus § 64 SGB VI: Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal aktueller Rentenwert mal Rentenartfaktor.
Entgeltpunkte: deine gesammelten Rentenpunkte
Für jedes Jahr vergleicht die Rentenversicherung dein Bruttogehalt mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten. 2026 liegt dieser vorläufig bei 51.944 Euro im Jahr, Stand: Januar 2026. Verdienst du genau so viel, bekommst du einen Entgeltpunkt. Verdienst du die Hälfte, bekommst du einen halben.
Nach oben ist Schluss bei der Beitragsbemessungsgrenze. Das ist das höchste Gehalt, auf das Beiträge fällig werden: 2026 sind es 101.400 Euro im Jahr. Mehr als knapp zwei Entgeltpunkte im Jahr gehen darum nicht.
Aktueller Rentenwert: was ein Punkt wert ist
Der aktuelle Rentenwert sagt, wie viel Monatsrente ein Entgeltpunkt bringt. Seit 1. Juli 2026 sind es 42,52 Euro, bundesweit gleich. Vorher waren es 40,79 Euro. Die Renten sind damit um 4,24 Prozent gestiegen, so hat es der Bundesrat am 12. Juni 2026 gebilligt. Der Wert wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und folgt grob der Lohnentwicklung.
Zugangsfaktor und Rentenartfaktor
Der Zugangsfaktor ist normal 1,0. Gehst du früher, sinkt er um 0,003 für jeden Monat. Gehst du später, steigt er um 0,005 pro Monat. Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente und der vollen Erwerbsminderungsrente 1,0, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente 0,5 und bei der großen Witwen- oder Witwerrente 0,55.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit und verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Das sind 46.200 Euro im Jahr. Geteilt durch 51.944 Euro ergibt das rund 0,89 Entgeltpunkte. Jedes Arbeitsjahr wie dieses bringt ihr also rund 37,80 Euro Monatsrente nach heutigem Wert.
Zum Vergleich: Die sogenannte Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst liegt bei 1.913,40 Euro brutto im Monat, Stand: Juli 2026. Diese Biografie haben in der Wirklichkeit nur wenige.
Was gilt, wenn die gesetzliche Rente nicht reicht?
Die kurze Antwort: Wer lange gearbeitet, aber wenig verdient hat, bekommt unter Umständen einen Grundrentenzuschlag. Reicht das Einkommen im Alter trotzdem nicht, gibt es Grundsicherung im Alter vom Sozialamt.
Für die Grundrente brauchst du mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung und Pflege. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren. Dein Verdienst muss im Schnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. Die Rentenversicherung verdoppelt dann deine Punkte, höchstens auf 0,8 im Jahr, für bis zu 35 Jahre, und zieht davon 12,5 Prozent ab.
Einen Antrag brauchst du nicht. Die Rentenversicherung prüft automatisch und gleicht dein Einkommen mit dem Finanzamt ab, mit zwei Jahren Verzögerung. 2026 bleibt Einkommen bis 1.492 Euro im Monat für Alleinstehende frei, bei Paaren bis 2.327 Euro gemeinsam. Darüber werden 60 Prozent angerechnet, ab 1.909 Euro für Alleinstehende und 2.744 Euro für Paare alles, Stand: Januar 2026. Im Schnitt lag der Zuschlag 2024 bei 92 Euro im Monat, so Stiftung Warentest.
Liegt das gesamte Einkommen unter dem Bedarf, hilft die Grundsicherung im Alter. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro im Monat, dazu kommen angemessene Kosten für Wohnung und Heizung. Viele, die Anspruch hätten, stellen nie einen Antrag. Das liegt am System, das wenig erklärt, nicht an den Menschen.
Welche Wartezeiten gelten für die gesetzliche Rente?
Die kurze Antwort: Eine Rente gibt es erst, wenn du eine Mindestzeit versichert warst. Diese Zeit heißt Wartezeit. Für die normale Altersrente sind es fünf Jahre, für frühere Renten 35 oder 45 Jahre.
Was mitzählt, hängt von der Wartezeit ab. Bei fünf Jahren zählen Beitragszeiten aus Arbeit, Minijob, Kindererziehung und Pflege. Auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung zählen hier. Zwei Kinder ab Geburtsjahr 1992 bringen schon sechs Jahre Kindererziehungszeit. Damit ist die Wartezeit erfüllt, auch ohne einen Tag Erwerbsarbeit.
Bei 35 Jahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten. Dazu gehören auch Schule und Studium ab 17 für bis zu acht Jahre, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Berücksichtigungszeiten für Kinder bis zum zehnten Geburtstag. Bei 45 Jahren ist es strenger: Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosengeld I zählen. Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nur bei einer Insolvenz des Arbeitgebers. Studium und Grundsicherungsgeld zählen nicht.
| Wartezeit | Wofür sie gilt | Was mitzählt |
|---|---|---|
| 5 Jahre | Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente | Beiträge aus Arbeit und Minijob, Kindererziehung, Pflege, Versorgungsausgleich |
| 20 Jahre | Erwerbsminderungsrente, wenn du schon vor Erfüllen der fünf Jahre erwerbsgemindert warst | Beitragszeiten |
| 35 Jahre | Rente für langjährig Versicherte, Rente für schwerbehinderte Menschen | alle rentenrechtlichen Zeiten, auch Studium und Kinder bis 10 |
| 45 Jahre | Rente für besonders langjährig Versicherte | Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosengeld I mit Einschränkung |
Ab wann du in Rente gehen kannst: Regelaltersgrenze, Rente mit 63 und Rente mit 65
Die kurze Antwort: Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67. Davor kannst du mit 63 gehen, wenn du 35 Versicherungsjahre hast, aber mit Abschlag. Ohne Abschlag geht es mit 65, wenn du 45 Jahre zusammenbekommst.
Die viel zitierte „Rente mit 63“ ist also zweierlei. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren gibt es mit 63 nur noch für ältere Jahrgänge. Sie steigt Jahr für Jahr und liegt ab Jahrgang 1964 bei 65. Mit 63 in Rente gehen kann man weiterhin mit 35 Jahren, dann aber mit Abschlag. Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 liegt die Grenze ab Jahrgang 1964 bei 65 ohne Abschlag oder ab 62 mit Abschlag.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Ohne Abschlag nach 45 Jahren | Frühestens nach 35 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate | 63, Abschlag 12 Prozent |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate | 63, Abschlag 12,6 Prozent |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate | 63, Abschlag 13,2 Prozent |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate | 63, Abschlag 13,8 Prozent |
| ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 63, Abschlag 14,4 Prozent |
Was ein Abschlag kostet und wie du ihn ausgleichen kannst
Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet 0,3 Prozent Rente. Das gilt für immer, auch für eine spätere Witwen- oder Witwerrente aus deiner Rente. Ab 50 kannst du Abschläge mit einer Sonderzahlung ganz oder teilweise abkaufen. Die Rentenversicherung rechnet dir auf Antrag aus, wie viel das kostet. Die Zahlung kannst du als Altersvorsorge von der Steuer absetzen.
Stell dir vor, Lisa will mit 63 aufhören. Ihre Regelaltersgrenze ist 67, sie ist 1995 geboren. Vier Jahre früher bedeuten 48 Monate mal 0,3 Prozent, also 14,4 Prozent weniger. Dazu fehlen ihr die Punkte aus den vier Jahren, die sie nicht mehr arbeitet. Aus den 1.333 Euro brutto ihrer Renteninformation würden schon wegen des Abschlags allein nur rund 1.141 Euro.
Länger arbeiten, Teilrente und Aktivrente
Später gehen lohnt sich: Für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze gibt es 0,5 Prozent mehr Rente, sechs Prozent pro Jahr. Seit 2023 darfst du neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. Du kannst die Rente auch als Teilrente nehmen, zwischen 10 und 99,99 Prozent, und weiter arbeiten.
Neu seit 1. Januar 2026 ist die Aktivrente. Wer nach der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeitet, kann bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das gilt unabhängig davon, ob du schon Rente beziehst. Für Selbständige und Minijobs gilt sie nicht. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an.
So liest du deine Renteninformation richtig
Die kurze Antwort: Deine Renteninformation zeigt drei Zahlen, und nur eine davon ist eine Hochrechnung bis zur Rente. Du bekommst sie jedes Jahr, wenn du mindestens 27 bist und fünf Jahre Beiträge hast. Ab 55 kommt alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft.
Oben steht die Rente wegen voller Erwerbsminderung. So viel bekämst du, wenn du heute aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten könntest. Darunter steht die Rente aus den bisher gezahlten Beiträgen, also was du hättest, wenn ab heute nichts mehr dazukommt. Die dritte Zahl ist die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze. Sie nimmt an, dass du so weiterverdienst wie im Schnitt der letzten fünf Jahre.
Bei Lisa steht in der Hochrechnung 1.333 Euro brutto. Das ist ihre persönliche Zahl, kein Durchschnittswert. Sie gilt nur, wenn Lisa bis 67 so weiterarbeitet wie bisher, ohne Teilzeit und ohne Pause. Die Renteninformation zeigt außerdem, wie die Rente mit jährlichen Anpassungen von einem oder zwei Prozent steigen könnte. Sie weist aber auch darauf hin, dass die Preise in der Zeit ebenfalls steigen.
Alle Zahlen sind brutto. Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer kommen noch weg. Prüfe außerdem den Versicherungsverlauf, der auf Antrag mitkommt: Fehlen Ausbildung, Studium, Kinder oder ein Auslandsjahr, beantragst du eine Kontenklärung. Je früher, desto leichter findest du die Nachweise. Alle Renten aus allen drei Schichten siehst du in der Digitalen Rentenübersicht des Bundes, mehr dazu bei der Rentenlücke.
Was kostet die gesetzliche Rente und wie viel zahlst du ein?
Die kurze Antwort: Der Beitrag liegt 2026 bei 18,6 Prozent vom Bruttogehalt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Als Angestellte oder Angestellter zahlst du die Hälfte, die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber.
Bei Lisa sind das von 3.850 Euro brutto insgesamt 716,10 Euro im Monat, davon trägt sie 358,05 Euro selbst. Im Minijob bis 603 Euro im Monat zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent, du stockst auf 18,6 Prozent auf. Von diesem Eigenanteil kannst du dich befreien lassen. Dann fehlen dir aber Pflichtbeitragszeiten, etwa für die Erwerbsminderungsrente.
Freiwillige Beiträge kosten 2026 zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro im Monat, Stand: Januar 2026. Sie helfen vor allem, die Wartezeit von fünf Jahren zu erfüllen oder Lücken zu füllen. Ein Euro freiwilliger Beitrag bringt genauso viel Rente wie ein Euro Pflichtbeitrag. Ob sich das für dich rechnet, hängt von Alter, Steuer und deinen anderen Möglichkeiten ab.
So wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
Die kurze Antwort: Als Angestellte oder Angestellter wirst du automatisch versichert, ab dem ersten Arbeitstag. Du bekommst eine Versicherungsnummer, dein Arbeitgeber meldet dich an und führt die Beiträge ab. Einen Vertrag schließt du nicht, Gesundheitsfragen gibt es nicht.
Selbständige ohne Pflicht können sich innerhalb von fünf Jahren nach dem Start auf Antrag pflichtversichern. Das ist sinnvoll, wenn du den Schutz bei Erwerbsminderung behalten willst. Dafür brauchst du in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsfall mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge reichen nicht. Alternativ zahlst du freiwillig ein. Beamtinnen und Beamte, die den Dienst verlassen, werden für die Dienstzeit nachversichert.
Wer in der EU oder in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen gearbeitet hat, verliert diese Zeiten nicht. Sie zählen bei den Wartezeiten mit, und jedes Land zahlt später seinen Teil der Rente.
Kinder, Teilzeit, Pflege und Auszeiten: was in deinem Rentenkonto landet
Die kurze Antwort: Für Kinder, Pflege und Arbeitslosengeld I zahlt der Staat oder eine Kasse für dich ein. Für Teilzeit, Minijob und unbezahlte Pausen sammelst du weniger oder nichts. Beides kann gewollt sein. Es lohnt sich, es vorher zu wissen.
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
Für ein Kind ab Geburtsjahr 1992 bekommst du drei Jahre Kindererziehungszeiten, gerechnet wie ein Durchschnittsverdienst. Das ist rund ein Entgeltpunkt pro Jahr, nach heutigem Wert zusammen gut 127 Euro Monatsrente. Arbeitest du in der Zeit, kommen die Punkte obendrauf, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Zeit bekommt der Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht. Mit einer gemeinsamen Erklärung können Eltern sie dem Vater oder der Mutter zuordnen.
Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es heute zweieinhalb Jahre. Mit dem Rentenpaket 2025 ist beschlossen, dass es ab 1. Januar 2027 drei Jahre werden, die sogenannte Mütterrente III. Die Auszahlung soll aus technischen Gründen voraussichtlich erst 2028 kommen, rückwirkend. Das kann sich bis dahin noch ändern.
Bis zum zehnten Geburtstag laufen Berücksichtigungszeiten. Sie zählen für die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren. Und sie haben einen Effekt, den kaum jemand kennt: Arbeitest du in dieser Zeit, wertet die Rentenversicherung deine Punkte um die Hälfte auf, höchstens auf einen Punkt im Jahr. Voraussetzung sind am Ende 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten.
Teilzeit, Sabbatical und Elternzeit am Beispiel
Stell dir vor, Lisa bekommt ein Kind. Sie nimmt ein Jahr Elternzeit und arbeitet danach 30 statt 40 Stunden, also 2.887,50 Euro brutto. Im ersten Jahr bekommt sie über die Kindererziehungszeit einen vollen Punkt. Das ist mehr, als sie heute in Vollzeit sammelt.
| Lisas Jahr | Entgeltpunkte | Monatsrente nach heutigem Wert |
|---|---|---|
| Vollzeit heute | 0,89 | 37,82 Euro |
| Elternzeit, Kind im ersten Jahr | 1,00 | 42,52 Euro |
| Teilzeit 30 Stunden, Kind im zweiten und dritten Jahr | 0,67 plus 1,00 | 70,88 Euro |
| Teilzeit 30 Stunden, Kind zwischen drei und zehn | 0,67, aufgewertet auf 1,00 | 42,52 Euro |
| Teilzeit 30 Stunden, Kind älter als zehn | 0,67 | 28,36 Euro |
Die Rechnung zeigt: In den ersten zehn Jahren federt die Rente Teilzeit gut ab, vorausgesetzt, Lisa hat am Ende 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten. Bleibt sie danach in Teilzeit, fehlen ihr pro Jahr rund 9,50 Euro Monatsrente gegenüber Vollzeit. Nach zehn Jahren sind das rund 95 Euro im Monat, lebenslang. Ein Sabbatical ohne Gehalt bringt für die Zeit keine Punkte, eine Weiterbildung mit Arbeitslosengeld I dagegen schon.
Pflege, Minijob und Trennung
Pflegst du Angehörige ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen und arbeitest nicht mehr als 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich. Ein Minijob mit 603 Euro im Monat bringt dir dagegen nur rund 0,14 Punkte im Jahr, knapp sechs Euro Monatsrente.
Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche aus der Ehezeit geteilt. Das heißt Versorgungsausgleich und gleicht aus, wenn einer von beiden weniger eingezahlt hat. Verheiratete Paare können statt einer späteren Witwen- oder Witwerrente auch ein Rentensplitting vereinbaren.
Steuern und Sozialabgaben auf die gesetzliche Rente
Die kurze Antwort: Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuern zahlst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 sind das 12.348 Euro im Jahr.
Wie viel der Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent. Der Anteil steigt jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt, ab Rentenbeginn 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig. Den steuerfreien Rest legt das Finanzamt im zweiten Rentenjahr als festen Eurobetrag fest. Spätere Erhöhungen sind dann voll steuerpflichtig.
In der Krankenversicherung der Rentner zahlst du die Hälfte des allgemeinen Beitrags, 7,3 Prozent, und die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlst du allein: 3,6 Prozent, ohne Kinder 4,2 Prozent. In diese günstige Pflichtversicherung kommst du, wenn du in der zweiten Hälfte deines Arbeitslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert warst. Für jedes Kind werden drei Jahre angerechnet. Sonst bist du freiwillig versichert und zahlst auch auf Mieten und Zinsen.
Für Lisa heißt das, mit heutigen Sätzen und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent: Von 1.333 Euro gehen rund 117 Euro Kranken- und rund 56 Euro Pflegeversicherung ab. Es bleiben rund 1.160 Euro vor Steuern. Lisas Rentenbeginn liegt 2062, sie wird die Rente also voll versteuern. Heute hat sie 2.500 Euro netto zur Verfügung. Wie man aus dieser Differenz die eigene Vorsorge plant, steht bei der Rentenlücke.
Was bedeutet das Rentenniveau von 48 Prozent?
Die kurze Antwort: Das Rentenniveau vergleicht die Standardrente nach 45 Durchschnittsjahren mit dem durchschnittlichen Lohn, beides nach Sozialabgaben und vor Steuern. Es liegt bei 48 Prozent. Es sagt nichts darüber, wie viel Prozent deines eigenen letzten Gehalts du bekommst.
Mit dem Rentenpaket 2025 ist beschlossen, dass das Niveau bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 nicht unter 48 Prozent fällt. Bundestag und Bundesrat haben es im Dezember 2025 verabschiedet, es gilt seit 1. Januar 2026. Für die Zeit danach soll eine Rentenkommission Vorschläge machen. Was nach 2031 gilt, ist offen.
Der Grund für den Druck ist die Demografie. Immer mehr Menschen gehen in Rente, und sie beziehen sie länger. Im Umlageverfahren müssen dann entweder Beiträge steigen, Renten langsamer wachsen oder Menschen länger arbeiten. Für deine Planung heißt das: Die gesetzliche Rente bleibt die Basis, aber den Lebensstandard sichert sie allein selten.
Warum Frauen weniger gesetzliche Rente bekommen: der Gender Pension Gap
Die kurze Antwort: Frauen ab 65 haben im Schnitt 36 Prozent weniger eigene Alterseinkünfte als Männer. Rechnet man Witwenrenten mit, sind es 24,2 Prozent. Das meldet das Statistische Bundesamt für 2025. Dieser Unterschied heißt Gender Pension Gap.
Auch bei langen Versicherungsbiografien bleibt der Abstand. Laut Deutscher Rentenversicherung bekamen Frauen mit mindestens 35 Versicherungsjahren Ende 2024 im Schnitt 1.459 Euro Rente brutto, Männer rund 1.890 Euro, Stand: Dezember 2024. Das sind gut 430 Euro im Monat.
Die Ursachen liegen im System, das eine lückenlose, gut bezahlte Vollzeitbiografie belohnt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts arbeiten 48,7 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, bei den Männern sind es 12,2 Prozent. Der unbereinigte Gender Pay Gap lag 2025 bei 16 Prozent, bereinigt bei 6 Prozent. Dazu kommt unbezahlte Sorgearbeit für Kinder und Angehörige, die zu großen Teilen Frauen leisten. Rund jede fünfte Frau über 65 gilt als armutsgefährdet.
Teilzeit, Elternzeit oder eine Pause für die Pflege sind oft bewusste Entscheidungen, bei Frauen wie bei Männern. Wichtig ist, die Folgen fürs Rentenkonto zu kennen und in einer Partnerschaft gemeinsam auszugleichen, zum Beispiel über Kindererziehungszeiten, Rentensplitting oder eigene Vorsorge.
So beantragst du deine gesetzliche Rente
Die kurze Antwort: Die Rente kommt nicht automatisch. Du beantragst sie, am besten drei Monate vor dem gewünschten Beginn, online, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder beim Versicherungsamt deiner Gemeinde.
Vorher sollte dein Rentenkonto vollständig sein. Die Beratung der Rentenversicherung ist kostenlos. Stellst du den Antrag spät, gilt eine Frist: Die Rente gibt es rückwirkend nur, wenn du sie innerhalb von drei Kalendermonaten nach dem Monat beantragst, in dem alle Voraussetzungen erfüllt waren. Danach beginnt sie erst mit dem Antragsmonat.
Nach der Prüfung kommt der Rentenbescheid. Prüfe ihn genau, vor allem den Versicherungsverlauf. Gegen einen falschen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Rente wird am Monatsende für den laufenden Monat überwiesen. Für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten gelten eigene Regeln, mehr dazu bei der Hinterbliebenenrente.
Was bei der gesetzlichen Rente als Nächstes zählt
Die gesetzliche Rente ist kein Sparkonto, sondern ein Punktekonto. Jedes Jahr kommt etwas dazu, mal mehr, mal weniger, je nachdem, wie du lebst und arbeitest. Darum zählt vor allem, dass du dein Konto kennst. Die Renteninformation zeigt dir, wo du stehst, und der Versicherungsverlauf, ob alles drin ist.
Planst du Kinder, Teilzeit, ein Sabbatical oder die Selbständigkeit, lohnt sich ein Blick vorher. Manche Pausen fängt das System gut auf, andere gar nicht. Und weil die gesetzliche Rente allein den heutigen Lebensstandard selten hält, ist sie der Startpunkt für die Frage, wie groß deine Lücke ist und wie du sie in Ruhe schließt.
Lass uns deine Renteninformation einmal gemeinsam lesen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Du kannst sie kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, telefonisch, per Post oder online über das Kundenportal. Dort kannst du auch deinen Versicherungsverlauf abrufen. Die Digitale Rentenübersicht des Bundes zeigt zusätzlich Betriebsrenten und private Verträge.
Ja. Für ein Kind ab Geburtsjahr 1992 bekommst du drei Jahre Kindererziehungszeit, rund einen Entgeltpunkt pro Jahr. Das sind nach heutigem Wert 42,52 Euro Monatsrente pro Jahr. Arbeitest du in dieser Zeit in Teilzeit, kommen die Punkte aus dem Gehalt noch dazu.
Ja, wenn du rentenversicherungspflichtig warst und dich nicht hast befreien lassen. Seit 2013 ist ein Minijob grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Die Zeit zählt für die Wartezeiten, bringt aber nur wenige Punkte. Das Studium selbst zählt ab 17 bis zu acht Jahre für die Wartezeit von 35 Jahren, bringt aber keine Punkte.
Mit 64 Jahren und 10 Monaten, wenn sie 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten zusammenbekommt. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten. Mit 35 Versicherungsjahren könnte sie ab 63 gehen, dann mit 13,8 Prozent Abschlag.
Wahrscheinlich ja, wenn du weitere Einkünfte hast oder die Rente hoch genug ist. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rente. Steuer fällt aber erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr liegt, Stand 2026.
Nein, nicht ganz. Zeiten in einem anderen EU-Land zählen für die deutschen Wartezeiten mit. Die Rente für diese Jahre zahlt später Spanien, die deutsche Rentenversicherung leitet den Antrag weiter. Lass die Zeiten in deinem Versicherungsverlauf vermerken.
Ja, wenn die Kinder ab 1992 geboren sind. Zwei Kinder bringen sechs Jahre Kindererziehungszeit. Damit ist die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, und du hast nach heutigem Wert gut 255 Euro Monatsrente. Für Kinder vor 1992 ist es weniger, ab 2027 ist eine Angleichung beschlossen.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat billigt Gesetz zur Rentenanpassung, Stand 12.06.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesregierung: Rentenpaket 2025, Stand Dezember 2025, geprüft am 07.10.2026 · Statistisches Bundesamt: Alterseinkünfte nach Geschlecht sowie Gender Pension Gap, Stand 2025, geprüft am 07.10.2026 · Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Ausgewählte statistische Werte der gesetzlichen Rentenversicherung, Stand 15.06.2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Grundrente: Wer profitiert, Stand Januar 2026, geprüft am 07.10.2026 · Sozialpolitik aktuell, Universität Duisburg-Essen: Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Gesetzliche Rente
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Kundinnen und Kunden haben ihre Renteninformation nie richtig gelesen. Sie gemeinsam durchzugehen, ist ein leichter Einstieg ins Gespräch über Vorsorge.
- Wer Kinder, Teilzeit oder ein Sabbatical plant, freut sich über eine kurze Rechnung mit Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, bevor die Entscheidung fällt.
- Fragt aktiv nach Lücken im Versicherungsverlauf. Eine frühe Kontenklärung erspart später viel Sucherei.
