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Titelbild zur Hinterbliebenenrente: ein Erwachsener und ein Kind gehen Hand in Hand unter einem schützenden Baum mit goldenen Blättern.

Hinterbliebenenrente 2026: Witwenrente und Waisenrente

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin stirbt, bricht nicht nur ein Leben weg, sondern oft auch die Hälfte des Haushaltseinkommens. Die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung soll diesen Einschnitt abfedern. Sie umfasst die Witwen- und Witwerrente, die Waisenrente für Kinder und die Erziehungsrente.

Viele gehen davon aus, dass sie automatisch einen großen Teil der Rente des verstorbenen Menschen bekommen. Das stimmt nur selten. Wer jung ist, keine Kinder erzieht oder gut verdient, bekommt nach drei Monaten oft wenig oder gar nichts. Wer nicht verheiratet war, bekommt nie etwas.

Hier steht, wer welche Rente bekommt, wie hoch sie ist, wie dein Einkommen angerechnet wird und welche Fristen zählen. Mit den Werten ab Juli 2026 und einem durchgerechneten Beispiel.

Betrifft dich, wenn dein Ehepartner stirbt dein Partner stirbt und ihr wart nicht verheiratet ihr heiratet du regeln willst, was bleibt

Das Wichtigste in Kürze

  • Witwen- und Witwerrente gibt es nur nach einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Unverheiratete Paare bekommen nichts, gemeinsame Kinder aber eine Waisenrente.
  • In den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem Sterbevierteljahr, gibt es die volle Rente des verstorbenen Menschen. Danach sind es 55 Prozent bei der großen und 25 Prozent bei der kleinen Witwenrente, die kleine meist nur für zwei Jahre.
  • Die große Witwenrente bekommst du, wenn du ein Kind unter 18 erziehst, erwerbsgemindert bist oder eine Altersgrenze erreichst. Für Todesfälle 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 bei 47.
  • Eigenes Einkommen wird angerechnet. Seit 1. Juli 2026 bleiben 1.122,53 Euro netto im Monat frei, dazu 238,11 Euro je Kind. Vom Rest werden 40 Prozent abgezogen.
  • Halbwaisen bekommen 10 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils plus Zuschlag. In Ausbildung läuft die Waisenrente bis 27.

So gehst du vor

  • Bekam dein Partner schon Rente, kannst du innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen. Das geht oft über das Bestattungsinstitut.
  • Stelle den Antrag auf Witwen-, Witwer- und Waisenrente spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten. Danach geht Geld für zurückliegende Monate verloren.
  • Halte Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Steuer-ID und Nachweise über dein eigenes Einkommen bereit. Die Beratungsstellen der Rentenversicherung helfen kostenlos beim Ausfüllen.
Inhalt
  1. Was ist die Hinterbliebenenrente?
  2. Was gilt ohne Trauschein oder ohne Anspruch?
  3. Welche Voraussetzungen gelten für die Witwen- und Witwerrente?
  4. Große oder kleine Witwenrente: wer bekommt welche?
  5. Wie hoch ist die Witwen- und Witwerrente?
  6. Wie wird dein eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
  7. Waisenrente für Halbwaisen und Vollwaisen
  8. Erziehungsrente: wenn der frühere Ehepartner stirbt
  9. Rentensplitting als Alternative zur Witwenrente
  10. Was passiert mit der Witwenrente, wenn du wieder heiratest?
  11. Witwengeld und Waisengeld für Beamtinnen und Beamte
  12. Hinterbliebene in der Betriebsrente und in privaten Verträgen
  13. Was die Hinterbliebenenrente kostet und was davon abgeht
  14. So sicherst du deine Familie über die Hinterbliebenenrente hinaus ab
  15. Wenn dein Partner gestorben ist: so beantragst du die Hinterbliebenenrente
  16. Was bei der Hinterbliebenenrente als Nächstes zählt
  17. Häufig gestellte Fragen

Was ist die Hinterbliebenenrente?

Die kurze Antwort: Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Familie eines verstorbenen Menschen. Sie wird aus dessen Rentenansprüchen berechnet und ersetzt einen Teil des Unterhalts, der mit dem Tod wegfällt.

Der Oberbegriff heißt im Gesetz Rente wegen Todes. Dazu gehören vier Leistungen: die Witwen- und Witwerrente für den überlebenden Ehepartner, die Waisenrente für Kinder, die Erziehungsrente für Geschiedene, die ein Kind erziehen, und die Rentenabfindung bei Wiederheirat. Für Witwen und Witwer gelten dieselben Regeln. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind gleichgestellt.

Die Hinterbliebenenrente ist Teil der ersten Schicht, also der gesetzlichen Rente. Sie ist keine eigene Versicherung, die du abschließt. Sie entsteht automatisch aus den Beiträgen des verstorbenen Menschen. Davon zu unterscheiden sind private Leistungen wie die Risikolebensversicherung, die eine feste Summe zahlt, und Hinterbliebenenleistungen aus Betriebsrente oder Beamtenversorgung.

Daneben gibt es eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie greift nach einem tödlichen Arbeits- oder Wegeunfall und zahlt nach drei Monaten 40 oder 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes, so § 65 SGB VII.

Was gilt ohne Trauschein oder ohne Anspruch?

Ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es keine Witwen- oder Witwerrente. Das gilt auch nach 20 gemeinsamen Jahren mit Kindern und Kredit.

Gemeinsame Kinder sind dagegen geschützt. Sie bekommen eine Halbwaisenrente, egal ob ihre Eltern verheiratet waren. Der überlebende Elternteil selbst bekommt aber weder Witwenrente noch Erziehungsrente. Auch beim Erben gehen unverheiratete Partnerinnen und Partner ohne Testament leer aus, und ihr Freibetrag bei der Erbschaftsteuer liegt bei nur 20.000 Euro statt 500.000 Euro für Ehepartner.

Auch Verheiratete können leer ausgehen. Das passiert, wenn der verstorbene Mensch die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt hat, wenn die Ehe kürzer als ein Jahr war oder wenn das eigene Einkommen die Rente durch die Anrechnung ganz aufzehrt. Ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkassen gibt es seit 2004 nicht mehr. Eine einfache Bestattung kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale 3.000 bis 5.000 Euro, Stand 2026.

Welche Voraussetzungen gelten für die Witwen- und Witwerrente?

Für die Witwen- und Witwerrente müssen drei Dinge zusammenkommen. So regelt es § 46 SGB VI.

  • Gültige Ehe beim Tod: Ihr wart beim Tod verheiratet oder eingetragene Lebenspartner, und du hast danach nicht wieder geheiratet.
  • Wartezeit erfüllt: Der verstorbene Mensch hatte mindestens fünf Jahre Versicherungszeit oder bezog schon eine Rente. Kindererziehungszeiten zählen mit, 36 Monate je Kind.
  • Mindestens ein Jahr Ehe: Sonst vermutet das Gesetz eine Versorgungsehe, also eine Heirat nur wegen der Rente.

Die Wartezeit kann auch früher erfüllt sein. Starb der Mensch durch einen Arbeitsunfall, gilt sie als erfüllt. Dasselbe gilt, wenn er innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung starb und in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge hatte, so § 53 SGB VI.

Die Versorgungsehe ist eine Vermutung, die du widerlegen kannst. Typisch ist ein plötzlicher Unfall. War eine lebensbedrohliche Erkrankung bei der Hochzeit schon bekannt, wird es schwer. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, gilt die Ein-Jahres-Grenze nicht.

Geschiedene bekommen grundsätzlich keine Witwenrente. Ihre Ansprüche aus der Ehezeit wurden schon beim Versorgungsausgleich geteilt. Eine Ausnahme gilt nur für Ehen, die vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurden. Mehr dazu steht beim Versorgungsausgleich und Rentensplitting.

Große oder kleine Witwenrente: wer bekommt welche?

Du bekommst die große Witwen- oder Witwerrente, wenn du mindestens eine von drei Bedingungen erfüllst. Sonst bekommst du die kleine. Der Unterschied ist groß: 55 statt 25 Prozent, und unbefristet statt meist nur 24 Monate.

Die erste Bedingung: Du erziehst ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Menschen unter 18 Jahren. Stief- und Pflegekinder zählen mit. Für ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, gilt keine Altersgrenze. Die zweite: Du bist selbst erwerbsgemindert, kannst also aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt arbeiten. Die dritte: Du hast eine bestimmte Altersgrenze erreicht.

Diese Altersgrenze steigt gerade von 45 auf 47 Jahre. Entscheidend ist das Jahr, in dem dein Partner gestorben ist, nicht dein Geburtsjahr. So steht es in § 242a SGB VI:

Todesjahr des PartnersAltersgrenze für die große Witwenrente
vor 201245 Jahre
202346 Jahre
202446 Jahre und 2 Monate
202546 Jahre und 4 Monate
202646 Jahre und 6 Monate
202746 Jahre und 8 Monate
202846 Jahre und 10 Monate
ab 202947 Jahre

Die Bedingungen können sich ändern. Wer mit 40 die kleine Witwenrente bekommt und mit 46 Jahren und 6 Monaten noch Anspruch hätte, rutscht in die große. Umgekehrt endet die große Witwenrente mit dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes, wenn du die Altersgrenze noch nicht erreicht hast. Sind die 24 Monate der kleinen dann schon abgelaufen, endet die Zahlung.

Die kleine Witwenrente gibt es nur 24 Monate lang, gezählt ab dem Monat nach dem Tod. Unbefristet läuft sie nur im alten Recht, also wenn der Partner vor 2002 gestorben ist oder wenn ihr vor 2002 geheiratet habt und einer von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Wie hoch ist die Witwen- und Witwerrente?

Die Witwenrente ist ein fester Anteil der Rente, die der verstorbene Mensch hatte oder bei voller Erwerbsminderung bekommen hätte. Diesen Anteil nennt das Gesetz Rentenartfaktor, geregelt in § 67 SGB VI.

Das Sterbevierteljahr: drei Monate die volle Rente

In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat bekommst du 100 Prozent der Rente des verstorbenen Menschen. Das ist das Sterbevierteljahr. In dieser Zeit wird kein eigenes Einkommen angerechnet.

Danach: 55 oder 25 Prozent, im alten Recht 60 Prozent

Ab dem vierten Monat bekommst du bei der großen Witwenrente 55 Prozent, bei der kleinen 25 Prozent. Im alten Recht sind es bei der großen 60 Prozent. Welches Recht für dich gilt, zeigt die Tabelle.

Altes RechtNeues Recht
Wann es giltTod vor 2002, oder Heirat vor 2002 und mindestens einer von euch vor dem 2.1.1962 geborenalle anderen Fälle
Große Witwenrente60 Prozent55 Prozent plus Kinderzuschlag
Kleine Witwenrente25 Prozent, unbefristet25 Prozent, höchstens 24 Monate
Angerechnetes Einkommennur Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen wie Lohn und eigene Renteauch Zinsen, Mieten und viele private Renten
Mindestdauer der Ehekeineein Jahr
Rentensplitting möglichneinja

Kinderzuschlag im neuen Recht

Im neuen Recht gibt es einen Zuschlag, wenn du Kinder erzogen hast. Er richtet sich nach § 78a SGB VI. Für das erste Kind bringt er bei der großen Witwenrente rund 2 Entgeltpunkte, also rund 85 Euro im Monat. Für jedes weitere Kind ist es rund ein Entgeltpunkt, also gut 42 Euro, Stand: Juli 2026 beim Rentenwert von 42,52 Euro. Er gleicht aus, dass die große Witwenrente von 60 auf 55 Prozent gesenkt wurde.

Abschlag bis 10,8 Prozent bei frühem Tod

Stirbt ein Mensch vor dem 65. Geburtstag, wird die Witwenrente gekürzt, um 0,3 Prozent für jeden Monat vor 65. Weil ein Tod vor 62 wie ein Tod mit 62 behandelt wird, liegt der Abschlag bei höchstens 10,8 Prozent. Hatte der verstorbene Mensch 40 Jahre Versicherungszeit, rechnet die Rentenversicherung ab 60 statt ab 65, so § 77 SGB VI.

Ein Ausgleich steckt in der Zurechnungszeit. Wer jung stirbt, wird so gestellt, als hätte er bis zu einem bestimmten Alter weiter eingezahlt. Bei Todesfällen 2026 reicht diese Zeit bis 66 Jahre und 3 Monate. Einen guten Anhaltspunkt liefert die Renteninformation: Dort steht die Rente bei voller Erwerbsminderung, und auf dieser Zahl baut die Witwenrente auf.

Wie wird dein eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Ein Teil deines Einkommens bleibt frei, vom Rest werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Das regelt § 97 SGB VI. Der Freibetrag ist das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts. Seit 1. Juli 2026 sind das 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommen 238,11 Euro dazu. Vorher lag der Freibetrag bei 1.076,86 Euro.

Gerechnet wird mit einem pauschalen Netto. Die Rentenversicherung nimmt dein Brutto und zieht einen festen Prozentsatz für Steuern und Sozialabgaben ab. Den genauen Satz legt § 18b SGB IV je nach Einkommensart fest:

EinkommenPauschaler Abzug vom Brutto
Lohn und Gehalt, auch aus dem Minijob40 Prozent
Gewinn aus selbständiger Arbeit39,8 Prozent
Besoldung von Beamtinnen und Beamten27,5 Prozent
eigene gesetzliche Rente mit Beginn ab 201114 Prozent
Zinsen, Dividenden, Mieten im neuen Recht25 Prozent

Angerechnet werden auch Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und Betriebsrenten. Nicht angerechnet werden die Waisenrente der Kinder, Kindergeld, Geld, das du als Pflegeperson bis zur Höhe des Pflegegelds bekommst, eine Riester-Rente und eine Basisrente. Eine Rürup-Rente kostet also keine Witwenrente.

Das Einkommen wird jedes Jahr zum 1. Juli neu geprüft, so § 18d SGB IV. Sinkt dein laufendes Einkommen um mindestens zehn Prozent, etwa weil du in Teilzeit gehst, Elternzeit nimmst oder ein Sabbatical machst, kannst du sofort eine Neuberechnung verlangen. Darauf achtet die Rentenversicherung nicht von selbst.

Rechenbeispiel: was bei Lisa ankäme

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Stell dir vor: Lisa ist verheiratet, und ihr Mann stirbt mit 35 bei einem Fahrradunfall. In seiner Renteninformation stand als volle Erwerbsminderungsrente 1.400 Euro. Das ist eine Annahme für das Beispiel, der Abschlag ist darin schon eingerechnet.

Im Sterbevierteljahr bekommt Lisa drei Monate lang 1.400 Euro, ohne Anrechnung. Danach rechnet die Rentenversicherung ihr Gehalt pauschal auf 2.310 Euro netto herunter. Abzüglich Freibetrag bleiben 1.187,47 Euro, davon 40 Prozent sind 474,99 Euro. Das ist der Betrag, der von ihrer Witwenrente abgezogen wird.

Lisa, Stand Juli 2026ohne Kind, kleine Witwenrentemit Kind unter 18, große Witwenrente
Rente in den ersten drei Monaten1.400 Euro1.400 Euro
Witwenrente danach vor Anrechnung350 Euro770 Euro plus rund 85 Euro Kinderzuschlag
Freibetrag1.122,53 Euro1.360,64 Euro
Anrechnung aus 2.310 Euro Netto474,99 Euro379,74 Euro
Witwenrente ab Monat vier0 Eurorund 475 Euro
Dauerhöchstens 24 Monatebis zum 18. Geburtstag des Kindes, danach neu prüfen

Ohne Kind bekommt Lisa nach drei Monaten also nichts mehr. Mit Kind sind es rund 475 Euro, dazu kommt die Halbwaisenrente für das Kind. Die Fixkosten von 1.600 Euro im Monat, die Lisa heute allein trägt, waren vorher auf zwei Einkommen verteilt. Genau diese Lücke zeigt, warum die gesetzliche Hinterbliebenenrente selten reicht.

Waisenrente für Halbwaisen und Vollwaisen

Kinder bekommen eine Waisenrente, wenn ein Elternteil stirbt und dieser die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Lebt der andere Elternteil noch, ist es eine Halbwaisenrente mit 10 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils. Sind beide Eltern gestorben, ist es eine Vollwaisenrente mit 20 Prozent. Stirbt der zweite Elternteil später, gibt es zwei Vollwaisenrenten, aus jedem Rentenkonto eine.

Dazu kommt ein Zuschlag, der sich nach den Versicherungsjahren des verstorbenen Elternteils richtet. Auch Stief- und Pflegekinder können Anspruch haben.

Die Waisenrente läuft bis zum 18. Geburtstag. Sie verlängert sich bis zum 27. Geburtstag, wenn das Kind in Schule, Studium oder Ausbildung ist, in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Abschnitten, in einem Freiwilligendienst, oder wenn es wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann. Das regelt § 48 SGB VI. Seit Juli 2015 wird eigenes Einkommen der Waisen nicht mehr angerechnet, ein Ausbildungsgehalt oder Nebenjob schadet also nicht.

Erziehungsrente: wenn der frühere Ehepartner stirbt

Die Erziehungsrente ist für Geschiedene, die ein Kind erziehen, wenn der frühere Ehepartner stirbt. Das Besondere: Sie wird nicht aus dem Konto des verstorbenen Menschen bezahlt, sondern aus deinem eigenen Rentenkonto.

Voraussetzungen nach § 47 SGB VI: Die Ehe wurde nach dem 30. Juni 1977 geschieden, du erziehst ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Partners unter 18 Jahren, du hast nicht wieder geheiratet, und du hast selbst die fünf Jahre Wartezeit erfüllt. Sie ist so hoch wie eine volle Erwerbsminderungsrente aus deinem Konto und läuft längstens bis zur Regelaltersgrenze. Eigenes Einkommen wird wie bei der Witwenrente angerechnet.

Auch Verwitwete, die sich für das Rentensplitting entschieden haben, können eine Erziehungsrente bekommen. Für den überlebenden Elternteil eines unverheirateten Paares gibt es sie dagegen nicht.

Rentensplitting als Alternative zur Witwenrente

Beim Rentensplitting teilen Ehepartner die Rentenansprüche, die sie während der Ehe erworben haben. Wer weniger hat, bekommt die Hälfte der Differenz auf das eigene Konto. Danach gibt es keine Witwenrente mehr, dafür eine höhere eigene Rente. Grundlage ist § 120a SGB VI.

Möglich ist das nur im neuen Recht: Ihr habt nach 2001 geheiratet, oder die Ehe bestand schon und ihr seid beide nach dem 1. Januar 1962 geboren. Beide müssen am Ende der Splittingzeit 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben. Ihr könnt es gemeinsam erklären, wenn ihr beide eine volle Altersrente bezieht. Stirbt ein Partner vorher, kann der überlebende allein entscheiden.

Das Splitting lohnt sich vor allem, wenn eigenes Einkommen die Witwenrente sonst weitgehend aufzehren würde oder wenn eine neue Ehe denkbar ist. Die gesplitteten Punkte gehören dir für immer, sie entfallen nicht bei Wiederheirat und werden nicht gekürzt. Bei großen Unterschieden zwischen den Renten und wenig eigenem Einkommen ist die Witwenrente oft höher. Die Entscheidung ist endgültig. Lass sie dir vorher von der Rentenversicherung durchrechnen.

Was passiert mit der Witwenrente, wenn du wieder heiratest?

Mit einer neuen Ehe endet die Witwenrente. Bei der ersten Wiederheirat bekommst du eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags, also zwei Jahresrenten auf einmal. Grundlage ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate, so § 107 SGB VI. Bei der kleinen Witwenrente werden die Monate abgezogen, die du schon bekommen hast.

Endet die neue Ehe durch Tod oder Scheidung, kannst du die Witwenrente aus der früheren Ehe wieder beantragen. Das heißt im Gesetz Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten. Die Abfindung wird dann verrechnet. Eine neue Lebensgemeinschaft ohne Trauschein hat dagegen keinen Einfluss auf die Witwenrente.

Witwengeld und Waisengeld für Beamtinnen und Beamte

Stirbt eine Beamtin oder ein Beamter, zahlt nicht die Rentenversicherung, sondern der Dienstherr. Statt Witwenrente heißt die Leistung Witwengeld. Nach § 20 Beamtenversorgungsgesetz des Bundes beträgt es 55 Prozent des Ruhegehalts, das der verstorbene Mensch hatte oder bei Dienstunfähigkeit am Todestag bekommen hätte. Für ältere Ehen gilt teils noch der Satz von 60 Prozent. Die Länder haben eigene Gesetze mit ähnlichen Regeln.

Auch hier muss die Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben. Kein Witwengeld gibt es in der Regel, wenn die Ehe erst nach dem Eintritt in den Ruhestand und nach Erreichen der Regelaltersgrenze geschlossen wurde. War der überlebende Partner mehr als 20 Jahre jünger und gibt es keine gemeinsamen Kinder, wird das Witwengeld gekürzt. Halbwaisen bekommen ein Waisengeld von 12 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehalts.

Im Unterschied zur Witwenrente gibt es kein kleines Witwengeld mit Befristung und keine Altersgrenze. Eigenes Einkommen wird aber ebenfalls angerechnet, nach eigenen Regeln. Hinzu kommt meist ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsbezügen. Wer Witwengeld bekommt, ist in der Regel selbst beihilfeberechtigt, mit eigenen Regeln zur Beihilfe. Bekommst du selbst eine Pension oder Rente, kann das Witwengeld über Höchstgrenzen gekürzt werden.

Hinterbliebene in der Betriebsrente und in privaten Verträgen

In der Betriebsrente ist eine Hinterbliebenenleistung nicht automatisch dabei. Ob und wie viel gezahlt wird, steht in der Zusage des Arbeitgebers oder im Vertrag der Direktversicherung. Steuerlich gefördert sind Leistungen an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird. Eine Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte ist nur abgesichert, wenn sie oder er vorher namentlich benannt wurde.

Bei der Basisrente darf eine Hinterbliebenenrente nur an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder fließen. Ist niemand davon da, verfällt das Guthaben. Bei der Riester-Rente kann der Ehepartner das Guthaben auf einen eigenen Vertrag übertragen, dann bleibt die Förderung erhalten. Andere Erben müssen die Zulagen zurückzahlen. Ab 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich, so ist es beschlossen.

Bei einer privaten Rentenversicherung zählt, was vereinbart ist. Vor Rentenbeginn zahlen viele Verträge die Beiträge oder das Guthaben aus. Nach Rentenbeginn sichert eine Rentengarantiezeit, dass die Rente für eine feste Zahl von Jahren weiterläuft.

Was die Hinterbliebenenrente kostet und was davon abgeht

Die Hinterbliebenenrente kostet keinen eigenen Beitrag. Sie steckt im Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,6 Prozent des Bruttogehalts, Stand 2026, den sich Angestellte und Arbeitgeber teilen. Auch Selbständige mit freiwilligen Beiträgen bauen so Ansprüche auf, wenn die Wartezeit erfüllt ist.

Von der Witwenrente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, wie bei jeder gesetzlichen Rente. Sie ist außerdem steuerpflichtig. Bezog der verstorbene Mensch schon Rente, gilt für die Witwenrente sein Besteuerungsanteil weiter. Sonst zählt das Jahr, in dem die Witwenrente beginnt: Wer 2026 startet, versteuert 84 Prozent, Stand 2026. Steuer fällt aber nur an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Leistungen aus der gesetzlichen Rente an Hinterbliebene sind erbschaftsteuerfrei. Anders ist es bei einer Risikolebensversicherung, bei der die verstorbene Person Versicherungsnehmerin war. Die Summe fällt dann in den Nachlass. Steuerfrei bleibt sie, wenn die begünstigte Person zugleich Versicherungsnehmerin ist und die Beiträge zahlt, etwa bei Policen über Kreuz.

So sicherst du deine Familie über die Hinterbliebenenrente hinaus ab

Der erste Schritt ist ein Blick auf deine eigene Renteninformation und auf die deines Partners. Dort steht die Rente bei voller Erwerbsminderung. Davon 55 Prozent, minus Anrechnung deines Einkommens, ergibt eine grobe Schätzung der Witwenrente. Die Differenz zu euren laufenden Kosten ist die Lücke.

Für diese Lücke gibt es die Risikolebensversicherung. Sie zahlt eine feste Summe, wenn die versicherte Person stirbt. Für Lisa sieht die Rechnung so aus: Fällt ihr Nettoeinkommen von 2.500 Euro weg, fehlen 30.000 Euro im Jahr. Für zehn Jahre wären das 300.000 Euro. Wie viel es bei dir sein sollte, hängt von Kindern, Kredit und eigenem Einkommen ab.

Beim Antrag stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Antworte genau auf das, was in Textform gefragt wird. Unverheiratete Paare brauchen die Absicherung besonders, weil sie keine Witwenrente bekommen. Für sie lohnt sich zusätzlich ein Testament. Welche Bausteine zusammenpassen, steht bei Familie absichern.

Wenn dein Partner gestorben ist: so beantragst du die Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente kommt nur auf Antrag. Bezog der verstorbene Mensch schon eine Rente, kannst du innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen. Zuständig ist der Renten Service der Deutschen Post, der die Renten auszahlt. Den Antrag übernehmen oft Bestattungsinstitute.

Den eigentlichen Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung, online, schriftlich oder in einer Beratungsstelle. Die Rente beginnt mit dem Monat nach dem Tod. Bekam der verstorbene Mensch noch keine Rente, beginnt sie schon am Todestag. Rückwirkend gezahlt wird aber höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antrag, so § 99 SGB VI.

Für Kinder stellst du einen eigenen Antrag auf Waisenrente. Ab 18 brauchst du jedes Jahr einen Nachweis über Schule, Studium, Ausbildung oder Freiwilligendienst. Danach bekommst du einen Bescheid mit der Berechnung. Prüfe darin vor allem dein angerechnetes Einkommen. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Was bei der Hinterbliebenenrente als Nächstes zählt

Die Hinterbliebenenrente ist ein Sicherheitsnetz mit großen Maschen. Wer jung ist, gut verdient oder keine Kinder erzieht, fällt nach drei Monaten oft fast ganz hindurch. Wer ohne Trauschein lebt, steht ganz außerhalb. Das ist eine Lücke im System, kein Versäumnis von dir.

Was jetzt zählt, ist eine ehrliche Rechnung für euren Haushalt. Wie hoch wäre die Witwenrente nach der Anrechnung, wie lange liefe sie, und welche Kosten blieben? Damit lässt sich entscheiden, was zu euch passt: Risikolebensversicherung, Testament oder Rentensplitting. Und wenn das Schlimmste schon passiert ist: Die Fristen sind kurz, die Beratung der Rentenversicherung ist kostenlos.

Lass uns gemeinsam rechnen, was deiner Familie bliebe.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein Mann ist nach 14 Monaten Ehe gestorben. Bekomme ich Witwenrente?

Ja, wenn er die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hatte. Die Ehe hat länger als ein Jahr gedauert, darum prüft die Rentenversicherung keine Versorgungsehe. Erziehst du ein Kind unter 18, bist erwerbsgemindert oder mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt, bekommst du die große Witwenrente, sonst die kleine für 24 Monate.

Wir waren 20 Jahre zusammen, aber nicht verheiratet. Bekomme ich nach dem Tod meines Partners eine Rente?

Nein. Witwen- und Witwerrente gibt es nur nach einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Gemeinsame Kinder bekommen aber eine Halbwaisenrente. Für dich selbst hilft nur private Vorsorge.

Meine Frau ist drei Monate nach der Hochzeit an Krebs gestorben. Gilt das als Versorgungsehe?

Bei weniger als einem Jahr Ehe vermutet die Rentenversicherung eine Versorgungsehe. Du kannst das widerlegen, etwa wenn die Hochzeit lange vor der Diagnose geplant war oder ihr ein gemeinsames Kind habt. War die tödliche Krankheit bei der Hochzeit schon bekannt, wird das schwer.

Ich arbeite Vollzeit. Wird meine Witwenrente gekürzt?

Wahrscheinlich ja. Die Rentenversicherung zieht von deinem Brutto pauschal 40 Prozent ab. Was dann über 1.122,53 Euro im Monat liegt, wird zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen, Stand Juli 2026. Je Kind mit Waisenrente steigt der Freibetrag um 238,11 Euro. In den ersten drei Monaten wird nichts angerechnet.

Ich bekomme Witwenrente und möchte wieder heiraten. Verliere ich alles?

Die Witwenrente endet mit der neuen Ehe. Bei der ersten Wiederheirat bekommst du aber eine Abfindung von 24 Monatsrenten. Endet die neue Ehe später durch Tod oder Scheidung, kannst du die alte Witwenrente wieder beantragen.

Unser Sohn macht nach dem Abitur ein Freiwilliges Soziales Jahr. Bekommt er weiter Halbwaisenrente?

Ja. Ein Freiwilligendienst verlängert die Waisenrente genauso wie Schule, Studium oder Ausbildung, längstens bis zum 27. Geburtstag. Schick der Rentenversicherung die Bescheinigung über den Dienst.

Mein geschiedener Mann ist gestorben und ich erziehe unsere Tochter allein. Bekomme ich etwas?

Witwenrente nicht, aber vielleicht eine Erziehungsrente. Sie kommt aus deinem eigenen Rentenkonto, wenn die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, du nicht wieder geheiratet hast, die Tochter unter 18 ist und du selbst fünf Jahre Versicherungszeit hast. Eure Tochter bekommt zusätzlich eine Halbwaisenrente.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten, Stand 01.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat billigt Gesetz zur Rentenanpassung, Stand 12.06.2026, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI: § 46 Witwenrente und Witwerrente, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI: § 242a Altersgrenzen der großen Witwenrente, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI: § 67 Rentenartfaktor, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI: § 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch IV: § 18b Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch VI: § 120a Rentensplitting unter Ehegatten, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Hinterbliebenenrente

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Viele Paare überschätzen die Witwenrente. Eine kurze Rechnung mit Freibetrag und Anrechnung öffnet oft das Gespräch über Risikoschutz.
  • Unverheiratete Paare mit Kindern sind oft überrascht, dass sie keine Witwenrente bekommen. Fragt beim nächsten Termin aktiv nach dem Familienstand.

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    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.