Eine Risikolebensversicherung zahlt Geld, wenn ein Mensch stirbt, von dem andere finanziell abhängen. Sie ist eine der günstigsten Versicherungen überhaupt. Und eine der am häufigsten falsch eingerichteten.
Denn ob das Geld im Ernstfall wirklich hilft, entscheidet sich nicht am Preis. Es entscheidet sich an der Summe, an der Laufzeit, am Bezugsrecht und daran, wer im Vertrag welche Rolle hat. Eine falsche Rolle kann bei unverheirateten Paaren fast ein Drittel der Summe an das Finanzamt geben.
Hier liest du, wie du deinen Bedarf ausrechnest, welche Form zu dir passt, wie der Über-Kreuz-Abschluss die Erbschaftsteuer vermeidet und was im Leistungsfall passiert. Mit allen Freibeträgen, Paragrafen und Sonderfällen.
Betrifft dich, wenn ihr zusammenzieht ein Kind kommt du ein Zuhause kaufst eine Familie neu zusammenwächst
Das Wichtigste in Kürze
- Die Risikolebensversicherung zahlt eine feste Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Ein Sparanteil ist nicht enthalten, darum ist sie günstig.
- Sie lohnt sich, sobald jemand von deinem Einkommen abhängt: Partnerin oder Partner, Kinder oder ein gemeinsamer Kredit.
- Unverheiratete Partnerinnen und Partner haben bei der Erbschaftsteuer nur 20.000 Euro Freibetrag. Mit dem Über-Kreuz-Abschluss bleibt die Leistung steuerfrei, wenn die begünstigte Person selbst Versicherungsnehmerin ist und die Beiträge selbst zahlt.
- Rechne die Summe aus deinen echten Zahlen: wegfallendes Einkommen mal Jahre, plus Kredite und Kosten, minus Hinterbliebenenrente. Faustregeln sind nur ein grober Anfang.
- Gesundheitsfragen und Raucherstatus ehrlich beantworten. Falsche Angaben können die ganze Summe kosten.
Inhalt
- Was ist eine Risikolebensversicherung?
- Was gilt ohne Risikolebensversicherung, wenn jemand stirbt?
- Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte: so rechnest du deinen Bedarf
- Konstant, fallend oder verbunden: welche Form der Risikolebensversicherung passt
- Einen Kredit mit der Risikolebensversicherung absichern
- Wie lange die Risikolebensversicherung laufen sollte
- Was eine Risikolebensversicherung kostet und wovon der Beitrag abhängt
- Erbschaftsteuer auf die Versicherungssumme: Freibeträge und der Über-Kreuz-Abschluss
- Unverheiratete Paare und Patchwork-Familien: worauf es besonders ankommt
- Das Bezugsrecht entscheidet, wer das Geld bekommt
- Worauf es im Vertrag ankommt: Nachversicherung, Verlängerung und vorgezogene Leistung
- So läuft der Abschluss einer Risikolebensversicherung ab: Gesundheitsfragen und Raucherstatus
- Wenn die versicherte Person stirbt: so kommen die Hinterbliebenen an das Geld
- Was bei der Risikolebensversicherung als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Die kurze Antwort: Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vorher vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Erlebt sie das Vertragsende, endet der Schutz ohne Auszahlung.
Sie ist eine reine Risikoversicherung. Das heißt: Der Beitrag deckt nur das Todesfallrisiko, es wird nichts angespart. Genau deshalb kostet sie nur einen Bruchteil einer kapitalbildenden Lebensversicherung, die zusätzlich Geld für das Alter anspart und dafür deutlich höhere Beiträge verlangt.
Im Vertrag gibt es drei Rollen. Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und zahlt. Die versicherte Person ist die, deren Tod abgesichert ist. Die oder der Bezugsberechtigte bekommt das Geld. Oft ist das dieselbe Person in den ersten beiden Rollen. Für die Steuer kann genau diese Verteilung aber viel Geld ausmachen.
Abzugrenzen ist sie von drei Verwandten. Die Sterbegeldversicherung deckt mit kleinen Summen vor allem die Bestattung und läuft meist lebenslang. Die Restschuldversicherung einer Bank sichert nur einen bestimmten Kredit ab, oft teurer und mit eingeschränkten Bedingungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du lebst, aber nicht mehr arbeiten kannst. Das ist statistisch das häufigere Risiko und sollte zuerst stehen.
Was gilt ohne Risikolebensversicherung, wenn jemand stirbt?
Ohne Vertrag bleibt den Hinterbliebenen nur die gesetzliche Hinterbliebenenrente, und die bekommen nur Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner sowie Kinder. Unverheiratete Partnerinnen und Partner gehen leer aus, egal wie lange ihr zusammengelebt habt. So regelt es § 46 SGB VI.
Die große Witwen- oder Witwerrente gibt es ab 47 Jahren, bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind unter 18 erzogen wird. Sie beträgt nach dem heute geltenden Recht 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist, gelten noch 60 Prozent nach § 255 SGB VI. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und läuft höchstens 24 Monate.
Eigenes Einkommen wird angerechnet. Ab Juli 2026 bleiben 1.122,53 Euro netto im Monat frei, dazu 238,11 Euro je Kind. Was darüber liegt, mindert die Witwenrente um 40 Prozent. Stirbt jemand jung, kommen Abschläge von bis zu 10,8 Prozent hinzu. Stand: Juli 2026, laut HB-Faktencheck und Deutscher Rentenversicherung.
Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit 2004 nicht mehr. Eine einfache Bestattung kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale rund 3.000 bis 5.000 Euro. Mehr zu Witwen-, Witwer- und Waisenrenten findest du auf unserer Seite zur Hinterbliebenenrente.
Das Ergebnis ist fast immer gleich: Die gesetzliche Absicherung ersetzt nur einen kleinen Teil des Einkommens. Miete, Kreditrate und Kinderbetreuung laufen in voller Höhe weiter.
Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte: so rechnest du deinen Bedarf
Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass deine Hinterbliebenen ihr Leben ohne Not weiterführen und offene Kredite tilgen können. Stiftung Warentest nennt als Orientierung das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts, Stand März 2025. Genauer wird es, wenn du in vier Schritten rechnest.
1
Was fehlt im Monat, wenn dein Einkommen wegfällt?
Nimm dein Nettoeinkommen und den Teil, den du zu gemeinsamen Kosten beiträgst. Rechne Sachleistungen mit, die du ohne Geld erbringst: Kinderbetreuung, Haushalt, Pflege von Angehörigen. Fallen sie weg, muss jemand dafür bezahlt werden.
2
Wie viele Jahre muss die Lücke überbrückt werden?
Bei Kindern meist bis zum Ende der Ausbildung. Bei einem Paar ohne Kinder bis die Partnerin oder der Partner sich neu aufgestellt hat. Multipliziere die Monatslücke mit zwölf und mit dieser Zahl an Jahren.
3
Welche einmaligen Kosten und Schulden kommen dazu?
Die Restschuld von Krediten, die Bestattung, Kosten für Umzug oder Nachlass. Bei unverheirateten Paaren auch die Erbschaftsteuer, falls der Vertrag nicht über Kreuz läuft.
4
Was ist schon da und darf abgezogen werden?
Witwen- und Waisenrente, vorhandenes Vermögen, eine bestehende Lebensversicherung, eine Todesfallleistung aus der Betriebsrente. Was dann bleibt, ist deine Versicherungssumme.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und verdient 2.500 Euro netto im Monat. Stell dir vor: Lisa zieht mit ihrem Partner zusammen, die beiden sind nicht verheiratet und teilen sich die Kosten.
Stirbt Lisa, fehlen ihrem Partner 2.500 Euro im Monat, also 30.000 Euro im Jahr. Soll die Summe zehn Jahre tragen, braucht er 300.000 Euro. Eine Witwerrente bekommt er nicht, denn sie sind nicht verheiratet. Für die Bestattung rechnet Lisa 5.000 Euro dazu.
Nach der Faustregel von Stiftung Warentest wären es bei Lisas 3.850 Euro brutto im Monat nur 138.600 bis 231.000 Euro. Das zeigt, warum die Faustregel nur ein Anfang ist. Umgekehrt gedacht reichen 250.000 Euro, angelegt und über 21 Jahre verbraucht, für etwa 1.250 bis 1.290 Euro im Monat, laut HB-Faktencheck Stand September 2026.
Konstant, fallend oder verbunden: welche Form der Risikolebensversicherung passt
Die Grundform ist die konstante Versicherungssumme: Sie bleibt von Anfang bis Ende gleich. Sie passt, wenn es um Einkommensersatz für eine Familie geht, denn der Bedarf sinkt dort nicht verlässlich.
Bei der fallenden Versicherungssumme sinkt die Leistung jedes Jahr. Linear fallend heißt: Jedes Jahr um den gleichen Betrag. Annuitätisch oder progressiv fallend heißt: Erst langsam, später schneller, so wie die Restschuld eines Annuitätendarlehens. Die Beiträge sind niedriger, weil das Risiko des Versicherers kleiner wird.
Für Paare gibt es zwei Varianten. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung sind beide in einem Vertrag mit einer Summe versichert. Stirbt die erste Person, wird gezahlt, und der Vertrag ist beendet. Bei zwei versicherten Leben in einem Vertrag hat jede Person ihre eigene Summe. Stirbt eine, läuft der Schutz für die andere mit geringerem Beitrag als Einzelvertrag weiter.
| Form | So funktioniert sie | Passt für | Grenze |
|---|---|---|---|
| Konstante Summe | Leistung bleibt über die ganze Laufzeit gleich | Familien, Einkommensersatz, Kinder | Teurer als fallende Summe |
| Linear fallend | Summe sinkt jedes Jahr um denselben Betrag | Ratenkredit mit gleichbleibender Tilgung | Passt selten genau zu einem Baukredit |
| Annuitätisch fallend | Summe sinkt wie die Restschuld eines Annuitätendarlehens | Baufinanzierung | Sondertilgung oder Anschlusskredit verschieben den Verlauf |
| Verbundene Leben | Zwei Personen, eine Summe, Zahlung beim ersten Todesfall | Paar mit einem gemeinsamen Kredit | Danach hat die überlebende Person keinen Schutz mehr, bei Über-Kreuz-Gestaltung kaum nutzbar |
| Zwei Leben, zwei Summen | Jede Person hat ihre eigene Summe, der Vertrag läuft nach dem ersten Todesfall weiter | Paare mit unterschiedlichem Einkommen | Rollen für die Erbschaftsteuer genau prüfen |
Für die meisten Paare sind zwei getrennte Einzelverträge die flexibelste Lösung. Jeder Vertrag kann bei einer Trennung einfach weiterlaufen oder enden, und der Über-Kreuz-Abschluss lässt sich sauber umsetzen.
Einen Kredit mit der Risikolebensversicherung absichern
Viele Risikolebensversicherungen entstehen beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Banken verlangen sie oft, damit der Kredit auch nach einem Todesfall bezahlt wird. Dafür kann der Vertrag an die Bank abgetreten werden. Die Bank bekommt dann im Ernstfall die Restschuld, der Rest geht an die Bezugsberechtigten.
Eine annuitätisch fallende Summe ist dafür günstig. Sie hat aber einen Haken: Sie folgt dem Tilgungsplan bei Abschluss. Endet die Zinsbindung und es folgt eine Anschlussfinanzierung mit anderer Rate, passt der Verlauf nicht mehr. Hilfreich ist dann eine Verlängerungsoption, mit der du den Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern kannst.
Stell dir vor: Lisa und ihr Partner kaufen später gemeinsam eine Wohnung. Dann reicht eine fallende Summe nur für den Kredit. Für den Einkommensersatz brauchen beide zusätzlich einen konstanten Teil. Viele kombinieren deshalb beides. Wie die Finanzierung selbst funktioniert, steht auf unserer Seite zur Baufinanzierung.
Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung bieten manche Versicherer vereinfachte Verträge ohne Gesundheitsprüfung an. Die Summe ist dann begrenzt, oft an die Tilgungsrate gekoppelt. Manche lassen sich um Bausteine bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit erweitern. Für Menschen mit Vorerkrankungen kann das ein Weg sein. Gesund bist du mit einem normalen Vertrag meist günstiger dran.
Wie lange die Risikolebensversicherung laufen sollte
Die Laufzeit sollte so lange gehen, wie jemand auf dein Einkommen angewiesen ist. Bei Kindern ist das oft das Ende von Ausbildung oder Studium, also etwa das 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Bei einem Kredit ist es das voraussichtliche Ende der Tilgung.
Eine längere Laufzeit macht den Vertrag teurer, weil das Sterberisiko mit dem Alter steigt. Zu kurz ist aber riskanter. Wer mit 55 eine neue Versicherung braucht, zahlt deutlich mehr und muss wieder Gesundheitsfragen beantworten. Lieber etwas länger planen und später kündigen, das ist jederzeit möglich.
Für Hausfrauen und Hausmänner gilt dasselbe. Auch ohne eigenes Gehalt hängt die Familie an ihrer Arbeit. Fällt die Betreuung von Kindern weg, kostet sie Geld. Auch Selbständige, Beamtinnen und Beamte und Studierende mit Kind sollten ihre Laufzeit an diesem Bedarf ausrichten, nicht am Preis.
Was eine Risikolebensversicherung kostet und wovon der Beitrag abhängt
Eine Risikolebensversicherung kostet für junge, gesunde Nichtraucherinnen und Nichtraucher oft nur wenige Euro im Monat. Der Preis hängt vom Alter, der Summe, der Laufzeit, dem Gesundheitszustand, dem Beruf, gefährlichen Hobbys und vor allem vom Rauchen ab.
| Beispiel | Beitrag | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| 35 Jahre, 100.000 Euro Summe, günstigster Tarif | 114 Euro im Jahr | Stiftung Warentest, Stand 22.03.2025 |
| 35 Jahre, 450.000 Euro Summe, günstigster Tarif | 433 Euro im Jahr | Stiftung Warentest, Stand 22.03.2025 |
Stiftung Warentest hat 85 Tarife von 40 Versicherern verglichen. Teure Angebote kosteten mehr als dreimal so viel wie günstige, bei kaum unterschiedlicher Leistung. Ein Vergleich nach Kriterien lohnt sich also.
Raucherinnen und Raucher zahlen oft etwa doppelt so viel. Als Nichtraucherin oder Nichtraucher gilt meist, wer seit mindestens zwölf Monaten nicht geraucht hat. Wie E-Zigarette, Shisha oder Nikotinpflaster zählen, legt jeder Versicherer selbst fest. Lies die Definition im Antrag genau. Hörst du später auf, kannst du nach zwölf rauchfreien Monaten einen Wechsel in den Nichtrauchertarif beantragen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Achte auf den Unterschied zwischen Brutto- und Zahlbeitrag. Viele Versicherer verrechnen Überschüsse sofort mit dem Beitrag. Du zahlst dann weniger als den vereinbarten Bruttobeitrag. Sinken die Überschüsse, darf der Beitrag bis zum Bruttobeitrag steigen. Es gibt auch Tarife mit garantiertem Beitrag, bei denen beides gleich ist. Vergleiche darum immer auch den Bruttobeitrag.
Steuerlich zählen die Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige im Jahr, Stand Oktober 2026. Bei Angestellten ist er meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Ein Steuervorteil bleibt dann selten.
Erbschaftsteuer auf die Versicherungssumme: Freibeträge und der Über-Kreuz-Abschluss
Die Auszahlung ist erbschaftsteuerpflichtig, wenn die verstorbene Person den Vertrag als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer abgeschlossen hat und jemand anderes das Geld bekommt. Das regelt § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Ob dabei Steuer anfällt, hängt vom Freibetrag ab.
Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner haben nach § 16 ErbStG 500.000 Euro Freibetrag. Dazu kommt nach § 17 ErbStG ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, der um den Kapitalwert der Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird. Kinder und Stiefkinder haben 400.000 Euro. Unverheiratete Partnerinnen und Partner fallen in Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Stand: Oktober 2026.
| Wer bekommt das Geld | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz bis 300.000 Euro |
|---|---|---|---|
| Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin, -partner | I | 500.000 Euro plus bis zu 256.000 Euro Versorgungsfreibetrag | 11 Prozent |
| Kind oder Stiefkind | I | 400.000 Euro plus Versorgungsfreibetrag je nach Alter | 11 Prozent |
| Geschwister, Nichten, Neffen | II | 20.000 Euro | 20 Prozent |
| Unverheiratete Partnerin oder Partner | III | 20.000 Euro | 30 Prozent |
| Begünstigte Person ist selbst Versicherungsnehmerin und zahlt selbst | keine Erbschaftsteuer | nicht nötig | 0 Prozent |
Bei Lisa sieht das so aus. Schließt sie den Vertrag selbst ab und setzt ihren Partner als Bezugsberechtigten ein, muss er von 300.000 Euro zuerst 20.000 Euro Freibetrag abziehen. Auf die übrigen 280.000 Euro fallen 30 Prozent Erbschaftsteuer an, also 84.000 Euro. Grundlage sind §§ 16 und 19 ErbStG.
Die Lösung heißt Über-Kreuz-Abschluss. Lisas Partner schließt den Vertrag auf Lisas Leben ab. Er ist Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter, Lisa ist versicherte Person. Lisa macht es umgekehrt für ihn. Stirbt Lisa, bekommt er Geld aus seinem eigenen Vertrag. Das ist kein Erwerb von Todes wegen, Erbschaftsteuer fällt nicht an.
Das funktioniert nur, wenn er die Beiträge auch wirklich selbst zahlt, von seinem eigenen Konto. Zahlt Lisa oder läuft der Beitrag über ein Gemeinschaftskonto, kann das Finanzamt das als Schenkung werten und die Leistung doch besteuern. Und Lisa muss nach § 150 Abs. 2 VVG schriftlich einwilligen, dass ihr Partner ihr Leben versichert.
Auch für Verheiratete kann der Über-Kreuz-Abschluss sinnvoll sein. Etwa, wenn außer der Versicherung noch eine Immobilie und Erspartes vererbt werden und alles zusammen über dem Freibetrag liegt.
Unverheiratete Paare und Patchwork-Familien: worauf es besonders ankommt
Unverheiratete Paare haben drei Nachteile auf einmal: keine Hinterbliebenenrente, kein gesetzliches Erbrecht und nur 20.000 Euro Freibetrag. Für sie ist die Risikolebensversicherung oft die wichtigste Absicherung überhaupt. Ohne Testament erben nicht die Partnerin oder der Partner, sondern Kinder, Eltern oder Geschwister.
Das Geld aus der Versicherung fließt am Nachlass vorbei direkt an die bezugsberechtigte Person. Das ist der große Vorteil: Es steht schnell zur Verfügung, auch wenn die Erbschaft noch nicht geklärt ist. Was passiert, wenn dein Partner stirbt und ihr nicht verheiratet wart, beschreiben wir auf einer eigenen Seite.
In Patchwork-Familien kommt eine weitere Frage dazu: Wer verwaltet das Geld, wenn minderjährige Kinder es bekommen? Ohne Regelung ist das der sorgeberechtigte Elternteil, also womöglich der frühere Partner oder die frühere Partnerin. Nach § 1638 BGB kannst du in einem Testament bestimmen, dass jemand anderes dieses Vermögen verwaltet.
Stiefkinder sind bei der Erbschaftsteuer leiblichen Kindern gleichgestellt, sie haben ebenfalls 400.000 Euro Freibetrag. Für Kinder der neuen Partnerin oder des neuen Partners ohne Ehe gilt das nicht. Sie fallen in Steuerklasse III. Wer Kinder aus mehreren Beziehungen absichern will, sollte die Bezugsrechte mit festen Anteilen festlegen.
Das Bezugsrecht entscheidet, wer das Geld bekommt
Das Bezugsrecht legt fest, wer die Versicherungssumme erhält. Ohne wirksames Bezugsrecht fällt die Leistung nach § 160 Abs. 3 VVG an die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer zurück und damit in den Nachlass. Dann bekommen sie die Erben, mit allen Folgen für Streit und Steuer.
Es gibt zwei Arten. Beim widerruflichen Bezugsrecht kannst du die begünstigte Person jederzeit ändern. Sie erwirbt den Anspruch erst mit dem Tod. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht hat sie den Anspruch schon ab der Benennung. Du kannst sie dann nur noch mit ihrer Zustimmung austauschen. Das regelt § 159 VVG.
Mehrere Bezugsberechtigte ohne Anteile bekommen nach § 160 Abs. 1 VVG gleiche Teile. Steht dort nur „die Erben“, erhalten sie das Geld im Verhältnis ihrer Erbteile. Am sichersten ist es, Menschen mit vollem Namen und Geburtsdatum zu benennen. Eine Angabe wie „mein Ehepartner“ kann nach einer Trennung und neuen Ehe zu Streit führen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei der Risikolebensversicherung ist das besonders heikel. Nach einer Trennung steht oft noch die frühere Partnerin oder der frühere Partner im Vertrag. Ein Blick in die Unterlagen nach jeder Trennung, Heirat oder Geburt ist darum Pflicht. Ändern kannst du ein widerrufliches Bezugsrecht mit einer schriftlichen Mitteilung an den Versicherer.
Worauf es im Vertrag ankommt: Nachversicherung, Verlängerung und vorgezogene Leistung
Die Leistungsunterschiede zwischen Tarifen sind kleiner als bei der Berufsunfähigkeit. Einige Klauseln machen aber einen echten Unterschied, vor allem wenn sich dein Leben verändert.
- Nachversicherungsgarantie: Du kannst die Summe bei bestimmten Ereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einem Immobilienkauf. Oft gilt das nur in den ersten Vertragsjahren und bis zu einer Höchstgrenze.
- Verlängerungsoption: Du kannst die Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern. Wichtig bei Baufinanzierungen mit Anschlusskredit.
- Vorgezogene Todesfallleistung: Bei einer schweren Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten zahlt der Versicherer die Summe schon zu Lebzeiten aus.
- Stundung und Beitragspause: Bei finanziellen Engpässen, etwa in der Elternzeit, kannst du Beiträge zeitweise aussetzen, ohne den Schutz zu verlieren.
- Umtauschrecht: Manche Verträge lassen sich ohne neue Gesundheitsprüfung in eine andere Versicherung umwandeln.
Zwei Regeln stehen im Gesetz. Nach § 161 VVG zahlt der Versicherer bei einer Selbsttötung in den ersten drei Jahren nicht, außer sie geschah in einem krankhaften Zustand, der die freie Willensbildung ausschloss. Und nach § 162 VVG verliert sein Recht, wer die versicherte Person vorsätzlich und widerrechtlich tötet.
Ein Widerruf ist nach § 152 VVG 30 Tage lang nach Erhalt der Unterlagen möglich. Danach kannst du jederzeit kündigen. Einen Rückkaufswert gibt es bei der reinen Risikolebensversicherung in der Regel nicht.
So läuft der Abschluss einer Risikolebensversicherung ab: Gesundheitsfragen und Raucherstatus
Der Abschluss beginnt mit dem Bedarf: Summe, Laufzeit und Form. Danach kommen die Rollen im Vertrag, bei Paaren am besten gleich über Kreuz. Dann folgt der Antrag mit den Gesundheitsfragen.
Gefragt wird nach Krankheiten, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre, nach Größe und Gewicht, Beruf, Hobbys wie Tauchen oder Klettern, Reisen und dem Rauchen. Ab einer bestimmten Summe verlangen viele Versicherer zusätzlich einen ärztlichen Bericht oder Blutwerte.
Nach § 19 VVG musst du alles angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Fehlt etwas, kann er je nach Verschulden den Vertrag anpassen, kündigen oder zurücktreten. Bei Arglist kann er anfechten. Diese Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Wie du die Fragen sicher beantwortest, steht auf unserer Seite zu Gesundheitsfragen.
Beim Raucherstatus ist die Versuchung groß, zu schummeln. Das ist gefährlich. Wer sich als Nichtraucherin oder Nichtraucher ausgibt und raucht, riskiert im Todesfall die gesamte Leistung. Lungenbefunde und Laborwerte zeigen den Konsum später oft deutlich.
Hast du Vorerkrankungen, frag zuerst anonym an. Bei einer anonymen Risikovoranfrage prüfen mehrere Versicherer deine Gesundheitsdaten ohne Namen. Eine Ablehnung landet so in keiner Datenbank. Mögliche Ergebnisse sind Annahme, Zuschlag oder Ablehnung.
Wird ein Antrag abgelehnt, gibt es Alternativen: Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung oder Sparverträge mit Todesfallschutz. Die Summen sind dort begrenzt, es gibt Wartezeiten, und weil Kapital angespart wird, sind die Beiträge viel höher.
Wenn die versicherte Person stirbt: so kommen die Hinterbliebenen an das Geld
Die Hinterbliebenen melden den Todesfall so bald wie möglich beim Versicherer. Sie brauchen dafür den Versicherungsschein und die amtliche Sterbeurkunde. Oft verlangt der Versicherer zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache und einen Nachweis, wer bezugsberechtigt ist.
Ist alles klar, zahlt der Versicherer in der Regel innerhalb weniger Tage. Fällig ist das Geld nach § 14 VVG, sobald die nötigen Prüfungen abgeschlossen sind. Dauert die Prüfung länger als einen Monat, können die Bezugsberechtigten eine Abschlagszahlung verlangen, in Höhe des Betrags, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss.
Länger dauert es, wenn der Vertrag jünger als fünf Jahre ist. Dann darf der Versicherer prüfen, ob die Gesundheitsfragen richtig beantwortet wurden, und Arztunterlagen anfordern. Auch bei einer Selbsttötung in den ersten drei Jahren und bei unklarer Todesursache wird genauer geprüft.
Ist der Vertrag an eine Bank abgetreten, geht zuerst die Restschuld an die Bank. Der Rest geht an die Bezugsberechtigten. Zahlt der Versicherer an jemand anderen als die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer, meldet er das nach § 33 ErbStG dem Finanzamt. Fällt Erbschaftsteuer an, fordert das Finanzamt eine Erklärung an.
Damit es im Ernstfall schnell geht, sollten die Hinterbliebenen wissen, dass es den Vertrag gibt und wo die Unterlagen liegen. Eine kurze Notiz bei deinen Vorsorgedokumenten reicht.
Was bei der Risikolebensversicherung als Nächstes zählt
Eine Risikolebensversicherung ist schnell abgeschlossen und kostet wenig. Gerade deshalb wird sie oft nebenbei eingerichtet, mit einer Summe aus der Faustregel und den falschen Rollen im Vertrag. Den Unterschied macht nicht der Tarif, sondern die Planung davor.
Rechne den Bedarf aus deinen echten Zahlen. Prüfe bei Paaren ohne Trauschein, ob der Vertrag über Kreuz laufen sollte und ob die Beiträge vom richtigen Konto kommen. Und schau bei jeder Veränderung im Leben ins Bezugsrecht. Ob ein Kind kommt, ein Kredit dazukommt oder eine Beziehung endet: Dein Vertrag sollte das mitmachen. Wenn du dabei Unterstützung möchtest, findest du uns unter Beratung.
Lass uns deine Risikolebensversicherung einmal durchrechnen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Am besten mit zwei Verträgen über Kreuz. Jede Person versichert das Leben der anderen, ist selbst Bezugsberechtigte und zahlt die Beiträge vom eigenen Konto. Dann fällt keine Erbschaftsteuer an. Die Summe sollte mindestens den eigenen Anteil am Kredit und einen Teil des wegfallenden Einkommens decken.
Ist das Bezugsrecht widerruflich, kannst du es jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung an den Versicherer ändern. Ist es unwiderruflich, brauchst du ihre Zustimmung. Prüfe auch, ob der Vertrag an eine Bank abgetreten ist und ob eine Scheidungsvereinbarung etwas zum Vertrag regelt.
Bei den meisten Versicherern ja. Als Nichtraucherin oder Nichtraucher gilt meist nur, wer seit mindestens zwölf Monaten gar nicht geraucht hat. Auch E-Zigarette oder Shisha können zählen. Lies die Definition im Antrag und antworte ehrlich, sonst kann im Todesfall die ganze Leistung wegfallen.
Oft nicht, denn der Bedarf steigt und die Laufzeit muss bis zum Ende der Ausbildung des jüngsten Kindes reichen. Hat dein Vertrag eine Nachversicherungsgarantie, kannst du die Summe nach der Geburt ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Die Frist dafür ist meist kurz, oft wenige Monate nach dem Ereignis.
Melde den Todesfall beim Versicherer und reiche den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde ein. Oft wird noch eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache verlangt. Bist du bezugsberechtigt, zahlt der Versicherer meist innerhalb weniger Tage. Dauert die Prüfung länger als einen Monat, kannst du nach Paragraf 14 VVG einen Abschlag verlangen.
Meist nicht. Sie ist für Menschen gedacht, die von deinem Einkommen abhängen. Ausnahmen sind ein Kredit mit einer Mitschuldnerin oder einem Mitschuldner oder Angehörige, die du finanziell unterstützt. Wichtiger ist für dich in der Regel die Absicherung deiner Arbeitskraft.
Ja, wenn ihr Kinder habt. Stirbst du, muss die Betreuung, die du heute leistest, bezahlt oder anders organisiert werden. Das gilt für Mütter und Väter genauso wie für Hausfrauen und Hausmänner. Die Summe richtet sich dann nach den Kosten für Betreuung und Haushalt.
Quellen: Gesetz: § 3 ErbStG, § 15 ErbStG, § 16 ErbStG, § 17 ErbStG und § 19 ErbStG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetz: § 14 VVG, § 150 VVG, § 152 VVG, § 159 VVG, § 160 VVG, § 161 VVG und § 162 VVG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetz: § 46 SGB VI und § 255 SGB VI, § 10 EStG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente, Stand 17.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Risikolebensversicherung im Vergleich, Stand 22.03.2025, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Risikolebensversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Fragt bei unverheirateten Paaren im Bestand nach, wer Versicherungsnehmer ist und von welchem Konto die Beiträge kommen.
- Nehmt Trennung, Heirat und Geburt als Anlass, Kundinnen und Kunden das Bezugsrecht gemeinsam prüfen zu lassen.
- Bietet bei auslaufender Zinsbindung an, die fallende Summe mit dem neuen Tilgungsplan abzugleichen.
