Eine Sterbegeldversicherung soll eines leisten: Wenn du stirbst, ist Geld für deine Bestattung da. Niemand muss in den ersten Tagen der Trauer überlegen, wie er die Rechnung bezahlt. Der Gedanke dahinter ist liebevoll.
Ob der Vertrag dafür das beste Werkzeug ist, ist eine andere Frage. Wer spät abschließt, zahlt oft mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird. In den ersten Jahren gibt es meist nur einen Teil. Und für dasselbe Ziel gibt es Wege, die flexibler sind.
Hier liest du in Ruhe, was eine Bestattung 2026 kostet, was der Staat noch zahlt und welche Wege es gibt.
Betrifft dich, wenn du regeln willst, was bleibt die Rente näher rückt du jemanden pflegst dein Ehepartner stirbt
Das Wichtigste in Kürze
- Ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkassen gibt es seit 2004 nicht mehr. Eine einfache Bestattung kostet laut Verbraucherzentrale 3.000 bis 5.000 Euro, im Durchschnitt sind es eher rund 7.500 Euro.
- Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung mit lebenslangem Schutz. Ohne Gesundheitsfragen gilt meist eine Wartezeit von 12 bis 36 Monaten, in der nur ein Teil oder die Beiträge zurückgezahlt werden.
- Wer spät abschließt und lange lebt, zahlt oft mehr ein, als die garantierte Summe beträgt. Rechne vorher nach, ab wann das bei dir so wäre.
- Alternativen sind ein eigenes Sparkonto, ein Treuhandkonto und ein Bestattungsvorsorgevertrag. Angemessene, zweckgebundene Vorsorge bleibt beim Sozialamt in der Regel geschützt.
- Das Bezugsrecht entscheidet, wer das Geld bekommt. Prüfe es bei jeder Veränderung im Leben.
Inhalt
- Was ist eine Sterbegeldversicherung?
- Was gilt ohne Sterbegeldversicherung: wer die Bestattung bezahlt
- Was eine Bestattung 2026 kostet
- Wartezeit und Staffelung: was in den ersten Jahren gezahlt wird
- Was eine Sterbegeldversicherung kostet und warum du oft mehr einzahlst, als ausgezahlt wird
- Sparen, Treuhandkonto, Bestattungsvorsorgevertrag: die Alternativen im Vergleich
- Sterbegeldversicherung und Sozialamt: was als Schonvermögen geschützt ist
- Das Bezugsrecht entscheidet, wer das Sterbegeld bekommt
- Steuern auf das Sterbegeld: Einkommensteuer und Erbschaftsteuer
- Für wen eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein kann
- So läuft der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ab
- Wenn jemand stirbt: so zahlt die Sterbegeldversicherung aus
- Was bei der Sterbegeldversicherung am Ende zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Die kurze Antwort: Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung, die beim Tod eine feste Summe auszahlt. Das Geld ist dafür gedacht, die Bestattung und alles drumherum zu bezahlen.
Typisch sind Versicherungssummen zwischen 2.500 und 10.000 Euro, manche Verträge gehen bis 20.000 Euro. Häufig werden 3.000 bis 8.000 Euro abgesichert. Zur garantierten Summe kommen Überschüsse, also Gewinne des Versicherers, an denen du beteiligt wirst. Ihre Höhe ist nicht garantiert.
Der Schutz gilt lebenslang. Das unterscheidet sie von einer Risikolebensversicherung, die nur für eine feste Laufzeit gilt. Die Beiträge zahlst du je nach Vertrag einmalig, für eine bestimmte Zahl von Jahren oder bis zu einem Alter, oft bis 85. Danach läuft der Schutz beitragsfrei weiter.
Viele Verträge kommen ohne Gesundheitsfragen aus. Dafür gibt es eine Wartezeit. Abschließen kannst du je nach Anbieter ab 18 und oft bis 80, manchmal bis 85 oder 90. Ein Teil der Verträge wird von Sterbekassen angeboten. Das sind meist kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ihren Mitgliedern gehören.
Abzugrenzen ist sie von der Risikolebensversicherung. Die sichert mit hohen Summen Menschen ab, die von deinem Einkommen leben, endet aber nach der Laufzeit. Ein Bestattungsvorsorgevertrag dagegen ist kein Versicherungsvertrag, sondern ein Auftrag an ein Bestattungsunternehmen.
Was gilt ohne Sterbegeldversicherung: wer die Bestattung bezahlt
Ohne Vorsorge bezahlen die Erbinnen und Erben die Bestattung aus dem Nachlass. Das regelt § 1968 BGB. Reicht der Nachlass nicht, müssen sie den Rest aus eigener Tasche tragen, wenn sie das Erbe angenommen haben.
Davon zu trennen ist die Pflicht, die Bestattung überhaupt zu veranlassen. Sie steht in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und trifft meist die nächsten Angehörigen, also Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Diese Pflicht hängt nicht am Erbe. Wer das Erbe ausschlägt, kann trotzdem für die Bestattung sorgen müssen.
Ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkassen gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 hat es gestrichen. Zuletzt waren es 525 Euro beim Tod eines Mitglieds und 262,50 Euro bei familienversicherten Angehörigen. Private Krankenversicherungen zahlen kein Sterbegeld.
Ein paar staatliche Leistungen gibt es noch, aber nur in bestimmten Fällen. Stirbt jemand an den Folgen eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nach § 64 SGB VII ein Sterbegeld von einem Siebtel der Bezugsgröße. Bei einer Bezugsgröße von 47.460 Euro sind das 6.780 Euro, Stand 2026. Das gilt auch für Kinder in der Kita, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, wenn der tödliche Unfall dort oder auf dem Weg passiert.
Beamtinnen und Beamte sind besser gestellt. Nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz bekommen Hinterbliebene von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsbezügen oder zwei Monaten Ruhegehalt. Die Bundesländer regeln das für ihre Beamtinnen und Beamten in eigenen Gesetzen.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld. War die verstorbene Person verheiratet und rentenversichert, bekommt die Witwe oder der Witwer aber im Sterbevierteljahr, also in den ersten drei Monaten, die volle Rente der verstorbenen Person. Das hilft bei den ersten Rechnungen. Mehr dazu steht auf unserer Seite zur Hinterbliebenenrente.
Auch eine Betriebsrente kann helfen. Gibt es keine Hinterbliebenen im engen Sinn, sehen viele Verträge ein Sterbegeld von bis zu 8.000 Euro an die Erbinnen und Erben vor. Und wer niemanden hat, der die Kosten tragen kann, für den springt am Ende das Sozialamt ein. Wie das geht, liest du im Abschnitt zum Sozialamt.
Was eine Bestattung 2026 kostet
Eine einfache Bestattung kostet laut Verbraucherzentrale 3.000 bis 5.000 Euro, Stand 2026. Grabstein, Trauerfeier und Grabpflege können noch dazukommen.
Die Rechnung besteht aus drei Teilen: den Leistungen des Bestattungsunternehmens wie Sarg oder Urne und Überführung, Fremdleistungen wie Blumen, Traueranzeige und Trauerkaffee sowie den Gebühren von Friedhof und Krematorium. Die Friedhofsgebühren legt jede Gemeinde selbst fest. Darum schwanken die Kosten stark von Ort zu Ort.
| Bestattungsart | Bestattungsunternehmen | Friedhofsgebühren | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| Erdbestattung | 3.300 bis 6.300 Euro | 1.300 bis 5.200 Euro | Meist die teuerste Form, dazu Grabstein und Grabpflege über viele Jahre |
| Feuerbestattung mit Urnengrab | 3.200 bis 6.000 Euro | 650 bis 4.000 Euro | Kleineres Grab, geringere Pflegekosten |
| Baumbestattung | 3.200 bis 6.000 Euro | 1.200 bis 3.000 Euro | Keine Grabpflege, Kosten für den Platz am Baum |
| Seebestattung | 3.500 bis 8.000 Euro | keine | Kosten für Schiff und Ausfahrt |
Die Summe hängt also an deinen Wünschen. Schreib sie auf. Das hilft deinen Angehörigen mehr als jede Zahl.
Wartezeit und Staffelung: was in den ersten Jahren gezahlt wird
Verträge ohne Gesundheitsfragen haben fast immer eine Wartezeit. Sie liegt je nach Anbieter zwischen 12 und 36 Monaten, häufig bei 24 bis 36 Monaten. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, zahlt der Versicherer nicht die volle Summe.
Was stattdessen gezahlt wird, regelt der Vertrag. Manche zahlen nur die eingezahlten Beiträge zurück. Andere staffeln die Leistung. Ein typisches Muster: Im ersten Jahr gibt es die Beiträge zurück, im zweiten Jahr einen Teil der Summe, ab dem dritten Jahr die volle Summe. Die Wartezeit kann auch vom Eintrittsalter abhängen.
Bei einem Tod durch Unfall zahlen viele Verträge sofort die volle Summe, auch in der Wartezeit. Das steht in den Bedingungen und lohnt einen Blick, denn was als Unfall gilt, ist genau definiert.
Die Wartezeit ersetzt die Gesundheitsprüfung. Verträge mit Gesundheitsfragen kommen meist ohne sie aus. Wer gesund ist, bekommt dort sofort vollen Schutz.
Was eine Sterbegeldversicherung kostet und warum du oft mehr einzahlst, als ausgezahlt wird
Der Beitrag hängt vor allem von drei Dingen ab: deinem Alter beim Abschluss, der Versicherungssumme und der Dauer der Beitragszahlung. Je älter du bist, desto teurer wird es. Dazu kommen Abschlusskosten und Verwaltungskosten, die im Beitrag stecken. Eine Gesundheitsprüfung kann den Beitrag senken.
Der wichtigste Punkt ist eine einfache Rechnung. Bei einer Sterbegeldversicherung trägst du das Risiko, lange zu leben, zum großen Teil selbst. Wer spät abschließt und viele Jahre zahlt, hat irgendwann mehr eingezahlt, als die garantierte Summe beträgt. Stiftung Warentest kam darum zu dem Urteil, dass sich eine Sterbegeldversicherung für die meisten nicht lohnt. Gerade bei einem Abschluss nach 65 übersteigen die Beiträge oft die Leistung.
So rechnest du das für dein Angebot nach: Teile die garantierte Versicherungssumme durch den Monatsbeitrag. Das Ergebnis ist die Zahl der Monate, nach der du so viel eingezahlt hast, wie garantiert ausgezahlt wird. Vergleiche das mit der Zahl der Jahre, in denen du laut Vertrag zahlen sollst.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Stell dir vor: Lisas Mutter ist 60 und hat Post bekommen. Ein Angebot über 6.000 Euro Sterbegeld, ohne Gesundheitsfragen, Beitrag bis 85. Lisa ist Projektmanagerin, sie rechnet gern nach. Wir nehmen dafür einen Beispielbeitrag von 30 Euro im Monat. Das ist kein Marktpreis, sondern eine Zahl zum Rechnen.
6.000 Euro geteilt durch 30 Euro sind 200 Monate, also knapp 17 Jahre. Mit 77 hätte ihre Mutter die garantierte Summe eingezahlt. Zahlt sie bis 85, sind es 25 Jahre mal 12 Monate mal 30 Euro, also 9.000 Euro. Das sind 3.000 Euro mehr als die Garantie. Ob die Überschüsse das ausgleichen, kann heute niemand versprechen.
Stirbt die versicherte Person dagegen früh, nach der Wartezeit, bekommt die Familie mehr, als eingezahlt wurde. Die eigentliche Frage ist also, ob du dieses Risiko absichern musst oder aus eigenem Geld tragen kannst.
Wichtig ist auch, was bei einer Kündigung passiert. Kündigst du, zahlt der Versicherer nach § 169 VVG den Rückkaufswert aus. In den ersten Jahren ist er niedrig, weil die Abschlusskosten mindestens auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Alternativ kannst du den Vertrag nach § 165 VVG beitragsfrei stellen, wenn ein vereinbarter Mindestbetrag erreicht ist. Dann bleibt eine kleinere Summe versichert.
Sparen, Treuhandkonto, Bestattungsvorsorgevertrag: die Alternativen im Vergleich
Für dasselbe Ziel gibt es mehrere Wege. Welcher passt, hängt davon ab, wie viel Geld schon da ist, wie viel Zeit bleibt und ob du die Bestattung schon festlegen möchtest.
Der einfachste Weg ist ein eigenes Sparkonto. Du legst die Summe auf ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto und rührst sie nicht an. Das Geld bleibt deins, du kannst es im Notfall nutzen, und es gibt keine Wartezeit. Spareinlagen sind bis 100.000 Euro je Person und Bank gesetzlich geschützt. Mehr dazu auf unserer Seite zu Tagesgeld und Festgeld.
Der Nachteil des Sparkontos: Das Geld fällt in den Nachlass. Bis die Erbinnen und Erben sich ausweisen können, etwa mit einem Erbschein, kommen sie oft nicht an das Konto. Eine Vollmacht über den Tod hinaus für eine Person deines Vertrauens löst das. Und beim Sozialamt ist ein freies Sparkonto nicht zweckgebunden. Es zählt darum zum normalen Vermögen.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen. Du legst darin fest, wie du bestattet werden möchtest, bis hin zu Sarg, Kleidung, Musik und Blumen. Der Vertrag gilt über den Tod hinaus. Erbinnen und Erben können ihn nicht mehr ändern. Rechtlich ist er ein gemischter Vertrag, der vor allem dem Werkvertragsrecht folgt.
Bezahlt wird ein Vorsorgevertrag entweder über ein Treuhandkonto oder über eine Sterbegeldversicherung. Beim Treuhandkonto zahlst du das Geld bei einer unabhängigen Treuhandstelle ein. Sie legt es getrennt vom Bestattungsunternehmen an. Geht das Unternehmen pleite, ist dein Geld geschützt. Der Treuhandvertrag ist kündbar. Ausgezahlt wird im Todesfall an das Bestattungsunternehmen.
Achte darauf, dass das Geld nie direkt beim Bestattungsunternehmen liegt. Prüfe, ob Preissteigerungen abgedeckt sind und was bei einem Umzug passiert.
| Weg | Stärke | Grenze | Beim Sozialamt |
|---|---|---|---|
| Sterbegeldversicherung | Geld fließt am Nachlass vorbei an die bezugsberechtigte Person, Schutz bei frühem Tod | Wartezeit, oft mehr Beiträge als Leistung bei spätem Abschluss, niedriger Rückkaufswert in den ersten Jahren | In angemessener Höhe meist geschützt, wenn zweckgebunden |
| Eigenes Sparkonto | Flexibel, keine Kosten, keine Wartezeit, sofort voller Betrag | Fällt in den Nachlass, nicht zweckgebunden | Zählt als normales Vermögen |
| Treuhandkonto mit Vorsorgevertrag | Insolvenzgeschützt, Wünsche verbindlich festgelegt, Angehörige entlastet | Geld ist gebunden, Kosten des Unternehmens im Blick behalten | In angemessener Höhe geschützt |
| Risikolebensversicherung | Hohe Summen für wenig Geld | Endet nach der Laufzeit, für die Bestattung im Alter darum ungeeignet | Kein Rückkaufswert, kaum relevant |
Sterbegeldversicherung und Sozialamt: was als Schonvermögen geschützt ist
Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge muss beim Sozialamt in der Regel nicht aufgelöst werden. Das ist für viele der wichtigste Grund für einen Vertrag. Es betrifft vor allem Menschen, die im Alter Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege brauchen, etwa weil das Pflegeheim teurer ist als Rente und Pflegekasse zusammen.
Grundsätzlich muss, wer Sozialhilfe bekommt, zuerst sein Vermögen einsetzen. Frei bleibt nach § 90 SGB XII ein Schonbetrag von 10.000 Euro, Stand Mai 2026. Darüber hinaus darf das Sozialamt nach § 90 Abs. 3 SGB XII kein Vermögen verlangen, wenn das eine Härte bedeuten würde.
Eine solche Härte hat das Bundessozialgericht für die Bestattungsvorsorge anerkannt. Im Urteil vom 18. März 2008, Aktenzeichen B 8/9b SO 9/06 R, ging es um einen Bestattungsvorsorgevertrag. Das Sozialamt durfte ihn nicht verwerten lassen, solange er in einem angemessenen Verhältnis zu den Lebensumständen steht. Der Wunsch, die eigene Bestattung selbst zu regeln, ist schützenswert.
Was angemessen ist, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall. Als Richtschnur gelten die ortsüblichen Kosten einer würdigen, aber nicht aufwendigen Bestattung. Ebenso wichtig ist die Zweckbindung: Das Geld darf nicht einfach für andere Dinge abrufbar sein. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass genau das in der Praxis oft das Problem ist. Ein normales Sparbuch mit der Notiz „für die Beerdigung“ reicht nicht.
Für laufende Beiträge gibt es eine eigene Regel. Wer schon vor dem Bezug von Sozialhilfe eine Sterbegeldversicherung hatte, kann die Beiträge nach § 33 Abs. 2 SGB XII in angemessener Höhe als Bedarf anerkannt bekommen. Das Sozialamt übernimmt sie dann. Wichtig ist der Nachweis, dass der Vertrag vorher bestand.
Und wenn gar nichts da ist? Dann übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten der Bestattung, soweit sie den Verpflichteten nicht zugemutet werden können. Den Antrag stellen die Angehörigen. Zuerst werden Nachlass und vorhandenes Sterbegeld angerechnet. Bezahlt wird eine ortsübliche, einfache Bestattung. Wie das Sozialamt bei Pflegekosten auf die Kinder zurückgreift, erklären wir auf der Seite zum Elternunterhalt.
Das Bezugsrecht entscheidet, wer das Sterbegeld bekommt
Das Bezugsrecht legt fest, wer das Geld vom Versicherer bekommt. Es ist der Hebel, der eine Sterbegeldversicherung von einem Sparkonto unterscheidet: Mit einem gültigen Bezugsrecht fließt das Geld direkt an diese Person, am Nachlass vorbei und ohne Erbschein.
Nach § 159 VVG kannst du ohne Zustimmung des Versicherers eine Person benennen und sie später austauschen. Beim widerruflichen Bezugsrecht bekommt sie den Anspruch erst mit dem Tod. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht hat sie ihn sofort. Dann kannst du nur mit ihrer Zustimmung etwas ändern.
Steht dort niemand, fällt das Geld nach § 160 Abs. 3 VVG an die versicherungsnehmende Person zurück und damit in den Nachlass. Steht dort nur „die Erben“, bekommen sie es im Zweifel nach ihren Erbquoten, auch wenn jemand das Erbe ausschlägt. Sind mehrere Personen ohne Anteile genannt, teilen sie zu gleichen Teilen.
Bei der Sterbegeldversicherung gibt es eine Besonderheit. Du kannst auch das Bestattungsunternehmen als bezugsberechtigt einsetzen oder den Anspruch an es abtreten. Dann ist sicher, dass das Geld genau für die Bestattung verwendet wird. Das stärkt auch die Zweckbindung gegenüber dem Sozialamt. Ein Überschuss nach der Abrechnung sollte vertraglich an deine Erbinnen und Erben gehen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei Sterbegeldverträgen, die Jahrzehnte laufen, steht im Bezugsrecht dann oft noch der frühere Ehepartner oder ein verstorbenes Elternteil. Ein Blick in die Unterlagen nach Heirat, Trennung oder einem Todesfall in der Familie lohnt sich. Ändern kannst du ein widerrufliches Bezugsrecht mit einer schriftlichen Mitteilung an den Versicherer.
Steuern auf das Sterbegeld: Einkommensteuer und Erbschaftsteuer
Die Auszahlung im Todesfall ist einkommensteuerfrei. Das Einkommensteuergesetz besteuert bei Kapitallebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nur Erträge im Erlebensfall oder beim Rückkauf, also bei einer Kündigung. Für das Sterbegeld nach dem Tod gilt das nicht.
Kündigst du den Vertrag zu Lebzeiten, ist der Unterschied zwischen Rückkaufswert und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig, falls es einen Gewinn gibt. Wird nach dem 60. Geburtstag und nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Bei kleinen Sterbegeldverträgen ist der Ertrag oft gering oder gar nicht vorhanden.
Bei der Erbschaftsteuer kommt es auf die Rollen an. Hat die verstorbene Person den Vertrag selbst abgeschlossen und bekommt eine andere Person das Geld, gilt das als Erwerb von Todes wegen. Bei Sterbegeld-Summen bleibt das wegen der Freibeträge meist steuerfrei. Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag, Ehepartner 500.000 Euro. Eng wird es eher bei Menschen ohne Verwandtschaft. Unverheiratete Partnerinnen und Partner haben nur 20.000 Euro.
Die Bestattungskosten selbst mindern die Erbschaftsteuer. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG dürfen Erbinnen und Erben die Kosten für Bestattung, Grabdenkmal, übliche Grabpflege und die Abwicklung des Nachlasses abziehen. Ohne Nachweis gilt dafür ein Pauschbetrag von 15.000 Euro, Stand 2026. Wer höhere Kosten belegt, kann mehr abziehen.
Für wen eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein kann
Eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, wenn du kein Geld auf einmal zurücklegen kannst, aber möchtest, dass deine Bestattung bezahlt ist. Sie wirkt wie ein Sparplan mit Schutz bei frühem Tod. Wichtig ist, früh genug abzuschließen, damit die Summe der Beiträge nicht über der Leistung liegt.
Sie kann auch passen, wenn du im Alter Sozialhilfe brauchen könntest. Das gilt aber genauso für ein Treuhandkonto mit Vorsorgevertrag.
Weniger sinnvoll ist sie, wenn das Geld schon da ist. Dann trägst du die Bestattung aus eigenem Vermögen und bezahlst keine Versicherungskosten. Auch wer schon über 65 ist und ohne Gesundheitsfragen abschließen will, sollte genau nachrechnen. Und für junge Menschen ist sie selten die erste Baustelle. Hier zählen zuerst die Absicherung der Arbeitskraft und ein Notgroschen.
Lisa ist 31 und denkt bei sich selbst noch nicht an eine Sterbegeldversicherung. Sie hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Fixkosten von 1.600 Euro im Monat und spart auf dem Tagesgeld. Für den Fall, dass ihr etwas passiert, hat sie ihrer Schwester eine Vollmacht über den Tod hinaus gegeben und ihre Wünsche aufgeschrieben. Mehr braucht es in ihrer Lebensphase dafür nicht.
Für ihre Mutter sieht es anders aus. Sie hat ein kleines Sparkonto und möchte nicht, dass Lisa die Bestattung bezahlt. Gemeinsam schauen sie sich an, ob das Geld auf dem Konto reicht, ob ein Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto passt oder ob ein Versicherungsangebot mit Gesundheitsfragen ohne Wartezeit günstiger ist. Wie das Ganze in die Absicherung der Familie passt, steht auf unserer Seite Familie absichern.
So läuft der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ab
Du wählst Versicherungssumme, Beitragsdauer und bezugsberechtigte Person. Dann entscheidest du: ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit oder mit Gesundheitsfragen ohne Wartezeit.
Gibt es Gesundheitsfragen, beantworte sie in Ruhe und vollständig. Anzeigen musst du nach § 19 VVG nur, wonach der Versicherer in Textform fragt. Falsche Angaben können dazu führen, dass er später nichts zahlt.
Für die Summe rechnest du mit deinen Wünschen und den Gebühren an deinem Ort. Manche Verträge bieten eine Dynamik, bei der Beitrag und Summe regelmäßig steigen. Das hilft gegen steigende Preise, verteuert den Vertrag aber.
Prüfe vor der Unterschrift die Bedingungen. Wichtig sind die genaue Wartezeit und die Staffelung, die Leistung bei Unfalltod, die Beitragsdauer, der Rückkaufswert in den ersten Jahren und ob du das Bezugsrecht später ändern oder an ein Bestattungsunternehmen abtreten kannst. Nach dem Abschluss kannst du den Vertrag nach § 152 VVG innerhalb von 30 Tagen ohne Grund widerrufen.
Leg den Versicherungsschein dorthin, wo deine Angehörigen ihn finden, und sag ihnen, dass es den Vertrag gibt.
Wenn jemand stirbt: so zahlt die Sterbegeldversicherung aus
Nach einem Todesfall muss die Bestattung nach den Gesetzen der Länder innerhalb weniger Tage organisiert werden. Informiert den Versicherer darum so bald wie möglich. Oft übernimmt das Bestattungsunternehmen die Meldung.
In der Regel braucht der Versicherer die Sterbeurkunde, den Versicherungsschein und den Nachweis, wer das Geld bekommen soll. Stirbt die versicherte Person in der Wartezeit durch einen Unfall, fragt er nach der Todesursache, etwa mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einem Polizeibericht. Das Geld ist fällig, sobald er die nötigen Angaben geprüft hat.
Ist das Bestattungsunternehmen bezugsberechtigt oder wurde der Anspruch an es abgetreten, rechnet es direkt mit dem Versicherer ab. Beim Treuhandkonto zahlt die Treuhandstelle. Die Angehörigen müssen dann nicht in Vorleistung gehen. Bleibt Geld übrig, geht es an die Erbinnen und Erben. Fehlt etwas, stellt das Unternehmen den Rest in Rechnung.
War die verstorbene Person verheiratet und rentenversichert, gibt es zusätzlich die volle Rente im Sterbevierteljahr. Einen Vorschuss darauf beantragen oft die Bestattungsunternehmen gleich mit. Gab es einen Arbeitsunfall, sollte die Familie auch bei der Berufsgenossenschaft nach dem Sterbegeld fragen.
Was bei der Sterbegeldversicherung am Ende zählt
Hier geht es weniger um ein Produkt als um eine Haltung: Deine Menschen sollen in einer schweren Zeit nicht über Geld nachdenken müssen. Dafür reicht oft wenig. Ein Betrag, der zweckgebunden bereitliegt, eine Person mit Vollmacht und deine aufgeschriebenen Wünsche.
Ob dafür eine Sterbegeldversicherung, ein Treuhandkonto oder dein eigenes Konto am besten passt, entscheidet die Rechnung. Wie alt bist du beim Abschluss, wie lange zahlst du, was liegt schon bereit, und musst du mit Sozialhilfe im Alter rechnen. Wenn du einen bestehenden Vertrag hast, schau ins Bezugsrecht. Und wenn du die Rechnung gemeinsam machen möchtest, sind wir für dich da.
Lass uns deine Bestattungsvorsorge in Ruhe durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das hängt von der Wartezeit ab. Liegt der Tod in der Wartezeit, zahlt der Versicherer meist nur die eingezahlten Beiträge zurück oder einen gestaffelten Teil der Summe. War es ein Unfall, zahlen viele Verträge sofort die volle Summe. Schaut in die Bedingungen und meldet den Todesfall mit Sterbeurkunde und Versicherungsschein.
In der Regel nicht, wenn die Summe angemessen ist und das Geld zweckgebunden für die Bestattung bestimmt ist. Das Bundessozialgericht hat 2008 entschieden, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge eine Härte nach Paragraf 90 Absatz 3 SGB XII sein kann. Was angemessen ist, prüft das Sozialamt im Einzelfall. Hilfreich ist, wenn das Bestattungsunternehmen bezugsberechtigt ist.
Kann die genannte Person das Geld nicht mehr erwerben, fällt es nach Paragraf 160 Absatz 3 VVG an die Versicherungsnehmerin zurück und damit in ihren Nachlass. Dann bekommen es die Erbinnen und Erben. Sie müssen sich dafür beim Versicherer ausweisen, oft mit Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Möglicherweise ja. Die Kosten tragen nach Paragraf 1968 BGB zwar die Erbinnen und Erben. Die Pflicht, für die Bestattung zu sorgen, steht aber in den Bestattungsgesetzen der Länder und trifft die nächsten Angehörigen unabhängig vom Erbe. Könnt ihr die Kosten nicht tragen, könnt ihr beim Sozialamt die Übernahme nach Paragraf 74 SGB XII beantragen. Gibt es eine Sterbegeldversicherung mit Bezugsrecht für euch, bekommt ihr das Geld trotz Ausschlagung.
Rechne nach. Teile die garantierte Summe durch den Monatsbeitrag und vergleiche die Zahl der Monate mit der Beitragsdauer. Zahlst du länger, als die Summe hergibt, ist ein eigenes Konto oder ein Treuhandkonto mit Vorsorgevertrag oft günstiger. Bist du gesund, kann ein Vertrag mit Gesundheitsfragen ohne Wartezeit billiger sein.
Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Sterbegeld gibt es noch aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, 2026 sind das 6.780 Euro, und für Beamtinnen und Beamte aus der Beamtenversorgung.
Einkommensteuer fällt auf die Auszahlung im Todesfall nicht an. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn die verstorbene Person den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Bei den üblichen Summen bleibt das wegen der Freibeträge aber meist steuerfrei. Für Bestattungskosten können Erbinnen und Erben pauschal 15.000 Euro vom Erbe abziehen.
Quellen: Gesetz: § 74 SGB XII, § 90 SGB XII, § 33 SGB XII und § 64 SGB VII, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetz: § 159 VVG, § 160 VVG, § 165 VVG, § 169 VVG, § 20 EStG und § 10 ErbStG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Sozialhilfe: Wann sich das Sozialamt an Pflegekosten beteiligt, Stand 29.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Branchenportal bestatter.de: Beerdigungskosten und Bestattungskosten, Stand 22.12.2025, geprüft am 07.10.2026 · bestatter.de: Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag und Sterbegeldversicherung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Sterbegeldversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Bietet Kundinnen und Kunden im Bestand an, die Bezugsrechte alter Sterbegeldverträge gemeinsam durchzusehen, besonders nach einem Todesfall in der Familie.
- Rechnet bei Anfragen ab 60 gemeinsam vor, wann die Beitragssumme die Garantie übersteigt, und stellt Treuhandkonto und Sparkonto daneben.
- Sprecht beim Thema Pflege der Eltern auch die zweckgebundene Bestattungsvorsorge an.
