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Familie und Hinterbliebene
Familie absichern: zwei Erwachsene mit Kind und Kinderwagen unter einem schützenden goldenen Bogen.

Familie absichern: Bausteine für jede Familienform

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Wer die Familie absichern will, denkt meist zuerst an den Todesfall. Das ist richtig, aber nur ein Teil. Eine Familie hängt an Einkommen, an Betreuung und an Papieren, die regeln, wer was darf und wer was bekommt.

Der Staat hilft, aber nur in Grenzen. Er zahlt Witwen- und Waisenrenten, die einen kleinen Teil des Einkommens ersetzen. Wer nicht verheiratet ist, bekommt als Partnerin oder Partner davon gar nichts.

Hier siehst du, wie die Bausteine zusammenspielen, was für eure Familienform gilt, was zuerst kommt und wo du tiefer einsteigen kannst. Egal ob ihr verheiratet seid, ohne Trauschein zusammenlebt, als Patchwork-Familie wachst oder du allein erziehst.

Betrifft dich, wenn ein Kind kommt ihr zusammenzieht eine Familie neu zusammenwächst du allein erziehst

Das Wichtigste in Kürze

  • Familie absichern heißt drei Dinge: Einkommen ersetzen, wenn jemand stirbt oder nicht mehr arbeiten kann, Schäden an anderen abdecken und schriftlich regeln, wer sich kümmert und wer erbt.
  • Die gesetzliche Witwen- und Witwerrente gibt es nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Die große beträgt 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person, Einkommen darüber wird angerechnet.
  • Unverheiratete Paare erben ohne Testament nichts voneinander. Ihre Kinder bekommen aber Waisenrente, ganz unabhängig vom Trauschein.
  • Die Reihenfolge zählt: Haftpflicht für alle, dann die eigene Arbeitskraft, dann eine Risikolebensversicherung, sobald jemand von deinem Einkommen abhängt. Dazu Testament und Sorgerechtsverfügung.
Inhalt
  1. Was heißt es, die Familie abzusichern?
  2. Wie Staat, Verträge und Papiere deine Familie gemeinsam schützen
  3. Verheiratet, unverheiratet, Patchwork, alleinerziehend: was jeweils anders ist
  4. Alle Bausteine zum Absichern der Familie im Vergleich
  5. Was zuerst? Die Reihenfolge beim Absichern deiner Familie
  6. Alle Themen rund um Familie und Hinterbliebene im Überblick
  7. Was beim Absichern der Familie als Nächstes zählt
  8. Häufig gestellte Fragen

Was heißt es, die Familie abzusichern?

Die kurze Antwort: Du sorgst dafür, dass die Menschen, die von dir abhängen, auch dann gut weiterleben können, wenn du ausfällst. Durch Tod, durch Krankheit oder durch einen Unfall.

Dabei geht es nicht nur um Geld für die Hinterbliebenen. Es geht auch um die Betreuungslücke. Stirbt ein Elternteil, fehlt nicht nur ein Gehalt, sondern auch die Zeit, die dieser Mensch für Kinder, Haushalt oder Pflege eingebracht hat. Kita-Stunden, Hilfe im Haushalt oder weniger Arbeitszeit des anderen Elternteils kosten Geld.

Das gilt für beide Eltern, egal wer wie viel verdient. Wer gerade in Elternzeit ist, Teilzeit arbeitet oder ein Sabbatical nimmt, hat diese Phase oft bewusst gewählt. Im Ernstfall reißt aber auch ihr Wegfall ein Loch. Darum wird bei einer guten Planung für jede erwachsene Person der Familie gerechnet, nicht nur für die mit dem höheren Gehalt.

Familie absichern ist damit mehr als ein Vertrag. Es ist ein Zusammenspiel aus staatlichen Leistungen, privaten Versicherungen, Rücklagen und Dokumenten wie Testament und Vollmacht.

Wie Staat, Verträge und Papiere deine Familie gemeinsam schützen

Die Antwort vorweg: Der Staat legt einen Boden, Versicherungen füllen die Lücke, Papiere regeln den Rest. Fehlt eine dieser Ebenen, entsteht eine Lücke, die sich später kaum noch schließen lässt.

Was der Staat zahlt, wenn ein Elternteil stirbt

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Hinterbliebenenrenten, wenn die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Die große Witwen- oder Witwerrente gibt es, wenn du ein Kind unter 18 erziehst, mindestens 47 Jahre alt bist oder erwerbsgemindert. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der verstorbenen Person zugestanden hätte. Stand: Oktober 2026, § 46 und § 67 SGB VI.

Ohne diese Voraussetzungen gibt es nur die kleine Witwenrente. Sie beträgt 25 Prozent und läuft höchstens 24 Monate. In den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem Sterbevierteljahr, wird die volle Rente der verstorbenen Person gezahlt. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben.

Eigenes Einkommen wird angerechnet. Seit Juli 2026 bleiben 1.122,53 Euro im Monat frei, dazu 238,11 Euro je Kind mit Waisenrente. Was darüber liegt, mindert die Witwenrente zu 40 Prozent. Liegt dein anrechenbares Einkommen 500 Euro über dem Freibetrag, fehlen dir also 200 Euro. Stirbt jemand jung, wird die Rente zudem um bis zu 10,8 Prozent gekürzt, laut Deutscher Rentenversicherung, Stand Juli 2026.

Kinder bekommen Waisenrente: Halbwaisen 10 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils, jeweils mit einem Zuschlag. Sie läuft bis 18 und in Schule, Ausbildung oder Studium bis 27. Eigenes Einkommen der Kinder wird nicht angerechnet.

Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit 2004 nicht mehr. Eine einfache Bestattung kostet laut Verbraucherzentrale 3.000 bis 5.000 Euro.

Was private Verträge abdecken

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe. Damit können Hinterbliebene Miete oder Kredit weiterzahlen und haben Zeit, sich neu zu ordnen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt Einkommen, wenn du lebst, aber nicht mehr arbeiten kannst. Das ist statistisch der häufigere Fall: Rund jede vierte Person wird im Erwerbsleben berufsunfähig, laut Deutscher Aktuarvereinigung.

Die Privathaftpflicht schützt die ganze Familie vor Schadenersatz an andere. Kinder sind darin bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung mitversichert. Für Kinder selbst gibt es Unfall- und Kinderinvaliditätsversicherungen, denn die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur in Kita, Schule und auf dem direkten Weg dorthin.

Was Papiere regeln, die kein Vertrag ersetzt

Ein Testament legt fest, wer erbt. Eine Sorgerechtsverfügung sagt dem Familiengericht, wer sich um deine Kinder kümmern soll, wenn du es nicht mehr kannst. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für dich handeln darf, wenn du nach einem Unfall nicht entscheiden kannst. Ohne Vollmacht dürfen das nicht einmal Ehepartnerinnen und Ehepartner automatisch.

Verheiratet, unverheiratet, Patchwork, alleinerziehend: was jeweils anders ist

Die Antwort vorweg: Das Gesetz schützt Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft am stärksten. Alle anderen Familienformen müssen mehr selbst regeln. Das ist kein Werturteil, sondern Rechtslage.

Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft

Ihr erbt gesetzlich voneinander und habt Anspruch auf Witwen- und Witwerrente. Bei der Erbschaftsteuer gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Bei einer Scheidung werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt, das ist der Versorgungsausgleich. Wer wegen Kindern weniger gearbeitet hat, bekommt so einen Teil der Rente des anderen. Paare können statt Witwenrente unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Rentensplitting wählen.

Unverheiratet zusammen

Ohne Trauschein gibt es keine Witwenrente, kein gesetzliches Erbrecht und keinen Versorgungsausgleich. Ohne Testament erben Eltern oder Geschwister, nicht die Partnerin oder der Partner.

Die Kinder sind davon nicht betroffen. Sie erben von beiden Eltern und bekommen Waisenrente. Für das Paar selbst gilt: Testament, Vollmachten und eine Risikolebensversicherung über Kreuz. Dabei schließt jede Person den Vertrag auf das Leben der anderen ab und zahlt die Beiträge vom eigenen Konto. Dann fällt in der Regel keine Erbschaftsteuer an. Mehr dazu, wenn dein Partner stirbt und ihr nicht verheiratet wart.

Wer in einer unverheirateten Beziehung Arbeitszeit für Kinder reduziert, sammelt weniger eigene Rente. Einen Ausgleich bei Trennung gibt es nicht automatisch. Den könnt ihr nur selbst vertraglich vereinbaren.

Patchwork

Stiefkinder erben gesetzlich nicht vom Stiefelternteil. Wer sie bedenken will, braucht ein Testament. Bei der großen Witwenrente zählen Stiefkinder im gemeinsamen Haushalt dagegen mit. Wichtig ist auch die Frage, wer in Versicherungsverträgen als bezugsberechtigt eingetragen ist. Steht dort noch die frühere Partnerin oder der frühere Partner, geht das Geld dorthin.

Alleinerziehend

Hier hängt oft alles an einem Einkommen. Fällt es weg, zahlt nur die Waisenrente. Eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben darum hohe Priorität. Ebenso die Sorgerechtsverfügung: Ohne sie entscheidet das Familiengericht allein, bei wem dein Kind aufwächst. Mehr dazu, wenn du allein erziehst.

Alle Bausteine zum Absichern der Familie im Vergleich

Die Tabelle zeigt, welcher Baustein welche Lücke schließt. Die Kosten sind grobe Richtwerte und hängen stark von Alter, Gesundheit und Summe ab.

BausteinWofürFür wenGrobe KostenStärkeGrenze
RisikolebensversicherungGeld für Hinterbliebene im TodesfallAlle, von deren Einkommen jemand abhängtab etwa 6 € im Monat für 200.000 € Summe, mit 25 Jahren und 25 Jahren Laufzeit, Stand 2026Hohe Summe für wenig GeldZahlt nur bei Tod in der Laufzeit
HinterbliebenenrenteLaufende Rente für Partner und KinderEhe, eingetragene Partnerschaft, KinderTeil der RentenbeiträgeLebenslang für Ehepartner, mit Kinderzuschlag beim FreibetragNur Teil der Rente, Einkommen wird angerechnet
BerufsunfähigkeitsversicherungEinkommen, wenn du nicht mehr arbeiten kannstAlle, die von Arbeit leben, auch Hausfrauen und Hausmännerstark vom Beruf abhängigDeckt den häufigeren Fall abGesundheitsfragen, früh abschließen
KinderinvaliditätsversicherungRente bei schwerer Behinderung des KindesKinderje nach Rente und AlterZahlt auch nach KrankheitNicht überall erhältlich, Gesundheitsfragen
Kindervorsorge-ProdukteVermögen für das Kind aufbauenEltern, Großeltern, Patenfrei wählbarBeitrag läuft weiter bei Tod des Versorgers, je nach VertragKosten, wenig flexibel
SterbegeldversicherungBestattungskostenÄltere, Menschen ohne Rücklagenabhängig vom EintrittsalterOft ohne GesundheitsfragenKleine Summe, Wartezeit
PrivathaftpflichtSchäden an anderenAlle Haushalteim Schnitt rund 8 € im Monat, Stand Mai 2026Ganze Familie in einem VertragKeine Leistung für eigene Schäden

Der Durchschnitt zur Privathaftpflicht stammt von Stiftung Warentest, Stand Mai 2026.

Was zuerst? Die Reihenfolge beim Absichern deiner Familie

Die kurze Antwort: Zuerst das, was dich ruinieren kann, dann das, was deine Familie trägt, dann das Schöne. Konkret heißt das: Haftpflicht, Arbeitskraft, Todesfallschutz, Papiere. Sparpläne für Kinder kommen erst danach.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin, verdient 3.850 Euro brutto und 2.500 Euro netto. Seit 2019 hat sie eine BU mit 1.500 Euro Monatsrente. Stell dir vor: Lisa zieht mit ihrem Partner zusammen, beide sind nicht verheiratet, und ein Kind kommt.

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Lisa prüft zuerst die Haftpflicht

Ein Vertrag reicht für die ganze Familie. Lisa und ihr Partner legen ihre beiden Single-Verträge zu einem Familienvertrag zusammen. Wichtig ist, dass Schäden durch Kinder unter sieben Jahren mitversichert sind. Diese Kinder haften nach § 828 BGB nicht selbst, und ohne diese Klausel bleibt die geschädigte Familie auf dem Schaden sitzen.

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Lisa lässt ihre BU an das neue Leben anpassen

Ihre 1.500 Euro decken heute ihre Fixkosten von 1.600 Euro fast. Mit Kind steigen die Ausgaben. Viele Verträge erlauben bei Geburt eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsfragen, oft nur innerhalb einer Frist von einigen Monaten. Auch ihr Partner braucht eine eigene Absicherung seiner Arbeitskraft.

3

Lisa und ihr Partner versichern sich über Kreuz

Fällt Lisas Einkommen von 2.500 Euro weg, fehlen 30.000 Euro im Jahr. Für zehn Jahre sind das 300.000 Euro. Bei Lisa sind das 231.000 bis 323.400 Euro. Weil die beiden nicht verheiratet sind, schließt jede Person den Vertrag auf das Leben der anderen ab. Dazu kommen zwei Testamente und eine Sorgerechtsverfügung.

Erst danach geht es um Vorsorge für das Kind. Ein Sparplan oder eine Kinderpolice ist schön, aber er schützt niemanden, wenn Lisa ausfällt. Für die Witwenrente spielt Lisas Paar übrigens keine Rolle: Ohne Ehe bekäme ihr Partner keine. Das Kind bekäme Halbwaisenrente aus Lisas Rentenansprüchen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Je früher, desto besser stimmt beim Preis. Aber ein früher Vertrag wird ohne Überprüfung zu klein.“

Genau das passiert in Familien oft: Die Risikolebensversicherung wurde beim Hauskauf abgeschlossen, das zweite Kind kam später, die Summe blieb gleich. Ein Blick in die Verträge nach jeder großen Veränderung gehört darum zum Absichern dazu, ob beim Kauf eines Zuhauses oder wenn ihr euch trennt.

Alle Themen rund um Familie und Hinterbliebene im Überblick

Die Antwort vorweg: Jede Unterseite geht in die Tiefe eines einzelnen Bausteins. Hier findest du, was dich dort erwartet.

Die Risikolebensversicherung ist der Kern des Todesfallschutzes. Dort geht es um die richtige Summe, konstante oder fallende Summen, verbundene Leben, Nachversicherung bei Geburt oder Hauskauf und die Steuer bei der Auszahlung.

Die Seite zur Hinterbliebenenrente rechnet vor, was die gesetzliche Rente nach einem Todesfall zahlt. Mit großer und kleiner Witwenrente, Waisenrente, Erziehungsrente für Geschiedene, Einkommensanrechnung und Abschlägen.

Bei der Kinderinvaliditätsversicherung erfährst du, warum die meisten schweren Behinderungen bei Kindern nicht durch Unfälle entstehen und was eine Rente ab einem Grad der Behinderung von 50 leistet.

Unter Vorsorge für Kinder vergleichen wir Kinderpolice, Ausbildungsversicherung und Depot. Mit Versorgungsphase, Beitragsbefreiung bei Tod des Versorgers und der Frage, was mit 18 passiert.

Die Sterbegeldversicherung deckt Bestattungskosten. Dort steht, wann sie sinnvoll ist, was Wartezeiten bedeuten und warum ein Sparkonto oft gleichwertig ist.

Beim Versorgungsausgleich und Rentensplitting geht es darum, wie Rentenansprüche bei Scheidung geteilt werden. Mit Halbteilung, kurzer Ehe unter drei Jahren, Ehevertrag und den Folgen für die eigene Altersvorsorge.

Was beim Absichern der Familie als Nächstes zählt

Bei der Familienabsicherung zählt vor allem, dass sie zu eurer Familie von heute passt. Verträge und Testamente werden oft in einer bestimmten Lebenslage abgeschlossen und dann vergessen. Kommt ein Kind, zieht ihr zusammen, trennt ihr euch oder wächst eine Patchwork-Familie, ändern sich Bedarf und Begünstigte.

Wer nicht verheiratet ist, muss besonders viel selbst regeln. Wer allein erzieht, trägt besonders viel allein. Und in jeder Familie gilt: Auch das Einkommen und die Zeit der Person, die gerade weniger arbeitet, sind etwas wert. Wenn du deine Bausteine einmal gemeinsam mit uns ansehen willst, findest du hier den Weg zur Beratung.

Lass uns gemeinsam schauen, wie gut deine Familie abgesichert ist.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Wir sind nicht verheiratet. Bekommt mein Partner Witwenrente, wenn ich sterbe?

Nein. Die Witwen- und Witwerrente gibt es nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Eure gemeinsamen Kinder bekommen aber Halbwaisenrente, unabhängig vom Trauschein. Für deinen Partner helfen nur eigene Vorsorge, eine Risikolebensversicherung über Kreuz und ein Testament.

Mein Kind ist fünf und hat beim Spielen das Auto der Nachbarin zerkratzt. Wer zahlt?

Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht. Rechtlich muss also niemand zahlen, wenn ihr eure Aufsichtspflicht erfüllt habt. Viele Privathaftpflicht-Tarife zahlen solche Schäden trotzdem, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Darauf solltest du beim Vertrag achten.

Ich habe eine Risikolebensversicherung beim Hauskauf abgeschlossen. Reicht die, wenn jetzt ein Kind kommt?

Oft nicht. Die Summe wurde für den Kredit berechnet, nicht für die Kosten eines Kindes bis zum Ende der Ausbildung. Viele Verträge erlauben bei Geburt oder Adoption eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsfragen, meist nur innerhalb einer Frist. Prüfe die Bedingungen deines Vertrags bald nach der Geburt.

Wir leben als Patchwork-Familie. Erben meine Stiefkinder etwas, wenn ich sterbe?

Ohne Testament nicht. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben ihres Stiefelternteils. Wenn du sie bedenken willst, brauchst du ein Testament. Prüfe außerdem, wer in deinen Versicherungen als bezugsberechtigt eingetragen ist.

Ich bin alleinerziehend. Wer kümmert sich um mein Kind, wenn mir etwas passiert?

Lebt der andere Elternteil und hat das Sorgerecht, geht es in der Regel dorthin. Sonst entscheidet das Familiengericht. Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst du festlegen, wen du dir wünschst und wen nicht. Das Gericht orientiert sich am Kindeswohl, berücksichtigt deinen Wunsch aber.

Brauche ich eine Risikolebensversicherung, wenn ich in Elternzeit bin und gerade nichts verdiene?

Oft ja. Stirbst du, fällt zwar kein Gehalt weg, aber die Betreuung. Kita, Hilfe im Haushalt oder weniger Arbeitszeit des anderen Elternteils kosten Geld. Dazu fehlt später dein Einkommen nach der Elternzeit. Die Summe richtet sich darum nicht nur nach dem aktuellen Gehalt.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, wenn mein Kind auf dem Spielplatz stürzt?

Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur in Kita, Schule und auf dem direkten Weg dorthin. Unfälle in der Freizeit und Krankheiten deckt sie nicht ab. Dafür gibt es die private Unfallversicherung oder eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch nach Krankheit zahlt.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten, 21. Auflage, Stand 01.07.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 46 SGB VI Witwenrente und Witwerrente, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Familie absichern

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Fragt bei jeder Geburt, jedem Zusammenzug und jeder Trennung aktiv nach den Bezugsrechten in Lebens- und Rentenverträgen. Dort stehen oft noch frühere Partnerinnen oder Partner.
  • Unverheiratete Paare wissen selten, dass sie keine Witwenrente bekommen. Ein kurzer Hinweis darauf öffnet das Gespräch über Risikoleben über Kreuz.
  • Rechnet den Bedarf für beide Elternteile, auch für den mit weniger Einkommen.

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