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Titelbild zur Kinderpolice: Ein Erwachsener und ein Kind gießen gemeinsam einen jungen Baum, dessen Blätter goldene Münzen tragen, ein schützendes Dach wölbt sich darüber.

Kinderpolice und Co.: Vorsorge für Kinder im Vergleich

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Eine Kinderpolice ist eine Versicherung, mit der Eltern, Großeltern, Patinnen und Paten über viele Jahre Geld für ein Kind ansparen. Sie ist aber nur ein Weg von mehreren. Daneben stehen das Kinderdepot, das Sparbuch, das Tagesgeldkonto und die Ausbildungsversicherung.

Die Produkte unterscheiden sich weniger in der Rendite als in einer Frage, die vor dem Abschluss kaum jemand stellt: Wem gehört das Geld, und wer entscheidet mit 18 darüber? Davon hängen Steuern, BAföG und die Freiheit der Eltern ab.

Hier steht, wie jedes Produkt funktioniert, was es kostet, was mit der Volljährigkeit passiert, wie Steuern und Kinderfreibetrag wirken und wann das Ersparte das BAföG schmälert. Neutral, mit Rechenwegen und ohne Anbieternamen. Stand: Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn du für dein Kind vorsorgen willst dein Kind mit Geld groß wird dein Kind 18 wird ein Kind kommt

Das Wichtigste in Kürze

  • Liegt das Geld auf einem Konto oder Depot auf den Namen des Kindes, gehört es dem Kind. Die Schenkung ist endgültig, und mit 18 verfügt das Kind allein darüber.
  • Bei einer Kinderpolice ist meist ein Elternteil Vertragspartner. Das Geld bleibt bis zur Übertragung in der Hand der Eltern. Den Zeitpunkt können sie oft zwischen 18 und 27 wählen.
  • Ein Kind hat eigene Steuerfreibeträge. 2026 bleiben bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, wenn es sonst kein Einkommen hat.
  • Beim BAföG zählt eigenes Vermögen des Kindes über 15.000 Euro. Vermögen der Eltern zählt nicht.
  • Der eigentliche Vorteil einer Kinderpolice ist die Beitragsbefreiung, wenn ein Elternteil stirbt. Diesen Schutz kann auch eine Risikolebensversicherung leisten. Vergleiche deshalb immer die Kosten beider Wege.
Inhalt
  1. Was ist eine Kinderpolice, und welche anderen Wege gibt es?
  2. Was dein Kind ohne eigene Vorsorge vom Staat bekommt
  3. Wem das Geld gehört: Konto des Kindes, Konto der Eltern oder Police
  4. Was passiert, wenn dein Kind 18 wird?
  5. So funktioniert eine Kinderpolice von der Versorgungsphase bis zur Auszahlung
  6. Was eine Ausbildungsversicherung anders macht
  7. Kinderdepot, Sparbuch und Tagesgeld im Alltag
  8. Was Kindervorsorge kostet und wie viel am Ende übrig bleibt
  9. Wie Steuern, Kinderfreibetrag und Schenkungsteuer zusammenspielen
  10. Wann das Ersparte beim BAföG angerechnet wird
  11. So läuft der Abschluss einer Kindervorsorge ab
  12. Wenn ein Elternteil stirbt oder das Geld fällig wird: so kommt es beim Kind an
  13. Was bei der Vorsorge für dein Kind wirklich zählt
  14. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Kinderpolice, und welche anderen Wege gibt es?

Die kurze Antwort: Eine Kinderpolice ist eine private Renten- oder Lebensversicherung, in der ein Kind die versicherte Person ist. Ein Erwachsener schließt sie ab und zahlt die Beiträge. Später übernimmt das Kind den Vertrag, lässt sich das Geld auszahlen oder führt ihn bis zur eigenen Rente weiter.

Meist ist die Kinderpolice heute fondsgebunden. Das Geld fließt also in Investmentfonds, oft in ETFs, die einen Index wie den MSCI World abbilden. Wie diese Verträge allgemein aufgebaut sind, steht auf unserer Seite zur fondsgebundenen Rentenversicherung.

Die Ausbildungsversicherung ist eine ältere, engere Form. Sie zahlt zu einem festen Termin, etwa zum Studienbeginn, ein Kapital aus. Stirbt der Elternteil vorher, der die Beiträge zahlt, leistet sie trotzdem.

Ohne Versicherung geht es auch. Beim Kinderdepot kaufst du Wertpapiere auf den Namen des Kindes. Sparbuch und Tagesgeld sind einfache Konten mit Zinsen. Mehr zum Depot für Minderjährige steht auf der Seite Kinderdepot.

Nicht verwechseln solltest du Sparen und Absichern. Eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt eine Rente, wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Sie spart nichts an. Was sie leistet, erklärt die Seite Kinderinvaliditätsversicherung.

WegWem gehört das GeldZugriffChance und RisikoBesonderheit
Kinderpolicemeist dem Elternteil, der den Vertrag hält, bis zur ÜbertragungEntnahmen nach Bedingungen, Kündigung mit Verlust möglichje nach Fonds hoch, Garantie kostet RenditeBeitragsbefreiung bei Tod oder BU des Versorgers wählbar
Ausbildungsversicherungdem Versicherungsnehmer, Auszahlung ans Kindfester Termin, oft vorziehbargering, meist klassische VerzinsungTodesfallschutz für den Versorger eingebaut
Kinderdepotdem Kindan jedem Börsentag, Eltern verwalten bis 18hoch, Kurse schwankeneigene Steuerfreibeträge des Kindes
Tagesgelddem Kind, wenn auf seinen Namentäglichgering, Zins schwanktEinlagensicherung bis 100.000 Euro
Sparbuchdem, der als Gläubiger eingetragen ist und es besitzt2.000 Euro im Monat frei, sonst Kündigungsfristsehr geringoft niedrigster Zins

Was dein Kind ohne eigene Vorsorge vom Staat bekommt

Ohne eigenes Sparen bekommt dein Kind kein Startkapital vom Staat. Es gibt aber laufende Hilfen, die du kennen solltest, bevor du einen Sparbetrag festlegst.

Das Kindergeld beträgt nach § 66 Einkommensteuergesetz 259 Euro im Monat je Kind, Stand: Januar 2026. Es fließt bis 18 und für Kinder in Ausbildung oder Studium bis höchstens 25. Viele Eltern sparen einen Teil davon für das Kind an.

Statt des Kindergelds wirkt bei höherem Einkommen der Kinderfreibetrag. Er liegt 2026 bei 3.414 Euro je Elternteil, dazu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro je Elternteil. Zusammen sind das 9.756 Euro im Jahr für beide Eltern, Stand: Januar 2026 laut § 32 Einkommensteuergesetz. Das Finanzamt prüft, was günstiger ist.

Für Studium oder Ausbildung gibt es BAföG. Ob und wie viel, hängt vom Einkommen der Eltern und vom eigenen Vermögen des Kindes ab. Dazu unten mehr. Stirbt ein Elternteil, bekommt das Kind eine Waisenrente, bei Schule, Ausbildung oder Studium bis 27. Sie ist meist klein und ersetzt kein Erspartes.

Wem das Geld gehört: Konto des Kindes, Konto der Eltern oder Police

Das Geld gehört dem, auf dessen Namen der Vertrag läuft. Diese einfache Regel hat große Folgen, und sie lässt sich später kaum umkehren.

Konto oder Depot auf den Namen des Kindes

Zahlst du Geld auf ein Konto oder Depot deines Kindes ein, ist das eine Schenkung. Das Geld gehört ab dann dem Kind, ebenso alle Zinsen und Kursgewinne. Eine Rückforderung ist nicht vorgesehen, nur weil du es selbst gerade brauchst.

Bis zum 18. Geburtstag verwalten die Eltern das Vermögen als Teil ihres Sorgerechts. Sie müssen es nach dem Gesetz wirtschaftlich anlegen und dürfen es nur für das Kind verwenden. Aus dem Kindesvermögen dürfen Eltern keine Schenkungen an andere machen.

Für einige Geschäfte brauchen Eltern sogar die Genehmigung des Familiengerichts. § 1643 Bürgerliches Gesetzbuch nennt etwa Kredite im Namen des Kindes oder Verträge, die das Kind lange über den 19. Geburtstag hinaus binden und sich nicht ohne Nachteil kündigen lassen. Ein Depot mit Sparplan fällt nicht darunter.

Konto oder Depot auf den Namen der Eltern

Sparst du auf deinem eigenen Depot und nennst es nur gedanklich das Geld fürs Kind, bleibt es deins. Du entscheidest, wann und wofür es fließt. Dafür nutzt du deine eigenen Steuerfreibeträge, nicht die des Kindes. Und das Geld gehört zu deinem Vermögen, auch bei einer Trennung oder im Erbfall.

Beim Sparbuch gilt eine Besonderheit. Legen Großeltern ein Sparbuch auf den Namen des Enkels an, behalten das Buch aber selbst, bleiben sie nach der Rechtsprechung meist die Berechtigten. Entscheidend ist, wer das Sparbuch in der Hand hat und wer über das Geld verfügen soll.

Kinderpolice: der Vertrag gehört dem Versorger

Bei der Kinderpolice ist meist ein Elternteil oder Großelternteil Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, also Vertragspartner. Das Kind ist die versicherte Person. Der Vertrag und sein Wert gehören bis zur Übertragung dem Versorger. Er bestimmt über Beitrag, Fonds, Zusatzbausteine und Entnahmen.

Darin liegt für viele Familien der Hauptgrund für eine Police. Die Eltern behalten die Kontrolle, auch wenn das Kind 18 wird. Sie können den Vertrag später übertragen oder das Geld selbst auszahlen lassen und dem Kind schenken.

Was passiert, wenn dein Kind 18 wird?

Mit 18 endet die Vermögenssorge der Eltern. Das Kind darf über alles, was auf seinen Namen läuft, allein entscheiden. Nach § 1698 Bürgerliches Gesetzbuch müssen Eltern das Vermögen herausgeben und auf Verlangen Rechenschaft über die Verwaltung ablegen.

Das Kinderdepot wird bei den meisten Banken in ein normales Depot umgestellt. Das Kind kann dann verkaufen, umschichten oder alles abheben. Eine Sperre bis 25, wie sie manche Eltern sich wünschen, gibt es auf einem Konto des Kindes nicht.

Bei der Kinderpolice läuft es anders. Die Versorgungsphase, also die Zeit, in der die Eltern zahlen und entscheiden, endet erst mit der Übertragung. Je nach Vertrag liegt sie frühestens bei 18 und spätestens bei 27. Eltern können also warten, bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat oder eine Wohnung sucht.

So funktioniert eine Kinderpolice von der Versorgungsphase bis zur Auszahlung

Eine Kinderpolice hat zwei Abschnitte. In der Versorgungsphase zahlt der Versorger die Beiträge, laufend oder als Einmalbeitrag. Danach geht der Vertrag auf das Kind über, ohne dass er neu abgeschlossen werden muss.

Zuzahlungen sind bei den meisten Verträgen jederzeit möglich, etwa Geldgeschenke zum Geburtstag oder zur Konfirmation. Der Versicherer verlangt dafür oft einen Mindestbetrag. Auch Teilentnahmen während der Laufzeit sind möglich, die Regeln dafür stehen in den Vertragsbedingungen.

Zum vereinbarten Termin kann das Geld als einmaliges Kapital, als lebenslange Rente oder als Mischung aus beidem fließen. Führt das Kind den Vertrag bis zur eigenen Rente fort, wird aus der Kinderpolice eine private Altersvorsorge mit sehr langer Laufzeit.

Welche Zusatzbausteine es gibt

Je nach Versicherer lassen sich weitere Bausteine einschließen. Manche schützen den Versorger, andere das Kind. Jeder kostet extra und verringert den Sparanteil.

  • Beitragsbefreiung, wenn der Versorger stirbt, berufsunfähig wird oder pflegebedürftig wird
  • Kinder-Pflegerente, die zahlt, wenn das Kind selbst pflegebedürftig wird
  • Option des Kindes, später eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsfragen abzuschließen
  • Unfall- oder Krankenzusatzschutz für das Kind

Bei der BU-Option zählt, bis zu welchem Alter und welcher Rente sie gilt. Oft ist die versicherbare Rente begrenzt.

Die Beitragsbefreiung bei Tod der Eltern

Stirbt der Versorger während der Versorgungsphase, übernimmt der Versicherer die restlichen Beiträge bis zum vereinbarten Ende. Das Kind bekommt also genau das Kapital, das mit allen Beiträgen entstanden wäre.

Für diesen Schutz stellt der Versicherer dem Versorger Gesundheitsfragen. Er kostet einen Risikobeitrag, der mit dem Alter des Versorgers steigt. Großeltern zahlen dafür oft deutlich mehr als Eltern, oder der Baustein ist für sie gar nicht möglich.

Denselben Zweck kann eine Risikolebensversicherung erfüllen. Sie zahlt im Todesfall eine feste Summe, mit der die Familie das Sparen fortsetzen kann. Viele Eltern brauchen sie ohnehin für Miete, Kredit und Alltag. Rechne beide Wege durch, bevor du dich für den Baustein entscheidest.

Was eine Ausbildungsversicherung anders macht

Eine Ausbildungsversicherung zahlt zu einem festen Termin ein Kapital für Ausbildung, Studium oder Berufsstart aus. Der Termin wird schon beim Abschluss vereinbart, zum Beispiel der 18. oder 20. Geburtstag.

Eingebaut ist ein Schutz für den Versorger. Stirbt er vorher, zahlt der Versicherer die Beiträge weiter oder leistet eine Todesfallsumme. In vielen Verträgen lässt sich diese Summe später erhöhen, bei bestimmten Lebensereignissen auch ohne neue Gesundheitsprüfung.

Bei Fälligkeit wählt das Kind oft zwischen einer Einmalzahlung, einer Rente über sechs Jahre oder einer Mischung. Der Auszahlungstermin kann meist vorgezogen werden, Teilentnahmen und Zuzahlungen sind oft möglich.

Klassische Ausbildungsversicherungen legen das Geld vor allem in sicheren Anlagen an. Die laufende Verzinsung lag in der Branche 2026 im Schnitt bei 2,62 Prozent, Stand: September 2026. Davon gehen noch Kosten ab. Über 15 oder 18 Jahre bleibt real oft nur wenig Zuwachs.

Kinderdepot, Sparbuch und Tagesgeld im Alltag

Das Kinderdepot

Ein Kinderdepot ist ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes. Meist eröffnen beide sorgeberechtigten Eltern es gemeinsam. Manche Banken verlangen, dass die Eltern dort selbst ein Depot haben. Gebraucht werden Geburtsurkunde und Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.

Mit 18 Jahren Anlagedauer passt ein breit streuender Aktien-ETF gut zu diesem Ziel. Fünf Jahre vor dem Termin, an dem das Geld gebraucht wird, lohnt es sich, nach und nach in sichere Anlagen umzuschichten.

Sparbuch und Tagesgeld

Ein Sparbuch hat in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ohne Kündigung kommen Sparerinnen und Sparer nur an 2.000 Euro im Monat. Die Zinsen sind oft sehr niedrig. Für langes Sparen taugt es kaum.

Tagesgeld für Kinder gibt es mit Zinsen zwischen etwa 0,75 und knapp 4 Prozent im Jahr, die hohen Werte meist nur befristet für Neukundinnen und Neukunden, Stand: Oktober 2026. Das Geld ist täglich verfügbar und bis 100.000 Euro je Person und Bank durch die Einlagensicherung geschützt. Was Tagesgeld leistet, steht auf der Seite Tagesgeld und Festgeld.

Was Kindervorsorge kostet und wie viel am Ende übrig bleibt

Die Kosten entscheiden über Tausende Euro. Bei einem Kinderdepot fallen vor allem die laufenden Fondskosten an, die im Basisinformationsblatt als Gesamtkosten stehen. Depotgebühr und Sparplan-Ausführung kosten bei vielen Banken nichts.

Bei einer Kinderpolice kommen weitere Kosten dazu. Abschlusskosten werden meist in den ersten fünf Jahren mit den Beiträgen verrechnet. Der Versicherer darf dabei bis zu 2,5 Prozent der Beitragssumme auf diese Weise ansetzen, Stand: 2026. Dazu kommen Verwaltungskosten, Fondskosten und die Preise für Zusatzbausteine.

Ein Beispiel: 50 Euro im Monat über 18 Jahre ergeben eine Beitragssumme von 10.800 Euro. 2,5 Prozent davon sind 270 Euro Abschlusskosten. Läuft der Vertrag bis zur Rente des Kindes, ist die Beitragssumme viel höher und damit auch die Abschlusskosten. Frag deshalb nach, auf welche Laufzeit gerechnet wurde.

Alle Kosten zusammen zeigt der Versicherer im Produktinformationsblatt als Effektivkosten. Diese Zahl sagt, um wie viel Prozent im Jahr die Kosten die Rendite mindern. Sie ist der beste Vergleichswert zwischen Policen und gegenüber einem Depot.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin, und spart bisher vor allem auf Tagesgeld. Stell dir vor: Lisa bekommt ein Kind. Sie möchte vom Kindergeld 50 Euro im Monat für ihr Kind zurücklegen, 18 Jahre lang. Die übrigen 209 Euro braucht sie für den Alltag.

Wie viel daraus wird, hängt von der Rendite nach Kosten ab. Die Tabelle rechnet mit angenommenen Werten, nicht mit einer Prognose. Lisa zahlt in allen Fällen 10.800 Euro ein.

Annahme Rendite nach KostenPasst grob zuWert nach 18 JahrenZuwachs
2 Prozent im JahrTagesgeld oder klassische Ausbildungsversicherungrund 13.000 Eurorund 2.200 Euro
3,5 Prozent im Jahrfondsgebundene Kinderpolice mit höheren Kostenrund 15.000 Eurorund 4.200 Euro
5 Prozent im Jahrgünstiges Kinderdepot mit Aktien-ETFrund 17.500 Eurorund 6.700 Euro

Gerechnet ist mit monatlicher Einzahlung und monatlicher Verzinsung, ohne Steuern. Aktienfonds schwanken. Nach 18 Jahren kann der Wert auch deutlich darunter oder darüber liegen. Der Abstand zeigt, was ein Prozentpunkt Kosten ausmacht.

Für Lisa ist das Ergebnis klar, aber nicht automatisch die Entscheidung. Will sie, dass ihr Kind mit 18 frei verfügt, passt das Kinderdepot. Will sie die Kontrolle behalten und das Sparen bei ihrem Tod absichern, kann eine Police trotz höherer Kosten zu ihr passen. Oder sie kombiniert ein Depot mit einer Risikolebensversicherung.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“

Bei Kinderverträgen ist das besonders teuer, weil sie so lange laufen. Ein Blick alle paar Jahre auf Fonds, Kosten und Zusatzbausteine lohnt sich. Braucht ihr die Beitragsbefreiung noch, oder deckt sie längst eine Risikolebensversicherung ab?

Wie Steuern, Kinderfreibetrag und Schenkungsteuer zusammenspielen

Ein Kind ist steuerlich eine eigene Person. Es hat denselben Grundfreibetrag wie Erwachsene, 2026 sind das 12.348 Euro nach § 32a Einkommensteuergesetz. Dazu kommen der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro.

Hat das Kind sonst kein Einkommen, bleiben so bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, Stand: 2026. Damit die Bank keine Steuer abzieht, braucht es eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt. Ohne sie gilt nur ein Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro. Zu viel gezahlte Steuer holt eine Steuererklärung zurück.

Über den Freibeträgen gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei. Wie das im Detail läuft, steht auf der Seite Steuern auf Kapitalerträge.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nicht in Gefahr

Viele Eltern fürchten, dass Erträge im Kinderdepot das Kindergeld kosten. Das ist nicht so. Für Kindergeld und Kinderfreibetrag zählt das eigene Einkommen des Kindes seit 2012 nicht mehr. Bei volljährigen Kindern in einer Zweitausbildung kommt es nur auf den Umfang einer Erwerbstätigkeit an.

Die Familienversicherung hat eine Grenze

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Grenze. Ein Kind ist nur familienversichert, wenn sein regelmäßiges Gesamteinkommen ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt. 2026 sind das 565 Euro im Monat, also 6.780 Euro im Jahr. Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag zählen mit. Bei großen Depots lohnt ein Blick darauf.

Wie eine Kinderpolice besteuert wird

In einer Versicherung bleiben Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei. Erst dann wird der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen versteuert. Bei fondsgebundenen Verträgen sind 15 Prozent dieses Unterschieds steuerfrei, so § 20 Einkommensteuergesetz.

Nur die Hälfte wird versteuert, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag erfolgt. Mit 18 oder 25 greift diese Regel nicht. Wer das Geld dann bekommt, versteuert den Ertrag voll, kann aber eigene Freibeträge nutzen. Die Übertragung des Vertrags auf das Kind selbst löst noch keine Einkommensteuer aus.

Schenkungsteuer für Eltern, Großeltern, Patinnen und Paten

Jede Einzahlung aufs Kinderkonto und jede Übertragung einer Police ist eine Schenkung. Eltern können ihrem Kind nach § 16 Erbschaftsteuergesetz alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern ihrem Enkel 200.000 Euro. Für Patinnen und Paten ohne Verwandtschaft gelten nur 20.000 Euro. Bei üblichen Sparbeträgen spielt die Steuer also selten eine Rolle.

Wann das Ersparte beim BAföG angerechnet wird

Beim BAföG muss das Kind eigenes Vermögen erst selbst einsetzen. Studierende und Auszubildende unter 30 dürfen 15.000 Euro behalten, ab 30 sind es 45.000 Euro. Für Ehepartner und eigene Kinder kommen je 2.300 Euro dazu, Stand: Juli 2024 laut BAföG-Seite des Bundes.

Gezählt wird das Vermögen am Tag des Antrags. Dazu gehören Konten, Wertpapiere und der Wert von Versicherungen. Was über dem Freibetrag liegt, wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und vom BAföG abgezogen.

Ein Beispiel: Hat Lisas Kind mit 19 ein Depot mit 25.000 Euro, liegen 10.000 Euro über dem Freibetrag. Verteilt auf zwölf Monate sind das rund 833 Euro weniger BAföG im Monat. Oft bleibt dann kaum noch ein Anspruch, bis das Geld aufgebraucht ist.

Das Vermögen der Eltern zählt beim BAföG nicht, nur ihr Einkommen. Erträge aus ihrem Depot gehören allerdings zu diesem Einkommen. Eine Kinderpolice, die noch einem Elternteil gehört, ist kein Vermögen des Kindes. Geld kurz vor dem Antrag an die Eltern zu verschieben, werten die Ämter dagegen als Missbrauch und rechnen es trotzdem an.

Das spricht nicht gegen das Sparen. Ein Studium ohne BAföG-Schulden ist auch ein Gewinn. Kennt nur die Grenze, bevor ihr entscheidet, auf wessen Namen ihr spart.

So läuft der Abschluss einer Kindervorsorge ab

Ein Kinderdepot oder ein Kinderkonto eröffnen beide sorgeberechtigten Eltern gemeinsam, bei alleinigem Sorgerecht der eine Elternteil. Die Bank prüft die Identität der Eltern, meist per Video oder vor Ort, und will Geburtsurkunde und Steuer-Identifikationsnummer des Kindes sehen.

Bei einer Kinderpolice beginnt alles mit der Wahl der Rollen. Wer wird Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer? Wer zahlt, wer bekommt das Geld im Todesfall, und wann soll die Übertragung frühestens möglich sein? Großeltern regeln am besten auch, was bei ihrem Tod mit dem Vertrag passiert.

Für die Beitragsbefreiung beantwortet der Versorger Gesundheitsfragen. Fragen der Versicherer zur BU-Option betreffen dagegen das Kind. Beantworte alle Fragen vollständig und in Ruhe, nicht schnell im Termin. Falsche Angaben können im Ernstfall den Schutz kosten.

Nach dem Abschluss kannst du eine Lebens- oder Rentenversicherung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bei einem Depot gibt es keine Bindung. Du kannst den Sparplan jederzeit ändern, pausieren oder beenden.

Wenn ein Elternteil stirbt oder das Geld fällig wird: so kommt es beim Kind an

Stirbt der Versorger, meldet die Familie den Todesfall dem Versicherer und reicht die Sterbeurkunde ein. Ist die Beitragsbefreiung versichert, prüft der Versicherer den Fall und übernimmt danach die Beiträge bis zum Ende der Versorgungsphase. Wer den Vertrag dann hält, steht in den Bedingungen. Oft ist es der andere Elternteil oder das Kind selbst.

Bei der Ausbildungsversicherung zahlt der Versicherer je nach Vertrag die Todesfallsumme aus oder führt den Vertrag beitragsfrei bis zum Termin weiter. Die Auszahlung an ein minderjähriges Kind verwaltet der überlebende Elternteil oder ein Vormund. Bei größeren Erbschaften muss er dem Familiengericht ein Vermögensverzeichnis vorlegen.

Wird der Vertrag fällig oder übertragen, schickt der Versicherer meist einige Monate vorher Unterlagen. Das Kind wählt dann zwischen Kapital, Rente oder Weiterführung. Die Übertragung läuft über einen Antrag auf Wechsel des Versicherungsnehmers, den Versorger und Kind unterschreiben.

Was bei der Vorsorge für dein Kind wirklich zählt

Die beste Kindervorsorge beginnt nicht mit dem Produkt, sondern mit zwei Fragen. Soll das Kind mit 18 selbst entscheiden, oder wollt ihr die Kontrolle länger behalten? Und wer zahlt weiter, wenn einem von euch etwas passiert?

Aus den Antworten ergibt sich der Weg. Ein günstiges Depot auf den Namen des Kindes nutzt dessen Steuerfreibeträge am besten. Ein Depot auf euren Namen lässt euch alle Freiheit. Eine Kinderpolice verbindet Sparen und Absicherung, kostet dafür mehr. Tagesgeld gehört für alles dazu, was bald gebraucht wird.

Und vor dem Sparen fürs Kind steht der Schutz der Eltern. Ohne eigene Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Tod hilft die schönste Kinderpolice wenig. Wenn du deine Familie als Ganzes absichern willst, sprechen wir gerne darüber.

Lass uns die Vorsorge für dein Kind gemeinsam durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Oma will meinem Kind 5.000 Euro schenken. Auf welches Konto soll das Geld?

Kommt das Geld auf ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes, gehört es endgültig dem Kind, und es verfügt mit 18 allein darüber. Dafür nutzt es eigene Steuerfreibeträge. Soll das Geld länger in der Hand der Familie bleiben, kann Oma es selbst anlegen oder in eine Kinderpolice einzahlen, deren Vertragspartner ein Erwachsener ist. Schenkungsteuer fällt bei 5.000 Euro nicht an, denn Großeltern können Enkeln alle zehn Jahre 200.000 Euro steuerfrei schenken.

Mein Sohn wird 18 und will mit dem Geld aus dem Kinderdepot ein Auto kaufen. Kann ich das verhindern?

Nein. Mit 18 gehört das Depot rechtlich allein deinem Sohn, und er darf frei darüber verfügen. Eine Sperre gibt es auf einem Konto des Kindes nicht. Was hilft, ist ein offenes Gespräch rechtzeitig vorher über Ziele und Zahlen. Wer die Kontrolle länger behalten will, muss das vor dem Sparen entscheiden, etwa mit einem Depot auf den eigenen Namen oder einer Kinderpolice.

Wir trennen uns. Was passiert mit dem Kinderdepot unserer Tochter?

Das Depot gehört eurer Tochter und bleibt bei ihr. Es wird nicht zwischen euch aufgeteilt. Bei gemeinsamem Sorgerecht verwaltet ihr es weiter gemeinsam und dürft es nur für sie verwenden. Ein Depot auf den Namen eines Elternteils gehört dagegen zu dessen Vermögen. Eine Kinderpolice gehört dem Elternteil, der Vertragspartner ist, und kann bei der Vermögensaufteilung eine Rolle spielen.

Mein Partner ist gestorben. Wir haben eine Kinderpolice mit Beitragsbefreiung. Was muss ich tun?

Melde den Todesfall dem Versicherer und schicke die Sterbeurkunde und die Versicherungsnummer mit. War dein Partner der Versorger und ist die Beitragsbefreiung bei Tod versichert, übernimmt der Versicherer nach der Prüfung die Beiträge bis zum Ende der Versorgungsphase. Du musst dann nichts mehr einzahlen. Frag schriftlich nach, wer den Vertrag künftig hält und ob du Bezugsrechte anpassen solltest.

Kostet ein Kinderdepot mein Kindergeld?

Nein. Für Kindergeld und Kinderfreibetrag zählt das eigene Einkommen des Kindes seit 2012 nicht mehr. Achten solltest du auf die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Liegen die Kapitalerträge des Kindes nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags über 565 Euro im Monat, Stand 2026, endet sie.

Unser Kind hat 20.000 Euro gespart und will studieren. Bekommt es trotzdem BAföG?

Vielleicht weniger. Unter 30 bleiben 15.000 Euro eigenes Vermögen frei. Die übrigen 5.000 Euro werden auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt, bei zwölf Monaten also rund 417 Euro im Monat, und vom BAföG abgezogen. Maßgeblich ist der Stand am Tag des Antrags. Geld kurz vorher an die Eltern zu übertragen, erkennt das Amt nicht an.

Lohnt sich eine Kinderpolice überhaupt noch?

Das hängt davon ab, was sie leisten soll. Geht es nur um Rendite, ist ein günstiges Depot meist überlegen, weil die Kosten niedriger sind. Eine Police kann passen, wenn die Eltern die Kontrolle über das 18. Lebensjahr hinaus behalten wollen und die Beiträge bei Tod oder Berufsunfähigkeit des Versorgers weiterlaufen sollen. Vergleiche die Effektivkosten aus dem Produktinformationsblatt und rechne den Weg Depot plus Risikolebensversicherung gegen.

Quellen:Einkommensteuergesetz bei dejure.org: § 20, § 32, § 32a und § 66 EStG, Fassung ab 01.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · Weitere Gesetze bei dejure.org: § 1643 BGB, § 1698 BGB, § 16 ErbStG und § 10 SGB V, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesministerium für Bildung, BAföG: Wird Vermögen angerechnet?, Stand Juli 2024, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Kindervorsorge

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  • Die Geburt eines Kindes ist ein guter Anlass, Kundinnen und Kunden von sich aus anzusprechen: erst der Schutz der Eltern, dann das Sparen fürs Kind.
  • Bestehende Kinderpolicen lohnen einen Blick vor dem 18. Geburtstag, damit die Familie den Übertragungszeitpunkt bewusst wählt.
  • Die BAföG-Grenze von 15.000 Euro kennen viele Eltern nicht. Ein kurzer Hinweis schafft Vertrauen.

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