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Titelbild zum Kinderdepot: ein Elternteil und ein Kind gießen gemeinsam eine junge Pflanze mit goldenen Münzblättern, die aus einer Schatulle wächst.

Kinderdepot: Eigentum, Steuer, BAföG und Volljährigkeit

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Ein Kinderdepot ist ein Wertpapierdepot, in dem Geld für ein Kind über viele Jahre wachsen kann. Oft beginnt es mit einer einfachen Frage nach der Geburt: Wohin mit dem Geld von Oma, Opa und Patentante, und wohin mit einem Teil des Kindergelds?

Die Antwort hat mehr Folgen, als viele denken. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, gehört ihm das Geld für immer. Das spart Steuern, berührt aber auch Familienversicherung und BAföG, und mit 18 entscheidet das Kind allein.

Hier steht alles, was du dafür wissen musst: Eigentum und Schenkung, Steuer mit Grundfreibetrag und NV-Bescheinigung, die geplante Frühstart-Rente, Volljährigkeit, Geschwister und Großeltern. Mit Paragrafen, Rechenweg und Kriterien statt Banknamen. Stand: Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn du für dein Kind vorsorgen willst dein Kind mit Geld groß wird ein Kind kommt dein Kind 18 wird

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Depot auf den Namen des Kindes gehört dem Kind. Jede Einzahlung ist eine Schenkung, die Eltern nicht einfach zurückholen können. Mit 18 verfügt das Kind allein.
  • Steuerlich ist das stark: Das Kind hat eigene 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag und, ohne anderes Einkommen, den Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026. Mit einer NV-Bescheinigung zieht die Bank dann keine Steuer ab.
  • Ein Depot auf den Namen der Eltern lässt dir die Kontrolle. Die Erträge versteuerst du dann selbst, und das Geld bleibt rechtlich deins.
  • Hohe Erträge im Kinderdepot können die kostenlose Familienversicherung beenden. Beim BAföG zählt das Vermögen des Kindes ab 15.000 Euro.
  • Die Frühstart-Rente mit 10 Euro im Monat vom Staat ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Sie ersetzt kein freies Kinderdepot, weil das Geld erst ab 65 fließen soll.
Inhalt
  1. Was ist ein Kinderdepot?
  2. Depot auf den Namen des Kindes oder der Eltern: wem gehört das Geld?
  3. Was gilt ohne Kinderdepot, und was steuert der Staat bei?
  4. So wird ein Kinderdepot besteuert: Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag und NV-Bescheinigung
  5. Kindergeld, Familienversicherung und BAföG: was das Depot berührt
  6. Was ein Kinderdepot kostet und worauf du bei der Bank achtest
  7. Rechenbeispiel: 18 Jahre Sparplan für Lisas Kind und die Steuer am Ende
  8. So eröffnest du ein Kinderdepot, vom Antrag bis zum ersten Sparplan
  9. Wenn dein Kind 18 wird: so geht das Depot in seine Hände
  10. Wenn Geld gebraucht wird: wofür Eltern das Kinderdepot nutzen dürfen
  11. Geschwister, Großeltern, Trennung: Sonderfälle in der Familie
  12. Was beim Kinderdepot als Nächstes zählt
  13. Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Kinderdepot?

Die kurze Antwort: Ein Kinderdepot ist ein ganz normales Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes läuft und von den Eltern verwaltet wird. Darin liegen meist ETFs oder Fonds, oft bespart mit einem monatlichen Sparplan.

Rechtlich ist das Kind Inhaberin oder Inhaber des Depots. Die Eltern handeln als gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter. Sie dürfen kaufen, verkaufen und Sparpläne einrichten, aber immer im Interesse des Kindes. Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt in § 1642, dass Eltern das Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen.

Banken nennen das oft Junior-Depot. Entscheidend ist der Inhaber. Zum Depot gehört fast immer ein Verrechnungskonto, ebenfalls auf den Namen des Kindes. Darüber laufen Einzahlungen, Käufe und die Steuer. Wie ein Depot grundsätzlich funktioniert, steht auf unserer Seite zum Depot.

Abgrenzen solltest du das Kinderdepot von drei anderen Wegen. Das Sparbuch oder Tagesgeld für das Kind ist sicher, wächst aber kaum über die Inflation. Eine Kinderpolice, also eine Rentenversicherung auf das Leben des Kindes, bindet das Geld oft Jahrzehnte und kostet mehr, dazu mehr auf der Seite Vorsorge für Kinder. Und das Elterndepot ist ein Depot der Eltern, in dem sie gedanklich für das Kind sparen.

Depot auf den Namen des Kindes oder der Eltern: wem gehört das Geld?

Wem das Geld gehört, entscheidet allein der Name auf dem Depot. Steht dort das Kind, ist jede Einzahlung eine Schenkung an das Kind. Steht dort ein Elternteil, bleibt das Geld Vermögen der Eltern, egal wie das Depot in der Banking-App heißt.

Diese Entscheidung ist schwer umkehrbar. Eine Schenkung lässt sich nur in engen Ausnahmen zurückfordern, etwa wenn die schenkende Person später selbst verarmt. Das regelt § 528 BGB. Eltern können also nicht sagen: Wir brauchen das Geld jetzt doch für uns.

FrageDepot auf den Namen des KindesDepot auf den Namen der Eltern
Wem gehört das Geld?dem Kind, ab der Einzahlungden Eltern
Wer entscheidet ab 18?das Kind alleinweiter die Eltern
Steuerfreibeträgeeigene des Kindes: 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag, dazu Grundfreibetrag 12.348 Euronur die der Eltern: 1.000 Euro, zusammen veranlagt 2.000 Euro
Familienversicherung des Kindeskann bei hohen Erträgen endennicht betroffen
BAföGVermögen des Kindes zählt ab 15.000 EuroVermögen der Eltern zählt nicht, ihre Erträge erhöhen aber ihr Einkommen
Trennung, Pflegefall, Schulden der ElternGeld bleibt beim KindGeld gehört zum Vermögen der Eltern

Werte: Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG, Grundfreibetrag nach § 32a EStG für 2026, BAföG-Freibetrag laut bafög.de, Stand: Oktober 2026.

Für das Depot auf den Namen des Kindes sprechen Steuer und Klarheit. Das Geld ist geschützt, wenn Eltern sich trennen, Schulden machen oder selbst Hilfe brauchen.

Für das Elterndepot spricht die Kontrolle. Du kannst das Geld später für den Führerschein, das Studium oder doch für etwas anderes verwenden. Du entscheidest, wann und wie viel dein Kind bekommt, auch nach dem 18. Geburtstag. Der Preis sind Steuern auf deine Erträge, sobald dein eigener Freibetrag aufgebraucht ist.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31 und spart schon 200 Euro im Monat in einen ETF. Ihren Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro hat sie aufgeteilt, 200 Euro für das Tagesgeld und 800 Euro für ihr Depot. Stell dir vor: Lisa bekommt mit 33 ein Kind. Ein zusätzliches Elterndepot würde ihren Freibetrag mit der Zeit sprengen. Ein Depot auf den Namen des Kindes hat dagegen eigene Freibeträge.

Was gilt ohne Kinderdepot, und was steuert der Staat bei?

Ohne eigenes Depot spart heute niemand automatisch für dein Kind an der Börse. Der Staat zahlt Kindergeld an die Eltern, aber nichts in ein Vermögen des Kindes. Geld auf Girokonto oder Sparbuch verliert nach Inflation an Kaufkraft.

Das soll sich ändern. Die Bundesregierung plant die Frühstart-Rente. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Laut Bundesfinanzministerium soll das Verfahren möglichst 2026 abgeschlossen werden, Stand: 14. August 2026. Alles Folgende ist darum geplant und kann sich noch ändern.

Nach dem Entwurf zahlt der Staat ab dem 1. Januar 2027 für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot auf den Namen des Kindes. Starten sollen die Jahrgänge 2020 und 2021, für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab Januar 2026. Ab 2028 kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der sechs wird.

Die Eltern schließen dafür einen Standarddepot-Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter ab und geben die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes an. Die Effektivkosten sollen in der Ansparphase höchstens 1 Prozent im Jahr betragen. Eltern, Großeltern und andere dürfen bis zu 6.840 Euro im Jahr zuzahlen. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, besteuert wird erst im Alter.

Der wichtigste Unterschied zum freien Kinderdepot: Das geförderte Geld soll grundsätzlich erst ab 65 ausgezahlt werden. Eigene Zuzahlungen samt Erträgen dürfen früher entnommen werden, dann werden die Erträge versteuert. Gibt es keinen Vertrag, legt die Deutsche Bundesbank das Geld nach dem Plan ab 2028 gesammelt an, bis ein eigener Vertrag besteht.

Frühstart-Rente oder Kinderdepot?

Beides ergänzt sich. Die Frühstart-Rente ist Altersvorsorge mit Sperre bis 65. Für Führerschein, Ausbildung, Studium oder die erste Wohnung braucht dein Kind Geld, über das es früher verfügen kann. Das leistet nur ein freies Kinderdepot oder ein Elterndepot. Mehr zum neuen Rahmen steht auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot.

Auch für Eltern selbst gibt es ab 2027 eine Kinderförderung. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat, gibt es im neuen Altersvorsorgedepot der Eltern für jeden gesparten Euro einen Euro Kinderzulage, bis 300 Euro je Kind im Jahr. Das ist beschlossen, gilt ab dem 1. Januar 2027 und kann sich noch ändern. Dieses Geld gehört aber den Eltern und dient ihrer Rente, nicht dem Kind.

So wird ein Kinderdepot besteuert: Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag und NV-Bescheinigung

Ein Kind ist steuerlich eine eigene Person. Es hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr nach § 20 Absatz 9 EStG. Bis zu dieser Summe bleiben Zinsen, Ausschüttungen und Kursgewinne steuerfrei, wenn die Eltern für das Kind einen Freistellungsauftrag bei der Bank erteilen.

Hat das Kind sonst kein Einkommen, kommt der Grundfreibetrag dazu. Er beträgt nach § 32a EStG für 2026 12.348 Euro, Stand: Oktober 2026. Zusammen mit dem Sparer-Pauschbetrag kann ein Kind 2026 also bis zu 13.348 Euro Kapitaleinkünfte im Jahr haben, ohne Einkommensteuer zu zahlen. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst.

Ohne weiteres Zutun zieht die Bank aber trotzdem Abgeltungsteuer ab, sobald die 1.000 Euro überschritten sind: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Das Geld bekommt das Kind nur über eine Steuererklärung mit Günstigerprüfung zurück. Einfacher ist die NV-Bescheinigung.

Die NV-Bescheinigung: keine Steuer schon beim Abzug

NV steht für Nichtveranlagung. Mit dieser Bescheinigung des Finanzamts zieht die Bank überhaupt keine Kapitalertragsteuer ab. Die Eltern beantragen sie für das Kind beim Wohnsitzfinanzamt, wenn das gesamte Einkommen des Kindes voraussichtlich unter Grundfreibetrag plus Sparer-Pauschbetrag bleibt.

Die Bescheinigung gilt nach § 44a Absatz 2 EStG höchstens drei Jahre und endet immer am 31. Dezember. Danach musst du sie neu beantragen. Fallen die Voraussetzungen weg, etwa weil das Kind eine Ausbildung mit Gehalt beginnt, muss sie zurückgegeben werden. Die Bank braucht außerdem die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.

In den ersten Jahren reicht meist der Freistellungsauftrag. Die NV-Bescheinigung lohnt sich, wenn größere Gewinne anstehen. Bei Aktien-ETFs bleiben zusätzlich 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei. Mehr dazu auf der Seite Steuern auf Kapitalerträge.

Eine Grenze, die Eltern kennen sollten

Die Steuervorteile gelten nur, wenn das Geld wirklich dem Kind gehört. Legen Eltern Geld nur zum Schein auf den Namen des Kindes und nutzen es weiter für sich, kann das Finanzamt die Erträge den Eltern zurechnen. Wer also ein Kinderdepot anlegt, muss die Schenkung auch so meinen.

Kindergeld, Familienversicherung und BAföG: was das Depot berührt

Das Kindergeld hängt nicht vom Vermögen des Kindes ab. Ein großes Kinderdepot kostet also keinen Euro Kindergeld. Nach § 32 Absatz 4 EStG zählen bei Kindern in Ausbildung bis 25 nur Alter, Ausbildung und nach dem ersten Abschluss die Arbeitszeit. Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit bis 20 Stunden pro Woche.

Die Familienversicherung kann enden

Anders ist es bei der kostenlosen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Kinder sind dort nach § 10 SGB V mitversichert, bis 18 immer, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit und bis 25 in Schule, Ausbildung oder Studium. Voraussetzung ist, dass ihr Gesamteinkommen regelmäßig nicht über einem Siebtel der Bezugsgröße liegt.

Das sind 2026 monatlich 565 Euro, ein Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro, Stand: Oktober 2026. Kapitalerträge zählen dabei nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags mit. Grob gerechnet sind bis zu 7.780 Euro Kapitaleinkünfte im Jahr unschädlich, wenn das Kind kein anderes Einkommen hat.

Kritisch wird es beim Verkauf: Wer mit 17 alles auf einmal verkauft, kann in diesem Jahr über die Grenze rutschen und muss sich dann womöglich selbst versichern. Gewinne über zwei oder drei Jahre zu verteilen, hilft. Frag im Zweifel vorher bei der Krankenkasse nach.

BAföG: das Vermögen des Kindes zählt

Beim BAföG wird eigenes Vermögen angerechnet. Laut bafög.de bleiben für Studierende und Auszubildende unter 30 Jahren 15.000 Euro frei, ab 30 Jahren 45.000 Euro. Für eine Ehepartnerin, einen Ehepartner oder ein eigenes Kind kommen je 2.300 Euro dazu, Stand: Juli 2024. Was darüber liegt, wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und mindert die Förderung.

Maßgeblich ist der Wert am Tag des Antrags. Ein Kinderdepot mit 28.000 Euro kann darum BAföG-Ansprüche spürbar senken. Das Vermögen der Eltern wird dagegen nicht angerechnet, wohl aber ihre Einkünfte, also auch Erträge aus einem Elterndepot. Wer mit BAföG rechnet, sollte das bei der Wahl des Depots mitdenken.

Geld kurz vor dem Antrag an die Eltern zu verschieben, ist keine Lösung. Ämter prüfen das und werten es oft als rechtsmissbräuchlich. Bezieht die Familie Grundsicherung, kann auch dort das Vermögen des Kindes zählen.

Was ein Kinderdepot kostet und worauf du bei der Bank achtest

Ein Kinderdepot kostet in der Regel nicht mehr als ein Depot für Erwachsene, viele Banken führen es ohne Depotgebühr. Die eigentlichen Kosten stecken in Sparplänen, Orders und den laufenden Kosten der Fonds.

Achte auf vier Punkte. Erstens kostenlose Depotführung und ein kostenloses Verrechnungskonto auf den Namen des Kindes. Zweitens gebührenfreie oder sehr günstige Sparplanausführungen schon ab kleinen Raten, denn 25 oder 50 Euro im Monat sind beim Kinderdepot üblich. Drittens eine breite Auswahl an ETFs, zum Beispiel auf einen weltweiten Index wie den MSCI World. Viertens ein klarer Weg zur Volljährigkeit: Was passiert mit dem 18. Geburtstag automatisch, und was kostet es danach?

Bei Fonds zählen die laufenden Kosten, die als Prozentsatz im Basisinformationsblatt stehen. Über 18 Jahre machen schon kleine Unterschiede viel aus. Die Kostenarten im Vergleich stehen auf unserer Seite zum Sparplan.

Sicher ist das Kinderdepot wie jedes Depot: Wertpapiere bleiben auch bei einer Bankpleite Eigentum des Kindes, sie sind Sondervermögen. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto schützt die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Bank.

Rechenbeispiel: 18 Jahre Sparplan für Lisas Kind und die Steuer am Ende

Stell dir vor: Lisa bekommt mit 33 ein Kind. Sie legt ab der Geburt 50 Euro im Monat aus dem Kindergeld in einen Aktien-ETF. Lisas Eltern geben als Großeltern 25 Euro im Monat dazu. Zusammen sind das 75 Euro im Monat, 18 Jahre lang.

Für das Modell rechnen wir wie auf unserer Sparplan-Seite mit 6 Prozent Rendite im Jahr vor Kosten und 0,2 Prozent laufenden Kosten, also 5,8 Prozent. Das ist eine Annahme, keine Zusage. Kurse schwanken, und 18 Jahre können auch schlechter laufen.

Lisas Kind mit 18Depot auf den Namen des KindesDepot auf Lisas Namen
Eingezahlt in 18 Jahren16.200 Euro16.200 Euro
Depotwert im Modellrund 28.000 Eurorund 28.000 Euro
Gewinnrund 11.800 Eurorund 11.800 Euro
steuerpflichtig nach 30 Prozent Teilfreistellungrund 8.260 Eurorund 8.260 Euro
Steuer beim Verkauf auf einen Schlag0 Euro mit NV-Bescheinigungrund 2.180 Euro, wenn Lisas Freibetrag schon verbraucht ist

Vereinfacht gerechnet ohne Vorabpauschalen der Vorjahre und ohne Kirchensteuer. Abgeltungsteuer 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also 26,375 Prozent, Teilfreistellung für Aktienfonds 30 Prozent, Werte 2026.

Im Kinderdepot bleiben die 8.260 Euro steuerpflichtiger Gewinn deutlich unter Grundfreibetrag plus Sparer-Pauschbetrag. Mit NV-Bescheinigung zahlt das Kind nichts. In Lisas eigenem Depot fielen rund 2.180 Euro Steuer an. Das ist fast ein Fünftel des Gewinns.

Aber ein Verkauf auf einen Schlag mit 17 hätte einen Haken: 8.260 Euro Einkünfte minus 1.000 Euro Pauschbetrag liegen über der Grenze der Familienversicherung von rund 6.780 Euro im Jahr. Lisa verteilt den Verkauf darum auf zwei Jahre. Und sie weiß, dass ihr Kind beim BAföG-Antrag mit 28.000 Euro über dem Freibetrag von 15.000 Euro liegen würde.

Ab dem sechsten Geburtstag käme nach heutigem Plan die Frühstart-Rente dazu. 10 Euro im Monat über zwölf Jahre sind 1.440 Euro, im selben Modell rund 2.050 Euro mit 18. Dieses Geld bleibt aber bis 65 gebunden und gehört zur Altersvorsorge des Kindes.

So eröffnest du ein Kinderdepot, vom Antrag bis zum ersten Sparplan

Ein Kinderdepot ist schnell eröffnet, wenn die Unterlagen bereitliegen. Die Reihenfolge zählt, weil die Bank ohne Legitimation keinen Sparplan ausführt und ohne Freistellungsauftrag sofort Steuer abzieht.

1

Sorgerecht klären und Unterlagen sammeln

Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten beide Eltern das Kind gemeinsam. Die meisten Banken verlangen darum die Unterschrift und Legitimation beider Elternteile. Bei alleinigem Sorgerecht reicht ein Elternteil mit Nachweis.

  • Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis der Elternschaft
  • Ausweis oder Pass beider Elternteile, je nach Bank auch des Kindes
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, sie kommt nach der Geburt per Post vom Bundeszentralamt für Steuern
  • bei alleinigem Sorgerecht eine Bescheinigung des Jugendamts oder ein Gerichtsbeschluss

2

Depot und Verrechnungskonto auf den Namen des Kindes eröffnen

Der Antrag läuft online oder in der Filiale. Die Identität prüft die Bank per Video oder Post. Als Referenzkonto dient oft ein Girokonto der Eltern, die Bank erlaubt dann Einzahlungen von dort.

3

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung einreichen

Den Freistellungsauftrag über 1.000 Euro unterschreiben die Eltern für das Kind. Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt und reichst sie bei der Bank ein. Erst dann den Sparplan starten.

4

Sparplan einrichten und Schenkungen ordnen

Lege Rate und ETF fest. Bitte Großeltern und Paten, direkt auf das Verrechnungskonto des Kindes zu überweisen, mit einem kurzen Hinweis wie Schenkung für den Sparplan. So ist später klar, wem das Geld gehört.

Erbt das Kind oder bekommt es von Dritten auf einmal mehr als 15.000 Euro, müssen die Eltern nach § 1640 BGB ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einreichen. Bei laufenden kleinen Raten passiert das in der Praxis selten, bei einem großen Geschenk der Großeltern aber schon.

Wenn dein Kind 18 wird: so geht das Depot in seine Hände

Mit dem 18. Geburtstag endet die Vertretung durch die Eltern. Das Depot gehört dann nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch dem Kind. Es kann alles verkaufen, umschichten oder auszahlen. Eltern haben keinen Zugriff mehr, wenn das Kind ihnen keine Vollmacht gibt.

Die Bank wandelt das Kinderdepot meist automatisch in ein normales Depot um, oft mit neuer Legitimation und eigenen Zugangsdaten. Prüfe rechtzeitig, ob danach Gebühren anfallen, und besprecht laufende Sparpläne neu.

Einen Riegel gegen das Ausgeben gibt es rechtlich nicht. Was wirkt, ist Vorbereitung. Wer sein Kind ab zwölf oder vierzehn an die Depotauszüge heranführt und gemeinsam entscheidet, übergibt mit 18 ein Vermögen an jemanden, der es versteht. Mehr dazu in der Lebensphase Wenn dein Kind 18 wird.

Ein Vorteil zum Schutz des Kindes: Nach § 1629a BGB haftet ein junger Mensch für Schulden, die Eltern in seinem Namen gemacht haben, nur mit dem Vermögen, das bei Volljährigkeit da ist. Ein Kinderdepot kann also nicht in eine Schuldenfalle führen, wenn nur Wertpapiere gekauft werden. Kredite und riskante Termingeschäfte sind in Kinderdepots ohnehin meist gesperrt.

Wenn Geld gebraucht wird: wofür Eltern das Kinderdepot nutzen dürfen

Eltern dürfen das Kinderdepot nur im Interesse des Kindes verwenden. Das Geld gehört dem Kind, nicht dem Haushalt. Eine neue Waschmaschine für die Familie oder eine Urlaubsreise der Eltern sind daraus nicht zu bezahlen.

Erlaubt sind Ausgaben, die dem Kind direkt dienen und über den normalen Unterhalt hinausgehen. Typisch sind ein Instrument, ein Schüleraustausch oder der Führerschein. Den Alltag mit Essen, Kleidung und Wohnen schulden Eltern als Unterhalt aus eigenem Geld.

Erträge aus dem Vermögen des Kindes dürfen Eltern nach § 1649 BGB in Grenzen auch für den Unterhalt des Kindes und von Geschwistern einsetzen. Das Kapital selbst bleibt aber Kindervermögen. Wer unsicher ist, dokumentiert jede Entnahme mit Zweck und Beleg.

Geschwister, Großeltern, Trennung: Sonderfälle in der Familie

Geschwister: jedes Kind ein eigenes Depot

Jedes Kind braucht sein eigenes Depot, denn Freibeträge und Eigentum gehören immer einer Person. Fair ist, was ihr erklären könnt: gleiche Raten ab Geburt oder gleiche Summen bis 18, beides ist vertretbar, auch wenn das zweite Kind später kommt.

Großeltern: schenken, selbst sparen oder vererben

Großeltern haben drei Wege. Sie zahlen in das Kinderdepot ein, dann ist das Geld sofort eine Schenkung an das Enkelkind. Sie sparen in einem eigenen Depot und behalten die Kontrolle, dann bleibt das Geld ihr Vermögen, bis sie es übertragen. Oder sie vererben es später.

Steuerlich ist das großzügig geregelt. Enkelkinder haben nach § 16 ErbStG einen Freibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil, Kinder von ihren Eltern sogar 400.000 Euro. Der Freibetrag gilt für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren und lebt danach neu auf.

Oft übersehen: Braucht eine Großmutter oder ein Großvater später Pflege und reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt Schenkungen der letzten zehn Jahre nach § 528 BGB zurückfordern. Das trifft eher größere Einmalbeträge als kleine Raten.

Trennung und Patchwork

Trennen sich die Eltern, bleibt das Kinderdepot unberührt. Es gehört dem Kind und fällt nicht in den Zugewinn der Eltern. Bei gemeinsamem Sorgerecht verwalten beide es weiter gemeinsam. Ein Elterndepot dagegen ist Vermögen des Elternteils, auf dessen Namen es läuft, und wird bei der Trennung entsprechend mitgerechnet.

In Patchwork-Familien können Stiefeltern dem Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners schenken. Stiefkinder haben dafür ebenfalls 400.000 Euro Freibetrag. Ein Depot für das Stiefkind eröffnen können aber nur die sorgeberechtigten Eltern. Mehr zur Absicherung im Ganzen steht auf unserer Seite Familie absichern.

Was beim Kinderdepot als Nächstes zählt

Beim Kinderdepot zählt zuerst eine ehrliche Antwort auf die Frage, wem das Geld gehören soll. Wenn du willst, dass es sicher beim Kind ankommt, ist das Depot auf den Namen des Kindes stark: steuerfrei, geschützt und ein früher Lernort für eigenes Geld. Wenn du flexibel bleiben willst, ist das Elterndepot ehrlicher, auch wenn es Steuern kostet.

Danach zählen die Übergänge. Ein Kinderdepot ist kein Vertrag, den man einmal abschließt und vergisst. Mit 14 beginnt das Gespräch über Geld, mit 17 die Planung von Verkäufen und Freibeträgen, mit 18 die Übergabe. Die Frühstart-Rente kommt, wenn sie beschlossen wird, als Baustein für das Alter dazu, nicht als Ersatz.

Wenn du gemeinsam überlegen willst, welcher Weg zu eurer Familie passt, wie Großeltern sinnvoll mitsparen und wie das Depot zu deiner eigenen Vorsorge steht, sprich uns gern an: Beratung.

Lass uns das Kinderdepot für deine Familie einmal durchdenken.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Oma will unserem Kind 10.000 Euro schenken. Wohin damit?

Wenn das Geld sicher dem Kind gehören soll, auf das Verrechnungskonto des Kinderdepots und von dort gestaffelt in einen breit gestreuten ETF. Der Betrag liegt weit unter dem Freibetrag von 200.000 Euro für Enkelkinder, Schenkungsteuer fällt nicht an. Ab 15.000 Euro auf einmal müssten die Eltern dem Familiengericht ein Vermögensverzeichnis vorlegen.

Unser Sohn wird bald 18. Können wir verhindern, dass er das Depot leer räumt?

Nein. Mit 18 verfügt er allein über sein Depot, die Eltern haben keinen Zugriff mehr. Was hilft, ist ein offenes Gespräch vorher über das Depot und wofür es gedacht war. Wer die Kontrolle über den 18. Geburtstag hinaus behalten will, muss von Anfang an ein Depot auf den eigenen Namen wählen.

Unsere Waschmaschine ist kaputt. Dürfen wir Geld aus dem Kinderdepot nehmen?

Nein. Das Geld im Kinderdepot gehört dem Kind. Eltern dürfen es nur für Ausgaben verwenden, die dem Kind dienen und über den normalen Unterhalt hinausgehen, etwa eine Klassenfahrt ins Ausland, ein Instrument oder den Führerschein. Haushaltsgeräte gehören zum Familienalltag und sind Sache der Eltern.

Zählt das Kinderdepot beim BAföG?

Ja. Das Vermögen des Kindes wird am Tag des Antrags angerechnet. Unter 30 Jahren bleiben laut bafög.de 15.000 Euro frei, ab 30 Jahren 45.000 Euro, Stand Juli 2024. Was darüber liegt, mindert die Förderung. Vermögen der Eltern zählt nicht, wohl aber ihr Einkommen.

Muss ich für das Kinderdepot eine Steuererklärung machen?

Meist nicht. Bleiben die Erträge unter 1.000 Euro im Jahr und liegt ein Freistellungsauftrag vor, zieht die Bank keine Steuer ab. Bei höheren Erträgen hilft eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt, wenn das Kind kein anderes Einkommen hat. Ohne sie bekommt das Kind zu viel gezahlte Steuer nur über eine Steuererklärung mit Günstigerprüfung zurück.

Wir trennen uns. Was passiert mit dem Depot unserer Tochter?

Es bleibt, wie es ist. Das Depot gehört eurer Tochter und gehört nicht zum Vermögen, das ihr bei der Trennung aufteilt. Bei gemeinsamem Sorgerecht verwaltet ihr es weiter gemeinsam. Ein Elterndepot, das nur gedanklich für das Kind bestimmt war, gehört dagegen dem Elternteil, auf dessen Namen es läuft.

Lohnt sich ein Kinderdepot noch, wenn die Frühstart-Rente kommt?

Ja. Die Frühstart-Rente ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Nach dem Entwurf zahlt der Staat ab 2027 vom 6. bis 18. Geburtstag 10 Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot, das grundsätzlich erst ab 65 ausgezahlt wird. Für Ausbildung, Studium oder Führerschein braucht dein Kind frei verfügbares Geld.

Mein Kind hat ein Depot und ist familienversichert. Kann das ein Problem werden?

Nur bei hohen Erträgen. Die Familienversicherung endet, wenn das Gesamteinkommen regelmäßig über 565 Euro im Monat liegt, Stand 2026. Kapitalerträge zählen nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags mit. Kritisch ist vor allem ein großer Verkauf in einem Jahr. Verteile Verkäufe darum auf mehrere Jahre und frag im Zweifel bei der Krankenkasse nach.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Frühstartrente, Stand 14.08.2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 32a EStG, § 32 EStG und § 44a EStG, Fassung 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 10 SGB V Familienversicherung, Fassung 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1640 BGB und § 16 ErbStG, Fassung 2026, geprüft am 07.10.2026 · BAföG-Portal des Bundes: Wird Vermögen angerechnet?, Stand Juli 2024, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Kinderdepot

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  • Eltern mit Kindern um die sechs Jahre freuen sich über einen kurzen Hinweis auf die geplante Frühstart-Rente und den Unterschied zum freien Kinderdepot.
  • Wer Kinder zwischen 16 und 17 betreut, kann früh das Gespräch zu Verkäufen, Familienversicherung und BAföG anbieten.
  • Großeltern fragen oft, wie sie fair für mehrere Enkel sparen. Ein gemeinsamer Termin mit der ganzen Familie schafft Klarheit.

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