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Titelbild zu vermögenswirksamen Leistungen: Eine Person bekommt aus einem Bürogebäude goldene Münzen, die in ein Sparglas mit Pflanze und kleinem Schloss für die Sperrfrist fallen.

Vermögenswirksame Leistungen: Sparzulage und Grenzen 2026

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Geld, das dein Arbeitgeber dir zusätzlich zum Gehalt zahlt. Es landet nicht auf deinem Konto, sondern in einem Sparvertrag, den du selbst aussuchst. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch darauf und nutzen ihn nie.

Der Grund ist selten Desinteresse. VL wirken altmodisch, die Regeln stehen in einem Gesetz mit sperrigem Namen, und niemand erklärt sie beim Jobstart. Dazu kommt eine staatliche Zulage, deren Einkommensgrenzen sich 2024 deutlich geändert haben. Wer vor Jahren gehört hat, dass er zu viel verdient, liegt heute oft falsch.

Hier steht, wer VL bekommt, welche Anlageformen erlaubt sind, wie die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026 funktioniert, was die Sperrfrist von sieben Jahren bedeutet und was in Elternzeit, Teilzeit oder bei Beamtinnen und Beamten gilt. Stand: Oktober 2026.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du Vermögen aufbauen willst du den Job wechselst ein Kind kommt

Das Wichtigste in Kürze

  • VL zahlt der Arbeitgeber, wenn Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung es vorsehen. Üblich sind bis zu 40 Euro im Monat. Das Geld fließt nur, wenn du einen VL-Vertrag abschließt und ihn beim Arbeitgeber einreichst.
  • Erlaubt sind unter anderem Fonds- und ETF-Sparpläne, Bausparverträge, die Tilgung eines Baukredits und Banksparpläne. Auch die Umwandlung in eine Betriebsrente ist möglich, wenn der Tarif es zulässt.
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 20 Prozent auf bis zu 400 Euro für Fonds und 9 Prozent auf bis zu 470 Euro fürs Bausparen. Seit 2024 gilt eine Grenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Ehepaare 80.000 Euro, Stand: Oktober 2026.
  • Die Sperrfrist dauert sieben Jahre. Wer früher an das Geld geht, verliert die Zulage, außer es gibt einen gesetzlich anerkannten Grund wie Heirat, Arbeitslosigkeit oder Tod.
  • Die Zulage beantragst du mit der Steuererklärung, rückwirkend bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr.

So gehst du vor

  • Für das Sparjahr 2022 kannst du die Sparzulage nur noch bis 31. Dezember 2026 beantragen. Hattest du 2022 einen VL-Vertrag, prüfe deinen Steuerbescheid für dieses Jahr.
  • Für 2022 galten noch die alten Grenzen: 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Fonds, 17.900 Euro beim Bausparen, für Ehepaare das Doppelte.
  • Hast du Anspruch auf VL und noch keinen Vertrag, reiche ihn bald ein. Rückwirkend zahlen Arbeitgeber meist nicht.
Inhalt
  1. Was sind vermögenswirksame Leistungen?
  2. Wer vermögenswirksame Leistungen bekommt und wie viel
  3. Was passiert, wenn du keinen VL-Vertrag abschließt
  4. In welche Anlageformen vermögenswirksame Leistungen fließen dürfen
  5. Die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026: Sätze, Höchstbeträge und Einkommensgrenzen
  6. Was vermögenswirksame Leistungen dich kosten: Steuern, Abgaben und Produktkosten
  7. So läuft der Abschluss eines VL-Vertrags ab, vom Arbeitsvertrag bis zur Anlage AVwL
  8. Die Sperrfrist von sieben Jahren und wann du früher an dein Geld darfst
  9. Wenn die Sperrfrist endet: so bekommst du dein Geld und die Zulage
  10. Vermögenswirksame Leistungen in die Betriebsrente umwandeln: wann das passt
  11. Vermögenswirksame Leistungen in Elternzeit, Teilzeit und beim Jobwechsel
  12. Vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen und Beamte
  13. Was bei vermögenswirksamen Leistungen als Nächstes zählt
  14. Häufig gestellte Fragen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Die kurze Antwort: Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss deines Arbeitgebers, der zweckgebunden in einen langfristigen Sparvertrag fließt. Die Regeln dafür stehen im Fünften Vermögensbildungsgesetz, abgekürzt VermBG.

Das Gesetz selbst verpflichtet den Arbeitgeber nicht zur Zahlung. Es legt fest, wie das Geld angelegt werden darf und wann der Staat etwas dazugibt. Ob du VL bekommst und wie viel, steht in deinem Tarifvertrag, deinem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

VL sind Teil deines Arbeitslohns. Sie werden auf der Gehaltsabrechnung zum Brutto addiert und sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber überweist den Betrag dann direkt an den Anbieter deines Vertrags. Auf den Mindestlohn dürfen VL nicht angerechnet werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist das Geld vom Staat, nicht vom Arbeitgeber. Sie gibt es nur bei bestimmten Anlageformen und nur unterhalb einer Einkommensgrenze. Die Wohnungsbauprämie ist eine eigene Förderung fürs Bausparen mit eigenen Grenzen. Und die Betriebsrente ist Altersvorsorge über den Arbeitgeber, in die VL umgeleitet werden können, aber nicht müssen.

Wer vermögenswirksame Leistungen bekommt und wie viel

VL bekommst du, wenn eine Regelung in deinem Arbeitsverhältnis sie vorsieht. Das gilt für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für Auszubildende in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten haben einen gesetzlichen Anspruch, dazu weiter unten mehr.

Die Höhe ist sehr unterschiedlich. Üblich sind Beträge bis 40 Euro im Monat, also bis 480 Euro im Jahr. Eine gesetzliche Obergrenze für den Arbeitgeber gibt es nicht. Manche Tarifverträge zahlen erst nach einer Wartezeit, etwa ab dem siebten Monat im Betrieb. Manche zahlen in Teilzeit anteilig.

Selbständige, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre bekommen keine VL. Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte ebenfalls nicht. Steht dort nichts, frag in der Personalabteilung nach dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Auch ohne Zuschuss vom Arbeitgeber kannst du VL nutzen. Nach § 11 VermBG muss dein Arbeitgeber auf deinen schriftlichen Wunsch einen Teil deines Gehalts vermögenswirksam anlegen. Dann zahlst du selbst, aber das Geld läuft über die Gehaltsabrechnung, und du kannst die Sparzulage bekommen, wenn du unter der Einkommensgrenze liegst.

Was passiert, wenn du keinen VL-Vertrag abschließt

Ohne VL-Vertrag zahlt der Arbeitgeber in aller Regel nichts. Die VL werden dann nicht etwa als Bargeld mit dem Gehalt ausgezahlt. Der Anspruch hängt an der vermögenswirksamen Anlage. Wer keinen Vertrag einreicht, verschenkt den Betrag.

Rückwirkend lässt sich das meist nicht reparieren. Viele Tarifverträge zahlen VL erst ab dem Monat, in dem der Arbeitgeber die Vertragsdaten hat. Dazu kommen tarifliche Ausschlussfristen, nach denen alte Ansprüche verfallen. Bei 40 Euro im Monat sind das in sieben Jahren 3.360 Euro vom Arbeitgeber, ohne Zulage und ohne Erträge.

Auch der Staat zahlt ohne Vertrag nichts. Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es nur auf vermögenswirksame Leistungen, die über den Arbeitgeber in einen begünstigten Vertrag fließen. Eigene Überweisungen auf ein Depot oder einen Bausparvertrag zählen dafür nicht.

In welche Anlageformen vermögenswirksame Leistungen fließen dürfen

Welche Anlagen erlaubt sind, regelt § 2 VermBG. Du wählst Anlageform und Anbieter frei. Nur wenn diese Wahl frei ist, kann es eine Sparzulage geben. Ein Tarifvertrag kann die Auswahl aber einschränken, zum Beispiel wenn VL nur in die Betriebsrente fließen sollen.

Am häufigsten sind heute Fonds- und ETF-Sparpläne. Ein ETF ist ein Fonds, der einen Börsenindex wie den MSCI World nachbildet. Für VL braucht es einen eigenen VL-Vertrag, oft mit einem eigenen VL-Depot. Nicht jeder ETF ist VL-fähig, und nicht jedes Depot bietet VL an. Wie ETFs aufgebaut sind, steht auf unserer Seite zum ETF.

Fürs Wohnen gibt es den Bausparvertrag und die Tilgung eines Baukredits. Beides fördert der Staat mit dem niedrigeren Satz von 9 Prozent. Der Banksparplan ist ein Sparvertrag mit Zinsen bei einer Bank. Er ist erlaubt und sicher, bekommt aber keine Sparzulage. Für Kapitallebensversicherungen gilt das ebenfalls.

AnlageformSparzulageGefördert bisBindungWofür sie passt
Fonds- oder ETF-Sparplan20 Prozent400 Euro im Jahr, Zulage höchstens 80 Euro7 Jahre SperrfristLangfristiger Vermögensaufbau mit Kursschwankungen
Bausparvertrag9 Prozent470 Euro im Jahr, Zulage höchstens 43 Euro7 Jahre, früher bei Verwendung fürs WohnenSpäteres Darlehen für Kauf, Bau oder Sanierung
Tilgung eines Baukredits9 Prozent470 Euro im Jahr, Zulage höchstens 43 Eurokeine eigene SperrfristWer schon eine Immobilie finanziert
Banksparplankeinenicht gefördert7 JahreSicherheit ohne Kursrisiko, dafür wenig Ertrag
Betriebsrentekeinesteuer- und abgabenfrei im Rahmen der bAVbis zum RentenbeginnWer über der Einkommensgrenze liegt

Die Zahlen gelten nach VermBG, Stand: Oktober 2026. Beide geförderten Töpfe lassen sich kombinieren. Wer einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag parallel bespart, bekommt auf bis zu 870 Euro im Jahr Zulage, zusammen höchstens 123 Euro.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage 2026: Sätze, Höchstbeträge und Einkommensgrenzen

Die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr die Grenze nicht überschreitet. Seit dem 1. Januar 2024 liegt sie bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden. Das gilt für Fonds und Bausparen gleichermaßen. Stand: Oktober 2026.

Vorher war die Förderung deutlich enger. Bis Ende 2023 lagen die Grenzen bei 20.000 Euro für Fonds und 17.900 Euro fürs Bausparen, für Ehepaare doppelt so hoch. Angehoben hat sie das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom Dezember 2023. Wer damals zu viel verdiente, sollte heute neu rechnen.

Grenze für das zu versteuernde EinkommenBis Ende 2023Seit 1. Januar 2024
Fonds und ETF, Alleinstehende20.000 Euro40.000 Euro
Fonds und ETF, Ehepaare40.000 Euro80.000 Euro
Bausparen und Baukredit, Alleinstehende17.900 Euro40.000 Euro
Bausparen und Baukredit, Ehepaare35.800 Euro80.000 Euro

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Bruttogehalt. Es ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen wie Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen und anderen Abzügen übrig bleibt. Für die Sparzulage werden zusätzlich die Kinderfreibeträge abgezogen. Familien rutschen dadurch leichter unter die Grenze. Den genauen Wert findest du in deinem Steuerbescheid.

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht. Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 Euro brutto im Monat, also 46.200 Euro im Jahr. Nach Werbungskosten-Pauschale und ihren Beiträgen zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bleibt grob gerechnet ein zu versteuerndes Einkommen von rund 35.000 bis 36.000 Euro. Damit liegt sie unter der Grenze von 40.000 Euro.

Stell dir vor: Lisas Arbeitgeber zahlt laut Arbeitsvertrag 40 Euro VL im Monat. Lisa hat das lange ignoriert, weil sie dachte, die Förderung sei nur etwas für Geringverdienende. Jetzt schließt sie einen ETF-Sparplan als VL-Vertrag ab. Das sind 480 Euro im Jahr. Gefördert werden davon 400 Euro mit 20 Prozent, also 80 Euro Zulage im Jahr.

Über sechs Einzahlungsjahre zahlt ihr Arbeitgeber 2.880 Euro ein. Dazu kommen 480 Euro Zulage vom Staat, wenn Lisas Einkommen in jedem Jahr unter der Grenze bleibt. Die Zulage wird erst am Ende der Sperrfrist überwiesen. Was die Fonds in der Zeit an Wertentwicklung bringen, kommt obendrauf oder kann bei schwachen Börsenjahren auch geringer ausfallen.

Bei der Wohnungsbauprämie wäre Lisa knapp dran. Für sie gilt eine eigene Grenze von 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Ehepaare 70.000 Euro. Gefördert werden 10 Prozent auf bis zu 700 Euro im Jahr, also bis zu 70 Euro, Stand: Oktober 2026. Dieselben Einzahlungen werden aber nie doppelt gefördert. Was als VL mit Sparzulage läuft, bekommt keine Wohnungsbauprämie.

Was vermögenswirksame Leistungen dich kosten: Steuern, Abgaben und Produktkosten

Die VL selbst kosten dich nichts, sie sind ein Zuschuss. Trotzdem kommt nicht der volle Betrag bei dir an. Die 40 Euro werden zum Brutto addiert, darauf fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Anschließend zieht der Arbeitgeber die vollen 40 Euro vom Netto ab und überweist sie an deinen Anbieter.

Im Ergebnis fließen 40 Euro in deinen Vertrag, und dein Auszahlungsbetrag sinkt um die Steuern und Abgaben auf diese 40 Euro. Wie viel das ist, hängt von deinem Steuersatz ab. Unterm Strich bleibt es fast immer ein gutes Geschäft, denn du bekommst mehr in den Vertrag, als du an Abgaben trägst.

Dann kommen die Kosten des Produkts. Bei aktiv verwalteten Fonds verlangen Anbieter oft einen Ausgabeaufschlag auf jede Rate und laufende Fondskosten. ETFs sind meist deutlich günstiger. Manche VL-Depots kosten eine jährliche Gebühr, die bei 480 Euro Sparsumme spürbar ins Gewicht fällt. Achte auf die Gesamtkosten im Verhältnis zur kleinen Rate.

Beim Bausparvertrag fällt eine Abschlussgebühr an. Laut Verbraucherzentrale liegt sie bei 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, Stand: November 2025. Die Guthabenzinsen sind meist niedrig. Lohnend wird Bausparen laut Verbraucherzentrale vor allem mit Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie, oder wenn du das Darlehen später wirklich brauchst.

Erträge aus Fonds sind Kapitalerträge. Darauf fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an. Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, die sogenannte Teilfreistellung. Bis 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleibt alles steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilst. Mehr dazu unter Steuern auf Kapitalerträge.

So läuft der Abschluss eines VL-Vertrags ab, vom Arbeitsvertrag bis zur Anlage AVwL

Der Weg zum VL-Vertrag ist kurz. Gesundheitsfragen gibt es keine, eine Risikoprüfung auch nicht.

1

Den eigenen Anspruch klären

Schau in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Dort steht, wie viel VL dir zustehen, ab wann und ob Teilzeit anteilig zählt. Steht dort nichts, frag in der Personalabteilung nach. Prüfe auch, ob der Tarif die Anlageform vorgibt, etwa die Betriebsrente.

2

Die Anlageform passend zu Einkommen und Ziel wählen

Liegst du unter 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bringt ein Fonds- oder ETF-Sparplan die höchste Zulage. Planst du in den nächsten Jahren Wohneigentum, kann ein Bausparvertrag passen. Liegst du über der Grenze, lohnt der Blick auf die Betriebsrente.

3

Den VL-Vertrag abschließen und beim Arbeitgeber einreichen

Du schließt den Vertrag selbst beim Anbieter ab. Von dort bekommst du ein Formular mit den Vertragsdaten, oft „Antrag auf vermögenswirksame Leistungen“ genannt. Das gibst du in der Personalabteilung ab. Ab dann überweist der Arbeitgeber monatlich.

4

Die Gehaltsabrechnung prüfen

Auf der Abrechnung erscheinen die VL zweimal: einmal als Zuschuss im Brutto und einmal als Abzug vom Netto. Taucht nur einer der beiden Posten auf oder fehlen sie ganz, sprich die Personalabteilung an.

5

Die Sparzulage mit der Steuererklärung beantragen

Seit 2017 übermittelt dein Anbieter die Daten elektronisch ans Finanzamt, bis Ende Februar des Folgejahres. Eine Papierbescheinigung, die frühere Anlage VL, gibt es nicht mehr. Du stellst den Antrag in deiner Einkommensteuererklärung, im aktuellen Formularsatz über die Anlage AVwL. Der Antrag geht auch ohne Pflicht zur Steuererklärung, bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr.

Das Finanzamt setzt die Zulage jedes Jahr fest, zahlt sie aber noch nicht aus. Sie wird gesammelt und erst am Ende der Sperrfrist an deinen Anbieter überwiesen. Deshalb fällt eine vergessene Zulage oft erst Jahre später auf. Für das Sparjahr 2022 endet die Frist am 31. Dezember 2026. Für 2022 galten noch die alten, niedrigeren Einkommensgrenzen. Für 2023 läuft die Frist bis Ende 2027.

Wichtig für Lisa und alle, die bisher keine Steuererklärung machen: Ohne Antrag gibt es keine Zulage, auch wenn der Anbieter die Daten gemeldet hat. Der Antrag ist kein Hexenwerk. In ELSTER findest du ihn über das Stichwort Arbeitnehmer-Sparzulage.

Die Sperrfrist von sieben Jahren und wann du früher an dein Geld darfst

Die Sperrfrist dauert sieben Jahre. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die erste Einzahlung in den Vertrag fließt. Üblich sind sechs Jahre mit Einzahlungen und ein Jahr Ruhezeit. Wer im Oktober 2026 startet, hat die Sperrfrist also schon Ende 2032 hinter sich und nicht erst im Herbst 2033.

In dieser Zeit sollst du das Geld nicht anrühren. Kündigst du vorher, ist das eine schädliche Verfügung. Dann verfällt die Sparzulage für den Vertrag, und schon ausgezahlte Zulagen fordert das Finanzamt zurück. Dein eigenes Guthaben und die Arbeitgeberbeiträge bekommst du aber ausgezahlt. Für Fonds gilt der aktuelle Kurswert.

Wer über der Einkommensgrenze liegt und keine Zulage bekommt, verliert durch eine frühe Kündigung nichts vom Staat. Je nach Vertrag können aber Gebühren oder Zinsnachteile anfallen. Beim Bausparvertrag gilt die Sperrfrist nicht, wenn du das Geld für Wohnzwecke verwendest, etwa für Kauf, Bau oder Sanierung einer selbst genutzten Wohnung.

Das Gesetz kennt außerdem Gründe, bei denen du vorzeitig an dein Geld darfst und die Zulage behältst. Geregelt ist das in § 4 Absatz 4 VermBG. Die wichtigsten Fälle:

  • Tod oder völlige Erwerbsunfähigkeit von dir oder deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner.
  • Heirat, wenn seit Beginn der Sperrfrist mindestens zwei Jahre vergangen sind.
  • Arbeitslosigkeit, die mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung gedauert hat und bei der Auszahlung noch besteht.
  • Der Schritt in die Selbständigkeit, wenn du dafür deine Anstellung aufgibst.
  • Unter engen Bedingungen eine berufliche Weiterbildung, die du selbst bezahlst.

Elternzeit, Teilzeit oder ein Sabbatical gehören nicht zu diesen Gründen. Sie sind aber auch kein Problem: Die Sperrfrist läuft einfach weiter, auch wenn gerade nichts eingezahlt wird. Ein Vertrag muss nicht in jedem Monat Geld bekommen.

Wenn die Sperrfrist endet: so bekommst du dein Geld und die Zulage

Nach Ablauf der Sperrfrist gehört das Geld frei dir. Beim Fonds- oder ETF-Sparplan kannst du die Anteile verkaufen, dir auszahlen lassen oder einfach im Depot liegen lassen. Bei einem Wertpapier-VL-Vertrag musst du nicht verkaufen.

Die gesammelte Sparzulage überweist das Finanzamt nach Ablauf der Sperrfrist an deinen Anbieter, der sie deinem Vertrag gutschreibt. Beim Bausparvertrag fließt sie spätestens mit der Zuteilung. Das passiert nicht immer pünktlich. Prüfe deshalb den Kontoauszug des Vertrags im Jahr nach Ablauf und frag beim Anbieter nach, wenn nichts angekommen ist.

Danach kann der Arbeitgeber weiter einzahlen, entweder in denselben Vertrag mit neuer Sperrfrist oder in einen neuen VL-Vertrag. Viele Anbieter bieten dafür einen Folgevertrag an. Dabei lohnt es sich, Kosten und Anlageform neu zu prüfen, statt alles laufen zu lassen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“

Bei VL-Verträgen merkt man das besonders. Der Vertrag läuft sieben Jahre still im Hintergrund, die Zulage wird nie beantragt oder der Folgevertrag hat höhere Kosten als nötig. Ein kurzer Blick einmal im Jahr, zum Beispiel bei der Steuererklärung, reicht meist schon.

Vermögenswirksame Leistungen in die Betriebsrente umwandeln: wann das passt

VL dürfen auch in eine betriebliche Altersvorsorge fließen, kurz bAV. Voraussetzung ist, dass dein Tarifvertrag oder deine Betriebsvereinbarung das zulässt. Du verzichtest dann gegenüber dem Arbeitgeber auf die klassische VL-Anlage, und der Betrag geht als Beitrag in die Betriebsrente.

Der große Unterschied liegt bei Steuer und Abgaben. Klassische VL sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Fließt der Betrag in die bAV, bleibt er im Rahmen der Grenzen steuerfrei und sozialversicherungsfrei. 2026 sind bis 676 Euro im Monat steuerfrei und bis 338 Euro im Monat frei von Sozialabgaben, Stand: Oktober 2026.

Dafür entfällt die Arbeitnehmer-Sparzulage. Und das Geld ist bis zur Rente gebunden, frühestens mit 62 bei neuen Verträgen. Die spätere Betriebsrente ist steuerpflichtig, auf gesetzlich Krankenversicherte kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu. Für die Krankenversicherung gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat.

Für wen passt was? Liegst du deutlich über 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bekommst du keine Zulage. Dann ist die Umwandlung in die bAV oft die bessere Wahl, weil du Steuern und Abgaben sparst und der Arbeitgeber bei eigener Gehaltsumwandlung mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten muss, soweit er Sozialabgaben spart. Liegst du darunter und willst flexibel bleiben, sind 80 Euro Zulage im Jahr plus freie Verfügung nach sieben Jahren ein starkes Argument für den Fondssparplan.

Vermögenswirksame Leistungen in Elternzeit, Teilzeit und beim Jobwechsel

In der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt und damit in aller Regel auch keine VL. Der Vertrag bleibt bestehen, er ruht nur. Die Sperrfrist läuft weiter. Eine Elternzeit, egal ob bei der Mutter oder beim Vater, ist also kein Grund zu kündigen.

Stell dir vor: Lisa bekommt mit 33 ein Kind und nimmt zwölf Monate Elternzeit. In dieser Zeit fließen keine VL, und für dieses Jahr gibt es nur Zulage auf die Monate davor. Danach kehrt sie mit drei Vierteln ihrer bisherigen Arbeitszeit zurück. Zahlt ihr Tarif in Teilzeit anteilig, kommen ab dann 30 statt 40 Euro im Monat.

Für die Zulage kann eine Teilzeit sogar günstig sein. Mit weniger Gehalt sinkt das zu versteuernde Einkommen, und mit Kinderfreibetrag rückt die Grenze von 40.000 Euro weiter weg. Wer nach der Familienphase mit Partnerin oder Partner gemeinsam veranlagt wird, rechnet mit 80.000 Euro für beide zusammen.

Möchtest du in der Pause privat weiter einzahlen, geht das bei vielen Verträgen. Diese Einzahlungen sind aber keine VL und bekommen keine Arbeitnehmer-Sparzulage. Ob eine Pause oder private Zahlung sinnvoller ist, hängt vom Vertrag und deinem Budget ab. Wie sich Sparen in Familienphasen planen lässt, steht unter Elternzeit.

Was beim Jobwechsel mit deinem VL-Vertrag passiert

Der Vertrag gehört dir, nicht dem Arbeitgeber. Bei einem Jobwechsel läuft er weiter. Zahlt der neue Arbeitgeber ebenfalls VL, reichst du dort die Vertragsdaten ein. Zahlt er keine, ruht der Vertrag oder du stockst über § 11 VermBG aus deinem eigenen Gehalt auf.

Auch Arbeitslosigkeit führt nicht automatisch zur Kündigung. Die Sperrfrist läuft weiter. Dauert die Arbeitslosigkeit ein Jahr oder länger und besteht noch, darfst du ohne Verlust der Zulage an das Geld.

Vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen und Beamte

Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten haben einen gesetzlichen Anspruch auf VL. Für den Bund regelt das ein eigenes Gesetz über vermögenswirksame Leistungen. Der Betrag liegt dort bei 6,65 Euro im Monat, Stand: Oktober 2026.

Die Länder regeln die VL für ihre Beamtinnen und Beamten selbst. Höhe und Bedingungen können sich deshalb unterscheiden, auch bei Teilzeit oder für Anwärterinnen und Anwärter. Verbindlich ist, was deine Bezügestelle oder dein Landesbesoldungsrecht sagt.

Alles andere gilt wie bei Angestellten. Du wählst den Vertrag, reichst ihn bei der Bezügestelle ein, und bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro gibt es die Sparzulage. Weil 6,65 Euro im Monat nur knapp 80 Euro im Jahr sind, lohnt es sich, über eigene Gehaltsteile auf 400 Euro für Fonds oder 470 Euro fürs Bausparen aufzustocken, um die Zulage voll zu nutzen.

Ein Weg in die Betriebsrente steht Beamtinnen und Beamten nicht offen, denn ihre Altersversorgung ist die Pension. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen dagegen VL nach ihrem Tarifvertrag und haben meist zusätzlich eine eigene Zusatzversorgung.

Was bei vermögenswirksamen Leistungen als Nächstes zählt

Vermögenswirksame Leistungen sind kleine Beträge mit großer Wirkung auf die Gewohnheit. Wer Anspruch hat und keinen Vertrag einreicht, verzichtet Monat für Monat auf Geld vom Arbeitgeber. Das ist kein persönliches Versäumnis, sondern ein System, das kaum jemand erklärt.

Seit 2024 bekommen viel mehr Menschen die Sparzulage als früher. Darum zählt jetzt der Blick auf die eigene Zahl: das zu versteuernde Einkommen im letzten Steuerbescheid. Liegt es unter 40.000 Euro, ist ein günstiger Fonds- oder ETF-Sparplan als VL-Vertrag meist der stärkste Weg. Liegt es darüber, verdient die Betriebsrente einen genauen Vergleich.

Und wer schon einen VL-Vertrag hat, sollte prüfen, ob die Zulage für alle Jahre beantragt ist. Die Frist reicht vier Jahre zurück. Wenn du unsicher bist, welche Anlage zu deinem Einkommen und deinen Plänen passt, gehen wir das gern mit dir gemeinsam durch.

Lass uns deine vermögenswirksamen Leistungen einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein Arbeitgeber zahlt keine VL. Kann ich trotzdem die Sparzulage bekommen?

Ja. Nach Paragraf 11 Vermögensbildungsgesetz muss dein Arbeitgeber auf deinen schriftlichen Wunsch einen Teil deines Gehalts vermögenswirksam anlegen. Dann zahlst du selbst, aber das Geld läuft über die Gehaltsabrechnung. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro, bekommst du die Zulage, bei Fonds bis zu 80 Euro im Jahr.

Ich gehe ein Jahr in Elternzeit. Muss ich meinen VL-Vertrag kündigen?

Nein. In der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber meist keine VL, der Vertrag ruht einfach. Die Sperrfrist von sieben Jahren läuft weiter. Nach der Rückkehr fließen die VL wieder, bei Teilzeit je nach Tarif anteilig. Private Einzahlungen in der Pause sind oft möglich, bekommen aber keine Sparzulage.

Wir heiraten im Sommer und brauchen das Geld aus dem VL-Vertrag. Ist die Zulage dann weg?

Nicht unbedingt. Eine Heirat erlaubt die vorzeitige Auszahlung ohne Verlust der Zulage, wenn seit Beginn der Sperrfrist mindestens zwei Jahre vergangen sind. Die Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung. Melde die Heirat beim Anbieter und lege die Urkunde vor.

Ich habe den Job gewechselt und der neue Arbeitgeber zahlt keine VL. Was passiert mit meinem Vertrag?

Der Vertrag gehört dir und läuft weiter. Er kann ruhen, bis wieder Geld kommt. Du kannst auch über Paragraf 11 Vermögensbildungsgesetz eigenes Gehalt einzahlen lassen und so die Zulage weiter nutzen. Zahlt der neue Arbeitgeber VL, gibst du dort einfach die Vertragsdaten ab.

Ich verdiene über 40.000 Euro im Jahr. Bekomme ich dann keine Sparzulage mehr?

Entscheidend ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das liegt deutlich darunter, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und für die Zulage auch Kinderfreibeträge abgezogen werden. Mit 46.000 Euro brutto können Alleinstehende noch unter der Grenze liegen. Den genauen Wert zeigt dein Steuerbescheid.

Ich habe meine Sparzulage nie beantragt. Kann ich das nachholen?

Ja, bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr. Für Einzahlungen aus 2023 geht das noch bis Ende 2027. Du beantragst die Zulage mit der Einkommensteuererklärung, auch wenn du sonst keine abgeben musst. Die Daten hat dein Anbieter seit 2017 elektronisch ans Finanzamt gemeldet.

Bekommen Azubis vermögenswirksame Leistungen?

Ja, wenn der Tarifvertrag, der Ausbildungsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsieht. Auszubildende in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gehören zum begünstigten Kreis. Weil das zu versteuernde Einkommen in der Ausbildung meist niedrig ist, gibt es fast immer die volle Sparzulage.

Quellen:Bundesgesetzblatt: Zukunftsfinanzierungsgesetz, BGBl. 2023 I Nr. 354, Stand 14.12.2023, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Lohnt sich ein Bausparvertrag?, Stand 10.11.2025, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Betriebliche Altersvorsorge, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Vermögenswirksame Leistungen

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Seit 2024 gelten 40.000 und 80.000 Euro als Grenze. Kundinnen und Kunden, denen früher abgeraten wurde, freuen sich über einen kurzen Hinweis.
  • Beim Jahresgespräch nach dem letzten Steuerbescheid fragen: Ist die Sparzulage für alle Jahre beantragt?
  • Bei Elternzeit und Rückkehr in Teilzeit lohnt ein Blick auf ruhende VL-Verträge und neue Zulagenchancen.

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