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Baufinanzierung und Wohnen
Bausparvertrag behalten oder kündigen: Illustration zum Thema

Bausparvertrag behalten oder kündigen: so entscheidest du

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Viele haben ihn irgendwann abgeschlossen: beim Berufsstart, mit den vermögenswirksamen Leistungen oder auf Rat der Hausbank. Jahre später liegt der Bausparvertrag im Ordner, und die Frage steht im Raum: behalten oder kündigen?

Hier steht, woran du die Antwort festmachst. Was die Zuteilung bedeutet, welche Gebühren unwirksam sind, wann die Bausparkasse kündigen darf und warum eine Bauspar-Sofortfinanzierung selten die beste Lösung ist. Stand: 12.10.2026.

Betrifft dich, wenn du ein Zuhause kaufst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest du deine Arbeitszeit reduzierst

Hier geht es nur um die Frage: behalten oder kündigen?

Wie ein Bausparvertrag funktioniert, was er kostet und welche Förderung es gibt, steht auf der Seite Bausparvertrag. Wie du eine ganze Immobilie finanzierst, erklärt die Seite Baufinanzierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Behalten lohnt sich vor allem, wenn du das Geld in den nächsten Jahren fürs Wohnen brauchst, dein alter Vertrag gute Zinsen hat oder du Förderung bekommst.
  • Kündigen kann sinnvoll sein, wenn du keine Immobilie planst, keine Förderung bekommst und das Guthaben anderswo besser arbeitet. Bei Verträgen ab 2009 kostet das die Wohnungsbauprämie.
  • Ein festes Datum für die Zuteilung darf dir keine Bausparkasse zusagen. Sparst du nur 1 % im Jahr an, kann es über 30 Jahre dauern.
  • Ein jährliches Kontoentgelt in der Sparphase ist unwirksam (BGH, 15.11.2022). Gezahlte Entgelte kannst du zurückfordern.
  • Die Bausparkasse darf deinen Vertrag kündigen, wenn er seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist (BGH, 21.02.2017).

So gehst du vor

  • Hol dir den letzten Kontoauszug deines Bausparvertrags und deine Vertragsbedingungen.
  • Prüfe, ob dir die Bausparkasse ein jährliches Entgelt in der Sparphase berechnet hat. Fordere es schriftlich zurück.
  • Kläre, ob du in den nächsten zehn Jahren Geld für Kauf, Bau oder Modernisierung brauchst.
  • Rechne nach, ob du Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage bekommst. Dann entscheide mit den Fragen in diesem Artikel.
Inhalt
  1. Was heißt behalten, was heißt kündigen beim Bausparvertrag?
  2. Was bedeutet Zuteilung, und wann ist es so weit?
  3. Was gilt, wenn du kündigst?
  4. Welche Gebühren musst du zahlen und welche nicht?
  5. Wann darf die Bausparkasse deinen Vertrag kündigen?
  6. Lohnt sich eine Bauspar-Sofortfinanzierung?
  7. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  8. So entscheidest du: behalten oder kündigen?
  9. Was beim Bausparvertrag jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was heißt behalten, was heißt kündigen beim Bausparvertrag?

Die kurze Antwort: Behalten heißt, weiter zu sparen oder das Guthaben ruhen zu lassen, bis der Vertrag zugeteilt ist. Kündigen heißt, du bekommst dein Guthaben zurück und verzichtest auf das spätere Bauspardarlehen.

Ein Bausparvertrag hat zwei Teile. Erst sparst du ein Guthaben an. Dann bekommst du ein Bauspardarlehen zu einem Zins, der schon beim Abschluss feststeht. Beides zusammen ergibt die Bausparsumme.

Wer kündigt, nimmt nur den ersten Teil mit. Das Recht auf das Darlehen und seinen festen Zins geht verloren. Darum ist die Frage nicht nur: Was bringt mein Guthaben? Sondern auch: Brauche ich das Darlehen noch?

Zwischen beidem liegen Wege, die viele übersehen. Je nach Bedingungen kannst du die Sparrate senken, die Bausparsumme anpassen lassen oder das Guthaben einfach stehen lassen. Frag deine Bausparkasse, was bei deinem Vertrag geht.

Was bedeutet Zuteilung, und wann ist es so weit?

Die kurze Antwort: Zuteilung heißt: Die Bausparkasse zahlt dir Guthaben und Darlehen aus. Wann das passiert, hängt von deinem Guthaben und von der Reihenfolge ab, die die Bausparkasse nach ihren Bedingungen bildet. Ein festes Datum gibt es nicht.

Das ist sogar gesetzlich geregelt. Eine Bausparkasse darf sich vor der Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen (§ 4 Abs. 5 BauSparkG). Die Voraussetzungen und die Reihenfolge stehen in ihren Bedingungen (§ 5 BauSparkG).

Meist brauchst du ein Mindestsparguthaben, also einen festen Anteil der Bausparsumme. Dazu kommt eine Kennzahl, die zeigt, wie viel und wie lange du schon gespart hast. Ist beides erreicht, gilt dein Vertrag als zuteilungsreif.

Zuteilungsreif heißt nicht, dass du das Geld nehmen musst. Du kannst es abrufen, wenn du es brauchst. Wartest du sehr lange, kann die Bausparkasse kündigen. Dazu mehr im Abschnitt zur Kündigung durch die Bausparkasse.

Was gilt, wenn du kündigst?

Die kurze Antwort: Du bekommst dein Guthaben samt Zinsen zurück. Das Recht auf das Bauspardarlehen ist weg. Bei Verträgen ab 2009 verlierst du außerdem die Wohnungsbauprämie, wenn du das Geld nicht fürs Wohnen einsetzt.

Die Wohnungsbauprämie

Der Staat gibt 10 % Wohnungsbauprämie auf Einzahlungen bis 700 € im Jahr, für Verheiratete bis 1.400 €. Das sind höchstens 70 € oder 140 € im Jahr. Anspruch hast du bis 35.000 € zu versteuerndem Einkommen, verheiratet bis 70.000 €.

Bei Verträgen ab 2009 gibt es die Prämie nur, wenn du das Geld für Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung nutzt. Ausnahme: Hast du den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abgeschlossen, darfst du nach sieben Jahren einmal frei darüber verfügen und behältst die Prämie.

Bei unverheirateten Paaren zählt jede Person für sich. Die doppelten Beträge gelten nur für Verheiratete. Stand der Beträge: Verband der Privaten Bausparkassen, 18.04.2025, unverändert seit dem Sparjahr 2021.

Teilzeit und Elternzeit ändern die Rechnung

Die Prämie hängt am zu versteuernden Einkommen, und zwar Jahr für Jahr. Sinkt es durch Teilzeit oder Elternzeit unter 35.000 €, kann in diesem Jahr ein Anspruch entstehen, den du vorher nicht hattest. Wer gerade dann kündigt, verschenkt ihn.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Fließen deine vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag, gibt es 9 % Zulage auf höchstens 470 € im Jahr, also bis 42,30 €. Die Grenze liegt bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen, bei Zusammenveranlagung 80.000 €.

Für die Zulage gelten eigene Regeln, wann du über das Geld verfügen darfst. Frag vor einer Kündigung bei deiner Bausparkasse nach, ob du sie damit verlierst. Mehr dazu auf der Seite Vermögenswirksame Leistungen.

Welche Gebühren musst du zahlen und welche nicht?

Die kurze Antwort: Ein jährliches Kontoentgelt in der Sparphase musst du nicht zahlen. Der Bundesgerichtshof hat es am 15.11.2022 für unwirksam erklärt. Schon gezahlte Entgelte kannst du zurückfordern.

Die Bausparkasse wälzt mit so einem Entgelt ihre eigenen Verwaltungskosten auf dich ab. Das ist nach dem Urteil nicht erlaubt (XI ZR 551/21). Steht in deinem Kontoauszug ein Jahresentgelt oder eine Kontoführungsgebühr für die Sparphase, lohnt ein Blick.

Schon 2016 hatte der Bundesgerichtshof eine Darlehensgebühr für Bauspardarlehen gekippt (08.11.2016, XI ZR 552/15).

Wichtig ist die Verjährung. Rückforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du gezahlt hast (§§ 195, 199 BGB). Was du 2023 gezahlt hast, solltest du darum bis Ende 2026 zurückfordern.

Tipp

Fordere unwirksame Entgelte schriftlich zurück und nenne das Urteil mit Datum und Aktenzeichen. Setze eine Frist von zwei Wochen. Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe zu Bauspargebühren an.

Die Abschlussgebühr ist ein anderes Thema. Du hast sie beim Abschluss bezahlt. Frag deine Bausparkasse, ob du bei einer Kündigung davon etwas zurückbekommst. Für deine Entscheidung zählt vor allem, was ab heute passiert.

Wann darf die Bausparkasse deinen Vertrag kündigen?

Die kurze Antwort: Wenn dein Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist und du das Darlehen nicht abgerufen hast. Das gilt auch, wenn die Bausparsumme noch nicht voll angespart ist.

Das hat der Bundesgerichtshof am 21.02.2017 entschieden (XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Der Grund: In der Sparphase leihst du der Bausparkasse dein Geld. Dafür gilt ein Kündigungsrecht aus dem Darlehensrecht (§ 489 BGB).

Die Kündigung ist also kein Fehler deiner Bausparkasse, wenn diese Zeit um ist. Für dich heißt das: Ein alter Vertrag mit guten Zinsen ist kein Sparbuch auf Lebenszeit. Ab der ersten Zuteilungsreife läuft eine Uhr.

Der häufigste Denkfehler: „Ich spare einfach nie voll an, dann kann mir keiner kündigen.“ Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Entscheidend ist die erste Zuteilungsreife, nicht die volle Bausparsumme. Zehn Jahre danach darf die Bausparkasse kündigen.

Lohnt sich eine Bauspar-Sofortfinanzierung?

Die kurze Antwort: Meist nicht. Die Verbraucherzentralen raten eher davon ab und halten ein einfaches Annuitätendarlehen oft für besser. Vergleiche in jedem Fall den Gesamteffektivzins.

Bei einer Sofortfinanzierung bekommst du das Geld sofort, als Vorausdarlehen. Darauf zahlst du nur Zinsen. Parallel sparst du einen Bausparvertrag an. Erst mit seiner Zuteilung wird das Vorausdarlehen abgelöst.

Das heißt: Bis zur Zuteilung ist noch kein Euro deines Kredits getilgt. Sparst du jedes Jahr 1 % der Darlehenssumme an, kann das laut Verbraucherzentrale über 30 Jahre dauern.

Dazu kommt das Zinsrisiko. Die Zinsen im Vorausdarlehen sind oft nur kurz festgeschrieben. Steigen die Marktzinsen, steigt deine Belastung. Die niedrige Rate am Anfang wirkt planbar, die Gesamtkosten sind aber schwer zu überblicken.

Seit März 2016 müssen Anbieter dafür einen Gesamteffektivzins nennen. Er ist der beste Vergleichswert. Stell ihn neben ein Annuitätendarlehen, bei dem du von Anfang an tilgst, oder neben ein Volltilgerdarlehen, das bis zum Ende festgeschrieben ist.

Hast du schon eine Sofortfinanzierung, ist Kündigen keine gute Idee. Der Bausparvertrag ist dann Teil deiner Finanzierung. Hier hilft ein genauer Blick auf Zinsbindung und Zuteilung, etwa bei der Anschlussfinanzierung.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit mit 3.850 € brutto, und wohnt zur Miete. Stell dir vor, sie hat mit 24 zum Berufsstart einen Bausparvertrag über 30.000 € abgeschlossen. Sie zahlt 60 € im Monat ein. Die Beträge sind Annahmen im Beispiel.

  • Mit 24Abschluss, Bausparsumme 30.000 €, Abschlussgebühr 300 €. Sie ist noch keine 25.
  • Mit 31Nach sieben Jahren hat sie 5.040 € eingezahlt. Nach Abzug der Gebühr stehen rund 4.740 € auf dem Konto, Zinsen lassen wir weg.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa plant keinen Kauf. Sie fragt sich, ob sie kündigen soll.

Bis zur Zuteilung ist es weit. Braucht ihr Vertrag 40 % Mindestsparguthaben, sind das 12.000 €. Ihr fehlen 7.260 €. Mit 720 € im Jahr dauert das noch gut zehn Jahre.

Die Wohnungsbauprämie bekommt Lisa heute nicht. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt über 35.000 €, so die Annahme im Beispiel. Und weil sie den Vertrag vor ihrem 25. Geburtstag geschlossen hat, darf sie nach sieben Jahren einmal frei über das Geld verfügen, ohne eine Prämie zu verlieren.

Jetzt prüft Lisa ihre Kontoauszüge. Für 2022 und 2023 hat die Bausparkasse ein Jahresentgelt von je 12 € berechnet. Das Geld aus 2022 ist schon verjährt. Die 12 € aus 2023 fordert sie noch vor Jahresende zurück.

Lisas Entscheidung hängt an einer Frage: Kommt in den nächsten zehn Jahren ein Kauf oder eine Modernisierung? Wenn nicht, spricht viel fürs Kündigen. Die 4.740 € kann sie dann in ihren Notgroschen oder in einen Sparplan stecken.

Stell dir vor, Lisa geht in zwei Jahren in Teilzeit, und ihr Einkommen fällt unter 35.000 €. Dann bekäme sie bei 700 € Einzahlung bis zu 70 € Prämie im Jahr. Hat sie dann auch einen Plan fürs Wohnen, kann Behalten wieder Sinn ergeben.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Bei Bausparverträgen sehe ich oft dasselbe Muster. Der Vertrag wurde für ein Ziel abgeschlossen, das es so nicht mehr gibt. Weitergezahlt wird trotzdem, weil Kündigen sich wie Aufgeben anfühlt.

Dabei ist die Frage nicht, ob die Entscheidung damals richtig war. Die Frage ist, ob der Vertrag zu deinem Leben heute passt. Wer das klar beantwortet, darf ohne schlechtes Gewissen kündigen oder mit gutem Grund behalten.“

So entscheidest du: behalten oder kündigen?

Die kurze Antwort: Mit vier Fragen: Brauchst du bald Geld fürs Wohnen? Hat dein Vertrag gute Zinsen? Bekommst du Förderung? Und wie lange dauert es noch bis zur Zuteilung?

FrageSpricht fürs BehaltenSpricht fürs Kündigen
Planst du Kauf, Bau oder Modernisierung?ja, in den nächsten Jahrennein, nichts in Sicht
Wie sind die Zinsen in deinem Vertrag?Guthabenzins hoch oder Darlehenszins niedrig im Vergleich zu heuteGuthabenzins niedrig, Darlehen brauchst du nicht
Bekommst du Förderung?Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage, die du behalten willstkeine Förderung, oder Abschluss vor 25 und sieben Jahre vorbei
Wie nah ist die Zuteilung?bald zuteilungsreifnoch viele Jahre entfernt

Liegen die meisten Antworten rechts, ist Kündigen eine vernünftige Wahl. Liegen sie links, behalte den Vertrag. Bei einem gemischten Bild hilft oft der Mittelweg: Sparrate senken und das Guthaben stehen lassen.

Was beim Bausparvertrag jetzt zählt

Ein Bausparvertrag ist ein Werkzeug fürs Wohnen. Passt er zu deinem Plan, behalte ihn und hol dir die Förderung. Passt er nicht mehr, ist Kündigen keine Niederlage, sondern Ordnung im Geld.

Bevor du entscheidest: Prüf die Kontoauszüge auf unwirksame Entgelte und fordere sie zurück. Und denk an die Uhr: Rückforderungen verjähren, und zehn Jahre nach der Zuteilungsreife darf die Bausparkasse kündigen.

Behalten oder kündigen: Was passt zu deinem Leben?

Wir schauen uns deinen Bausparvertrag mit dir an und ordnen ihn in deine Finanzen ein, mit Förderung, Fristen und deinem Plan fürs Wohnen.

Bausparvertrag prüfen lassen

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Darf die Bausparkasse meinen alten Vertrag kündigen?

Ja, in der Regel zehn Jahre nach der ersten Zuteilungsreife, auch wenn die Bausparsumme noch nicht erreicht ist. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden.

Muss ich Kontogebühren in der Ansparphase zahlen?

Nein. Ein jährliches Entgelt in der Ansparphase hat der Bundesgerichtshof 2022 für unwirksam erklärt. Gezahlte Entgelte kannst du zurückfordern, solange sie nicht verjährt sind.

Darf ich das Bausparguthaben frei verwenden?

Ja. Bei Verträgen ab 2009 kostet das aber die Wohnungsbauprämie. Ausnahme: Abschluss vor dem 25. Geburtstag, dann darfst du nach sieben Jahren einmal frei verfügen.

Ich gehe in Elternzeit. Soll ich meinen Bausparvertrag jetzt kündigen?

Rechne vorher nach. Sinkt dein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 €, kann für dieses Jahr Anspruch auf Wohnungsbauprämie entstehen. Wer jetzt kündigt, verschenkt ihn vielleicht.

Lohnt sich eine Bauspar-Sofortfinanzierung?

Meist nicht. Die Verbraucherzentralen halten ein einfaches Annuitätendarlehen oft für besser. Vergleiche immer den Gesamteffektivzins.

Quellen: Pressemitteilung 21/2017: Kündigung von Bausparverträgen, Bundesgerichtshof, Stand 21.02.2017, geprüft am 11.10.2026 · Pressemitteilung 165/2022: Jahresentgelt in der Ansparphase unwirksam, Bundesgerichtshof, Stand 15.11.2022, geprüft am 11.10.2026 · § 4 Bausparkassengesetz, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Wohnungsbauprämie, Verband der Privaten Bausparkassen, Stand 18.04.2025, geprüft am 11.10.2026 · Arbeitnehmer-Sparzulage, Verband der Privaten Bausparkassen, Stand 2024, geprüft am 11.10.2026 · Immobilienfinanzierung: Diese Modelle gibt es, Verbraucherzentrale, Stand 31.10.2024, geprüft am 12.10.2026

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