Ein Marder beißt sich durch die Kabel unter den Modulen. Hagel zerschlägt das Glas. Ein Blitz schlägt in der Nähe ein, und der Wechselrichter ist tot. Eine Photovoltaikversicherung zahlt dann Reparatur oder neue Teile und auf Wunsch auch den Strom, den die Anlage in dieser Zeit nicht liefert.
Eine Solaranlage auf dem Dach kostet viel Geld und soll zwanzig Jahre und länger laufen. Trotzdem ist sie bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern gar nicht oder nur halb versichert. Oft steht sie im Vertrag fürs Haus, aber nur gegen Feuer und Sturm. Marderbiss, Bedienfehler oder ein kaputter Speicher fallen dann durch.
Hier liest du, wann der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung reicht, wann eine eigene Police besser passt und was für Speicher, Wallbox und Balkonkraftwerk gilt, Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du ein Zuhause kaufst du in Immobilien investierst du erbst
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Solaranlage kannst du auf zwei Wegen versichern: als Baustein in der Wohngebäudeversicherung oder mit einer eigenen Photovoltaikversicherung. Die eigene Police ist meist eine Allgefahren-Deckung, sie zahlt also bei allem, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
- Der einfache Einschluss im Hausvertrag deckt oft nur Feuer, Blitz, Sturm und Hagel. Marderbiss, Kurzschluss, Bedienfehler und Diebstahl brauchen eine erweiterte Deckung, Stand: Oktober 2026 laut GDV.
- Der Ertragsausfall ersetzt die entgangene Einspeisevergütung und oft auch den Strom, den du während der Reparatur zukaufen musst.
- Schäden, die deine Anlage bei anderen anrichtet, zahlt keine Sachversicherung. Dafür brauchst du eine Haftpflicht, die die Anlage ausdrücklich einschließt.
- Verschleiß und Alterung sind nie versichert. Regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb ist meist Bedingung für vollen Schutz.
Inhalt
- Was ist eine Photovoltaikversicherung?
- Was gilt, wenn deine Solaranlage nicht versichert ist?
- Einschluss in die Wohngebäudeversicherung oder eigene Allgefahren-Police: der Vergleich
- Welche Schäden an der Solaranlage versichert sind: Marder, Bedienfehler, Überspannung
- Wie die Ertragsausfallversicherung entgangenen Strom ersetzt
- Stromspeicher, Wallbox und Wärmepumpe richtig mitversichern
- Wie du ein Balkonkraftwerk versicherst
- Betreiberhaftpflicht: wer zahlt, wenn deine Anlage anderen schadet
- Worauf es im Vertrag einer Photovoltaikversicherung ankommt
- Was eine Photovoltaikversicherung kostet und wovon der Preis abhängt
- So versicherst du deine Solaranlage richtig, vom Angebot bis zur Montage
- Wenn deine Solaranlage beschädigt ist: so bekommst du dein Geld
- Steuer und Anmeldung der Solaranlage in Kürze
- Was bei der Photovoltaikversicherung als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Photovoltaikversicherung?
Die kurze Antwort: Eine Photovoltaikversicherung ist eine Sachversicherung für deine Solaranlage. Sie zahlt, wenn Module, Wechselrichter, Kabel oder Speicher durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt oder zerstört werden.
Technisch ist sie eine besondere Form der Elektronikversicherung. Das ist eine Versicherung für empfindliche Technik, die nicht nur gegen Feuer und Sturm schützt, sondern auch gegen Bedienfehler, Kurzschluss oder Tierbiss. Für Solaranlagen sind die Bedingungen angepasst. Wie die Elektronikversicherung allgemein funktioniert, liest du auf der Seite zur Elektronikversicherung.
Ein paar Begriffe helfen beim Lesen jedes Angebots. Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in Strom um. Der Wechselrichter macht aus dem Gleichstrom der Module den Wechselstrom, den dein Haus und das Netz nutzen. Die Leistung einer Anlage wird in Kilowatt-Peak angegeben, kurz kWp. Das ist die Spitzenleistung unter genormten Testbedingungen.
Zur Versicherung der Anlage gehören meist mehrere Bausteine. Die Sachversicherung zahlt für die Anlage selbst. Die Ertragsausfallversicherung zahlt für den Strom, der wegfällt. Die Betreiberhaftpflicht zahlt, wenn andere zu Schaden kommen. Während des Aufbaus kann eine Montageversicherung greifen.
Was gilt, wenn deine Solaranlage nicht versichert ist?
Die kurze Antwort: Ohne Versicherung trägst du jeden Schaden an der Anlage selbst. Eine gesetzliche Pflicht zur Photovoltaikversicherung gibt es nicht, Stand: Oktober 2026.
Garantie und Gewährleistung decken nur Mängel am Produkt oder an der Montage. Sturm, Hagel, Marder oder ein Blitz sind kein Mangel.
Auch die Wohngebäudeversicherung schützt eine Solaranlage nicht automatisch. Ob sie als Teil des Gebäudes gilt, hängt von den Bedingungen deines Vertrags ab. Manche Verträge schließen fest montierte Anlagen ein, andere nur gegen Aufpreis, wieder andere gar nicht. Wird die Anlage nicht gemeldet, kann sie außerdem im Versicherungswert des Hauses fehlen. Dann droht eine Unterversicherung: Der Versicherer zahlt nach § 75 VVG nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert.
Und schließlich die Haftung. Löst sich ein Modul im Sturm und beschädigt das Auto der Nachbarin oder des Nachbarn, haftest du als Betreiberin oder Betreiber. Ohne passende Haftpflicht zahlst du das aus eigener Tasche. Bei Personenschäden kann das sehr teuer werden.
Eine Pflicht zur Solaranlage selbst gibt es laut GDV in sieben Bundesländern, bei Neubauten oder Dachsanierungen, Stand: Oktober 2026. Eine Pflicht zur Versicherung folgt daraus nicht.
Einschluss in die Wohngebäudeversicherung oder eigene Allgefahren-Police: der Vergleich
Die kurze Antwort: Der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung ist bequem und regelt Schäden an Haus und Anlage aus einer Hand. Die eigene Photovoltaikversicherung ist meist breiter, weil sie als Allgefahren-Deckung angelegt ist.
Beim Einschluss wird die Solaranlage als Baustein in den Vertrag fürs Haus aufgenommen. Der Vorteil liegt laut GDV in der Regulierung: Trifft ein Sturm Dach und Module zugleich, kümmert sich ein Versicherer um alles, Stand: Oktober 2026. Der Nachteil: Der Grundschutz folgt oft nur den Gefahren der Wohngebäudeversicherung, also Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Mehr kommt nur dazu, wenn du die erweiterte Deckung wählst.
Die eigene Photovoltaikversicherung ist unabhängig vom Hausvertrag. Meist ist sie als Allgefahren-Deckung gebaut. Das heißt, alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Im Streit muss dann der Versicherer beweisen, dass ein Ausschluss greift.
| Punkt | Einschluss in der Wohngebäudeversicherung | Eigene Photovoltaikversicherung |
|---|---|---|
| Prinzip | Oft nur benannte Gefahren, erweiterbar | Meist Allgefahren, nur Ausschlüsse sind nicht versichert |
| Feuer, Blitz, Sturm, Hagel | ja | ja |
| Marderbiss, Kurzschluss, Bedienfehler | nur mit erweiterter Deckung | in der Regel ja |
| Diebstahl der Module | nur, wenn vereinbart | in der Regel ja |
| Ertragsausfall | je nach Vertrag | meist als Baustein |
| Schaden an Haus und Anlage zugleich | ein Versicherer regelt alles | zwei Versicherer, Abstimmung nötig |
| Vertrag wechseln | Anlage hängt am Hausvertrag | unabhängig vom Hausvertrag |
Für ein Einfamilienhaus mit üblicher Anlage reicht oft ein guter Einschluss, wenn er die erweiterten Gefahren und den Ertragsausfall enthält. Eine eigene Police lohnt sich eher, wenn deine Wohngebäudeversicherung schwache Bausteine anbietet, wenn die Anlage sehr groß oder teuer ist oder wenn sie auf einem fremden Dach steht, etwa auf einer gemieteten Halle. Mehr zum Hausvertrag steht auf der Seite zur Wohngebäudeversicherung.
Welche Schäden an der Solaranlage versichert sind: Marder, Bedienfehler, Überspannung
Die kurze Antwort: Feuer, Blitz, Sturm und Hagel sind in fast jedem Schutz für Solaranlagen enthalten. Laut GDV kann der Schutz erweitert werden um Einbruchdiebstahl, Tierbisse, Bedienfehler sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Stand: Oktober 2026. Genau diese Erweiterungen machen im Alltag den Unterschied.
Marderbiss und andere Tierschäden
Marder, Ratten und Mäuse nisten gern im geschützten Raum unter den Modulen. Dort beißen sie Kabel an. Versichert ist das nur, wenn der Vertrag Tierbiss ausdrücklich einschließt. Achte darauf, dass auch Folgeschäden mitversichert sind, etwa ein Kurzschluss durch das angebissene Kabel.
Bedienfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
Ein Handwerker tritt auf ein Modul. Solche Schäden durch Bedienfehler oder Ungeschicklichkeit zahlt nur eine erweiterte oder eine Allgefahren-Deckung. Gute Verträge verzichten zudem darauf, bei grober Fahrlässigkeit nach § 81 VVG zu kürzen.
Überspannung, Kurzschluss und Überstrom
Schlägt ein Blitz in der Nähe ein, entsteht eine Überspannung. Das ist ein kurzer, sehr hoher Stromstoß in den Leitungen. Er trifft vor allem den Wechselrichter, das empfindlichste Teil der Anlage. Laut GDV sind Überspannung durch Blitz sowie Kurzschluss und Überstrom Teil des Schutzes für Solaranlagen, Stand: Oktober 2026. Prüfe trotzdem, ob dein Vertrag dafür eine Obergrenze setzt.
Schneedruck, Sturm, Hagel und Diebstahl
Schwerer Schnee kann Module brechen. Laut GDV ist Schneedruck neben Sturm und Hagel versichert, Stand: Oktober 2026. Diebstahl trifft eher Anlagen auf Carports oder Freiflächen und ist nur versichert, wenn er vereinbart ist.
Was nicht versichert ist
Auch eine Allgefahren-Deckung hat Grenzen. Die üblichen Ausschlüsse sind:
- Vorsatz, Krieg, innere Unruhen und Kernenergie
- Erdbeben, wenn es nicht eigens mitversichert ist
- Verschleiß und normale Alterung, etwa die langsam sinkende Leistung der Module
- Mängel, die beim Abschluss schon bekannt waren oder bekannt sein mussten
- Schäden, für die der Hersteller, Händler oder Fachbetrieb aus Garantie oder Gewährleistung einstehen muss
Der letzte Punkt verwirrt oft. Die Versicherung springt nicht für den Hersteller ein. Manche Verträge zahlen aber zunächst und holen sich das Geld dann selbst beim Hersteller zurück. Das erspart dir den Streit.
Wie die Ertragsausfallversicherung entgangenen Strom ersetzt
Die kurze Antwort: Steht deine Anlage nach einem versicherten Schaden still, zahlt die Ertragsausfallversicherung den Strom, der fehlt. Laut GDV sind das die entgangene Einspeisevergütung und die Mehrkosten für Strom, den du bis zur Reparatur aus dem Netz kaufen musst, Stand: Oktober 2026.
Bei kleinen Hausanlagen wird heute viel Strom selbst verbraucht. Darum ist der zweite Teil oft wichtiger als der erste. Fällt die Anlage im Sommer aus, kaufst du den ganzen Strom wieder beim Versorger.
Ein Rechenweg mit ausgedachten Zahlen zeigt das Prinzip. Eine Hausanlage erzeugt im Juni rund 1.000 Kilowattstunden. Die Hälfte nutzt der Haushalt selbst, die andere Hälfte geht ins Netz. Der Wechselrichter fällt nach einem Blitz aus, Ersatz kommt nach acht Wochen. Kostet Netzstrom 35 Cent je Kilowattstunde, fehlen für den eigenen Verbrauch rund 350 Euro. Dazu kommt die Einspeisevergütung für die andere Hälfte. Bei 8 Cent je Kilowattstunde sind das rund 80 Euro.
Wichtig ist die Haftzeit. Das ist der Zeitraum, für den der Versicherer den Ausfall höchstens zahlt. Sie beginnt meist, sobald der Schaden technisch erkennbar war, spätestens aber mit dem ersten Ertragsausfall. Gute Verträge zahlen über mehrere Monate. Achte auch darauf, ob die ersten Tage als Selbstbehalt abgezogen werden.
Ein wenig sonniges Jahr ist kein Schaden. Den Ertragsausfall gibt es nur nach einem versicherten Sachschaden. Gegen zu wenig Sonne schützt nur eine Minderertragsversicherung, und die ist für große, gewerbliche Anlagen gedacht.
Stromspeicher, Wallbox und Wärmepumpe richtig mitversichern
Die kurze Antwort: Der Stromspeicher gehört laut GDV zu den versicherbaren Teilen einer Photovoltaikanlage, wenn er mit ihr verbunden ist, Stand: Oktober 2026. Er muss aber im Vertrag stehen und in der Versicherungssumme enthalten sein.
Ein Speicher kostet oft einen großen Teil dessen, was die ganze Anlage kostet. Brennt er, zahlt die Wohngebäudeversicherung für das Haus und der Schutz der Anlage für den Speicher.
Bei der Wallbox, der Ladestation fürs E-Auto in der Garage oder an der Hauswand, ist es weniger eindeutig. Fest angeschlossen gilt sie oft als Teil des Gebäudes. Manche Verträge nennen sie ausdrücklich, andere nicht. Frag nach, ob sie in der Wohngebäudeversicherung steckt oder im Baustein für die Solaranlage.
Die Wärmepumpe gehört zur Haustechnik und damit in die Wohngebäudeversicherung.
Wichtig für alle Teile: Erweiterst du die Anlage, steigt ihr Wert. Viele Verträge versichern Erweiterungen innerhalb des Jahres bis zu einem Anteil der Versicherungssumme automatisch mit. Melden musst du sie trotzdem, meist spätestens zum nächsten Versicherungsjahr. Sonst entsteht eine Lücke.
Wie du ein Balkonkraftwerk versicherst
Die kurze Antwort: Ein Balkonkraftwerk braucht meist keine eigene Photovoltaikversicherung. Wichtig ist, dass deine Hausrat- und deine Haftpflichtversicherung es einschließen. Frag bei beiden nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Ein Balkonkraftwerk heißt offiziell Steckersolargerät. Nach der Verbraucherzentrale darf es höchstens 800 Watt am Wechselrichter und höchstens 2.000 Watt-Peak an Modulen haben, Stand: Juli 2026. Es muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Das ist das amtliche Verzeichnis aller Stromerzeuger. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I von Mai 2024 nicht mehr nötig.
Wer zur Miete oder in einer Eigentumswohnung lebt, braucht die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. Laut Verbraucherzentrale darf sie seit Oktober 2024 nur noch verweigert werden, wenn die Anlage unzumutbar wäre. Optische Gründe reichen nicht mehr, Stand: Juli 2026.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und wohnt zur Miete. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro im Monat, ein Teil davon ist Strom. Ein Balkonkraftwerk passt zu ihr: Sie liebt Natur, und die Sonne scheint auf ihren Balkon.
Für Lisa sieht das so aus. Wird das Gerät gestohlen oder vom Hagel zerstört, ist das ein Fall für ihre Hausratversicherung, wenn diese Steckersolargeräte einschließt. Reißt ein Sturm ein Modul vom Geländer und es fällt auf das Fahrrad im Hof, ist das ein Fall für ihre Privathaftpflicht. Viele neue Verträge nennen Steckersolargeräte ausdrücklich. Bei älteren Verträgen lohnt die Nachfrage. Eine feste Halterung nach Herstellerangaben schützt sie vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
Betreiberhaftpflicht: wer zahlt, wenn deine Anlage anderen schadet
Die kurze Antwort: Schäden, die deine Solaranlage bei anderen anrichtet, zahlt eine Haftpflichtversicherung. Bei der eigenen Hausanlage ist das meist die Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn sie die Anlage einschließt.
Typische Fälle sind lose Teile, die im Sturm vom Dach fallen und ein geparktes Auto treffen. Oder eine Dachlawine, die von den glatten Modulen schneller abrutscht als von Ziegeln. Laut GDV haften Besitzerinnen und Besitzer für Schäden durch die Anlage und sollten ihre Privathaftpflicht entsprechend erweitern, Stand: Oktober 2026.
Bewohnst du das Haus selbst, ist die Haftung als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer meist in der Privathaftpflicht enthalten. Viele Verträge schließen auch eine Solaranlage mit Einspeisung ein, oft bis zu einer bestimmten Größe. Vermietest du das Haus oder einen Teil davon, brauchst du meist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Stell dir vor: Lisa kauft später eine Eigentumswohnung in einem Haus mit zwölf Parteien. Die Gemeinschaft baut eine Anlage aufs Dach. Dann gehört die Anlage meist zum gemeinschaftlichen Eigentum. Versichern muss sie die Gemeinschaft, in der Wohngebäudeversicherung des Hauses und in deren Haftpflicht. Für sie zählt, dass die Verwaltung die Anlage beim Versicherer gemeldet hat.
Worauf es im Vertrag einer Photovoltaikversicherung ankommt
Die Unterschiede zwischen Verträgen liegen in den Details. Die Tabelle zeigt die Punkte, die im Schadenfall zählen.
| Merkmal | Worauf du achtest | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Versicherte Teile | Module, Gestell, Wechselrichter, Kabel, Speicher, Zähler, Steuerung | Fehlt ein Teil, zahlt niemand dafür |
| Gefahren | Allgefahren oder erweiterte Deckung mit Tierbiss, Bedienfehler, Kurzschluss, Diebstahl | Der Grundschutz deckt die häufigen Alltagsschäden oft nicht |
| Entschädigung | Neuwert, ohne Abzug für Alter in den ersten Jahren | Sonst gibt es nur den Zeitwert |
| Mehrkosten durch technischen Fortschritt | Mitversichert | Alte Module gibt es oft nicht mehr, Nachfolger sind teurer |
| Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten | Ausreichend hohe Grenze | Gerüst, Abbau und Entsorgung kosten schnell viel |
| Ertragsausfall | Mit Eigenverbrauch, lange Haftzeit, kurzer Selbstbehalt | Der eigene Strom ist bei Hausanlagen der größere Teil |
| Grobe Fahrlässigkeit | Verzicht auf Kürzung nach § 81 VVG | Sonst kann der Versicherer anteilig kürzen |
| Erweiterungen | Vorsorge für neue Teile im laufenden Jahr | Neue Module oder Speicher sind sofort mitversichert |
Mehrkosten durch technischen Fortschritt entstehen, wenn ein kaputtes Modul nicht mehr gebaut wird. Dann braucht es oft ein neues Modell, manchmal sogar einen neuen Wechselrichter, weil alte und neue Teile nicht zusammenpassen. Gute Verträge zahlen diese Mehrkosten.
Auch deine Pflichten stehen im Vertrag. Man nennt sie Obliegenheiten. Dazu gehört oft eine fachgerechte Montage nach den anerkannten Regeln der Technik und eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb. Laut GDV ist die Wartung durch qualifizierte Fachbetriebe Bedingung für den Schutz, Stand: Oktober 2026. Verletzt du eine solche Pflicht, darf der Versicherer nach § 28 VVG kürzen. Bei grober Fahrlässigkeit musst du beweisen, dass sie nicht vorlag. Er muss trotzdem zahlen, wenn die Pflichtverletzung den Schaden nicht verursacht hat. Bewahre deshalb Wartungsprotokolle gut auf.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei Solaranlagen sieht man das oft. Der Hausvertrag läuft seit dem Kauf, die Anlage kam Jahre später dazu, dann der Speicher und die Wallbox. Gemeldet wurde nichts davon. Im Schaden fehlt dann ein Teil im Vertrag, oder der Wert des Hauses ist zu niedrig angesetzt.
Was eine Photovoltaikversicherung kostet und wovon der Preis abhängt
Die kurze Antwort: Für eine typische Hausanlage ist der Schutz im Verhältnis zum Wert der Anlage günstig. Einen verlässlichen Durchschnittspreis aus einer unabhängigen Quelle gibt es aber nicht, Stand: Oktober 2026. Darum findest du hier die Kriterien statt einer Zahl.
Der Preis hängt vor allem vom Wert der Anlage ab, also von dem, was Module, Wechselrichter, Speicher und Montage neu kosten würden. Dazu kommen die Größe in kWp, der Standort mit seinem Risiko für Sturm und Hagel, die Art der Montage auf Dach, Carport oder Freifläche und die gewählte Selbstbeteiligung. Ein Ertragsausfall-Baustein oder ein Diebstahlschutz kosten extra.
Der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung ist oft günstiger als eine eigene Police. Das ist aber nur dann ein Vorteil, wenn der Umfang stimmt. Vergleiche daher nie nur den Beitrag, sondern die Gefahren und Grenzen dahinter.
Sind die Erträge deiner Anlage steuerfrei, kannst du die Beiträge auch nicht als Betriebsausgabe absetzen. Was zur Steuer sonst wichtig ist, steht weiter unten.
So versicherst du deine Solaranlage richtig, vom Angebot bis zur Montage
Die kurze Antwort: Kläre den Versicherungsschutz, bevor die Anlage aufs Dach kommt, und melde sie spätestens bei Inbetriebnahme. Dann gibt es keine Lücke.
Am Anfang steht die Frage, was dein Hausvertrag heute schon kann. Fehlt dort etwas, fragst du nach einem Baustein mit erweiterter Deckung oder holst ein Angebot für eine eigene Police ein. Für beide Wege brauchst du die Rechnung oder das Angebot des Fachbetriebs mit dem Neuwert der Anlage, die Leistung in kWp und, falls vorhanden, Angaben zum Speicher.
Gesundheitsfragen gibt es bei einer Sachversicherung nicht. Der Versicherer fragt nach der Anlage, dem Gebäude und nach Vorschäden. Diese Fragen musst du nach § 19 VVG wahrheitsgemäß beantworten. Anzeigepflichtig ist nur, wonach in Textform gefragt wurde.
Für die Zeit des Aufbaus gibt es die Montageversicherung. Sie schützt, wenn während der Montage etwas passiert, etwa ein Sturm halbfertige Module abreißt oder Teile von der Baustelle gestohlen werden. Frag nach, bis wann die Anlage auf sein Risiko läuft und ab wann auf deins. Ab der Abnahme sollte dein eigener Schutz greifen.
Danach meldest du jede Änderung, etwa einen neuen Speicher oder mehr Module.
Wenn deine Solaranlage beschädigt ist: so bekommst du dein Geld
Die kurze Antwort: Melde den Schaden sofort, sichere die Anlage und dokumentiere alles, bevor repariert wird. Dann kann der Versicherer schnell prüfen und zahlen.
Bei Gefahr gehst du nicht selbst aufs Dach. Ein beschädigtes Modul kann noch Strom führen, auch wenn der Wechselrichter abgeschaltet ist. Ruf einen Fachbetrieb. Bei Brand oder Rauch aus dem Speicher rufst du die Feuerwehr und sagst ihr, dass eine Solaranlage auf dem Dach ist.
Danach brauchst du für die Meldung einige Unterlagen:
- Fotos vom Schaden, möglichst bevor etwas abgebaut wird
- Rechnung und Datenblatt der Anlage, dazu den Wartungsnachweis
- Daten aus dem Monitoring oder dem Wechselrichter, die zeigen, wann der Ertrag eingebrochen ist
- Kostenvoranschlag des Fachbetriebs und bei Diebstahl eine Anzeige bei der Polizei
Bei Überspannung fragen viele Versicherer nach einem Gutachten des Fachbetriebs, das den Zusammenhang mit dem Gewitter bestätigt.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer die Leistung zahlen, sobald er seine nötigen Ermittlungen beendet hat. Dauert das länger als einen Monat nach der Meldung, kannst du nach § 14 VVG einen Abschlag verlangen. Bist du mit der Höhe nicht einverstanden, sehen viele Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Unterstützung bei der Meldung bekommst du auch bei uns in der Beratung.
Steuer und Anmeldung der Solaranlage in Kürze
Die kurze Antwort: Für die meisten privaten Dachanlagen fallen beim Kauf keine Umsatzsteuer und auf den Ertrag keine Einkommensteuer an. Anmelden musst du die Anlage trotzdem.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Montage von Solarmodulen und Speichern auf oder nahe bei Wohngebäuden ein Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Die Einnahmen aus kleinen Anlagen sind nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit, Stand: Oktober 2026. Die Grenzen dafür richten sich nach der Leistung in kWp. Ob deine Anlage darunter fällt, klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Jede Anlage, auch ein Balkonkraftwerk, gehört ins Marktstammdatenregister. Für die Versicherung ist die Anmeldung kein Muss. Sie hilft aber im Schadenfall, weil sie Größe und Datum der Inbetriebnahme amtlich belegt.
Was bei der Photovoltaikversicherung als Nächstes zählt
Bei der Photovoltaikversicherung zählt weniger, ob du einen Vertrag hast, als was darin steht. Viele Anlagen sind gegen Feuer und Sturm geschützt, aber nicht gegen die Schäden, die im Alltag wirklich passieren: Marderbiss, Überspannung, Bedienfehler und der Ausfall des Stroms, den du selbst verbrauchst.
Der erste Blick gehört deshalb in den Vertrag fürs Haus. Steht die Anlage dort, mit Speicher und Wallbox, und mit welchen Gefahren? Danach in die Haftpflicht: Ist die Anlage als Betreiberrisiko eingeschlossen? Wer zur Miete wohnt und ein Balkonkraftwerk plant, fragt bei Hausrat und Haftpflicht nach. Wenn du die Verträge gemeinsam mit uns durchgehen möchtest, schauen wir sie gern an.
Lass uns deine Solaranlage einmal richtig absichern.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nur wenn dein Vertrag Tierbiss einschließt. Eine eigene Photovoltaikversicherung als Allgefahren-Deckung tut das meist. Der einfache Einschluss in die Wohngebäudeversicherung deckt oft nur Feuer, Blitz, Sturm und Hagel. Dann brauchst du die erweiterte Deckung. Achte auch auf Folgeschäden wie einen Kurzschluss durch das angebissene Kabel.
Ein Schaden durch Überspannung nach einem Blitz ist im Schutz für Solaranlagen in der Regel versichert. Melde den Schaden sofort und lass vom Fachbetrieb bestätigen, dass der Defekt vom Gewitter kommt. Hast du einen Ertragsausfall-Baustein, zahlt der Versicherer auch den Strom, der bis zur Reparatur fehlt. Ist der Wechselrichter einfach alt und verschlissen, zahlt keine Versicherung.
Das ist ein Haftpflichtfall. Zahlen muss deine Privathaftpflicht oder deine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn du haftest und die Anlage im Vertrag eingeschlossen ist. Schneefanggitter beugen Dachlawinen vor.
Das Fahrrad ist ein Fall für deine Privathaftpflicht, wenn sie Steckersolargeräte einschließt. Das kaputte Modul zahlt deine Hausratversicherung, wenn sie das Balkonkraftwerk und Sturm abdeckt. War das Gerät nicht nach den Vorgaben des Herstellers befestigt, kann der Versicherer prüfen, ob du grob fahrlässig gehandelt hast.
Zuerst muss der Fachbetrieb für seinen Fehler einstehen, über die Gewährleistung oder seine Betriebshaftpflicht. Deine eigene Photovoltaikversicherung zahlt nur, wenn sie Ausführungsfehler einschließt, und holt sich das Geld dann meist beim Betrieb zurück.
Nein. Ein Gesetz schreibt sie nicht vor, Stand: Oktober 2026. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil eine Anlage viel Geld kostet und lange laufen soll. Finanzierst du die Anlage mit einem Kredit, verlangt die Bank oft einen Versicherungsnachweis.
Das hängt vom Vertrag ab. Manche Verträge schließen fest montierte Anlagen automatisch ein, andere nur gegen Aufpreis, wieder andere gar nicht. Prüfe, ob die Anlage genannt ist, welche Gefahren gelten und ob Speicher und Ertragsausfall dabei sind. Melde die Anlage in jedem Fall, damit sie im Versicherungswert des Hauses berücksichtigt ist.
Quellen: GDV, dieversicherer.de: Photovoltaikversicherung, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose, Stand 24.07.2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Photovoltaikversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Bestand Wohngebäude steckt oft eine Solaranlage, von der niemand weiß. Eine kurze Nachfrage nach Anlage, Speicher und Wallbox lohnt sich.
- Mieterinnen und Mieter mit Balkonkraftwerk freuen sich über den Hinweis, Hausrat und Haftpflicht darauf zu prüfen.
- Beim Ertragsausfall zählt heute der Eigenverbrauch. Den gemeinsam auszurechnen, öffnet gute Gespräche.
