Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Gewerbe und Selbständige
Titelbild zur Elektronikversicherung: eine Person am Schreibtisch mit Bildschirm, Laptop und Smartphone unter einer schützenden Kuppel, an der ein goldener Blitz abprallt.

Elektronikversicherung: Schutz für die Technik im Betrieb

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Der Kaffee kippt über die Tastatur. Ein Gewitter jagt Überspannung durchs Netz, und am Morgen startet der Server nicht mehr. Oder jemand bricht ins Büro ein und nimmt Laptops und Kasse mit. Für solche Fälle gibt es die Elektronikversicherung. Sie schützt Computer, Telefonanlage, Kassensystem oder Praxisgeräte gegen fast alle plötzlichen Schäden.

Für Selbständige und Betriebe ist Technik oft das eigentliche Werkzeug. Fällt sie aus, fehlen nicht nur ein paar hundert Euro für ein neues Gerät. Es fehlen Aufträge, Termine und manchmal Daten, die sich nur mühsam wiederherstellen lassen.

Hier liest du, was die Elektronikversicherung genau abdeckt, wo ihre Grenzen liegen, wie sie sich von der Inhaltsversicherung und von privaten Handy- oder Geräteversicherungen unterscheidet und wie du im Schadenfall zu deinem Geld kommst.

Betrifft dich, wenn du dich selbstständig machst du den Job wechselst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung für betriebsfertige elektronische Geräte und Anlagen. Versichert ist jeder unvorhergesehene Schaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, auch Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung und Diebstahl.
  • Nicht versichert sind Verschleiß, Vorsatz, bekannte Mängel und Schäden, für die Hersteller oder Händler aus Gewährleistung einstehen müssen. In den Musterbedingungen des GDV ist auch Erdbeben ausgeschlossen, Stand: Juli 2025.
  • Geschützt sind die Geräte grundsätzlich nur an der Betriebsadresse. Laptops, Tablets und Smartphones unterwegs brauchen eine ausdrückliche Erweiterung im Vertrag.
  • Daten und Software sind keine Sachen. Ihre Wiederherstellung ist nur begrenzt mitversichert. Mehr leisten eine Softwareversicherung und eine Mehrkostenversicherung.
  • Ersetzt wird meist der Neuwert. Ist die Versicherungssumme deutlich zu niedrig, kürzt der Versicherer nach § 75 VVG im Verhältnis.
Inhalt
  1. Was ist eine Elektronikversicherung?
  2. Welche Geräte die Elektronikversicherung schützt und welche nicht
  3. Gegen welche Gefahren die Elektronikversicherung schützt
  4. Was gilt ohne Elektronikversicherung?
  5. Elektronikversicherung, Inhaltsversicherung und private Geräteversicherung im Vergleich
  6. Laptop, Tablet und Smartphone unterwegs: wann mobile Geräte versichert sind
  7. Daten und Software: was die Elektronikversicherung ersetzt und was nicht
  8. Mehrkosten und Ausfall: wenn die Technik steht und der Betrieb weiterlaufen muss
  9. Neuwert, Zeitwert und Unterversicherung: wie viel du im Schaden bekommst
  10. Worauf es im Vertrag einer Elektronikversicherung ankommt
  11. Was eine Elektronikversicherung kostet und wovon der Preis abhängt
  12. So schließt du eine Elektronikversicherung für deinen Betrieb ab
  13. Wenn ein Gerät kaputt oder gestohlen ist: so läuft der Schadenfall ab
  14. Was bei der Elektronikversicherung als Nächstes zählt
  15. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Elektronikversicherung?

Die kurze Antwort: Die Elektronikversicherung ist eine Sachversicherung für die Hardware deines Betriebs. Sie zahlt Reparatur oder Ersatz, wenn ein elektronisches Gerät durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt, zerstört oder gestohlen wird.

Fachleute nennen sie eine Allgefahrenversicherung. Das heißt: Nicht die versicherten Gefahren werden einzeln aufgezählt, sondern die Ausschlüsse. Alles, was dort nicht steht, ist grundsätzlich versichert. Bei der Inhalts- oder Hausratversicherung ist es umgekehrt. Dort zahlt der Versicherer nur bei den Gefahren, die im Vertrag genannt sind.

Die Versicherung hat eine lange Geschichte. Sie hieß früher Schwachstromanlagenversicherung und begann mit dem Schutz von Telefonanlagen in den 1920er-Jahren. Mit Computern, Netzwerken und Medizintechnik ist sie zu einem Standardbaustein für Büros, Praxen, Werkstätten und Läden geworden.

Als Maßstab dienen die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer, kurz GDV. Sie heißen „Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“, abgekürzt ABE 2020, und liegen in der Fassung vom 1. Juli 2025 vor, Stand: Oktober 2026. Dazu gibt es einen eigenen Katalog mit Zusatzklauseln. Jeder Versicherer schreibt eigene Bedingungen. Viele folgen dem Muster, manche gehen darüber hinaus, manche bleiben dahinter zurück.

Welche Geräte die Elektronikversicherung schützt und welche nicht

Versichert sind elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig heißt: Das Gerät ist aufgestellt, angeschlossen und kann arbeiten. Der Schutz bleibt bestehen, wenn du es für Wartung abbaust, wieder aufbaust oder innerhalb der versicherten Adresse an einen anderen Platz trägst.

Typisch sind diese Gerätegruppen. Welche davon in deinem Vertrag stehen, legst du beim Abschluss in einer Geräteliste oder als Pauschale fest.

  • Informationstechnik: PC, Laptop, Server, Netzwerk, Drucker, Scanner und Monitore.
  • Kommunikationstechnik: Telefonanlage, Router, Antennenanlagen und, wenn vereinbart, Smartphones.
  • Bürotechnik: Kopierer, Aktenvernichter, Beamer und Kassensysteme im Laden oder in der Gastronomie.
  • Medizintechnik in Praxen von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten: Ultraschall, Röntgen, Endoskopie, Behandlungsstühle.
  • Mess-, Prüf- und Regeltechnik in Handwerk und Industrie, außerdem Sonderfälle wie Fütterungs- oder Melkanlagen in der Landwirtschaft.

Nicht versichert sind nach den Musterbedingungen Daten und Software, Wechseldatenträger wie USB-Sticks oder externe Speicherkarten, Werkzeuge, Akkus, Verbrauchsmaterial wie Toner und Papier sowie Verschleißteile, die regelmäßig ausgetauscht werden. Für Akkus und Wechseldatenträger gibt es bei manchen Versicherern Einschlüsse per Klausel. Frag gezielt danach, wenn dein Geschäft daran hängt.

Gegen welche Gefahren die Elektronikversicherung schützt

Die Elektronikversicherung zahlt bei unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen und bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Unvorhergesehen heißt: Du hast den Schaden weder kommen sehen noch mit dem Wissen deines Fachs kommen sehen müssen.

EreignisVersichert nach Musterbedingungen?Was dahintersteckt
Bedienfehler, UngeschicklichkeitJaGerät fällt herunter, Getränk läuft hinein, jemand stolpert über das Kabel.
Vorsatz Dritter, VandalismusJaEin Kunde oder Unbekannte zerstören absichtlich ein Gerät.
Kurzschluss, Überstrom, ÜberspannungJaAuch ohne Blitz, etwa durch Schwankungen im Stromnetz.
Brand, Blitzschlag, ExplosionJaAuch Ruß und Löschwasser als Folge.
Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Frost, ÜberschwemmungJaAuch Wasser von außen, das bei der Inhaltsversicherung einen Elementarbaustein braucht.
Konstruktions-, Material- oder AusführungsfehlerJaSofern nicht Hersteller oder Händler aus Gewährleistung haften.
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, RaubJaAn der versicherten Adresse, unterwegs nur mit Erweiterung.
Verschleiß, AlterungNeinNormale oder vorzeitige Abnutzung durch den Betrieb.
Erdbeben, Krieg, innere Unruhen, KernenergieNeinKlassische Ausschlüsse großer Kumulrisiken.
Vorsatz von dir selbst oder deinen RepräsentantenNeinRepräsentanten sind Personen, die für dich den Betrieb leiten.
Bekannte Mängel, Weiterbetrieb eines reparaturbedürftigen GerätsNeinWer ein defektes Gerät weiter nutzt, riskiert den Schutz.

Zwei Feinheiten sind nerdig, aber wichtig. Erstens: Bei elektronischen Bauelementen wie Platinen oder Chips zahlt der Versicherer nach Muster nur, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf die betroffene Austauscheinheit gewirkt hat. Es reicht auch, wenn das überwiegend wahrscheinlich ist. Ein Chip, der einfach aus Altersgründen aufgibt, ist kein Versicherungsfall.

Zweitens: Verschleiß ist zwar ausgeschlossen, aber nicht seine Folgen an anderen Teilen. Bricht ein abgenutzter Lüfter und beschädigt dabei die Hauptplatine, bleibt der Lüfter dein Problem. Die Platine ist versichert. Für Röhren und Bildträger gelten nach Muster nur wenige Gefahren wie Brand, Blitz, Explosion, Einbruch und Leitungswasser.

Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nach § 81 VVG seine Leistung kürzen, je nachdem, wie schwer dein Verschulden wiegt. Bei Vorsatz zahlt er gar nicht, Stand: Oktober 2026. Manche Verträge verzichten auf diese Kürzung. Bei Technik, die täglich bedient wird, ist das ein wertvoller Punkt.

Was gilt ohne Elektronikversicherung?

Ohne Elektronikversicherung zahlst du Schäden an deiner Technik selbst, soweit kein anderer Vertrag greift. Einen staatlichen Schutz gibt es für Betriebsgeräte nicht. Für Selbständige ist das besonders spürbar, weil Ersatz, Datenrettung und Ausfallzeit oft zur gleichen Zeit kommen.

Eine Inhaltsversicherung für Betriebe schützt zwar auch die Technik, aber nur gegen benannte Gefahren. In der Regel sind das Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Der Kaffee in der Tastatur, das heruntergefallene Tablet oder die Überspannung ohne Blitz sind dort meist nicht versichert. Genau diese Alltagsschäden sind aber bei Technik die häufigsten.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31 und arbeitet angestellt als Projektmanagerin. Stell dir vor: Lisa macht sich selbständig und begleitet Projekte für mehrere Firmen. Ihr Büro ist ein Zimmer in ihrer Mietwohnung, ihre Workshops hält sie beim Kunden.

Lisa kauft sich ein Arbeitsset: einen Laptop für 1.500 Euro, zwei Bildschirme für zusammen 600 Euro, ein Smartphone für 900 Euro, einen Beamer für 700 Euro und einen Drucker für 300 Euro. Zusammen sind das 4.000 Euro Neuwert. Ohne Versicherung müsste sie jeden Schaden aus ihren Rücklagen bezahlen. Wie groß dieser Puffer sein sollte, liest du beim Notgroschen.

Auch die Hausratversicherung hilft Lisa nur begrenzt. Arbeitsgeräte im häuslichen Büro lassen sich dort oft mitversichern, aber wieder nur gegen die benannten Gefahren und meist mit Grenzen. Für den Beamer im Seminarraum des Kunden und den Laptop im Zug ist sie nicht gemacht.

Elektronikversicherung, Inhaltsversicherung und private Geräteversicherung im Vergleich

Die Elektronikversicherung ersetzt die anderen Verträge nicht. Sie ergänzt sie dort, wo Technik besondere Risiken hat. Die Tabelle zeigt die Unterschiede im Überblick.

ElektronikversicherungInhaltsversicherung für BetriebePrivate Handy- oder Geräteversicherung
Für wenSelbständige, Praxen, Büros, Handel, HandwerkBetriebe mit Einrichtung, Waren und VorrätenPrivatpersonen für einzelne Geräte
PrinzipAllgefahren mit AusschlüssenBenannte GefahrenJe nach Tarif, oft benannte Schadenarten
Bedienfehler, Sturz, FlüssigkeitJaIn der Regel neinOft ja, mit Bedingungen
Überspannung ohne BlitzJaMeist nur per ZusatzJe nach Tarif
DiebstahlJa, an der Adresse, unterwegs mit ErweiterungEinbruchdiebstahl und RaubOft nur unter Bedingungen
WertIn der Regel NeuwertIn der Regel NeuwertHäufig Zeitwert nach einer Frist
Daten, MehrkostenAls Bausteine möglichNein, Ertragsausfall über eigene VersicherungNein

Eine Faustregel: Die Inhaltsversicherung schützt den ganzen Betrieb gegen große Ereignisse wie Brand und Einbruch. Die Elektronikversicherung schützt die Technik zusätzlich gegen die vielen kleinen und mittleren Missgeschicke. Wer beides hat, sollte darauf achten, dass die Geräte nicht doppelt bezahlt werden, und klären, welcher Vertrag bei Brand oder Einbruch zuerst leistet.

Private Geräteversicherungen, die beim Kauf im Laden oder online angeboten werden, sind für Betriebe meist keine Lösung. Prüfe in den Bedingungen, ob eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist, ob der Schutz nach einer bestimmten Zeit auf den Zeitwert sinkt und welche Selbstbeteiligung gilt. Für Haftungsfälle, also Schäden, die du anderen zufügst, ist ohnehin die Betriebshaftpflicht zuständig.

Laptop, Tablet und Smartphone unterwegs: wann mobile Geräte versichert sind

Mobile Geräte sind nur versichert, wenn dein Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Nach den Musterbedingungen besteht Schutz nur an den Betriebsgrundstücken, die im Versicherungsschein stehen. Verlässt der Laptop das Büro, endet der Grundschutz an der Tür.

Die Erweiterung heißt je nach Versicherer Außenversicherung, weltweiter Einsatz oder Einschluss mobiler Geräte. Sie gilt meist für tragbare Geräte wie Laptops, Tablets, Smartphones, Kameras und Messgeräte. Oft ist sie teurer als der Schutz im Büro, weil unterwegs mehr passiert.

Lies bei dieser Erweiterung besonders genau, was für Diebstahl gilt. Manche Verträge verlangen für Diebstahl aus einem Auto, dass es verschlossen war und das Gerät nicht sichtbar lag. Andere begrenzen die Zeit, etwa auf den Tag. Manche schließen den einfachen Diebstahl aus unbeaufsichtigten Taschen ganz aus. Was in deinem Vertrag steht, entscheidet im Schaden über alles.

Bei Lisa zeigt sich das gleich am ersten Sonntag im Café. Sie arbeitet an einem Angebot, ein Kind läuft gegen den Tisch, der Cappuccino landet im Laptop. Das ist ein klassischer versicherter Schaden durch Ungeschicklichkeit. Gezahlt wird aber nur, wenn ihr Vertrag mobile Geräte auch außerhalb der Wohnung einschließt.

Daten und Software: was die Elektronikversicherung ersetzt und was nicht

Daten sind nach den Musterbedingungen keine Sachen. Die Elektronikversicherung ersetzt deshalb zuerst die Hardware. Für Daten zahlt sie nur in zwei Fällen, und beide setzen voraus, dass zuerst ein versicherter Sachschaden am Gerät oder Datenträger entstanden ist.

Erstens die Daten des Betriebssystems, die das Gerät für seine Grundfunktion braucht. Ihre Wiederherstellung gehört nach Muster zu den versicherten Reparaturkosten. Zweitens sonstige Daten wie Kundendateien, Projektordner oder Buchhaltung. Diese Kosten ersetzt der Versicherer nach Muster bis zu einer eigenen Summe auf erstes Risiko. Das bedeutet: Bis zu dieser Summe zahlt er ohne Kürzung wegen Unterversicherung.

Ausgenommen sind nach Muster Daten, für die dir die Nutzungsrechte fehlen, Daten im Arbeitsspeicher und Handelsware. Software mit Kopierschutz oder Verschlüsselung wird nicht neu lizenziert, wenn die alte Lizenz nur durch Neukauf zu ersetzen wäre. Bewahre Lizenzschlüssel und Rechnungen deshalb getrennt vom Gerät auf.

Eine eigene Softwareversicherung, auch Datenversicherung genannt, geht weiter. Sie zahlt beim Verlust oder bei der Veränderung von Daten und Programmen auch ohne Hardwareschaden, etwa nach Bedienfehlern, elektrostatischer Aufladung, elektromagnetischen Störungen, Überspannung oder vorsätzlicher Datenänderung durch Dritte. Gegen Erpressung, Hackerangriffe mit Betriebsausfall und Pflichten aus dem Datenschutz gibt es spezielle Cyberversicherungen. Sie sind ein eigenes Produkt.

Ein Fall aus der Praxis zeigt, warum Datensicherung zählt: Eine Festplatte erleidet einen Headcrash. Erst danach fällt auf, dass die Sicherung seit Wochen nicht lief. Die Daten müssen von Hand neu erfasst werden. Ohne funktionierende Sicherung zahlt der Versicherer im Zweifel nur einen Teil oder gar nichts, wie der Abschnitt zu den Pflichten zeigt.

Mehrkosten und Ausfall: wenn die Technik steht und der Betrieb weiterlaufen muss

Die Mehrkostenversicherung zahlt die zusätzlichen Kosten, die nach einem versicherten Sachschaden entstehen, damit dein Betrieb weiterlaufen kann. Typisch sind die Miete einer Ausweichanlage, Leihgeräte, Rechenzeit in einem fremden Rechenzentrum, Überstunden, Kurierdienste oder externe Dienstleister.

Vereinbart werden eine Versicherungssumme, eine Haftzeit, also der Zeitraum, für den Mehrkosten ersetzt werden, und oft ein zeitlicher Selbstbehalt in Tagen. Für eine Arztpraxis, deren Ultraschallgerät ausfällt, oder einen Laden, dessen Kassensystem streikt, kann dieser Baustein wichtiger sein als die Hardware selbst.

Davon zu unterscheiden ist die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt den Ertragsausfall: entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten wie Miete und Gehälter, solange der Betrieb wegen des Sachschadens stillsteht. Die Mehrkostenversicherung hilft, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Betriebsunterbrechung zahlt, wenn das nicht gelingt.

Ein dritter Fall sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Ist ein Gerät nicht mehr in gleicher Art erhältlich, zahlt der Versicherer den Preis eines Ersatzgeräts, das dem alten in Art und Güte möglichst nahekommt. Kostet ein vergleichbares neues Modell mehr, deckt eine entsprechende Klausel den Unterschied. Bei Informationstechnik, die schnell veraltet, kommt das häufig vor.

Neuwert, Zeitwert und Unterversicherung: wie viel du im Schaden bekommst

In der Elektronikversicherung gilt meist der Neuwert. Das ist der Preis, den ein neues Gerät gleicher Art und Güte heute kostet, einschließlich Fracht, Montage und Zöllen, abzüglich üblicher Rabatte. Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, etwa weil er Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer ist oder eine umsatzsteuerfreie Praxis führt, setzt die Umsatzsteuer mit an.

Das Gesetz selbst geht in § 88 VVG vom Wert in neuwertigem Zustand abzüglich eines Abzugs „neu für alt“ aus, soweit nichts anderes vereinbart ist, Stand: Oktober 2026. Die Elektronikversicherung vereinbart also bewusst etwas Besseres. Bei einem Teilschaden ersetzt sie die Reparaturkosten, bei einem Totalschaden den Neuwert, jeweils abzüglich des Werts der Altteile.

Der Zeitwert greift nach Muster nur in Ausnahmefällen. Erstens, wenn für ein Gerät keine serienmäßigen Ersatzteile mehr zu bekommen sind. Zweitens, wenn du ein zerstörtes Gerät nicht ersetzt. Dann bekommst du zunächst nur den Zeitwert. Den Rest zahlt der Versicherer, wenn du innerhalb von zwei Jahren nachweist, dass du ein Ersatzgerät gekauft hast.

Wichtig ist die Versicherungssumme. Sie soll dem Neuwert aller versicherten Geräte entsprechen. Liegt sie erheblich darunter, darf der Versicherer nach § 75 VVG im Verhältnis kürzen. Das ist die Unterversicherung. Lisa macht sie greifbar.

Lisa ein Jahr nach dem StartBetrag
Versicherungssumme im Vertrag4.000 Euro
Neuwert ihrer Geräte nach Zukäufen6.000 Euro
Schaden: Laptop nach Überspannung zerstört1.500 Euro
Verhältnis Summe zu Wert4.000 : 6.000, also zwei Drittel
Entschädigung vor Selbstbehalt1.000 Euro
Lücke, die Lisa selbst trägt500 Euro plus Selbstbehalt

Lisa hat nach den ersten Aufträgen ein Tablet, eine Kamera für Videocalls und einen zweiten Laptop gekauft, aber ihren Vertrag nicht angepasst. Mit einer Vorsorge für neue Geräte, einem Unterversicherungsverzicht oder einer Abrechnung auf erstes Risiko wäre ihr das nicht passiert. Frag beim Abschluss nach diesen Lösungen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“

Bei der Elektronikversicherung hat das eine direkte Folge. Technik wird ständig ersetzt und ergänzt. Eine Geräteliste von vor drei Jahren passt fast nie zum heutigen Büro.

Worauf es im Vertrag einer Elektronikversicherung ankommt

Im Vertrag einer Elektronikversicherung entscheiden wenige Punkte darüber, ob ein Schaden bezahlt wird. Den Preis vergleichst du erst, wenn diese Punkte stimmen.

Der wichtigste ist der Versicherungsort. Stehen alle Adressen im Versicherungsschein, an denen deine Technik steht, also Büro, Lager, Filiale und das häusliche Arbeitszimmer? Sind mobile Geräte eingeschlossen, und gilt der Schutz in Europa oder weltweit?

Danach kommen die Sicherheitsvorschriften. Die Musterbedingungen sehen vor, dass vereinbarte Vorschriften gelten können: mindestens tägliche Datensicherung, getrennt aufbewahrt, so dass dasselbe Ereignis Original und Kopie nicht zugleich trifft. Dazu aktuelle Virenschutzprogramme und Firewalls, Software mit laufenden Sicherheitsupdates, eine Benutzerverwaltung mit getrennten Administrator-Zugängen und sichere Passwörter. Verletzt du solche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei werden.

Prüfe außerdem den Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, die Höhe des Selbstbehalts, die Summen für Daten und Mehrkosten, die Regeln zu Akkus und Wechseldatenträgern und eine Vorsorge für neu gekaufte Geräte. Bei Praxen mit Großgeräten lohnt ein Blick darauf, wie der Vertrag mit einem bestehenden Wartungsvertrag zusammenspielt. Was der Wartungsvertrag oder die Gewährleistung abdeckt, zahlt die Elektronikversicherung nicht.

Was eine Elektronikversicherung kostet und wovon der Preis abhängt

Was eine Elektronikversicherung kostet, hängt vor allem von der Versicherungssumme und der Art der Geräte ab. Einen verlässlichen, neutral ermittelten Durchschnittsbeitrag gibt es nicht öffentlich, Stand: Oktober 2026. Wir nennen deshalb keine Spanne, die du nicht nachprüfen kannst.

Teurer wird der Schutz, wenn viele mobile Geräte eingeschlossen sind, wenn empfindliche Medizintechnik oder Großgeräte versichert werden, wenn Daten, Mehrkosten oder Betriebsunterbrechung dazukommen und wenn es früher Schäden gab. Günstiger wird er durch einen höheren Selbstbehalt, gute Sicherungstechnik, zum Beispiel Überspannungsschutz und abschließbare Räume, und eine kluge Bündelung mit anderen Sachverträgen des Betriebs.

Für die Steuer gilt: Versicherst du Geräte deines Betriebs, ist der Beitrag in der Regel eine Betriebsausgabe. Wie du ihn ansetzt, klärst du mit deiner Steuerberatung. Eine Entschädigung für ein abgeschriebenes Gerät kann wiederum Einnahme sein.

So schließt du eine Elektronikversicherung für deinen Betrieb ab

Der Abschluss beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Gesundheitsfragen gibt es bei dieser Sachversicherung nicht. Dafür fragt der Versicherer nach deinem Betrieb, deiner Technik und früheren Schäden. Beantworte das genau, denn falsche Angaben können den Schutz kosten.

Liste alle Geräte mit Kaufdatum und Neupreis auf. Rechnungen gehören in einen Ordner, der nicht neben den Geräten steht, digital etwa in einem Cloudspeicher. Entscheide dann, ob du eine Einzelliste oder eine Pauschalsumme für alle Geräte vereinbarst. Pauschalen sind bequemer. Einzellisten machen sichtbar, was genau versichert ist.

Danach klärst du die Bausteine. Brauchst du Schutz für mobile Geräte, für Daten, für Mehrkosten oder für eine Betriebsunterbrechung? Eine Selbständige mit Laptop und Smartphone braucht vor allem den mobilen Schutz. Eine Praxis mit Großgeräten braucht eher Mehrkosten und Betriebsunterbrechung. Einen Überblick, welche Verträge Selbständige insgesamt brauchen, findest du unter Absicherung für Selbständige.

Läuft der Vertrag, passt du die Summe an, sobald neue Geräte dazukommen. Viele Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich dann automatisch. Nach einem Schaden können beide Seiten nach den Musterbedingungen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen.

Wenn ein Gerät kaputt oder gestohlen ist: so läuft der Schadenfall ab

Im Schadenfall zählt die Reihenfolge. Die Pflichten nach einem Schaden stehen in § 82 VVG und in den Bedingungen. Wer sie grob fahrlässig verletzt, riskiert eine Kürzung, wer sie vorsätzlich verletzt, kann alles verlieren, Stand: Oktober 2026.

1

Schaden begrenzen

Zieh den Stecker, schalte ein nasses Gerät nicht wieder ein und sichere, was noch zu retten ist. Kosten für sinnvolle Rettungsversuche ersetzt der Versicherer auch dann, wenn sie erfolglos bleiben, etwa die Decke, mit der du einen Schwelbrand am Drucker erstickst.

2

Sofort melden

Melde den Schaden unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Ein Anruf genügt nach Muster für den Anfang. Folge den Weisungen des Versicherers, soweit sie zumutbar sind.

3

Bei Diebstahl zur Polizei

Zeige Diebstahl, Einbruch oder Raub sofort bei der Polizei an. Reiche eine Stehlgutliste ein, also eine Liste aller gestohlenen Geräte mit Seriennummern, bei Polizei und Versicherer.

4

Nichts verändern, alles dokumentieren

Lass das Schadenbild so, bis der Versicherer es freigibt. Fotografiere alles, heb defekte Teile auf und gib dem Versicherer Auskunft und Belege wie Rechnungen und Wartungsnachweise.

Die Entschädigung ist fällig, wenn Grund und Höhe feststehen. Dauert das länger, kannst du nach Muster einen Monat nach der Meldung eine Abschlagszahlung verlangen. Zahlt der Versicherer nicht innerhalb eines Monats, verzinst er die Summe nach Muster mit 4 Prozent im Jahr. Bist du mit der Höhe nicht einverstanden, kannst du ein Sachverständigenverfahren verlangen. Jede Seite benennt eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, beide zusammen eine Obfrau oder einen Obmann.

Zwei typische Fälle aus der Praxis: Jemand reißt ein Notebook am Netzkabel vom Tisch, das Display bricht. In einem anderen Fall verschmort durch Überspannung eine Platine im Netzwerkserver, Ruß legt sich auf weitere Hardware. Beides sind typische Fälle, in denen die Inhaltsversicherung nicht zahlt, die Elektronikversicherung aber schon.

Was bei der Elektronikversicherung als Nächstes zählt

Bei der Elektronikversicherung zählt nicht der niedrigste Beitrag, sondern die Frage, ob sie zu deiner Technik von heute passt. Stimmen Adresse, mobile Geräte und Versicherungssumme, ist der größte Teil schon geschafft. Danach kommen Daten und Ausfallkosten, je nachdem, wie sehr dein Einkommen an der Technik hängt.

Für Lisa heißt das: Mit jedem neuen Gerät wächst nicht nur ihr Büro, sondern auch ihr Risiko. Einmal im Jahr die Geräteliste mit dem Vertrag abzugleichen, kostet eine halbe Stunde. Wenn du das gemeinsam machen möchtest, melde dich gern über unsere Beratung.

Lass uns deine Elektronikversicherung einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mir ist im Café Kaffee über den Laptop gelaufen. Zahlt die Elektronikversicherung?

Ja, das ist ein typischer Schaden durch Ungeschicklichkeit. Weil der Laptop aber nicht im Büro war, zahlt der Versicherer nur, wenn dein Vertrag mobile Geräte auch außerhalb der Betriebsadresse einschließt. Steht nur die Büroadresse im Versicherungsschein, bist du im Café nicht geschützt.

Nach einem Gewitter starten unser Router und der Server nicht mehr. Ist das versichert?

Ja. Überspannung, Kurzschluss und Blitzschlag sind in der Elektronikversicherung versichert, Überspannung sogar ohne Blitz. Melde den Schaden sofort, lass die Geräte prüfen und heb die defekten Teile auf. Mehrkosten für Ersatzgeräte zahlt der Versicherer nur, wenn du diesen Baustein vereinbart hast.

Mein Firmenlaptop wurde aus dem Auto gestohlen. Wer zahlt?

Die Elektronikversicherung zahlt nur, wenn mobile Geräte eingeschlossen sind und dein Vertrag Diebstahl aus dem Fahrzeug abdeckt. Steht dort eine Bedingung, etwa ein verschlossenes Auto oder ein nicht sichtbar abgelegtes Gerät, musst du sie erfüllt haben. Zeig den Diebstahl sofort bei der Polizei an und reich eine Stehlgutliste ein.

Meine Festplatte ist nach vier Jahren einfach kaputtgegangen. Zahlt die Versicherung?

Meist nicht. Normale oder vorzeitige Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei elektronischen Bauteilen muss eine versicherte Gefahr von außen gewirkt haben oder das muss überwiegend wahrscheinlich sein. Beschädigt die defekte Platte aber andere Teile, sind diese Folgeschäden versichert.

Ich habe schon eine Inhaltsversicherung. Brauche ich trotzdem eine Elektronikversicherung?

Das hängt davon ab, wie wichtig deine Technik ist. Die Inhaltsversicherung zahlt nur bei benannten Gefahren wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Bedienfehler, Sturz, Flüssigkeit und Überspannung ohne Blitz deckt meist nur die Elektronikversicherung.

Zahlt die Elektronikversicherung bei einem Hackerangriff?

Ein reiner Hackerangriff ohne Schaden an der Hardware ist in der Grunddeckung nicht versichert, weil Daten keine Sachen sind. Eine Softwareversicherung kann vorsätzliche Datenänderung durch Dritte einschließen. Für Erpressung, Betriebsausfall und Datenschutzpflichten gibt es eigene Cyberversicherungen.

Bekomme ich für ein fünf Jahre altes Gerät den Neuwert?

In der Regel ja, wenn das Gerät repariert oder ersetzt wird und die Versicherungssumme stimmt. Nur den Zeitwert gibt es nach den Musterbedingungen, wenn keine Ersatzteile mehr erhältlich sind oder du kein Ersatzgerät kaufst. Weist du den Kauf innerhalb von zwei Jahren nach, zahlt der Versicherer den Rest.

Quellen: GDV: Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung ABE 2020, Stand 01.07.2025, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Musterbedingungen Technische Versicherungen mit ABE 2020 und Klauseln TK ABE 2020, Stand 01.12.2020 für die Klauseln, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 88 VVG Versicherungswert, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 75 VVG Unterversicherung, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 81 VVG Herbeiführung des Versicherungsfalles, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 82 VVG Abwendung und Minderung des Schadens, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Elektronikversicherung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Selbständige mit Laptop und Smartphone fragen selten nach Elektronikschutz. Eine kurze Frage nach dem Arbeitsplatz unterwegs öffnet das Gespräch.
  • Bei Praxen und Läden lohnt der Blick auf Mehrkosten und Betriebsunterbrechung. Der Ausfall kostet dort oft mehr als das Gerät.
  • Ein jährlicher Abgleich von Geräteliste und Versicherungssumme ist ein guter Anlass, sich bei Kundinnen und Kunden zu melden.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.