Absicherung für Selbständige heißt: Du baust dir selbst, was Angestellte zum großen Teil automatisch bekommen. Lohnfortzahlung, Krankengeld, Rentenbeiträge, Arbeitslosenversicherung und Unfallschutz über die Berufsgenossenschaft laufen bei dir nicht von allein. Dazu kommt der Betrieb mit eigenen Risiken.
Das liegt nicht an dir, sondern am System. Die Sozialversicherung in Deutschland ist rund um das Arbeitsverhältnis gebaut. Wer selbständig arbeitet, fällt an vielen Stellen durch das Raster oder muss sich aktiv hineinholen, oft mit kurzen Fristen.
Hier bekommst du das ganze Bild: welche Absicherung Pflicht ist, welche existenziell ist, was sie kostet und in welcher Reihenfolge du vorgehst.
Betrifft dich, wenn du dich selbstständig machst du krank wirst du länger ausfällst du an die Rente denkst
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht ist für alle Selbständigen nur die Kranken- und Pflegeversicherung. Für einige Berufe kommen Rentenversicherung, Unfallversicherung oder eine Berufshaftpflicht dazu.
- Existenziell sind drei Dinge: Einkommen bei Krankheit, Schutz deiner Arbeitskraft und eine Haftpflicht für deinen Betrieb. Ohne sie kann ein einziger Fall deine Existenz kosten.
- Wichtige Fristen: freiwillige Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem Start, Pflichtmeldung bei der Rentenversicherung drei Monate, Rentenversicherung auf Antrag fünf Jahre.
- Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer haftest du mit deinem Privatvermögen. Betriebliche Risiken sind darum auch private Risiken.
Inhalt
- Was bedeutet Absicherung für Selbständige?
- Wie die Bausteine zusammenhängen: du als Person und dein Betrieb
- Alle Absicherungen für Selbständige im Vergleich
- Was zuerst? Die Reihenfolge, wenn du dich selbständig machst
- Alle Themen rund um Gewerbe und Selbständige im Überblick
- Was bei deiner Absicherung als Selbständige als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Absicherung für Selbständige?
Die kurze Antwort: Absicherung für Selbständige ist alles, was dich und deinen Betrieb vor Risiken schützt, die du nicht aus eigener Tasche tragen kannst. Sie hat zwei Seiten: dich als Person und deinen Betrieb.
Persönlich geht es um Krankheit, Berufsunfähigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Unfall. Angestellte teilen sich die Beiträge dafür mit dem Arbeitgeber. Du zahlst sie allein, und für vieles musst du dich selbst entscheiden und selbst anmelden.
Betrieblich geht es um Haftung, Sachwerte und Streit. Wer als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer arbeitet, also ohne eigene Gesellschaft wie eine GmbH, haftet für Fehler im Job mit allem, was sie oder er privat besitzt. Auch mit GmbH bleiben Krankheit und Alter dein persönliches Risiko.
Wie die Bausteine zusammenhängen: du als Person und dein Betrieb
Die Antwort vorweg: Unten liegen die Pflichten, darüber die existenziellen Risiken, oben die Ergänzungen.
Krankenversicherung: Pflicht für alle Selbständigen
Eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen alle Selbständigen haben. Du wählst zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung. Gesetzlich bleiben kannst du in der Regel, wenn du vorher gesetzlich versichert warst.
In der gesetzlichen Kasse zählt dein gesamtes Einkommen, mindestens aber ein fester Wert. Diese Mindestbemessung liegt 2026 bei 1.318,33 Euro im Monat, auch wenn du weniger verdienst. Laut Bundesgesundheitsministerium liegt der Mindestbeitrag damit ohne Krankengeld bei 222,80 Euro im Monat. Mit Anspruch auf Krankengeld sind es rund 231 Euro, dazu kommt jeweils die Pflegeversicherung, Stand Oktober 2026.
Nach oben ist bei 5.812,50 Euro im Monat Schluss, das ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026. Die Kasse setzt deinen Beitrag zuerst vorläufig nach deinem letzten Steuerbescheid fest und rechnet später endgültig ab. Den Bescheid musst du innerhalb von drei Jahren einreichen, sonst berechnet die Kasse den Höchstbeitrag. Mehr dazu auf der Seite Krankenversicherung für Selbständige.
Einkommen bei Krankheit: die größte Lücke am Anfang
Angestellte bekommen sechs Wochen Lohn weiter und danach Krankengeld. Du bekommst nichts, solange du nichts vereinbarst.
In der gesetzlichen Kasse kannst du mit einer Wahlerklärung Krankengeld einschließen. Dann zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent statt des ermäßigten von 14,0 Prozent, jeweils plus Zusatzbeitrag. Das Krankengeld beginnt nach § 46 SGB V erst ab der siebten Woche. Gibst du die Erklärung ab, während du schon krank bist, gilt sie erst ab dem Tag nach dieser Krankheit.
Die Wahlerklärung zählt auch bei der Familienplanung. Wer gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat, bekommt nach § 24i SGB V im Mutterschutz Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds. Ohne Wahlerklärung fehlt dieser Anspruch.
Für die ersten sechs Wochen brauchst du deshalb Rücklagen oder ein privates Krankentagegeld. Es zahlt einen festen Betrag pro Tag. Ein Beispiel von Stiftung Warentest: Für 150 Euro Tagegeld ab dem 29. Tag zahlt ein 35-jähriger Selbständiger zwischen 76 und 150 Euro im Monat, Stand Juni 2026.
Arbeitskraft: wenn du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst
Krankentagegeld hilft bei vorübergehender Krankheit. Wird daraus eine dauerhafte Einschränkung, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Selbständige gibt es dabei eine Besonderheit: Der Versicherer prüft oft, ob du deinen Betrieb so umorganisieren kannst, dass du weiter arbeiten kannst. Gute Bedingungen begrenzen diese Umorganisation, etwa auf zumutbare Änderungen ohne große Investition und ohne spürbaren Einkommensverlust.
Viele Krankentagegeld-Verträge enden, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann noch nicht, entsteht eine Lücke. Beide Verträge sollten darum zueinander passen.
Rente: Pflicht für manche, freiwillig für die meisten
Ein Teil der Selbständigen ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu gehören laut Deutscher Rentenversicherung Handwerkerinnen und Handwerker, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Hebammen und Entbindungspfleger, Pflegekräfte, Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten sowie Selbständige mit nur einem Auftraggeber. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach dem Start melden, sonst drohen Nachforderungen.
Der Regelbeitrag beträgt 2026 735,63 Euro im Monat. In den ersten drei Kalenderjahren nach dem Start reicht der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro. Wer nachweislich weniger verdient, zahlt nach seinem tatsächlichen Einkommen, Stand 2026.
Alle anderen Selbständigen können sich freiwillig versichern, mit Beiträgen zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro im Monat. Oder sie stellen innerhalb von fünf Jahren nach dem Start einen Antrag auf Pflichtversicherung nach § 4 SGB VI. Das lohnt sich vor allem, wenn du den Schutz bei Erwerbsminderung erhalten willst. Für ihn brauchst du in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge.
Daneben steht die private Vorsorge. Die Rürup-Rente ist für Selbständige steuerlich besonders stark: 2026 kannst du bis zu 30.826 Euro als Alleinstehende absetzen, Stand 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gilt das beschlossene Altersvorsorgereformgesetz. Dann können auch viele Selbständige staatliche Zulagen für das neue Altersvorsorgedepot bekommen. Die Details können sich bis zum Start noch ändern.
Arbeitslosigkeit: nur mit Antrag in den ersten drei Monaten
Wer aus einer Anstellung in die Selbständigkeit wechselt, kann sich in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern. Das regelt § 28a SGB III. Du musst in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sein oder direkt vorher Arbeitslosengeld bekommen haben. Und du musst mindestens 15 Stunden pro Woche selbständig arbeiten.
Die Frist ist hart: spätestens drei Monate nach dem Start. Danach ist die Tür zu. Ausgeschlossen ist der Weg auch, wenn du die Selbständigkeit schon zweimal unterbrochen und dabei Arbeitslosengeld bekommen hast. Der Beitrag richtet sich nach der Bezugsgröße. Mit 2,6 Prozent von 3.955 Euro sind das 102,83 Euro im Monat. Im ersten Kalenderjahr nach dem Start zahlst du laut IHK die Hälfte, also 51,42 Euro, Stand 2026.
Unfall: die Berufsgenossenschaft prüfen
Angestellte sind über die Berufsgenossenschaft gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichert. Für Selbständige gilt das nur in bestimmten Branchen als Pflicht. Nach § 2 SGB VII sind etwa Landwirtinnen und Landwirte sowie viele Selbständige im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege kraft Gesetz versichert. Viele Berufsgenossenschaften bieten Unternehmerinnen und Unternehmern aber eine freiwillige Versicherung an. Sie zahlt bei Arbeitsunfällen Reha und Verletztengeld. Eine private Unfallversicherung ergänzt das, ersetzt aber keine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Künstlersozialkasse: ein Sonderweg mit halbem Beitrag
Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie zahlen nur etwa die Hälfte der Beiträge, also 9,3 Prozent für die Rente und 7,3 Prozent für die Krankenversicherung, Stand 2026. Den Rest tragen Bund und Unternehmen. Krankengeld gibt es ab der siebten Woche, mit einem Wahltarif der Kasse spätestens ab der dritten.
Der Betrieb: Haftung, Sachwerte und Streit
Für Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Versicherungsmaklerinnen und -makler ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure regelt das jedes Bundesland selbst. Sie deckt vor allem Vermögensschäden, also Geld, das Kundinnen und Kunden durch deinen Fehler verlieren. Für Beraterinnen und Berater oder Designerinnen und Designer ist sie keine Pflicht, aber oft genauso wichtig.
Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn in deinem Betrieb jemand verletzt oder etwas beschädigt wird. Die Kundin rutscht im Studio aus, der Beamer fällt auf das Auto der Nachbarin. Deine private Haftpflicht deckt solche beruflichen Schäden nicht.
Dazu kommen Sachwerte: die Inhaltsversicherung für Einrichtung und Waren, die Elektronikversicherung für Technik, die gewerbliche Gebäudeversicherung für eigene Betriebsräume und die Transportversicherung für Waren unterwegs. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt nach einem Sachschaden den entgangenen Gewinn und die laufenden Kosten. Bei Streit mit Kundinnen, Lieferanten oder Vermietern hilft der Firmenrechtsschutz.
Alle Absicherungen für Selbständige im Vergleich
Beiträge nennen wir nur, wo eine belastbare Quelle sie ausweist.
| Absicherung | Wofür | Für wen | Kosten grob | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | Arztkosten, Klinik, Pflege | Alle Selbständigen, Pflicht | Gesetzlich ab rund 223 Euro im Monat plus Pflege, Stand 2026 | Gesetzlich: Beitrag folgt dem Einkommen | Mindestbeitrag auch bei wenig Umsatz |
| Krankengeld oder Krankentagegeld | Einkommen bei Krankheit | Alle, die von ihrer Arbeit leben | 150 Euro Tagegeld ab Tag 29 mit 35 Jahren: 76 bis 150 Euro im Monat, Stand Juni 2026 | Ersetzt Einkommen in jeder Krankheitsphase | Gesetzlich erst ab der siebten Woche |
| Berufsunfähigkeit | Rente bei dauerhafter Einschränkung | Alle, die vom Einkommen leben | Abhängig von Alter, Beruf und Gesundheit | Schützt das Einkommen bis zur Rente | Umorganisation bei Selbständigen prüfen |
| Gesetzliche Rente | Alters- und Erwerbsminderungsrente | Pflicht für einige Berufe, sonst freiwillig | Regelbeitrag 735,63 Euro, Gründungsphase 367,82 Euro im Monat, Stand 2026 | Schutz bei Erwerbsminderung und Reha | Nur mit Pflichtbeiträgen voller Schutz |
| Rürup-Rente | Steuerbegünstigte Altersvorsorge | Selbständige mit hohem Steuersatz | Frei wählbar, absetzbar bis 30.826 Euro, Stand 2026 | Hohe Steuerersparnis heute | Kein Zugriff vor der Rente, nur als Rente |
| Arbeitslosenversicherung | Arbeitslosengeld bei Scheitern | Wer aus einer Anstellung gründet | 102,83 Euro im Monat, im ersten Jahr 51,42 Euro, Stand 2026 | Sicherheit für den Neustart | Antrag nur drei Monate nach dem Start |
| Betriebs- und Berufshaftpflicht | Schäden, die du anderen zufügst | Alle mit Kundinnen und Kunden, für einige Berufe Pflicht | Abhängig von Branche und Umsatz | Wehrt unberechtigte Forderungen ab | Vermögensschäden oft nur mit Zusatz |
| Inhalt, Elektronik, Betriebsunterbrechung | Einrichtung, Technik, Ertragsausfall | Wer Waren, Geräte oder Räume hat | Abhängig von Werten und Gefahren | Hält den Betrieb nach einem Schaden am Laufen | Unterversicherung kürzt die Leistung |
| Firmenrechtsschutz | Anwalts- und Gerichtskosten | Wer Streit mit Kundinnen, Kunden oder Vermietern fürchtet | Abhängig von Bausteinen und Selbstbeteiligung | Recht auch durchsetzen können | Wartezeit, Vertragsstreit oft nur gegen Aufpreis |
Was zuerst? Die Reihenfolge, wenn du dich selbständig machst
Die Antwort vorweg: zuerst die Fristen, dann das Einkommen bei Krankheit und die Haftung, dann die Arbeitskraft, danach die Altersvorsorge. So schließt du die Lücken, die am schnellsten teuer werden.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit mit 3.850 Euro brutto und 2.500 Euro netto im Monat. Sie ist gesetzlich krankenversichert und hat seit 2019 eine Berufsunfähigkeitsversicherung über 1.500 Euro Monatsrente.
Stell dir vor: Lisa macht sich selbständig und begleitet Projekte als freie Beraterin. Als Angestellte hätte sie bei langer Krankheit rund 1.980 Euro Krankengeld netto bekommen. Als Selbständige ohne Wahlerklärung und ohne Krankentagegeld bekommt sie null. Ihre Fixkosten von 1.600 Euro laufen trotzdem weiter.
Ihr erster Schritt sind darum die Fristen. Weil Lisa aus einer Anstellung kommt, stellt sie in den ersten drei Monaten den Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung. Sie prüft, ob sie mit nur einer Auftraggeberin rentenversicherungspflichtig wird. Und sie bleibt freiwillig gesetzlich krankenversichert, mit Wahlerklärung für das Krankengeld ab der siebten Woche.
Ihr zweiter Schritt ist das Einkommen bei Krankheit. Für die ersten sechs Wochen legt Lisa eine Rücklage an. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zwei bis drei Nettogehälter, für Lisa also 5.000 bis 7.500 Euro. Weil ihre Einnahmen jetzt schwanken, plant sie eher am oberen Ende. Reicht das Krankengeld ab der siebten Woche nicht für ihre Kosten, ergänzt sie ein Krankentagegeld. Für 1.600 Euro Fixkosten sind das gut 53 Euro pro Tag.
Ihr dritter Schritt ist die Haftung. Als Beraterin kann ein Fehler im Konzept einer Kundin Geld kosten. Darum vergleicht Lisa eine Berufshaftpflicht mit Schutz für Vermögensschäden, bevor sie den ersten Auftrag annimmt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Ihr vierter Schritt betrifft einen Vertrag, den sie schon hat. Lisas Berufsunfähigkeitsversicherung läuft weiter. Die 1.500 Euro hat sie aber mit 24 vereinbart, und als Selbständige zahlt sie künftig Kranken- und Pflegeversicherung allein. Sie lässt prüfen, ob sie die Rente über eine Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen kann und was ihre Bedingungen zur Umorganisation sagen.
Erst danach kommt die Altersvorsorge. Laut ihrer Renteninformation bekäme Lisa heute 1.333 Euro gesetzliche Rente. Zahlt sie als Selbständige nichts mehr ein, wächst dieser Wert kaum noch. Sobald ihr Einkommen stabil ist, entscheidet sie zwischen freiwilligen Rentenbeiträgen, einer Rürup-Rente und ab 2027 dem Altersvorsorgedepot.
Alle Themen rund um Gewerbe und Selbständige im Überblick
Zu jedem Baustein gibt es eine eigene Seite mit allen Details, Klauseln und Sonderfällen.
Krankenversicherung für Selbständige: gesetzlich oder privat, Mindestbeitrag, Steuerbescheid und Rückkehr in die Kasse.
Krankentagegeld: wie hoch das Tagegeld sein sollte, ab welchem Tag es zahlt und wo die Lücke zur Berufsunfähigkeit liegt.
Existenzschutzversicherung: ein Paket aus mehreren Leistungen, wenn eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist.
Firmenrechtsschutz: Bausteine für Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Streit mit Behörden.
Inhaltsversicherung und Elektronikversicherung: wie du Einrichtung, Waren und Technik richtig bewertest.
Gewerbliche Gebäudeversicherung und Transportversicherung: für eigene Betriebsräume und Waren auf dem Weg.
Für Rente und Steuern lohnt der Blick auf die gesetzliche Rente und die Erwerbsminderungsrente.
Was bei deiner Absicherung als Selbständige als Nächstes zählt
Selbständigkeit ist eine bewusste Entscheidung für Freiheit. Damit sie das bleibt, braucht sie ein Fundament, das eine lange Krankheit oder ein schlechtes Jahr aushält.
Am meisten zählt der Anfang. Die Fristen für Arbeitslosenversicherung und Rentenmeldung laufen ab dem ersten Tag, und eine Wahlerklärung für das Krankengeld wirkt nicht rückwirkend.
Danach wächst die Absicherung mit deinem Geschäft. Mit Personal, eigenen Räumen oder mehr Umsatz ändern sich Haftung und Sachwerte. Ein Blick alle ein bis zwei Jahre hält deinen Schutz aktuell. Wenn du das gemeinsam ordnen möchtest, sprechen wir gern darüber.
Lass uns deine Absicherung als Selbständige einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das ist ein Fall für deine Betriebshaftpflicht. Sie prüft, ob du haftest, zahlt berechtigte Forderungen wie Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld und wehrt unberechtigte ab. Deine private Haftpflicht ist für berufliche Schäden nicht zuständig. Ohne Betriebshaftpflicht zahlst du als Einzelunternehmerin aus deinem Privatvermögen.
Nur, wenn du eine Berufshaftpflicht mit Schutz für Vermögensschäden hast. Eine reine Betriebshaftpflicht deckt in der Regel Personen- und Sachschäden, aber keinen reinen Geldverlust deiner Kundschaft.
Von der gesetzlichen Kasse nicht. Auch mit Wahlerklärung beginnt das Krankengeld erst ab der siebten Woche. Die ersten Wochen deckst du mit Rücklagen oder einem privaten Krankentagegeld, das früher einsetzt. Wie früh, legst du beim Abschluss fest.
Für das Gerät kann eine Elektronikversicherung zahlen, wenn sie Diebstahl auch unterwegs einschließt. Für die Folgen, etwa Datenwiederherstellung, Meldung an die Datenschutzbehörde oder Ansprüche von Kundinnen und Kunden, ist eine Cyberversicherung gedacht.
Ja, wenn du sie willst. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Start deiner Selbständigkeit bei der Agentur für Arbeit sein. Voraussetzung sind mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten und mindestens 15 Stunden selbständige Arbeit pro Woche.
Wahrscheinlich ja. Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert und zahlen nur etwa die Hälfte der Beiträge für Rente, Krankenversicherung und Pflege. Krankengeld gibt es ab der siebten Woche, mit einem Wahltarif der Kasse früher. Den Antrag stellst du bei der Künstlersozialkasse.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige, Pflichtversicherung, Meldung und Beiträge, Stand 17.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesgesundheitsministerium: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse, Stand 10.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetzestexte über dejure.org: § 44 SGB V, § 46 SGB V, § 28a SGB III, § 4 SGB VI und § 2 SGB VII, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Künstlersozialkasse: Beitrag, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Krankentagegeld, Stand 15.06.2026, geprüft am 07.10.2026 · Bergische IHK: Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Existenzgründungsportal des Bundes: Versicherungen, Stand Januar 2024, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Absicherung für Selbständige
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Fragt Kundinnen und Kunden, die gerade gründen, nach den drei Fristen: Arbeitslosenversicherung, Rentenmeldung, Wahlerklärung. Das öffnet oft das Gespräch über die ganze Absicherung.
- Legt bei Selbständigen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit nebeneinander. Eine Lücke beim Übergang fällt erst im Leistungsfall auf.
- Fragt bei bestehenden BU-Verträgen nach dem Berufsstatus. Ein Wechsel in die Selbständigkeit ist ein guter Anlass für eine Erhöhung.
