Mit dem ersten eigenen Auftrag ändert sich mehr als der Kontoauszug. Kein Arbeitgeber meldet dich mehr an, keiner zahlt die Hälfte deiner Beiträge, und keiner zahlt weiter, wenn du krank bist. Die Krankenversicherung für Selbständige organisierst du ab jetzt selbst.
Das ist vor allem eine Reihe von Entscheidungen: gesetzlich oder privat, mit oder ohne Krankengeld. Manche binden dich für Jahre, manche für immer.
Hier findest du alles, was dafür zählt: die Beiträge 2026, den Weg vom vorläufigen zum endgültigen Beitrag, das Krankengeld, die Künstlersozialkasse, die private Option, den Gründungszuschuss und die Frage, wie du später zurückkommst. Auch für alle, die nur nebenbei selbständig sind.
Betrifft dich, wenn du dich selbstständig machst du krank wirst du deine Arbeitszeit reduzierst du deinen Job verlierst
Das Wichtigste in Kürze
- Hauptberuflich Selbständige wählen frei: freiwillig gesetzlich oder privat. Wer nur nebenbei selbständig ist und angestellt arbeitet, bleibt über den Job versichert.
- In der Kasse zahlst du 2026 auf alle Einnahmen bis 5.812,50 Euro im Monat, mindestens auf 1.318,33 Euro. Ohne Krankengeld sind das mindestens rund 223 Euro im Monat, dazu kommt die Pflege.
- Der Beitrag ist erst vorläufig. Mit jedem neuen Steuerbescheid rechnet die Kasse nach, oft mit Nachzahlung. Wer den Bescheid nicht binnen drei Jahren einreicht, zahlt den Höchstbeitrag.
- Krankengeld gibt es nur, wenn du es wählst: über die Wahlerklärung ab dem 43. Tag, über einen Wahltarif oder über ein privates Krankentagegeld.
- Wer privat geht, kommt ab 55 meist nicht mehr zurück. Vorher nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst.
So gehst du vor
- Melde den Start deiner Selbständigkeit sofort deiner Krankenkasse. Der Beitritt als freiwilliges Mitglied hat eine Frist von drei Monaten.
- Entscheide gleich zu Beginn, ob du Krankengeld willst. Ab 1. Januar 2027 wirkt die Wahlerklärung laut beschlossenem Gesetz nur dann sofort, wenn sie in den ersten 14 Tagen eingeht.
- Leg dir eine Erinnerung für jeden Steuerbescheid an und reich ihn sofort bei der Kasse ein.
Inhalt
- Was ist die Krankenversicherung für Selbständige?
- Hauptberuflich oder nebenbei: wann du als selbständig giltst
- Was gilt, wenn du dich nicht selbst um die Krankenversicherung kümmerst?
- Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige 2026?
- Vom vorläufigen zum endgültigen Beitrag: so läuft der Einkommensnachweis
- Krankengeld für Selbständige: Wahlerklärung, Wahltarif oder Krankentagegeld
- Die Künstlersozialkasse: halber Beitrag für Kreative
- Die private Krankenversicherung als Option für Selbständige
- Gründungszuschuss: wenn du aus der Arbeitslosigkeit startest
- So läuft der Weg in die Krankenversicherung als Selbständige ab
- Wenn du krank wirst: so bekommst du als Selbständige Geld
- Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: wann das geht
- Was bei der Krankenversicherung für Selbständige als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Krankenversicherung für Selbständige?
Die kurze Antwort: Es gibt keine eigene Versicherung für Selbständige. Es gibt Regeln, die für sie anders laufen als für Angestellte. Hauptberuflich Selbständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V nicht pflichtversichert. Sie müssen sich aber versichern, denn in Deutschland gilt seit 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung.
Dafür hast du zwei Wege. Du bleibst als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse. Oder du schließt eine private Krankenvollversicherung ab. Für Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten gibt es einen dritten Weg: Über die Künstlersozialkasse sind sie gesetzlich pflichtversichert, fast wie Angestellte.
Der große Unterschied zur Anstellung liegt im Geld. Niemand zahlt einen Zuschuss. Du trägst den ganzen Beitrag allein, auch den Teil, den sonst der Arbeitgeber übernimmt. Und Krankengeld ist nicht automatisch dabei. Wie die gesetzliche Kasse grundsätzlich funktioniert, steht in unserem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Hauptberuflich oder nebenbei: wann du als selbständig giltst
Ob du für die Kasse selbständig bist, hängt nicht vom Gewerbeschein ab. Es zählt, ob die Selbständigkeit dein Hauptberuf ist. Das ist sie, wenn sie dich zeitlich und wirtschaftlich deutlich mehr ausfüllt als alles andere. Die Kasse prüft das mit einem Fragebogen und schaut auf das Gesamtbild.
Eine feste Vermutung steht im Gesetz: Wer regelmäßig mindestens eine Person mehr als geringfügig beschäftigt, gilt als hauptberuflich selbständig. Umgekehrt gilt in der Regel als nebenberuflich selbständig, wer in Vollzeit oder vollzeitnah angestellt ist. Dann bleibt die Anstellung der Hauptberuf.
Selbständig in Teilzeit neben dem Job
Viele starten neben einer Stelle. Solange der Job der Hauptberuf ist, bist du darüber pflichtversichert. Auf den Gewinn aus der Nebentätigkeit zahlst du dann keinen Beitrag zur Krankenkasse, nur Steuern. Melden solltest du die Tätigkeit trotzdem, damit die Kasse deinen Status kennt.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit mit 3.850 Euro brutto. Stell dir vor: Sie gibt an einigen Wochenenden Workshops zur Projektorganisation. Sie bleibt über ihren Arbeitgeber gesetzlich versichert. Für die Workshops zahlt sie keinen Krankenkassenbeitrag.
Kritisch wird es, wenn sich das Verhältnis dreht. Reduzierst du die Stelle stark und wächst das Geschäft, kann die Kasse dich als hauptberuflich selbständig einstufen. Dann endet die Pflichtversicherung über den Job, auch wenn du dort noch arbeitest. Du zahlst als freiwilliges Mitglied auf alle Einnahmen, und der Arbeitgeber zahlt keinen Anteil mehr. Eine Teilzeit, die du bewusst für die Gründung wählst, ist ein guter Plan. Prüfe vorher, wie die Kasse sie bewertet.
Für die Familienversicherung gilt dasselbe Prinzip. Wer hauptberuflich selbständig ist, kann nie familienversichert sein, egal wie klein der Gewinn ist. Wer nebenberuflich selbständig ist und kein anderes Einkommen hat, bleibt mitversichert, solange das Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 Euro im Monat beträgt.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer GmbH
Wer eine eigene GmbH führt, ist nicht automatisch selbständig. Entscheidend ist, ob du die Gesellschaft maßgeblich bestimmen kannst, etwa mit mindestens der Hälfte des Kapitals oder einer echten Sperrminorität. Wer ohne solche Rechtsmacht angestellt ist, gilt meist als beschäftigt und ist versicherungspflichtig, wenn das Gehalt unter der Grenze liegt.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführern setzt die GmbH in der Anmeldung zur Sozialversicherung ein besonderes Kennzeichen. Dann prüft die Deutsche Rentenversicherung den Status von selbst und schickt einen Fragebogen. Ihr Bescheid gilt für alle Zweige der Sozialversicherung. Diese Klärung gehört vor jede Entscheidung über die private Krankenversicherung.
Was gilt, wenn du dich nicht selbst um die Krankenversicherung kümmerst?
Ganz ohne Schutz bleibst du heute selten. Endet deine Pflichtversicherung, etwa weil du die Anstellung aufgibst, führt die Kasse dich automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Das heißt obligatorische Anschlussversicherung. Willst du stattdessen privat gehen, musst du das aktiv erklären und die neue Versicherung nachweisen.
Teuer wird es, wenn du der Kasse nichts sagst. Ohne Angaben zu deinem Einkommen setzt sie den Höchstbeitrag fest, Stand 2026 rund 1.017 Euro im Monat für die Krankenversicherung, dazu die Pflege. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Zahlst du nicht, kommen Säumniszuschläge dazu, und die Leistungen können bis auf die Notversorgung ruhen.
Ohne Wahlerklärung bekommst du außerdem kein Krankengeld. Bist du krank, fällt dein Einkommen ab dem ersten Tag weg. Der Beitrag zur Kasse läuft dabei weiter, genauso wie Miete, Büro und Versicherungen.
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige 2026?
Die kurze Antwort: zwischen rund 223 und rund 1.017 Euro im Monat für die Krankenversicherung, je nach Einkommen und Krankengeld. Dazu kommt die Pflegeversicherung. Grundlage sind der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Krankengeld oder der ermäßigte von 14,0 Prozent ohne. Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse, 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent.
Berechnet wird der Beitrag auf deine gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Das ist mehr als der Gewinn. Auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Unterhalt zählen, alles bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Liegen deine Einnahmen darunter, zahlst du mindestens auf die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro. Das ist der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße für jeden Kalendertag, so steht es in § 240 SGB V.
| Beitrag im Monat 2026 | Ohne Krankengeld, 16,9 % | Mit Krankengeld, 17,5 % |
|---|---|---|
| Mindestbeitrag Krankenversicherung | 222,80 € | 230,71 € |
| Höchstbeitrag Krankenversicherung | 982,31 € | 1.017,19 € |
| Pflege mit Kind, 3,6 %, Minimum bis Maximum | 47,46 bis 209,25 € | 47,46 bis 209,25 € |
| Pflege kinderlos, 4,2 %, Minimum bis Maximum | 55,37 bis 244,13 € | 55,37 bis 244,13 € |
Stand der Tabelle: Oktober 2026, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Mindest- und Höchstbeitrag nennt das Bundesgesundheitsministerium genauso. Liegt deine Kasse höher oder niedriger, verschiebt sich jeder Wert. Ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag macht beim Mindestbeitrag rund 13 Euro aus, beim Höchstbeitrag rund 58 Euro.
Für die Pflege zahlen Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent. Auch diesen Beitrag trägst du allein.
Stell dir vor: Lisa macht sich mit 33 hauptberuflich selbständig. Im ersten Jahr rechnet sie mit 3.000 Euro Gewinn im Monat. Mit Krankengeld und als Kinderlose zahlt sie 21,7 Prozent, also 651 Euro im Monat. Läuft es wie erhofft und sie verdient später 4.000 Euro, sind es 868 Euro. Als Angestellte hat sie für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen rund 429 Euro gezahlt.
Beim Finanzamt zählen die Beiträge zur Basisabsicherung als Sonderausgaben und sind voll absetzbar. Besteht ein Anspruch auf Krankengeld, kürzt das Finanzamt den Betrag um vier Prozent. Das gleicht einen Teil der höheren Last aus.
Vom vorläufigen zum endgültigen Beitrag: so läuft der Einkommensnachweis
Die kurze Antwort: Die Kasse setzt deinen Beitrag erst vorläufig fest und rechnet später mit dem Steuerbescheid genau nach. Das steht seit 2018 in § 240 Abs. 4a SGB V. Du zahlst also erst eine Schätzung und bekommst später Geld zurück oder zahlst nach.
Grundlage für den vorläufigen Beitrag ist der letzte Einkommensteuerbescheid. Er gilt ab dem Folgemonat. Zu Beginn der Selbständigkeit gibt es noch keinen. Dann reichst du eine Prognose ein, etwa eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Schätzung deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters. Als Einkommen zählt der Gewinn, also Umsatz minus Betriebsausgaben, wie ihn das Steuerrecht ermittelt.
Kommt der Steuerbescheid für ein Jahr, setzt die Kasse den Beitrag für dieses Jahr endgültig fest. War der Gewinn höher als vorläufig angenommen, zahlst du nach. War er niedriger, bekommst du Geld zurück. Lisa hatte mit 3.000 Euro gerechnet und tatsächlich 4.000 Euro im Monat verdient. Sie zahlt für das Jahr 217 Euro im Monat nach, zusammen 2.604 Euro. Wer das weiß, legt den Unterschied laufend zur Seite.
Für den Nachweis hast du drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres Zeit. Den Bescheid für 2023 musst du also bis 31. Dezember 2026 einreichen, so die Verbraucherzentrale, Stand: Februar 2026. Verpasst du die Frist, wird der vorläufige Beitrag endgültig zum Höchstbeitrag. Die Kasse muss dich vorher schriftlich warnen. Bestätigt das Finanzamt, dass noch kein Bescheid vorliegt, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.
Bricht dein Einkommen im laufenden Jahr ein, musst du nicht bis zum nächsten Bescheid warten. Liegen deine Einkünfte um mehr als 25 Prozent unter dem letzten Bescheid, kannst du eine Senkung beantragen. Als Beleg dienen etwa ein geänderter Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts oder aktuelle Zahlen aus der Buchhaltung. Gegen einen Beitragsbescheid kannst du binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Zahlen musst du trotzdem erst einmal.
Krankengeld für Selbständige: Wahlerklärung, Wahltarif oder Krankentagegeld
Die kurze Antwort: Mit dem ermäßigten Beitragssatz hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Den holst du dir auf einem von drei Wegen dazu. Welcher passt, hängt davon ab, wie lange du einen Ausfall aus Rücklagen tragen kannst.
Der erste Weg ist die Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V. Du erklärst der Kasse, dass deine Mitgliedschaft Krankengeld umfassen soll, und zahlst den allgemeinen Satz von 14,6 statt 14,0 Prozent. Dann gibt es Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also ab der siebten Woche. Es beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, das zuletzt deinem Beitrag zugrunde lag. An die Erklärung bist du drei Jahre gebunden.
Bei Lisa mit 4.000 Euro Gewinn kostet die Wahlerklärung 0,6 Prozentpunkte mehr, das sind 24 Euro im Monat. Dafür bekäme sie ab der siebten Woche rund 2.800 Euro Krankengeld im Monat. Für die ersten sechs Wochen braucht sie eine Rücklage. Für ihre Fixkosten von 1.600 Euro im Monat wären das rund 2.240 Euro, gerechnet mit 42 Tagen.
Der zweite Weg ist ein Wahltarif Krankengeld nach § 53 Abs. 6 SGB V. Damit kann das Krankengeld früher beginnen oder höher ausfallen. Den Preis legt jede Kasse selbst fest, unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheit. Auch hier beträgt die Bindung drei Jahre. Den Wahltarif kannst du mit der Wahlerklärung kombinieren.
Der dritte Weg ist ein privates Krankentagegeld. Du legst Betrag und Startzeitpunkt selbst fest, etwa ab dem 15. oder 29. Tag. Es braucht eine Gesundheitsprüfung, ist dafür flexibler und steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt. Viele Selbständige kombinieren: allgemeiner Beitragssatz für die lange Strecke ab der siebten Woche, Krankentagegeld für die Zeit davor. Das senkt den Beitrag.
Was sich 2027 bei der Wahlerklärung ändert
Heute wirkt die Wahlerklärung ab dem Tag, an dem sie bei der Kasse eingeht. Kommt sie während einer laufenden Krankheit, gilt sie erst ab dem Tag danach. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 ist beschlossen: Ab 1. Januar 2027 wirkt sie nur noch sofort, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Mitgliedschaft oder nach einem Statuswechsel eingeht. Sonst gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Bei Unfällen gilt die Wartezeit nicht. Die Regel kann sich bis zum Start noch ändern. Mehr dazu in unserem Artikel zur GKV-Reform 2027.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Bei Selbständigen ändert sich das Einkommen oft von Jahr zu Jahr. Ein Krankentagegeld aus dem Gründungsjahr passt drei Jahre später selten noch. Darum gehört es nach jedem Steuerbescheid auf den Tisch, zusammen mit dem Krankengeld der Kasse.
Die Künstlersozialkasse: halber Beitrag für Kreative
Die kurze Antwort: Selbständige Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse, kurz KSK, in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert. Sie zahlen nur etwa die Hälfte der Beiträge. Den Rest tragen der Bund und die Auftraggeber über eine Abgabe.
Dazu gehören zum Beispiel Illustration, Musik, Schauspiel, Fotografie mit künstlerischem Anspruch, Journalismus oder Text. Die Tätigkeit muss selbständig, erwerbsmäßig und auf Dauer angelegt sein. Nötig sind mindestens 3.900 Euro Arbeitseinkommen im Jahr. Wer neu startet, ist die ersten drei Jahre auch darunter versichert. Wer mehr als eine Person über einen Minijob hinaus beschäftigt, kann nicht über die KSK versichert sein.
2026 zahlen KSK-Versicherte 7,3 Prozent für die Krankenversicherung, dazu die Hälfte des Zusatzbeitrags, und 1,8 oder 2,1 Prozent für die Pflege. Grundlage ist das Jahreseinkommen, das du selbst vorab schätzt. Eine Korrektur gilt nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Krankengeld gibt es automatisch ab der siebten Woche. Wer früher Geld braucht, schließt bei der Kasse einen Wahltarif ab.
Auch hier gibt es eine private Option. In den ersten drei Jahren kannst du dich binnen drei Monaten nach der Anmeldung bei der KSK von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Höherverdienende können sich befreien lassen, wenn sie in drei Jahren zusammen über 209.700 Euro verdient haben, Stand 2026. Diese Befreiung ist unwiderruflich. Die KSK zahlt dann einen Zuschuss zur privaten Versicherung, höchstens die Hälfte des Beitrags.
Die private Krankenversicherung als Option für Selbständige
Die kurze Antwort: Hauptberuflich Selbständige dürfen unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung. Der Beitrag richtet sich dort nicht nach dem Gewinn, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif. Am Anfang ist er oft niedriger, später steigt er.
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede für Selbständige.
| Punkt | Freiwillig gesetzlich | Privat |
|---|---|---|
| Beitrag hängt ab von | allen Einnahmen, mindestens 1.318,33 € im Monat | Alter, Gesundheit, Tarif, Selbstbehalt |
| Schwaches Geschäftsjahr | Beitrag sinkt mit dem Einkommen | Beitrag bleibt gleich |
| Partnerin, Partner, Kinder | ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei mitversichert | jede Person braucht einen eigenen Vertrag |
| Krankengeld | per Wahlerklärung oder Wahltarif | Krankentagegeld frei wählbar |
| Aufnahme | ohne Gesundheitsfragen | mit Gesundheitsprüfung, Zuschlag oder Ablehnung möglich |
| Im Alter | Beitrag nach Rente und Einkünften | Beitrag läuft weiter, Zuschuss der Rentenversicherung |
| Rückweg | Wechsel in die PKV mit Kündigungsfrist möglich | ab 55 meist ausgeschlossen |
Stand der Tabelle: Oktober 2026. Selbständige brauchen in der PKV mindestens Schutz für ambulante und stationäre Behandlung, dazu die private Pflegepflichtversicherung. Ein Krankentagegeld ist kein Pflichtbaustein, aber für Selbständige fast immer nötig. Ohne Vertrag gibt es bei Krankheit gar nichts.
Drei Dinge sollten Selbständige besonders ansehen. Erstens die Familie: Kinder kosten in der PKV jeweils eigene Beiträge, und auch eine Elternzeit ändert am Beitrag nichts. Zweitens das Alter: Ohne Arbeitgeber fehlt später jeder Zuschuss, außer dem der Rentenversicherung. Wer privat geht, spart darum den Vorteil von heute für die Beiträge von morgen, etwa über einen Beitragsentlastungstarif oder eine eigene Rücklage.
Drittens der Selbstbehalt. Ein hoher Selbstbehalt senkt den Beitrag. Absetzbar ist aber nur der Beitrag, nicht die selbst bezahlte Rechnung. Ein sehr hoher Selbstbehalt spart darum weniger, als er auf den ersten Blick verspricht. In schlechten Jahren hilft dir der Basistarif, dessen Beitrag 2026 höchstens so hoch ist wie der Höchstbeitrag der Kasse.
Gründungszuschuss: wenn du aus der Arbeitslosigkeit startest
Die kurze Antwort: Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld gründet, kann einen Gründungszuschuss bekommen. Darin stecken 300 Euro im Monat ausdrücklich für die soziale Absicherung, also auch für die Krankenversicherung. Auf diese 300 Euro zahlst du keinen Beitrag.
Die Regeln stehen in §§ 93 und 94 SGB III. Du brauchst bei Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld, eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit und den Nachweis, dass du die nötigen Kenntnisse hast. Die Selbständigkeit muss hauptberuflich sein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.
Sechs Monate lang bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Danach kann die Agentur für weitere neun Monate 300 Euro zahlen, wenn du die Geschäftstätigkeit nachweist. Mit dem Ende des Arbeitslosengelds endet die Pflichtversicherung darüber. Ab dem Start bist du freiwillig versichert oder privat. Plane den vollen Beitrag ab dem ersten Monat ein.
So läuft der Weg in die Krankenversicherung als Selbständige ab
Die kurze Antwort: In der Kasse reicht eine Meldung mit deinen Zahlen. In der PKV beginnt alles mit Gesundheitsfragen. Die Reihenfolge zählt, weil Fristen daran hängen.
1
Status klären und der Kasse melden
Sag deiner Kasse, ab wann du selbständig bist und ob haupt- oder nebenberuflich. Warst du direkt davor gesetzlich versichert, läuft die Mitgliedschaft freiwillig weiter. Für einen neuen freiwilligen Beitritt brauchst du nach § 9 SGB V eine Vorversicherungszeit von zwölf Monaten direkt davor oder 24 Monaten in den letzten fünf Jahren. Die Frist dafür beträgt drei Monate.
2
Einkommen schätzen und Krankengeld wählen
Die Kasse schickt einen Einkommensfragebogen. Schätze lieber realistisch als zu niedrig, sonst wartet später die Nachzahlung. Im selben Schritt gibst du die Wahlerklärung zum Krankengeld ab, wenn du sie willst.
3
Für die PKV: Gesundheit klären, bevor du kündigst
Der Versicherer fragt oft drei bis zehn Jahre zurück. Nach § 19 VVG gibst du alles an, wonach er in Textform fragt. Hol dir vorher Patientenquittung und Unterlagen deiner Praxen. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage. Kündige die Kasse erst, wenn die schriftliche Zusage vorliegt.
Gesundheitsfragen werden oft im Beratungstermin ausgefüllt und gleich unterschrieben. Fehlt dann eine Behandlung, kann der Versicherer im Ernstfall zurücktreten, und du stehst ohne Leistung da. Nimm dir für diesen Teil Zeit. Beim direkten Wechsel aus der Kasse entfallen in der PKV die Wartezeiten.
Wenn du krank wirst: so bekommst du als Selbständige Geld
Die kurze Antwort: Die Behandlung zahlt deine Kasse oder deine PKV wie bei allen anderen. Geld für den Verdienstausfall bekommst du nur, wenn du vorgesorgt hast, und nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit.
Mit Wahlerklärung zahlt die Kasse ab dem 43. Tag. Deine Ärztin oder dein Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest. Die Bescheinigung geht elektronisch an die Kasse. Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wichtig für Selbständige: Arbeitsunfähig heißt, dass du gar nicht arbeitest. Wer nebenbei Rechnungen schreibt oder Kundschaft betreut, riskiert die Zahlung.
Das gesetzliche Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Ein privates Krankentagegeld meldest du nach den Fristen deines Vertrags selbst beim Versicherer, mit Bescheinigung, und musst auch die Gesundmeldung rechtzeitig schicken. Wer schwanger ist, bekommt Mutterschaftsgeld der Kasse als Selbständige nur mit Anspruch auf Krankengeld.
Krankengeld und Krankentagegeld ersetzen nur dein Einkommen, nicht die Fixkosten des Betriebs. Dauert die Krankheit voraussichtlich auf Dauer, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Lisa hat seit 2019 eine BU mit 1.500 Euro Monatsrente, die sie in die Selbständigkeit mitnimmt.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: wann das geht
Die kurze Antwort: Vor 55 kommst du zurück, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst. Eine Rückkehr auf Wunsch gibt es nicht. Ab 55 ist der Weg meist versperrt.
Pflichtig wirst du vor allem mit einer Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze, 2026 sind das 77.400 Euro im Jahr. Die Anstellung muss dann dein Hauptberuf sein. Wer neben einer Teilzeitstelle weiter hauptberuflich selbständig ist, bleibt außen vor. Auch Arbeitslosengeld I macht pflichtig, ebenso die Künstlersozialkasse. Gibst du die Selbständigkeit ganz auf und bist verheiratet, kann die Familienversicherung greifen.
Ab dem 55. Geburtstag gilt § 6 Abs. 3a SGB V. Du bleibst versicherungsfrei, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit privat versichert, versicherungsfrei oder selbständig. Für privat versicherte Selbständige trifft das fast immer zu. Wer privat geht, sollte darum mit einer Entscheidung für den Rest des Lebens rechnen. Wirst du wieder pflichtig, kündigst du die PKV nach § 205 VVG binnen drei Monaten rückwirkend.
Was bei der Krankenversicherung für Selbständige als Nächstes zählt
Die Krankenversicherung ist für Selbständige keine Formalie, sondern einer der größten Posten im Budget. In der Kasse ändert er sich mit jedem Steuerbescheid. In der PKV mit jeder Beitragsanpassung. Wer den Beitrag als festen Teil der Preise kalkuliert und für Nachzahlungen eine eigene Rücklage führt, hat das größte Risiko im Griff.
Am meisten Geld kostet meist nicht der falsche Tarif, sondern eine verpasste Frist. Das ist eine Schwäche des Systems, das Selbständigen viel Eigenarbeit abverlangt. Ab 2027 wird das Fenster für die Wahlerklärung enger. Wer jetzt gründet oder gerade gegründet hat, entscheidet über das Krankengeld am besten in den ersten Tagen.
Und die große Frage, gesetzlich oder privat, beantwortest du am besten mit deinem ganzen Lebensplan: Familie, Pausen, Rente und die Chance, irgendwann wieder angestellt zu sein. Gern rechnen wir das mit dir in einer Beratung durch.
Lass uns deine Krankenversicherung als Selbständige gemeinsam durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Wahrscheinlich ja. Die Kasse setzt deinen Beitrag erst vorläufig fest und rechnet mit dem Steuerbescheid nach. War dein Gewinn höher als geschätzt, zahlst du die Differenz für das ganze Jahr. Prüfe, ob die Kasse das richtige Jahr und den Gewinn aus dem Bescheid angesetzt hat. Bei einem Fehler kannst du binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Ratenzahlung kannst du beantragen.
Nein. Solange die Anstellung dein Hauptberuf ist, bist du darüber pflichtversichert. Auf den Gewinn aus der Nebentätigkeit zahlst du keinen Krankenkassenbeitrag, nur Steuern. Wächst das Geschäft stark und reduzierst du die Stelle, kann die Kasse dich als hauptberuflich selbständig einstufen. Dann ändert sich alles.
Mit Wahlerklärung zahlt die Kasse erst ab dem 43. Tag. Für drei Wochen gibt es darum nichts, außer du hast einen Wahltarif mit früherem Start oder ein privates Krankentagegeld, das früher beginnt. Ohne Wahlerklärung gibt es gar kein Krankengeld. Für kurze Ausfälle brauchst du eine Rücklage.
Ja. Liegen deine laufenden Einkünfte um mehr als 25 Prozent unter dem letzten Steuerbescheid, kannst du eine Senkung beantragen. Belege das mit einem angepassten Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts oder aktuellen Zahlen aus der Buchhaltung. Unter den Mindestbeitrag geht es nicht, 2026 sind das rund 223 Euro ohne Krankengeld plus Pflege.
Reich ihn sofort nach. Du hast dafür drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres Zeit. Läuft die Frist ab, wird der vorläufige Beitrag endgültig zum Höchstbeitrag, 2026 rund 1.017 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Die Kasse muss dich vorher schriftlich warnen. Fehlt der Bescheid noch, hilft eine Bestätigung des Finanzamts: Dann verlängert sich die Frist um zwölf Monate.
Sehr wahrscheinlich ja. Illustration gilt als künstlerische Tätigkeit. Du brauchst mindestens 3.900 Euro Arbeitseinkommen im Jahr, in den ersten drei Jahren auch weniger. Dann zahlst du 2026 nur 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung. Die Anmeldung läuft über einen Fragebogen der Künstlersozialkasse.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse, Stand 10.02.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Krankenkasse: pflichtversichert, freiwillig oder privat?, Stand 23.01.2026, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch V über dejure.org: § 240 SGB V, dazu §§ 5, 6, 9, 44, 47 und 53, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Sozialgesetzbuch III über dejure.org: §§ 93 und 94 SGB III, Gründungszuschuss, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · Künstlersozialkasse: Beitrag, Voraussetzungen, Ausnahmen und Leistungen, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Krankenversicherung für Selbständige
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kundinnen und Kunden, die gerade gründen, freuen sich über einen Anruf in den ersten Tagen. Ab 2027 zählt für die Wahlerklärung jede Woche.
- Ein neuer Steuerbescheid ist ein guter Anlass, Krankengeld und Krankentagegeld gemeinsam neu anzusehen.
- Wer neben dem Job gründet, schätzt einen kurzen Blick auf den Status, bevor die Stelle reduziert wird.
