Als Beamtin oder Beamter bekommst du keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse. Stattdessen gibt es die Beihilfe: Dein Dienstherr erstattet einen festen Prozentsatz deiner Arzt-, Klinik- und Pflegekosten. Den Rest sicherst du selbst ab, meist mit einer privaten Krankenversicherung, kurz PKV.
Jedes Land hat eigene Sätze und Fristen. Und der Satz ändert sich mit Kindern und in der Pension. Wer das nicht im Blick hat, zahlt zu viel oder bleibt auf Rechnungen sitzen.
Hier findest du die Beihilfesätze von Bund und Ländern als Beispiele, die Öffnungsaktion für den Start mit Vorerkrankung, die pauschale Beihilfe als Alternative und alles, was sich im Lauf eines Beamtenlebens ändert. Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du den Job wechselst ein Kind kommt die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beihilfe zahlt einen Teil deiner Krankheitskosten, beim Bund 50 Prozent für aktive Beamtinnen und Beamte, 70 Prozent mit mindestens zwei Kindern und in der Pension. Kinder bekommen 80 Prozent. Stand: 2026.
- Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung, die genau auf deinen Beihilfesatz zugeschnitten ist. Ein Beihilfeergänzungstarif schließt Lücken, die die Beihilfe gar nicht erstattet.
- Mit Vorerkrankung oder Behinderung hilft die Öffnungsaktion der PKV: Antrag binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung, keine Ablehnung, Zuschlag höchstens 30 Prozent.
- In elf Ländern gibt es die pauschale Beihilfe: Der Dienstherr zahlt die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Kasse. Die Wahl gilt in der Regel für immer.
- Ändert sich dein Beihilfesatz, passt du die PKV binnen sechs Monaten an, ohne neue Gesundheitsprüfung, nach § 199 VVG.
So gehst du vor
- Notiere dir das Datum deiner Ernennung. Ab da laufen sechs Monate für die Öffnungsaktion der PKV.
- Lass dir vor dem Antrag schriftlich geben, welcher Beihilfesatz für dich und deine Familie gilt und ob dein Land eine pauschale Beihilfe anbietet.
- Entscheide erst dann zwischen gesetzlicher Kasse mit pauschaler Beihilfe und PKV. Die Wahl lässt sich meist nicht rückgängig machen.
Inhalt
- Was ist Beihilfe und wie passt die private Krankenversicherung dazu?
- Wie hoch ist der Beihilfesatz beim Bund und in den Ländern?
- Was gilt ohne private Krankenversicherung?
- Pauschale Beihilfe: welche Länder sie anbieten und für wen sie passt
- Restkostenversicherung und Beihilfeergänzungstarif: was die PKV abdeckt
- Was kostet die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte?
- Öffnungsaktion: so kommst du mit Vorerkrankung in die private Krankenversicherung
- So läuft der Abschluss einer privaten Krankenversicherung als Beamtin oder Beamter ab
- Was für Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare gilt
- Kinder, Ehepartner und Elternzeit in der Beihilfe
- Wenn du krank bist: so bekommst du dein Geld von Beihilfe und PKV
- Beihilfe in der Pension: was sich im Ruhestand ändert
- Freie Heilfürsorge bei Polizei und Bundeswehr
- Was bei Beihilfe und PKV als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist Beihilfe und wie passt die private Krankenversicherung dazu?
Die kurze Antwort: Beihilfe ist das eigene Krankensicherungssystem für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter. Dein Dienstherr erstattet einen Prozentsatz deiner Rechnungen. Für den Rest musst du selbst vorsorgen.
Der Dienstherr ist der Bund, dein Land oder deine Kommune. Er zahlt keinen Beitrag, sondern beteiligt sich an den Kosten, wenn sie entstehen. Das gehört zu seiner Fürsorgepflicht für dich und deine Familie.
Wie viel er übernimmt, heißt Bemessungssatz oder Beihilfesatz. Er liegt meist bei 50, 70 oder 80 Prozent. Erstattet wird nur, was als beihilfefähig gilt. Das sind notwendige und angemessene Kosten, ähnlich dem Leistungskatalog der Kasse. Das Bundesinnenministerium schreibt dazu, die Bundesbeihilfeverordnung orientiere sich grundsätzlich an der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beihilfe ist damit immer nur eine Teilhilfe. Nach § 193 Abs. 3 VVG musst du dich für den Rest versichern. Fast alle tun das privat. Der PKV-Verband nennt einen Anteil von 93 bis 94 Prozent der Beamtinnen und Beamten in der PKV. Stand: 2026.
Die PKV bietet dafür eigene Beihilfetarife an. Sie zahlen genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offen lässt, also 50, 30 oder 20 Prozent. Du zahlst nur für diesen Teil einen Beitrag. Die Grundlagen zu Beiträgen, Alterungsrückstellung und Tarifwechsel stehen auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung.
Wie hoch ist der Beihilfesatz beim Bund und in den Ländern?
Die kurze Antwort: Beim Bund und in vielen Ländern gilt das Muster 50, 70, 80. Aktive Beamtinnen und Beamte bekommen 50 Prozent, mit zwei Kindern und in der Pension 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Die Länder weichen im Detail ab.
Grundlage beim Bund ist § 46 der Bundesbeihilfeverordnung, kurz BBhV. Jedes Land hat eine eigene Beihilfeverordnung. Die Tabelle zeigt den Bund und Baden-Württemberg als Beispiele, nach den Angaben von Bundesverwaltungsamt und Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.
| Person | Bund | Baden-Württemberg | Anteil für die PKV |
|---|---|---|---|
| Aktive Beamtin oder aktiver Beamter, kein oder ein Kind | 50 Prozent | 50 Prozent | 50 Prozent |
| Aktive Beamtin oder aktiver Beamter, mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder | 70 Prozent | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner | 70 Prozent | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Kinder mit Familienzuschlag | 80 Prozent | 80 Prozent | 20 Prozent |
| Pensionärinnen und Pensionäre, Witwen und Witwer | 70 Prozent | 70 Prozent | 30 Prozent |
| Waisen | 80 Prozent | 80 Prozent | 20 Prozent |
Stand der Tabelle: 2026, Bund laut Bundesverwaltungsamt, Baden-Württemberg laut Landesamt mit Stand Dezember 2025. Ehepartnerinnen und Ehepartner zählen nur mit, wenn sie wenig verdienen und nicht selbst gesetzlich versichert sind.
Einige Regeln unterscheiden sich spürbar. In Baden-Württemberg behalten Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern die 70 Prozent auch dann, wenn die Kinder schon aus dem Familienzuschlag gefallen sind. Sind dort beide Eltern beihilfeberechtigt und haben mehrere Kinder, bekommen beide 70 Prozent. Andere Dienstherren regeln das enger. Hessen hat ein eigenes System, und manche Länder ziehen jedes Jahr einen festen Betrag ab. Frag darum immer bei deiner eigenen Beihilfestelle nach.
Die Kostendämpfungspauschale: ein jährlicher Abzug
Einige Länder kürzen die Beihilfe einmal im Jahr um eine Kostendämpfungspauschale. Das ist ein Eigenanteil, gestaffelt nach Besoldungsgruppe. In Baden-Württemberg sind es zum Beispiel 100 Euro in A 8 und A 9, 150 Euro ab A 12 und bis zu 480 Euro in den höchsten Gruppen. Die Gruppen A 1 bis A 7 sind befreit. Stand: Dezember 2025, Quelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung. Der Bund kennt keine solche Pauschale.
Dazu kommen Eigenbehalte, etwa bei Arzneimitteln. Manche Behandlungen sind laut Bundesinnenministerium gar nicht oder nur teilweise beihilfefähig. Diese Lücken füllt der Beihilfeergänzungstarif.
Was gilt ohne private Krankenversicherung?
Die kurze Antwort: Ohne PKV bleibst du freiwillig in der gesetzlichen Kasse und zahlst den vollen Beitrag allein. Es gibt keinen Arbeitgeberanteil, es sei denn, dein Land bietet die pauschale Beihilfe an.
Beamtinnen und Beamte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Sie müssen nicht in die Kasse, dürfen aber freiwillig bleiben. Weil sie bei Krankheit ihre Bezüge weiter bekommen, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent nach § 243 SGB V. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, 2026 im Schnitt 2,9 Prozent. Stand: Januar 2026.
In der Pflegeversicherung zahlen Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch nach § 55 SGB XI nur den halben Satz, also 1,8 Prozent statt 3,6 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Punkten kommt voll dazu. Stand: 2026.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin mit 3.850 Euro brutto und gesetzlich versichert. Stell dir vor: Sie wechselt in eine Landesverwaltung und wird Beamtin auf Probe, mit gleich hohen Bezügen. Bleibt sie in der Kasse, zahlt sie 16,9 Prozent für die Krankenversicherung, rund 651 Euro. Mit 2,4 Prozent Pflege kommen rund 92 Euro dazu. Zusammen sind das rund 743 Euro im Monat, alles aus eigener Tasche. Als Angestellte trägt sie heute rund 429 Euro.
Die Beihilfe hilft ihr in der Kasse kaum, denn sie zahlt dann nur anteilig für das, was die Kasse nicht übernimmt. Darum lohnt die gesetzliche Kasse für Beamtinnen und Beamte meist nur mit pauschaler Beihilfe oder bei schweren Vorerkrankungen. Mehr zur Kasse findest du bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pauschale Beihilfe: welche Länder sie anbieten und für wen sie passt
Die kurze Antwort: Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte deines Krankenversicherungsbeitrags, ähnlich wie ein Arbeitgeber. Dafür verzichtest du auf die normale Beihilfe. Diese Wahl gilt in der Regel für immer.
Laut PKV-Verband gibt es die pauschale Beihilfe heute in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Stand: 2026. Der Bund und die übrigen Länder bieten sie nicht an.
Für Lisa hieße das: Statt rund 651 Euro für die Krankenversicherung zahlt sie nur rund 326 Euro, den Rest trägt das Land. Wie die Pflegeversicherung behandelt wird, regelt jedes Land selbst. Die genauen Bedingungen stehen in der Beihilfeverordnung des Landes.
Sie passt vor allem bei schweren Vorerkrankungen, bei mehreren Kindern, die in der Kasse beitragsfrei mitversichert sind, und bei später Verbeamtung. Die Kasse rechnet nach Einkommen, nicht nach Alter und Gesundheit.
Der Haken ist die Bindung. Der PKV-Verband schreibt, die Entscheidung sei in der Regel unwiderruflich und ein späterer Wechsel in die Kombination aus Beihilfe und PKV nicht mehr möglich. Wechselst du das Land oder zum Bund, kann sie ganz entfallen. Dann zahlst du den vollen Kassenbeitrag allein.
Restkostenversicherung und Beihilfeergänzungstarif: was die PKV abdeckt
Die kurze Antwort: Die Restkostenversicherung zahlt den Prozentsatz, den die Beihilfe offen lässt. Der Beihilfeergänzungstarif zahlt Kosten, die die Beihilfe gar nicht anerkennt. Erst beide zusammen ergeben einen Schutz nahe 100 Prozent.
Die Restkostenversicherung ist der eigentliche Beihilfetarif. Bei einem Satz von 50 Prozent versicherst du 50 Prozent, bei 70 Prozent nur noch 30 Prozent. Die Tarife sind in Prozentschritten gebaut, damit du sie bei jeder Änderung anpassen kannst. Beihilfe und Versicherung zusammen erstatten höchstens die tatsächlichen Kosten.
Der Beihilfeergänzungstarif setzt dort an, wo die Beihilfe weniger zahlt, als der Rechnungsbetrag hergibt. Das passiert zum Beispiel, wenn eine Ärztin oder ein Arzt über bestimmten Höchstsätzen abrechnet, bei Zahnersatz, Brillen, Hörgeräten oder Heilpraktikerleistungen. Auch die Kostendämpfungspauschale oder Eigenbehalte kann ein solcher Tarif teilweise auffangen.
Ein zweites Thema sind die Wahlleistungen im Krankenhaus, also Chefärztin oder Chefarzt und Zweibettzimmer. Ob sie beihilfefähig sind, regelt jedes Land anders. In Baden-Württemberg etwa gibt es sie nur gegen einen monatlichen Beihilfebeitrag, so das Landesamt. In anderen Ländern sind sie ganz ausgeschlossen. Dann braucht es dafür einen eigenen Baustein in der PKV.
Stell dir vor: Lisa ist Beamtin mit 50 Prozent Beihilfe und bekommt eine Rechnung über 400 Euro. Davon erkennt die Beihilfestelle 360 Euro an. Lisa bekommt 180 Euro Beihilfe. Ihr Restkostentarif zahlt 50 Prozent nach seinen eigenen Bedingungen. Ohne Ergänzungstarif bleiben ihr am Ende meist einige Euro selbst. Bei einer Zahnbrücke oder einer langen Therapie werden daraus schnell Hunderte. Das Beispiel ist vereinfacht.
Für die Pflege gilt das gleiche Prinzip. Die Beihilfe zahlt auch bei Pflegebedürftigkeit ihren Anteil. Die private Pflegepflichtversicherung deckt den Rest, passend zum Beihilfesatz. Wer mehr will, schaut sich eine Pflegezusatzversicherung an.
Was kostet die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte?
Die kurze Antwort: Weniger als für Angestellte mit gleichem Schutz, weil du nur 50, 30 oder 20 Prozent versicherst. Wie viel genau, hängt vom Alter bei Beginn, deiner Gesundheit, deinem Beihilfesatz und den gewählten Leistungen ab.
Einen verlässlichen Durchschnittsbeitrag veröffentlicht keine neutrale Stelle, darum nennen wir keine Zahl. Je jünger du beim Abschluss bist, desto niedriger startet der Beitrag. Vorerkrankungen können einen Risikozuschlag auslösen, also einen Aufschlag auf den Beitrag. Und jeder Zusatzbaustein kostet extra.
Wie bei allen Vollversicherungen fällt ab dem Jahr, in dem du 22 wirst, bis zum Jahr, in dem du 60 wirst, ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent an. Er gilt nach § 149 VAG auch für Beihilfetarife und Ergänzungstarife. Er wird angespart und bremst später die Beiträge im Alter.
Kinder kosten extra, auch wenn ihr Anteil nur 20 Prozent beträgt. Dafür steigt dein eigener Satz ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent. Den Basisanteil des Beitrags setzt du als Sonderausgabe von der Steuer ab.
Als Notlösung gibt es nach § 152 VAG eine Variante des Basistarifs für Menschen mit Beihilfe. Ihr Höchstbeitrag richtet sich nach dem Prozentsatz, den die Beihilfe offen lässt. Sie leistet nur wie die Kasse.
Öffnungsaktion: so kommst du mit Vorerkrankung in die private Krankenversicherung
Die kurze Antwort: Mit der Öffnungsaktion nimmt dich ein teilnehmender Versicherer trotz Vorerkrankung oder Behinderung auf, wenn du binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung beantragst. Der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt.
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der privaten Versicherer. Laut Merkblatt des PKV-Verbands gilt:
- Die Frist beträgt sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses, frühestens nach Ende eines Vorbereitungsdienstes.
- Seit 2019 können auch Beamtinnen und Beamte auf Widerruf teilnehmen, also Anwärterinnen und Anwärter.
- Auch die engsten Angehörigen können mit einsteigen. Neugeborene werden über die Kindernachversicherung ohne Zuschlag aufgenommen, wenn ein Elternteil versichert ist.
- Niemand wird wegen Vorerkrankung oder Behinderung abgelehnt. Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Der Zuschlag liegt höchstens bei 30 Prozent des Tarifbeitrags, in der Pflegeversicherung fällt keiner an.
- Wer als Beamtin oder Beamter auf Widerruf in der Kasse war und dann auf Probe ernannt wird, bekommt erneut sechs Monate.
Stand des Merkblatts: Juni 2020. Die Frist von sechs Monaten nennt der PKV-Verband auch Stand 2026. Die Öffnungsaktion gilt für beihilfekonforme Tarife. Ob auch Zusatzbausteine darunter fallen, entscheidet jeder Versicherer selbst. Lass dir das vor dem Antrag schriftlich bestätigen.
Stell dir vor: Lisa hatte vor drei Jahren eine Psychotherapie. Stellt sie den Antrag über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Ernennung, muss er sie nehmen, mit höchstens 30 Prozent Zuschlag. Verpasst sie die Frist, bleibt ihr nur die Kasse ohne Zuschuss oder der Basistarif.
So läuft der Abschluss einer privaten Krankenversicherung als Beamtin oder Beamter ab
Die kurze Antwort: Erst klärst du deinen Beihilfesatz, dann prüfst du deine Gesundheit und erst danach stellst du den Antrag, idealerweise vor dem Tag der Ernennung, sonst innerhalb der Frist.
Am Anfang steht deine Beihilfeverordnung. Sie sagt, welcher Satz für dich und deine Familie gilt und was nicht beihilfefähig ist. Daraus ergeben sich Prozente und Ergänzungen.
Dann kommen die Gesundheitsfragen. Sie reichen meist mehrere Jahre zurück. Alles, wonach der Versicherer in Textform fragt, musst du nach § 19 VVG vollständig angeben. Fehler können den Schutz kosten. Hol vorher deine Patientenakte ein. Hilfe dazu findest du bei den Gesundheitsfragen.
Bist du unsicher, ob du angenommen wirst, kann eine anonyme Risikovoranfrage klären, zu welchen Bedingungen ein Versicherer dich nehmen würde, ohne dass dein Name in einer Datei landet. Bei schweren Vorerkrankungen ist die Öffnungsaktion oft der bessere Weg.
Achte im Vertrag auf drei Dinge: einen Ergänzungstarif, der zu den Lücken deines Landes passt, die Pflicht des Versicherers, bei jeder Änderung des Beihilfesatzes ohne Prüfung anzupassen, und gute Leistungen für Zähne und Psychotherapie. Wer Kinder plant, prüft außerdem die Kindernachversicherung: Nach § 198 VVG wird ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, wenn du es binnen zwei Monaten nach der Geburt anmeldest.
Ein Krankentagegeld brauchst du meist nicht, die Bezüge laufen weiter. Wichtiger ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für den Fall, dass du dauerhaft ausfällst.
Was für Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare gilt
Die kurze Antwort: Wer als Beamtin oder Beamter auf Widerruf ausgebildet wird, hat schon Anspruch auf Beihilfe. Die PKV bietet dafür günstige Ausbildungstarife an.
Das Bundesverwaltungsamt zählt Anwärterinnen und Anwärter ausdrücklich zu den Beihilfeberechtigten, solange sie Anwärterbezüge bekommen. Das Landesamt in Baden-Württemberg nennt auch Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Viele Versicherer haben für diese Zeit Ausbildungstarife mit niedrigem Beitrag. Sie gehen nach der Ausbildung ohne neue Gesundheitsprüfung in den normalen Beihilfetarif über.
Bei Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ist es je nach Land verschieden. In vielen Ländern sind sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und damit in der Kasse pflichtversichert, in anderen haben sie Beihilfe. Prüfe deinen Status im Einstellungsschreiben.
Wer in der Ausbildung gesetzlich versichert war, bekommt bei der Ernennung auf Probe eine neue Frist von sechs Monaten für die Öffnungsaktion.
Kinder, Ehepartner und Elternzeit in der Beihilfe
Die kurze Antwort: Kinder sind über deine Beihilfe abgesichert, solange sie im Familienzuschlag stehen. Deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner nur, wenn das eigene Einkommen niedrig ist. Beide brauchen trotzdem einen eigenen Vertrag für den Rest.
Kinder: 80 Prozent bis zum Ende des Kindergeldes
Kinder bekommen 80 Prozent Beihilfe, wenn sie im Familienzuschlag berücksichtigt sind. Das ist an das Kindergeld gekoppelt, bei Ausbildung oder Studium also in der Regel bis zum 25. Geburtstag. Fällt das Kindergeld weg, endet laut Bundesverwaltungsamt auch die Beihilfe für das Kind. Dann braucht es eine eigene Vollversicherung oder geht in die Kasse. Beides solltest du rechtzeitig vorher klären.
Achtung bei dir selbst: Fällt das zweitletzte Kind heraus, sinkt dein eigener Satz von 70 auf 50 Prozent. Deine PKV muss dann aufstocken. Nach § 199 Abs. 2 VVG geht das ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit, wenn du den Antrag binnen sechs Monaten nach der Änderung stellst. Danach kann der Versicherer neu prüfen.
Ehepartnerin oder Ehepartner: Einkommensgrenze beachten
Beim Bund ist die Partnerin oder der Partner nur berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Jahr höchstens 22.648 Euro beträgt. Für Anträge ab 2027 hat das Bundesverwaltungsamt 23.608 Euro bekannt gegeben. Der Wert kann sich bis dahin noch ändern. Stand: 2026. Die Länder haben eigene Grenzen. Wer selbst gesetzlich pflichtversichert ist, bekommt keine Beihilfe, denn die Kasse geht vor.
Elternzeit, Teilzeit und Beurlaubung
Teilzeit ändert an der Beihilfe nichts, sagt das Landesamt in Baden-Württemberg. Beim Bund bleibt der Anspruch laut Bundesverwaltungsamt auch in der Elternzeit bestehen. In Baden-Württemberg endet er in der Elternzeit ohne Bezüge, an seine Stelle tritt eine Krankenfürsorge. Wer länger als 31 Tage ohne Bezüge beurlaubt ist, verliert dort in der Regel die Beihilfe. Das gilt für Mütter und Väter und für ein Sabbatical. Kläre vorher, wie du versichert bist.
Wenn du krank bist: so bekommst du dein Geld von Beihilfe und PKV
Die kurze Antwort: Du bezahlst die Rechnung, reichst sie bei der Beihilfestelle und bei deiner PKV ein und bekommst von beiden ihren Anteil zurück. Die Reihenfolge ist frei.
1
Rechnung prüfen und bezahlen
Als Privatpatientin oder Privatpatient bekommst du die Rechnung direkt. Prüfe Datum, Behandlung und Betrag. Bei hohen Beträgen fragst du vor der Behandlung nach einem Kostenvoranschlag, etwa bei Zahnersatz. Für Arzneimittel zählt das Kaufdatum.
2
Beihilfeantrag stellen
Beim Bund geht das am schnellsten mit der App Beihilfe Bund. Papieranträge brauchen deine Unterschrift, eine E-Mail reicht nicht. Die Frist beträgt beim Bund drei Jahre nach Entstehen der Kosten oder Ausstellen der Rechnung. Die Länder haben teils kürzere Fristen. Grundsätzlich müssen beim Bund mehr als 200 Euro zusammenkommen, diese Grenze wird laut Bundesverwaltungsamt derzeit aber nicht angewendet. Stand: 2026.
3
Belege bei der PKV einreichen
Die PKV bekommt dieselben Belege, meist per App. Sie zahlt nach ihren eigenen Bedingungen. Bei Beitragsrückerstattung kann es sich lohnen, kleine Rechnungen nur bei der Beihilfe einzureichen.
4
Bescheid prüfen und Lücken klären
Der Beihilfebescheid zeigt, was anerkannt wurde. Weicht er ab, kannst du Widerspruch einlegen. Was die Beihilfe ablehnt, reichst du beim Ergänzungstarif ein.
Beihilfe in der Pension: was sich im Ruhestand ändert
Die kurze Antwort: In der Pension steigt der Beihilfesatz beim Bund und in vielen Ländern auf 70 Prozent. Du versicherst dann nur noch 30 Prozent privat, dein Beitrag sinkt deutlich.
Nach § 199 Abs. 1 VVG kann der Vertrag vorsehen, dass deine PKV mit dem Ruhestand im Umfang der Erhöhung automatisch endet. Hast du schon 70 Prozent wegen zweier Kinder, bleibt es dabei. Ein Zuschuss zur Krankenversicherung wie für Rentnerinnen und Rentner aus der Rentenversicherung gibt es für Pensionärinnen und Pensionäre nicht. Den Beitrag zahlst du ganz aus dem Ruhegehalt.
Beim Bund kann der Satz in der Pension noch einmal um bis zu 10 Punkte steigen, höchstens für drei Jahre. Das gilt laut Bundesverwaltungsamt, wenn das Gesamteinkommen gering ist und der PKV-Beitrag mehr als 15 Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht. Stand: 2026.
Stell dir vor, wie Lisas Weg als Beamtin aussehen könnte, mit Bundesregeln gerechnet:
- Mit 31Lisa wird verbeamtet. Beihilfe 50 Prozent, PKV 50 Prozent plus Ergänzungstarif.
- Mit 34Ihr zweites Kind kommt. Ihr Satz steigt auf 70 Prozent, sie stellt ihre PKV binnen sechs Monaten auf 30 Prozent um. Die Kinder haben je 80 Prozent Beihilfe und 20 Prozent PKV.
- Mit 58Das ältere Kind fällt aus dem Familienzuschlag. Lisa geht zurück auf 50 Prozent und stockt ihre PKV ohne Gesundheitsprüfung auf, wieder binnen sechs Monaten.
- Mit 67Lisa geht in Pension. Der Satz steigt auf 70 Prozent, die PKV sinkt auf 30 Prozent. Der angesparte gesetzliche Zuschlag hilft gegen Erhöhungen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Freie Heilfürsorge bei Polizei und Bundeswehr
Die kurze Antwort: Mit freier Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr deine Krankheitskosten ganz. Das gilt aber nur für dich, nicht für deine Familie, und nur bis zum Ende des aktiven Dienstes.
Heilfürsorge bekommen vor allem Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei sowie Soldatinnen und Soldaten. Bei der Polizei der Länder und bei der Feuerwehr regelt jedes Land das selbst. § 6 SGB V nennt Heilfürsorge neben der Beihilfe als Grund für die Versicherungsfreiheit. Deine Angehörigen bekommen ganz normale Beihilfe und brauchen eine eigene PKV.
Spätestens mit der Pension endet die Heilfürsorge, und es gilt die Beihilfe. Dann brauchst du plötzlich eine private Restkostenversicherung, mit dem Alter und der Gesundheit von dann. Darum schließen viele früh eine Anwartschaftsversicherung ab. Das ist ein Vertrag, der dir für wenig Geld das Recht sichert, später ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Beihilfetarif zu wechseln. Ohne Anwartschaft bleibt bei schlechter Gesundheit oft nur der Basistarif.
Was bei Beihilfe und PKV als Nächstes zählt
Beihilfe und PKV sind ein Paar, das zusammen funktioniert, aber nicht von selbst zusammenbleibt. Am Anfang zählt die Entscheidung zwischen Kasse und PKV. Sie hängt an deinem Land, deiner Gesundheit und deiner Familienplanung und lässt sich oft nicht zurückdrehen. Wer schon Vorerkrankungen hat, sollte die sechs Monate der Öffnungsaktion nicht verstreichen lassen.
Später zählt das Nachjustieren. Jedes Kind, jeder Wechsel des Dienstherrn, jede längere Beurlaubung und die Pension verändern deinen Satz. Für jede Änderung hast du sechs Monate, um die PKV ohne Prüfung anzupassen. Und der Ergänzungstarif entscheidet, ob die Lücken deines Landes gefüllt sind. Wenn du das einmal mit uns durchgehen willst, findest du hier die Beratung.
Lass uns deine Beihilfe und deine PKV einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Als Kind einer Beamtin oder eines Beamten bekommt es in der Regel 80 Prozent Beihilfe. Die übrigen 20 Prozent zahlt seine eigene private Krankenversicherung. Du reichst die Rechnung bei beiden ein. Ist dein Kind gesetzlich versichert, zahlt die Kasse.
Ja, meistens. Beim Bund und in vielen Ländern steigt dein Satz mit dem zweiten Kind von 50 auf 70 Prozent. Du kannst deinen Tarif dann auf 30 Prozent senken und sparst Beitrag. Melde das Kind außerdem binnen zwei Monaten nach der Geburt bei der PKV an, dann gibt es keine Gesundheitsprüfung.
Beim Bund ja. Dort gilt eine Frist von drei Jahren nach Entstehen der Kosten oder Ausstellen der Rechnung. In den Ländern gelten eigene Fristen, teils kürzere. Reich die Rechnung so bald wie möglich ein und frag bei deiner Beihilfestelle nach.
Ja, über die Öffnungsaktion. Stellst du den Antrag binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherer, darf er dich nicht ablehnen. Der Zuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht.
Teilweise. Beim Bund bekommt er 70 Prozent Beihilfe, wenn seine Einkünfte im vorletzten Jahr höchstens 22.648 Euro betragen und er nicht selbst gesetzlich pflichtversichert ist. Für die übrigen 30 Prozent braucht er eine eigene private Versicherung. Das gilt für Ehefrauen genauso.
Meist nur mit pauschaler Beihilfe. Die gibt es 2026 in elf Ländern. Dann zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags. Ohne pauschale Beihilfe trägst du den ganzen Beitrag allein. Die Wahl ist in der Regel endgültig.
Beim Bund bleibt der Anspruch bestehen. In manchen Ländern, etwa Baden-Württemberg, endet die Beihilfe in der Elternzeit ohne Bezüge, dafür gibt es eine Krankenfürsorge. Kläre das vorher mit deiner Beihilfestelle und deinem Versicherer.
Quellen: Bundesverwaltungsamt: Beihilfehöhe für Beamtinnen, Beamte und Anwärter und Beihilfehöhe für Versorgungsberechtigte, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesverwaltungsamt: Beihilfeberechtigung und Einkommensgrenze für Ehegatten, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesverwaltungsamt: Antragsfrist und Mindestbetrag, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Bemessungssatz, Kostendämpfungspauschale und Beihilfeberechtigung, Stand Dezember 2025, geprüft am 07.10.2026 · PKV-Verband: Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · PKV-Verband: Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, Stand Juni 2020, geprüft am 07.10.2026 · Bundesinnenministerium: Beihilfe, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Gesetze: §§ 193, 199 VVG, § 152 VAG, §§ 6, 243 SGB V und § 55 SGB XI, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Beihilfe und PKV
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Frag bei Familien von Beamtinnen und Beamten nach Kindern, die bald aus dem Familienzuschlag fallen. Die Sechs-Monats-Frist nach § 199 VVG wird oft verpasst.
- Schau bei Neukundinnen und Neukunden mit Heilfürsorge, ob eine Anwartschaft auf den Beihilfetarif besteht.
- Biete vor der Pension einen Termin an, um den Wegfall der Restkosten-Prozente und den Ergänzungstarif zu prüfen.
