Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Krankenversicherung
Öffnungsaktion für Beamtinnen: Illustration zum Thema

Öffnungsaktion für Beamtinnen: PKV trotz Vorerkrankung

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Die Urkunde ist unterschrieben, du bist verbeamtet. Jetzt brauchst du eine Krankenversicherung, die zur Beihilfe passt. Hast du Asthma, eine Allergie oder eine Psychotherapie hinter dir, kann ein normaler Antrag in der privaten Krankenversicherung teuer werden oder abgelehnt werden. Für diesen Fall gibt es die Öffnungsaktion.

Hier steht, wie die Öffnungsaktion für Beamtinnen und Beamte funktioniert, was sie kostet und warum die Frist von sechs Monaten das Wichtigste daran ist. Stand: 12.10.2026.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du den Job wechselst ein Kind kommt

Hier geht es nur um den Einstieg in die PKV mit Vorerkrankung

Diese Seite erklärt die Öffnungsaktion beim Start ins Beamtenverhältnis. Wie Beihilfe und PKV zusammenspielen, welche Sätze gelten und was im Ruhestand passiert, steht auf der Seite Beihilfe und PKV für Beamtinnen und Beamte. Wie du dein Einkommen bei Dienstunfähigkeit absicherst, erklärt die Seite Dienstunfähigkeitsversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Zusage teilnehmender privater Krankenversicherer. Sie gilt für Beamtinnen und Beamte am Anfang und für ihre Angehörigen.
  • Wer binnen sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung beantragt, wird trotz Vorerkrankung aufgenommen. In beihilfekonforme Tarife, ohne Höchstalter.
  • Der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt. Leistungsausschlüsse gibt es nicht.
  • Ohne Öffnungsaktion darf der Versicherer bei Vorerkrankungen Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen.
  • Fällt eine Erkrankung später weg, kannst du verlangen, dass der Zuschlag herabgesetzt wird. Automatisch passiert das nicht.

So gehst du vor

  • Schreib dir das Datum deiner Verbeamtung auf. Ab dann laufen die sechs Monate.
  • Fordere bei deinen Ärztinnen und Ärzten deine Patientenakte an, damit du die Gesundheitsfragen vollständig beantworten kannst.
  • Lass dir vom Versicherer schriftlich bestätigen, dass er deinen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion annimmt.
  • Lass prüfen, ob ein normaler Antrag bei einem anderen Versicherer günstiger wäre. Das machen wir in der Beratung.
Inhalt
  1. Was ist die Öffnungsaktion genau?
  2. Was gilt ohne die Öffnungsaktion?
  3. Was kostet der Einstieg mit Vorerkrankung?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. So läuft der Antrag über die Öffnungsaktion ab und was passiert, wenn sich später etwas ändert
  6. Kannst du den Zuschlag später wieder loswerden?
  7. Was bei der Öffnungsaktion jetzt zählt
  8. Häufig gestellte Fragen

Was ist die Öffnungsaktion genau?

Die kurze Antwort: Ein Aufnahmeversprechen privater Krankenversicherer für neue Beamtinnen und Beamte. Wer innerhalb der ersten sechs Monate nach der Verbeamtung beantragt, wird trotz Vorerkrankung oder Behinderung aufgenommen, mit einem Zuschlag von höchstens 30 Prozent.

Beamtinnen und Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn Beihilfe. Sie zahlt einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten, beim Bund für Beamtinnen und Beamte selbst 50 Prozent. Den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung mit einem passenden Restkostentarif.

Für diesen Restkostentarif prüft der Versicherer normalerweise die Gesundheit. Bei Vorerkrankungen wird es dann schwierig. Die Öffnungsaktion setzt diese Hürde für den Start herab.

Was die Öffnungsaktion zusagt

Laut einer Information des Landes Berlin für seine Beamtinnen und Beamten bieten private Krankenversicherer die Öffnungsaktion seit 2005 an. Sie richtet sich an Beamtenanfängerinnen und Beamtenanfänger, die bisher gesetzlich versichert waren, und an ihre Angehörigen. Aufgenommen wird in normale beihilfekonforme Krankheitskostenvolltarife.

Es gibt kein Aufnahmehöchstalter. Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Das gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung.

Was die Öffnungsaktion nicht ist

Die Öffnungsaktion ist kein Gesetz. Sie ist eine freiwillige Zusage der Versicherer, die daran teilnehmen. Nicht jeder Versicherer macht mit. Und sie gilt nur für den Einstieg, nicht für einen späteren Wechsel zwischen Versicherern.

Sie ist auch nicht der Basistarif. Den muss jeder private Versicherer anbieten. Dort gibt es keine Zuschläge, aber der Schutz ist auf das Niveau der gesetzlichen Kasse begrenzt.

Was gilt ohne die Öffnungsaktion?

Die kurze Antwort: Ohne Öffnungsaktion stellst du einen normalen Antrag mit Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen darf der Versicherer einen Zuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Eine Obergrenze für den Zuschlag gibt es dann nicht.

Außer im Basistarif darf der Versicherer bei erhöhtem Risiko einen angemessenen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 203 Versicherungsvertragsgesetz, VVG). Ein Leistungsausschluss heißt: Für eine bestimmte Erkrankung zahlt der Vertrag nicht. Er kann den Antrag auch ablehnen.

Bei manchen Erkrankungen wird ein normaler Antrag besonders schwer. Wer gerade in Psychotherapie ist, dürfte laut Stiftung Warentest kaum Chancen auf eine private Krankenversicherung haben. Genau hier zeigt die Öffnungsaktion ihren Wert.

Und die gesetzliche Krankenversicherung?

Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Beihilfe sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig (§ 6 Sozialgesetzbuch V). In einer gesetzlichen Kasse bleiben können sie freiwillig, wenn sie vorher lange genug gesetzlich versichert waren. Den Beitrag zahlen sie dann meist allein.

Einige Bundesländer zahlen Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Kasse die Hälfte des Beitrags. Das heißt pauschale Beihilfe. Für Menschen mit schweren Vorerkrankungen kann dieser Weg besser passen. Welche Regeln in deinem Land gelten und ob du die Wahl später ändern kannst, erfährst du bei deiner Beihilfestelle.

Was kostet der Einstieg mit Vorerkrankung?

Die kurze Antwort: Den normalen Tarifbeitrag plus einen Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent. Weil die Beihilfe einen großen Teil der Kosten trägt, versicherst du privat nur den Rest. Das macht auch den Zuschlag kleiner.

Der Beitrag im Restkostentarif hängt vom Beihilfesatz ab. Beim Bund gilt nach Angaben des Bundesverwaltungsamts: Beamtinnen und Beamte 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern im Familienzuschlag 70 Prozent. Für Ehe- oder Lebenspartner sind es 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Die Länder haben eigene Regeln.

Person (Bund)Beihilfe zahltPKV deckt
Beamtin oder Beamter50 %50 %
… mit zwei oder mehr Kindern im Familienzuschlag70 %30 %
Ehe- oder Lebenspartner70 %30 %
Kind80 %20 %

Stand: Bundesverwaltungsamt, geprüft am 11.10.2026. Für die Ehe- oder Lebenspartnerin oder den Ehe- oder Lebenspartner gilt beim Bund eine Einkommensgrenze: 22.648 € für Anträge ab 2026, gemessen am Einkommen zwei Jahre vor dem Antrag.

Pflege kommt dazu

Beamtinnen und Beamte müssen außerdem eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie ergänzt die Beihilfe so, dass zusammen der volle gesetzliche Pflegeschutz entsteht (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Kinder sind darin beitragsfrei mitversichert.

Der häufigste Denkfehler: „Ich beantrage die PKV, wenn die Probezeit vorbei ist.“

Die sechs Monate beginnen mit der ersten Verbeamtung, nicht mit der Lebenszeit-Verbeamtung. Wer abwartet, verliert die Öffnungsaktion. Danach gilt wieder der normale Antrag, mit Zuschlägen ohne Obergrenze, mit möglichen Ausschlüssen oder einer Ablehnung.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und hat Wirtschaft studiert. Bisher war sie Projektmanagerin in einem Unternehmen und gesetzlich versichert. Stell dir vor, Lisa wechselt in die Bundesverwaltung und wird Beamtin auf Probe. Sie hat leichtes Asthma und vor zwei Jahren eine Psychotherapie abgeschlossen.

  • Mit 24Lisa startet ins Berufsleben, gesetzlich versichert.
  • Mit 28Lisa beginnt eine Psychotherapie, sie endet nach einem Jahr.
  • Mit 31Lisa wird verbeamtet. Ab dem Tag der Ernennung laufen sechs Monate.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa beantragt in Monat zwei die PKV über die Öffnungsaktion. Der Versicherer nimmt sie auf, mit Zuschlag.

Die Beihilfe des Bundes zahlt 50 Prozent von Lisas Krankheitskosten. Die PKV deckt die anderen 50 Prozent. Die Beiträge in der Tabelle sind eine Annahme im Beispiel. Echte Beiträge hängen von Tarif und Alter ab.

PostenIm Monat
Tarifbeitrag für 50 % Restkosten (Annahme)220 €
Höchster Zuschlag über die Öffnungsaktion: 30 %66 €
Beitrag mit Zuschlag höchstens286 €

Bei einem normalen Antrag hätte der Versicherer wegen der Psychotherapie den Antrag ablehnen oder einen Ausschluss vereinbaren können. Über die Öffnungsaktion zahlt Lisa höchstens 66 € mehr und hat vollen Schutz.

Stell dir vor, Lisa bekommt später zwei Kinder. Dann steigt ihr Beihilfesatz beim Bund auf 70 Prozent. Sie kann ihren PKV-Anteil auf 30 Prozent senken. Ihr Beitrag sinkt mit. Die Kinder versichert sie mit 80 Prozent Beihilfe und einem kleinen Restkostentarif.

So läuft der Antrag über die Öffnungsaktion ab und was passiert, wenn sich später etwas ändert

Die kurze Antwort: Frist notieren, Unterlagen sammeln, Antrag ausdrücklich über die Öffnungsaktion stellen. Ändert sich später dein Beihilfesatz, passt du die PKV binnen sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung an.

1

Frist notieren

Die sechs Monate beginnen mit der erstmaligen Verbeamtung. Nach der Information des Landes Berlin beginnt die Frist frühestens, wenn ein Vorbereitungsdienst wie das Referendariat beendet ist. Lass dir vom Versicherer vor dem Antrag schriftlich bestätigen, ab wann die Frist bei dir läuft.

2

Patientenakte anfordern

Du hast das Recht, deine vollständige Patientenakte bei Ärztinnen, Ärzten und Kliniken einzusehen. Die erste Kopie ist kostenlos (§ 630g BGB). So weißt du genau, welche Diagnosen dort stehen.

3

Gesundheitsfragen vollständig beantworten

Auch über die Öffnungsaktion musst du die Fragen wahr beantworten. Wer etwas verschweigt, riskiert den Schutz. Wie du das sauber machst, erklärt die Seite Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.

4

Antrag ausdrücklich über die Öffnungsaktion stellen

Schreib in den Antrag, dass du die Öffnungsaktion nutzt. Prüfe das Angebot: Steht dort ein Zuschlag über 30 Prozent oder ein Leistungsausschluss, frag sofort nach.

5

Wenn sich der Beihilfesatz ändert

Steigt oder sinkt dein Beihilfesatz, etwa durch Kinder, Elternzeit oder den Ruhestand, passt du die PKV an. Beantragst du das binnen sechs Monaten, gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Im Basistarif gilt das nicht.

Tipp

Prüfe vor dem Antrag über die Öffnungsaktion, ob ein normaler Antrag günstiger wäre. Bei leichten Vorerkrankungen kann ein anderer Versicherer ohne oder mit kleinerem Zuschlag annehmen. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt das, ohne dass dein Name in einer Datei landet. Plane dafür Zeit ein, die sechs Monate laufen weiter.

Kannst du den Zuschlag später wieder loswerden?

Die kurze Antwort: Ja, wenn der Grund dafür wegfällt. Dann kannst du verlangen, dass der Versicherer den Zuschlag angemessen herabsetzt. Das gilt ab dem Tag, an dem dein Antrag dort ankommt.

Wurde der Zuschlag wegen eines bestimmten Risikos vereinbart, und dieses Risiko ist weggefallen oder bedeutungslos geworden, hast du einen Anspruch auf Herabsetzung (§ 41 VVG). Das gilt auch, wenn der Zuschlag auf einer irrtümlich falschen Angabe beruhte.

Der Zuschlag fällt aber nicht von selbst weg. Die Herabsetzung wirkt erst ab dem Zugang deines Verlangens, nicht rückwirkend. Stell den Antrag schriftlich, sobald du ärztlich belegen kannst, dass die Erkrankung keine Rolle mehr spielt.

Was bei der Öffnungsaktion jetzt zählt

Die Öffnungsaktion ist ein Fenster, kein Dauerangebot. Sechs Monate nach der Verbeamtung schließt es sich. Wer mit Vorerkrankung in die PKV will, entscheidet in dieser Zeit über Jahrzehnte Beitrag und Schutz.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Viele neue Beamtinnen und Beamte haben in den ersten Monaten andere Sorgen: neue Stelle, neue Kolleginnen und Kollegen, vielleicht ein Umzug. Die Krankenversicherung läuft nebenher. Gerade mit einer Vorerkrankung ist das die teuerste Stelle, an der man aufschieben kann.

Ich rate deshalb: am Tag der Ernennung die Frist notieren und innerhalb der ersten Wochen ehrlich auf die eigene Gesundheit schauen. Eine Psychotherapie ist kein Makel. Sie ist eine Information, mit der man gut planen kann.“

Nutze die sechs Monate bewusst. Sammle deine Unterlagen, vergleiche den Weg über die Öffnungsaktion mit einem normalen Antrag und prüfe in Ländern mit pauschaler Beihilfe auch die gesetzliche Kasse. Und notiere dir jede spätere Änderung deines Beihilfesatzes, damit du die nächste Sechs-Monats-Frist nicht verpasst.

Welche Krankenversicherung passt zu deinem Dienstbeginn?

Wir prüfen mit dir, ob die Öffnungsaktion oder ein normaler Antrag für dich besser ist und welcher Tarif zu deiner Beihilfe passt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Krankenversicherung analysieren lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe Heuschnupfen und Asthma. Nimmt mich die PKV als Beamtin überhaupt?

Über die Öffnungsaktion ja, wenn du binnen sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherer beantragst. Dann gibt es keine Ablehnung und keinen Leistungsausschluss, der Zuschlag liegt bei höchstens 30 Prozent des Tarifbeitrags.

Ich bin seit acht Monaten verbeamtet. Ist die Öffnungsaktion vorbei?

Für dich in der Regel ja. Die Frist beträgt sechs Monate ab der erstmaligen Verbeamtung. Dir bleibt ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung, der Basistarif oder, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, die gesetzliche Kasse.

Ich war in Psychotherapie. Muss ich das angeben?

Ja, wenn der Versicherer danach fragt. Wer Fragen falsch beantwortet, riskiert den Schutz. Fordere vorher deine Patientenakte an, die erste Kopie ist kostenlos. Über die Öffnungsaktion führt die Psychotherapie höchstens zu einem Zuschlag, nicht zu einer Ablehnung.

Mein Zuschlag war wegen Übergewicht. Ich habe stark abgenommen. Was nun?

Du kannst verlangen, dass der Versicherer den Zuschlag herabsetzt, wenn der Grund weggefallen ist. Stell den Antrag schriftlich mit ärztlichem Nachweis. Die Herabsetzung gilt ab Zugang deines Antrags, nicht rückwirkend.

Gilt die Öffnungsaktion auch für mein Kind?

Die Öffnungsaktion gilt auch für Angehörige. Für ein Neugeborenes gibt es außerdem die Kindernachversicherung: Meldest du es binnen zwei Monaten nach der Geburt an, muss der Versicherer es ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Quellen: Aktualisierung der Information über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen, Anlage zum Rundschreiben I Nr. 4/2016, Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Anlage ohne Datum, geprüft am 12.10.2026 · § 41, § 199 und § 203 VVG, dejure.org, dejure.org und dejure.org, sowie § 630g BGB Einsichtnahme in die Patientenakte, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · Beihilfehöhe für Beamte und Anwärter, Bundesverwaltungsamt, und Einkommensgrenze für Ehegatten und Lebenspartner, Bundesverwaltungsamt, geprüft am 12.10.2026 · Risiko Psyche: trotz Therapie gut versichert, Stiftung Warentest, 19.07.2023, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Öffnungsaktion für Beamtinnen und Beamte

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Bei Kundinnen und Kunden kurz vor der Verbeamtung lohnt ein Gespräch vor der Ernennung. Wer das Datum kennt, kann die sechs Monate gut planen.
  • Bei leichten Vorerkrankungen gemeinsam vergleichen, ob ein normaler Antrag günstiger ist als der Weg über die Öffnungsaktion.
  • Im Jahresgespräch nach Änderungen des Beihilfesatzes fragen. Die Frist von sechs Monaten nach § 199 Abs. 2 VVG geht im Alltag leicht unter.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.