Migräne seit der Schulzeit, Heuschnupfen jeden Frühling, ein Asthmaspray in der Tasche oder eine Psychotherapie vor ein paar Jahren. Das ist Alltag. Beim Antrag auf eine private Krankenversicherung wird daraus eine Vorerkrankung.
Hier steht, wie Versicherer mit häufigen Diagnosen umgehen können, was du vor dem Antrag vorbereitest und welche Wege offen bleiben, wenn es nicht klappt. Ehrlich vorweg: Eine öffentliche Liste, wer bei welcher Diagnose wie entscheidet, gibt es nicht. Stand: 12.10.2026.
Betrifft dich, wenn du krank wirst du dich selbstständig machst du den Job wechselst
Hier geht es nur um Vorerkrankungen beim PKV-Antrag
Diese Seite zeigt, was Diagnosen wie Migräne, Allergie, Asthma oder eine psychische Erkrankung beim Antrag auf eine private Krankenversicherung bedeuten. Wie du Gesundheitsfragen allgemein richtig beantwortest, steht auf der Seite Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht. Wie eine Anfrage ohne deinen Namen funktioniert, erklärt die Seite Anonyme Risikovoranfrage.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Vorerkrankung kann der Versicherer dich normal annehmen, einen Risikozuschlag verlangen, die Erkrankung ausschließen oder den Antrag ablehnen. Zuschlag und Ausschluss erlaubt § 203 Abs. 1 VVG.
- Wie ein Versicherer bei Migräne, Allergie oder Asthma entscheidet, legt jeder selbst fest. Entscheidend sind die genaue Diagnose, die Behandlung, der Verlauf und wie lange alles her ist.
- Wer gerade in Psychotherapie ist, hat laut Stiftung Warentest kaum Chancen auf eine private Krankenversicherung.
- Du musst alles angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG). Verschweigst du etwas, kann er bis zu drei Jahre später handeln, bei Vorsatz oder Arglist bis zu zehn Jahre (§ 194 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 VVG).
- Wer nirgends normal versichert wird, bleibt nicht ohne Schutz: Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt alle auf, die die Voraussetzungen erfüllen. Den Basistarif der PKV gibt es ohne Zuschlag.
So gehst du vor
- Fordere bei deiner Krankenkasse eine Leistungsauskunft an (§ 305 SGB V). Sie zeigt, welche Leistungen über dich abgerechnet wurden.
- Schreib zu jeder Diagnose fünf Angaben auf: was, wann, wie behandelt, wie lange, wie es dir heute geht.
- Stelle keinen Antrag auf gut Glück. Lass zuerst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen.
- Vergleiche Zuschlag und Ausschluss nicht nur nach dem Beitrag, sondern danach, was im Ernstfall fehlt. Wie das geht, zeigt das Beispiel.
- Hol dir Unterstützung in der Beratung, bevor du den ersten Antrag stellst.
Inhalt
- Was gilt in der PKV als Vorerkrankung?
- Was passiert, wenn dich keine PKV normal versichert?
- Wie schauen Versicherer auf Migräne, Allergie, Asthma und Psyche?
- Was kostet eine Vorerkrankung in der PKV?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- So läuft ein PKV-Antrag mit Vorerkrankung ab
- Was passiert, wenn du eine Diagnose vergisst?
- Was bei Vorerkrankungen und PKV jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was gilt in der PKV als Vorerkrankung?
Die kurze Antwort: Alles, wonach der Versicherer im Antrag fragt. Das sind Diagnosen, Beschwerden, Behandlungen und Medikamente in einem bestimmten Zeitraum, auch wenn sie längst vorbei sind.
Eine private Krankenversicherung kalkuliert deinen Beitrag nach deinem Risiko. Darum stellt sie vor dem Vertrag Gesundheitsfragen. Wie weit sie zurückfragt und wonach genau, legt jeder Versicherer in seinem Antrag fest.
Für dich gilt eine klare Regel. Anzeigen musst du die Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). Was er nicht fragt, musst du nicht von dir aus erzählen. Was er fragt, musst du vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
Wichtig ist der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dort spielt deine Gesundheit für die Aufnahme keine Rolle. In der PKV entscheidet sie darüber, ob und zu welchen Bedingungen du versichert wirst.
Welche Ergebnisse sind möglich?
Nach der Prüfung gibt es vier Wege. Der Versicherer nimmt dich normal an. Er verlangt einen Risikozuschlag, also einen Aufschlag auf den Beitrag. Er vereinbart einen Leistungsausschluss, dann zahlt er für diese Erkrankung nichts. Oder er lehnt ab.
Zuschlag und Ausschluss müssen angemessen sein (§ 203 Abs. 1 VVG). Welche Lösung ein Versicherer wählt, entscheidet er selbst. Darum kann dieselbe Vorgeschichte bei zwei Versicherern ganz unterschiedlich ausgehen.
Was passiert, wenn dich keine PKV normal versichert?
Die kurze Antwort: Dann bleibst du trotzdem versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt alle auf, die die Voraussetzungen erfüllen, egal wie gesund sie sind. Und den Basistarif der PKV gibt es ohne Zuschlag.
Die gesetzliche Krankenkasse, die du wählst, darf deine Mitgliedschaft nicht ablehnen (§ 175 Abs. 1 SGB V). Dein Gesundheitszustand spielt dafür keine Rolle.
Wer wegen einer schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist, zahlt dort außerdem höchstens 1 Prozent statt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen (§ 62 Abs. 1 SGB V, Stand: 12.10.2026).
Wer gesetzlich versichert ist und bleiben kann, verliert durch eine Ablehnung der PKV also keinen Schutz. Wie die GKV funktioniert, steht auf der Seite Gesetzliche Krankenversicherung.
Was ist der Basistarif?
Der Basistarif ist ein einheitlicher Tarif, den jeder private Versicherer anbieten muss. Seine Leistungen ähneln denen der GKV. Der Beitrag ist höchstens so hoch wie der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 152 VAG).
Im Basistarif gibt es keine Risikozuschläge (§ 203 Abs. 1 VVG). Der Versicherer muss ihn unter anderem Menschen ohne andere Absicherung, freiwillig gesetzlich Versicherten in den ersten sechs Monaten ihrer Wechselmöglichkeit und PKV-Versicherten mit Vertrag ab 2009 anbieten.
Ablehnen darf er nur, wenn du schon bei ihm versichert warst und er den Vertrag wegen Täuschung angefochten hat oder wegen einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung zurückgetreten ist (§ 193 Abs. 5 VVG).
Auch hier musst du die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Sie dienen dem Ausgleich zwischen den Versicherern und späteren Tarifwechseln. Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene Wege, mehr dazu auf der Seite Beihilfe und PKV.
Wie schauen Versicherer auf Migräne, Allergie, Asthma und Psyche?
Die kurze Antwort: Nicht nach dem Namen der Diagnose, sondern nach den Details. Wie oft, wie schwer, wie behandelt, wie lange her. Eine verbindliche Antwort für alle gibt es nicht, jeder Versicherer prüft selbst.
Für jede Diagnose braucht die Risikoprüfung fünf Angaben. Was genau, so wie es in der Abrechnung steht. Wann, mit Monat und Jahr. Wie behandelt, mit Therapie oder Medikament. Wie lange, auch Krankschreibungen. Und wie es dir heute geht.
Je klarer diese Angaben sind, desto besser kann ein Versicherer dein Risiko einschätzen. „Rückenprobleme“ oder „etwas mit der Lunge“ führen eher zu Rückfragen, Zuschlägen oder Ausschlüssen als eine genaue Beschreibung mit Verlauf.
Migräne
Bei Migräne zählt vor allem, wie oft Anfälle kommen und wie sie behandelt werden. Ein paar Anfälle im Jahr mit einem Schmerzmittel sind etwas anderes als eine vorbeugende Dauertherapie. Notiere auch Krankschreibungen und ob eine Neurologin oder ein Neurologe untersucht hat.
Allergie
Bei Allergien zählt, worauf du reagierst und wie stark. Heuschnupfen mit Nasenspray in der Saison ist für die Prüfung oft leichter zu bewerten als eine Allergie, die die Lunge betrifft. Hattest du eine Hyposensibilisierung, gib Beginn, Ende und Ergebnis an.
Asthma
Bei Asthma zählt, ob du dauerhaft Medikamente brauchst, wie gut es eingestellt ist und ob es Notfälle oder Klinikaufenthalte gab. Hilfreich sind aktuelle Befunde, etwa eine Lungenfunktionsprüfung. Ein Asthma aus der Kindheit, das seit Jahren ruht, gibst du trotzdem an, wenn danach gefragt wird.
Psychische Erkrankungen
Hier sind die Hürden am höchsten. Wer gerade in Psychotherapie ist, hat laut Stiftung Warentest kaum Chancen auf eine private Krankenversicherung. Bestehende Erkrankungen können ausgeschlossen werden, einen Zuschlag auslösen oder zur Ablehnung führen.
Bei einer abgeschlossenen Behandlung zählen Diagnose, Zahl der Sitzungen, Medikamente, Krankschreibungen und vor allem, wie lange du schon stabil bist. Ein kurzes Gespräch über Stress beim Hausarzt kann in der Abrechnung als Diagnose stehen. Darum lohnt der Blick in die Leistungsauskunft deiner Krankenkasse.
Der häufigste Denkfehler: „Heuschnupfen oder Migräne sind doch keine richtigen Krankheiten. Das muss ich nicht angeben.“ Doch, wenn danach gefragt wird.
Gesundheitsfragen fragen meist nach Behandlungen und Beschwerden, nicht nach schweren Krankheiten. Auch ein Nasenspray auf Rezept kann darunter fallen. Was gefragt wird, gibst du an, so harmlos es dir vorkommt.
Was kostet eine Vorerkrankung in der PKV?
Die kurze Antwort: Ein Zuschlag kostet jeden Monat Geld, solange er gilt. Ein Ausschluss kostet erst im Ernstfall, dann aber die ganze Behandlung. Welche Lösung günstiger ist, hängt davon ab, wie wahrscheinlich und wie teuer die Erkrankung wieder werden kann.
Ein Risikozuschlag ist planbar. Er erhöht deinen Beitrag um einen festen Betrag oder Prozentsatz. Du weißt vorher, was er dich im Jahr kostet. Dafür bist du für die Erkrankung voll versichert.
Ein Leistungsausschluss senkt den Beitrag nicht, aber er schützt dich auch nicht. Tritt die ausgeschlossene Erkrankung wieder auf, zahlst du jede Behandlung selbst. Bei einer Diagnose mit Rückfallrisiko kann das schnell teurer werden als jeder Zuschlag.
Kommt eine verschwiegene Diagnose später ans Licht, kann der Versicherer den Vertrag anpassen. Steigt dein Beitrag dadurch um mehr als 10 Prozent, darfst du binnen eines Monats kündigen (§ 19 Abs. 6 VVG). Besser ist, es gar nicht so weit kommen zu lassen.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31 und Projektmanagerin. Stell dir vor, sie macht sich selbstständig, rechnet mit rund 3.850 Euro im Monat vor Steuern (Annahme im Beispiel) und überlegt, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Sie will verstehen, bevor sie handelt. Darum fängt sie nicht mit dem Antrag an, sondern mit ihrer Akte.
Stell dir außerdem vor: Lisa hat seit der Jugend Heuschnupfen und nimmt im Frühling ein Nasenspray. Mit 26 hatte sie eine depressive Episode und 20 Sitzungen ambulante Psychotherapie. Seitdem ist sie stabil. Beides weiß sie noch genau.
In ihrer Leistungsauskunft findet sie etwas, das sie nicht kannte: eine Verdachtsdiagnose Asthma aus einem Jahr mit starkem Husten. Bestätigt wurde sie nie. Lisa bittet ihre Hausärztin um einen kurzen schriftlichen Befund und lässt die Diagnose bei ihrer Krankenkasse berichtigen.
Dann lässt sie eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen. Die Ergebnisse und Beträge sind Annahmen im Beispiel: Ein Versicherer lehnt ab. Einer bietet einen Ausschluss für psychische Erkrankungen. Einer verlangt einen Zuschlag von 10 Prozent auf einen Beitrag von 600 Euro.
| Angebot | Kosten jeden Monat | Kosten im Ernstfall |
|---|---|---|
| Zuschlag 10 Prozent | 60 € mehr, also 720 € im Jahr | keine zusätzlichen Kosten, die Psychotherapie ist versichert |
| Ausschluss Psyche | kein Aufschlag | zum Beispiel 40 Sitzungen zu je 100 €: 4.000 € selbst |
| Ablehnung | – | – |
Annahmen im Beispiel. Bei gleichbleibendem Beitrag kostet der Zuschlag Lisa über zehn Jahre 7.200 Euro. Der Ausschluss kostet nichts, solange alles gut geht. Kommt aber eine neue Krise, trägt sie die Behandlung allein.
Lisa entscheidet sich, den Zuschlag ernsthaft zu prüfen und gleichzeitig zu rechnen, was sie die gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständige kosten würde. Ihre Entscheidung trifft sie mit beiden Zahlen auf dem Tisch, nicht nach dem ersten Angebot.
So läuft ein PKV-Antrag mit Vorerkrankung ab
Die kurze Antwort: Erst die eigene Akte, dann die anonyme Anfrage, dann der Antrag. In dieser Reihenfolge schützt du dich vor Ablehnungen, die du bei jedem weiteren Antrag angeben müsstest.
1
Leistungsauskunft anfordern
Deine Krankenkasse muss dir auf Antrag sagen, welche Leistungen über dich abgerechnet wurden und was sie gekostet haben (§ 305 Abs. 1 SGB V). So siehst du, welche Diagnosen Ärztinnen und Ärzte gemeldet haben.
2
Falsche Einträge klären
Steht dort eine Diagnose, die so nie gestellt wurde, lass sie berichtigen.
Mit einem ärztlichen Nachweis muss die Kasse die Daten in berichtigter Form verwenden und binnen vier Wochen über deinen Antrag entscheiden (§ 305 Abs. 1 SGB V). Bis dahin gilt: Was du weißt und gefragt wird, gibst du an und erklärst es.
3
Jede Diagnose mit fünf Angaben beschreiben
Was, wann, wie behandelt, wie lange, wie geht es dir heute. Leg Befunde bei, wenn du sie hast. Eine gute Beschreibung kann den Unterschied zwischen Annahme und Ausschluss machen.
4
Anonyme Risikovoranfrage stellen lassen
Eine Vermittlerin oder ein Berater fragt bei mehreren Versicherern ohne deinen Namen an, ob und zu welchen Bedingungen sie dich versichern würden. Wie das genau abläuft, erklärt die Seite Anonyme Risikovoranfrage. Eine Ablehnung bleibt so ohne Folgen für spätere Anträge.
5
Angebote vergleichen und Antrag stellen
Wäge Zuschlag und Ausschluss danach ab, was im Ernstfall fehlt. Erst dann stellst du den echten Antrag. Beantworte jede Frage vollständig, auch wenn du die Antworten schon in der Voranfrage gegeben hast.
Tipp
Bewahre eine Kopie aller Gesundheitsangaben auf, die du im Antrag gemacht hast. Wenn der Versicherer Jahre später Fragen stellt, weißt du genau, was du damals angegeben hast.
Was passiert, wenn du eine Diagnose vergisst?
Die kurze Antwort: Dann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn rückwirkend anpassen. Welche Folge greift, hängt davon ab, wie schwer dein Fehler wiegt.
Das regelt § 19 VVG. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, riskiert den Rücktritt. Bei grober Fahrlässigkeit gilt das auch, außer der Versicherer hätte dich zu anderen Bedingungen versichert.
Dann wird der Vertrag rückwirkend angepasst, also mit Zuschlag oder Ausschluss im Nachhinein. Bei leichter Fahrlässigkeit bleibt in der Regel nur diese Anpassung. Kündigen darf der Versicherer eine private Krankenvollversicherung, die die Versicherungspflicht erfüllt, nicht (§ 206 Abs. 1 VVG).
Der Versicherer muss seine Rechte binnen eines Monats geltend machen, nachdem er davon erfahren hat (§ 21 VVG). In der Krankenversicherung erlöschen sie nach drei Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 194 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 VVG).
Merkst du selbst, dass du etwas vergessen hast, melde es von dir aus und schriftlich. Was das für deinen Vertrag bedeutet, erklärt die Seite Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht ausführlich.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Viele Frauen kommen mit einem Satz zu mir: Mit meiner Vorgeschichte nimmt mich doch eh keiner. Oft stimmt das so nicht. Was fehlt, ist eine saubere Beschreibung.
Eine Psychotherapie, die abgeschlossen ist und gut verlaufen ist, liest sich anders, wenn Diagnose, Dauer und der stabile Verlauf klar dastehen. Und manchmal steht in der Akte etwas, das so nie stimmte. Das lässt sich klären, bevor ein Versicherer es liest.“
Was bei Vorerkrankungen und PKV jetzt zählt
Eine Vorerkrankung schließt die private Krankenversicherung nicht automatisch aus. Sie macht den Weg aber länger. Wer ihn in der richtigen Reihenfolge geht, mit Akte, Beschreibung und anonymer Anfrage, hat die besten Karten.
Genauso wichtig ist die Frage, ob die PKV überhaupt der richtige Weg ist. Bei einem hohen Zuschlag oder einem Ausschluss für eine Erkrankung mit Rückfallrisiko kann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl sein. Die entscheidest du mit Zahlen, nicht mit einem Bauchgefühl.
Und wenn eine Annahme ohne Auflagen kommt: umso besser. Dann hast du dir den Weg durch deine Akte trotzdem nicht umsonst gemacht. Deine Angaben sind sauber, und der Vertrag hält auch dann, wenn du ihn brauchst.
Wie versicherbar bist du mit deiner Vorgeschichte?
Wir gehen deine Gesundheitsangaben mit dir durch, bereiten sie sauber auf und klären über eine anonyme Anfrage, welche Wege dir offenstehen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das kann gut sein, eine Garantie gibt es aber nicht. Jeder Versicherer entscheidet selbst. Gib genau an, worauf du reagierst, wie du behandelt wirst und ob die Lunge betroffen ist. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorher, wie verschiedene Versicherer entscheiden würden.
Laut Stiftung Warentest hat kaum Chancen, wer gerade in Psychotherapie ist. Die laufende Therapie musst du angeben, wenn danach gefragt wird. Bleib in der Zwischenzeit gesetzlich versichert und lass dich beraten, wann eine Anfrage wieder sinnvoll ist.
Lass dir von deiner Ärztin oder deinem Arzt schriftlich bestätigen, dass die Diagnose nicht stimmt. Mit diesem Nachweis muss deine Krankenkasse die Daten berichtigen und binnen vier Wochen entscheiden (§ 305 Abs. 1 SGB V). Sprich den Eintrag im Antrag offen an, solange er noch nicht berichtigt ist.
In der Regel nicht. Im Basistarif gibt es keine Risikozuschläge, und der Versicherer darf nur in wenigen Fällen ablehnen, etwa wenn du schon bei ihm versichert warst und er wegen einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung zurückgetreten ist (§ 193 Abs. 5 VVG). Die Gesundheitsfragen musst du trotzdem vollständig beantworten.
Melde es deinem Versicherer schriftlich und von dir aus. Je nachdem, wie schwer der Fehler wiegt, kann er den Vertrag rückwirkend anpassen oder zurücktreten (§ 19 VVG). Kündigen darf er eine private Krankenvollversicherung, die die Versicherungspflicht erfüllt, nicht (§ 206 VVG). Seine Rechte erlöschen nach drei Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§§ 194, 21 VVG).
Quellen: §§ 19, 21, 193, 194, 203 und 206 VVG, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · §§ 62, 175 und 305 SGB V, dejure.org, geprüft am 12.10.2026 · § 152 VAG, Basistarif, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Risiko Psyche: Trotz Therapie gut versichert, Stiftung Warentest, Stand 19.07.2023, geprüft am 12.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: PKV mit Vorerkrankung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Vor jeder Voranfrage lohnt ein gemeinsamer Blick in die Leistungsauskunft der Krankenkasse. Unbestätigte Verdachtsdiagnosen lassen sich nach § 305 Abs. 1 SGB V berichtigen, bevor sie in einem Antrag landen.
- Bei einem Angebot mit Ausschluss hilft Kundinnen und Kunden oft eine einfache Rechnung: Was kostet ein Rückfall ohne Schutz, und was der Zuschlag über zehn Jahre?
