Du hast dir Hilfe geholt, als es dir schlecht ging. Das war richtig. Jetzt willst du dein Einkommen absichern und liest im Antrag: „Wurden Sie in den letzten Jahren psychotherapeutisch behandelt?“ An dieser Stelle möchtest du den Antrag vielleicht am liebsten zur Seite legen.
Eine BU nach Psychotherapie ist oft möglich, aber selten auf dem direkten Weg. Hier steht, wann du sie trotzdem bekommst, welche Fragezeiträume gelten, was du vorher klärst und warum eine einzige falsche Antwort mehr kostet als jeder Risikozuschlag.
Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du krank wirst du länger ausfällst
Hier geht es nur um Psychotherapie und die BU
Diese Seite erklärt, wie eine Psychotherapie den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst. Wie die BU grundsätzlich funktioniert, steht auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung. Alles zur Anzeigepflicht bei anderen Vorerkrankungen steht unter Gesundheitsfragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Du musst nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG). Liegt deine Therapie außerhalb des Fragezeitraums, gehört sie nicht in den Antrag.
- Die Fragezeiträume unterscheiden sich. Stiftung Warentest bewertet es positiv, wenn nach ambulanter Psychotherapie nur fünf Jahre zurück gefragt wird. Andere Fragebögen fragen zehn Jahre zurück.
- Ob du angenommen wirst, entscheidet jeder Versicherer anders: normal, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt das vorher, ohne deinen Namen.
- Hast du schon eine BU, bleibt sie gültig. Eine Therapie nach Vertragsschluss musst du nicht nachmelden.
- Wer im Antrag etwas weglässt, riskiert den Schutz. Der Versicherer kann bis zu fünf Jahre lang, bei Arglist bis zu zehn Jahre lang reagieren.
So gehst du vor
- Hol dir bei deiner Krankenkasse die Liste der abgerechneten Leistungen und Diagnosen. Darauf hast du ein Recht (§ 305 SGB V).
- Fordere bei Bedarf Kopien deiner Behandlungsakte an. Die erste Kopie ist kostenlos (§ 630g BGB).
- Schreib zu jeder Behandlung fünf Dinge auf: Diagnose, Zeitraum, Art der Behandlung, Krankschreibungen, heutiger Stand.
- Stelle keinen Antrag auf eigene Faust. Lass zuerst anonym anfragen. Wie das geht, steht auf der Seite Anonyme Risikovoranfrage.
- Wir machen die Voranfrage mit dir: in der Beratung.
Inhalt
- Bekommst du nach einer Psychotherapie noch eine BU?
- Was gilt, wenn du keine BU bekommst?
- Wie weit fragt der Versicherer zurück?
- Was musst du angeben und was nicht?
- Wie entscheiden Versicherer nach einer Therapie?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Was kostet eine BU nach Psychotherapie?
- So läuft der Antrag auf eine BU nach Psychotherapie ab
- Wenn du später berufsunfähig wirst
- Welche Alternativen gibt es, wenn keine BU klappt?
- Was bei der BU nach Psychotherapie jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Bekommst du nach einer Psychotherapie noch eine BU?
Die kurze Antwort: Oft ja. Ob und zu welchen Bedingungen, hängt von drei Dingen ab: wie lange die Therapie her ist, welche Diagnose in deiner Akte steht und wie es dir heute geht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Vorher fragt der Versicherer nach deiner Gesundheit. Psychische Erkrankungen gelten laut Stiftung Warentest als Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Deshalb schauen Versicherer hier genau hin.
Eine Therapie ist für die Risikoprüfung kein Urteil über dich. Sie ist ein Eintrag mit Datum, Diagnose und Verlauf. Eine kurze, abgeschlossene Behandlung nach einer belastenden Phase wird anders bewertet als eine lange Erkrankung mit Rückfällen. Und jeder Versicherer bewertet anders. Genau darin liegt deine Chance.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und einem Gespräch ohne Behandlung. Angeben musst du, wonach gefragt wird. Lies darum jede Frage im Wortlaut: Fragt sie nach Behandlung, nach Beratung, nach Diagnosen oder nach Krankschreibungen?
Was gilt, wenn du keine BU bekommst?
Die kurze Antwort: Dann bleibt dir nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie zahlt erst, wenn du kaum noch irgendeine Arbeit schaffst, und sie ist niedrig.
2024 gingen 42 Prozent der neuen Erwerbsminderungsrenten auf psychische Störungen zurück. Damit sind sie der häufigste Grund (Stand: Bundestag, Drucksache 21/1792). Eine neue volle Erwerbsminderungsrente lag 2024 bei Frauen der Deutschen Rentenversicherung Bund im Schnitt bei 1.198 Euro im Monat, eine teilweise bei 621 Euro. Bei den Regionalträgern waren es 948 und 525 Euro.
Der Unterschied zur BU ist groß. Die gesetzliche Rente fragt, ob du überhaupt noch arbeiten kannst, egal in welchem Job. Die BU fragt, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst. Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gibt es keinen gesetzlichen Berufsschutz mehr. Mehr dazu auf der Seite Erwerbsminderungsrente.
Wie weit fragt der Versicherer zurück?
Die kurze Antwort: Das legt jeder Versicherer in seinem Fragebogen fest. Für ambulante Psychotherapie sind fünf oder zehn Jahre üblich. Ist deine Therapie älter, musst du sie nicht angeben.
Stiftung Warentest bewertet Fragebögen gut, die bei Arztbesuchen und ambulanten Behandlungen nur fünf Jahre zurückfragen. Das schließt ausdrücklich ambulante psychotherapeutische Behandlungen ein. Nach Klinikaufenthalten fragen gute Fragebögen zehn Jahre zurück (Stand: 19.05.2026).
Der Bund der Versicherten beschreibt einen anderen, häufigen Aufbau: Untersuchungen und Behandlungen fünf Jahre, Operationen, Klinik, Reha und psychotherapeutische Behandlungen zehn Jahre (Stand: 25.03.2025). Welcher Zeitraum für dich gilt, steht im Fragebogen des jeweiligen Versicherers.
Daraus folgt eine einfache Rechnung: Wann endete deine letzte Sitzung? Von diesem Tag an zählst du fünf oder zehn Jahre. Liegt das Ende außerhalb der gefragten Zeit, ist die Therapie für diesen Antrag kein Thema mehr. Der Anfang zählt dabei nicht, das Ende schon.
Tipp
Rechne den Fragezeitraum ab dem Tag, an dem du den Antrag unterschreibst. Endet deine Therapie in wenigen Monaten aus dem Zeitraum, kann es sich lohnen zu warten. Dafür musst du aber gesund bleiben und ohne Schutz leben. Beides gehört in die Abwägung.
Was musst du angeben und was nicht?
Die kurze Antwort: Alles, wonach der Versicherer in Textform fragt und was dir bekannt ist. Nicht mehr und nicht weniger. So steht es in § 19 VVG.
Die Pflicht gilt bis zu deiner Vertragserklärung, also bis du den Antrag abgibst. Stellt der Versicherer danach, aber vor der Annahme, noch Fragen, musst du auch diese beantworten. Was nach Vertragsschluss passiert, musst du nicht melden.
„Bekannt“ heißt nicht „erinnert“. In deiner Akte können Einträge stehen, an die du nicht mehr denkst: eine Verdachtsdiagnose, ein paar Sitzungen bei einer Psychologin, eine Krankschreibung wegen Erschöpfung. Deshalb schaust du vorher nach, statt aus dem Gedächtnis zu antworten.
Wie du eine Ja-Antwort ausfüllst
In unserem Kurs arbeiten wir mit fünf Angaben pro Behandlung. Die Risikoprüfung braucht sie, um dich fair einzuschätzen:
- Was genau: die Diagnose so, wie sie in der Abrechnung steht, mit Code.
- Wann: Monat und Jahr von Beginn und Ende.
- Wie behandelt: etwa ambulante Psychotherapie, Zahl der Sitzungen, mit oder ohne Medikamente.
- Wie lange: Dauer und Krankschreibungen, auch kurze.
- Heute: abgeschlossen, beschwerdefrei, ohne weitere Behandlung oder noch in Behandlung.
Ein Beispiel, wie das aussieht: „Mittelgradige depressive Episode, F32.1. Februar bis Juli 2021. Ambulante Psychotherapie, 20 Sitzungen, keine Medikamente. Drei Wochen krankgeschrieben. Seit August 2021 stabil und ohne Behandlung.“ Wer so antwortet, macht es der Risikoprüfung leicht.
Wenn in der Akte etwas Falsches steht
Manchmal steht dort eine Diagnose, die nie gestellt wurde. Als gesetzlich Versicherte kannst du bei der Krankenkasse Auskunft über abgerechnete Leistungen verlangen. Ist eine Diagnose falsch und belegt das eine Ärztin oder ein Arzt, berichtigt die Kasse sie auf Antrag (§ 305 SGB V). Kläre das vor dem Antrag. Bis dahin gilt: Was du kennst, gibst du an und erklärst es.
Wie entscheiden Versicherer nach einer Therapie?
Die kurze Antwort: Es gibt vier mögliche Antworten: Annahme zu normalen Bedingungen, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Ausschluss oder Ablehnung. Welche du bekommst, hängt stark vom Versicherer ab.
Die Verbraucherzentrale beschreibt es so: Dieselbe Person kann bei einem Versicherer einen normalen Vertrag bekommen, beim zweiten einen Zuschlag und beim dritten eine Ablehnung. Das liegt an den eigenen Annahmeregeln jedes Hauses.
Ein Punkt ist dabei klar: Bist du gerade noch in Therapie, hast du laut Stiftung Warentest kaum Chancen auf einen neuen Vertrag. Dann ist es meist sinnvoll, erst den Abschluss der Behandlung abzuwarten und danach anfragen zu lassen.
Ein Risikozuschlag macht den Beitrag teurer, der Schutz bleibt vollständig. Ein Ausschluss nimmt einen Bereich aus dem Schutz, etwa psychische Erkrankungen. Weil genau sie die Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind, ist ein solcher Ausschluss ein großer Einschnitt. Ein Zuschlag ist oft die bessere Lösung, auch wenn er mehr kostet.
Der häufigste Denkfehler: „Wenn ich die Therapie nicht angebe, merkt das keiner.“ Im Leistungsfall fordert der Versicherer deine Arztunterlagen an und vergleicht sie mit deinem Antrag. Fehlt etwas, kann er je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Du hast dann jahrelang gezahlt und bekommst im schlimmsten Moment nichts.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, 2.500 Euro netto. Ihre BU hat sie mit 24 zum Berufsstart abgeschlossen, 1.500 Euro Monatsrente. Stell dir vor, Lisa hatte mit 28 eine schwere Phase: Erschöpfung, Schlafprobleme, eine depressive Episode. Von Februar bis Juli 2023 war sie in ambulanter Psychotherapie. Seitdem geht es ihr gut.
- Mit 24Lisa schließt ihre BU ab. Die Gesundheitsfragen beantwortet sie vollständig, damals ohne Therapie.
- Mit 28Ambulante Psychotherapie von Februar bis Juli 2023. Sie muss nichts nachmelden, denn die Anzeigepflicht endete mit ihrem Antrag.
- Im Beispiel jetzt · 31Stell dir vor, Lisa bekommt eine Gehaltserhöhung und will ihre BU-Rente anheben. Ihr Vertrag hat eine Nachversicherungsgarantie. Damit erhöht sie ohne neue Gesundheitsfragen.
Lisas alter Vertrag ist ihr größter Schatz. Er gilt weiter, die Therapie spielt für ihn keine Rolle. Würde sie ihn kündigen und neu abschließen, müsste sie die Therapie angeben. Wie die Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung funktioniert, steht in Die Nachversicherungsgarantie.
Jetzt das Gegenbild. Stell dir vor, Lisa hätte mit 24 keine BU abgeschlossen und würde heute, mit 31, beantragen. Ihre Therapie endete im Juli 2023.
| Fragebogen fragt zurück | Therapie fällt heraus ab | Lisa ist dann |
|---|---|---|
| fünf Jahre | Juli 2028 | etwa 33 |
| zehn Jahre | Juli 2033 | etwa 38 |
Rechnung ab Therapieende Juli 2023, Lisa ist Jahrgang 1995. Bis Juli 2028 müsste sie die Therapie bei jedem Versicherer angeben, der danach fragt. Das heißt nicht, dass sie keinen Schutz bekommt. Es heißt, dass sie die Voranfrage braucht und mit einem Zuschlag rechnen sollte.
Warten wäre auch eine Option, aber eine teure: Jedes Jahr ohne Vertrag ist ein Jahr ohne Schutz, und mit dem Alter steigt in der Regel der Beitrag. Lisa würde darum nicht warten, sondern anonym fragen lassen und dann entscheiden.
Was kostet eine BU nach Psychotherapie?
Die kurze Antwort: So viel wie eine normale BU, plus ein möglicher Risikozuschlag. Eine feste Zahl für den Zuschlag gibt es nicht. Ihn legt jeder Versicherer selbst fest.
Zur Einordnung: Für eine Rente von 2.000 Euro im Monat, Beginn mit 30 und Ende mit 67, lagen die Beiträge je nach Beruf zwischen etwa 69 und 610 Euro im Monat, jeweils ohne Zuschläge (Stand: Bund der Versicherten, Marktdaten Dezember 2024). Der Beruf macht also mehr aus als vieles andere.
Was der Zuschlag nach einer Therapie kostet, siehst du erst in den Antworten der Versicherer. Darum gehört er in die Voranfrage. Vergleiche dann nicht nur den Preis, sondern auch, ob dein Schutz vollständig bleibt. Ein günstiger Vertrag mit Ausschluss der Psyche ist kein Schnäppchen.
Ein zweiter Preisfaktor ist dein Alter. Laut Stiftung Warentest ist ein Vertrag in der Regel günstiger und besser, je jünger und gesünder du beim Abschluss bist. Was eine BU allgemein kostet und wovon der Preis abhängt, erklären wir auf einer eigenen Seite zu den Kosten der BU.
So läuft der Antrag auf eine BU nach Psychotherapie ab
Die kurze Antwort: Erst Unterlagen holen, dann anonym anfragen, dann gezielt einen einzigen Antrag stellen. In dieser Reihenfolge.
1
Unterlagen anfordern
Bei der Krankenkasse bekommst du die Liste der abgerechneten Leistungen mit Diagnosen. Bei deiner Therapeutin oder deinem Therapeuten kannst du die Akte einsehen und Kopien verlangen. Die erste Kopie ist kostenlos (§ 630g BGB).
2
Behandlungen aufschreiben
Für jede Behandlung im Fragezeitraum die fünf Angaben: was, wann, wie behandelt, wie lange, heute. Ein kurzes Attest zum Abschluss kann helfen, deinen heutigen Stand zu belegen.
3
Anonym bei mehreren Versicherern anfragen
Bei der anonymen Risikovoranfrage fragt eine Maklerin, ein Makler oder ein Dienstleister bei mehreren Versicherern an, ohne deinen Namen zu nennen. Selbst stellen kannst du sie nicht. Ziel ist, dass deine Vorerkrankung nicht in Listen landet und spätere Anträge nicht erschwert.
4
Einen Antrag stellen
Den echten Antrag stellst du nur dort, wo das Votum am besten passt. Fallen dir vor der Annahme noch Punkte ein, korrigiere sie sofort. Was der Versicherer vorher kennt, kann er dir später nicht vorhalten (§ 19 Abs. 5 VVG).
Mehr zu diesem Schritt steht auf der Seite Anonyme Risikovoranfrage. Dort steht auch, was du mitbringen solltest.
Wenn du später berufsunfähig wirst
Die kurze Antwort: Dann prüft der Versicherer deine Arztunterlagen. Stimmen sie mit deinem Antrag überein, ist die Therapie von damals kein Problem.
Im Leistungsfall darf der Versicherer Unterlagen anfordern. Was dort steht, muss zu deinen Antworten passen. Hast du etwas fahrlässig vergessen, kann er kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen, etwa mit Zuschlag oder Ausschluss. Zurücktreten kann er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dafür hat er Fristen. Er muss seine Rechte innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er davon erfährt. Nach fünf Jahren ab Vertragsschluss erlöschen sie, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn. Das gilt nicht, wenn der Leistungsfall schon vorher eingetreten ist (§ 21 VVG).

Samiras Blick
Samira Harkat
„Viele Frauen erzählen mir zögernd von ihrer Therapie. Für mich ist sie zuerst ein Zeichen, dass jemand gut für sich sorgt. Für den Antrag zählt dann etwas anderes: dass alles sauber und vollständig dokumentiert ist. Eine ehrlich angegebene Therapie mit Zuschlag ist viel mehr wert als ein günstiger Vertrag, der im Ernstfall wackelt.“
Welche Alternativen gibt es, wenn keine BU klappt?
Die kurze Antwort: Es gibt Alternativen, aber keine ersetzt die BU ganz. Gerade bei psychischen Erkrankungen sind die Lücken groß.
Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du bestimmte Fähigkeiten verlierst, etwa Sehen, Gehen oder Greifen. Psychische Erkrankungen sind laut Verbraucherzentrale in vielen dieser Tarife nicht oder nur unzureichend abgesichert. Für jemanden nach einer Therapie ist das genau die Lücke, um die es geht.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn du kaum noch irgendeiner Arbeit nachgehen kannst. Auch sie fragt nach deiner Gesundheit, und sie schützt deinen Beruf nicht.
Bleibt keine Versicherung, hilft nur Puffern: eine Rücklage, die dich eine Zeit lang trägt. Das ist das P in unserem API-Prinzip: Absichern, Puffern oder bewusst Ignorieren. Einen dauerhaften Einkommensausfall kann eine Rücklage aber selten ersetzen. Einen Überblick über alle Wege gibt die Seite Einkommenssicherung.
Was bei der BU nach Psychotherapie jetzt zählt
Eine Psychotherapie schließt eine BU nicht aus. Sie verändert den Weg dorthin. Der direkte Antrag ist der schlechteste Weg. Der beste führt über deine Unterlagen, über den Fragezeitraum und über eine anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern.
Hast du schon eine BU, behalte sie. Kein neuer Vertrag ist so viel wert wie einer, der vor der Therapie entstanden ist. Hast du noch keine, warte nicht auf den perfekten Moment, sondern lass prüfen, welche Türen heute offen sind. Und beantworte jede Frage so, dass du sie im Ernstfall ruhig vorlegen kannst.
Bekommst du nach deiner Therapie eine BU?
Wir sichten mit dir deine Unterlagen und fragen anonym bei mehreren Versicherern an, bevor ein Antrag mit deinem Namen entsteht. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Wenn der Fragebogen nach psychotherapeutischer Behandlung in den letzten fünf oder zehn Jahren fragt: ja. Fragt er nur nach fünf Jahren und deine letzte Sitzung liegt länger zurück: nein. Entscheidend ist der Wortlaut der Frage und das Ende der Behandlung (§ 19 VVG).
Nein. Die Anzeigepflicht endet mit deinem Antrag. Was danach passiert, musst du nicht nachmelden. Kündige deinen Vertrag deshalb auf keinen Fall. Ein neuer Vertrag würde nach der Therapie fragen.
Das hängt davon ab, wie die Frage im Antrag formuliert ist. Manche fragen nur nach Psychotherapie, andere auch nach Beratungen oder Behandlungen durch Psychologinnen und Psychologen. Im Zweifel schau in die Abrechnung deiner Krankenkasse und kläre die Frage vor dem Antrag.
Fordere die Liste deiner abgerechneten Diagnosen bei der Krankenkasse an. Bestätigt deine Ärztin oder dein Arzt, dass die Diagnose falsch ist, wird sie auf Antrag berichtigt (§ 305 SGB V). Steht sie bis zum Antrag noch drin, gibst du sie an und erklärst sie.
Doch. Andere Versicherer bewerten anders. Manche Anträge fragen aber nach früheren Ablehnungen, gute Fragebögen tun das laut Stiftung Warentest nicht. Wird danach gefragt, antwortest du wahrheitsgemäß. Gehe ab jetzt nur noch über eine anonyme Risikovoranfrage.
Quellen: §§ 19, 21 VVG, lxgesetze.de, § 630g BGB, lxgesetze.de, und § 305 SGB V, dejure.org, geprüft am 11.10.2026 · Antwort der Bundesregierung „Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente“, Drucksache 21/1792, Deutscher Bundestag, 23.09.2025, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich, Stiftung Warentest, Stand 19.05.2026, und Risiko Psyche: trotz Therapie gut versichert, Stiftung Warentest, 19.07.2023, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, und Grundfähigkeitsversicherung, Verbraucherzentrale, Stand 08.05.2025, geprüft am 11.10.2026 · Infoblatt Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Bund der Versicherten, Stand 25.03.2025, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: BU nach Psychotherapie
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Ein Blick in die Abrechnung der Krankenkasse vor der Voranfrage erspart oft Überraschungen, gerade bei Verdachtsdiagnosen.
- Bei Kundinnen mit bestehender BU lohnt die Frage nach der Nachversicherungsgarantie, bevor über einen Wechsel gesprochen wird.
- Ein kurzes Abschlussattest hilft oft, den heutigen Stand in der Voranfrage klar zu belegen.
