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Wann bist du berufsunfähig? 50 Prozent und 6 Monate: Illustration zum Thema

Wann bist du berufsunfähig? 50 Prozent und 6 Monate

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

„Ab 50 Prozent zahlt die BU“ hört fast jede, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Aber 50 Prozent wovon? Von den Stunden, von den Aufgaben, vom Ergebnis? Und wie lange muss es dir schlecht gehen, bis das zählt?

Hier steht, wann du nach Gesetz und Vertrag als berufsunfähig giltst, wie die Versicherung den Grad bestimmt und was der Prognosezeitraum mit deinem Geld macht. Mit einem durchgerechneten Beispiel, Stand 2026.

Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du krank wirst du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt

Hier geht es nur um die Frage, wann du berufsunfähig bist

Diese Seite erklärt die 50-Prozent-Regel und den Prognosezeitraum. Wie Antrag und Prüfung ablaufen, steht auf der Seite „Leistungsfall in der BU: So bekommst du deine Rente“. Alles Grundsätzliche zur Berufsunfähigkeitsversicherung findest du auf der Hauptseite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz nennt weder 50 Prozent noch sechs Monate. Beides steht in deinem Vertrag. Üblich ist: Leistung ab 50 Prozent, wenn das voraussichtlich mindestens sechs Monate so bleibt.
  • Maßstab ist dein zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er in gesunden Tagen aussah. Nicht irgendein Job.
  • Der Grad wird am Arbeitsalltag gemessen, nicht nur an Stunden. Fällt eine Aufgabe weg, ohne die der Rest nicht funktioniert, zählt das mehr als ihr Zeitanteil.
  • Ohne verkürzten Prognosezeitraum zahlt der Vertrag laut Bund der Versicherten erst ab dem 7. Monat. Mit ihm und rückwirkender Leistung ab Beginn.
  • Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Schutz für den eigenen Beruf. Es gibt nur die Erwerbsminderungsrente.

So gehst du vor

  • Such in deinen Bedingungen drei Stellen: den Grad (50 Prozent), den Prognosezeitraum (sechs Monate) und den Verzicht auf abstrakte Verweisung.
  • Schreib auf, wie eine typische Arbeitswoche bei dir aussieht, mit Aufgaben und Stunden. Das brauchst du im Ernstfall.
  • Prüfe nach Elternzeit oder Teilzeit, ob dein Vertrag eine passende Teilzeitklausel hat.
  • Fehlt etwas, lass deinen Vertrag prüfen, bevor du wechselst.
Inhalt
  1. Was bedeutet berufsunfähig genau?
  2. Was gilt ohne BU-Vertrag?
  3. Wie berechnet die Versicherung den Grad der Berufsunfähigkeit?
  4. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  5. Was bedeutet der Prognosezeitraum?
  6. Kann dich die Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen?
  7. Welcher Beruf zählt nach Elternzeit, Teilzeit oder Arbeitslosigkeit?
  8. Was passiert, wenn es dir wieder besser geht?
  9. Was bei der Frage „berufsunfähig oder nicht“ jetzt zählt
  10. Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet berufsunfähig genau?

Die kurze Antwort: Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kannst. So steht es in § 172 VVG. Wie viel „teilweise“ sein muss und was „auf Dauer“ heißt, regelt dein Vertrag.

Das Gesetz stellt auf den Beruf ab, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war. Es zählt also nicht, was du heute noch irgendwie schaffst, sondern was dein Beruf in gesunden Tagen von dir verlangt hat. Kräfteverfall meint dabei mehr als das, was mit dem Alter normal ist.

Zwei Bedingungen kommen dazu. Die Versicherung zahlt nur, wenn die Berufsunfähigkeit nach Versicherungsbeginn eintritt. Und eine bestimmte Diagnose verlangt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, wie stark dich die Erkrankung im Beruf einschränkt, und dass du das belegen kannst.

Was ist der Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit?

Eine Krankschreibung, also Arbeitsunfähigkeit, heißt: Du kannst heute nicht arbeiten. Berufsunfähigkeit heißt: Du kannst deinen Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in ausreichendem Umfang ausüben. Eine lange Krankschreibung kann ein Hinweis sein, ist aber kein Beweis.

Für Beamtinnen und Beamte gibt es eigene Regeln. Sie stehen auf der Seite Dienstunfähigkeitsversicherung.

Was gilt ohne BU-Vertrag?

Die kurze Antwort: Ohne BU zählt für den Staat nicht dein Beruf, sondern jede Arbeit. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, bekommt nur Erwerbsminderungsrente. Und die nur, wenn du kaum noch arbeiten kannst.

Die Erwerbsminderungsrente prüft, wie viele Stunden du am Tag noch arbeiten kannst, in irgendeiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes. Unter drei Stunden gilt als voll erwerbsgemindert, drei bis unter sechs Stunden als teilweise. Ab sechs Stunden gibt es nichts (§§ 43 und 240 SGB VI, Stand 2026).

Ein typischer Fall: Nach einem Bandscheibenvorfall kann eine Frau ihren Bürojob mit langem Sitzen nicht mehr machen. Sie könnte aber mehr als sechs Stunden etwas anderes arbeiten. Dann ist sie berufsunfähig, aber nicht erwerbsgemindert. Ohne BU fehlt ihr das Einkommen aus ihrem Beruf, und vom Staat kommt keine Rente.

Wie berechnet die Versicherung den Grad der Berufsunfähigkeit?

Die kurze Antwort: Sie vergleicht deinen Arbeitsalltag in gesunden Tagen mit dem, was du gesundheitlich noch kannst. Maßstab ist das Arbeitsergebnis, nicht nur die Arbeitszeit. Liegt die Einschränkung bei 50 Prozent oder mehr, zahlt ein üblicher Vertrag.

Die Prüfung läuft in drei Schritten. Zuerst geht es um dein Tätigkeitsprofil: Welche Aufgaben hattest du, wie viel Zeit nahmen sie ein, was gehörte dazu? Das beschreibst du im Antrag selbst, mit Einkommensnachweisen.

Dann geht es um die Medizin. Ärztinnen und Ärzte oder Gutachterinnen und Gutachter stellen fest, was du nicht mehr kannst: wie lange sitzen, heben, sich konzentrieren, reisen. Zum Schluss legt die Versicherung beides übereinander und bestimmt den Grad.

Warum Stunden allein nicht reichen

Der Bund der Versicherten betont: Maßstab ist das Arbeitsergebnis, nicht zwingend die Arbeitszeit. Der Bundesgerichtshof hat das 2017 an einem Fall gezeigt (Urteil vom 19.07.2017, IV ZR 535/15).

Eine Hauswirtschafterin führte in einer Kanzlei den Mittagstisch für 15 bis 30 Personen. Dazu gehörte der wöchentliche Großeinkauf mit schweren Lasten. Ein Gutachter bewertete ihre Einschränkung nur mit 20 Prozent, weil das Tragen wenig Zeit ausmachte. Der BGH sah das anders.

Der Einkauf war untrennbar Teil der ganzen Aufgabe. Ohne ihn lief der Mittagstisch nicht. Darum muss geprüft werden, wie sich die Einschränkung auf den gesamten Arbeitsvorgang auswirkt, nicht nur auf die Minuten der einzelnen Tätigkeit.

Mindestens 50 oder mehr als 50 Prozent?

Die Formulierung unterscheidet sich je nach Vertrag. Die Verbraucherzentrale spricht von mindestens 50 Prozent, der Bund der Versicherten von mehr als 50 Prozent. Bei genau 50 Prozent macht das den Unterschied. Lies darum die genaue Zeile in deinen Bedingungen.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 2.500 € netto und hat seit 2019 eine BU über 1.500 € im Monat. Stell dir vor, Lisa hat einen schweren Bandscheibenvorfall. Sitzen geht nur noch kurz, Reisen gar nicht, und volle Tage am Bildschirm halten ihre Schmerzen nicht aus.

Ihre typische Woche in gesunden Tagen, als Annahme im Beispiel, und was ihre Ärztin heute für möglich hält:

AufgabeStunden vorherStunden heute möglich
Meetings und Abstimmung mit dem Team147
Planung und Steuerung am Bildschirm124
Reisen zu Standorten und Abnahmen vor Ort60
Dokumentation und E-Mails83
Zusammen4014

Lisa schafft noch 14 von 40 Stunden. Das sind 35 Prozent ihres bisherigen Pensums. Rein nach Zeit liegt ihr Grad damit bei 65 Prozent, also über der Schwelle von 50 Prozent.

Jetzt eine andere Lage. Stell dir vor, Lisa kann alles wie bisher, nur nicht mehr reisen. Nach Zeit wären das 6 von 40 Stunden, also 15 Prozent. Das reicht für keine BU-Rente.

Gehören die Abnahmen vor Ort aber untrennbar zu ihren Projekten, wie der Einkauf zum Mittagstisch, kann der Grad höher liegen. Das ist dann eine Frage des Einzelfalls.

Was Lisa daraus lernt: Ihre Tätigkeitsbeschreibung entscheidet mit. „Bürojob, 40 Stunden“ wäre zu wenig. Die Reisen, die Verantwortung und was ohne sie nicht funktioniert, gehören hinein.

Der häufigste Denkfehler: „Solange ich noch irgendeine Arbeit machen kann, bin ich nicht berufsunfähig.“ Das ist die Logik der Erwerbsminderungsrente, nicht die der BU. Die BU misst an deinem zuletzt ausgeübten Beruf und am Arbeitsergebnis. Was du sonst noch könntest, zählt nur, wenn dein Vertrag eine Verweisung erlaubt.

Was bedeutet der Prognosezeitraum?

Die kurze Antwort: Der Prognosezeitraum legt fest, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauern muss, damit sie als dauerhaft gilt. Gute Verträge verlangen sechs Monate. Ohne diese Verkürzung sind es laut Bund der Versicherten drei Jahre.

Eine Prognose ist die ärztliche Einschätzung, wie es weitergeht. Mit einem Prognosezeitraum von sechs Monaten reicht es, wenn eine Ärztin oder ein Arzt bestätigt: Die Einschränkung wird voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die dann rückwirkend ab Beginn zahlen.

Kann niemand das sicher vorhersagen, hilft die zweite Regel. Hat die Berufsunfähigkeit schon sechs Monate ununterbrochen bestanden, gilt sie als dauerhaft. Gute Verträge zahlen dann ebenfalls ab Beginn.

Was ohne verkürzten Prognosezeitraum passiert

Fehlt die Verkürzung, gilt die Berufsunfähigkeit erst bei einer Prognose von drei Jahren als dauerhaft. Das kann kaum eine Ärztin sicher bescheinigen. Dann bleibt nur der Weg über sechs Monate ununterbrochene Berufsunfähigkeit, und der Vertrag zahlt laut Bund der Versicherten erst ab dem 7. Monat.

Für Lisa mit 1.500 € Rente heißt das: Ohne Rückwirkung ab Beginn fehlen ihr sechs Monatsrenten, also 9.000 €. Das ist der Preis einer einzigen Zeile im Vertrag.

Tipp

Such in deinen Bedingungen nach „sechs Monate“ und „rückwirkend“. Stehen beide drin, bist du beim Prognosezeitraum gut aufgestellt. Fehlt eines davon, gehört es auf deine Liste für die nächste Vertragsprüfung.

Kann dich die Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen?

Die kurze Antwort: Nur, wenn dein Vertrag das vorsieht. Der andere Beruf muss zu deiner Ausbildung und deinen Fähigkeiten passen und deiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Gute Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung.

Das steht in § 172 Abs. 3 VVG. Bei der abstrakten Verweisung prüft die Versicherung, ob du theoretisch einen anderen passenden Beruf ausüben könntest, auch wenn du ihn nicht ausübst. Sie steht vor allem in älteren Verträgen. Die Verbraucherzentrale rät zu Verträgen ohne sie.

Die konkrete Verweisung ist in vielen Bedingungen weiter möglich. Sie greift erst, wenn du tatsächlich einen anderen Beruf ausübst, der Einkommen und Lebensstellung weitgehend entspricht.

Nimmt Lisa eine einfache Teilzeitstelle in der Verwaltung an, kann die Versicherung sie darauf in der Regel nicht verweisen, weil Einkommen und Lebensstellung deutlich darunter liegen. Wird sie Teamleiterin in einem vergleichbaren Job, kann das anders sein.

Ob und wie dein Vertrag verweisen darf, steht in den Bedingungen. Mehr zu den Klauseln, die zählen, steht in BU-Klauseln: Diese drei zählen bei Pause und Teilzeit.

Welcher Beruf zählt nach Elternzeit, Teilzeit oder Arbeitslosigkeit?

Die kurze Antwort: Grundsätzlich der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er in gesunden Tagen war. Nach Elternzeit, Teilzeit oder längerer Arbeitslosigkeit kann aber strittig sein, welche Tätigkeit das ist. Das regeln die Bedingungen.

Bist du nach der Elternzeit in Teilzeit zurückgekehrt, kann die Versicherung auf die Teilzeitstelle schauen und nicht auf deine frühere Vollzeit. Wie gute Verträge das lösen, erklärt die Seite Die Teilzeitklausel in der BU.

Auch bei Arbeitslosigkeit leistet die BU laut Bund der Versicherten, gemessen am zuletzt ausgeübten Beruf. Wie lange dieser bei langer Arbeitslosigkeit maßgeblich bleibt, steht in deinen Bedingungen.

Bei Erkrankungen ohne klare Diagnose, etwa Long Covid oder Fatigue, gilt dasselbe wie sonst: Entscheidend ist, ob du deinen Beruf im vereinbarten Grad voraussichtlich dauerhaft nicht ausüben kannst. Eine feste Diagnose verlangt das Gesetz nicht. Belege über die Einschränkung im Alltag brauchst du aber.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Viele, die ich berate, kennen ihre BU-Rente auf den Euro genau. Ihr Tätigkeitsprofil kennen sie nicht. Dabei entscheidet genau das über die 50 Prozent. Ich rate jeder, heute eine Seite zu schreiben: Was mache ich an einem normalen Tag, wie lange, und was davon geht nicht ohne das andere? Diese Seite kostet eine halbe Stunde und kann später viel wert sein.“

Was passiert, wenn es dir wieder besser geht?

Die kurze Antwort: Dann darf die Versicherung nachprüfen. Sie muss dir in Textform darlegen, was sich verändert hat. Die Zahlung endet frühestens drei Monate nach dieser Mitteilung.

Das regelt § 174 VVG. Die Versicherung schaut dann wieder auf denselben Maßstab: deinen Beruf und den Grad. Liegt er wieder unter der Schwelle deines Vertrags, darf sie die Leistung einstellen. Dein Vertrag darf davon nicht zu deinem Nachteil abweichen.

Was bei der Frage „berufsunfähig oder nicht“ jetzt zählt

Berufsunfähigkeit ist keine Diagnose, sondern eine Rechnung. Sie legt deinen Arbeitsalltag aus gesunden Tagen neben das, was du heute noch kannst. Die 50 Prozent und die sechs Monate kommen aus deinem Vertrag, nicht aus dem Gesetz. Darum lohnt der Blick hinein, solange du gesund bist.

Zuerst zählen drei Zeilen in deinen Bedingungen: die Schwelle, der Prognosezeitraum mit Rückwirkung und der Verzicht auf abstrakte Verweisung. Danach zählt dein Tätigkeitsprofil. Wer beides kennt, weiß im Ernstfall, worüber verhandelt wird.

Hält deine BU, wenn es ernst wird?

Wir prüfen mit dir, wie dein Vertrag Grad, Prognosezeitraum und Verweisung regelt, und ob er zu deinem heutigen Beruf passt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

BU-Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin seit acht Monaten krankgeschrieben. Bin ich jetzt automatisch berufsunfähig?

Nein, nicht automatisch. Eine Krankschreibung zeigt, dass du heute nicht arbeiten kannst. Für die BU zählt, ob du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens dem vereinbarten Grad nicht ausüben kannst. Besteht das schon sechs Monate ununterbrochen, gilt es in vielen Verträgen als dauerhaft. Melde den Fall deshalb jetzt.

Ich kann nur noch vier statt acht Stunden arbeiten. Zahlt die BU?

Möglicherweise. Vier von acht Stunden sind genau 50 Prozent nach Zeit. Ob das reicht, hängt davon ab, ob dein Vertrag mindestens 50 oder mehr als 50 Prozent verlangt. Und davon, welche Aufgaben wegfallen. Fällt eine Aufgabe weg, ohne die der Rest nicht funktioniert, kann der Grad höher liegen.

Ich habe Long Covid, aber keine klare Diagnose. Habe ich trotzdem eine Chance?

Ja. Das Gesetz verlangt keine bestimmte Diagnose. Entscheidend ist, ob du deinen Beruf im vereinbarten Grad voraussichtlich dauerhaft nicht ausüben kannst. Sammle Belege darüber, was im Alltag nicht mehr geht: Arztberichte, Therapieberichte und eine genaue Beschreibung deiner Arbeit.

Ich bin nach der Elternzeit in Teilzeit zurück. Welcher Beruf zählt bei der BU?

Grundsätzlich der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er in gesunden Tagen war. Nach Teilzeit kann strittig sein, ob die Teilzeitstelle oder die frühere Vollzeit zählt. Gute Verträge regeln das mit einer Teilzeitklausel. Lies nach, was in deinem steht.

Kann mich die Versicherung auf einen Job als Verkäuferin verweisen?

Nur, wenn dein Vertrag eine Verweisung erlaubt und der Job zu deiner Ausbildung, deinen Fähigkeiten und deiner bisherigen Lebensstellung passt. Für eine Projektmanagerin ist das bei einem deutlich schlechter bezahlten Job in der Regel nicht der Fall. Hat dein Vertrag keine abstrakte Verweisung, zählt nur ein Beruf, den du tatsächlich ausübst.

Quellen: §§ 172 bis 175 VVG, lxgesetze.de, zuletzt geändert 26.05.2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 43 und 240 SGB VI (Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit), lxgesetze.de: § 43 und § 240, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · BGH, Urteil vom 19.07.2017, IV ZR 535/15, Verlag Dr. Otto Schmidt, Stand 10.08.2017, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeit – Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 12.10.2026 · Infoblatt Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Bund der Versicherten, Stand 25.03.2025, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Grad und Prognosezeitraum

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Eine Vertragsprüfung ist ein guter Anlass, gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden das Tätigkeitsprofil aufzuschreiben, solange alles gesund ist.
  • Nach Elternzeit oder Teilzeit lohnt die Frage, welche Tätigkeit der Vertrag im Ernstfall als zuletzt ausgeübten Beruf ansetzt.
  • Bei älteren Verträgen hilft ein Blick auf Prognosezeitraum und Rückwirkung, bevor es an Wechselgedanken geht.

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