Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du als Beamtin oder Beamter aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr leisten kannst. Viele glauben, der Staat fange das ohnehin auf. Das stimmt nur zum Teil, und am Anfang der Laufbahn oft gar nicht.
Wer in Ausbildung oder Probezeit krank ausscheidet, wird entlassen, ohne Ruhegehalt. Und auf Lebenszeit gibt es nach wenigen Dienstjahren deutlich weniger, als viele denken.
Hier erfährst du, was der Dienstherr in welchem Status zahlt, wie groß deine Lücke ist und worauf es in der Dienstunfähigkeitsklausel ankommt.
Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest du den Job wechselst du länger ausfällst du deine Arbeitszeit reduzierst
Das Wichtigste in Kürze
- Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Freizeitunfall in der Regel entlassen. Ein Ruhegehalt gibt es dann nicht, nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente.
- Ein Ruhegehalt gibt es meist erst nach fünf Dienstjahren. Es wird bei Dienstunfähigkeit um bis zu 10,8 Prozent gekürzt. Die Mindestversorgung fängt nur einen Teil auf.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dich als Beamtin oder Beamter nur dann richtig, wenn sie eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel hat. Dann reicht die Entscheidung deines Dienstherrn.
- Für Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr gibt es eine besondere Dienstunfähigkeit. Sie braucht eine eigene Klausel.
- Die private Rente wird nicht auf dein Ruhegehalt angerechnet. Sie füllt die Lücke obendrauf.
Inhalt
- Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
- Wann gilt man als dienstunfähig?
- Was der Dienstherr zahlt, wenn du dienstunfähig wirst
- Was nach einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis passiert
- Wie groß deine Lücke ist: Lisa rechnet nach
- Worauf es bei der Dienstunfähigkeitsklausel ankommt
- Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr: die besondere Dienstunfähigkeit
- Was eine Dienstunfähigkeitsversicherung kostet und wie sie besteuert wird
- So läuft der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ab
- Wenn du dienstunfähig wirst: so bekommst du deine Rente
- Was bei der Dienstunfähigkeitsversicherung als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die kurze Antwort: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Zusatzregel für Beamtinnen und Beamte. Diese Regel heißt Dienstunfähigkeitsklausel, kurz DU-Klausel. Sie legt fest, dass der Versicherer zahlt, sobald dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt.
Gemeint ist fast immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel in den Bedingungen. Eine normale BU zahlt, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Das prüft der Versicherer selbst.
Über die Dienstunfähigkeit entscheidet dagegen dein Dienstherr, gestützt auf ein amtsärztliches Gutachten. Du kannst dienstunfähig sein, ohne nach BU-Regeln berufsunfähig zu sein. Genau diese Lücke schließt die Klausel.
Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtinnen und Beamte nicht versichert sind. An ihre Stelle tritt das Ruhegehalt vom Dienstherrn. Einen Überblick über alle Bausteine findest du unter Einkommenssicherung.
Wann gilt man als dienstunfähig?
Dienstunfähig bist du, wenn du wegen deines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. So steht es für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in § 44 Bundesbeamtengesetz und für Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte in § 26 Beamtenstatusgesetz.
Es gibt eine zweite, vermutete Dienstunfähigkeit. Sie liegt vor, wenn du innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krank warst und keine Aussicht besteht, dass du in einer weiteren Frist wieder voll dienstfähig wirst. Beim Bund beträgt diese Frist sechs Monate. Die Länder legen sie selbst fest, deshalb unterscheidet sie sich je nach Bundesland.
Es gilt Rehabilitation vor Versorgung. Wer anderweitig verwendbar ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt. Der Dienstherr prüft erst ein anderes, auch geringerwertiges Amt.
Kannst du noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit arbeiten, gilt die begrenzte Dienstfähigkeit nach § 27 Beamtenstatusgesetz. Arbeitszeit und Bezüge sinken, ein Zuschlag gleicht einen Teil aus. Versicherer nennen das Teildienstunfähigkeit. Nicht jeder Vertrag zahlt dafür.
Das amtsärztliche Gutachten beschreibt deine Einschränkungen und gibt eine Prognose ab. Entscheiden muss dein Dienstherr, per Bescheid. Dagegen kannst du je nach Land Widerspruch einlegen oder klagen, in der Regel innerhalb eines Monats.
Im Jahr 2024 wurden 17 Prozent der rund 55.900 neuen Pensionärinnen und Pensionäre wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, im Durchschnitt mit 55,8 Jahren. Das meldet das Statistische Bundesamt, Stand Dezember 2025. Wer in Ausbildung oder Probezeit entlassen wurde, fehlt in dieser Zahl.
Was der Dienstherr zahlt, wenn du dienstunfähig wirst
Was dir zusteht, hängt von deinem Status ab und davon, ob ein Dienstunfall die Ursache ist. Die Übersicht zeigt die Regeln des Bundes nach dem Beamtenversorgungsgesetz, Stand Oktober 2026. Die Länder haben eigene Gesetze mit ähnlichem Aufbau.
| Status | Krankheit oder Freizeitunfall | Dienstunfall |
|---|---|---|
| Beamtin oder Beamter auf Widerruf: Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare | Entlassung, kein Ruhegehalt, Nachversicherung in der gesetzlichen Rente | Entlassung, Nachversicherung und Unterhaltsbeitrag, solange die Erwerbsfähigkeit gemindert ist |
| Beamtin oder Beamter auf Probe | In der Regel Entlassung, kein Ruhegehalt, Nachversicherung. Ruhestand nur in seltenen Ausnahmen | Ruhestand mit Unfallruhegehalt, ohne Wartezeit |
| Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit, unter fünf Dienstjahren | Kein Ruhegehalt, Entlassung mit Nachversicherung | Ruhestand mit Unfallruhegehalt, ohne Wartezeit |
| Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit, ab fünf Dienstjahren | Ruhestand mit Ruhegehalt, Zurechnungszeit, Abschlag bis 10,8 Prozent, Mindestversorgung | Unfallruhegehalt, mindestens 66,67 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge |
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf: in der Ausbildung fast ungeschützt
Im Vorbereitungsdienst bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Wirst du durch Krankheit oder Freizeitunfall dienstunfähig, wirst du entlassen, ohne Versorgung. Der Dienstherr zahlt nur die Rentenbeiträge für deine Dienstzeit nach. Das heißt Nachversicherung.
Nur nach einem Dienstunfall, etwa einem Sturz auf dem Dienstweg, gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag nach § 38 Beamtenversorgungsgesetz. Beim Bund setzt er eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 30 Prozent voraus.
Beamtinnen und Beamte auf Probe: Entlassung ist die Regel
In der Probezeit, beim Bund in der Regel drei Jahre, wirst du bei Krankheit meist entlassen, ohne Ruhegehalt. Der Ruhestand ist nach § 28 Beamtenstatusgesetz nur ausnahmsweise möglich. Zweifelt der Dienstherr an deiner gesundheitlichen Eignung, kann er dich auch wegen fehlender Bewährung entlassen.
Nach einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung, also einer Krankheit durch den Dienst, wirst du dagegen in den Ruhestand versetzt.
Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit: Ruhegehalt mit Abschlag
Auf Lebenszeit verbeamtet wirst du bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein Ruhegehalt bekommst du aber erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren Dienstzeit, so § 4 Beamtenversorgungsgesetz. Zeiten auf Widerruf und auf Probe zählen mit. Bei einem Dienstunfall entfällt die Wartezeit.
Je Dienstjahr gibt es 1,79375 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Bezüge, höchstens 71,75 Prozent. Diesen Höchstsatz erreichst du erst nach rund 40 Jahren.
Wirst du vor deinem 60. Geburtstag dienstunfähig, bekommst du zwei Drittel der Zeit bis 60 als Zurechnungszeit gutgeschrieben, so § 13 Beamtenversorgungsgesetz.
Dann wird gekürzt: beim Bund um 3,6 Prozent je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 Prozent. In den Ländern können die Altersgrenzen abweichen.
Am Ende greift die Mindestversorgung nach § 14 Absatz 4 Beamtenversorgungsgesetz. Du bekommst mindestens 35 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn das günstiger ist, 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, beim Bund plus 30,68 Euro. In Niedersachsen liegt diese amtsunabhängige Mindestversorgung seit April 2026 bei 2.142,21 Euro brutto im Monat, so das Landesamt für Bezüge und Versorgung. Andere Länder haben eigene Werte und teils andere Bezugsgrößen.
Der Haken steht in Absatz 5: Bekommst du zusätzlich eine gesetzliche Rente, etwa aus früheren Jahren als Angestellte oder Angestellter, ruht die Mindestversorgung bis zur Höhe des Unterschieds zum selbst erdienten Ruhegehalt.
Nach einem Dienstunfall: das Unfallruhegehalt
Nach einem Dienstunfall gibt es ein Unfallruhegehalt nach § 36 Beamtenversorgungsgesetz. Der Satz steigt um 20 Prozentpunkte und liegt zwischen zwei Dritteln und drei Vierteln deiner ruhegehaltfähigen Bezüge. Der weit häufigere Fall ist aber eine Krankheit.
Was nach einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis passiert
Nach einer Entlassung versichert dich der Dienstherr in der gesetzlichen Rente nach, so § 8 Sozialgesetzbuch VI. Eine Erwerbsminderungsrente setzt dort fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus. Nach einem kurzen Vorbereitungsdienst fehlt das oft.
Eine Ausnahme regelt § 53 Absatz 2: Tritt die volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung ein, genügt ein Jahr Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren. Wer im ersten Ausbildungsjahr ausfällt, geht trotzdem oft leer aus.
Und der Maßstab ist strenger: Voll erwerbsgemindert ist nur, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Neue Erwerbsminderungsrenten lagen 2025 im Schnitt bei 1.067 Euro im Monat, laut Deutscher Rentenversicherung.
Beamtinnen und Beamte zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, nach § 27 Sozialgesetzbuch III. Aus der Beamtenzeit gibt es deshalb kein Arbeitslosengeld. Und mit der Entlassung endet die Beihilfe.
Gut zu wissen: sechs Monate für deine Krankenversicherung
Fällt die Beihilfe weg, muss deine private Krankenversicherung den Schutz auf Antrag aufstocken. Innerhalb von sechs Monaten geht das ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, so § 199 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz. Der Beitrag steigt dabei deutlich.
Wie groß deine Lücke ist: Lisa rechnet nach
Deine Lücke ist der Unterschied zwischen deinen Bezügen und dem, was der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit zahlt. Sie ist am Anfang am größten und wird mit jedem Dienstjahr kleiner.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“
Lisa ist 31, Projektmanagerin und verdient als Angestellte 3.850 Euro brutto. Stell dir vor: Sie wechselt in eine Landesverwaltung und wird Beamtin auf Probe, mit gleich hohen Bezügen. Wir rechnen mit den Grundregeln des Bundes, Stand Oktober 2026. Im Land können Details abweichen.
Erster Fall: Lisa wird mit 33, noch auf Probe, wegen einer schweren Depression dienstunfähig. Sie wird entlassen, ohne Ruhegehalt. Ihre Lücke beträgt die vollen 3.850 Euro. Dank ihrer Angestelltenjahre seit 2019 erfüllt sie zwar die Wartezeit der Rentenversicherung. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es aber nur, wenn sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum noch arbeiten kann.
Zweiter Fall: Lisa ist auf Lebenszeit verbeamtet und wird mit 40 dienstunfähig. Zu neun Dienstjahren kommen gut 13 Jahre Zurechnungszeit. Rund 22,3 Jahre ergeben etwa 40,1 Prozent, nach dem Abschlag von 10,8 Prozent rund 35,7 Prozent. Das sind etwa 1.376 Euro brutto, denn ihre Jahre in der Privatwirtschaft zählen nicht mit.
Das liegt unter der amtsunabhängigen Mindestversorgung, also wird angehoben. Mit dem Wert aus Niedersachsen wären das 2.142,21 Euro brutto, vor Lohnsteuer und Krankenversicherung. Eine Erwerbsminderungsrente aus ihren Angestelltenjahren würde darauf teilweise angerechnet. Es fehlen rund 1.700 Euro brutto im Monat.
| Lisas Situation | Vom Dienstherrn | Lücke zu 3.850 Euro brutto |
|---|---|---|
| Dienstunfähig mit 33, auf Probe, durch Krankheit | 0 Euro, Entlassung | 3.850 Euro |
| Dienstunfähig mit 40, auf Lebenszeit, erdientes Ruhegehalt | rund 1.376 Euro | rund 2.474 Euro |
| Dienstunfähig mit 40, mit Mindestversorgung, Beispiel Niedersachsen | 2.142,21 Euro | rund 1.708 Euro |
Am Anfang brauchst du also eine hohe Rente, später eine kleinere. Viele Verträge bilden das mit einem Zwei-Phasen-Modell ab: Bis zum Anspruch auf Ruhegehalt ist die Rente höher, danach sinkt sie automatisch. Eine Alternative ist die Kombination aus einem kurz und einem lang laufenden Vertrag.
Die private Rente wird nicht auf dein Ruhegehalt angerechnet. Anrechnungsregeln gibt es für gesetzliche Renten und Erwerbseinkommen, nicht für private Versicherungen.
Auch gewollte Pausen verändern deine Lücke. Elternzeit für Kinder, die ab 1992 geboren sind, ist im Beamtenrecht grundsätzlich keine ruhegehaltfähige Dienstzeit. Stattdessen gibt es einen Kindererziehungszuschlag zum Ruhegehalt, der den Ausfall meist nur teilweise ausgleicht. Teilzeit zählt nur anteilig. Das gilt für Mütter und Väter gleichermaßen, genauso für ein Sabbatical. Deine Lücke wächst dadurch. Mehr unter BU und Elternzeit.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Der Vertrag aus der Anwärterzeit passt nach Verbeamtung auf Lebenszeit, Beförderung oder Teilzeit oft nicht mehr.
Worauf es bei der Dienstunfähigkeitsklausel ankommt
Die Klausel entscheidet, ob du im Ernstfall schnell Geld bekommst. Eine echte DU-Klausel sagt: Wirst du wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen, giltst du als berufsunfähig. Der Versicherer übernimmt die Entscheidung deines Dienstherrn und prüft nicht selbst nach. Eine unechte Klausel lässt den Versicherer zusätzlich nach normalen BU-Regeln prüfen. Sie ist deshalb wenig wert.
Eine vollständige Klausel nennt neben dem Ruhestand ausdrücklich auch die Entlassung. Nur dann sind Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und auf Probe geschützt. Eine unvollständige Klausel nennt nur den Ruhestand und hilft genau in den Jahren nicht, in denen der Dienstherr nichts zahlt.
Die Stiftung Warentest fand in ihrem Test der Berufsunfähigkeitsversicherungen vom Mai 2026, zuletzt überarbeitet im September 2026, 18 Tarife mit DU-Klausel ohne Aufpreis. Bei vier weiteren sehr guten Angeboten kostet sie extra.
| Punkt in den Bedingungen | Gut gelöst | Typische Lücke |
|---|---|---|
| Auslöser | Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit | Nur Ruhestand genannt |
| Status | Gilt für Widerruf, Probe und Lebenszeit | Gilt nur auf Lebenszeit |
| Nachweis | Bescheid des Dienstherrn und amtsärztliches Zeugnis reichen | Versicherer prüft zusätzlich nach BU-Regeln |
| Nachprüfung | Versicherer übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn auch später | Eigene Nachprüfung unabhängig von der Reaktivierung |
| Begrenzte Dienstfähigkeit | Anteilige Leistung bei herabgesetzter Arbeitszeit | Keine Leistung bei Teildienstunfähigkeit |
| Altersgrenze | Schutz bis zur gesetzlichen Altersgrenze für den Ruhestand | Vertrag endet deutlich früher |
| Wechsel aus dem Dienst | Umstellung auf normale BU ohne neue Gesundheitsprüfung | Schutz entfällt oder muss neu beantragt werden |
Oft unterschätzt wird die Reaktivierung. Wirst du wieder dienstfähig, kann dein Dienstherr dich zurückholen, nach § 29 Beamtenstatusgesetz. Du musst dich dafür untersuchen lassen und an zumutbarer Rehabilitation teilnehmen. Endet der Ruhestand, endet meist auch die Rente. Das ist fair, solange der Versicherer nicht eigenständig früher einstellt.
Und Lisa? Hat ihre BU von 2019 keine DU-Klausel, zahlt sie auch als Beamtin nur, wenn Lisa nach den normalen BU-Regeln berufsunfähig ist. Ob sich die Klausel nachträglich einschließen lässt, steht in ihren Bedingungen. Mehr unter BU-Klauseln.
Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr: die besondere Dienstunfähigkeit
Für einige Laufbahnen gelten strengere gesundheitliche Anforderungen. Wer sie nicht mehr erfüllt, ist für diesen Dienst untauglich, könnte aber noch im Büro arbeiten. Die allgemeine DU-Klausel hilft dann nicht.
Bei der Polizei heißt das Polizeidienstunfähigkeit. Für die Bundespolizei regelt sie § 4 Bundespolizeibeamtengesetz: Dienstunfähig ist, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt und seine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren zurückerlangt. Die Länder regeln es ähnlich.
Polizistinnen und Polizisten sowie Zöllnerinnen und Zöllner im Vollzug brauchen deshalb eine Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit. Sie zahlt schon, wenn du für den Vollzug untauglich bist. Für den Justizvollzug gibt es diese besondere Dienstunfähigkeit nicht, hier greift die allgemeine Klausel.
Ähnlich ist es bei der Berufsfeuerwehr. Einige Länder kennen eine eigene Feuerwehrdienstunfähigkeit, ebenfalls mit Zwei-Jahres-Prognose. Eine spezielle Klausel ergibt nur Sinn, wo das Landesrecht diesen Begriff kennt.
Soldatinnen und Soldaten sind keine Beamtinnen und Beamten, können aber ebenfalls dienstunfähig werden. Ohne eigene Klausel sind sie nur nach normalen BU-Regeln versichert. Wer auf Zeit dient, hat kein Ruhegehalt und trägt ein ähnliches Risiko wie in der Probezeit.
Für Lehrkräfte gibt es keine Sonderklausel. Psychische Erkrankungen sind aber über alle Berufe der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit, laut dem Analysehaus Morgen & Morgen 2026 rund 32,3 Prozent der Fälle. Gerade dann ist die Prüfung nach normalen BU-Regeln schwierig und eine echte Klausel wertvoll.
Was eine Dienstunfähigkeitsversicherung kostet und wie sie besteuert wird
Feste Preise gibt es nicht, jeder Beitrag wird einzeln berechnet.
Den Preis bestimmen Alter, Gesundheit, Rentenhöhe, Laufzeit und deine Tätigkeit. Verwaltung und Schule liegen meist günstiger als der Vollzugsdienst, weil Versicherer Berufe in Risikogruppen einteilen. Eine Vollzugs- oder Feuerwehrklausel kann zusätzlich kosten.
Die Laufzeit sollte bis zu deiner Altersgrenze reichen, für die meisten bis 67, wie es auch die Stiftung Warentest empfiehlt. Ein kürzerer Vertrag ist billiger, lässt aber die Jahre offen, in denen Dienstunfähigkeit am häufigsten ist.
Die Leistungsdynamik erhöht eine laufende Rente jährlich um einen festen Satz, die Beitragsdynamik vorher die versicherte Rente ohne neue Gesundheitsprüfung. Beides kostet und lohnt sich meist in kleinem Umfang.
Zur Steuer: Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag meist schon die Krankenversicherung ausschöpft. Die Rente ist nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Er hängt von der möglichen Restlaufzeit ab.
Bist du privat krankenversichert, fallen auf die Rente keine Krankenversicherungsbeiträge an. Das Ruhegehalt dagegen ist wie Arbeitslohn steuerpflichtig, mit einem kleinen Versorgungsfreibetrag.
Wird das Geld knapp, etwa in der Elternzeit, bieten viele Verträge Stundung oder Beitragsfreistellung. Kündigen ist fast immer schlechter, weil ein neuer Vertrag eine neue Gesundheitsprüfung braucht.
So läuft der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ab
Der beste Zeitpunkt ist der Beginn des Vorbereitungsdienstes. Du bist jung, meist gesund, und die Lücke ist am größten. Achte auf eine Option, die Rente bei Verbeamtung auf Lebenszeit oder Beförderung ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Die Prüfung des Versicherers ist unabhängig von der amtsärztlichen Untersuchung vor der Verbeamtung. Er stellt eigene Gesundheitsfragen, meist zu den letzten drei bis zehn Jahren.
Du musst nur angeben, wonach in Textform gefragt wird, so § 19 Versicherungsvertragsgesetz. Das aber vollständig. Hole vorher Patientenakte und Auskunft deiner Krankenversicherung ein. Bei falschen Angaben kann der Versicherer zurücktreten oder anfechten.
Mit Vorerkrankungen kommt zuerst eine anonyme Risikovoranfrage. Eine Maklerin oder ein Makler fragt ohne deinen Namen bei mehreren Versicherern an. Eine Ablehnung erschwert so keine späteren Anträge.
Die Antworten zeigen, wer dich normal, mit Zuschlag oder mit Ausschluss annimmt. Ein Ausschluss für psychische Erkrankungen ist besonders kritisch, weil sie zu den häufigsten Ursachen gehören.
Vor dem Antrag liest du die DU-Klausel im Wortlaut: echt, vollständig, passend zur Laufbahn, mit der richtigen Laufzeit.
Wenn du dienstunfähig wirst: so bekommst du deine Rente
Mit einer echten DU-Klausel ist der Weg zur Rente kürzer als bei einer normalen BU. Die Reihenfolge zählt.
1
Das Verfahren beim Dienstherrn begleiten
Nach langer Krankheit oder auf deinen Antrag veranlasst der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung. Bring alle Befunde deiner Ärztinnen und Ärzte mit. Informiere schon jetzt den Versicherer, viele Bedingungen verlangen eine Meldung ohne schuldhaftes Zögern.
2
Den Bescheid prüfen
Der Bescheid über Ruhestand oder Entlassung muss die allgemeine Dienstunfähigkeit als Grund nennen. Lautet er etwa auf fehlende Bewährung, greift die Klausel womöglich nicht. Gegen einen falschen Bescheid kannst du dich meist innerhalb eines Monats wehren, auch mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
3
Die Leistung beim Versicherer beantragen
Du reichst Bescheid, amtsärztliches Zeugnis und Antragsformular ein. Bei einer echten Klausel prüft der Versicherer Vollständigkeit und deine damaligen Gesundheitsangaben, aber nicht, ob du berufsunfähig bist.
4
Die Rente beziehen und Veränderungen melden
Die Rente fließt monatlich, oft rückwirkend ab dem Zeitpunkt, den die Bedingungen nennen. Beiträge zahlst du in dieser Zeit meist nicht. Wirst du reaktiviert, endet der Anspruch.
Das Verfahren beim Dienstherrn kann Monate dauern. So lange bekommst du weiter deine vollen Bezüge, anders als Angestellte auch nach sechs Wochen Krankheit. Erst mit dem Bescheid ändert sich das Geld. Wie das bei dir zusammenpasst, klären wir gern in der Beratung.
Was bei der Dienstunfähigkeitsversicherung als Nächstes zählt
Am Anfang zählt der Schutz für die Jahre, in denen der Dienstherr nichts zahlt. Für Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare und alle auf Probe ist eine echte, vollständige DU-Klausel deshalb besonders wichtig. Früh abgeschlossen ist sie günstiger.
Später zählt, dass der Vertrag mit deinem Leben mitwächst. Verbeamtung auf Lebenszeit, Beförderung, Teilzeit, Elternzeit oder ein Wechsel aus dem Dienst verändern deine Lücke. Wer den Vertrag dann gegen die neue Lage hält, merkt rechtzeitig, ob Rente und Klausel noch passen.
Lass uns deine Absicherung als Beamtin oder Beamter einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Als Beamtin auf Widerruf wirst du bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit in der Regel entlassen, ohne Ruhegehalt. Der Dienstherr versichert dich nur in der gesetzlichen Rente nach. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es daraus nur unter strengen Voraussetzungen. Verlässlich hilft nur eine private Versicherung mit vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel, die auch die Entlassung abdeckt.
Mit einer allgemeinen Dienstunfähigkeitsklausel meist nicht, denn du bist nicht allgemein dienstunfähig, sondern polizeidienstunfähig. Dafür brauchst du eine Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit. Sie zahlt, wenn deine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren zurückkommt.
Ein Freizeitunfall ist kein Dienstunfall. Auf Probe wirst du dann in der Regel entlassen, ohne Ruhegehalt und ohne Arbeitslosengeld aus der Beamtenzeit. Auf dem Weg zum Dienst wäre es ein Dienstunfall gewesen. Dann gäbe es ein Unfallruhegehalt.
Nach fünf Dienstjahren hast du Anspruch auf Ruhegehalt, mindestens in Höhe der Mindestversorgung. In den ersten Jahren bleibt trotzdem oft eine Lücke von über tausend Euro im Monat. Sie wird mit jedem Dienstjahr kleiner. Viele Verträge senken die Rente deshalb nach einer ersten Phase automatisch.
Nein. Angerechnet werden gesetzliche Renten und Erwerbseinkommen, keine private Versicherung. Versteuert wird die private Rente nur mit ihrem Ertragsanteil.
Ja. Elternzeit für Kinder ab Jahrgang 1992 zählt grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit, dafür gibt es einen Kindererziehungszuschlag. Teilzeit zählt nur anteilig. Dein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit sinkt, deine Lücke wächst. Ist das Geld knapp, frag nach einer Stundung statt zu kündigen.
Sie läuft als Berufsunfähigkeitsversicherung weiter, mit den normalen Regeln für deinen neuen Beruf. Gute Verträge erlauben das ohne neue Gesundheitsprüfung. Prüfe, ob die Rente zu deinem neuen Einkommen passt.
Quellen: Bundesamt für Justiz: Beamtenversorgungsgesetz, §§ 4, 13, 14, 36, 38, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesamt für Justiz: Beamtenstatusgesetz, §§ 23, 26 bis 29, und § 44 Bundesbeamtengesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Bundesamt für Justiz: § 4 Bundespolizeibeamtengesetz und § 199 Versicherungsvertragsgesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung zu Neupensionierungen 2024, Stand 17.12.2025, geprüft am 07.10.2026 · Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung: Mindestversorgung ab 01.04.2026, Stand April 2026, geprüft am 07.10.2026 · Finanzverwaltung NRW: Merkblatt Ruhegehalt, Stand Juli 2025, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test, Stand 15.09.2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Dienstunfähigkeit
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare fragen selten selbst. Ein Hinweis zum Start des Vorbereitungsdienstes hilft ihnen mehr als jedes spätere Gespräch.
- Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ein guter Anlass, gemeinsam auf Klausel, Rentenhöhe und Phasenmodell zu schauen.
