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Leistungsfall in der BU: Illustration zum Thema

Leistungsfall in der BU: So bekommst du deine Rente

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Eine BU zahlt nicht von allein. Du musst den Leistungsfall melden, Unterlagen liefern und eine Prüfung abwarten, für die das Gesetz keine feste Frist setzt. In genau dieser Zeit ist oft schon das Gehalt weg und die Kraft knapp.

Hier steht, wie der Weg vom Antrag bis zur ersten Rente aussieht, was die Versicherung prüfen darf und welche Rechte du dabei hast. Mit den Regeln aus dem Versicherungsvertragsgesetz, Stand 2026.

Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du krank wirst

Hier geht es nur um den Weg zur BU-Rente

Diese Seite erklärt Antrag, Prüfung und Entscheidung. Wann du nach deinem Vertrag als berufsunfähig giltst und was die 50-Prozent-Regel bedeutet, steht auf der Seite „Wann bist du berufsunfähig?“. Alles Grundsätzliche zur Berufsunfähigkeitsversicherung findest du auf der Hauptseite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BU zahlt erst nach einem Antrag. Melde dich, sobald absehbar ist, dass du deinen Beruf länger nicht ausüben kannst.
  • Eine feste gesetzliche Frist für die Prüfung gibt es nicht. Ist sie einen Monat nach deiner Meldung nicht abgeschlossen, kannst du einen Abschlag auf das verlangen, was sicher feststeht.
  • Die Versicherung muss in Textform erklären, ob sie zahlt. Befristen darf sie ihr Ja nur einmal.
  • Eine laufende Rente darf sie nur nach einer Nachprüfung einstellen, mit Begründung und frühestens drei Monate danach. Von diesen Regeln darf dein Vertrag nicht zu deinem Nachteil abweichen.
  • Lehnt die Versicherung ab, hilft der Versicherungsombudsmann kostenlos. Bis 10.000 € ist seine Entscheidung für die Versicherung bindend.

So gehst du vor

  • Melde den Leistungsfall früh. Gute Verträge zahlen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
  • Beschreibe deinen Arbeitsalltag genau, mit Aufgaben und Stunden, so wie er in gesunden Tagen war.
  • Sammle Befunde, Arztbriefe und Krankschreibungen. Schreib dir Datum und Inhalt jedes Kontakts mit der Versicherung auf.
  • Beantrage eine zinslose Stundung deiner Beiträge, wenn dein Vertrag sie vorsieht.
  • Sichere dein Einkommen in der Zwischenzeit über Krankengeld oder Krankentagegeld.
Inhalt
  1. Was ist der Leistungsfall in der BU?
  2. Wovon lebst du, solange die BU prüft?
  3. So läuft der Leistungsfall in der BU ab
  4. Wie lange darf die Versicherung prüfen?
  5. Musst du alle Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
  6. Was kann die Versicherung entscheiden?
  7. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  8. Darf die Versicherung die Rente später wieder einstellen?
  9. Was tust du, wenn die BU nicht zahlen will?
  10. Welche Klauseln helfen dir im Leistungsfall?
  11. Was im Leistungsfall jetzt zählt
  12. Häufig gestellte Fragen

Was ist der Leistungsfall in der BU?

Die kurze Antwort: Der Leistungsfall ist der Moment, in dem du deine BU-Rente beantragst, weil du deinen Beruf wegen deiner Gesundheit voraussichtlich auf Dauer nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kannst. Ob das zutrifft, prüft die Versicherung.

Was berufsunfähig heißt, steht in § 172 VVG.

Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben.

Ab welchem Grad und welcher Dauer gezahlt wird, regelt dein Vertrag. Üblich sind 50 Prozent und sechs Monate.

Eine Krankschreibung ist noch kein Leistungsfall. Sie sagt, dass du heute nicht arbeiten kannst. Die BU fragt, ob das so bleibt. Auch die Erwerbsminderungsrente ist etwas anderes. Sie hat ein eigenes Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung und eigene Regeln.

Wovon lebst du, solange die BU prüft?

Die kurze Antwort: Von Lohnfortzahlung, dann von Krankengeld oder Krankentagegeld, später vielleicht von der Erwerbsminderungsrente. Diese Wege laufen getrennt von der BU. Kümmere dich um beide gleichzeitig.

Bist du angestellt, zahlt zuerst die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sechs Wochen dein Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Bist du gesetzlich versichert, kommt danach Krankengeld von der Krankenkasse, für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gezählt ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 48 SGB V, Stand 2026).

Die BU-Prüfung läuft nebenher. Dauert sie lange, kann das Krankengeld vorher enden. Darum zählt jeder Monat, den du früher meldest. Und darum ist die rückwirkende Leistung so wichtig: Sie zahlt die BU-Rente auch für die Monate, in denen noch geprüft wurde.

So läuft der Leistungsfall in der BU ab

Die kurze Antwort: Du meldest den Fall, füllst den Fragebogen aus, entbindest Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht, und die Versicherung holt Befunde und Gutachten ein. Am Ende steht eine Entscheidung in Textform.

1

Leistungsfall melden

Ruf an oder schreib der Versicherung, dass du eine BU-Rente beantragen willst. Meist schickt sie dir dann einen Fragebogen und die Antragsunterlagen.

2

Fragebogen und Unterlagen einreichen

Laut Bund der Versicherten beschreibst du im Antrag deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit genau, legst Einkommensnachweise vor und entbindest behandelnde Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht. Dazu kommen Arztberichte und Krankschreibungen.

3

Prüfung durch die Versicherung

Die Versicherung wertet die Unterlagen aus. Sie darf auf eigene Kosten weitere Untersuchungen und Nachweise verlangen, etwa ein Gutachten. Wirkst du nicht mit, kann sich alles verzögern.

4

Entscheidung in Textform

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, muss die Versicherung in Textform erklären, ob sie leistet. Textform heißt: lesbar und dauerhaft, also etwa ein Brief oder eine E-Mail, keine mündliche Zusage (§ 173 VVG).

5

Zahlung und spätere Nachprüfung

Erkennt die Versicherung an, zahlt sie die Rente, bei guten Bedingungen rückwirkend ab Beginn. Später darf sie in Abständen prüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht.

Tipp

Schreib deinen Arbeitsalltag aus gesunden Tagen auf, bevor du den Fragebogen öffnest: eine typische Woche mit Aufgaben, Stunden, Wegen und dem, was körperlich oder geistig dazugehört. Diese Beschreibung ist die Grundlage für die ganze Prüfung. Sie fällt leichter, solange die Erinnerung frisch ist.

Wie lange darf die Versicherung prüfen?

Die kurze Antwort: Eine feste Frist gibt es nicht. Die Versicherung muss sich erklären, sobald sie alles Nötige erhoben hat. Wie lange das dauert, hängt vor allem von Befunden und Gutachten ab.

Nach § 14 VVG ist die Leistung fällig, wenn die Versicherung alles ermittelt hat, was sie für ihre Entscheidung braucht. Wie lange das dauern darf, sagt das Gesetz nicht. Es kommt auf den Fall an: auf die Krankheit, die Befunde und auf Gutachten.

Ein Recht hast du schon während der Prüfung.

Sind die Erhebungen einen Monat nach deiner Meldung nicht abgeschlossen, kannst du eine Abschlagszahlung verlangen, in Höhe dessen, was die Versicherung voraussichtlich mindestens zahlen muss (§ 14 Abs. 2 VVG). In der BU hilft das vor allem, wenn schon klar ist, dass ein Teil der Leistung feststeht.

Diese Monatsfrist ruht, solange die Prüfung durch dein Verschulden nicht vorankommt. Fehlende Unterlagen kosten also doppelt Zeit.

Musst du alle Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?

Die kurze Antwort: Nein, nicht pauschal. Die Versicherung darf Gesundheitsdaten bei Ärztinnen, Ärzten, Kliniken und Krankenkassen nur mit deiner Einwilligung abfragen. Du kannst verlangen, dass sie für jede Abfrage einzeln fragt.

Das regelt § 213 VVG. Die Versicherung muss dich vor einer Abfrage informieren. Du darfst widersprechen. Und du kannst statt einer Generalvollmacht eine Einzelermächtigung wählen. Dann weißt du bei jeder Anfrage, wer was über dich erfährt.

Bedenke dabei: Ohne Befunde kann die Versicherung nicht entscheiden. Wer jede Abfrage verweigert, verzögert den eigenen Antrag. Die Einzelermächtigung ist ein Weg, Kontrolle zu behalten und trotzdem mitzuwirken.

Was kann die Versicherung entscheiden?

Die kurze Antwort: Sie kann anerkennen, einmal befristet anerkennen oder ablehnen. Gegen ein Nein kannst du dich wehren.

Anerkenntnis

Die Versicherung erklärt, dass sie leistet. Ab dann zahlt sie die Rente, bis sich deine Gesundheit nachweisbar bessert oder der Vertrag endet.

Befristetes Anerkenntnis

Die Versicherung kann ihr Ja einmal befristen, etwa auf ein Jahr. Bis zum Ende der Frist ist sie daran gebunden (§ 173 Abs. 2 VVG). Danach prüft sie neu. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die bereits gezahlte Renten nicht zurückfordern, wenn sich die Befristung später als unbegründet erweist.

Ablehnung

Ein Nein kann verschiedene Gründe haben. Die Versicherung kann den vereinbarten Grad als nicht erreicht ansehen. Sie kann auf einen anderen Beruf verweisen, wenn dein Vertrag das erlaubt. Oder es fehlen Unterlagen, ohne die sie nicht entscheiden kann.

Ein weiterer Grund sind falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben beim Abschluss. Dann kann sich die Versicherung unter Umständen vom Vertrag lösen (§ 19 VVG). Das geht nur fünf Jahre lang nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre, außer der Versicherungsfall ist vorher eingetreten (§ 21 VVG).

Wie du sie vermeidest, steht auf der Seite Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 2.500 € netto. Seit 2019 hat sie eine BU über 1.500 € Rente im Monat. Stell dir vor, Lisa hat einen schweren Bandscheibenvorfall. Langes Sitzen, Reisen zu Standorten und volle Projekttage gehen nicht mehr.

  • FebruarLisa wird krankgeschrieben. Sechs Wochen zahlt ihre Arbeitgeberin das Gehalt weiter, danach kommt Krankengeld.
  • MärzIhre Ärztin hält fest: Seit Anfang März kann Lisa ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mehr als der Hälfte nicht ausüben.
  • Anfang MaiLisa meldet den Leistungsfall, beantragt die Beitragsstundung und reicht Fragebogen, Tätigkeitsbeschreibung und Befunde ein.
  • SommerDie Versicherung holt Arztberichte ein und lässt ein Gutachten erstellen. Lisa entbindet die Ärztinnen und Ärzte einzeln von der Schweigepflicht.
  • Im Beispiel jetzt · NovemberNach gut sechs Monaten Prüfung, als Annahme im Beispiel, erkennt die Versicherung in Textform an. Lisas Vertrag zahlt rückwirkend ab Beginn.

Rückwirkend heißt bei Lisa: Die Rente für März bis Oktober kommt als Nachzahlung. Das sind 8 mal 1.500 €, also 12.000 €. Ab November kommt die Rente jeden Monat.

Ohne Rückwirkung und ohne Stundung sähe es anders aus. Dann hätte Lisa die Beiträge die ganze Zeit weiterzahlen müssen und für die Monate vor ihrer Meldung womöglich nichts bekommen. Genau darum lohnt der Blick in die Bedingungen, bevor der Fall eintritt.

Darf die Versicherung die Rente später wieder einstellen?

Die kurze Antwort: Ja, aber nur nach einer Nachprüfung. Die Versicherung muss dir in Textform darlegen, was sich verändert hat. Die Zahlung endet frühestens drei Monate, nachdem dir diese Mitteilung zugegangen ist.

Bessert sich deine Gesundheit so, dass du deinen Beruf wieder überwiegend ausüben kannst, darf die Versicherung die Leistung einstellen (§ 174 VVG). Sie muss dafür begründen, was heute anders ist als bei der Anerkennung.

Diese Regeln aus §§ 173 und 174 VVG sind zwingend. Dein Vertrag darf davon nicht zu deinem Nachteil abweichen (§ 175 VVG).

Der häufigste Denkfehler: „Wenn die BU-Rente einmal läuft, läuft sie bis zur Rente.“ Die Versicherung darf in Abständen nachprüfen, ob du noch berufsunfähig bist. Bessert sich deine Gesundheit, kann die Rente enden. Das ist eine gute Nachricht, aber plane damit.

Für dich heißt das: Bewahre alle Befunde auch nach der Anerkennung auf. Fragt die Versicherung später nach, kannst du belegen, wie es dir geht. Und wenn du wieder arbeitest, prüfe vorher, ob der neue Job eine Verweisung auslösen kann.

Was tust du, wenn die BU nicht zahlen will?

Die kurze Antwort: Lies die Begründung genau, hol dir Hilfe und lass keine Frist verstreichen. Solange die Versicherung prüft, kann dein Anspruch nicht verjähren.

Nach § 15 VVG ist die Verjährung gehemmt, von deiner Meldung bis die Entscheidung der Versicherung in Textform bei dir ankommt. Erst danach läuft die Uhr weiter. Das nimmt Druck in der Prüfphase, aber nicht nach der Ablehnung.

Ein neutraler Weg ist der Versicherungsombudsmann, die Schlichtungsstelle für Streit mit Versicherungen. Das Verfahren ist für dich kostenlos, bis auf eigene Ausgaben.

Bis 10.000 € ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend, darüber gibt er eine Empfehlung. Während des Verfahrens verjähren deine Ansprüche gegen den Versicherer nicht. Prüfe in seiner Mitgliederliste, ob deine Versicherung dabei ist.

Bei hohen Summen oder schwierigen Fragen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Der Bund der Versicherten rät, sich schon beim Antrag auf BU-Rente von spezialisierten Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern unterstützen zu lassen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Viele Leistungsfälle, die schwierig werden, hängen nicht an der Krankheit. Sie hängen an der Beschreibung des Berufs. Wer schreibt „Bürotätigkeit, 40 Stunden“, verschenkt alles, was den Job wirklich ausgemacht hat: die Reisen, die Verantwortung, die Tage mit zehn Stunden. Nimm dir für diese Seite im Antrag mehr Zeit als für jede andere.“

Welche Klauseln helfen dir im Leistungsfall?

Die kurze Antwort: Rückwirkende Leistung, Beitragsstundung während der Prüfung und keine Rückforderung beim befristeten Anerkenntnis. Diese drei Punkte empfiehlt die Verbraucherzentrale. Schau jetzt nach, nicht erst im Ernstfall.

Rückwirkende Leistung: Gute Bedingungen zahlen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, nicht erst ab Meldung. Meldest du spät, sollte der Vertrag laut Verbraucherzentrale mindestens drei Jahre rückwirkend zahlen. Der Bund der Versicherten rät zu Tarifen ohne starre Meldefristen.

Beitragsstundung: Während der Prüfung stundet die Versicherung die Beiträge auf Wunsch, laut Stiftung Warentest zinslos. Wird die BU anerkannt, regelt dein Vertrag, was mit den gestundeten Beiträgen passiert.

Befristetes Anerkenntnis ohne Rückforderung: Bereits gezahlte Renten bleiben bei dir. Weitere Klauseln, die bei Pausen und Teilzeit zählen, erklären wir in BU-Klauseln: Diese drei zählen bei Pause und Teilzeit.

Was im Leistungsfall jetzt zählt

Der Leistungsfall ist kein Kampf, aber er ist Arbeit. Die Versicherung entscheidet auf Basis dessen, was du ihr gibst: deine Beschreibung des Berufs, die Befunde und deine Mitwirkung. Je klarer diese drei Dinge sind, desto schneller kommt die Entscheidung.

Darum zählt zuerst: früh melden, den Beruf genau beschreiben und jede Frist im Blick behalten. Deine Rechte sind gesetzlich geschützt: Textform, nur ein befristetes Anerkenntnis, Einstellung nur mit Begründung. Und wenn du heute noch gesund bist, ist jetzt der beste Moment, deine Bedingungen zu lesen.

Hält deine BU, wenn du sie brauchst?

Wir prüfen mit dir die Bedingungen deiner BU für den Leistungsfall: Rückwirkung, Beitragsstundung und befristetes Anerkenntnis. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

BU-Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin seit vier Monaten krankgeschrieben. Soll ich die BU jetzt schon melden?

Ja, wenn absehbar ist, dass du deinen Beruf für längere Zeit nicht ausüben kannst. Viele Verträge zahlen schon, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate dauert. Früh melden schadet nicht. Spät melden kann Geld kosten, wenn dein Vertrag nur begrenzt rückwirkend zahlt.

Die Versicherung prüft seit fünf Monaten. Darf das so lange dauern?

Eine feste Frist gibt es nicht. Die Versicherung muss sich aber erklären, sobald sie alles Nötige ermittelt hat (§ 14 VVG). Frag schriftlich nach, welche Unterlagen noch fehlen und bis wann sie entscheiden will. Ist ein Teil der Leistung schon klar, kannst du einen Abschlag verlangen.

Die BU hat meine Rente nur für ein Jahr anerkannt. Ist das erlaubt?

Ja, einmal. Ein befristetes Anerkenntnis ist nach § 173 VVG nur einmal möglich, und bis zum Ende der Frist ist die Versicherung daran gebunden. Danach prüft sie neu. Ein zweites Mal befristen darf sie nicht.

Meine BU will die Rente einstellen, weil es mir besser geht. Was nun?

Sie muss dir in Textform darlegen, was sich gegenüber der Anerkennung verändert hat. Die Zahlung endet frühestens drei Monate nach Zugang dieser Mitteilung (§ 174 VVG). Prüfe die Begründung mit deinen Ärztinnen und Ärzten. Bist du anderer Meinung, kannst du widersprechen, den Versicherungsombudsmann einschalten oder anwaltlich prüfen lassen.

Muss ich der Versicherung meine ganze Krankenakte geben?

Nein. Sie darf Gesundheitsdaten nur mit deiner Einwilligung erheben. Du kannst verlangen, dass sie für jede einzelne Abfrage um Erlaubnis bittet (§ 213 VVG). Ohne Befunde kann sie aber nicht entscheiden. Gib also, was für deinen Fall nötig ist.

Quellen: §§ 14, 15, 19, 21, 172 bis 175 und 213 VVG, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 48 SGB V (Dauer des Krankengeldes), Bundesministerium der Justiz, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeit – Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 12.10.2026 · Infoblatt Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Bund der Versicherten, Stand 25.03.2025, geprüft am 12.10.2026 · Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich, Stiftung Warentest, Stand 19.05.2026, geprüft am 12.10.2026 · Das Schlichtungsverfahren, Versicherungsombudsmann, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: BU-Leistungsfall

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Eine lange Krankschreibung ist ein guter Moment, von sich aus anzubieten, beim Leistungsantrag mit auf die Tätigkeitsbeschreibung zu schauen.
  • Der Hinweis auf Beitragsstundung und rückwirkende Leistung entlastet Kundinnen und Kunden, die aus Sorge zu lange mit der Meldung warten.
  • Im Jahresgespräch lohnt die Frage, ob die Bedingungen zum befristeten Anerkenntnis noch dem heutigen Standard entsprechen.

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