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BU trotz Vorerkrankung: Illustration zum Thema

BU trotz Vorerkrankung: was die Risikovoranfrage ändert

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Du warst in Therapie, hattest Rückenprobleme oder hast eine chronische Diagnose. Jetzt willst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und vor dir liegen Seiten voller Gesundheitsfragen. Viele geben an dieser Stelle auf oder füllen schnell aus.

Beides kann dich viel kosten. Eine BU trotz Vorerkrankung ist oft möglich, nur nicht bei jedem Versicherer zu denselben Bedingungen. Hier liest du, was du angeben musst, was bei einer Lücke im Antrag passiert und was eine anonyme Risikovoranfrage für dich ändert.

Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du krank wirst du ins Berufsleben startest dein Einkommen steigt

Das Wichtigste in Kürze

  • Du musst nur angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt und was dir bekannt ist. Darauf aber vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Dieselben Gesundheitsangaben führen je nach Versicherer zu normaler Annahme, Zuschlag oder Ablehnung. Eine Vorerkrankung heißt also nicht automatisch: keine BU.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorher, wie mehrere Versicherer entscheiden würden, ohne deinen Namen. Du stellst sie nicht selbst, sondern über eine Maklerin oder einen Versicherungsberater.
  • Fehlt eine Angabe, kann der Versicherer je nach Verschulden kündigen, den Vertrag anpassen oder zurücktreten. Bei Arglist kann er anfechten und zahlt dann nichts.
  • Hol dir vor dem Antrag deine Patientenakte. Die erste Kopie ist kostenlos.

So gehst du vor

  • Fordere bei deinen Ärztinnen und Ärzten die Patientenakte an und schreib dir Diagnosen, Zeiträume und Behandlungen auf.
  • Lies, wie die Fragen funktionieren: Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht nach § 19 VVG.
  • Stell keinen Antrag direkt. Lass zuerst eine anonyme Risikovoranfrage stellen.
  • Hast du schon eine BU, prüfe, ob du sie über die Nachversicherungsgarantie erhöhen kannst. Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
  1. Bekommst du mit Vorerkrankung noch eine BU?
  2. Was musst du im Antrag angeben?
  3. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  4. Was passiert, wenn im Antrag etwas fehlt?
  5. Was ändert eine anonyme Risikovoranfrage?
  6. Was gilt bei psychischen Vorerkrankungen?
  7. Was bedeuten Zuschlag und Ausschluss für später?
  8. Was darf der Versicherer bei deinen Ärztinnen und Ärzten erfragen?
  9. Was tust du jetzt?
  10. Häufig gestellte Fragen

Bekommst du mit Vorerkrankung noch eine BU?

Die kurze Antwort: Oft ja. Ob und zu welchen Bedingungen, entscheidet jeder Versicherer selbst. Dieselben Angaben können bei dem einen normal angenommen und bei dem anderen abgelehnt werden.

Du hattest eine längere Krankheit, eine Therapie oder eine Diagnose, die bleibt. Vielleicht liegt sie Jahre zurück, vielleicht läuft die Behandlung noch. Jetzt willst du dein Einkommen absichern, und genau diese Vorgeschichte steht dir scheinbar im Weg.

Eine Vorerkrankung ist jede Krankheit, Behandlung oder Beschwerde, die vor dem Antrag liegt. Für den Versicherer ist sie ein Hinweis darauf, wie wahrscheinlich ein späterer Leistungsfall ist. Jeder Versicherer bewertet das nach eigenen Regeln.

Darum gibt es auf die Frage „Bekomme ich eine BU?“ keine allgemeine Antwort. Es gibt nur die Antwort eines bestimmten Versicherers auf deine bestimmten Angaben. Und die kannst du vorher einholen.

Was musst du im Antrag angeben?

Die kurze Antwort: Alles, wonach der Versicherer in Textform fragt und was dir bekannt ist. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.

Das regelt § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes. Die Pflicht heißt Anzeigepflicht. Sie gilt bis zu deiner Vertragserklärung, also bis du den Antrag abgibst. Stellt der Versicherer danach, aber vor der Annahme, noch Fragen, musst du auch diese beantworten.

Was nicht gefragt ist, musst du nicht von dir aus erzählen. Das gilt auch bei vereinfachten Gesundheitsfragen mit wenigen Fragen. Auf diese wenigen Fragen musst du trotzdem wahrheitsgemäß antworten. Eine BU ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es laut Stiftung Warentest in der Regel nicht.

Wie weit die Fragen zurückreichen, steht im Antrag und unterscheidet sich je nach Versicherer.

Stiftung Warentest legt bei ihrer Bewertung 5 Jahre für ambulante Behandlungen, auch Psychotherapie, und 10 Jahre für Aufenthalte im Krankenhaus zugrunde. Bei psychischen Erkrankungen und Klinikaufenthalten fragen manche Anträge auch 10 Jahre zurück.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

  • Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Zum Berufsstart schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
  • Stell dir vor · 28Lisa hat Rückenschmerzen und bekommt Physiotherapie. Nach ein paar Wochen ist es vorbei.
  • Stell dir vor · 29Nach einer harten Projektphase bekommt Lisa die Diagnose Anpassungsstörung. Sie macht eine ambulante Psychotherapie und schließt sie ab.
  • Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa merkt: Ihre BU-Rente von 1.500 Euro deckt nicht einmal ihre Fixkosten. Sie will mehr absichern und fragt sich, ob die Therapie ihr dabei im Weg steht.

Lisa rechnet zuerst. Zu ihrem Netto fehlen 1.000 Euro im Monat, zu ihren Fixkosten 100 Euro. Würde sie berufsunfähig, müsste sie also schon bei den festen Kosten sparen.

Sie hat zwei Wege. Der erste ist ihr bestehender Vertrag. Viele BU-Verträge haben eine Nachversicherungsgarantie, mit der sie die Rente zu bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen kann. Das prüft sie zuerst.

Der zweite Weg ist ein zusätzlicher Vertrag. Dann fragt der neue Versicherer nach ihrer Gesundheit. Der Rücken liegt 3 Jahre zurück, die Therapie 2 Jahre. Beides fällt in einen Fragezeitraum von 5 Jahren. Lisa muss beides angeben.

Was sie nicht weiß: wie die Versicherer das bewerten. Statt einen Antrag auf gut Glück zu stellen, lässt sie ihre Angaben anonym bei mehreren Versicherern prüfen. Dazu gleich mehr.

Was passiert, wenn im Antrag etwas fehlt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie es dazu kam. Je größer dein Verschulden, desto härter die Folgen. Die Rechte des Versicherers sind aber an Fristen gebunden.

Das Gesetz unterscheidet nach dem Grad deines Verschuldens. Diese vier Stufen solltest du kennen:

1

Einfache Fahrlässigkeit

Du hast eine Diagnose schlicht vergessen. Dann kann der Versicherer den Vertrag nur kündigen oder ihn anpassen, etwa mit einem Zuschlag oder einem Ausschluss. Ein Ausschluss bedeutet, dass der Vertrag für eine bestimmte Erkrankung nicht zahlt. Die Anpassung kann rückwirkend gelten.

2

Grobe Fahrlässigkeit

Du hast nachlässig gehandelt, obwohl es auf der Hand lag. Dann kann der Versicherer zurücktreten. Er kann es nicht, wenn er dich zu anderen Bedingungen trotzdem versichert hätte. Dann wird der Vertrag angepasst.

3

Vorsatz

Du hast bewusst etwas weggelassen. Dann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

4

Arglist

Du hast den Versicherer absichtlich getäuscht, um den Vertrag zu bekommen. Dann kann er den Vertrag zusätzlich anfechten. Das regelt § 22 VVG. Er zahlt dann nichts.

Für alle Fälle gelten Fristen. Der Versicherer muss seine Rechte innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er von der Lücke erfahren hat. Nach 5 Jahren erlöschen sie, bei Vorsatz oder Arglist nach 10 Jahren. Das gilt nicht für Leistungsfälle, die vorher eingetreten sind.

Lisas Vertrag von 2019FristBis
Rechte bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit5 Jahre2024, also abgelaufen
Rechte bei Vorsatz oder Arglist10 Jahre2029
Ein neuer Vertrag mit 315 und 10 Jahrebeginnen neu

Für Lisas alten Vertrag heißt das: Eine vergessene Kleinigkeit von damals kann ihr der Versicherer heute nicht mehr vorhalten, solange der Leistungsfall nicht schon vorher eingetreten ist. Für jeden neuen Vertrag laufen die Fristen von vorn. Deshalb lohnt beim neuen Antrag besondere Sorgfalt.

Der häufigste Denkfehler: „Kleinigkeiten lasse ich weg, das prüft sowieso keiner.“ Im Leistungsfall kann der Versicherer deine Arztunterlagen anfordern. Was dort steht, muss zu deinen Antworten passen. Die Prüfung kommt also, nur später, und genau dann, wenn du das Geld brauchst.

Was ändert eine anonyme Risikovoranfrage?

Die kurze Antwort: Sie zeigt dir vor dem Antrag, welcher Versicherer dich zu welchen Bedingungen nehmen würde. Und das, ohne dass dein Name bei einem Versicherer auftaucht.

Bei einer anonymen Risikovoranfrage fragt eine Maklerin oder ein Berater bei mehreren Versicherern an, ob und zu welchen Bedingungen sie dich versichern würden. Deine Gesundheitsangaben gehen dabei ohne deinen Namen raus. Selbst stellen kannst du sie nicht.

Das ändert drei Dinge. Erstens siehst du die Unterschiede zwischen den Versicherern, bevor du dich festlegst. Zweitens stellst du am Ende nur einen Antrag, nämlich dort, wo das Ergebnis passt.

Drittens riskierst du keine Ablehnung unter deinem Namen. Fragt ein Antrag nach früheren Ablehnungen, musst du jede davon angeben, und zwar bei jedem neuen Antrag wieder.

Mögliche Ergebnisse sind eine normale Annahme, ein Zuschlag auf den Beitrag, ein Ausschluss für eine bestimmte Erkrankung oder eine Ablehnung. Ein Zuschlag kostet dich mehr Geld. Ein Ausschluss kostet dich Schutz, und zwar genau bei der Erkrankung, die du schon kennst.

Wie eine Voranfrage Schritt für Schritt abläuft und welche Unterlagen du brauchst, steht auf der Wissensseite Anonyme Risikovoranfrage.

Tipp

Fordere vor dem Antrag deine Patientenakte bei deinen Ärztinnen und Ärzten an. Du hast ein Recht darauf, sie sofort einzusehen und Kopien zu bekommen. Die erste Kopie ist kostenlos. So siehst du, was der Versicherer im Leistungsfall auch sehen würde.

Was gilt bei psychischen Vorerkrankungen?

Die kurze Antwort: Sie sind kein Ausschlussgrund an sich. Es kommt auf den Fragezeitraum, die Diagnose und den Verlauf an. Fragt der Antrag nach Psychotherapie, musst du sie im gefragten Zeitraum angeben.

Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Genau darum schauen Versicherer hier genau hin. Und genau darum ist eine BU, die auch bei psychischen Erkrankungen zahlt, für dich so wertvoll.

Manche weichen auf andere Produkte aus, etwa die Grundfähigkeitsversicherung oder die Schwere-Krankheiten-Versicherung. Diese Verträge decken psychische Erkrankungen aber oft gar nicht oder schlecht ab. Sie sind dann kein Ersatz für genau das Risiko, das am häufigsten eintritt.

Liegt eine Therapie hinter dir, lohnt sich die Voranfrage hier besonders. Sie zeigt dir, ob ein Versicherer dich normal nimmt, ob er einen Ausschluss für psychische Erkrankungen will oder ob er ablehnt. Ein Ausschluss genau hier nimmt der BU viel von ihrem Wert.

Was bedeuten Zuschlag und Ausschluss für später?

Die kurze Antwort: Sie bleiben im Vertrag und können spätere Erhöhungen betreffen. Prüfe vor dem Abschluss, ob die Nachversicherung auch für Verträge mit Zuschlag oder Ausschluss gilt.

Mit der Nachversicherung erhöhst du deine BU-Rente später, etwa bei einem höheren Einkommen, ohne neue Gesundheitsfragen. Nicht jeder Versicherer lässt das auch bei Verträgen mit Zuschlag oder Ausschluss zu. Stiftung Warentest prüft genau diesen Punkt eigens, und auch, bis zu welchem Alter es geht.

Für dich heißt das: Ein Angebot mit Zuschlag ist nicht automatisch schlechter als eines ohne. Es kommt darauf an, was der Vertrag dir später noch erlaubt. Das steht in den Bedingungen, nicht im Beitrag.

Was darf der Versicherer bei deinen Ärztinnen und Ärzten erfragen?

Die kurze Antwort: Nur mit deiner Einwilligung. Du kannst verlangen, dass er dich vor jeder einzelnen Abfrage fragt.

Gesundheitsdaten bei Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Krankenkassen darf der Versicherer nur mit deiner Zustimmung erheben. So steht es in § 213 VVG. Du musst vorher informiert werden und kannst widersprechen.

Im Antrag findest du dazu meist eine Schweigepflichtentbindung. Du kannst statt einer pauschalen Erlaubnis eine Einzelermächtigung wählen. Dann fragt der Versicherer dich jedes Mal, bevor er Unterlagen anfordert. So behältst du den Überblick, wer was über dich erfährt.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„In der Beratung sehe ich zwei Fehler, die beide aus Angst entstehen. Die einen lassen etwas weg, weil sie eine Ablehnung fürchten. Die anderen stellen gar keinen Antrag, weil sie sicher sind, dass es nichts wird. Die Voranfrage ersetzt beide Vermutungen durch eine Antwort.“

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, ob du schon eine BU hast und was die Voranfrage ergibt. Für das Risiko, länger auszufallen, bleiben dir drei Wege: absichern, mit Rücklagen puffern oder bewusst in Kauf nehmen.

1

Das kannst du so lassen

Du hast eine BU, deine Angaben von damals waren vollständig, und die Rente passt zu deinen Fixkosten. Dann musst du nichts tun. Bewahre den Antrag mit deinen Antworten gut auf.

2

Wenn deine BU-Rente zu niedrig ist

Prüfe zuerst die Nachversicherung in deinem bestehenden Vertrag. Sie kommt ohne neue Gesundheitsfragen aus. Erst wenn das nicht geht, lohnt ein zweiter Vertrag mit Voranfrage.

3

Wenn du noch keine BU hast und eine Vorgeschichte

Hol deine Patientenakte, schreib deine Diagnosen auf und lass eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Stell erst dann einen Antrag, und zwar nur bei einem Versicherer.

4

Wenn du merkst, dass in einem Antrag etwas fehlt

Läuft der Antrag noch, korrigiere die Angabe sofort. Kennt der Versicherer den Umstand, kann er wegen dieses Umstands nicht mehr zurücktreten, kündigen oder anpassen. Ist der Vertrag schon geschlossen, ist eine Korrektur weiter sinnvoll. Lass dich dann rechtlich beraten.

5

Wenn alle Versicherer ablehnen

Dann bleibt dir das Puffern mit Rücklagen. Andere Produkte können einzelne Risiken abdecken, ersetzen die BU aber nicht. Wichtig ist, dass du das bewusst entscheidest.

Bekommst du trotz Vorerkrankung eine BU?

Wir stellen für dich eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Hast du schon eine BU, prüfen wir vorher, ob sie sich ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen lässt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Risikovoranfrage stellen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich war vor drei Jahren in Psychotherapie. Bekomme ich noch eine BU?

Das hängt vom Fragezeitraum, der Diagnose und dem Verlauf ab. Fragt der Antrag nach Psychotherapie in diesem Zeitraum, musst du sie angeben. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt dir vorher, wie verschiedene Versicherer entscheiden würden.

Ich habe im Antrag eine Diagnose vergessen. Was passiert jetzt?

Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer nur kündigen oder einen Zuschlag oder Ausschluss rückwirkend einfügen. Zurücktreten kann er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach 5 Jahren sind seine Rechte erloschen, bei Vorsatz nach 10 Jahren, außer der Leistungsfall trat vorher ein.

Kann ich die Risikovoranfrage selbst stellen?

Nein. Eine anonyme Risikovoranfrage läuft über anbieterunabhängige Maklerinnen und Makler oder Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater. Sie fragen bei mehreren Versicherern an, ohne deinen Namen zu nennen.

Gibt es eine BU ganz ohne Gesundheitsfragen?

In der Regel nicht. Es gibt Anträge mit vereinfachten Fragen. Auf diese Fragen musst du aber genauso wahrheitsgemäß antworten.

Darf der Versicherer einfach bei meinem Arzt anrufen?

Nur mit deiner Einwilligung. Du musst vorher informiert werden, kannst widersprechen und kannst verlangen, dass er dich vor jeder einzelnen Abfrage fragt.

Quellen: Versicherungsvertragsgesetz § 19, § 21, § 22, § 213 und Bürgerliches Gesetzbuch § 630g, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 11.10.2026 · Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur BU?, Verbraucherzentrale, Stand 08.05.2025, geprüft am 11.10.2026 · Infoblatt Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Bund der Versicherten, Stand 25.03.2025, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeitsversicherung im Test, Stiftung Warentest, Stand 15.09.2026, geprüft am 11.10.2026 · BU-Versicherung: Gesundheitsfragen meistern, Ihre Vorsorge, Initiative der Deutschen Rentenversicherung, Stand 12.10.2020, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: BU trotz Vorerkrankung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Im Jahresgespräch lohnt die Frage, ob seit dem letzten Antrag Behandlungen dazugekommen sind. So lässt sich früh klären, ob eine Erhöhung über die Nachversicherung läuft.
  • Bei Kundinnen und Kunden mit Therapie-Vorgeschichte hilft es, die Patientenakte vor der Voranfrage gemeinsam durchzugehen.
  • Bei Angeboten mit Zuschlag oder Ausschluss lohnt der Blick, ob die Nachversicherung dafür gilt.

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