Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland. Und sie sind der Bereich, in dem eine Berufsunfähigkeitsversicherung am genauesten hinschaut: beim Antrag und im Leistungsfall.
Hier steht, wann die BU bei Depression, Burnout und Erschöpfung zahlt, was der Staat ohne sie leistet und wie du eine psychische Berufsunfähigkeit belegst. Und was gilt, wenn du schon einmal in Therapie warst. Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du krank wirst
Hier geht es nur um die BU bei psychischen Erkrankungen
Diese Seite erklärt, was bei Psyche, Burnout und Depression anders läuft. Alles Grundsätzliche zur Berufsunfähigkeitsversicherung steht auf der Hauptseite. Wie du Gesundheitsfragen richtig beantwortest, erklärt die Seite Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht.
Das Wichtigste in Kürze
- 2024 gingen 42,0 Prozent aller neuen Erwerbsminderungsrenten auf psychische Störungen zurück. Kein anderer Grund ist so häufig.
- Das Gesetz fragt nicht nach der Ursache. Eine BU muss auch bei psychischen Erkrankungen zahlen, wenn dein Vertrag sie nicht ausschließt.
- Burnout ist keine eigene Krankheit, sondern ein Belastungszustand. Für die BU zählt nicht das Etikett, sondern wie stark du in deinem Beruf eingeschränkt bist.
- Im Leistungsfall entscheiden Befunde von Fachärztinnen und Fachärzten, der Verlauf der Behandlung und eine genaue Beschreibung deines Arbeitsalltags.
- Eine Therapie nach Vertragsschluss musst du nicht melden. Vor dem Antrag zählt jede gefragte Behandlung im Fragezeitraum.
So gehst du vor
- Prüf in deinen Bedingungen, ob psychische Erkrankungen ausgeschlossen sind. Steht dort eine Ausschlussklausel, lass sie prüfen.
- Vor einem neuen Antrag: Fordere bei deiner Krankenkasse die Liste deiner abgerechneten Diagnosen an. Falsche Einträge lässt du berichtigen.
- Hast du Behandlungen im Fragezeitraum, stell zuerst eine anonyme Risikovoranfrage.
- Bist du schon länger krankgeschrieben, melde den Fall früh und schreib deinen Arbeitsalltag auf, solange du dich gut erinnerst.
Inhalt
- Zahlt die BU bei Depression, Burnout und anderen psychischen Erkrankungen?
- Was zahlt der Staat, wenn die Psyche nicht mehr mitmacht?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie weist du eine psychische Berufsunfähigkeit nach?
- Bekommst du eine BU, wenn du schon in Therapie warst?
- Was kostet es, wenn die Psyche im Antrag steht?
- Was bei BU und Psyche jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Zahlt die BU bei Depression, Burnout und anderen psychischen Erkrankungen?
Die kurze Antwort: Ja, wenn dein Vertrag psychische Erkrankungen nicht ausschließt. Das Gesetz nennt Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall als Ursache. Ob die Krankheit den Körper oder die Psyche betrifft, spielt keine Rolle.
Berufsunfähig bist du nach § 172 VVG, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kannst. Maßstab ist der Beruf, so wie er in gesunden Tagen aussah. Eine bestimmte Diagnose verlangt das Gesetz nicht.
Für den Bund der Versicherten ist das ein Muss: Der Vertrag soll auch leisten, wenn psychische Beeinträchtigungen der Grund sind. Es gibt aber Verträge, die genau das ausschließen. Darum lohnt der Blick in die Bedingungen, bevor es ernst wird.
Wie groß das Thema ist, zeigt die gesetzliche Rente. 2024 gingen 72.095 neue Erwerbsminderungsrenten auf psychische Störungen zurück. Das sind 42,0 Prozent aller Zugänge. Für private BU-Fälle gibt es keine vergleichbare amtliche Statistik.
Was ist der Unterschied zwischen Burnout und Depression?
Eine Depression ist eine psychische Erkrankung mit eigener Diagnose. Burnout ist in der deutschen Diagnose-Liste ICD-10-GM 2026 keine eigene Krankheit. „Ausgebranntsein“ steht dort unter den Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, zusammen mit Stress und totaler Erschöpfung.
Für die BU heißt das: Ein Attest mit dem Wort Burnout allein trägt selten. Hinter langer Erschöpfung steckt oft eine Depression, eine Angststörung oder eine körperliche Ursache. Erst eine fachärztliche Abklärung macht daraus einen Befund, den die Versicherung prüfen kann.
Was zahlt der Staat, wenn die Psyche nicht mehr mitmacht?
Die kurze Antwort: Zuerst Krankengeld, längstens 78 Wochen wegen derselben Krankheit (Stand: 2026). Danach bleibt nur die Erwerbsminderungsrente. Die gibt es nur, wenn du in keinem Job mehr sechs Stunden am Tag arbeiten kannst.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines regelmäßigen Bruttoverdienstes, höchstens 90 Prozent vom Netto (§ 47 SGB V). Es läuft nach § 48 SGB V höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Kommt eine zweite Diagnose dazu, verlängert sich diese Zeit nicht.
Danach prüft die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente. Sie fragt nicht nach deinem Beruf, sondern nach jeder Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Unter drei Stunden am Tag gilt als voll erwerbsgemindert, drei bis unter sechs Stunden als teilweise (§ 43 SGB VI).
Die Beträge sind klein. Frauen, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert sind, bekamen 2024 bei Rentenbeginn im Schnitt 1.198 € volle und 621 € teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Das ist der Zahlbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern.
Bei psychischen Erkrankungen kommt dazu: Wer an guten Tagen einiges schafft, fällt leicht durch das Raster von drei und sechs Stunden.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31 und Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 3.850 € brutto und 2.500 € netto. Ihre BU über 1.500 € im Monat hat sie seit 2019.
- Mit 24Lisa schließt zum Berufsstart ihre BU ab. Die Gesundheitsfragen beantwortet sie vollständig, es gibt nichts anzugeben.
- Mit 29Stell dir vor, nach einer Trennung macht Lisa zehn Sitzungen Gesprächstherapie. Ihrer Versicherung muss sie das nicht melden, ihr Vertrag läuft unverändert.
- Mit 31Stell dir vor, nach einem Jahr mit zwei parallelen Großprojekten schläft Lisa kaum noch. Die Hausärztin schreibt sie wegen Erschöpfung krank. Die Fachärztin stellt später eine mittelgradige depressive Episode fest.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa ist seit vier Monaten krankgeschrieben. Ihre Fachärztin rechnet damit, dass es mindestens sechs weitere Monate so bleibt. Lisa stellt den Leistungsantrag.
Grob gerechnet bekommt Lisa jetzt Krankengeld. 70 Prozent von 3.850 € wären 2.695 €. Gedeckelt bei 90 Prozent vom Netto bleiben rund 2.250 € brutto. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Das ist eine Annahme im Beispiel, die Kasse rechnet genau.
Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Ab dann wäre ihre BU-Rente von 1.500 € ihr einziges sicheres Einkommen. Ohne BU bliebe nur die Erwerbsminderungsrente, und die nur bei weniger als sechs Stunden Arbeitskraft in irgendeinem Job.
Entscheidend ist Lisas Tätigkeitsprofil. Ihr Beruf verlangt Konzentration über Stunden, Termindruck, Präsentationen und Konfliktgespräche im Team. Ist sie darin zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt, erreicht sie die Schwelle, die die meisten Verträge nennen. Wie der Grad bemessen wird, ist Sache von Vertrag und Einzelfall.
Der häufigste Denkfehler: „Hatte ich nach Vertragsschluss eine Therapie, muss ich das der Versicherung melden.“ Nein. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung. Was danach passiert, ist genau das Risiko, das du versichert hast. Neue Gesundheitsfragen kommen erst, wenn du einen neuen Vertrag beantragst oder ohne Garantie erhöhst.
Wie weist du eine psychische Berufsunfähigkeit nach?
Die kurze Antwort: Mit Befunden von Fachärztinnen und Fachärzten, einem dokumentierten Behandlungsverlauf und einer genauen Beschreibung deines Arbeitsalltags. Die Versicherung braucht eine Prognose, dass die Einschränkung voraussichtlich dauerhaft ist.
Bei einem gebrochenen Bein sieht man den Befund. Bei einer Depression zeigt er sich im Alltag: in Konzentration, Belastbarkeit, Antrieb und Schlaf. Darum ist der Verlauf wichtig. Welche Behandlung lief, wie lange, und was hat sie verändert?
Nach § 31 VVG darf die Versicherung die Auskünfte und zumutbaren Nachweise verlangen, die sie für ihre Entscheidung braucht. Oft gehören ein Fragebogen zum Beruf, Arztberichte und ein Gutachten dazu.
Was in deinem Vertrag als „dauerhaft“ gilt, steht in den Bedingungen. Viele Verträge begnügen sich mit einer Prognose über sechs Monate. Ohne diese Verkürzung sind es laut Bund der Versicherten drei Jahre.
Wie lange darf die Versicherung prüfen?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach § 14 VVG ist die Leistung fällig, wenn die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind. Dann muss sich die Versicherung nach § 173 VVG in Textform erklären. Dauert es länger als einen Monat, kannst du eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen.
Während die Prüfung läuft, ist die Verjährung deines Anspruchs gehemmt (§ 15 VVG). Ein befristetes Anerkenntnis darf die Versicherung nur einmal aussprechen. Bis zum Ende der Frist ist sie daran gebunden. Gerade bei psychischen Erkrankungen kommt das vor, weil ein Verlauf schwer vorherzusagen ist.
Tipp
Führ ab der Krankschreibung ein kurzes Protokoll: Wie war der Tag, was ging, was ging nicht? Notiere Termine bei Ärztinnen, Ärzten und Therapie. Im Antrag und im Gutachten zählt, was sich belegen lässt, und nach Monaten erinnert sich niemand genau.
Bekommst du eine BU, wenn du schon in Therapie warst?
Die kurze Antwort: Oft ja, aber nicht immer zu normalen Bedingungen. Es hängt davon ab, was im Fragezeitraum war, wie lange es zurückliegt und wie es dir heute geht. Angeben musst du alles, wonach die Versicherung in Textform fragt.
Manche Anträge fragen nach Psychotherapie der letzten zehn Jahre, andere nach kürzeren Zeiträumen wie fünf Jahren. Bei Vorerkrankungen entscheidet die Versicherung laut Bund der Versicherten: Ablehnung oder Annahme, dann oft mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Welche Antwort du bekommst, entscheidet jeder Versicherer nach eigenen Regeln.
Verschweigen ist keine Lösung. Wer falsch oder unvollständig antwortet, riskiert den Schutz. Die Rechte der Versicherung erlöschen nach § 21 VVG erst fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei Vorsatz oder Arglist sind es zehn Jahre.
Was in deiner Akte steht, ist nicht immer richtig
Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse nach § 305 SGB V Auskunft über abgerechnete Leistungen verlangen. Darin stehen auch die Diagnosen. Manchmal taucht dort ein Code auf, der so nie festgestellt wurde, etwa nach einem einzigen Gespräch über Stress.
Kennst du einen solchen Eintrag, musst du ihn im Antrag angeben und erklären. Ist eine Diagnose falsch, nutzt die Kasse auf deinen Antrag die berichtigte Fassung, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Unrichtigkeit bestätigt. Mach das vor dem Antrag, nicht danach.
Bist du unsicher, wie Versicherer deinen Fall sehen, hilft eine anonyme Risikovoranfrage. Sie zeigt vorher, wer annimmt und zu welchen Bedingungen, ohne dass dein Name in einer Datei landet.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei der Psyche sehe ich zwei Fehler, die sich spiegeln. Die einen schließen keine BU ab, weil sie glauben, mit einer alten Therapie gehe sowieso nichts mehr. Die anderen lassen die Therapie weg und hoffen. Beides kostet am Ende mehr als die ehrliche Frage vorab. Eine Therapie, die du gemacht hast, zeigt erst einmal, dass du dich kümmerst. Entscheidend ist, wie sauber du sie belegst.“
Was kostet es, wenn die Psyche im Antrag steht?
Die kurze Antwort: Entweder mehr Beitrag oder weniger Schutz. Ein Risikozuschlag macht den Vertrag teurer, ein Leistungsausschluss nimmt dir genau den häufigsten Grund für Berufsunfähigkeit. Was günstiger aussieht, ist es nicht immer.
Ein Ausschluss psychischer Erkrankungen wiegt schwer. Wer ihn akzeptiert, ist gegen Rücken, Krebs und Unfall versichert, aber nicht gegen die Ursache, die bei der gesetzlichen Rente gut vier von zehn Fällen ausmacht. Ein enger Ausschluss für eine bestimmte, abgeschlossene Diagnose kann dagegen tragbar sein.
Klappt die BU gar nicht, gibt es andere Wege. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt bei Verlust von Fähigkeiten wie Gehen oder Greifen. Psychische Erkrankungen deckt sie laut Verbraucherzentrale in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend ab.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung misst wie die Rentenversicherung am allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie ist schwächer als eine BU, schützt aber auch bei psychischen Ursachen, wenn der Vertrag sie nicht ausschließt. Lies die Bedingungen genau.
Was bei BU und Psyche jetzt zählt
Psychische Erkrankungen sind kein Sonderfall der BU, sondern ihr häufigster Ernstfall. Ein Vertrag, der sie ausschließt, schützt dich an der wichtigsten Stelle nicht. Darum ist die erste Frage an jede BU: Leistet sie auch, wenn die Psyche der Grund ist?
Hast du schon eine BU, geht es um Belege. Ein Tätigkeitsprofil aus gesunden Tagen und eine saubere Dokumentation im Krankheitsfall sind die halbe Miete. Stehst du vor dem Antrag, zählt Ehrlichkeit mit Vorbereitung: Akte prüfen, Fehler berichtigen, anonym anfragen.
Hält deine BU, wenn die Psyche nicht mehr mitmacht?
Wir prüfen mit dir, ob dein Vertrag psychische Erkrankungen abdeckt und wie Prognose und Nachprüfung geregelt sind. Vor einem neuen Antrag bereiten wir die Risikovoranfrage mit dir vor. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nicht wegen des Wortes Burnout, sondern wegen der Einschränkung. Entscheidend ist, ob du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens dem vereinbarten Grad nicht mehr ausüben kannst. Lass die Erschöpfung fachärztlich abklären. Oft steckt eine behandelbare Erkrankung dahinter, die sich auch belegen lässt.
Ja, wenn der Antrag nach Psychotherapie in diesem Zeitraum fragt. Viele Anträge fragen fünf oder zehn Jahre zurück. Gib Zeitraum, Anlass, Zahl der Sitzungen und den heutigen Stand an. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt dir vorher, wie Versicherer das bewerten.
Nein. Die Anzeigepflicht gilt nur bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung. Was danach passiert, ist versichert. Erst wenn du einen neuen Vertrag beantragst oder ohne Garantie erhöhst, kommen neue Gesundheitsfragen.
Ja, aber nur einmal. Bis zum Ende der Frist ist die Versicherung an ihr Anerkenntnis gebunden. Lies nach, ob dein Vertrag bereits gezahlte Renten bei einer Befristung zurückfordern darf. Gute Verträge tun das nicht.
Lass dir den Eintrag von der Ärztin oder dem Arzt erklären, der ihn abgerechnet hat. Ist er falsch, lass dir das bestätigen. Dann nutzt die Krankenkasse auf deinen Antrag die berichtigte Diagnose. Im BU-Antrag gibst du den Eintrag an und legst die Bestätigung bei.
Quellen: §§ 14, 15, 19, 21, 31, 172 und 173 VVG, lxgesetze.de, zuletzt geändert 26.05.2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 44, 47, 48 und 305 SGB V, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Antwort der Bundesregierung „Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente“, Drucksache 21/1792, Deutscher Bundestag, Stand 23.09.2025, geprüft am 11.10.2026 · ICD-10-GM Version 2026, Z70 bis Z76, BfArM, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Grundfähigkeitsversicherung – Alternative zur BU?, Verbraucherzentrale, Stand 08.05.2025, geprüft am 11.10.2026 · Infoblatt Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Bund der Versicherten, Stand 25.03.2025, geprüft am 12.10.2026
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: BU und Psyche
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Jahresgespräch lohnt die Frage, ob die BU der Kundin psychische Erkrankungen ohne Einschränkung abdeckt. Ältere Verträge mit Ausschluss fallen so früh auf.
- Vor einem Neuantrag spart die Auskunft nach § 305 SGB V oft Zeit. Falsche Diagnosen lassen sich vorher klären statt danach.
- Meldet eine Kundin eine lange Krankschreibung, hilft ein frühes Gespräch über Tätigkeitsprofil und Dokumentation.
