Wer zu Hause Kinder betreut, den Haushalt führt oder Angehörige pflegt, arbeitet viel, aber ohne Gehalt. Fällt diese Arbeit durch Krankheit weg, fehlt kein Lohn. Es fehlen Zeit, Betreuung und am Ende Geld für Hilfe. Und der Staat springt ohne eigenes Einkommen kaum ein.
Hier steht, ob eine BU als Hausfrau oder Hausmann geht, was mit einer BU aus Berufszeiten passiert und welchen Schutz die Rentenversicherung in der Familienphase gibt. Mit einem durchgerechneten Beispiel, Stand Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn ein Kind kommt noch ein Kind kommt du jemanden pflegst
Hier geht es nur um die BU ohne eigenes Einkommen
Diese Seite erklärt, was gilt, wenn du kein eigenes Erwerbseinkommen hast. Was in der Elternzeit mit deiner BU passiert, steht in Deine BU in der Elternzeit. Alles Grundsätzliche zur Berufsunfähigkeitsversicherung findest du auf der Hauptseite.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine BU als Hausfrau oder Hausmann ist bei manchen Versicherern möglich. Ob ein Versicherer die Arbeit im Haushalt versichert und bis zu welcher Rente, legt er selbst fest.
- Eine BU aus deiner Berufszeit läuft weiter, solange du zahlst. Kündigst du sie, brauchst du für einen neuen Vertrag neue Gesundheitsfragen.
- Wer familienversichert ist, bekommt kein Krankengeld. Die Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus.
- Die ersten drei Jahre nach jeder Geburt zählen als Pflichtbeitragszeit. Bis zum 10. Geburtstag eines Kindes verlängert sich der Fünfjahreszeitraum.
- Ein Minijob mit Rentenversicherung oder Pflege von Angehörigen kann den gesetzlichen Schutz erhalten.
So gehst du vor
- Kündige eine bestehende BU nicht, nur weil du gerade kein Einkommen hast. Frag nach Stundung oder Beitragspause, etwa über die Seite Deine BU in der Elternzeit.
- Such in deinen Bedingungen, was gilt, wenn du aus dem Beruf ausscheidest.
- Fordere bei der Rentenversicherung deinen Versicherungsverlauf an und prüf, ob Kindererziehungszeiten eingetragen sind.
- Hast du einen Minijob, lass dich nicht vorschnell von der Rentenversicherung befreien.
Inhalt
- Kann man sich als Hausfrau oder Hausmann gegen Berufsunfähigkeit versichern?
- Was zahlt der Staat, wenn du ohne eigenes Einkommen krank wirst?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wie hältst du deinen Schutz ohne eigenes Einkommen?
- Was kostet eine BU als Hausfrau oder Hausmann, und welche Alternativen gibt es?
- Was bei der BU ohne eigenes Einkommen jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Kann man sich als Hausfrau oder Hausmann gegen Berufsunfähigkeit versichern?
Die kurze Antwort: Bei manchen Versicherern ja. Das Gesetz stellt auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab und setzt kein Gehalt voraus. Ob ein Versicherer die Arbeit im Haushalt als Beruf versichert und bis zu welcher Rente, regelt jeder selbst in seinen Annahmeregeln.
Berufsunfähig ist nach § 172 VVG, wer den zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Maßstab ist der Beruf, wie er ohne Gesundheitsschaden aussah. Ein Gehalt setzt das Gesetz nicht voraus.
Wer den Haushalt mit Kindern führt, hat einen vollen Arbeitstag: Betreuung, Einkauf, Kochen, Termine, oft auch Pflege. Fällt das weg, entstehen echte Kosten für Hilfe und Betreuung. Genau diese Lücke soll eine BU füllen.
Die Grenze liegt bei der Rentenhöhe. Versicherer begrenzen die BU-Rente in der Regel nach dem Erwerbseinkommen, etwa auf einen Anteil vom Brutto, sagt der Bund der Versicherten. Ohne eigenes Einkommen fehlt diese Bezugsgröße. Welche Rente dann möglich ist, entscheidet jeder Versicherer selbst.
Was ist der Unterschied zur BU aus deiner Berufszeit?
Hast du deine BU abgeschlossen, als du noch angestellt warst, läuft sie weiter, solange du die Beiträge zahlst. Spätere Krankheiten musst du nicht nachmelden. Offen ist im Ernstfall nur, welcher Beruf als zuletzt ausgeübt gilt: dein früherer Job oder die Arbeit zu Hause.
Das regeln die Bedingungen. Je länger die Familienphase dauert, desto eher kann das strittig werden. Lies darum nach, was dein Vertrag für den Fall vorsieht, dass du aus dem Beruf ausscheidest.
Wenn du ohne eigenes Einkommen berufsunfähig wirst: So läuft der Leistungsfall
Du meldest den Fall bei deiner Versicherung und beschreibst deinen zuletzt ausgeübten Beruf. Bei der Arbeit zu Hause gehören dazu Betreuung, Einkauf, Kochen, Termine und Pflege, am besten mit Stunden pro Woche.
Die Versicherung prüft, ob du diese Arbeit voraussichtlich auf Dauer zu dem vereinbarten Grad nicht mehr schaffst. Danach muss sie nach § 173 VVG in Textform erklären, ob sie leistet.
Was zahlt der Staat, wenn du ohne eigenes Einkommen krank wirst?
Die kurze Antwort: Wenig. Familienversicherte bekommen kein Krankengeld. Die Erwerbsminderungsrente gibt es nur mit genug Pflichtbeiträgen, und sie prüft jede Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Für kurze Zeit kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlen.
Krankengeld ersetzt Lohn. Wer über den Partner oder die Partnerin familienversichert ist, hat nach § 44 Abs. 2 SGB V keinen Anspruch darauf. Arbeitslosengeld gibt es ohne versicherungspflichtige Beschäftigung ebenfalls nicht.
Bleibt die Erwerbsminderungsrente. Sie verlangt nach § 43 SGB VI fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung. Und sie zahlt nur, wenn du in keinem Job mehr sechs Stunden täglich arbeiten kannst.
Was deine Kinder für den Rentenschutz tun
Für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes gibt es Kindererziehungszeiten (§ 56 SGB VI). In dieser Zeit bist du nach § 3 SGB VI rentenversichert, ohne selbst zu zahlen. Diese Monate zählen als Pflichtbeiträge.
Danach hilft eine zweite Regel. Bis zum 10. Geburtstag eines Kindes gibt es Berücksichtigungszeiten (§ 57 SGB VI). Um diese Zeiten verlängert sich der Fünfjahreszeitraum für die Erwerbsminderungsrente (§ 43 Abs. 4 SGB VI). Ältere Pflichtbeiträge zählen so länger mit.
Die Lücke reißt meist später. Ist das jüngste Kind älter als zehn, kommen keine Berücksichtigungszeiten mehr dazu. Arbeitest du dann nicht oder nur im Minijob ohne Rentenbeiträge, fallen die alten Pflichtbeiträge nach und nach aus dem Zeitraum. Dann endet der gesetzliche Schutz, oft ohne dass es jemand merkt.
Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt
Kannst du wegen einer Krankenhausbehandlung den Haushalt nicht weiterführen und lebt dort ein Kind unter zwölf, zahlt die Kasse eine Haushaltshilfe (§ 38 SGB V). Bei schwerer Krankheit ohne Krankenhaus gilt das für längstens vier Wochen, mit Kind unter zwölf für längstens 26 Wochen.
Voraussetzung ist, dass niemand sonst im Haushalt die Arbeit übernehmen kann. Ab 18 zahlst du pro Tag eine Zuzahlung. Für eine lange Krankheit ist das keine Lösung, nur eine Überbrückung.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
In diesem Beispiel hat Lisa zwei Kinder und ist seit der Geburt des ersten zu Hause. Sie hat kein eigenes Einkommen und ist über ihren Mann familienversichert. Ihre BU über 1.500 € im Monat aus ihrer Zeit als Projektmanagerin zahlt sie weiter.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin in Vollzeit und schließt ihre BU über 1.500 € ab. Ab jetzt zahlt sie Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung.
- Mit 26Stell dir vor, im März 2022 kommt ihr erstes Kind. Lisa bleibt zu Hause. Die Kindererziehungszeit beginnt im April 2022.
- Mit 28Im April 2024 kommt das zweite Kind. Die Erziehungszeiten schließen aneinander an und laufen zusammen sechs Jahre, bis März 2028.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa ist voll zu Hause. Durch die Kindererziehungszeiten erfüllt sie aktuell die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. Krankengeld bekäme sie nicht.
Rechnen wir weiter, als Annahme im Beispiel: Lisa nimmt bis zum 10. Geburtstag ihres jüngeren Kindes im April 2034 keine Arbeit auf. Die Berücksichtigungszeiten verlängern ihren Fünfjahreszeitraum bis dahin. Ihre Pflichtbeiträge aus den Erziehungszeiten zählen weiter mit.
Danach zählt jeder Monat ohne Beiträge wieder voll im Fünfjahreszeitraum. Lisa braucht darin weiter drei Jahre Pflichtbeiträge. Nach unserer eigenen Rechnung mit §§ 43, 55, 56 und 57 SGB VI reicht das ohne neue Beiträge noch etwa zwei Jahre, also bis etwa Frühjahr 2036.
Dann ist Lisa 40 oder 41. Das ist eine Annahme im Beispiel, keine Auskunft für deinen Fall. Verbindlich prüft das nur die Rentenversicherung, etwa anhand deines Versicherungsverlaufs.
Ihre BU bleibt davon unberührt. Sie zahlt 1.500 €, wenn Lisa im vereinbarten Grad berufsunfähig wird, auch ohne Pflichtbeiträge. Offen bleibt nur, an welchem Beruf die Versicherung im Ernstfall misst. Dazu sagen Lisas Bedingungen das letzte Wort.
Der häufigste Denkfehler: „Ich verdiene gerade nichts, also brauche ich keine BU.“ Ohne Einkommen fehlt zwar kein Lohn. Aber es fehlt deine Arbeit: Betreuung, Haushalt, Pflege. Wer sie ersetzen muss, zahlt dafür. Und wer die BU in dieser Phase kündigt, bekommt später einen neuen Vertrag nur mit neuen Gesundheitsfragen.
Wie hältst du deinen Schutz ohne eigenes Einkommen?
Die kurze Antwort: Mit drei Hebeln: die bestehende BU halten, Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung sichern und eine passende Rente für die Zeit danach planen. Was davon zu dir passt, hängt von deiner Familienphase ab.
Eine Beitragspause oder Stundung kann die Zeit ohne Einkommen überbrücken. Ob dein Vertrag das vorsieht und wie lange, steht in den Bedingungen. Das ist meist besser als eine Kündigung, nach der du später wieder Gesundheitsfragen beantworten musst.
Ein Minijob ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bei einem Minijob in einem Betrieb zahlst du laut Minijob-Zentrale 3,6 Prozent deines Verdienstes selbst. Dafür zählen die Monate als Pflichtbeiträge. Lässt du dich befreien, entfällt der volle Schutz. Seit 1. Juli 2026 kannst du die Befreiung einmal rückgängig machen.
Pflegst du Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause, mindestens zehn Stunden pro Woche an regelmäßig zwei Tagen, bist du nach § 3 SGB VI rentenversichert. Das gilt nicht, wenn du daneben mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest. Mehr dazu auf der Seite Pflegeverantwortung.
Tipp
Fordere bei der Deutschen Rentenversicherung deinen Versicherungsverlauf an. Darin siehst du, ob deine Kindererziehungszeiten eingetragen sind. Fehlen sie, stellst du den Antrag. Nur eingetragene Zeiten schützen dich bei der Erwerbsminderungsrente.
Was passiert, wenn du wieder in den Beruf einsteigst?
Dann zählt wieder dein Erwerbseinkommen. Mit einer Nachversicherungsgarantie kannst du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Laut Bund der Versicherten geht das meist bei bestimmten Ereignissen, etwa der Geburt eines Kindes, und dann oft innerhalb von zwölf Monaten danach. Ob der Wiedereinstieg selbst als Anlass zählt, steht in deinen Bedingungen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In vielen Familien sind beide Einkommen versichert, aber die Arbeit zu Hause nicht. Das ist kein Detail, sondern ein Rechenfehler. Wenn die Person ausfällt, die Kinder, Haushalt und oft auch die Eltern organisiert, kostet das sofort Geld, nur ohne Gehaltszettel. Ich frage deshalb in jedem Familiengespräch: Wer übernimmt das, und wer bezahlt es?“
Was kostet eine BU als Hausfrau oder Hausmann, und welche Alternativen gibt es?
Die kurze Antwort: Der Beitrag hängt wie immer von Alter, Gesundheit, Rentenhöhe und Laufzeit ab. Weil die mögliche Rente ohne Einkommen meist begrenzt ist, ist auch der Schutz begrenzt. Wo keine BU möglich ist, gibt es Alternativen mit anderer Logik.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung fragt wie die Rentenversicherung nach jeder Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Laut Bund der Versicherten ist sie günstiger, aber leistungsschwächer als eine BU.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du bestimmte Fähigkeiten wie Gehen oder Greifen verlierst. Psychische Erkrankungen deckt sie laut Verbraucherzentrale in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend ab. Die Unfallversicherung zahlt nur nach einem Unfall, nicht bei Krankheit.
Der Bund der Versicherten stellt klar: Grundfähigkeits- und Unfallversicherung sind keine Alternative zu BU und EU, weil es bei ihnen nicht auf den Verlust der Arbeitskraft ankommt. Bekommst du keine BU, können sie trotzdem einen Teil abdecken.
Denk dabei auch an die andere Seite: Wie ist das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin abgesichert? Mehr dazu unter Familie absichern.
Was bei der BU ohne eigenes Einkommen jetzt zählt
Ohne eigenes Einkommen fällt der Staat als Netz fast ganz weg: kein Krankengeld, und die Erwerbsminderungsrente nur, solange Pflichtbeiträge oder Kinderzeiten tragen. Eine BU aus Berufszeiten ist in dieser Phase oft das wertvollste, was du hast. Wer sie hält, hält sich die Tür offen.
Zuerst zählt darum: nichts kündigen, sondern die Beitragslast klug überbrücken. Dann die Rentenzeiten prüfen und, wo es passt, mit Minijob oder Pflegezeiten sichern. Und für den Wiedereinstieg die Nachversicherung im Blick behalten.
Hält deine Absicherung auch ohne eigenes Einkommen?
Wir prüfen mit dir, ob deine BU in der Familienphase weiter trägt, welche Beitragspause dein Vertrag erlaubt und welcher Schutz ohne eigenes Einkommen möglich ist. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ja, solange du die Beiträge zahlst, besteht der Vertrag. Offen ist im Ernstfall, ob dein früherer Beruf oder die Arbeit zu Hause als zuletzt ausgeübter Beruf zählt. Lies nach, was deine Bedingungen für das Ausscheiden aus dem Beruf vorsehen.
Bei manchen Versicherern ja. Jeder legt selbst fest, ob er Haushaltsführung versichert und bis zu welcher Rente. Die Rente ist ohne eigenes Einkommen meist begrenzt. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorher, wer dich zu welchen Bedingungen annimmt.
Nur, wenn du in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge hast und fünf Jahre insgesamt versichert warst. Die ersten drei Jahre nach jeder Geburt zählen als Pflichtbeiträge. Bis zum 10. Geburtstag eines Kindes verlängert sich der Fünfjahreszeitraum.
Für den Schutz bei Erwerbsminderung oft ja. Die Monate zählen als Pflichtbeiträge. Im gewerblichen Minijob zahlst du 3,6 Prozent deines Verdienstes selbst. Wer sich befreien lässt, verliert den vollen Schutz.
Die Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe zahlen, wenn ein Kind unter zwölf im Haushalt lebt und niemand sonst den Haushalt übernehmen kann. Stell den Antrag bei deiner Kasse, am besten schon vor der Aufnahme.
Quellen: §§ 172 und 173 VVG, lxgesetze.de, zuletzt geändert 26.05.2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 3, 43, 55, 56 und 57 SGB VI, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · §§ 38 und 44 SGB V, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Grundfähigkeitsversicherung – Alternative zur BU?, Verbraucherzentrale, Stand 08.05.2025, geprüft am 11.10.2026 · Rentenversicherung im Minijob, Minijob-Zentrale, Stand 24.04.2026, geprüft am 12.10.2026 · Infoblatt Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Bund der Versicherten, Stand 25.03.2025, geprüft am 12.10.2026
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: BU ohne eigenes Einkommen
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Kündigt eine Kundin ihre BU wegen der Familienphase, lohnt vorher die Frage nach Stundung oder Beitragspause.
- Im Familiengespräch hilft ein Blick auf den Versicherungsverlauf: Sind die Kindererziehungszeiten eingetragen?
- Beim Wiedereinstieg passt ein Termin, um Nachversicherung und Beruf im Vertrag zu aktualisieren.
