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Ohne eigenes Einkommen: Illustration zum Thema

Ohne eigenes Einkommen: wie du trotzdem abgesichert bist

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Du bist zu Hause bei den Kindern, pflegst jemanden oder verdienst gerade kein eigenes Geld. Dein Partner verdient für euch beide. Im Alltag fühlt sich das abgesichert an.

Ein Teil davon stimmt. Die Familienversicherung deckt deine Krankenversicherung, die Kindererziehung zählt für die Rente. Hier steht, wo du ohne eigenes Einkommen geschützt bist, wo die Lücken liegen und wie du sie mit kleinen Schritten schließt. Stand: 12.10.2026.

Betrifft dich, wenn ein Kind kommt ihr heiratet

Das Wichtigste in Kürze

  • Bist du verheiratet und dein Partner gesetzlich versichert, bist du meist beitragsfrei familienversichert. 2026 darfst du dafür höchstens 565 € im Monat haben, mit Minijob 603 €.
  • Unverheiratete Partner sind nicht familienversichert. Und ist dein Partner privat versichert, gibt es für dich keine Familienversicherung.
  • Für jedes ab 1992 geborene Kind bekommst du drei Jahre Kindererziehungszeit. Ein Jahr bringt rund einen Entgeltpunkt, ab 1.7.2026 sind das 42,52 € Monatsrente.
  • Für eine Erwerbsminderungsrente brauchst du Pflichtbeiträge. Ein Minijob mit Rentenversicherung hält diesen Schutz am Leben.
  • Witwenrente gibt es nur in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft.

So gehst du vor

  • Prüf, über wen du krankenversichert bist und ob das zu eurer Ehe, deinem Einkommen und der Versicherung deines Partners passt.
  • Hol dir deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung und prüf, ob alle Kinder eingetragen sind. Mehr dazu in Kindererziehungszeiten und Mütterrente.
  • Frag nach, ob du in der Privathaftpflicht deines Partners mitversichert bist, mit Namen, wenn ihr nicht verheiratet seid.
  • Rechne nach, was dir bei Tod oder Trennung bleibt. Grundlagen in Hinterbliebenenrente und Versorgungsausgleich.
  • Lass deine Absicherung als Paar prüfen: Termin oder Rückrufbitte.
Inhalt
  1. Bist du ohne eigenes Einkommen trotzdem abgesichert?
  2. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  3. Wann bist du über deinen Partner krankenversichert?
  4. Was baust du ohne Job für deine Rente auf?
  5. Was passiert, wenn du selbst krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst?
  6. Bist du haftpflichtversichert, wenn du nichts verdienst?
  7. Was bleibt, wenn die Partnerschaft endet?
  8. Was tust du jetzt?
  9. Häufig gestellte Fragen

Bist du ohne eigenes Einkommen trotzdem abgesichert?

Die kurze Antwort: Teilweise. Krankenversichert bist du meist über deinen Ehepartner. Für Rente, Erwerbsminderung und Haftung hängt dein Schutz an Kindern, Trauschein und einzelnen Verträgen.

Ohne eigenes Einkommen fehlt dir mehr als ein Gehalt. Es fehlen auch die Beiträge, die sonst nebenbei mitlaufen: für Krankenkasse, Rente und Arbeitslosenversicherung. Viel Schutz läuft dann über deinen Partner.

Das trägt, solange die Partnerschaft hält und dein Partner gesund ist. Für dich zählen deshalb drei Fragen. Was hast du aus eigenem Recht? Was hast du nur über deinen Partner? Und was fällt weg, wenn er nicht mehr da ist?

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

In diesem Artikel hat Lisa gerade kein eigenes Einkommen. Sie ist Jahrgang 1995, hat Wirtschaft studiert und als Projektmanagerin gearbeitet. Sie ist verheiratet, ihr Mann ist angestellt und gesetzlich versichert.

  • Mit 24Berufsstart als Projektmanagerin in Vollzeit. Lisa zahlt Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung und schließt eine BU ab.
  • Mit 29Das erste Kind kommt. Nach der Elternzeit bleibt Lisa zu Hause.
  • Im Beispiel jetzt · 31Das zweite Kind ist da. Lisa hat kein eigenes Einkommen und ist über ihren Mann familienversichert.

Lisa hat schon fünf Jahre Beiträge aus ihrer Stelle. Damit hat sie die Wartezeit von fünf Jahren für eine Altersrente erfüllt. Dazu kommen jetzt die Erziehungszeiten für zwei Kinder.

Weil Lisa das zweite Kind bekommt, solange das erste noch keine drei Jahre alt ist, verlängert sich die Erziehungszeit um die gemeinsamen Monate (§ 56 Abs. 5 SGB VI). Zusammen sind das 72 Monate.

Pro Monat gibt es 0,0833 Entgeltpunkte, für 72 Monate also knapp 6. Nach dem heutigen Rentenwert von 42,52 € sind das rund 255 € Monatsrente, die Lisa allein für die Kinder sicher hat.

Stell dir vor, Lisa nimmt einen Minijob mit 603 € im Monat an. Sie bleibt familienversichert, weil die Minijob-Grenze gilt. Und sie zahlt Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Was das bringt, steht weiter unten.

Wann bist du über deinen Partner krankenversichert?

Die kurze Antwort: Wenn du verheiratet bist, dein Partner gesetzlich versichert ist und dein Einkommen unter der Grenze bleibt. 2026 sind das 565 € im Monat, mit Minijob 603 €.

Die Familienversicherung ist eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Mitversichert sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines Mitglieds (§ 10 SGB V). Dein Gesamteinkommen darf regelmäßig nicht über einem Siebtel der Bezugsgröße liegen.

Die Bezugsgröße ist ein Rechenwert der Sozialversicherung. 2026 liegt sie bei 3.955 € im Monat. Ein Siebtel davon sind 565 €. Hast du einen Minijob, gilt stattdessen die Minijob-Grenze von 603 €.

Wann die Familienversicherung nicht greift

Ohne Trauschein gibt es sie nicht. Dein Partner muss gesetzlich versichert sein. Ist er privat versichert, bist du nicht familienversichert und brauchst eine eigene Versicherung.

Sie endet mit der Scheidung. Getrennt lebend bleibst du noch mitversichert. Ab der rechtskräftigen Scheidung setzt sich deine Versicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft mit eigenem Beitrag fort (§ 188 Abs. 4 SGB V). Was das kostet, steht in Krankenversicherung nach der Trennung.

Was baust du ohne Job für deine Rente auf?

Die kurze Antwort: Für jedes ab 1992 geborene Kind drei Jahre Kindererziehungszeit. Alles darüber hinaus baust du nur mit eigenen Beiträgen auf, etwa über einen Minijob oder freiwillige Beiträge.

Kindererziehungszeiten gibt es für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes, 36 Monate ab dem Monat nach der Geburt (§ 56 SGB VI). Für vor 1992 geborene Kinder sind es 30 Monate (§ 249 SGB VI).

Jeder Monat bringt 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2 SGB VI). Ein Jahr ist damit fast ein Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt ist ab 1.7.2026 eine Monatsrente von 42,52 € wert.

Für eine Altersrente brauchst du fünf Jahre Wartezeit (§ 50 SGB VI). Kindererziehungszeiten zählen mit. Mit zwei Kindern ab 1992 hast du die fünf Jahre schon allein durch die Kinder.

Drei Wege, mehr aufzubauen

WegWas du zahlstWas es dir bringt
Minijob mit RentenversicherungEigenanteil 3,6 % deines Verdienstes, bei 603 € also 21,71 € im MonatPflichtbeiträge, die auch für die Erwerbsminderungsrente zählen
Freiwillige BeiträgeMindestens 112,16 € im Monat (2026)Mehr Altersrente, aber keine Pflichtbeiträge
Pflege von AngehörigenNichts, die Beiträge zahlt die PflegekassePflichtbeiträge, wenn du jemanden mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegst

Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber befreien lassen. Seit 1.7.2026 kannst du eine Befreiung einmal zurücknehmen. Das gilt ab dem Folgemonat und nur für die Zukunft. Auskunft gibt die Minijob-Zentrale.

Die Pflege zählt für die Rente nur, wenn du daneben nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest (§ 3 SGB VI, § 44 SGB XI). Mehr zu deiner Rente in Gesetzliche Rente.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Ich sehe oft Paare, die alles gemeinsam entscheiden, aber nur eine Person zahlt in die Rente ein. Das ist kein Fehler, wenn es abgesprochen ist. Mein Rat: Macht aus der Absprache eine Rechnung. Wer zu Hause bleibt, sollte wissen, was ihr selbst gehört und was nur über die Ehe läuft.“

Was passiert, wenn du selbst krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst?

Die kurze Antwort: Eine Erwerbsminderungsrente bekommst du nur mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren. Kindererziehungszeiten zählen dazu, freiwillige Beiträge nicht.

Wer wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Erwerbsminderungsrente nur unter Bedingungen. In den fünf Jahren vor dem Ausfall müssen drei Jahre Pflichtbeiträge liegen (§ 43 SGB VI).

Kindererziehungszeiten sind solche Pflichtbeitragszeiten (§ 3 SGB VI). Solange du ein Kind unter zehn Jahren erziehst, verlängert sich außerdem der Fünf-Jahres-Zeitraum (§ 43 Abs. 4 und § 57 SGB VI). Danach schmilzt der Schutz, wenn keine Pflichtbeiträge mehr dazukommen.

Freiwillige Beiträge helfen hier nicht. Ein Minijob mit Rentenversicherung oder eine Pflege mit Rentenbeiträgen schon. Für Lisa heißt das: Mit dem Minijob über 603 € hält sie ihren Schutz bei Erwerbsminderung, auch wenn die Kinder älter werden.

Ihre BU aus der Zeit als Projektmanagerin hat Lisa weiterlaufen lassen. Ob und wie eine BU bei einer längeren Pause leistet, steht in BU-Klauseln: Diese drei zählen bei Pause und Teilzeit.

Der häufigste Denkfehler: „Mein Mann verdient, also bin ich mit abgesichert.“ Beim Arzt stimmt das, über die Familienversicherung. Wirst du aber selbst schwer krank, zahlt niemand dein fehlendes Einkommen, weil es keins gab. Die Erwerbsminderungsrente hängt an deinen eigenen Pflichtbeiträgen, nicht an seinen.

Bist du haftpflichtversichert, wenn du nichts verdienst?

Die kurze Antwort: Meist über die Privathaftpflicht deines Partners, wenn ihr verheiratet seid. Ohne Trauschein musst du dort mit Namen eingetragen sein.

Die Privathaftpflicht zahlt, wenn du anderen einen Schaden zufügst. Laut Stiftung Warentest sind verheiratete Partner in einer Familienpolice meist automatisch mitversichert. Unverheiratete müssen namentlich in den Vertrag aufgenommen werden.

Prüf die Police deshalb einmal selbst. Steht dein Name drin, oder gilt der Vertrag für die Familie? Trennt ihr euch, klär sofort, ob du noch mitversichert bist. Mehr in Privathaftpflichtversicherung.

Was bleibt, wenn die Partnerschaft endet?

Die kurze Antwort: Bei Tod oder Trennung entscheidet vor allem die Ehe. Ohne Trauschein gibt es weder Witwenrente noch Familienversicherung über den Partner.

Stirbt dein Ehepartner, kann dir eine Witwenrente zustehen. Sie gibt es nur in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 46 SGB VI). Wie sie berechnet wird, steht in Witwenrente: was im vierten Monat passiert.

Lasst ihr euch scheiden, werden die Rentenansprüche aus der Ehezeit geteilt. Das heißt Versorgungsausgleich. Für die Jahre ohne eigenes Einkommen kann das ein wichtiger Teil deiner Rente sein.

Lebt ihr ohne Trauschein zusammen, fehlen dir diese Rechte. Dann zählt, was ihr selbst regelt, etwa mit einer Risikolebensversicherung und einem Testament. Mehr in Was zählt, wenn dein Partner stirbt und ihr wart nicht verheiratet.

Tipp

Leg euch eine Liste mit drei Spalten an: Was habe ich selbst? Was habe ich über dich? Was fällt weg, wenn du nicht mehr da bist? Schaut sie einmal im Jahr gemeinsam an.

Was tust du jetzt?

Die kurze Antwort: Erst klären, was du aus eigenem Recht hast, dann die Lücken schließen. Je nach Lage sieht der nächste Schritt so aus.

1

Das kannst du so lassen

Ihr seid verheiratet, dein Partner ist gesetzlich versichert, deine Kinder stehen im Versicherungsverlauf und du bist in der Haftpflicht mitversichert. Dann ist für den Moment gesorgt. Schau nach jeder Veränderung wieder drauf.

2

Ihr seid nicht verheiratet

Dann brauchst du eine eigene Krankenversicherung, und eine Witwenrente gibt es nicht. Klärt gemeinsam, wie ihr euch absichert: mit Namen in der Haftpflicht, mit einer Risikolebensversicherung und einem Testament.

3

Dein Partner ist privat versichert

Eine Familienversicherung gibt es für dich nicht. Prüf, wie du selbst versichert bist und was das kostet.

4

Die Kinder werden älter

Ist das jüngste Kind über drei, kommen keine Erziehungszeiten mehr dazu. Ab zehn verlängert sich der Zeitraum für die Erwerbsminderung nicht mehr. Ein Minijob mit Rentenversicherung hält deinen Schutz.

5

Ihr denkt an Trennung

Bis zur Scheidung bleibst du familienversichert. Danach beginnt automatisch deine eigene Versicherung mit Beitrag. Plan diesen Beitrag ein, bevor der Termin kommt.

Wo hast du ohne eigenes Einkommen Lücken?

Wir schauen auf eure Absicherung als Paar: Krankenversicherung, Rente, Haftpflicht und den Fall, dass einer von euch ausfällt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Absicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich ohne Job automatisch krankenversichert?

Nur wenn du verheiratet bist, dein Partner gesetzlich versichert ist und du 2026 höchstens 565 € im Monat hast, mit Minijob 603 €. Ist dein Partner privat versichert oder seid ihr nicht verheiratet, brauchst du eine eigene Versicherung.

Bekomme ich Rente, wenn ich nie gearbeitet habe?

Für eine Altersrente brauchst du fünf Jahre Wartezeit. Kindererziehungszeiten zählen mit: drei Jahre je Kind, das ab 1992 geboren ist, und zweieinhalb Jahre für vor 1992 geborene Kinder. Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt, ab 1.7.2026 also gut 42 € Monatsrente.

Lohnt sich ein Minijob für meine Rente?

Er bringt Pflichtbeiträge, wenn du dich nicht befreien lässt. Dein Eigenanteil ist 3,6 % des Verdienstes. Die Pflichtbeiträge zählen auch für den Schutz bei Erwerbsminderung. Bis 603 € im Monat bleibst du dabei familienversichert.

Bin ich in der Haftpflicht meines Partners mitversichert?

Als Ehepartnerin in einer Familienpolice meist automatisch. Ohne Trauschein musst du laut Stiftung Warentest namentlich im Vertrag stehen. Prüf die Police, am besten gemeinsam.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung bei einer Scheidung?

Während der Trennung bleibst du familienversichert. Mit der rechtskräftigen Scheidung endet die Familienversicherung. Deine Versicherung läuft dann automatisch als freiwillige Mitgliedschaft mit eigenem Beitrag weiter.

Quellen: Sozialgesetzbuch V § 10 und § 188, Sozialgesetzbuch VI § 3, § 43, § 56, § 57, § 70, § 249, Sozialgesetzbuch XI § 44, geprüft am 12.10.2026 · Werte der Rentenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Stand 1.7.2026, geprüft am 12.10.2026 · Rentenversicherung im Minijob: Befreiung kann aufgehoben werden, Minijob-Zentrale, Stand 24.04.2026, geprüft am 12.10.2026 · Finanzcheck für Paare, Stiftung Warentest, Stand 04.10.2022, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: Absicherung ohne eigenes Einkommen

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Wenn in einem Haushalt nur eine Person verdient, lohnt die Frage, was die andere aus eigenem Recht hat.
  • Bei Kundinnen mit Kindern über drei passt ein Gespräch über Pflichtbeiträge, etwa über einen Minijob.
  • Bei Paaren ohne Trauschein hilft ein Blick in die Haftpflicht: Steht der Name drin?

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