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Witwenrente: Illustration zum Thema

Witwenrente: was im vierten Monat passiert

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Das Wichtigste

Drei Monate lang bekommst du die volle Rente deines Mannes. Danach bricht sie um die Hälfte ein.

Das liegt an zwei Regeln, die gleichzeitig greifen. Fast alle Ratgeber erklären nur eine davon.

Je mehr du selbst verdienst, desto weniger bleibt. Das klingt falsch herum – ist aber so gewollt.

Die Lage

Ein Drittel der Rentenlücke schließt sich durch den Tod des Mannes

Das ist keine Polemik, das ist die Statistik.

36,0 %

Rentenlücke der Frauen, gemessen an eigenen Ansprüchen

24,2 %

dieselbe Lücke, wenn man Hinterbliebenenrenten mitzählt

819 €

durchschnittliche Witwenrente, bei Männern sind es 461 €

Witwen bekommen im Schnitt fast doppelt so viel wie Witwer. Das ist kein Vorteil.

Die Witwenrente ist hoch, weil er viel verdient hat. Und sie ist nötig, weil sie wenig eigene Ansprüche aufgebaut hat.

Das System rechnet damit, dass er zuerst stirbt. Darauf sollte man keine Altersvorsorge bauen.


Die erste Regel

Drei Monate voll, dann 55 Prozent

Das Sterbevierteljahr und was danach kommt.

In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat bekommst du die volle Rente, die deinem Mann zugestanden hätte. Und dein eigenes Einkommen wird nicht angerechnet.

Danach sind es 55 Prozent. Das ist die große Witwenrente.

Große Witwenrente, 55 %

Unbefristet. Du brauchst eine von drei Voraussetzungen:

Du erziehst ein Kind unter 18, du bist mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt, oder du bist erwerbsgemindert.

Kleine Witwenrente, 25 %

Wenn keine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.

Und sie ist auf 24 Monate befristet. Danach ist Schluss.

Die Altersgrenze steigt jedes Jahr um zwei Monate. Maßgeblich ist das Todesjahr, nicht der Tag deines Antrags.

Achtung

Der berühmte Vorschuss über die Post gibt es nur, wenn dein Mann schon Rente bezogen hat. War er noch berufstätig, läuft alles über den normalen Rentenantrag – und das dauert. Plane Liquidität für die ersten Wochen ein.

Noch eine Hürde: Hat die Ehe weniger als ein Jahr gedauert, wird eine Versorgungsehe vermutet. Dann gibt es keine Witwenrente, außer du kannst die Vermutung widerlegen.


Die zweite Regel

Dein eigenes Einkommen wird angerechnet

Und zwar auf eine Art, die kaum jemand richtig erklärt.

Es gibt einen Freibetrag. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.

Freibetrag ab Juli 2026

Grundfreibetrag1.122,53 €

je Kind mit Waisenrentenanspruch+ 238,11 €

Mit zwei Kindern1.598,75 €

Jetzt kommt der Punkt, der fast immer fehlt: Verglichen wird nicht dein echtes Netto. Sondern ein gesetzlich errechnetes.

Bei Gehalt zieht man pauschal 40 Prozent vom Brutto ab. Was übrig bleibt, wird mit dem Freibetrag verglichen.

Tipp

Elterngeld wird angerechnet. Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag dagegen nicht. Kapitalerträge und Mieteinnahmen schon. Das ist ein echtes Argument für die geförderte Vorsorge.

Gerechnet wird mit deinem Einkommen aus dem letzten Kalenderjahr. Eine Gehaltserhöhung wirkt sich also erst später aus.


Die Rechnung

Was im vierten Monat passiert

Ein Beispiel: 38 Jahre, zwei Kinder, 2.800 Euro brutto in Teilzeit.

Monat 1 bis 3 nach dem Sterbemonat

Volle Rente des Mannes1.600 €

Zwei Halbwaisenrenten320 €

Anrechnung deines Gehaltskeine

Aus der Rentenkasse1.920 €

Ab Monat 4

55 Prozent statt 100880 €

Errechnetes Netto: 2.800 € minus 40 %1.680 €

Über dem Freibetrag von 1.598,75 €81,25 €

Davon 40 Prozent abgezogen− 32,50 €

Witwenrente847,50 €

Zwei Halbwaisenrenten, anrechnungsfrei320 €

Aus der Rentenkasse1.167,50 €

Von einem Monat auf den anderen fehlen 752,50 Euro. Das sind 39 Prozent.

Bei 3.800 Euro brutto wären es schon über 50 Prozent. Je besser du verdienst, desto härter trifft dich die Anrechnung.

Und es gibt einen zweiten Bruch, den fast niemand einplant.

Wenn dein jüngstes Kind 18 wird, fällt die Voraussetzung für die große Witwenrente weg. Bist du dann noch unter der Altersgrenze und nicht erwerbsgemindert, ist sie vorbei.

Gleichzeitig entfallen die Halbwaisenrente und der Kinderbetrag beim Freibetrag. Drei Posten auf einmal.

Achtung

Hinterbliebenenrenten sind steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent davon steuerbar. Wer daneben arbeitet, zahlt darauf real Steuern.


Die Kinder

Waisenrente: klein, aber anrechnungsfrei

Zehn Prozent, und eine gute Nachricht.

Halbwaisen bekommen 10 Prozent der Rente, Vollwaisen 20 Prozent. Dazu kommt ein Zuschlag, der sich nach der Versicherungszeit des Verstorbenen richtet.

Gezahlt wird bis 18. Bei Schule, Studium oder Ausbildung bis 27. Auch bei einem Freiwilligendienst.

Tipp

Seit Juli 2015 wird das eigene Einkommen der Waise nicht mehr angerechnet. Die Ausbildungsvergütung oder der Studentenjob kürzen die Waisenrente also nicht. In vielen Ratgebern steht das noch falsch.

Der wunde Punkt: Die Waisenrente ist ein Prozentsatz von einer Rente, die bei jungen Eltern klein ist. Ein 35-Jähriger hat noch wenig Entgeltpunkte.

Genau dann, wenn der Bedarf am größten ist, ist die gesetzliche Leistung am schwächsten.


Der Sonderweg

Rentensplitting statt Witwenrente

Der am meisten unterschätzte Hebel – und der endgültigste.

Statt einer Witwenrente kannst du die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche aufteilen. Die Hälfte der Differenz wandert auf dein Konto.

Daraus wird ein eigener Anspruch. Kein abgeleiteter.

  • Dein Einkommen wird nicht angerechnet – egal wie viel du verdienst
  • Der Zuwachs bleibt, auch wenn du wieder heiratest
  • Voraussetzung: Heirat nach 2001 und am Ende 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten

Achtung

Splitting und Witwenrente schließen sich aus. Die Entscheidung ist endgültig, es gibt keinen Weg zurück. Und sie ist zeitlich begrenzt. Lass sie dir von der Rentenversicherung durchrechnen, bevor du unterschreibst.

Für gut verdienende Frauen ist das oft die bessere Wahl. Denn bei ihnen wird die Witwenrente ohnehin weganrechnet.

Heiratest du ohne Splitting wieder, bekommst du eine Abfindung: das 24-fache deiner Monatsrente. Einmalig, nur bei der ersten Wiederheirat.


Wenn ihr nicht verheiratet seid

Dann bekommst du gar nichts

Das Kind schon. Du nicht.

Die Halbwaisenrente hängt an der Abstammung, nicht an der Ehe. Euer Kind bekommt sie.

Du bekommst keine Witwenrente, kein Splitting, nichts. Für dich ist die private Absicherung die einzige Absicherung.

Und es kommt ein zweites Problem dazu: die Erbschaftsteuer.

Risikoleben über 300.000 €, unverheiratet

Freibetrag für nichteheliche Partner20.000 €

Steuerpflichtig280.000 €

Erbschaftsteuer bei 30 Prozent84.000 €

Das lässt sich vermeiden, und es kostet keinen Cent extra. Der Fachbegriff heißt Über-Kreuz-Versicherung.

Du schließt den Vertrag auf sein Leben ab, zahlst die Beiträge und bist selbst bezugsberechtigt. Er macht es spiegelbildlich.

Dann kommt die Auszahlung aus deinem eigenen Vertrag. Es gibt keinen Erwerb von Todes wegen.

Achtung

Die Beiträge müssen von deinem eigenen Konto kommen, nachweisbar. Zahlt faktisch er, kann das Finanzamt es als Schenkung werten – und die Steuer greift doch. Das steht in keiner Werbebroschüre.

Geschiedene bekommen ebenfalls keine Witwenrente. Für sie gibt es die Erziehungsrente, wenn sie ein Kind erziehen und nicht wieder geheiratet haben. Sie kommt aus der eigenen Versicherung und ist kaum bekannt.


Die private Seite

Zwei Verträge, nicht einer

Und beide Partner versichern, nicht nur den Hauptverdiener.

Eine verbundene Police wirkt günstiger. Sie zahlt aber nur einmal und erlischt danach.

Der überlebende Elternteil steht dann ohne eigenen Schutz da – genau in dem Moment, in dem er allein für die Kinder verantwortlich ist.

Bei einer Trennung lässt sich eine verbundene Police außerdem nicht sauber teilen. Die Verbraucherzentrale rät davon ab.

Tipp

Benenne im Vertrag ausdrücklich ein Bezugsrecht. Ohne fällt die Summe in den Nachlass – mit Erbengemeinschaft, möglichen Miterben und Gläubigern. Mit Bezugsrecht fließt sie direkt und schnell. Das kostet nichts.

Der häufigste Beratungsfehler: nur den Hauptverdiener zu versichern. Fällt die Mutter aus, muss Betreuung zugekauft werden. Auch das kostet.

Zur Höhe empfiehlt die Verbraucherzentrale als Orientierung:

SituationMindestens
Familie mit kleinen Kindern4 Jahresnettoeinkommen
Familie mit älteren Kindern3 Jahresnettoeinkommen
Paar ohne Kinder1 Jahresnettoeinkommen

Rechne eine laufende Immobilienfinanzierung obendrauf. Und rechne die gesetzliche Witwenrente gegen – aber mit dem Betrag ab Monat vier, nicht mit dem aus dem Sterbevierteljahr.


Deine Schritte

Was du vorher klären kannst

Fünf Punkte, alle vor dem Ernstfall.

  1. Die echte Lücke rechnenNimm 55 Prozent seiner Rente, zieh die Anrechnung ab, addiere die Waisenrenten. Das ist euer Boden.
  2. Beide versichernNicht nur ihn. Ihr Ausfall kostet Betreuungsgeld.
  3. Bezugsrecht eintragenNamentlich, in jedem Vertrag. Einmal prüfen, ob es wirklich drinsteht.
  4. Bei Unverheirateten über KreuzJede schließt den Vertrag auf das Leben des anderen ab und zahlt vom eigenen Konto.
  5. Eigene Ansprüche aufbauenDie Witwenrente ist keine Altersvorsorge. Sie hängt an seinem Leben.

Häufige Fragen

Wie viel Witwenrente bekomme ich?

Drei Monate lang die volle Rente deines Mannes, danach 55 Prozent bei der großen und 25 Prozent bei der kleinen Witwenrente. Ab dem vierten Monat wird außerdem dein eigenes Einkommen angerechnet.

Ab wann wird mein Gehalt angerechnet?

Ab dem vierten Monat nach dem Sterbemonat. Vom Brutto werden pauschal 40 Prozent abgezogen, der Rest mit dem Freibetrag verglichen. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent abgezogen.

Verliere ich die Witwenrente, wenn ich wieder heirate?

Ja. Du bekommst dann einmalig eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Ein Rentensplitting würde dagegen bestehen bleiben.

Bekommt mein Kind neben der Waisenrente noch etwas dazuverdienen?

Ja, unbegrenzt. Seit Juli 2015 wird eigenes Einkommen auf Waisenrenten nicht mehr angerechnet.

Wir sind nicht verheiratet. Was steht mir zu?

Aus der Rentenversicherung nichts. Euer Kind bekommt die Halbwaisenrente, du selbst keine Hinterbliebenenrente. Die private Absicherung ist hier die einzige.

Du willst wissen, wie groß eure Lücke im Ernstfall wirklich ist? Wir rechnen Witwenrente, Waisenrenten und Anrechnung einmal konkret durch.

Termin vereinbaren

Quellen: Paragraf 46, 47, 48, 67, 78, 97, 107, 120a, 242a SGB VI; Paragraf 18a, 18b SGB IV; Paragraf 3 und 16 ErbStG; Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung zum 01.07.2026 und Broschüre Hinterbliebenenrente und Hinzuverdienst; Deutsche Rentenversicherung, Rentenbestand zum 31.12.2025; Statistisches Bundesamt, Gender Pension Gap 2025; Verbraucherzentrale und Verbraucherzentrale Hamburg zur Risikolebensversicherung. Stand: September 2026. Zur Hinterbliebenenversorgung laufen derzeit politische Beratungen; geltendes Recht ist unverändert. Zuletzt geprüft am 21.09.2026.

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