Das Wichtigste
In der Renteninformation stehen vier Zahlen. Drei davon werden ständig verwechselt.
Alle Beträge sind brutto und in heutigem Geld. Was am Ende ankommt, ist deutlich weniger.
Die wichtigste Zeile ist die, die niemand liest: der Satz über die Vollständigkeit deines Kontos.
Einmal im Jahr kommt ein Brief, den fast alle kurz anschauen und dann weglegen. Zu Recht, denn er ist unübersichtlich.
Dabei steht darin die einzige belastbare Zahl, die du über dein Alter hast. Man muss nur wissen, welche.
Wer sie bekommt
Ab 27, und später wird sie besser
Die Renteninformation geht an alle, die das 27. Lebensjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten vorweisen. Dann kommt sie jedes Jahr automatisch.
Ab dem 55. Lebensjahr wird daraus die Rentenauskunft. Die kommt nur noch alle drei Jahre, ist dafür aber deutlich ausführlicher. Das steht in Paragraf 109 des Sechsten Sozialgesetzbuchs.
Tipp
Du bekommst keine? Dann fehlen dir entweder die fünf Jahre, oder deine Adresse ist veraltet. Beides klärt ein Anruf bei der Rentenversicherung.
Die vier Zahlen
Was da wirklich steht
In dieser Reihenfolge stehen sie im Brief. In genau dieser Reihenfolge werden sie verwechselt.
| Zeile im Brief | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | Was du heute bekämst, wenn du nicht mehr arbeiten könntest |
| Bisher erreichter Rentenanspruch | Was du mit dem Stand von heute später bekommst, ohne einen weiteren Beitrag |
| Voraussichtliche Regelaltersrente | Die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze – unter einer sehr mutigen Annahme |
| Beispiele zur Rentenanpassung | Was daraus würde, wenn die Renten um ein oder zwei Prozent im Jahr steigen |
Die dritte Zeile ist die, die alle meinen, wenn sie „meine Rente“ sagen. Und sie ist die unsicherste von allen.
Die Annahme
Die Hochrechnung unterstellt, dass du bis zur Regelaltersgrenze genauso weiterverdienst wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Wer in Elternzeit geht, reduziert oder pausiert, bekommt am Ende weniger als hier steht.
Die Renteninformation rechnet dein bisheriges Leben in die Zukunft fort. Sie kennt deine Pläne nicht.
Brutto, nicht netto
Zwei Abzüge, die im Brief fehlen
Alle Beträge sind Bruttobeträge. Davon gehen ab: dein Anteil zur Krankenversicherung von 7,3 Prozent plus dem halben Zusatzbeitrag, und die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent, die du allein trägst. Kinderlose zahlen dort 4,2 Prozent.
Rente laut Renteninformation1.500 €
Krankenversicherung, rund 8,75 Prozent– 131 €
Pflegeversicherung, 3,6 Prozent– 54 €
Bleibt vor Steuern1.315 €
Dazu kommt die Steuer. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern. Ob tatsächlich etwas gezahlt wird, hängt vom Gesamteinkommen ab.
Und noch etwas fehlt: die Kaufkraft. Die Beträge sind in heutigem Geld gerechnet. Was 1.500 Euro in dreißig Jahren wert sind, steht nirgends im Brief.
Der wichtigste Satz
Warum dein Konto Lücken hat
Im Kleingedruckten steht, dass die Berechnung unter dem Vorbehalt steht, dass die gespeicherten Zeiten richtig und vollständig sind.
Sind sie oft nicht. Fehlen können: Schulzeiten, Studium, Ausbildung, Zeiten im Ausland, Minijobs, Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege. Gerade die letzten beiden fehlen erstaunlich häufig.
Jede Lücke im Konto ist eine Lücke in deiner Rente. Und sie wird nicht von allein geschlossen.
Das Werkzeug dagegen heißt Kontenklärung. Du beantragst sie mit dem Formular V0100, kostenlos, auch online. Die Rentenversicherung schickt dir dann eine Aufstellung aller gespeicherten Zeiten, und du meldest, was fehlt.
- Kontenklärung beantragenFormular V0100 oder online über das Portal der Rentenversicherung.
- Belege heraussuchenZeugnisse, Arbeitsverträge, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über Pflegezeiten.
- Fehlende Zeiten meldenEin Formular, ein Umschlag. Danach steht dein Konto.
Das ganze Bild
Was der Brief nicht weiß
Die Renteninformation kennt nur die gesetzliche Rente. Betriebsrente, Riester, Rürup und private Verträge tauchen darin nicht auf.
Dafür gibt es seit 2023 die Digitale Rentenübersicht auf rentenuebersicht.de. Dort laufen alle drei Ebenen zusammen, sofern deine Anbieter angeschlossen sind.
Renteninformation
Kommt von allein, nur gesetzliche Rente, enthält die Erwerbsminderungsrente.
Digitale Rentenübersicht
Musst du selbst abrufen, zeigt alle drei Ebenen, noch nicht jeder Anbieter ist dabei.
Was jetzt
Fünf Minuten mit dem Brief
- Such die Zeile voraussichtliche Regelaltersrente und schreib die Zahl auf.
- Zieh grob zwölf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab.
- Leg deine heutigen Fixkosten daneben. Das ist deine Lücke.
- Prüfe, ob Kindererziehungszeiten und Ausbildungszeiten im Konto stehen.
- Beantrage die Kontenklärung, wenn etwas fehlt. Einmal im Leben reicht.
Zum Weiterrechnen
Die Zahl aus dem Brief ist der Anfang, nicht das Ergebnis. Unser Rechner macht daraus deine Lücke – mit Teilzeit, Kindern und Pausen.
Häufige Fragen
Ab wann bekomme ich die Renteninformation?
Ab dem vollendeten 27. Lebensjahr, wenn du mindestens fünf Jahre Beitragszeiten hast. Danach jedes Jahr. Ab 55 wird daraus die ausführlichere Rentenauskunft, alle drei Jahre.
Ist die Zahl im Brief garantiert?
Nein. Sie steht unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen und der Richtigkeit deines Versicherungskontos. Die Hochrechnung unterstellt außerdem, dass dein Einkommen so bleibt wie bisher.
Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft?
Die Renteninformation ist der kurze jährliche Brief. Die Rentenauskunft ab 55 ist ausführlicher und enthält unter anderem den Versicherungsverlauf und Angaben zu weiteren Rentenarten.
Warum fehlen Kindererziehungszeiten in meinem Konto?
Weil sie beantragt werden müssen und nicht immer automatisch übernommen werden. Das ist einer der häufigsten Gründe für eine zu niedrige Hochrechnung – und einer der einfachsten zu beheben.
Was kostet die Kontenklärung?
Nichts. Sie ist ein kostenloser Service der Deutschen Rentenversicherung. Du brauchst das Formular V0100 und etwas Geduld beim Heraussuchen alter Nachweise.
Du hast den Brief vor dir und wirst nicht schlau daraus?
Wir gehen ihn mit dir durch, Zeile für Zeile, und sagen dir, welche Zahl für dich zählt und welche nicht.
Quellen: Paragraf 109 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung, Meine Post von der Rente, Digitale Rentenübersicht, Deutsche Rentenversicherung zur Rentenbesteuerung. Zuletzt geprüft am 20.09.2026.
Dieser Beitrag vermittelt allgemeines Finanzwissen. Er ist keine Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Versicherungskonto gibt nur die Deutsche Rentenversicherung.
